Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v4

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Die Waffe war nach den Infos die ich bisher habe nicht geladen, die ist damit ungefähr so gefährlich wie ein Bierglas, sieht halt nur cooler aus wenn man damit rumfuchtelt.

Also beim Bund ist der spielerische Umgang mit Waffen, egal ob un- oder geladen, ein Dienstvergehen. Denke das ist bei der Polizei nicht anders.
 
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Verantwortungslos? Die Waffe war nach den Infos die ich bisher habe nicht geladen, die ist damit ungefähr so gefährlich wie ein Bierglas, sieht halt nur cooler aus wenn man damit rumfuchtelt.

...die dienstwaffe beim "feiern" dabei zu haben ist doch etwas anderes als ein bierglas dabei zu haben. v.a. die möglichen konsequenzen bei verlust.
 
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@Outsider: Nö, haben sie nicht. Was sie haben ist 'ne Ablehnung der Stadt Hamburg und 'ne Ansage des BVerfG, dass die so pauschal nicht bestehen bleiben darf, also nochmal neu entschieden werden muss. Diese neue Entscheidung steht noch völlig aus und es kann gut sein, dass ein Camp im Stadtpark erneut abgelehnt wird und man dafür 'ne alternative Fläche zur Verfügung stellt, die deutlich weniger Schäden befürchten lässt. Was dann imho auch völlig okay wäre, wenn die Stadt Hamburg sowas anbieten kann. Ist ja nicht so, also wolle man die Proteste "verbieten".

@Cica: Da spricht der Praktiker. Das war 'ne abgezäunte, vom Wachschutz gesicherte Anlage in der ausschließlich Polizisten untergebracht waren und *niemand* der Anwesenden war auch nur Ansatzweise im "Vollrausch" wo man morgens verkatert aufwacht und einem nicht mehr Einfällt wo die Dienstwaffe geblieben ist. Jeder einzelne der Beteiligten Beamten war am Morgen Dienstfähig, es gab exakt Null Ausfälle/Dienstuntauglichkeiten. Kleiner Tip: Da hatten ALLE ihre Dienstwaffe dabei (ungeladen), eine Ische hat sie zum posen halt aus dem Spind geholt, Fünfzig andere hatten sie vielleich im Holster stecken. Dass das nicht zulässig ist damit rumzufuchteln stellt überhaupt niemand in Frage und dafür wird die Dame ihre Konsequenzen erfahren. Wir sind jedoch immer noch Welten von einer irgendwie gearteten "Gefährdung" entfernt.
 
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@Outsider: Nö, haben sie nicht. Was sie haben ist 'ne Ablehnung der Stadt Hamburg und 'ne Ansage des BVerfG, dass die so pauschal nicht bestehen bleiben darf, also nochmal neu entschieden werden muss. Diese neue Entscheidung steht noch völlig aus und es kann gut sein, dass ein Camp im Stadtpark erneut abgelehnt wird und man dafür 'ne alternative Fläche zur Verfügung stellt, die deutlich weniger Schäden befürchten lässt. Was dann imho auch völlig okay wäre, wenn die Stadt Hamburg sowas anbieten kann. Ist ja nicht so, also wolle man die Proteste "verbieten".

Weiss garnicht wo dann dein problem ist, die haben doch genau das gemacht was du vorschlägst, sich ein konzept überlegt, teilnehmer mobilisiert und nach genehmigung angefragt. Bleibt die frage warum du so rumheulst?
 
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Tu ich garnicht, Du darfst gern zitieren wo ich "rumheule". Ich habe lediglich zu der gestellten Frage Stellung bezogen, ob ich lieber 'ne "Polizeiorgie oder 'nen Anti G20 Camp im Park" hätte. Und dann ausführlich und sachlich begründet, wie ich zu meiner Auffassung komme. Und wenn die Organisatoren bei einer erneuten Ablehnung des Park Camps dann ohne Randale auf eine Alternativfläche ausweichen, ist doch alles in Butter. Dummerweise scheint ja bei einigen die Ansicht zu herrschen, die Entscheidung des BVerfG sei eine "Genehmigung", was schlicht nicht der Fall ist. Wird man ja noch mal klarstellen dürfen.
 
