Polizeigewalt in Deutschland

Celetuiw

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Viel spannender finde ich die Frage, warum 11 junge und körperlich fitte Beamte nich in der Lage sind einen 16j Senegalesen OHNE Einsatz der Schußwaffe zu stoppen. Wenn er so durch ist, dass er auf Taser und Pfefferspray nicht reagiert ok, aber zu elft entwaffnen und Handschellen anlegen, wär ja wohl drin.

Außerdem ist der Einsatz der MP für so ein Szenario seltsam. Mp's hat die Polizei für Amok und Terrorszenarios. Die haben da nix verloren, wenn die Jugendhilfestation einen durchgeknallten Teenager mit nem Butterfly meldet.
 

Deleted_504925

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Viel spannender finde ich die Frage, warum 11 junge und körperlich fitte Beamte nich in der Lage sind einen 16j Senegalesen OHNE Einsatz der Schußwaffe zu stoppen. Wenn er so durch ist, dass er auf Taser und Pfefferspray nicht reagiert ok, aber zu elft entwaffnen und Handschellen anlegen, wär ja wohl drin.

Außerdem ist der Einsatz der MP für so ein Szenario seltsam. Mp's hat die Polizei für Amok und Terrorszenarios. Die haben da nix verloren, wenn die Jugendhilfestation einen durchgeknallten Teenager mit nem Butterfly meldet.
keine chance, riskiert kein normaler polizist.
bei einem messer reicht doch unkoordiniertes rumfuchteln um schwerste verletzungen zu verursachen. da macht denen doch kaum einer einen vorwurf. es wurden ja wohl schon taser und pfefferspray eingesetzt, der hat weitergemacht, da bleibt ja nicht viel spielraum wenn keiner den helden spielen will und sein leben riskiert.

mp heißt ja auch nicht vollautomatisch zu ballern bis nichts übrig ist, es ist einfach genauer auf distanz und im ergebnis doch das gleiche. warum eine pistole nehmen wenn was genaueres griffbereit liegt?
 
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Celetuiw

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keine chance, riskiert kein normaler polizist.
bei einem messer reicht doch unkoordiniertes rumfuchteln um schwerste verletzungen zu verursachen. da macht denen doch kaum einer einen vorwurf, es wurden ja wohl schon taser und pfefferspray eingesetzt, der hat weitergemacht, da bleibt ja nicht viel spielraum wenn keiner den helden spielen will und sein leben riskiert.
Müssten se aber ehrlich gesagt. Sicher ist die Polizei zur Abwehr einer akuten Gefahr zum Einsatz der Schusswaffe berechtigt, der Einsatz muss aber verhältnismäßig zur Gefahrenlage sein. Da Beamte im Vorfeld zu so einem Einsatz mit Schnittfesten Westen und Handschuhen ausrücken (sollten) ist die Gefahr der Verletzung minimal. Auch kann ein einzelner mit einem Messer nicht 11 Beamte gleichzeitig bedrohen, die ihn umringen und entwaffnungsfriffe sind standardrepertoire in der Ausbildung.

Aber selbst wenn der Einsatz der Schusswaffe als Mittel der letzten Wahl irgendwie gerechtfertigt wäre, rechtfertigt dass einen gezielten Einzelschuss in den Arm zur Entwaffnung, keine MP Salve mit 5 Treffeen am ganzen Körper.
 

Deleted_504925

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als ex-zivi bin ich nun wirklich kein waffenexperte, aber glaube so genaue schüsse auf jemand der sich bewegt sind bestimmt nicht so einfach. afaik wurden mit der mp auch nur einzelne schüsse abgegeben, ist ja kein unterschied zur pistole (die das gleiche kaliber hat?), im zweifel sogar besser weil man genauer trifft.
 
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ich würde keinem polizisten abverlangen, dass er einen angreifer mit messer auf 2m an sich herankommen lassen muss, um ihn mit krav maga gekonnt zu entwaffnen oder pfefferspray in die augen zu sprühen und zu beten, dass es sofort wirkt. das gilt für einen einzelnen polizisten genau wie eine gruppe von 12.

ich halte die behauptung, dass polizisten in der ausbildung standardmäßig lernen, individuen mit messer in CQC entgegenzutreten, extrem abwegig.
 

