Die Frage ist total bescheuert, weil es auf die Situation ankommt.
Ich persönlich finde die Frage viel interessanter, ob der Einsatz nach geltendem Recht angemessen war. Ich diskutiere weder über MV-Land noch über Clawg-Land und konsequenterweise dann auch nicht über Gustavo-Land.
Mich interessiert dein Sollen halt nicht. Ich finde den Status Quo super, warum soll ich mir Gedanken um irgendwelche Fantasien machen? Ich versuche dir nur zu erklären, warum der Status Quo richtig und super ist und jemand, der sich gegen seine Festnahme wehrt, völlig zurecht geschlagen und besprayt werden darf, weil es anders nunmal nicht geht.
Wenn du aber schon vom SOLLEN sprichst - wenns nach MIR ginge, dann dürfte und müsste die Polizei noch viel härter durchgreifen und gerne viel viel öfter vom Schlagstock Gebrauch machen. Es ist mE untragbar, wie respektlos gerade bestimmte Klienten sich der Polizei gegenüber verhalten - dafür dürfte die Staatsgewalt gerne mal mit aller Macht demonstrieren, wer in diesem Staat das Gewaltmonopol hat.
Das liegt vermutlich daran, dass du noch kritischer bist und daher aus deiner Warte die Hysterie wie eine normale Meinung aussieht.
Du schätzt halt die Gefahrenlage völlig falsch ein. Du weißt nicht, ob der Typ ein Messer in der Tasche hat, du siehst nicht, welche Horden außerhalb des Bildrandes noch lauern (und die stehen dort, deshalb halten auch mehrere diese mit Pfefferspray im Schach. Eine falsche Bewegung und sie könnten über die Polizisten herfallen). Die Situation ist alles andere als sicher, sie ist im Gegenteil brandgefährlich für die Polizeibeamten.
Und was soll das heißen "normale Gewaltanwendung in Form der Fixierung". DAFÜR BRAUCHT MAN DOCH DIE GEWALT. Er lässt sich ja gerade nicht fixieren, weil er seine Arme nicht hergibt. Hast du schon mal versucht jemanden gegen seinen Willen zu fesseln? Ich glaub hier spricht ganz viel Elfenbeinturm mit nicht der geringsten Vorstellung von der Realität einer echten körperlichen Auseinandersetzung. Die zu fesselnde Person muss SO SCHNELL ES GEHT gefesselt werden. Dafür sind alle einfachen Gewaltmittel erlaubt genau aus den o.g. Gründen.
Nö. Die Rechtslage erlaubt genau das.
Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jens Mohrherr, forderte im Gespräch mit der F.A.Z. eine sachliche Debatte über den Vorfall in Alt-Sachsenhausen. „Ich bin felsenfest überzeugt, dass man sich diesem Thema nur so nähern kann“, sagte er. Es müsse stärker in den Fokus gerückt werden, welche Aufgabe die Polizei habe und welchen Auftrag sie erfüllen müsse. Der Vorfall vom Wochenende sei umso schlimmer, da die hessische Polizei derzeit ohnehin stark in die Kritik geraten sei. Das dürfe aber nicht zu Vorverurteilungen führen, „die viel zerstören im Verhältnis zwischen Polizei und Bürgern“. Zudem machte Mohrherr deutlich, dass zumindest dem Augenschein nach in diesem Fall tatsächlich ein oder mehrere Beamte Grenzen überschritten hätten. Sicherlich gebe es Situationen, etwa bei Festnahmen, in denen auch körperlich hart vorgegangen werden müsse, um eine Person festnehmen zu können, und dieses Vorgehen rechtlich auch abgedeckt sei. Das werde an der hessischen Polizeiakademie in der Koordinierungsstelle Einsatztraining umfassend gelehrt. „Die Einsatzlehre erlaubt jedoch nicht, eine bereits fixierte wehrlose Person weiter anzugehen. In einer solchen Situation ist von jedweder Gewalt abzusehen.“
Das 4.35 Minuten lange Video aus dem Frankfurter Kneipenviertel Sachsenhausen, das zeigt, wie ein Beamter einen bereits Liegenden in den Rücken tritt, dürfte als strafrechtliches Beweismittel gegen den Beamten infrage kommen, meinen die beiden Juristen Thiel und Singelnstein. "Auch die Polizei darf Gewalt nur ausnahmsweise anwenden - nur dann, wenn sie eine Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann", sagt Singelnstein. Hier sei die Festnahme offenbar schon abgeschlossen gewesen. "Dieses Nachtreten ist etwas, das öfter vorkommt, was menschlich vielleicht auch nachvollziehbar ist, wenn man ein dynamisches und emotional stark aufgeladenes Geschehen vor sich hat. Aber das darf trotzdem nicht passieren." Als Körperverletzung im Amt sei dies strafbar.
