Todesstrafe

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Gelöschtes Mitglied 137386

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fragman hat es verstanden, MV nicht grats.

das hat nichts mit strafe zu tun MV, der schadensersatz bemisst sich in der höhe an dem entstandenen schaden. zB. nach der differenzhypothese: dein vermögen vor schädigung war x, nach der schädigung y, die differenz zwischen x und y ist dein schaden und somit der zu ersetzende schadensersatz.

genauso verhält es sich bei immaterialschadensersatz. er ist keine strafe, sondern die kompensation für einen schaden, der kein konkreter vermögensschaden ist. aber auch da wird nur kompensiert, nicht bestraft. es gibt dazu makabererweise bei richtern einen katalog, in dem die höhe genau festgelegt ist: arm ab - betrag x, auge weg - betrag y usw. das wird dann dein schmerzensgeld

die STRAFE für so ein verhalten erfolgt dann vorm strafgericht. wenn jemand durch fahrlässigkeit zB. den verlust deines arms zu verschulden hat, dann kann er wegen fahrlässiger körperverletzung zu einer geldSTRAFE verurteilt werden.

Dann hat A nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Behandlungskosten für den gebrochenen Arm, sondern würde eben noch einen Bonus draufkriegen, bzw könnte ihn einklagen dafür das er eben erhebliche Schmerzen und Einschränkungen dadurch hat.
das ist aber keine strafe gegen B für sein "schlagen", sondern wieder kompensation und zwar für schmerzen bzw. den bruch.

Das wahre Motiv dahinter kennt halt nur derjenige der sich das Gesetz ausgedacht hat.

oder derjenige, der es studiert und weiß, dass es explizit keine strafe darstellt, sondern eine kompensation von ENTSTANDENEM schaden. ohne diesen schaden, keine kompensation.

denn: hätten wir in deutschland einen STRAFschadensersatz, dann müsste sich die summe ja am vermögen des täters bemessen ( wie im strafrecht ) denn für den hartz4ler sind vielleicht 100 euro eine strafe, die er spürt, für einen millionär müssten das aber vielleicht 100 000 sein, damit er sich "bestraft" fühlt.
dies ist in den usa zB. der fall. im fall er alten lady, die sich am mcD kaffee verbrühte, war die zahlung deshalb so hoch, weil mcD nunmal ein riesen konzern ist und das gericht eine summe finden musste, die mcD wehtut, denn es wollte den konzertn BESTRAFEN. daher nennt man das auch strafschadensersatz (punative damage) im falle von torts (deliktische handlungen).

in deutschland jedoch ist es gleichgültig ob du von einem harz4ler angefahren wirst oder von ackermann persönlich. dein schmerzensgeld bemisst sich nach deinen schmerzen und nicht nach dem vermögen des schädigers. deswegen ist das kein "neusprech" nur weil du es nicht verstehst MV. das hat alles seine dogmatische richtigkeit und ist eine notwendige differenzierung.
aus diesem grund ist das bisher höchste in deutschland verhängte schmerzensgeld 500 000€ ( + 500€ monatsrente LG Kiel 03) und nicht wie in den USA beträge in millionenhöhe. dass das schmerzensgeld AUCH eine genugtuungsfunktion nach BGHz hat, tut dieser wichtigen differenzierung keinen abbruch.

und mit sprüchen wie "da ist alles verloren" und komischen smilies kannst du dich schön zurückhalten, vor allem bei dingen, von denen du ganz offenbar nichts verstehst ( was auch nicht schlimm wäre, die wenigsten wissen das, aber dann sagt man "vielen dank, heator, dass ich etwas gelernt habe" und wird nicht patzig. keine erziehung heutzutage tz )
 
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Vergeltung heißt jede Handlung, durch welche einem Menschen dasjenige, was er anderen Gutes oder Schlechtes tat, zurückgegeben wird.


genau das ist hier der fall, völlig wurscht ob sich die strafe nach dem vermögen richtet.
mein schaden wird durch kompensierenden schaden beim verursacher wieder ausgeglichen.
das ist deutsches recht und das ist vergeltung.
will man ein gesetz ohne vergeltung müsste der staat oder unbeteiligte die kosten für die kompensation übernehmen.

und heator, du hast am anfang noch geschrieben das das empfinden der opfer für die strafe keine rolle spielen darf, und hier gibts du zu das die genugtuungsfunktion vorhanden ist.


