Zwischenfall

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kein bundesbürger muss gewalt über sich ergehen lassen. dieses recht geht so weit, dass man sicherstellen darf, dass einem keine gewalt mehr zugefügt wird (= tötung).
dabei entscheidend ist nur die verhältnismäßigkeit, und die ist in dem fall gegeben
 
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Original geschrieben von ChaP
[..]
halte ich so wie du es schilderst für völlig unwahrscheinlich, zumal im deutschen recht es gar keine richterlichen exempel gibt, erst recht nicht von gerichten der 1. instanz.

nur leider kennt hier niemand die umstände und nichtmals die exakte urteilsbegründung, die wahrscheinlich du selbst auch nie gesehen hast sondern dir einfach angehörst hast was dein kumpel dir wiederum erzählte.

üblich ist übrigens beispielsweise meist eine höhere dreistellige geldstrafe bei gebrochenen nasen, wie dein kumpel auf 6000 gekommen ist würde ich da schon gern wissen.
 
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Was passiert mit dem Schmerzensgeld, wenn der Geschädigte Hartz4 bezieht und bei ihm "nichts" zu holen ist?

alles Wichser :top2:
 
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wenn der geschädigte h4 bezieht wird er sich drüber freuen.

falls du den täter meinst: pech für das opfer halt. titel erwirken, einrahmen und an die wand hängen.
 
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Original geschrieben von ReF2
Was passiert mit dem Schmerzensgeld, wenn der Geschädigte Hartz4 bezieht und bei ihm "nichts" zu holen ist?
Jau, weil das Schmerzensgeld ja auch der Geschädigte zahlen muss... :hammer:
 
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ah, fuck. meinte natürlich den Täter ...
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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Rofl, nach der Antwort kannst du froh sein noch zurückschlagen zu können. Das kann echt nur ein Beginner bringen. Der Angreifer war wohl Deutscher?
Die nachfolgende Untersuchung wird wahrscheinlich gut für dich ausgehen, wie der Rest hier auch schrieb. Da du körperlich schwächer bist usw., hilft auch. In Notwehr kannst du so ziemlich alles bringen.

Naja, wenigstens wirst du nie wieder dein Kinn hinhalten.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Original geschrieben von Duckstein
kein bundesbürger muss gewalt über sich ergehen lassen. dieses recht geht so weit, dass man sicherstellen darf, dass einem keine gewalt mehr zugefügt wird (= tötung).
dabei entscheidend ist nur die verhältnismäßigkeit, und die ist in dem fall gegeben

das ist nicht ganz richtig. bei der notwehr gibt es gerade KEINE verhältnismäßigkeitsabwägung. also keine güterabwägung wie in anderen rechtssituationen.
trotzdem ist immer das relativ mildeste mittel zu wählen, das den angriff jedoch zuverlässig beendet und da erscheint mir die bierflasche doch angebracht, ein anderes mittel um den angriff zu beenden sehe ich jedenfalls in dem fall nicht ausser wegrennen, aber wie gesagt, recht muss dem unrecht nicht weichen, daher war es gerechtfertigt.
 
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danke für die antworten. ich hoffe der richter sieht das so, wie die meisten hier. :)

hab eh noch nichtmal post bekommen.
werde berichten wie es weitergeht.
 
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Original geschrieben von SpawnTheSame
Rofl, nach der Antwort kannst du froh sein noch zurückschlagen zu können. Das kann echt nur ein Beginner bringen. Der Angreifer war wohl Deutscher?
Die nachfolgende Untersuchung wird wahrscheinlich gut für dich ausgehen, wie der Rest hier auch schrieb. Da du körperlich schwächer bist usw., hilft auch. In Notwehr kannst du so ziemlich alles bringen.

Naja, wenigstens wirst du nie wieder dein Kinn hinhalten.
jup, das war das dümmste, was man machen konnte.

Hatten letztes Wochenende auch so ne Situation mit 2 Schlägern. Der eine wankte ne Stufe auf der Rolltreppe runter und ist mir voll aufn Fuß getreten. Mein Kumpel meinte dann, er solle nicht so viel trinken. Dann kam der Kumpel von dem Typen und machte meinen Kumpel an, wollte auch ne Schlägerei, hats dann auch versucht auf ihn loszugehen, aber mein Kumpel hat besser reagiert...hat ihn weggeschoben und ist zum Eingang der nächsten Disco gelaufen. Die Türsteher lassen ne Schlägerei vor der Disco sicherlich nicht zu ;)
So ging das ganze dann ohne Schlägerei aus, obwohl die Typen ausschließlich darauf aus waren...man kann eben auch anders reagieren.
 