Sein Kollege von der Deutschen Hochschule der Polizei, Thiel, weist auf ein Argument hin, das Polizisten in solchen Fällen gelegentlich vorbrächten: Es gebe bei manchen Polizeibehörden Einsatztechniken, die darauf abzielten, den zu Fixierenden orientierungslos zu machen. "Das nennt sich Blendschlag. Meist ist es ein Schlag vor den Kopf. Das ist aber nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, wenn der Betroffene so aggressiv ist, dass er auch die Polizeibeamten gefährdet."
Bad Soden-Salmünsters Bürgermeister Dominik Brasch war selbst lange Polizist und weiß, wie es ist, "einer gewalttätigen Gruppe gegenüberzustehen, bedroht, beschimpft und angegriffen zu werden", weil es "fast schon zum Alltag vieler Polizeibeamter" gehört. "Wer im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse handelt, und dazu gehört in manchen Situationen auch die Anwendung von Gewalt, sollte keine Konsequenzen fürchten müssen. Wer hingegen agiert wie der Beamte in Frankfurt, muss meiner Meinung nach jedoch ebenfalls die notwenige Konsequenz erfahren." Die Kritik an den suspendierten Beamten bewertet Brasch daher als "voll und ganz berechtigt", das Fehlverhalten gehöre entsprechend verurteilt. Doch woran liegt es, dass Polizisten zu solchen Methoden greifen?
Du bist immer noch die Antwort schuldig, was du eigentlich willst und wie genau man eine Person ohne Gewalt fixiert bekommen soll, die die Hände nicht hergibt? Deine Lösung ist Rangeln bis es klappt, verstehe ich das richtig?
Als ob es der Weisheit letzter Schluss wäre, was das deutsche Polizeirecht davon hält.
Das gefällt mir wirklich gut. Zu meinem Glück und zu deiner großen Verdrossenheit, habe ich auch VWL studiert und somit wissen wir alles besser. Das bisschen Polizeirecht mache ich mit ein bisschen gesundem Menschenverstand und meinem tiefen Verständnis für alles was auf der Welt passiert, mit links
Habe ich dir doch oben bereits geschrieben: Kommt ganz auf den Einzelfall an. Wenn ich einen objektiven (für unbeteiligte Dritte nachvollziehbaren!) Grund habe zu glauben, der Typ ist noch eine Gefahr, selbst wenn in Seitenlage von zwei Polizisten umgeben ist, dann könnten auch Schläge gerechtfertigt sein. Davon ist hier aber schlicht und ergreifend nicht auszugehen, deshalb sind sie es nicht. Die bloße potenzielle Gefahr, wie du sie definierst, weil die Handschellen mutmaßlich noch nicht geklickt haben reicht mir dafür jedenfalls absolut nicht. Sage und schreibe 17 Sekunden nach Beginn des Videos ist er von drei Polizisten umringt. Wenn es einen NACHVOLLZIEHBAREN Grund gibt zu glauben, die Polizisten könnten ihm nicht zu dritt Handschellen anlegen, indem einer auf seinem Rücken kniet und zwei andere jeweils einen seiner Arme greifen, könnten wir über die einzelne Schläge gegen den Kopf vielleicht auch noch diskutieren, aber den hast du nicht genannt und den gibt es höchstwahrscheinlich auch einfach nicht, dementsprechend ist das Verhalten indiskutabel.