Celetuiw

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Du bist kein Dortmunder, deswegen sehe ichs dir nach. Das ist eine ziemlich seriöse Seite, die aus dem Problembezirk Nordstadt berichtet und auch immer wieder auf Misstände hinweist. Journalisten waren vorher alle bei anderen renomierten Zeitungen beschäftigt, paar mal ausgezeichnet, btw gefördert von der Stadt und dem Land NRW.

 
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Du bist kein Dortmunder, deswegen sehe ichs dir nach. Das ist eine ziemlich seriöse Seite, die aus dem Problembezirk Nordstadt berichtet und auch immer wieder auf Misstände hinweist. Journalisten waren vorher alle bei anderen renomierten Zeitungen beschäftigt, paar mal ausgezeichnet, btw gefördert von der Stadt und dem Land NRW.

jo sicher...total normal erstmal die Antifa zu befragen :rofl2:, denn die können das natürlich am besten einordnen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Müssten se aber ehrlich gesagt. Sicher ist die Polizei zur Abwehr einer akuten Gefahr zum Einsatz der Schusswaffe berechtigt, der Einsatz muss aber verhältnismäßig zur Gefahrenlage sein.
Ne das ist ein häufiges Missverständnis. Bei einer Notwehrlage findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Du darfst das mildeste Mittel nutzen, dass geeignet erscheint den Angriff 100% zu stoppen. Wenn Taser und Pfefferspray schon versagt haben, gibt es kein anderes Mittel mehr das den Angriff sicher stoppt ohne das eigene Leben/Gesundheit zu gefährden. Das muss aber niemand tun, auch Polizisten nicht. Hatten wir hierfür nicht einen eigenen Thread?

Hier ein Artikel dazu von Fischer, der wie immer sehr gut ist, wenn Fischer bei seinem Beritt bleibt und Strafrecht erklärt:


Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist.
 

Celetuiw

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Ne das ist ein häufiges Missverständnis. Bei einer Notwehrlage findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Du darfst das mildeste Mittel nutzen, dass geeignet erscheint den Angriff 100% zu stoppen. Wenn Taser und Pfefferspray schon versagt haben, gibt es kein anderes Mittel mehr das den Angriff sicher stoppt ohne das eigene Leben/Gesundheit zu gefährden. Das muss aber niemand tun, auch Polizisten nicht. Hatten wir hierfür nicht einen eigenen Thread?

Hier ein Artikel dazu von Fischer, der wie immer sehr gut ist, wenn Fischer bei seinem Beritt bleibt und Strafrecht erklärt:

Stimmt. Ich hatte auch Fischers Erklärung dazu im Hinterkopf, aber habe sie verschwurbelt.

Ich möchte meine Frage aber präzisieren und noch einmal in dem Raum werfen, ob der Einsatz der Schuffwaffe und erst recht fünf Schuss Salve aus der MP wirklich geboten war. Der Einsatz wäre ja als TBM der Notwehr nicht geboten, wenn sich die Abwehr der Notwehrlage auch milder realisieren ließe, richtig?

Außerdem operierst du unter der Annahme, dass tatsächlich ein Angriff statt fand oder (nach Ansicht des Beamten) unmittelbar bevor stand. Beim Eintreffen der Beamten hat der Mann das Messer in suizidaler Geste an den eigenen Bauch gedrückt. Natürlich hat sich die Lage dynamisch verändert, mindestens nach Einsatz des Tasers und des Pfeffersprays.

Aber ob der Mann das Messer abwehrend hielt, damit unkontrolliert und wild im Nahbereich gefuchtelt hat oder tatsächlich konkret gezielt einen Beamten angegriffen hat, habe ich nicht gelesen.
 
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Der Einsatz wäre ja als TBM der Notwehr nicht geboten, wenn sich die Abwehr der Notwehrlage auch milder realisieren ließe, richtig?

Aber nur wenn das mildere Mittel genauso zuverlässig mit genauso niedrigem Risiko funktioniert. Wüsste nicht was das in dieser Situation sein sollte. Messer sind einfach verdammt gefährlich.
 

