Zwischenfall

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Original geschrieben von idiot2.2


genau deshalb sag ich das- und weglaufen kannste meist nicht, wenn sie dich sowas fragen ham ses eh schon auf dich abgesehen ob du willst oder nicht. deshalb zuerst schlagen, is zwar auch nich so goldrichtig aber in so ner situation sehr oft hilfreich denn dann kommst du meist besser davon

bullshit. Wenn du locker bleibst, kommst du fast immer um ne Schlägerei drumherum.
Hände in die Hosentasche und dem anderen sagen, daß alles ganz entspannt ist.

Bei so nem dummen Spruch "Hierhin bitte" hat der andere ja kaum noch eine Wahl, dümmer plz :rofl2:
Aber abgesehen davon, war das mit der Bierflasche eigentlich voll in Ordnung. Abwarten wie es der Richter sieht.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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hat hier schonmal jemand von euch jemandem ne bierflasche uebern kopf gezogen oder selbst eine gezogen bekommen?
das ist _ganz sicherlich_ keine angemessene notwehr in so einer situation. alleine, dass er es geschafft hat die flasche auf dem kopf zu zerschlagen zeigt doch schon, dass vollkommene unangemessene gewaltanwendung im spiel war.
 
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öhm NATÜRLICH schlägt er so stark zu, wie er kann.
Adrenalin und so...

Und wie das geprüft wird, wurde doch schon gepostet. Das mildeste Mittel, das geeignet ist den Angriff abzuwehren. Passt doch.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
das ist _ganz sicherlich_ keine angemessene notwehr in so einer situation.

omzg das einige echt so leseresistent sind :D

es gibt keine verhältnismäßigkeitsabwägung. JEDES mittel, was unter mehreren VERFÜGBAREN das mildeste ist und 100% erfolg verspricht ist legitim. auch TÖDLICHE GEWALT kann angewandt werden. die bierflasche ist echt harmlos, er hätte ihn auch töten dürfen wenn das der einzige weg gewesen wäre den angriff mit sicherheit zu unterbinden.

@ österreicher

natürlich unterscheidet sich die rechtssprechung teilweise sehr extrem. ich kenne mich mit österreichischem recht jedoch nicht aus und sage dazu auch lieber nichts. was das deutsche strafrecht angeht bin ich aber ziemlich fit und kann deshalb mit ziemlicher sicherheit sagen was richtig ist und was nicht und das hat nichts mit theorie oder praxis zu tun, in deutschland stellen sich richter nämlich eher selten gegen das geschriebene gesetz :D
 
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Original geschrieben von Mackiavelli
Hände in die Hosentasche

davon würde ich abraten... nimm die Hände hoch und schütze dein Gesicht. Den anderen beruhigen ist natürlich sinnvoll, mit Hände hochnehmen meine ich nicht dem anderen eine Faust vors Gesicht zu halten, eher irgendwelche Beschwichtigenden Gesten, aber eben so dass du Deckung hast. Wenn jemand schon so aggressiv anfängt würde ich micht nicht darauf verlassen das er nicht zuschlägt, und ohne Deckung kassierst du dann auf jedenfall den ersten Treffer.

Original geschrieben von
haschischtasche

hat hier schonmal jemand von euch jemandem ne bierflasche uebern kopf gezogen oder selbst eine gezogen bekommen?
das ist _ganz sicherlich_ keine angemessene notwehr in so einer situation. alleine, dass er es geschafft hat die flasche auf dem kopf zu zerschlagen zeigt doch schon, dass vollkommene unangemessene gewaltanwendung im spiel war.

Das wurde jetzt auch schon mehrmals gesagt, die Bierflasche ist vollkommen angemessen.

Die Bierflasche war offensichtlich geeignet den Angriff zu beenden, und ihm stand kein anderes mittel zur Verfügung um den Angriff sicher und zuverlässig zu beenden ohne ein Risiko einzugehen.

also bevor jetzt noch weitere Leute schreiben das die Bierflasche nicht angemessen war, schreibt dann auch wieso, also wie der Angriff sonst sicher und zuverlässig hätte beendet werden können (Flucht muss nicht in betracht gezogen werden)

Original geschrieben von
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

ja ich weiß das Wikipedia keine wissenschaftliche Quelle ist, aber dieser Absatz ist trotzdem korrekt.
 