Na ist doch ganz einfach du bringst dem Polizisten "kommt drauf an" bei und dann fragt der Polizist im Einsatz halt erst mal ein paar Personen in der Fußgängerzone, was er machen soll.Also irgendwie verstehst du die Frage immer noch nicht. Es geht nicht um Gefahrenabwehr! Ich habe dich gefragt, welches Maß an Gewaltanwendung für dich angemessen (das ist übrigens ein juristischer Terminus, deswegen war für mich immer impliziert, dass wir über die Rechtslage reden, aber geschenkt) bei einer Festnahme ist. Ich habe nirgends etwas von Gefahr geschrieben.
Wenn drei Polizisten mit vollem Gewicht und je nachdem ein Knie oder einen Ellenbogen auf einen unangenehmen Punkt drücken, wartet man einfach bis die Person aufgibt. In der Regel müssen die afaik eh auf nen Bulli warten um den abzutransportieren. So hab ich das mit Tür in der Altstadt erlebt
Sonst nehmen sie sich einfach die Zeit.
Das deutsche Recht und ich sagen dir, dass man in so einer Situation den Widerstand durch Gewaltanwendung brechen darf.
Irgendwie scheinst du nämlich zu denken, dass die Polizei so ne Art UNO Truppe ist, die nur zurückschiessen darf, wenn sie beschossen wird. Das englische Wort ist da vielleicht besser: law enFORCEment. Die Polizei setzt das Recht durch und hat dazu das GEWALTmonopol.
Also irgendwie verstehst du die Frage immer noch nicht. Es geht nicht um Gefahrenabwehr! Ich habe dich gefragt, welches Maß an Gewaltanwendung für dich angemessen (das ist übrigens ein juristischer Terminus, deswegen war für mich immer impliziert, dass wir über die Rechtslage reden, aber geschenkt) bei einer Festnahme ist. Ich habe nirgends etwas von Gefahr (als Grund zur Anwendung der Gewalt) geschrieben.
Ich beschreibe die Situation nochmal: eine Person muss festgenommen werden, es liegt ein Haftbefehl vor. Die Person leistet Widerstand - NICHT durch Gewalt gegen die Polizisten, sondern passiv, durch sich Winden, Wegdrehen, Arme verschränken usw. Wir gehen jetzt für diesen Fall davon aus, dass die Fesslung zulässig ist. Das deutsche Recht und ich sagen dir, dass man in so einer Situation den Widerstand durch Gewaltanwendung brechen darf. Es muss KEINE Gefahr für die Polizisten bestehen! Wie siehst du das?
Irgendwie scheinst du nämlich zu denken, dass die Polizei so ne Art UNO Truppe ist, die nur zurückschiessen darf, wenn sie beschossen wird. Das englische Wort ist da vielleicht besser: law enFORCEment. Die Polizei setzt das Recht durch und hat dazu das GEWALTmonopol. Nicht das Selbstverteidigungsmonopol. Sich verteidigen darf jeder, genau das unterscheidet den Normalbürger von der Polizei. Es muss keine Gefahr bestehen, damit sie Gewalt anwenden darf, bitte verstehen.
Wat, wer hat von Schusswaffen geredet? Das war ne Metapher man, UN Blauhelme und so? Und natürlich sind bleibende Verletzungen zu vermeiden, hab ich auf der letzten Seite ca drei mal geschrieben? Die sind durch gezielte Schläge, Pfefferspray oder Schmerzgriffe aber auch äußerst selten. Außerdem wird’s langsam langweilig mit diesem Rumwinden „kommt drauf an Eimzelfall Blabla“. Ich hab dir/euch einen Fall beschrieben, der konkreter wirklich nicht mehr geht. Benrath hat immerhin etwas dazu gesagt, ist doch echt nicht schwer.