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also notwehr scheints auf den ersten blick gewesen zu sein.
nur die frage ob du ganz so ohne strafe rauskommst.
bedenkt man dass du vorher sehen konnntest (?) dass sie stärker sind als du und er dir deutlich signalisiert hat dass er dich schlagen will und du nichts besseres zu tun hattest als die notwehrsituation zu provozieren könntest du dein recht verwirkt haben. ist was her, dass ichs gehört habe, aber entsinne mich da an so etwas. du hast ihn halt provoziert, was reichlich dumm war. kinn hinhalten und ja sagen ist ne ganz klare provokation, wenn du zudem weißt, dass er agro, alkoholisiert und auf streit aus ist.

halt uns mal auf dem laufenden. wäre jetzt so mein gefühl, aber wie es im endeffekt tatsächlich läuft, ob da was kommt oder nicht ist wieder ne andere sache. wahrscheinlich wirds echt einfach fallengelassen..

bei mir wurde schon glasklare fahrerflucht fallengelassen aus mir nicht bekannten gründen, okay mein glück, dass meine dummheit nicht bestraft wurde, aber dennoch. (war ne leitplanke nach kontrollverlust auf autobahn, die ich nicht angegeben hatte, obwohl eh versicherung gezahlt hätte (vollkasko))
 

shaoling

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Original geschrieben von SouLy
bedenkt man dass du vorher sehen konnntest (?) dass sie stärker sind als du und er dir deutlich signalisiert hat dass er dich schlagen will und du nichts besseres zu tun hattest als die notwehrsituation zu provozieren könntest du dein recht verwirkt haben.
So ein Unsinn. :stupid:
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
So ein Unsinn. :stupid:

unsinn ist wohl eher das du kein Bild von dir Posten willst. Und auch garnicht auf den Thread im OT eingehst.

naja von Souly ist natürlich auch unsinn, und zwar deshalb, das man gewalt nicht über sich ergehen lassen muss, auch wenns provoziert wurde vorher.

Aber übers Begründen ist der werte Shaoling schon hinweg, auf eine so weit über den normalsterblichen stehenden Ebene, das er nur hin und wieder sich herablässt ein paar warme Worte hierhinzusenden.
 

shaoling

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Original geschrieben von wut)volta


unsinn ist wohl eher das du kein Bild von dir Posten willst. Und auch garnicht auf den Thread im OT eingehst.

naja von Souly ist natürlich auch unsinn, und zwar deshalb, das man gewalt nicht über sich ergehen lassen muss, auch wenns provoziert wurde vorher.

Aber übers Begründen ist der werte Shaoling schon hinweg, auf eine so weit über den normalsterblichen stehenden Ebene, das er nur hin und wieder sich herablässt ein paar warme Worte hierhinzusenden.
Alter, du redest, als hätt ich deine Freundin gefickt.
 
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lol @ denjenigen der 6.000 EUR geschrieben hatte. Ein freund hat vor 5 Monaten einem Türken 6(!) Zähne rausgeholt und hat dafür 4k bekommen. Wohl ein größerer "Schaden".

Und du kriegst wohl auf jedem Fall eine Strage, BIerflasche kriegst du UNTER KEINEN UMSTÄNDEN unter angemessene Notwehr^^
 
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was wäre denn dann eine "angemessene" notwehr wenn er körperlich so unterlegen ist, dass er mit zurückschlagen keine aussichten auf erfolg hat?
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Alter, du redest, als hätt ich deine Freundin gefickt.

hm ne wieso denn ?
Ich glaube nichtmal das du es könntest, wenn du nichtmal die Eier hast nen Bild in einem forum reinzustellen.
Ansonsten hat die Provokation ja gut geklappt, immerhin kannst du jetzt nichtmehr so tuen als wüsstest du von nix :top2:

@ Franzmann, was hat dich zu deinem Post veranlasst ?
 
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Original geschrieben von Pflaumenbaum
was wäre denn dann eine "angemessene" notwehr wenn er körperlich so unterlegen ist, dass er mit zurückschlagen keine aussichten auf erfolg hat?

das spielt keine rolle, vorausgesetzt es ist nicht so dass er ein kleiner 1,40 gnom ist und der "gegner" kein 140 KG Schwergewichtsboxer.

Zu beweisen dass er keine andere Möglichkeit hatte als schwere körperverletzung anzuwenden wird unmöglich.