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§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist. (2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Was auch noch n problem ist:

Nicht auf Notwehr berufen kann sich derjenige, der die Konfrontation mit dem anderen selbst herbeiführt, diesen provoziert und rechtswidrig, z.B. durch Versetzen einer Ohrfeige angegriffen hat.

und weils so schön ist heater denn ball wieder zuzuspielen

Die Abwehr des rechtwidrigen Angriffes muss sich auf die notwendige Verteidigung beschränken. Die Gesundheit des Angreifers darf also nur insoweit beeinträchtigt werden, als es zur Abwehr des Angriffs notwendig ist; notwendig, ist jene Verteidigung, die das schonendste Mittel darstellt, um den Angriff abzuwehren. Dabei sind Art und Intensität des Angriffs (mit oder ohne Waffe), die Gefährlichkeit des Angreifers (Gewicht, Größe, Vorstrafen) und die zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen. Wer sich mit der bloßen Faust erfolgreich verteidigen kann, darf nicht ohne weiteres zur Waffe greifen.
 
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Original geschrieben von Myta


davon würde ich abraten... nimm die Hände hoch und schütze dein Gesicht. Den anderen beruhigen ist natürlich sinnvoll, mit Hände hochnehmen meine ich nicht dem anderen eine Faust vors Gesicht zu halten, eher irgendwelche Beschwichtigenden Gesten, aber eben so dass du Deckung hast. Wenn jemand schon so aggressiv anfängt würde ich micht nicht darauf verlassen das er nicht zuschlägt, und ohne Deckung kassierst du dann auf jedenfall den ersten Treffer.

Wenn du die Hände hochnimmst, gehts doch in der Regel sofort los.
Falls er nicht sofort zuschlägt und du da stehst und dir schonmal das Gesicht schützt, wirkst du auf jeden Fall wie ein Opfer.

Ich finde man muss dabei 1. deeskalierend wirken (und sobald die Hände oben sind, ist es damit vorbei) und 2. cool und selbstsicher.

Klappt bei mir ganz gut, auch wenn es etwas überwindung kostet da entspannt mit einem zu quatschen, der dich am liebsten umbringen würde.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist. (2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Was auch noch n problem ist:

Nicht auf Notwehr berufen kann sich derjenige, der die Konfrontation mit dem anderen selbst herbeiführt, diesen provoziert und rechtswidrig, z.B. durch Versetzen einer Ohrfeige angegriffen hat.

und weils so schön ist heater denn ball wieder zuzuspielen

Die Abwehr des rechtwidrigen Angriffes muss sich auf die notwendige Verteidigung beschränken. Die Gesundheit des Angreifers darf also nur insoweit beeinträchtigt werden, als es zur Abwehr des Angriffs notwendig ist; notwendig, ist jene Verteidigung, die das schonendste Mittel darstellt, um den Angriff abzuwehren. Dabei sind Art und Intensität des Angriffs (mit oder ohne Waffe), die Gefährlichkeit des Angreifers (Gewicht, Größe, Vorstrafen) und die zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen. Wer sich mit der bloßen Faust erfolgreich verteidigen kann, darf nicht ohne weiteres zur Waffe greifen.

sag mal was willst du mir denn hier beweisen? ich hab keine ahnung wie euer rechtssystem ist, es interessiert mich auch herzlich wenig.
bei uns gibt es keine verhältnismäßigkeit bei notwehrsituationen, in zeiten des reichsgericht durfte man diebe auf frischer tat auch abknallen, das wurde dann etwas modifiziert. du darfst dich aber immernoch mit gewalt auch gegen jemanden schützen der nur dein eigentumsrecht verletzen möchte. einen dieb niederschlagen ist also durchaus auch von notwehr gedeckt.
wenns bei euch anders ist, ok, hat aber mit unserem fall nichts zu tun.

bestehen bleibt weiterhin in deutschland: niemand muss sich einen angriff gefallen lassen und darf sich mit jedem mittel wehren, dass den angriff mit 100%er sicherheit unterbricht. gibt es MEHRERE mittel, so muss man das schonenste nehmen.

