Würdest du sagen, es sei verbotener staatlicher Eingriff in deine Berufsfreiheit, wenn der Staat mit Steuergeldern finanziert das gleiche Produkt rausbringt wie du, nur den Preis immer 10% unter dein Angebot drückt? Und würdest du sagen, wenn dein Konkurrent das tut müsse das verboten werden?
Wenn es ein Konkurrent tut ist es auf jeden Fall okay, immerhin ist genau das ein Grundprinzip der Marktwirtschaft. Er kann anbieten was er will zu welchem Preis er will und ich muss eben selbst wirtschaften können.
Wenn es der Staat tut hätte ich prinzipiell kein Problem damit, solange für diesen die gleichen marktwirtschaftlichen Spielregeln gelten. Anders sieht es aus, wenn hier Steuergelder genutzt werden, diese wurden ja vorher von der Bevölkerung eingetrieben und sie einzusetzen, um die Wirtschaft zu schädigen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit problematisch. Pauschal lässt sich das aber nicht sagen, dafür ist das Beispiel zu allgemein.
Würdest du sagen, es sei ein verbotener staatlicher Eingriff in deine Religionsfreiheit, wenn er dir verbietet, seine Gebäude zu betrefen, weil du deiner Religion anhängst (oder ggf. einer bestimmten nicht)?
Ich finde die Religionsfreiheit sowieso unnütz. Religionen sind nichts anerderes als Ideologien und damit Meinungen. Sie sind somit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine über die Meinungsfreiheit hinausgehende Religionsfreiheit ist redundant bzw. sogar schädlich.
Aber unabhängig davon: Gleichheit vor dem Gesetz gebietet, dass der Staat alle Menschen gleich behandelt. Das gilt allerdings nur für den Staat, nicht für Privatpersonen, die ja (wie du unten ausführst) munter diskriminieren dürfen wie sie wollen.
Und würdest du sagen, Frau X müsse gezwungen werden, dich in ihre Wohnung zu lassen, obwohl sie dich wegen deiner religiösen Ansichten nicht mal sehen will?
Natürlich nicht. Frau X ist eine Privatperson und ihre Wohnung ist ihre Wohnung. Sie kann damit tun und lassen was sie will, sie kann hereinlassen wen sie will. Wenn sie nicht an mich vermieten will, aus welchem Grund auch immer, muss sie das nicht, jedenfalls nicht in einer gerechten Welt.
Würdest du sagen, es sei ein verbotener staatlicher Eingriff in deine Meinungsfreiheit, wenn ich als Staatsdiener in dieser Funktion verbreite, du solltest deine geistigen Ergüsse besser für dich behalten?
Wenn du es in deiner Funktion als Staatsdiener unter Androhung staatlicher Gewalt tust, ja.
Trotzdem kannst du es mir als Privatmann nicht verbieten.
Wenn du es als Privatperson äußerst ist es okay. Insbesondere ohne die Drohung von Gewalt (z.B. staatlicher Zwangsmaßnahmen) kannst du sagen was du willst, das ist Meinungsfreiheit.
Bürger dürfen hier in der Gesellschaft die Freiheit anderer munter einschränken, solange sie nicht so weit über die Strenge schlagen, dass der Staat sich zum eingreifen gezwungen wird. Ich darf dich wegen deiner Meinung, deinem Aussehen, deiner Religion, deinem Beruf, deiner bescheuerten Weltsicht, deiner Mitgliedschaft in einer Partei etc. diskriminieren und du kannst rein gar nichts dagegen tun. Und wenn ich dabei deine Freiheit einschränke, dann hast du eben Pech. Es gibt Eingriffe, die sind so stark, dass weder Staat noch andere Bürger ihn vornehmen dürfen. Aber grundsätzlich darf ich als Bürger die Freiheit anderer sehr viel weitgehender einschränken, als der Staat. Dein toller Trick, jetzt den Freiheitsbegriff um einen komisch diffusen Gewaltbegriff zu erweitern, der zweifellos aufgrund deiner besonderen Definitionen von Freiheit und Gewalt in deiner Logik Sinn ergibt und deinen Standpunkt innerhalb dieser Logik richtig erscheinen lässt, ändert daran gar nichts.
Ich glaube, du verstehst nicht ganz, was "Freiheit beschränken" überhaupt bedeutet. Natürlich darfst du mich diskriminieren wie du willst, und das ist gut so! Aber mich zu diskriminieren beschneidet doch meine Freiheit in keiner Weise?!
Wenn du mich diskriminierst indem du nichts mit mir zu tun haben willst dann kann ich immernoch alle meine Freiheiten nutzen. Ich kann tun und lassen was ich will. Ich kann dich nicht zwingen mit mir zu interagieren aber wenn ich das tun würde dann würde ich ja gerade _deine_ Freiheit einschränken.
Die einzige Möglichkeit, wie du _meine_ Freiheit einschränken kannst, ist gewaltsam gegen mich oder mein Eigentum vorzugehen. Und genau das verbietet dir der Staat. Du kannst denken, tun und lassen was du willst (also deine Freiheit nutzen), solange du nicht zur Gewalt greifst. Und das ist gut so! Die private Interaktion entspricht schon recht genau dem, was ich mir wünschen würde. Klar, es gibt in den "Randbereichen" noch ein paar Abweichungen (siehe das Topic zur Ehrverletzung, die ist natürlich dümmlich) aber im Großen und Ganzen passt es schon. Ich würde das jetzt vom privaten noch aufs staatliche übertragen, da der Staat viel zu viel Gewalt ausüben darf, aber da wir hier über die private Ebene reden ist das erst mal irrelevant.
Also nochmal ganz deutlich: Aktuell kannst du als Privatperson nicht meine Freiheit beschränken, ohne dass ich dich dafür staatlich belangen könnte. Du kannst "nur" deine Freiheit nutzen, um nichts mit mir zu tun zu haben, was dein gutes Recht ist und meine Freiheit nicht im geringsten einschränkt. Jegliche Handlungen, die meine Freiheit tatsächlich einschränken würden (mir auf die Nase hauen, mich einsperren, mir Eigentum gegen meinen Willen wegnehmen etc.), sind dir verboten. Und das ist gut so!