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Deine haltung ist halt extrem schizophren. Einerseits sagst du "sollen sie halt konzept mitglieder und anmeldung machen" - was genau das ist was die leute da machen, was dir komischerweise dann doch nicht recht ist. Geht halt nicht beides.
 
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Wo schreib ich denn, dass mir Konzept, Anmeldung und Mobilisation (aka legitime Proteste) nicht recht sind? Wegen mir können die G20 Gegner drölfzig Demos den lieben langen Tag machen wenn sie das genehmigt und organisiert bekommen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man einen Stadtpark deswegen zum Campen nutzen muss und die Schäden - denn aufräumen dürfen erfahrungsgemäß hinterher andere - der Allgemeinheit aufbürdet. Darum ist das von der Stadt Hamburg abgelehnt worden und das imho völlig zurecht. Wer protestieren will, der muss dafür nicht im Stadtpark zelten. Wenn es denn unbedingt mit Übernachtungscamp sein muss (was ich mal infrage stellen möchte ob es das MUSS um seine Rechte als Bürger wahrzunehmen), dann sollte man sich halt mit den Möglichkeiten zufrieden geben, die die Stadt einem einräumt, scheinbar gehört der Stadtpark nach dem Willen der Behörden da aktuell nicht dazu. Oder man organisiert sich was eigenes, dann auf eigene Kosten. Ist wirklich nicht so schwer zu verstehen.
 
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https://twitter.com/mzphoto_org/status/880398348645224448/video/1

Die Berliner Hundertschaft ist jedenfalls tiefenentspannt wieder in der Hauptstadt angekommen und verprügelt da halt zum Ausgleich Hausbesetzer. Macht auch Spass.

Hier ein längeres Video: https://www.facebook.com/berlinreporterlive/videos/1725490361082158/

size=708x398.jpg


:deliver:
 
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parats'

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Grundlegend ist campen im Stadtpark nicht erlaubt, daher das Verbot der Stadt um sich irgendwie aus der Schlinge zu ziehen. Ich bin ganz ehrlich, wer sich so einen Schwachsinn wie G20 in eine Millionenstadt holen muss hat es nicht anders verdient als mit Klagen überzogen zu werden. Schade das am Ende wieder der Steuerzahler die Geltungssucht der Hamburger SPD zahlen darf - Olympia war wohl zu günstig.
 
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Die Berliner Hundertschaft ist jedenfalls tiefenentspannt wieder in der Hauptstadt angekommen und verprügelt da halt zum Ausgleich Hausbesetzer. Macht auch Spass.
gibts dafür auch ne Quelle? Oder darf man dein Post als Fakenews abstempeln?
 

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Wer sich mit Tritten wehrt, muss sich nicht wundern... Wie es in den Wald hineinschallt und so.
 

Das Schaf

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Mir ist es eh schleierhaft warum so sachen wie Hausbesetzung auch nur annähernd toleriert werden.

Ehrlich ich checks nicht. Ich habs auch nicht bei den 68ern gecheckt. Heutzutage kapier ich aber noch weniger wie das irgendwie noch funktioniert. Geschweige denn gedulded wird, bzw irgendwie verharmlost wird.
 
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Mir ist es eh schleierhaft warum so sachen wie Hausbesetzung auch nur annähernd toleriert werden.

die situation ist in berlin sehr komplex, viele häuser waren schon seit den 80ern besetzt, teilweise verwarlosten sie und viele von ihnen werden/wurden als gemeinnützige/kulturelle projekte genutzt, das bekannteste dürfte wohl das tacheles sein.

in den folgenden jahren wurden immer mehr ehemalige eigentümer ausfindig gemacht, denen die gebäude teilweise rückübergeben wurden und afaik haben alle bewohner der heute noch besetzten häuser mittlerweile mietverträge, es kam zu räumungen, die idR in eskalierten, teilweise gab es aber auch windige investoren die irgendwelche eigentümer irgendwo ausgruben um die grundstzücke zu erwerben, v.a. als die preise im stadtkern stiegen.
dabei dauert es idR jahre die besitzverhältnisse zu klären, dabei kam es zu diversen rechtsverletzungen auf beiden seiten, die neuen "eigentümer" heuerten nicht selten sicherheitsdienste an, die räumen sollten obwohl es keine vollstreckbaren titel gab und räumungen & polizeieinsätze wurden mehrfach für rechtswidrig erklärt und mehrere vermeintliche besitzer konnten ihren anspruch nicht belegen, hatten aber schon verkauft.