im vorliegenden fall gibt es nur eine möglichkeit: die flasche. auf einen faustkampf mit ungewissem ausgang muss sich niemand einlassen. punkt aus, was gibt es hier zu diskutieren? du sagst "bei uns ist es so" ich sage "schön, bei uns aber nicht" ^^
 
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es wurde schon alles gesagt.
ich bin der meinung dass er durchaus eine strafe bekommt.

alleine aus dem grund, dass er ihn nunmal mehrfach provoziert hat, damit meine ich nicht das wortgefecht, sondern die dumme geste.

das ist ne eindeutige provokation, was sonst auch?
Sicherlich nicht die Absichtsprovokationsfälle, die ich tatsächlich meinte (ist 3 Jahre her) aber er wird nicht straffrei rausgehen, wenn es zur verhandlung kommen sollte. kann ich mir iwie einfach nicht vorstellen.

Was ist mit diesen Trutzwehrgeschichten oder wie das hieß?

naja wir können alle blubbern, am ende zählt das was der richter entscheidet ;) und das wir solange dauern, dass dieser thread weg ist.

heator ist ja ziemlich im saft was StrafR angeht, vielleicht hat er auch Recht ;) Theoretisch wahrscheinlich schon -.- Die Praxis zeigt oftmals lustige Wendungen
und ja shao ist wirklich nen arroganter sack :)
Lasst mich wissen wenn da nen Foto auftaucht ;)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
alleine aus dem grund, dass er ihn nunmal mehrfach provoziert hat, damit meine ich nicht das wortgefecht, sondern die dumme geste.

provokation ist nicht strafbar und eine absichtsprovokation ist hier nicht erkennbar.

abgesehen davon wäre die notwehr im vorliegenden fall nur nicht geboten, wenn er sie durch RECHTSWIDRIGES VORVERHALTEN provoziert hätte.

ihr müsst das mal verstehen: wenn euch jemand fragt "ey willst du aufs maul" und ihr sagt "jo mach doch" ist es kein rechtswidriges vorverhalten. niemand hat das recht euch zu schlagen und tut es jemand doch dürft ihr euch wehren.

rechtswidriges vorverhalten ist was vollkommen anderes, eine provokation des angriffs hebelt nicht das notwehrrecht aus, ausser es handelt sich um die besagte absichtsprovokation, aber die ist hier nun so gar nicht zu sehen.

er hat sich hier _nicht_ strafbar.

ich weiß, dass das notwehrrecht aus irgend einem grund dem volksempfinden von recht widerstrebt, ich verstehe zwar nicht warum, aber wahrscheinlich weil es so eine deutliche ausnahme vom staatlichen gewaltmonopol ist. es ist aber in der tat so: was dog gemacht hat war vollkommen gerechtfertigt und richtig, niemand muss sich gefallen lassen von besoffenen asis angemach tzu werden, ganz egal was er sagt und wie er sich verhält, solange er selbst nichts rechtswidriges tun ( beleidigung zB. ). ein reines "schlag mich doch wenn du kannst oÄ" ist kein rechtswidriges verhalten.

alleine aus dem grund, dass er ihn nunmal mehrfach provoziert hat, damit meine ich nicht das wortgefecht, sondern die dumme geste.

und auch eine dumme geste ist nicht rechtswidrig solange sie nicht beleidigend ist und somit ist auch sie kein grund warum die notwehr nicht geboten gewesen sein sollte.
 
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Original geschrieben von Mackiavelli


Wenn du die Hände hochnimmst, gehts doch in der Regel sofort los.
Falls er nicht sofort zuschlägt und du da stehst und dir schonmal das Gesicht schützt, wirkst du auf jeden Fall wie ein Opfer.

Ich finde man muss dabei 1. deeskalierend wirken (und sobald die Hände oben sind, ist es damit vorbei) und 2. cool und selbstsicher.

Klappt bei mir ganz gut, auch wenn es etwas überwindung kostet da entspannt mit einem zu quatschen, der dich am liebsten umbringen würde.

also ich habe mich auch noch nie geprügelt, aber wenn jemand die Hände hochnimmt, dannb gehts doch nicht sofort los O_o
Ich meine, zwischen Hände hoch, auf schulterhöhe, handfläche nach vorne, ist durchaus eine deeskalierende geste. Und besser als in den Taschen wenn einer anfängt zu Zimmern.
 