Die Bevölkerung sperrt jemanden ein, weil es anders offensichtlich nicht geht. Zum Schutze aller. Du willst jemanden töten, aus Spaß an der Freude

gratz das du anscheinend alle punkte die hier genannt wurden ignoriert hast und jetzt was von "aus spaß an der freud" laberst.
 
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die STRAFE für so ein verhalten erfolgt dann vorm strafgericht.

Naja immerhin sind wir uns einig, dass eine Strafe existiert ;) Wobei wir wieder bei Rache/Vergeltung/etc sind, die man im Rechtssystem umgesetzt findet.

in deutschland jedoch ist es gleichgültig ob du von einem harz4ler angefahren wirst oder von ackermann persönlich. dein schmerzensgeld bemisst sich nach deinen schmerzen und nicht nach dem vermögen des schädigers. deswegen ist das kein "neusprech" nur weil du es nicht verstehst MV. das hat alles seine dogmatische richtigkeit und ist eine notwendige differenzierung.

Das ist alles schön und gut, es hat aber rein gar nichts mit meiner Aussage zu tun.
Immaterieller Schaden kann einfach nicht vernünftig in Geld gemessen werden. Nur weil du sagst, das zu zahlende Geld sei eine Kompensation (die willkürlich, d.h. subjektiv festgelegt wird), ändert das nichts daran, dass es trotzdem als Strafe wirkt. Man nennt es anders (und zur juristischen Unterscheidung ist diese unterschiedliche Wortwahl durchaus sinnvoll, danke für diese nützlichen Informationen) aber wie bei vielen anderen Dingen auch hast du aufgrund von juristischen Begriffsdefinitionen den Blick für den großen Zusammenhang verloren.
Wehrdienst (bzw. der Ersatzdienst) ist juristisch als "nicht-Zwangsarbeit" definiert, es ist aber dennoch ganz offensichtlich eine Arbeit, zu der man gezwungen wird.
Schmerzensgeld mag juristisch als Kompensation definiert sein, straft aber dennoch denjenigen, der es zahlen muss.
Siehst du das Muster? Juristische Sprachregelungen sind im Gerichtssaal schön und gut, für eine allgemeine Diskussion aber eben vollkommen unpassend, da sie oft (jedenfalls habe ich nach mehreren Diskussionen mit dir diesen Eindruck) im direkten Widerspruch zur eigentlichen Wortbedeutung stehen.

Nö. Dein Beispiel hinkt. Wenn du es so regelst, würde das letztendlich bedeuten, dass wenn ich jemand speziellen umbringen, aus Hass oder ähnlichem, was auch nur einmal passieren kann, denn wenn der jenige tot ist bin ich ja zufrieden, ist die Hölle in Deutschland los.
Was glaubst wie rasant die Mordrate dann steig?

Du willst also einen einzelnen Verbrecher mehr als nötig bestrafen, weil du fürchtest, dass sonst andere Menschen, die rein gar nichts mit ihm zu tun haben, weitere Verbrechen begehen? Letztendlich bestrafst du damit also ein Individuum für vermutete (!) Verbrechen anderer.
Ein auf Rache basierendes Rechtssystem wäre mir deutlich lieber als ein solches Ungeheuer.
 
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Der Staat bestraft, nicht der Geschädigte.
Darum ist man als Bürger bei Mord auch nur der Nebenkläger und nicht wie der Staat der Hauptkläger(heisst das so?)