eines der probleme ist, dass 1990 nach mehrtägigen straßenschlachten um seit jahren besetzte häuser einen runden tisch zwischen polizei, senat und autonomen gab, in folge dessen mietverträge ausgehandelt wurden und gebäude von stiftungen und genossenschaften erworben wurden, viele dieser verträge waren aber rechtlich nicht einwandfrei und so wurden die unbefristeten mietverträge gekündigt, oder die verkäufe für rechtswidrig erklärt und die häuser 20-30 jahre später an investoren verkauft, was offensichtlich auf wenig gegenliebe in der autonomen szene steiß. viele der damaligen eigentümer hatten nicht die finanztiellen mittel die häuser zu sanieren und es gab idR auch kein kaufinteresse, so das der verkauf an die stadt ein solider deal war.

ich will das gar nicht schönreden, es handelt sich bei einer besetzung um einen rechtsbruch und oft wurden die neuen bewohner der dann sanierten häuser über monate oder jahre von der linken szene terrorisiert, aber da ist einfach verdammt viel schiefgelaufen und grade das tacheles hätte man mmn erhalten sollen.
 
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Das Hauptproblem ist, dass die Stadt/Land und auch der Bund als Gesetzgeber die Eigentümer nicht hart genug in die Pflicht genommen haben (bereits vor Jahrzehnten). Artikel 14 GG regelt ganz klar, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Allgemeinwohl dienen soll. Hier hätte man schon vor Jahrzehnten bei ersten Ansätzen von Verwahrlosung die Eigentümer ausfindig machen müssen und - sofern dies nicht möglich ist oder diese das Objekt weder sanieren noch bewohnen können - eine Zwangsversteigerung durchführen müssen, mit der Auflage an den Käufer, dass das Objekt binnen festgesetzter Frist zu sanieren ist. Anderenfalls wird es ins Besitztum der Stadt überführt und mit Landes/Bundesmitteln saniert und als sozialer Wohnraum genutzt. Das wäre die soziale Verantwortung der Stadt gewesen und man hätte alle Folgeprobleme vermieden. Entsprechende gesetzliche Grundlagen wären sicherlich zu schaffen gewesen wenn man den politischen Willen mitbringt.

Das hat man aber alles nicht getan sondern das Problem ignoriert, gewartet und nichts getan, bis das Kind im Brunnen saß. Dann tauchten auf einmal windige und teils fragliche Eigentümer auf, als die Preise anzogen und wollten Profit aus den Immobilien ziehen, an Investoren verkaufen, auf einmal sanieren und vermieten etc. pp. - nachdem Jahrzehntelang quasi andere für sie die minimal notwendigen Reparaturarbeiten durchgeführt hatten, damit die Gebäude nicht einfach in sich zusammenkrachen. Das kann man den "Besetzern" dann durchaus auch mal zu Gute halten. Das macht den Rechtsbruch nicht besser, aber der Erhalt der Gebäude in zumindest wohnfähigem Zustand ist eine wertzuschätzende Leistung für die Allgemeinheit. Etliche davon hätten - wohl auch auf Kosten der Stadt - wegen Einsturz- oder Brandgefahr abgerissen werden müssen, wenn die nicht besetzt gewesen wären.

Muss man nicht schönreden, aber die "Schuld" liegt hier nicht nur an ein paar "Assis die umsonst wohnen wollten" sondern ebenso bei Eigentümern die sich - grundgesetzwidrig - nicht um ihr Eigentum kümmerten und einer Stadt-/Landesverwaltung die das alles sehenden Auges zugelassen hat. Ich kann daher den Missmut der "Szene" und ihrer Unterstützer durchaus verstehen und hab es auch nie jemandem übel genommen wenn er sich bei 'ner anstehenden Räumung da eben hingesetzt hat oder mit Plakaten protestiert hat. Die trag ich gern weg und solange nicht gestrampelt und gewehrt wird ist alles in Butter, no hard feelings bro. Nur eben die durchführenden Beamten angreifen, sei es mit Steinen, Flaschen, Tritten, Schlägen etc. geht halt gar nicht. Die können da absolut nichts für und haben das auch absolut nicht verdient.
 
