Clawg
Guest
Erstens ist es scheiss egal ob eine Demonstration genehmigt ist oder nicht auch unangekuendigte nicht genehmigte Demonstrationen werden vom GG geschuetzt (Spontandemonstration) 2. Ist der nicht abgesperrte Teil des Schlossgartens kein Private Gelaende sondern oeffentlicher Raum. Wie die Stadt Stuttgart hier auf ihrer Homepage Kunst im oeffentlichen Raum zweifellos zugibt.
http://www.stuttgart.de/item/show/393222
Drittens kann keine deutsche Polizei eine Demonstration auf Privatgelaende verhindern sofern der Grundstueck dir gehoert. (ist zwar bei S21 Demo nicht der Fall aber deine Allgemein gehaltene Aussage laesst diesen Schluss zu)
Erzähle doch keinen Unsinn. Bei der "Demonstration" wurden die Bauarbeiten blockiert.

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