Ein weiteres Problem ist, dass die zugefügte Körperverletzung der angeblichen Notwer schwerwiegender ist als der ursprüngliche Angriff - was zu einem Autofail vor JEDEM Richter führen wird.

Aussergerichtliche einigung FTW - von allem anderem würde ich härtest abraten!
 

acc_weg

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ich denke mal es wird der vorgeworfen werden das du a) nich weggelaufen bist
und b) du deine "einwillung" dazu gegeben hast das er dich schlagen darf

da du ihm ja deine einwillung dazu schon gegeben hattest, kann ich mir nicht vorstellen das es unter notwehr fallen wird. das verfahren wird wahrscheinlich einfach eingestellt, ausser der andere typ erstattet anzeige gegen dich (was er aber wahrscheinlich auch nicht machen wird).

*bin kein experte und kann nur das sagen was irgendwann, irgendwo gelesen habe*

auf jeden fall bin ich mir 100% sicher das man als erste option das weglaufen ausschliessen muss (stehst an einer wand, umzingelt, hast krücken) um selbstverteidung anwenden zu dürfen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
lol einige hier liegen ziemlich weit daneben. das ist normal, weil viele menschen oft gar nicht wissen welcher art die notwehrregelung hier in deutschland ist.

eins nach dem anderen:
das spielt keine rolle, vorausgesetzt es ist nicht so dass er ein kleiner 1,40 gnom ist und der "gegner" kein 140 KG Schwergewichtsboxer.

Zu beweisen dass er keine andere Möglichkeit hatte als schwere körperverletzung anzuwenden wird unmöglich.

Ein weiteres Problem ist, dass die zugefügte Körperverletzung der angeblichen Notwer schwerwiegender ist als der ursprüngliche Angriff - was zu einem Autofail vor JEDEM Richter führen wird.

nein. falsch. es gibt KEINE abwägung. und das weiß nicht nur jeder richter, sondern auch jeder jura erstsemester. wenn die gegenwehr geeignet war den angriff zu beenden und es unter mehreren mitteln das mildeste war, dann ist es gerechtfertigt, es sei denn es liegt ein SEHR KRASSES missverhältnis vor. ( ein kind klaut meine kirschen aus dem baum, ich ballere es mit einem gewehr runter )

jemandem mit einer bierflasche eins überzuziehen weil er einen verprügelt ist vollkommen angemessen, eine merkwürdige abwägung ala "oh seine verletzung ist schwerer als deine usw." gibt es NICHT!!!! merken!


ich denke mal es wird der vorgeworfen werden das du a) nich weggelaufen bist
und b) du deine "einwillung" dazu gegeben hast das er dich schlagen darf

da du ihm ja deine einwillung dazu schon gegeben hattest, kann ich mir nicht vorstellen das es unter notwehr fallen wird. das verfahren wird wahrscheinlich einfach eingestellt, ausser der andere typ erstattet anzeige gegen dich (was er aber wahrscheinlich auch nicht machen wird).

*bin kein experte und kann nur das sagen was irgendwann, irgendwo gelesen habe*

auf jeden fall bin ich mir 100% sicher das man als erste option das weglaufen ausschliessen muss (stehst an einer wand, umzingelt, hast krücken) um selbstverteidung anwenden zu dürfen.

das ist GANZ falsch. es ist ganz einfach: recht muss dem unrecht NICHT weichen. es wird NIE NIE NIE erwartet dass man wegläuft. man hat ein RECHT auf notwehr, man muss einen rechtswidrigen angriff weder dulden, noch muss man weglaufen, man DARF sich wehren!!!! das ist ein irrtum der immer wieder vorgetragen und wo es dann immmer heisst "das weiß ich 100%" das ist quatsch. einfach total falsch.
man muss niemals weglaufen!

eine einwilligung zu einer körperverletzung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. ausdrücklich war sie wohl kaum und für eine konkludente einwilligung müsste das opfer so gehandelt haben, dass der täter annehmen konnte, dass es tatsächlich geschlagen werden WILL. ich denke das was dog gesagt hat kann man ganz eindeutig als ironie verstehen.

er hat sich einfach nicht strafbar gemacht, das ist imho ein relativ eindeutiger fall von notwehr.
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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Hehe, mit dem Kind im Kirschbaum ist nice, erinnert mich auch an Rechtsvorlesung. Muß ich gleich noch anfügen, daß man es (als Opa hehe)im Rollstuhl es vom Baum schießen darf, wenn man vorher gewarnt hat (man keine andere Mglk. hat, es zu hindern). Die letzten Möglichkeiten bei uns jemand legal abzuballern.