Deleted_504925

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die frage ist ja wie, zumindest was ich gelesen habe ist so ein kettenhemd nicht in einem normalen polizeiwagen.
nur mit weste und handschuhen ist es doch selbstmord, gerade wenn der so aufgedreht ist, dass ihn taser und pfefferspray nicht stoppen.
"salve" war es ja wohl nicht, der war doch nach beschreibung als schutz abgestellt mit der mp und hat dann 5 einzelschüsse abgegeben (weil der junge auf dem vormarsch war?).
zumindest was man bisher weiß sehe ich da nichts was man hätte anders machen können ohne sich selbst massiv zu gefährden.
bodycam aus ist bisschen fishy, da hätte man es ja direkt aufklären können.
 

Celetuiw

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Aber nur wenn das mildere Mittel genauso zuverlässig mit genauso niedrigem Risiko funktioniert. Wüsste nicht was das in dieser Situation sein sollte. Messer sind einfach verdammt gefährlich.
Einzelschuss in den Unterarm. Ob entwaffnen aus dem Rücken heraus mit niedrigem Risiko möglich war, ist ohne ganz genaue Kenntnis der Situation nicht möglich, aber es würde mich wie gesagt wundern.
 
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bodycam aus ist bisschen fishy
Was ist daran fishy? Du hattest die Regeln doch vorhin selbst gepostet. Das Problem ist halt dass die nur unter sehr strengen Regeln überhaupt eingeschalten werden dürfen, aber nie eingeschalten werden müssen. Klar dass dann der Reflex ist sie eher auszulassen, und gerade in stressigen Situationen hat man noch weniger Zeit sich mit den Regeln auseinanderzusetzen.
 

Deleted_504925

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Einzelschuss in den Unterarm. Ob entwaffnen aus dem Rücken heraus mit niedrigem Risiko möglich war, ist ohne ganz genaue Kenntnis der Situation nicht möglich, aber es würde mich wie gesagt wundern.
weiß ja nicht was genau passiert ist, aber wenn der anlauf nimmt und auf einen polizisten zurennt wird aus reflex geschossen, da den unterarm zu treffen scheint mir unrealistisch. da bleibt ja keine zeit um gezielt zu schießen.

Was ist daran fishy? Du hattest die Regeln doch vorhin selbst gepostet. Das Problem ist halt dass die nur unter sehr strengen Regeln überhaupt eingeschalten werden dürfen, aber nie eingeschalten werden müssen. Klar dass dann der Reflex ist sie eher auszulassen, und gerade in stressigen Situationen hat man noch weniger Zeit sich mit den Regeln auseinanderzusetzen.
mit einem messer vor polizisten und die mp ist schon im anschlag, taser und pfeffer schon benutzt. da scheinen mir die vorrausetzungen mehr als erfüllt das ding mal anzuschalten, gerade wenn so viele vor ort sind finde ich es wirklich seltsam wenn da bei gezogenen waffen auf beiden seiten niemand "gefahr im verzug" sieht. würde ja nur helfen, falls sie sich korrekt verhalten haben.
 
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Einzelschuss in den Unterarm.

Auf gar keinen Fall, riesiger Fehler.

Schüsse sind generell potentiell tödlich, auch in den Unterarm. Gleichzeitig ist die Erfolgsaussicht deutlich niedriger. Viel schwerer zu treffen, gibt dem Angreifer Zeit näherzukommen.
Es gibt also ca. zwei potentielle Szenarien:
1. Du wartest mit dem Schuss bis zum letzten Moment bevor du glaubst nicht mehr sicher schießen zu können bevor der Angreifer dran ist. Damit gehst du ein enormes Risiko ein, denn wenn der schwierige Schuss nicht trifft ist er mit dem Messer dran.
2. Du schießt etwas früher um im Zweifelsfall immer noch in den Bauch/Kopf schießen zu können wenn der schwierige Schuss verfehlt. Jetzt hast du aber einen potentiell tödlichen Angriff gemacht obwohl noch Zeit gewesen wäre etwas anderes nicht-tödliches zu tun.

Und sogar wenn Szenario 1 eintritt, du bis zum Ende gewartet hast, und das glücklich überlebt hast, kann man dir immernoch einen Strick daraus drehen und dir Vorwerfen du hättest noch nicht schießen müssen, da du dich ja offensichtlich sicher genug gefühlt hast den schwierigeren Schuss zu wählen, viel Spass das zu widerlegen.