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Ehe für alle haben die meisten wohl schon mitgekriegt. Was ich aber krass fand war, dass 36% der Abgeordneten dagegen gestimmt haben. In 2017 einfach komplett unverständlich imo. Einziges Argument: Axiomatisch. "Die Ehe im Grundgesetz ist die Ehe zwischen Mann und Frau." Was logisch nachvollziehbares: Fehlanzeige. Und das zieht dann bei knapp 40%? Ist das reiner Fraktionszwang oder sind das so viele alte, verblendete und Mackiavellis?
 

Gustavo

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Ehe für alle haben die meisten wohl schon mitgekriegt. Was ich aber krass fand war, dass 36% der Abgeordneten dagegen gestimmt haben. In 2017 einfach komplett unverständlich imo.


Na ja, je nach Umfrage sind so zwischen 17 und 25 Prozent der Bürger auch dagegen, insofern finde ich es gar nicht so unverständlich, dass die Politik das abbildet. Unverständlich finde ich allerdings auch, mit was für Gegenargumenten hantiert wird: Das einzige Argument, das den laugh test (gerade so) überlebt ist die Behauptung, dass man dafür möglicherweise das Grundgesetz ändern müsste. Da kann man sich allerdings auch instant fragen, warum der "besondere Schutz der staatlichen Ordnung" von Ehe und Familie verletzt sein soll, wenn neue Personengruppen in ihren Genuss kommen. Grundrechte sind ja nun keine endliche Ressource, dementsprechend ist niemand schlechter gestellt als vorher.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
das problem an der verfassungsänderung ist, dass gem. 19 II GG kein grundrecht in seinem wesensgehalt angetastet werden darf - änderung hin oder her. modifikationen sind zwar mit ausnahme der ewigkeitsgarantie möglich, aber eben nur soweit der wesensgehalt nicht verändert wird. die frage ist nun, was der wesensgehalt des grundrechts auf ehe ist. historisch wird der gesetzgeber natürlich nur ehe zwischen mann und frau gemeint haben, denn homosexuelle beziehungen standen damals unter strafe. ich kenne mich im verfassungsrecht jetzt nicht gut genug aus, um das wirklich detailliert darzustellen, aber ich glaube ganz so einfach "halt da das GG ändern" ist es nicht - obwohl ich ausdrücklich für ehe für alle bin, unter streichung aller steuerlichen und sonstigen monetären privilegien für partnerschaften ohne kinder bzw. gewährung derselben für partnerschaften mit kindern, unabhängig vom ehestatus.
 

Deleted_38330

Guest
Darauf zielt ja unser sonst unsägliche Justizminister ab, nämlich dass man das GG gar nicht ändern muss, da sich das traditionelle Verständnis der Ehe weitgehend geändert hat und Artikel 6 nicht explizit Männlein und Weiblein erwähnt. Sehe ich das also richtig, dass es einzig und allein an den eigenen privaten Ansichten der Verfassungrichter hängt, ob ein Gesetz ohne GG-Änderung durchgeht und dann auch noch auf der vom Bundespräsidenten (der wohl eh stillhalten und brav unterzeichnen wird)?
 

mfb

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GG im Wortlaut:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Was sollte da modifiziert werden müssen?
 

Deleted_228929

Guest
Kann das Verfassungsargument auch überhaupt nicht nachvollziehen. Klingt eher stark nach letztem Rückzugsgefecht der konservativen Fraktion. Sicher hat der GG-Geber 1949 unter Ehe die Ehe zwischen Mann und Frau im Sinn gehabt, aber es zählt nicht das, was der Gesetzgebert womöglich im Sinn gehabt hat, sondern vor allem das, was tatsächlich im Gesetz steht. Und da steht nirgends, dass Ehe=Mann+Frau. Alles, was nicht explizit da steht ist intepretierbar und Interpretationen können sich selbstverständlich im Zeitablauf ändern. Beim Abtreibungsrecht wurde ja, wenn ich mich recht erinnere, in den 80er-Jahren auch anders geurteilt als in den 60ern obwohl die verfassungsrechtliche Grundlage dieselbe war.
 