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Ich würde da nicht soviel Theater drum machen. So wie Du es geschildert hast bist Du vollkommen im Recht. Und auch wenn Du ordentlich eingesteckt hast, Du hast jetzt auf jeden Fall für die nächste Zeit ordentlich was zu erzählen :-)
 
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Original geschrieben von Mackiavelli


Ich finde man muss dabei 1. deeskalierend wirken (und sobald die Hände oben sind, ist es damit vorbei) und 2. cool und selbstsicher.

Klappt bei mir ganz gut, auch wenn es etwas überwindung kostet da entspannt mit einem zu quatschen, der dich am liebsten umbringen würde.

Kann sicher klappen, wenns die Jungs aber wider Erwarten ernst meinen, ist deine mit Sicherheit die ungünstigste aller Methoden. Mit den Händen in den Taschen kannst du weder nen Schlag abwehren, noch kannst du einen Sturz abfangen. Nichtmal gegen nen eindeutig unterlegenen Gegener würde ich mich zu sowas hinreißen lassen, die Schneidezähne kann mir der nämlich in aller Regel auch raushaun.

Abstand halten, Hände immer mindestens in Schulterhöhe. Handflächen nach außen. Für jeden als abwehrende Geste zu erkennen. Gelehrt wird für solche Situationen auch die "Denkerpose" (Ein Arm vor der Brust, eine Hand am Kinn). Natürlich muss das ganze entspannt wirken. Ansonsten gl mit deiner Methode, wirst du auch brauchen wenns drauf ankommt.
 
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Ich weiß wie beschissen es ist. Die Hände in der Hosentasche ist wie mit runtergelassener Hose dazustehen - aber grade deswegen sieht der andere ja, das du keinen ärger willst.
Mit ausgestreckten Händen rückwärts zu gehen wäre mir hart zu gay. Ich gebe ja meinen Platz nicht auf, oder weiche ihm aus. Ich bin einfach nur freundlich.

Original geschrieben von HowMich

Ansonsten gl mit deiner Methode, wirst du auch brauchen wenns drauf ankommt.

Danke, danke. btw hab ichs schon mehrfach "getestet" auch alleine gegen mehere die auf Stoff waren. Ich geb zu ich war nervös :ugly:
 

TheRine

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einfach abstand halten. dann kann man den schlägen ausweichen.

ansonsten hat der threadersteller zurecht eins auf die fresse bekommen, wenn er schon so höflich drum bittet.

außerdem ist es ziemich dämlich irgendwelche typen anzulabern. was hättest gemacht, wenn er direkt nen messer gezogen hätte? hast ja nicht mal geschafft den schlägen auszuweichen.
und da hast ja noch glück gehabt, dass der andere scheinbar keine kraft hatte, um richtig zuzuschlagen.
 
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Original geschrieben von HeatoR


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wenns bei euch anders ist, ok, hat aber mit unserem fall nichts zu tun.

bestehen bleibt weiterhin in deutschland: niemand muss sich einen angriff gefallen lassen und darf sich mit jedem mittel wehren, dass den angriff mit 100%er sicherheit unterbricht. gibt es MEHRERE mittel, so muss man das schonenste nehmen.

im vorliegenden fall gibt es nur eine möglichkeit: die flasche. auf einen faustkampf mit ungewissem ausgang muss sich niemand einlassen. punkt aus, was gibt es hier zu diskutieren? du sagst "bei uns ist es so" ich sage "schön, bei uns aber nicht" ^^

das war ein auszug des deutschen gb xd :fu: :fu: :fu:
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Direkt zur Polizei gehen, war jedenfalls richtig.
Blödsinn. Das war das dämlichste überhaupt.
Er hat sich damit praktisch selbst der schweren Körperverletzung (als was man das Zuschlagen mit einer Flasche per se durchaus werten kann) bezichtigt.
Wenn man bedenkt, dass das Gesetz hierfür eine Mindeststrafe von 6 Monaten Knast vorsieht, würde ich damit aber ganz schnell ab zum Anwalt (evtl. Prozesskostenhilfe?). Dass dies rechtmäßige Notwehr (ich sehe das unter Berücksichtigung seiner Angaben aber genauso) war, müsste nämlich erst noch festgestellt werden. Wer weiß, was hierbei letztlich rauskommt.
Letztendlich würde es maßgeblich auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen ankommen.