Ob entwaffnen aus dem Rücken heraus mit niedrigem Risiko möglich war, ist ohne ganz genaue Kenntnis der Situation nicht möglich

Da kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen dass es unmöglich war. Eine gewisse Distanz unterschreiten ist gegen Messer generell hochriskant, Ausnahme der Angreifer ist irgendwie körperlich extremst eingeschränkt, aber das war hier wohl nicht der Fall.
 
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da scheinen mir die vorrausetzungen mehr als erfüllt das ding mal anzuschalten, gerade wenn so viele vor ort sind finde ich es wirklich seltsam wenn da bei gezogenen waffen auf beiden seiten niemand "gefahr im verzug" sieht.
Ja klar sind sie gegeben absolut. Aber wenn du Situation erst mal so gefährlich und stressig geworden ist, würde ich es niemandem vorwerfen dass er sich dann auch nicht um seine bodycam kümmert, da hat man einfach drigenderes im Kopf. Die Regeln sind einfach dumm.
 

Celetuiw

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Ich wollt jetzt keine Diskussion zum besten Einsatz von Schusswaffen machen, erstens weil ich keine Ahnung davon hab @DuffTheSame, zweitens weil unsere Kenntnis der konkreten Einsatzlage einfach zu dünn ist, um das adäquat zu bewerten.

Ich sage nur, nachdem heat uns noch mal die Definition an die Hand gegeben hat, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass fünf Schüsse, davon einer in den Kopf, das mildeste Mittel waren um die Notwehrlage abzuwenden. Wenn sie denn bestand, was auch schwammig ist.
 
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Abwehr der Not
Da kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen dass es unmöglich war. Eine gewisse Distanz unterschreiten ist gegen Messer generell hochriskant, Ausnahme der Angreifer ist irgendwie körperlich extremst eingeschränkt, aber das war hier wohl nicht der Fall.
Zur Ergänzung: ein Messer ist auf kurze Distanz eine tödliche Waffe - nicht anders als eine Schusswaffe.
Wenn man über Messer + schießen auf mit Messer bewaffnete Personen spricht sollte man geistig einfach "Messer" mit "Pistole" tauschen und sich dann überlegen ob das Vorgehen immer noch als zu scharf empfunden wird.

Soweit ich es weiß (was aber nicht 100%ig gesichert ist) kann ein Angreifer eine Distanz von 5 Metern überbrücken und immer noch einen Stich landen, auch wenn das Gegenüber schon die Waffe gezogen hat. 1 Stich in Hals oder Herz ist tödlich. Einzige Möglichkeit das abzuwehren ist als Schütze das motorische Zentrum im Gehirn (oder so ähnlich) zu treffen - bei einem bewegten Ziel, unter Stress.

Es wird am Ende BTW nicht zwischen MP oder Pistole unterschieden - das ändert rein gar nichts.
Polizei hat Reizgas und Taser probiert, beides hat nicht funktioniert. Erst danach Schusswaffengebrauch. Aus meiner Sicht hat die Polizei hierbei nicht falsch gehandelt.
 
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Ich kann mich eigentlich nicht zur Verhältnismässigkeit des Schusswafengebrauchs äussern, dafür fehlen mir einige Seiten im entsprechenden Thread. Wenn der Typ aber gepfeffert wurde und trotzdem noch mit seinem Messer rumfuchtelt, dann musst Du mMn aber mit allem rechnen.

Ich wollte primär darauf hinweisen, dass beim Schusswaffengebrauch der Hinweis auf den Stoppschuss in den Unterarm weder sinnvoll (siehe oben) noch realistisch ist.
Wenn Du den Entscheid gefällt hast, deine Waffe zu benutzen, dann zielst Du auf den Rumpf. Und selbst dann braucht es eine geübte Person am Abzug. Ein bewegtes Ziel unter Maximalstress und Adrenalinrausch ist nicht so einfach zu bekämpfen.
 

Celetuiw

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Nagut, ich habe mir tatsächlich mal den Spaß gemacht und ein bisschen ins Blaue in Ausführungen zum Polizeirecht geblättert. Nach kurzem Rumscrolle bin ich weiterhin nicht eurer Ansicht.
Einleitend:

Im § 63 Abs. 2 PolG NRW (Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch) heißt es, dass Schusswaffen gegen Personen gebraucht werden dürfen, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

So weit so klar.