Nö ich bin da eigentlich ziemlich gesprächsbereit, aber deine oberlehrerhafte Atitüde triggert mich zu sehr, um normale Antworten zu geben
Also kurz gesagt erwartest du von einem Polizisten im Einsatz, dass er ganz spontan einen Haufen Freiheitsgrade perfekt einschätzt und darauf basierend eine optimale Entscheidung trifft. Eine Entscheidung die du mit wesentlich mehr Zeit offenbar nicht treffen kannst, sonst hättest du ja problemlos eine Antwort parat anstatt konstant nur rumzuwieseln.In einer realistischeren Situation, in der ein Polizist innerhalb kurzer Zeit Verstärkung bekommen kann: Kommt halt drauf an. Wie wahrscheinlich ist es, dass derjenige fliehen kann? Wie wahrscheinlich wäre es, dass man ihn dann überhaupt nicht mehr zu fassen bekäme? Wofür ist der Haftbefehl ausgestellt? Ist er eine Gefahr oder ist er keine Gefahr für Polizisten und/oder andere? Versteht derjenige, weshalb er festgenommen werden soll oder nicht?
Also kurz gesagt erwartest du von einem Polizisten im Einsatz, dass er ganz spontan einen Haufen Freiheitsgrade perfekt einschätzt und darauf basierend eine optimale Entscheidung trifft. Eine Entscheidung die du mit wesentlich mehr Zeit offenbar nicht treffen kannst, sonst hättest du ja problemlos eine Antwort parat anstatt konstant nur rumzuwieseln.
Na das ist doch genau der Einsatz einfach Gewalt. Du schlägst einen Schmerzgriff vor, ist erlaubt. Sehe jetzt nicht, wie der wesentlich besser oder anders ist als ein gezielter Schlag mit dem Schlagstock zB auf den Arm. Sind alles Gewaltanwendungen, wir sind uns also einig, dass es zulässig ist, den Menschen durch Gewalt zur Aufgabe des passiven Widerstands zu zwingen. Willkommen auf der Seite des Rechts
Nicht nur die Mackias...das gilt auf der anderen Seite doch genauso was Vorurteile gegenüber Polizisten angeht, hier gibt es ja schließlich auch den ein oder anderen der nur zu gern ins ACAB-Horn bläst.Ist dann son bisschen Henne und Ei, dass wegen einiger schlechter Beispiele ganze Gruppen marginalisiert wurden und dann aus Frust das Vorurteil bestätigt und gefestigt wird. Das können die Mackias der Welt nicht so verstehen.
Wie oben schon gesagt, ihr liegt alle nicht so weit auseinander und trollt euch mehr oder weniger gut. Du kommst jedes mal mit dem was Recht ist gut und eigentlich müsste man noch härter durchgreifen und Gustavo will nur mit Bezug auf die Situation die moralische Angemessenheit diskutieren. Dann tust du wieder so als wäre das für jeden Menschen die rechtliche Angemessenheit and here we are.
Die moralische Komponente ist das, was Heator mit MV-Land, Clawg-Land oder eben Gustavo-Land bezeichnet hat. Es geht hier nicht darum was moralisch angemessen ist, sondern darum, was rechtlich vertretbar und zulässig ist. Da gibt es klare Abgrenzungen und diesen Grat möchte Heator diskturieren, nichts anderes versucht er seit gefühlt 5 Posts zu erreichen.
Dann sollte man aber zum einen über das konkrete Gesetz oder irgendwelche Verordnungen oder whatever reden und nicht über den konkreten Einzelfall, denn wenn sich der Polizist an das hält was ihm beigebracht wurde*, hat der Polizist(!) nichts falsch gemacht. Was Gustavo aber macht ist zu diskutieren ob diese Polizisten nicht irgendwelche unmoralischen Assis sind. Bei Diskussionen über Hundertschaften könnte ich ja auch das Argument noch abkaufen, dass da welche dabei sind die gerne mal draufhauen o.ä., bei den aktuellen Fällen geht es aber afaik um normale Streifenpolizisten, da sind wir dann halt schnell bei ACAB.Versteh das Problem nicht darüber zu reden, ob eine Aktion jenseits der rechtlichen Möglichkeit angemessen war.