Gustavo

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das problem an der verfassungsänderung ist, dass gem. 19 II GG kein grundrecht in seinem wesensgehalt angetastet werden darf - änderung hin oder her. modifikationen sind zwar mit ausnahme der ewigkeitsgarantie möglich, aber eben nur soweit der wesensgehalt nicht verändert wird. die frage ist nun, was der wesensgehalt des grundrechts auf ehe ist. historisch wird der gesetzgeber natürlich nur ehe zwischen mann und frau gemeint haben, denn homosexuelle beziehungen standen damals unter strafe. ich kenne mich im verfassungsrecht jetzt nicht gut genug aus, um das wirklich detailliert darzustellen, aber ich glaube ganz so einfach "halt da das GG ändern" ist es nicht - obwohl ich ausdrücklich für ehe für alle bin, unter streichung aller steuerlichen und sonstigen monetären privilegien für partnerschaften ohne kinder bzw. gewährung derselben für partnerschaften mit kindern, unabhängig vom ehestatus.


Aber wäre dann nicht die Abdeckung durch Artikel 3 der viel größere Sprung gewesen? Immerhin verlangt der tatsächlich "Gleichheit" und wird so mittlerweile auf sexuelle Präferenzen Homosexueller angewendet, obwohl davon nichts im Grundgesetz steht. Artikel 6 fordert lediglich den besonderen Schutz, aber der endet ja nicht dadurch, dass Homosexuelle darunter fallen. Oder gibt es allen Ernstes ein Grundrecht auf bevorzugte Behandlung?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Kann das Verfassungsargument auch überhaupt nicht nachvollziehen. Klingt eher stark nach letztem Rückzugsgefecht der konservativen Fraktion. Sicher hat der GG-Geber 1949 unter Ehe die Ehe zwischen Mann und Frau im Sinn gehabt, aber es zählt nicht das, was der Gesetzgebert womöglich im Sinn gehabt hat, sondern vor allem das, was tatsächlich im Gesetz steht.

"was im gesetz steht" ist eben nicht immer eindeutig und definiert, sonst wäre jedes gesetzbuch so lang wie ein kommentar. der gesetzgeber benutzt stattdessen teils unbestimmte begriffe, die von den gerichten und der forschung mit leben gefüllt werden. beispiel menschenwürde, findest du es so mega eindeutig, was damit gemeint sein soll? man legt gesetze deshalb grds nach bestimmten auslegungsmethoden aus, historisch, wortlaut, teleologisch und systematisch, um zu erfassen was genau von einem bestimmten begriff umfasst sein soll.

Und da steht nirgends, dass Ehe=Mann+Frau. Alles, was nicht explizit da steht ist intepretierbar und Interpretationen können sich selbstverständlich im Zeitablauf ändern.

grds. ja, aber eben auch nein, denn grundrechte haben die besonderheit, dass ihr wesensgehalt eben nicht verändert werden darf. deswegen muss zunächst erforscht werden, was der wesensgehalt des art. 6 ist, um feststellen zu können ob und wie das grundrecht abgeändert werden kann. in diesem fall müsste man fragen: was hat der gesetzgeber gemeint, was war sinn und zweck der forschrift, also warum gibt es sie überhaupt? in welchem verhältnis steht der art. zu anderen vorschriften?

Aber wäre dann nicht die Abdeckung durch Artikel 3 der viel größere Sprung gewesen? Immerhin verlangt der tatsächlich "Gleichheit" und wird so mittlerweile auf sexuelle Präferenzen Homosexueller angewendet, obwohl davon nichts im Grundgesetz steht.

art. 3 verlangt mitnichten gleichheit, er verlangt im gegenteil, dass gleiches gleich und ungleiches ungleich behandelt wird - das ist jedenfalls die ganz herrschende meinung. das stichwort zu art. 6 hast du da auch genannt, es heisst "besonderer" schutz. besonders heisst eben von anderen konstellationen abhebend. man kann hier argumentieren, dass der besondere schutz dann eben nicht länger besonders wird, wenn er auf paarkonstellationen ausgeweitet wird, die den schutzbereich des art. 6 dem wesen nach nicht angehören.

also nur um das mal zusammenzufassen: ich bin ja auch dafür, aber ich glaube, dass das nicht der ganz richtige weg war. das justizministerium unter maas hat ja selbst vor zwei jahren noch die meinung vertreten, dass eine ehegleichstellung eine verfassungsänderung erfordert. jetzt hat man mal wieder mit heisser nadel, aus wahltaktischen gründen, eine gesetzesänderung durchgeboxt, die sehr viel rechtsunsicherheit bringt. denn wenn das gesetz nach ansicht des bverfg doch eine verfassungsänderung erfordert und kassiert wird, haben leute, die bis dahin geheiratet haben ein problem bzw. einen ziemlichen mehraufwand.
 