Ansonsten ist es im Grunde schon richtig, was Heator bezüglich dem Notwehrrecht sagt. Aber ihr könnt ruhig weiter aneinander vorbeirreden.
 
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Wenn man geschlagen wird ist es falsch zur Polizei zu gehen?

Manchmal zweifel ich doch an den Leuten in diesem Form ...
 
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Ich habs auch immer so gemacht wie Mackiavelli, bin damit immer sehr gut gefahren und konnte mit dieser 'einfach nur gut drauf sein' Schiene auch ganz gut Situationen schlichten in denen schon ne Schubserei oder sowas passiert war.

Letztens fands aber einer nicht so witzig und ich musste ordentlich einstecken da ich dann halt auch komplett ohne Schutz und Vorbereitung dastand.
Der Kerl war auf nen Kumpel von mir losgegangen und ich dachte ich könnte ihn beruhigen, aber der war einfach so besoffen, agressiv und auf Ärger aus, das man da nix mehr machen konnte. Dumm gelaufen.

Da hat dann auch irgend ein Held die Polizei gerufen und die wollten irgendwie ziemlich genau wissen, ob ne Provokation von meinem Kumpel vorausgegangen war. Ich hab aber kein Plan von Strafrecht, deswegen kA ob/inwiefern das mit HeatoRs Aussagen in Konflikt steht
 
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Original geschrieben von Fragman[XiC]
Wenn man geschlagen wird ist es falsch zur Polizei zu gehen?

Manchmal zweifel ich doch an den Leuten in diesem Form ...
Ich habs doch begründet, warum ich es dämlich finde. Bevor du groß rumzweifelst, sag mir doch bitte erstmal, warum du es trotz meiner Begründung richtig findest.
Vielleicht fällt mir daraufhin noch was ein.
 
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1. lol @ hände in der hosentasche
2. lol @ 6 zähne raushauen mit einem schlag
3. denke auch das es sich um notwehr gehandelt hat.

frohes neues
 
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natürlich war die reaktion dämlich, bin ich auch gern bereit das überall zuzugeben.
es hat mich in dem moment halt sehr aufgebracht, dass ich mich von irgendwelchen besoffenen spassten anmachen lassen muss. normalerweise komme ich gar nicht erst in solche situationen. ich hatte nicht wirklich damit gerechnet, dass er so mit der antwort umgeht und war dementsprechend überrascht, als es dann sofort schläge gesetzt hat. ich hatte ganz sicher keine aggressive körpersprache und sein kumpel hat sich auch sehr passiv verhalten, was seine gestik anging.

heator, du sprichst hier die ganze zeit von "dog", was hat es damit aufsich, oder ist das eine verwechslung?
und leer mal bitte deine pns. ;)
 
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Original geschrieben von Mackiavelli
Ich weiß wie beschissen es ist. Die Hände in der Hosentasche ist wie mit runtergelassener Hose dazustehen - aber grade deswegen sieht der andere ja, das du keinen ärger willst.

Wäre mir auch zu gefährlich. Mag ja sein, dass es in 80% der Fälle funktioniert. Aber wenn es einmal nicht funktioniert bist du halt mindestens mal zahnlos, schlimmstenfalls tot.

@Heator:
Angenommen ich habe ein fettes Messer und werde alleine in einer uneinsichtigen Straße von 3 Schlägern überrascht. Sie sind offen aggressiv mir gegenüber und bekunden ihre Absicht, mich schwer zu verletzen.
Wann dürfte ich die Waffe einsetzen?
Wenn ich es ziehe, bevor sie zuschlagen, ist das ja ein Risiko für mich (wirkt eskalierend ud sie könnten ihre eventuell vorhandenen Waffen ziehen).
Wenn ich warte, bis der erste Schlag fällt, ist es zu spät, weil ich mein Messer da wahrscheinlich nichtmehr sinnvoll einsetzen kann (wenn der erste Schlag sitzt).
Der sicherste Moment wäre, wenn man sich gegenübersteht aber bevor die Gegenseite mit der Gewalt angefangen hat.