Da hat Gustavo total Recht, das Recht ändert sich mit der Zeit und die moralische Bewertung spielt da eine entscheidende Rolle.
Oder müssen wir jetzt ernshaft Beispiele anführen, für Sachen die mal rechtlich vertretbar und zulässig waren, jedoch moralisch und ethisch nicht?
Gustavo hat schon korrekt erwidert auf den MV-Land/Clawg-Land Vergleich: Das Problem an diesen normativen Diskursen war, dass deren Normen so weit von gesellschaftlichen Mehrheiten (und gesundem Menschenverstand) entfernt waren, dass eine Diskussion einfach zwecklos war. Das impliziert _nicht_, dass moralische Diskussionen per se zwecklos sind. Es geht nämlich, anders als du behauptest, _natürlich_ darum, was moralisch angemessen ist und nicht, was rechtlich zulässig. Das kann nämlich keiner von uns beantworten, also wäre das Gespräch umgehend beendet.Die moralische Komponente ist das, was Heator mit MV-Land, Clawg-Land oder eben Gustavo-Land bezeichnet hat. Es geht hier nicht darum was moralisch angemessen ist, sondern darum, was rechtlich vertretbar und zulässig ist. Da gibt es klare Abgrenzungen und diesen Grat möchte Heator diskturieren, nichts anderes versucht er seit gefühlt 5 Posts zu erreichen.
Den lustigen Cop-Out (pun intended) hab ich ja erwartet. Also die eine Seite kann man nicht diskutieren wegen "waren ja nicht dabei", an den Polizisten rumkritisieren geht natürlich mit dem gleichen InformationsmangelZu eurer Diskussion kann ich nur sagen: "Wir waren nicht dabei, warten wir die Untersuchung ab." So, Thema beendet, jetzt können wir weiter darüber reden, ob wir den Einsatz als angemessen empfunden haben.
Versteh das Problem nicht darüber zu reden, ob eine Aktion jenseits der rechtlichen Möglichkeit angemessen war.
Da hat Gustavo total Recht, das Recht ändert sich mit der Zeit und die moralische Bewertung spielt da eine entscheidende Rolle.
Oder müssen wir jetzt ernshaft Beispiele anführen, für Sachen die mal rechtlich vertretbar und zulässig waren, jedoch moralisch und ethisch nicht?
@ Btah in der Tat seh ich die Polizisten da auch als Opfer des Teufelkreises, die die schlechte gesellschaftliche Entwicklung ausbaden müssen. Ich sehe jedoch auch ein höhere Anspruch an einen Polizisten als z.B. einen 15 jährigen.
Zu eurer Diskussion kann ich nur sagen: "Wir waren nicht dabei, warten wir die Untersuchung ab." So, Thema beendet, jetzt können wir weiter darüber reden, ob wir den Einsatz als angemessen empfunden haben.
Ich glaub viele Punkte der Diskussion entstammen der Vorstellung von Leuten die niemals hands on in diesen Situationen waren, sich aber anmaßen zu beurteilen was "richtig" und was "falsch" ist, das funktioniert auf dem Papier vielleicht noch, deckt aber viel zu wenig ab. Die gleichen Diskussionen auf auf breiterer Ebene gibt es auch bei Demonstrationen wo Ausschreitungen schon vor Beginn klar sind und kleine Gruppen diese auch provozieren, am Ende wird dann wieder geweint wenn die Polizei den Mob niederknüppelt. Polizisten sind Menschen und keine Maschinen und je nach Lage ist die Einschätzung total unterschiedlich. Das soll kein Freifahrtschein für Polizeigewalt sein, aber ich glaube wir haben in diesem Land mehr Gewalt und Widerstand gegen die Polizei und Rettungskräfte ausgehend von der Zivilbevölkerung als anders herum. Darüber wird aber nie in der Breite geredet wie über Polizeigewalt.
