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Aber genau das haben wir doch, 97-99%, du forderst 99%, sollte also für dich grad noch so klar gehen oder?
Für Mord vieleicht noch. Aber wieviele Sexualstraftäter werden vorzeitig wieder rausgelassen? Wiegesagt es geht mir nicht allein um Mörder. Pädophile Kindervergewaltiger gehören genauso von der Straße wie Serienkiller.
Naja, aber Morde die innerhalb der Familie aus streitereien enstehen oder ähnliches sind nunmal die absolute Mehrheit und da steht die Chance auf Resozialisierung höchst wahrscheinlich sehr gut, weil die Menschen auch vorher ein normales Leben geführt haben, bis irgendwas schief gelaufen ist.
Das andere gibt es zwar vereinzelt auch, aber ist doch deutlich in der Minderheit. Und selbst wenn, wie willst du dass denn bitte handhaben?
"Für alle die im Affekt gemordet haben lebenslänglich und für alle die geplant gemordet haben Todesstrage" ? Stell ich mir super als Richter vor da zu entscheiden.
Ich würde mal behaupten das die meisten fälle solcher Famillienstreits eh unter Totschlag fallen werden, nicht unter Mord. Siehe die Definition dazu
Der Mord ist in § 211 StGB geregelt.
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
* aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
* heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
* um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
o einen Menschen tötet.
Von daher werden Affekt Aktionen kaum den Hauptteil ausmachen. Und ja da stehen dann im Einzelfall die Richter in der Verantwortung, das ist ja auch ihr Job.