Immaterieller Schaden = psychische Schäden -> Behandlung beim Psychiater = messbar

Zivildienst ist keine Zwangsarbeiter, da du dich entschlossen hast ein Teil der Gesellschaft zu sein, die dir täglich 1 Million Dinge zu kommen lässt und du damit bezahlst.
Du kreigst etwas und bezahlst dafür. Das ist normale Arbeit.

Wenn du Strafe so definierst, dann wäre die Vertragserfüllung ja auch Strafe, schließlich muss ich meine Minerals abgeben.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Schmerzensgeld mag juristisch als Kompensation definiert sein, straft aber dennoch denjenigen, der es zahlen muss.

jetzt bist du stur, nur weil du nicht einsehen willst, dass du unrecht hast.
wäre es eine strafe, dann wäre es wohl eine sehr ungerechte. denn der millionär und der einfache angestellte müssen dasselbe zahlen. der eine fühlt sich von der summe gestraft, dem anderen ist es egal. wollte der staat hier strafen, so würde er doch wohl unterschiedliche summen bemessen, oder? da ist es dochnicht schwer einzusehen, dass es hier nicht um strafe gehen kann.

außerdem wäre es dann "doppelt gemoppelt", denn er schädiger wird ja ev. noch von einem STRAFgericht beSTRAFT. und in deutschland gilt nach wie vor das prinzip "ne ibis in idem", nach dem man nicht wegen derselben tat zweimal bestraft werden darf. auch deshalb kann es sich bei schmerzensgeld nicht um eine strafe handeln.

das verbot der doppelbestrafung ist im übrigen ein subjektiv-öffentliches abwehrrecht des individuums gegen den staat, da sollte es gerade dir fernliegen es zu unterlaufen :)
 
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dann ist todesstrafe auch keine strafe.
der eine hatte vielleicht eh keine lust mehr am leben, also kann es keine strafe sein.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
was soll das für ein bescheuertes argument sein? lies meinen post nochmal und denk ein wenig.
dass jemand keine lust zu leben hat ist jawohl ein so minimaler ausnahmefall, dass man deswegen wohl kaum von einem fehlenden strafcharakter der todesstrafe sprechen kann. in 99% der fälle ist es die schlimmstmögliche strafe, ausnahmen bestätigen die regel.
 
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wo haperts denn ?

die todesstrafe nimmt ebenso keine rücksicht daruf wie sehr jemand am leben hängt, also was für einen wert das leben für die person hat.
wäre es eine strafe, dann wäre es wohl eine sehr ungerechte. denn der millionär und der einfache angestellte müssen dasselbe zahlen. der eine fühlt sich vom tod gestraft, dem anderen ist es egal.

deine argumentation.

Der Staat bestraft, nicht der Geschädigte.

der staat übernimmt das strafen für den geschädigten, und im weitesten sinne für die gesellschaft.
 
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wow welch treffender punkt :|

nicht mehr posten wäre angebracht, man kann doch nicht in jedem thread willkürlichen müll schreiben.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
weil man davon ausgeht, dass der selbsterhaltungstrieb, also der wunsch zu leben, das stärkste gefühl überhaupt bei ALLEN lebewesen ist. daher braucht man da nicht anhand des täters zu differenzieren, sondern kann legitimerweise davon ausgehen, dass es für jeden die schlimmstmögliche bestrafung ist. wenn es da eine ausnahme gibt, dann ist das nunmal zu vernachlässige.

außerdem orientiert sich die strafe an der SCHULD des täters. je verwerflicher das vergehen, desto höher die STRAFE - die todesstrafe nur bei schwersten verbrechen.
im zivilrecht orientiert sich das schmerzensgeld einzig am opfer.
 