€: Entsprechende Videos sollte dann auch veröffentlicht werden.
https://www.spiegel.de/panorama/due...lasten-a-1bcbb0a5-dc64-44ce-8b89-19e8c7e9c81c
Gustavo wollte aber offenbar nicht darüber diskutieren, ob sie sich an Regeln gehalten haben, denn dann kommt ja nur "ja Regeln kann man ändern blabla, Moral Moral". Vorschläge für Änderungen hat er natürlich wie üblich keine, wichtig ist nur dagegen zu sein.
Du hast mir aber immer noch nicht begründet, warum es nicht ok sein soll, einen Menschen der sich zB durch Verschränken seiner Arme gegen seine Fesslung wehrt mit Fausschlägen dazu zu bringen den Widerstand aufzugeben. Du scheinst ja zu denken, dass man so einen Widerstand mit n bisschen Gegendrücken durch 2-3 Personen lösen kann. Ich kann dir versichern, dass das nicht in allen Fällen funktioniert und man einen kräftigen Menschen, der es absolut nicht will, nicht fesseln kann, ohne ihm die Arme auszurenken. Da sind ein paar Faustschläge, damit er freiwillig nachgibt, doch die klar harmlosere Lösung. Wie die geometrische Belegenheit des Delinquenten ist, ob er nun sitzt, steht, oder auf dem Boden liegt, ist auch völlig egal. Warum soll das eine Rolle spielen? Mir kommts so vor, als ob du irgend einen "Ehrenkodex" erwartest von wegen "wenn einer auf dem Boden liegt darf man nichts mehr machen, weil das ist voll gemein".
Wollen wir wetten, dass am Ende der Untersuchung stehen wird, dass bis auf den Kopftreter kein Fehlverhalten vorlag (vorausgesetzt der Typ war nicht schon gefesselt, das ist für mich, wie gesagt, auf dem Video nicht zu 100% klar). Dass sich keiner vor die Polizei stellt ist doch angesichts der hysterischen Mobstimmung klar. Wer will schon die fiesen Polizeischläger verteidigen. Da wird natürlich auf Vorsicht gespielt und die Sache im Zweifel im Sand verlaufen lassen.
Du hast mir aber immer noch nicht begründet, warum es nicht ok sein soll, einen Menschen der sich zB durch Verschränken seiner Arme gegen seine Fesslung wehrt mit Fausschlägen dazu zu bringen den Widerstand aufzugeben. Du scheinst ja zu denken, dass man so einen Widerstand mit n bisschen Gegendrücken durch 2-3 Personen lösen kann. Ich kann dir versichern, dass das nicht in allen Fällen funktioniert und man einen kräftigen Menschen, der es absolut nicht will, nicht fesseln kann, ohne ihm die Arme auszurenken. Da sind ein paar Faustschläge, damit er freiwillig nachgibt, doch die klar harmlosere Lösung. Wie die geometrische Belegenheit des Delinquenten ist, ob er nun sitzt, steht, oder auf dem Boden liegt, ist auch völlig egal. Warum soll das eine Rolle spielen? Mir kommts so vor, als ob du irgend einen "Ehrenkodex" erwartest von wegen "wenn einer auf dem Boden liegt darf man nichts mehr machen, weil das ist voll gemein".
Wie gesagt, ich verstehe immer noch nicht was du willst außer abstraktes "ja muss alles angemessen sein". Das ist auch jetzt schon die Voraussetzung allen staatlichen Handelns. Staatliche Gewalt muss immer verhältnismäßig sein und Angemessenheit ist ein Prüfungspunkt der Verhältnismäßigkeit.
Polizist zu sein dürfte in solchen Situationen sehr stressig sein und ruhig zu bleiben, wenn man konstant angepöbelt wird, ist auch nicht einfach. Trotzdem sollte es in meinen Augen nicht passieren und wenn es passiert muss es geahndet werden.