Aber:
63.21 VVPolG zu § 63
Um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, ist, wenn die Umstände es zulassen, auf die Beine zu zielen, vor allem bei Fliehenden.

Auf die Beine schießen klingt schlauer als Unterarm.
Fluchtunfähig:] Damit ist die Unfähigkeit der Person gemeint, auf die geschossen wird, sich nicht wegrennen zu können, bzw. sich nicht mehr dem polizeilichen Zugriff entziehen zu können. In der Regel ist dieses Ziel erreicht, wenn Arme oder Beine getroffen wurden. Deshalb ist es auch mit der gesetzlichen Forderung, die Fluchtunfähigkeit des polizeilichen Gegenübers herbeizuführen nicht vereinbar - Ausnahme finaler Rettungsschuss - wenn gezielt auf so genannte »zentrale Bereiche des Menschen« geschossen wird. Wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit sind somit gezielte Schüsse auf Rumpf oder Kopf der fliehenden Person, gegen die sich der Schusswaffengebrauch richtet, unzulässig.

In dem Urteil des BGH vom 25.03.1999 - 1 -StR 26/99 (LG Stuttgart) heißt es diesbezüglich:
Gezielte Schüsse auf zentrale Bereiche des Menschen zum Zweck der Festnahme sind [...] wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar; sie sind unzulässig und damit nicht gerechtfertigt (zitiert nach NJW 1999, Heft 34, S. 25).
[Angriffsunfähigkeit:] Dieser Begriff ist weiter auszulegen als der der Fluchtunfähigkeit. Er schließt im Extremfall den möglichen, in Extremfällen auch den gewollten Tod der Person ein, auf die geschossen wird. Der Begriff setzt aber voraus, dass der Schusswaffengebrauch erfolgt, um einen noch möglichen bzw. zu erwartenden Angriff des Störers abzuwehren.

[Beispiel:] Ein bewaffneter Rechtsbrecher, der während der Flucht auf ihn verfolgende Polizeibeamte geschossen hat, wird von einer Polizeikugel am Bein getroffen. Der Mann fällt zu Boden, es gelingt ihm aber, sich in Deckung bringen zu können. Beim Zugriff der Polizei schießt der Mann erneut auf die Polizeibeamten. In dieser Situation macht ein Beamter von seiner Schusswaffe Gebrauch. Der Rechtsbrecher wird tödlich getroffen. Rechtslage?

Das Beispiel macht deutlich, dass es polizeiliche Einsatzlagen gibt, in denen Polizeibeamte auf der Grundlage geltenden Rechts auch bei der Festnahme eines Rechtsbrechers in begründeten Einzelfällen von der Schusswaffe so Gebrauch machen können und auch dürfen, dass dabei der Tod des polizeilichen Gegenübers sozusagen billigend in Kauf genommen wird.

Besonders letzter Absatz. “in begründeten Einzelfällen von der Schusswaffe so Gebrauch machen können und auch dürfen, dass dabei der Tod des polizeilichen Gegenübers sozusagen billigend in Kauf genommen wird.“ Am beispiel eines Verbrechers, der verwundet und mit der Pistole bewaffnet aus der Deckung schießt. Ist natürlich immer eine Einzelfallsache, aber im Tenor der Ausführungen lese ich die grobe Orientierung dazu, wann der (tödliche) Schusswaffengebrauch das adäquate Mittel ist immer noch ziemlich anders als ihr.

P.s. klarstellung: den Teil [Fluchtunfähigkeit] poste ich der Vollständigkeit halber, die duskutierte Notwehr/Nothilfe wird im Punkt Angriffsunfähigkeit besprochen.
Quelle: https://www.rodorf.de/01_polg/55b.htm#09.11
 
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Ich sage nur, nachdem heat uns noch mal die Definition an die Hand gegeben hat, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass fünf Schüsse, davon einer in den Kopf, das mildeste Mittel waren um die Notwehrlage abzuwenden.

Ich glaube du hast Heators Definition missverstanden. Es geht nicht generell um das mildeste Mittel was den Angriff stoppen könnte, sondern um das mildeste Mittel das geeignet ist den Angriff sicher und zuverlässig zu beenden. Wenn ein anderes Mittel weniger sicher und weniger zuverlässig ist, muss es nicht gewählt werden.

