Der bessere Vergleich:
- ein Nazi mit Reichweite ruft auf zu Anschlägen auf türkische Läden & Menschen
- deine Familie stirbt dabei
- niemand tut offiziell etwas dagegen, also die Polizei und Justiz, die dafür zuständig wären
In dem Fall hast du rechtlich immer noch recht. Aber moralisch finde ich es keineswegs klar, so dass man "entsetzt" darüber sein müsste.
Der Vergleich wäre imo nicht besser. Die Russen sind nicht in der Ukraine, weil Tatarski dazu aufgerufen hat, sondern weil Putin den Befehl dazu gegeben hat. Es gibt keine Kausalität zwischen seinem Wirken und dem, was die Russen in der Ukraine tun. Die Ukrainer sind auch keine Minderheit innerhalb Russlands. Dass, was Tatarski macht, in Russland nicht bestraft wird, ist richtig. Aber die gerechte Strafe wäre wohl kaum der Tod.
Die Ukrainer sind selbstverständlich berechtigt, sich mit Gewalt gegen jeden Russen zu verteidigen, der in kriegerischer Absicht die Ukraine betritt und auch gegen solche, die aus Russland heraus dabei unmittelbar unterstützen. Auch das trifft auf Tatarski aber imo nicht zu. Afaik kommentiert er den Krieg nur. Es ist nicht davon auszugehen, dass sein Tod irgendwie dazu geeignet ist, Russland von seinem Angriff auf die Ukraine abzuhalten bzw. ihn zu behindern.
Wenn er mit seiner Prominenz Spenden sammeln, damit Wagner-Söldner ausstatten würde und wir davon ausgehen könnten, dass das dazu führt, dass mehr Ukrainer sterben bzw. der Angriff auf die Ukraine damit effektiv befördert wird, dann wäre es imo anders. Aber so ein Argument sehe ich hier nicht und ich glaube auch nicht, dass man das überzeugend machen kann.
@BaBaUTZ
Niemand bestreitet, dass es ein Recht oder unter Umständen sogar eine Pflicht gibt, sich gegen ein Naziregime zu erheben und dass dabei auch Gewalt grundsätzlich zulässig ist.
Das entbindet aber nicht von jeder Abwägung der Mittel und es sollte wohl klar sein, dass nicht für jedes Rädchen im Getriebe des Nazi-/Putinstaats tödliche Gewalt eine gerechte Strafe, geschweige denn ein moralisch zulässiges Mittel ist, um sich zu wehren.