Wie würde soetwas vor Gericht ausgehen?
Wie wäre das mit einer Schuswaffe statt dem Messer?
 
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Wenn dir jemand Gewalt schon androht, darfst du sicherlich auch "alles" machen um deinen Körper zu beschützen. Die Typen direkt niederzuballern ist aber vielleicht etwas übertrieben.. aber in gewissen Situationen, z.B. 3 gegen 1 und man ist in ner dunklen Seitengasse eingezercht, dann darf man sicherlich feuern.
 
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Naja, ich glaub wenn man ne geladene, ECHTE (also kein Gas-Gedöns oder so) Kanone dabei hat und 3 Guys abballert, dann hat man eh genug zu erklären.
 
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Kenn mich da gar net so aus.. darf man in Deutschland eigentlich als Privatperson ne echte Pistole so im Straßenverkehr mitsich rumführen?
 
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Also wenn, dann nur mit Waffenschein. Sogar um ne Gasknarre mit sich rumzuschleppen braucht man schon nen kleinen Waffenschein.
 
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ne du darfs die puste nicht geladen rumschleppen, so lange du nicht im dienst (Polizei, Bundeswehr, Leibwächter etc) ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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@Heator:
Angenommen ich habe ein fettes Messer und werde alleine in einer uneinsichtigen Straße von 3 Schlägern überrascht. Sie sind offen aggressiv mir gegenüber und bekunden ihre Absicht, mich schwer zu verletzen.
Wann dürfte ich die Waffe einsetzen?
Wenn ich es ziehe, bevor sie zuschlagen, ist das ja ein Risiko für mich (wirkt eskalierend ud sie könnten ihre eventuell vorhandenen Waffen ziehen).
Wenn ich warte, bis der erste Schlag fällt, ist es zu spät, weil ich mein Messer da wahrscheinlich nichtmehr sinnvoll einsetzen kann (wenn der erste Schlag sitzt).
Der sicherste Moment wäre, wenn man sich gegenübersteht aber bevor die Gegenseite mit der Gewalt angefangen hat.

Wie würde soetwas vor Gericht ausgehen?
Wie wäre das mit einer Schuswaffe statt dem Messer?

du darfst dich mit gewalt zur wehr setzen sobald ein rechtswidriger, gegenwärtiger angriff auf dich passiert. gegenwertig ist ein angriff, wenn er aus objektiver sicht unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert.

d.h bereits dann, wenn objektiv gesehen der angriff gegen dich kurz bevorstand, dürftest du einen "präventivangriff" durchführen. das wird aber vor gericht recht schwer zu beweisen/klären sein, denn letzendlich lässt sich nur schwer bestimmen wann ein angriff objektiv kurz bevorsteht, weil es ja zumeist vom willen des angreifenden abhängt und dies somit EIGENTLICH ein subjektives moment wäre.

wie gesagt, das wäre dann eine prozessuale frage, materiell rechtlich musst du aber nicht auf den ersten schlag warten.

@xedo
der erste absatz wohl kaum. da stand §3 StGB, das ist in österreich der notwehparagraph, bei uns ist das der §32 StGB
den zweiten hab ich nur überfloge, aber bei genauem lesen steht da auch nichts anderes als das, was ich hier die ganze zeit sage, nur in etwas undeutlicher.
"
Die Abwehr des rechtwidrigen Angriffes muss sich auf die notwendige Verteidigung beschränken. Die Gesundheit des Angreifers darf also nur insoweit beeinträchtigt werden, als es zur Abwehr des Angriffs notwendig ist; notwendig, ist jene Verteidigung, die das schonendste Mittel darstellt, um den Angriff abzuwehren. Dabei sind Art und Intensität des Angriffs (mit oder ohne Waffe), die Gefährlichkeit des Angreifers (Gewicht, Größe, Vorstrafen) und die zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen. Wer sich mit der bloßen Faust erfolgreich verteidigen kann, darf nicht ohne weiteres zur Waffe greifen."