:elefant:
 
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Original geschrieben von SpawnTheSame
Hehe, mit dem Kind im Kirschbaum ist nice, erinnert mich auch an Rechtsvorlesung. Muß ich gleich noch anfügen, daß man es (als Opa hehe)im Rollstuhl es vom Baum schießen darf, wenn man vorher gewarnt hat (man keine andere Mglk. hat, es zu hindern). Die letzten Möglichkeiten bei uns jemand legal abzuballern.

:elefant:

zitat
"Als klassisches Beispiel wird oft der gelähmte Bauer angeführt, der einen äpfelstehlenden Jungen nicht vom Baum schießen darf, selbst, wenn das für ihn die einzige Möglichkeit wäre, den Angriff auf sein Eigentum abzuwehren."

und heator:

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ja genau. und was ist dabei unverständlich? solange das mittel den angriff 100% beendet ist es ok. und er hatte keine anderen mittel die den angriff beendet hätten, auf einen faustkampf bei dem er möglicherweise verlieren könnte muss er sich nicht einlassen.

tzzz.. da suchst du schon das richtige raus und verstehst es immernoch falsch :D

@ spawn
da hattet ihr aber eine merkwürdige rechtsvorlesung. der kirschbaumfall ist ein klassiker für eine notwehrsituation wo die relation aus gefährdetem rechtsgut und notwehrerfolg keine rechtfertigung hervorbringen.
beim kirschbaumfall fehlt es an der gebotenheit. erstens besteht notwehrrecht generell nicht bei bagatellangriffen ( genau da besteht nämlch die proportionelle verteidigung, die sich ebend durch die güterabwägung von der notwehr unterscheidet )
ausserdem scheidet die rechtfertigung da an dem krassen missverhältnis aus der durch den angriff drohenden verletzung und den folgen der verteidigung.

das ist aber alles für diesen fall irrelevant, er war absolut gerechtfertigt, weil er nur dieses eine verteidigungsmittel hatte.

achso, bevor sich jemand beschwert der vollständigkeit halber. es gibt fälle der BESCHRÄNKUNG des notwehrrechts, wo durchaus eine flucht oder lediglich passive abwehr sog. schutzwehr erlaubt ist. dieses eingeschränkte notwehrrecht liegt idR. vor bei angriffen von schuldlos handelnden ( behinderte, kinder usw.) bei angriffen von nahe verwandten personen ( eheleuten usw ) und bei selbsständig verursachter notwehrlage.
nach hauptmeinung kann man sich dann nicht auf ein notwehrrecht berufen. (fälle der sog. absichtsprovokation) diese fälle gehen so:
X will dem Y schon lange aufs maul hauen, will dafür aber nicht in den knast. um ihn ungestraft schlagen zu dürfen, provoziert er ihn solange, bis er ihn schlägt um dann in einer notwehrlage zu sein.

sowas ist vom notwehrrecht in der tat ncht gedeckt. aber so ein fall ist hier weit und breit nichts zu sehen, der harmlose wortwechsel kann nie und nimmer als absichtsprovokation gesehen werden.
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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Steht auch so im Script. Ich werde später mal nachlesen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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musst du machen.
kann aber auch durchaus sein, dass es fehlerhaft ist. hab letztens im rechtsskript für forstwissenschaftler meiner mitbewohner total krasse fehler beim abstraktionsprinzip gefunden, an fachfremden fakultäten schleichen sich gern mal ungenaue oder falsche angaben in skripte, frag mich nicht wieso.
 

acc_weg

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ok hab auch grad mal wikipedia gelesen
"...Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis..."

also heator hat wohl recht und ich hab wieder was gelernt =)

edit

bei der einwillung bzw der aufforderung zu dem schlag bin ich ir immer noch nicht sicher. wie soll man beweisen das ein alkoholisierter mensch ironie versteht? ich denke mal da wird doch der promille wert von beiden eine rolle spielen oder?

naja wird meiner meinung nach bestimmt sowieso eingestellt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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naja eine einwilligung in eine körperverletzung sind typischerweise fälle wie: operationen, tatoos, piercings usw. usf.

wenn sich zwei verabreden um sich zu prügeln kann man davon auch noch ausgehen. aber in dem fall halte ich es zu weit hergeholt, aber wie gesagt, das ist dann die prozessuale seite die jeweiligen versionen zu beweisen.

