wie schon mal in nem anderen thread geschrieben halte ich das deutsche notwehrrecht prinzipiell für sehr gut, das problem sind richter die nicht in der lage sind es anzuwenden.
wenn man davon ausgeht dass der messerangriff die notwendigkeit überschritten hat, war es immernoch intensiver notwehrexzess. es war 4:1, sein freund wurde bereits niedergeschlagen, er ist wahrscheinlich unsportlich und hat noch nie gekämpft, natürlich hatte er angst. und das zu recht, betrachtet man die aktuellen geschehnisse, so muss er damit rechnen da totgeschlagen zu werden. muss zwar nicht passieren, ist aber durchaus realistisch. ich halte die aussage des studenten in dieser hinsicht für absolut glaubwürdig, und auch dass er davon ausging dass er durch drohen mit diesem messer nichts erreicht ist verständlich.
zum messerangriff an sich:
wie hätte er sich denn sonst verteidigen sollen?
weglaufen muss er nicht, und kann er wohl auch davon ausgehen dass er langsamer ist.
unbewaffnet verteidigen ist ein gewaltiges risiko, er hat wohl keine kampferfahrung, kann davon ausgehen dass es die gegner haben, ist deutlich in der unterzahl, wahrscheinlich auch weniger sportlich und ziemlich besoffen. dieser mergim s. ist laut dem artikel 1,75m und 75 kilo, dass ist nicht dürr sondern gute werte zum kämpfen, die 20 kilo und 10 cm mehr des informatikers bringen ihm da ziemlich wenig (ich gehe davon aus dass dieser etwas fett war und dies nicht alles muskeln sind, sonst stünde da irgendwas von "der extrem gut trainierte informatiker"). schon im 1n1 würde ich ganz klar auf mergim setzten, von 4:1 muss man da gar nicht reden... dieses risiko muss er keinesfalls eingehen wenn er bessere alternativen hat.
bleibt also nur noch waffeneinsatz, und da hatte er nur dieses neck knife. drohen ist sehr riskant, das messer ist klein, die entfernung kurz, also wieder ein risiko das er nicht eingehen muss.
also wohin angreifen? arm und beine wie gefordert ist absolut lachhaft. erstens hing ihm das messer um den hals, er wird also schwierigkeiten haben da überhaupt hinzukommen, zweitens nützt dies wahrscheinlich gar nichts. der angreifer ist betrunken, wahrscheinlich auch voller adrenalin, die schmerzen einer vier cm klinge wird er kaum merken, vorallem wenn sie erstmal durch kleidung muss. die stoppwirkung von messern ist einfach extrem schlecht, selbst wenn er massig treffer in beine und arme bringt, ist die wahrscheinlichkeit nicht schlecht dass er nur erreicht dass sein gegner schwere verletzungen hat nachdem er verprügelt wurde.
wenn er öfters in den torso, also vorallem innere organe trifft kann er vielleicht auch erreichen dass mergim verblutet nachdem mergim ihn verprügelt hat, das ist aber irgendwie auch nicht besonders zielführend für den informatiker. also wieder sehr hohes risiko bei geringer erfolgsaussicht.
stich in den hals hat also höchstwahrscheinlich das geringste risiko und die höchste erfolgsaussicht, denn da kommt er relativ gut hin, ist eine empfindliche stelle, und im nachhinein ist gut zu erkenne dass dieses mittel wirksam war. also ist es das mildeste zur verfügung stehende mittel das er anwenden darf.
ich habe daher überhaupt kein verständnis für das urteil, nicht nur sehe ich den messerangriff als gerechtfertigt, es wäre immernoch intensiver notwehrexzess wenn er dies nicht wäre, und das strafmas ist sowieso lachhaft. für diese "abreibung" mit todesfolge gibts 2 jahre auf bewährung, und für notwehr über 2 jahre haft... klar der informatiker hat sicher eine schlechtere sozial prognose als dieser typ der den jungen totgeschlagen hat, und die gesellschaft muss ja auch vor diesen gewalttäigen informtikern die mit 31 jahren noch nie mit dem gesetzt in konflikt waren geschützt werden -.-