Die Sachen die du gerade zitierst hast, haben aus meiner Sicht mit der Diskussion gerade nichts zu tun. Es geht hier um Notwehr, nicht darum jemanden an der Flucht zu hindern oder festzunehmen. Das ist ein völlig anderer Paragraph.
 

Celetuiw

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Angriffsunfähigkeit ist präzise das, ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich mich darauf beziehe und nicht Fluchtunfähigkeit.

Davon ab führt auch Fischer in Heats verlinkter Kollumne aus, dass der Polizist im Einsatz sich nicht in vollem Maße wie ein Zivilist auf Notwehr berufen kann, sondern sich dem PolG fügen muss:
“Trotzdem gilt: Wer von Staats wegen bestellt und bezahlt wird, sich Angriffen auszusetzen, kann private (!), aufs Individuum bezogene Notwehrrechte in der Regel nicht geltend machen. Die Befugnisse der Polizeibehörden, auch solche der Gewaltausübung, sind in den Polizeigesetzen im Einzelnen geregelt. Wendete man daneben auch noch die allgemeinen Regeln an, würden die – aus guten Gründen bestehenden – Grenzen des Polizeirechts obsolet. “
 
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Deleted_504925

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Laut Polizei hatte der Jugendliche bei dem Einsatz die Beamten mit einem Messer angegriffen.
mal schauen was im nachgang noch rauskommt, aber mit der (mageren) info wurden die schüsse doch abgegeben als er sich schon im angriff befand. da ist keine zeit für gezielte schüsse, man hat es ja vorher wohl lange genug versucht ihn ohne schusswaffengebrauch zu überwältigen.

bin ja nicht gerade als glühender freund von uniformtragenden mitbürgern bekannt, aber in dem fall sehe ich da wenig spielraum für eine kontroverse. gerade in meiner linksversifften bubble wollte man ja unbedingt einen deutschen george floyd daraus machen, aber hab da nicht eine sinnvolle erklärung gehört was man hätte anders machen können.
die weniger sinnvollen würden prinzipiell keine polizei schicken bei psychisch kranken, weil die ja nur eskalieren wollen :hum:
ja wen den sonst wenn da einer mit dem messer steht?

und ihm einfach mal präventiv ins bein schießen wenn er da nur rumsteht ist halt auch schwierig zu verkaufen.
 
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Angriffsunfähigkeit ist präzise das, ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich mich darauf beziehe und nicht Fluchtunfähigkeit.
Nein ist es nicht
[Angriffsunfähigkeit:] Dieser Begriff ist weiter auszulegen als der der Fluchtunfähigkeit. Er schließt im Extremfall den möglichen, in Extremfällen auch den gewollten Tod der Person ein, auf die geschossen wird. Der Begriff setzt aber voraus, dass der Schusswaffengebrauch erfolgt, um einen noch möglichen bzw. zu erwartenden Angriff des Störers abzuwehren.
da du in keinster Weise belegt hast, dass der Typ sich nicht schon im Angriff befand, hat die Situation absolut NICHTS mit diesem Absatz zu tun

Du willst halt zwanghaft eine Situation herbeireden, die du bei irgendwelchen Antifa-Freunden gelesen hast. Das hat nur nicht automatisch was mit der Realität zu tun.
 

Celetuiw

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Nein ist es nicht

da du in keinster Weise belegt hast, dass der Typ sich nicht schon im Angriff befand, hat die Situation absolut NICHTS mit diesem Absatz zu tun

Du willst halt zwanghaft eine Situation herbeireden, die du bei irgendwelchen Antifa-Freunden gelesen hast. Das hat nur nicht automatisch was mit der Realität zu tun.
Spannend Brudi. Sagste mir auch noch, wieso ich deiner Meinung nach das Durchdrücken will?
Hat hervorragende funktioniert. Drölf posts später :rofl:
Und nun..? Ich habs mir anders überlegt. Was möchtest du mir sagen?
 
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Spannend Brudi. Sagste mir auch noch, wieso ich deiner Meinung nach das Durchdrücken will?
Weil du offenbar erst das Ergebnis festgelegt hast..."die Polizisten haben was falsch gemacht"...und jetzt dann vermeintliche Begründungen eben dafür suchst um rückwirkend irgendwie dort hinzukommen
 

Celetuiw

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Und aus welcher Ideologie hab ich das? Bis jetzt bist du bei einem “du hast das so gemacht, weil du das so wolltest“ Zirkelschluss.

