Gelöschtes Mitglied 137386
Guest
menschenrecht? was ist das? menschenwürde kenn ich jo, art.1. alle anderen grundrechte sind einschränkbar. und auch nicht von der ewigkeitsklausel betroffen. ( geht ja ausch schlecht, weil wir zB. recht auf leben und freiheit dauernd einschränken müssen )
und allgemein ist die ewigkeitsklausel so ein ding...es gibt ja auch noch art.146 der besagt, dass das grundgesetz an dem tag seine gültigkeit verliert, an dem sich das deutsche volk eine neue verfassung gibt...das jetzt aber zu weit ab vom schuss
was ich sagen will ist: man sollte aufhören ständig auf grundrechten zu pochen und sie in jede diskusion zu ziehen und sie damit zu entweihen. grundrechte sind wirklich nur ganz ganz ganz selten in verfassungswidriger art eingeschränkt udn genau für diese weniger ausnahmefälle haben wir ein hervorragendes bverfg, dessen AUFGABE es ist, verfassungsstrittige gesetze zu überprüfen.
würde die politik das von selbst können und es würden nur verfassungskonforme gesetze zustande kommen, bräuchten wir fast kein bverfg mehr ( jedenfalls nicht mehr ind er art ).
abgeordnete mit strafen zu belegen ist natürlich vollkommener quatsch, die abgeordneten sind in erster linie ihrem gewissen verpflichtet ( art.38 abs.1 s.2 ), der verfassung können sie gar nicht zu 100% verpflichtet sein, denn sie müssen sie ja auch ändern können.
und allgemein ist die ewigkeitsklausel so ein ding...es gibt ja auch noch art.146 der besagt, dass das grundgesetz an dem tag seine gültigkeit verliert, an dem sich das deutsche volk eine neue verfassung gibt...das jetzt aber zu weit ab vom schuss
was ich sagen will ist: man sollte aufhören ständig auf grundrechten zu pochen und sie in jede diskusion zu ziehen und sie damit zu entweihen. grundrechte sind wirklich nur ganz ganz ganz selten in verfassungswidriger art eingeschränkt udn genau für diese weniger ausnahmefälle haben wir ein hervorragendes bverfg, dessen AUFGABE es ist, verfassungsstrittige gesetze zu überprüfen.
würde die politik das von selbst können und es würden nur verfassungskonforme gesetze zustande kommen, bräuchten wir fast kein bverfg mehr ( jedenfalls nicht mehr ind er art ).
abgeordnete mit strafen zu belegen ist natürlich vollkommener quatsch, die abgeordneten sind in erster linie ihrem gewissen verpflichtet ( art.38 abs.1 s.2 ), der verfassung können sie gar nicht zu 100% verpflichtet sein, denn sie müssen sie ja auch ändern können.