ist doch auch richtig, wenn er sich mit der faust ERFOLGREICH verteidigen kann, dann ist dieses mittel dem messer vorzuziehen ( bzw. der flasche whatever )
die voraussetzung ist aber, dass sich diese verteidigung auch mit sicherheit eignet um den angriff zu beenden. auf einen ungewissen kampf muss er sich nicht einlassen. deswegen ist hier die flasche eindeutig das einzige mittel gewesen, welches überhaupt als notwehrmittel in betracht kam, alles andere war nicht geeignet.

du kannst mir das wirklich glauben, es findet im deutschen recht keine güterabwegung statt. das ist etwas was zu den absoluten grundlagen des allgemeinen teils der strafrechtslehre gehört und das ist ein wichtiger teil des grundstudiums. ich nehme für mich nicht in anspruch mich auf allen gebieten auszukennen, aber im strafrecht würd ich mich schon als recht fit bezeichnen, also bin ich mir da also recht sicher ;)
 
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xedo hat sein Unwissen ja schon mehrfach erfolgreich zur Schau gestellt.
 

TROLL_LVL_HIGH

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Was fuer ein lustiger Ampelspruch. Der war eigentlich schon einen Schlag wert.

Scheiss Suffteens haben immer Prügel verdient.
Nehmt euch am Wochende lieber mal ein Buch zur Hand.
 

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Original geschrieben von TROLL_LVL_HIGH
Was fuer ein lustiger Ampelspruch. Der war eigentlich schon einen Schlag wert.

Scheiss Suffteens haben immer Prügel verdient.
Nehmt euch am Wochende lieber mal ein Buch zur Hand.

irgendwas in deinem Post vermittelt dein tiefstes Bedürfnis, deinen nicht-vorhandenen real-life-status durch deine wannabe-vorhandene bildung zu kompensieren. kacknerds die ihr maul nur aufmachen, wenn ihre kellertür auch sicher abgeschlossen ist, haben immer prügel verdient. schieb dir dein buch in den arsch, boi.

e: das war notwehr und das derzeitige mittel der wahl.

zum topic: heator hat recht, soweit kommts noch, dass du dafür belangt wirst, dich nach möglichkeit abgesichert zu haben (ohne ihn natürlich totzutreten).
 
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Ich finde erstaunlich wie viele Leute hier anscheinend so regelmäßig in eine Schlägerei oder an den Rand einer Schlägerei geraten, dass sie sich schon Strategien zurechtlegen.
Ich habe mich einmal in meinem Leben geprügelt, und das war mit 12.
Um überhaupt in eine brenzlige Situation zu kommen gehören in den allermeisten Fällen nämlich zwei Kinder.
 
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Und diese KO-Niederlage nimmst du der Susanne heute noch übel?
 
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Quatsch, ich hab den andern Boy direkt geonehittet, kannste mal sehn.
 
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Original geschrieben von Kuma
Und diese KO-Niederlage nimmst du der Susanne heute noch übel?
:elefant:

Ja sowas ist immer beschissen Mario, da dein gegenüber augenscheinlich den größeren Schaden davongetragen hat. Jetzt heißt es Aussage gegen Aussage.
 
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viel glück. die situation is wie im film irgendwie. ich hoffe mal, dass du davon kommst.
 
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Raute an Myta erstmal.

Original geschrieben von Ancient
Ich finde erstaunlich wie viele Leute hier anscheinend so regelmäßig in eine Schlägerei oder an den Rand einer Schlägerei geraten, dass sie sich schon Strategien zurechtlegen.
Ich habe mich einmal in meinem Leben geprügelt, und das war mit 12.
Um überhaupt in eine brenzlige Situation zu kommen gehören in den allermeisten Fällen nämlich zwei Kinder.

Mit derartigen Strategien beschäftigt man sich beispielsweise wenn man eine Kampfkunst lernt,was durchaus einige Leute tun, die nicht regelmäßig an den Rand von oder in Schlägereien geraten (ich zum Beispiel).

Da es durchaus möglich ist (unverschuldet) in eine derartige Situation zu geraten, halte ich das zurechtlegen von Strategien um möglichst unbeschadet daraus hervor zu gehen auch für sinnvoll.
 
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