ich wollt hier nur die materiell rechtlichen dinge richtigstellen, damit ihr in zukunft nicht glaubt ihr müsst vor pöbelnden schlägern wegrennen. ruhig mit allem druf aufn kopf :top2:
 
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wie erklärst du dir dann dass mein freund schuldig gesprochen wurde? 2 türken haben ihn angegriffen weil er ihnen "ihr taxi weggeschnappt hat". er hat 2 schläge eingesteckt, danach einen ausgeteilt der einem eben die zähne rausgeholt hat.

es gab zeugen dass es "notwehr" war - der richter hat aber das ausmass der notwehr als zu hoch angesehen und auf schwere körperverletzung entschieden.

meine erfahrung sind halt nicht theoretischer natur wie bei dir - eher praktischer natur. denk drüber nach :)
 
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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
wie erklärst du dir dann dass mein freund schuldig gesprochen wurde? 2 türken haben ihn angegriffen weil er ihnen "ihr taxi weggeschnappt hat". er hat 2 schläge eingesteckt, danach einen ausgeteilt der einem eben die zähne rausgeholt hat.

es gab zeugen dass es "notwehr" war - der richter hat aber das ausmass der notwehr als zu hoch angesehen und auf schwere körperverletzung entschieden.

meine erfahrung sind halt nicht theoretischer natur wie bei dir - eher praktischer natur. denk drüber nach :)

tja vielleicht hat der richter den Zeugen und deinem Freund auch einfach nicht geglaubt, denn dessen erfahrungen sind auch von praktischer natur.
Da es einen Freund von dir erwischt hat und nicht selbst schließe ich mal das du nicht dabeiwarst richtig ? Es gibt halt wenn soetwas passiert immer beide Geschichten die man sich anhören kann, und die der Richter auch wohl gehört haben wird. Und du kennst nur eine der Seiten.
Wir können also nicht über einen Fall Urteilen, von dem wir nur die eine Seite der Medallie kennen. Also begibt man sich dann doch auf die theorethische Ebene.
Bitte auf jeden fall schlussendlich schreiben was dabei herausgekommen ist, das würde mich sehr interessieren.
 
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ich kenne die aussagen von allen zeugen und ich war selber als zeuge geladen. ich weiß sehr wohl was vor gericht gesagt wurde, und ich weiß dass der richter gesagt hat der faustschlag war "zu viel notwehr" -_-
 
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unterscheidet sich die urteilssprechen bei so grundlegenden dingen denkste merkbar?? oO
 

shaoling

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Keine Ahnung, womöglich bist du auch einfach ein Idiot, der Bullshit labert. Ich bin noch unentschlossen.
 
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tja manchmal muss ich Schaoling widersprechen, manchmal muss ich ihm aber auch Recht geben.

Und in diesem Fall...
Dein Freund wird 2 mal geschlagen (von türken, einfach zu sagen von 2 Menschen wäre wohl nicht genug) und schlägt einmal zurück.
Und dein Freund wird verurteilt.
Irgendetwas passt einfach an dieser Geschichte nicht, ich weiß aber nicht was. Hast du vielleicht andere, für deinen Freund negative Dinge weggelassen ? War der Schlag von deinem Freund vielleicht nicht direkt im Affekt sondern erst nach einer gewissen Zeit, wo es garkeine direkte "bedrohung" mehr gab ? Oder hat dein Freund ne Glatze und ein Hakenkreuz aufm Arm tätowiert ? (bei der betonung auf die Türken wird man ja mal Fragen dürfen).
Ich möchte nicht ausschließen das Richter auch absolut falsche Urteile sprechen. Aber SO falsch, wie es nach deiner Erzählung sein müsste, dass kann ich mir grade nicht wirklich vorstellen.
Aber aus der Ferne kann man soetwas nicht wirklich beurteilen.
 
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Original geschrieben von wut)volta
Oder hat dein Freund ne Glatze und ein Hakenkreuz aufm Arm tätowiert ?

Wieso sollte das einen Unterschied machen? Als ich das letzte mal nachgeschaut habe waren noch alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Zu behaupten, dass es gerechtfertigt ist, jemanden zu schlagen nur weil er offen als Nazi zu erkennen war ist in etwa so sinnvoll wie jemanden schlagen zu wollen, nur weil er/sie gerade ein Kopftuch trägt.

Zu dem Fall: Wenn die Geschichte wirklich so wahr ist sollte der Freund wohl einfach in Berufung gehen. Unfähige Richter gibt es leider überall.
 
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