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wie gesagt, wenn man nicht will das schmerzensgeld eine strafe sein soll dann darf es dem schädiger der zahlen soll auch nicht weh tun (unter keinen umständen) und ein unbeteiligter müsste für die kosten aufkommen.
und du hast doch zugegeben das es die genugtuungsfunktion gibt.
sowas ist ohne "strafe" nicht möglich.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
oh man. natürlich kann es dem schädiger wehtun, es geht aber nicht um ihn. kompensiert werden soll der geschädigte und nur auf ihn und seinen schaden kommt es an. aber ich hab keine lust mehr gegen holzwände anzureden, muss langsam mal weiterlernen sry.
 

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das ist aber keine strafe gegen B für sein "schlagen", sondern wieder kompensation und zwar für schmerzen bzw. den bruch.
Ist mir klar.

@ MV Du solltest mal irgendwo die Definition von Zwangsarbeit nachlesen. Der Vergleich ist mal wieder übelster Bullshit

@ Synterius bitte hör auf hier son Schwachsinn von dir zu geben. Mir wirds langsam echt peinlich das ich pro Todesstrafe bin wenn ich den Müll lese den du hier von dir gibst.
 
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lol die definition von zwangsarbeit lesen ist eben genau das schlechteste was man machen kann wenn man sich davon überzeugen will das wehrdienst keine zwangsarbeit ist.
aber das ist ein anderes thema.

und hör auf zu heulen wenn es dir peinlich ist.
nur weil wir die todesstrafe in betracht ziehen macht uns das nicht direkt zu brüdern.
 
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@ MV Du solltest mal irgendwo die Definition von Zwangsarbeit nachlesen. Der Vergleich ist mal wieder übelster Bullshit

na das ist doch einer der wenigen punkte bei denen mv zu 100% recht hat, in der hier im forum geposteten definition war militärdienst ja sogar explizit als ausnahme aufgeführt und sowas muss man eben nur machen wenn die merkmale einer sache genau die definition trifft aber aus verschiedenen gründen nicht darunter fallen soll.

wenn ich eine definition für den menschen aufstelle und den zusatz bringe: "davon ausgenommen sind die neger" würde diese jeder sofort zerfetzen aber wenn in der definition von zwangsarbeit steht "davon ausgenommen ist der militärdienst" ist die definition natürlich weiterhin gültig...
man sollte eh gar nichts negativ begründen da zirkelschlüsse so quasi auf dem fuß folgen.

geht hier aber auch um was völlig anderes
 

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Hm, mag ja sein das ich da ne falsche Definition im Kopf habe, aber für Wehr/Zivildienst wird man bezahlt zum teil sogar relativ gut, dazu gibts diverse Mittel und Wege wie man es umgehen kann. Grade beim Wehrdienst reicht ja ein einfacher Antrag. Und beim Zivildienst kann man sich die Art der Arbeit sogar noch aussuchen.
Das sind einige Merkmale welche die typische Zwangsarbeit imo nicht hat. Von daher hinkt der Vergleich imo schon erheblich. Ist nicht ganz so krass daneben wie die Steuern = Schutzgeld Erpressung aber immerhin.
 
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gratz das du anscheinend alle punkte die hier genannt wurden ignoriert hast und jetzt was von "aus spaß an der freud" laberst.

Du hast bis jetzt immernoch keinen Punkt, außer Rache, genannt, der dafür spricht die Lebenslange Haft in schweren Fällen mit der Todesstrafe auszutauschen.
Sie ist bei Mördern nicht notwendig, Punkt aus Ende, da gibt es nichts drüber zu diskutieren, dass hatten wir hier schon gefühlte 10 mal.
Wenn sie nicht notwendig ist, wieso willst du dann doch Todesstrafe?
Und wieso bist du (immernoch) der Meinung, dass du darüber zu entscheiden hast, ob jemand weiter leben darf oder nicht?, obwohl die Haft doch völlig ausreichend ist.
Und wenn du mir jetzt noch einmal mit "und wieso bist du derjenige, der zu entscheiden hat, ob jemand weggesperrt wird oder nicht?" kommst ragequitte ich hier, weil es echt keinen Sinn macht alles zehnmal zu schreiben.
 
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