Wenn du mir schon in völliger Unkenntnis meiner Person unterstellen willst, dass ich mir die Fakten hinbiege, dann liefer wenigstens die vermeintliche Motivation mit.
 
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mp heißt ja auch nicht vollautomatisch zu ballern bis nichts übrig ist, es ist einfach genauer auf distanz und im ergebnis doch das gleiche. warum eine pistole nehmen wenn was genaueres griffbereit liegt?
Aber er hat doch mit der MP vollautomatisch geballert, oder habe ich das falsch verstanden?!
 

Deleted_504925

Guest
Aber er hat doch mit der MP vollautomatisch geballert, oder habe ich das falsch verstanden?!
glaube da gibt es nichts offizielles bisher, nur in kommentaren immer wieder gelesen man würde die bei der polizei nie vollautomatisch nutzen, nur als genauere pistole quasi.
hier zb:
eine Maschinenpistole wird polizeilich nahezu immer im Einzelfeuer eingesetzt mit gezielten Schüssen Pluspunkt auf der Habenseite: Weniger Umfeldgefährdung als mit einer Pistole, weil die Wahrscheinlichkeit für Fehlschüsse im Vergleich geringer ist - wenn mans denn kann
 
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glaube da gibt es nichts offizielles bisher, nur in kommentaren immer wieder gelesen man würde die bei der polizei nie vollautomatisch nutzen, nur als genauere pistole quasi.
hier zb:

Ich finde folgenden Tweet auch noch sehr wichtig:

zahlreiche Studien haben gezeigt, dass unter 7 Meter Entfernung die Pistole dem Messer klar und unzweifelhaft unterlegen ist und man nur eine Chance aufs Überleben haben kann, wenn sofort und schnell gezielt geschossen wird - in Tötungsabsicht 14/x

Oder auch diesen hier:

Bedeutet also, dass die Verletzungswirkung zwischen Pistole und Maschinenpistole so gut wie keine Unterschiede zeigt. Hier kann man also durch den Vergleich nicht von einem "overkill" oder einer fehlenden "Verhältnismäßigkeit" sprechen 10/x
 

zimms

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Das Leben eines bastards Polizisten ist vielen einfach nichts wert.

Natürlich soll er hier sein Leben riskieren, ist doch nur ein Messer. :rofl2:

So fern jeglicher Realität.
 
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glaube da gibt es nichts offizielles bisher, nur in kommentaren immer wieder gelesen man würde die bei der polizei nie vollautomatisch nutzen, nur als genauere pistole quasi.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass der Typ von 5 einzeln abfeuerten und gezielten Schüssen getroffen wurde, oder? Sollte das der Fall sein, warum hat der Polizist nach dem ersten Treffer noch 4mal nachgeschossen?!
Das Leben eines bastards Polizisten ist vielen einfach nichts wert.

Natürlich soll er hier sein Leben riskieren, ist doch nur ein Messer. :rofl2:

So fern jeglicher Realität.
Wenn ganze 11 Polizisten anwesend sind, sollten die in der Lage sein, einen Jugendlichen auch ohne Schusswaffengebrauch zu entwaffnen. Ist nicht ungefährlich, aber genau dafür entscheidet man sich, wenn man Polizist wird.
 

Deleted_504925

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Du willst mir doch nicht erzählen, dass der Typ von 5 einzeln abfeuerten und gezielten Schüssen getroffen wurde, oder? Sollte das der Fall sein, warum hat der Polizist nach dem ersten Treffer noch 4mal nachgeschossen?!
natürlich, ein einzelner schuss hat doch kaum stopwirkung, gerade wenn der typ so aufgedereht ist und ihn schon taser und pfeffer nicht stoppen.

und die anzahl an polizisten ist auch egal, da können 200 rumstehen, wer in reichweite des messers kommt riskiert massiv sein leben.
warum sollte ein polizist für 2k monatlich sein leben riskieren? dafür wird sicher keiner polizist.
 
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Ist nicht ungefährlich, aber genau dafür entscheidet man sich, wenn man Polizist wird.

Welches Risiko ist denn deiner Meinung nach angemessen? Also sagen wir welche Chance bei dem Einsatz zu sterben muss der Polizist denn eingehen?
 
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