SPON sagt grade folgendes:
TV-Berichten zufolge war der Grad der in der Anlage gemessenen Radioaktivität nach der Explosion 20-mal so hoch wie normal. 1015 Mikrosievert entsprechen 1,015 Millisievert. 2,4 Millisievert gelten dem Uno-Ausschuss für die Effekte radioaktiver Strahlung zufolge als durchschnittliche Jahresdosis, der Menschen auf der Erde ausgesetzt sind. Innerhalb von zwei Stunden nehmen Menschen in der Umgebung des Kraftwerkes nach derzeitigem Kenntnisstand die übliche Jahresdosis Strahlung auf.
Nach dem Ablassen des Drucks hatte man wohl also 0,5 Millisievert/h. Endlich mal Zahlenwerte. Zum Vergleich: 2,4 ist deutscher Standart für natürliche Quellen . Durch Röntgen etc. nimmt man nochmal etwas auf - ca. 4mSv zusammen.
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Hier mal Wikipedia zum Vergleich für Grenzwerte:
Für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Strahlung aus der gezielten Nutzung von Radioaktivität ist folgender Grenzwert (effektive Dosis) in der europäischen Richtlinie 96/29/EURATOM und der deutschen sowie der schweizerischen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt:
* 1 mSv pro Jahr für Personen der allgemeinen Bevölkerung (damit sollen auch speziell strahlenempfindliche Segmente wie keimendes Leben oder Kinder abgedeckt sein[8]).
Für volljährige Personen (mit Ausnahme von schwangeren Frauen), die beruflich strahlenexponiert sind, gelten nach den o.g. Rechtsnormen folgende Grenzwerte (effektive Dosis):
* 20 mSv pro Jahr
* 50 mSv pro Jahr (Einzelfall)
Nach der österreichischen Strahlenschutzverordnung werden die beruflich strahlenexponierten Personen in zwei Kategorien eingeteilt:
* Personen der Kategorie A: Sie dürfen eine maximale Jahresdosis von über 6 mSv erreichen, müssen aber jährliche ärztliche Untersuchungen durchführen lassen. Es ist jener Personenkreis, der sich regelmäßig in Kontrollbereichen aufhält.
* Personen der Kategorie B dürfen maximal 6 mSv erhalten und müssen laufend dosimetriert werden. Sie dürfen sich maximal dauernd im Überwachungsbereich aufhalten.
Wichtig sind aber auch Grenzwerte, die für Hilfsdienste festgelegt werden, da diese naturgemäß höher sein müssen, wenn es um die Rettung von Menschenleben oder besondere Sachwerte geht. So wurden in Österreich nach dem Strahlenschutzgesetz für Einsatzkräfte bei Personengefährdung und Hilfeleistung folgende Grenzwerte festgelegt und u. a. vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband übernommen:
* 15 mSv im normalen Feuerwehreinsatz (Einsatzdosis)
* 100 mSv zur Lebensrettung - dieser Wert darf einmal pro Jahr aufgenommen werden (Lebensrettungsdosis)
* 250 mSv im Katastrophenfall, diese darf nur einmal im Leben aufgenommen werden (Katastrophendosis).
Die gleichen Grenzwerte haben in Deutschland Eingang in die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ gefunden.
Die Berufslebensdosis für strahlenexponierte Personen soll 400mSv, für Astronauten 1000-4000mSv nicht überschreiten.
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Wenn also kein weiteres radioaktives Material freigesetzt wird, hält es sich noch in Grenzen.