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grds. ja, aber eben auch nein, denn grundrechte haben die besonderheit, dass ihr wesensgehalt eben nicht verändert werden darf. deswegen muss zunächst erforscht werden, was der wesensgehalt des art. 6 ist, um feststellen zu können ob und wie das grundrecht abgeändert werden kann. in diesem fall müsste man fragen: was hat der gesetzgeber gemeint, was war sinn und zweck der forschrift, also warum gibt es sie überhaupt? in welchem verhältnis steht der art. zu anderen vorschriften?
Könnte man dann nicht genauso gut auch argumentieren, dass jede Ehe die nach (sagen wir mal einfach) 5 Jahren keine Kinder hervorgebracht hat, gegen das Grundgesetz ist? Denn damals hat man sich unter Ehe vermutlich ein Hetero-Paar vorgestellt, welches bald Kinder haben möchte. Denn der Rest von Art6 geht dann ja auch um Kinder/Eltern.
 
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'ne Ehe dient ja nicht nur der Fortpflanzung sondern auch gesellschaftlicher/sozialer Stabilität durch im besten Fall lebenslange gegenseitige Fürsorgeverpflichtungen dem Partner gegenüber. In guten wie in schlechten Zeiten und so...

Dementsprechend ist es auch meine Auffassung, dass es, sofern diese stabilisierende Wirkung durch eine langfristig eingegangene und gelebte Partnerschaft erzielt wird, dem Staat vollkommen gleich sein kann, ob sich da Mann und Frau, zwei Männer oder zwei Frauen entscheiden auf Dauer füreinander zu sorgen.

Was die Förderung von Kindern angeht, stehen dem Staat ganz andere Mittel zur Verfügung, die er dann eben konsequenterweise auch an Kinder und nicht an eine wie auch immer geartete Partnerschaft knüpfen sollte. Aka steuerliche Vorteile oder Zuwendungen gibts immer und ausschließlich für denjenigen, der das Kind betreut und erzieht, völlig unabhängig vom Status (verheiratet/getrennt/leiblich/adoptiert).
 
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TheGreatEisen

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Ich denke man geht den Weg und vermeidet eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Argument des Verfassungswandels. Art. 6 GG eignet sich hervorragend dafür, was unter Ehe und Familie verstanden wird ist nicht statisch, sondern "im flow". Wurde in der Vergangenheit schon oft so gehandhabt. Papier-Boi beißt sich daran die Zähne aus.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Nur noch mal das Abstimmungsergebnis über die Ehe für alle der Bundesminister damit spätere Generationen unfassbar darauf blicken können wie wir es heute auf die Diskussion über Vergewaltigung in der Ehe blicken:

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Ich finde es bedenklich bis lächerlich, wenn man einfach argumentiert, dass sich das "Verständnis für xy geändert hat" und man sich dann die Gesetze so auslegt, wie man sie braucht.
Aber das passt super zu unserer Muschi-Kultur, wo man sich nichtmal mehr traut klar Stellung zu beziehen und auch mal um eine Sache zu streiten.
Wenn die Gesellschaft tatsächlich so denkt, dann sollte man sich auch die Mühe machen und das Grundgesetz ändern, um das neue Recht auf ein stabiles Fundament zu stellen. Wenn man es nicht tut, kann es dafür nur zwei Gründe geben: a) man hat doch kein so großes Vertrauen in die Zustimmung zum neuen Verständnis der Ehe, oder b) Faulheit. Beides steht dem neuen Recht nicht gut an.

Ansonsten sage ich noch: go home fags
 

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Der letzte Absatz ist ja "nur" Heators persönliche Meinung. Das passt mMn aber nicht zum ersten Absatz.
"was im gesetz steht" ist eben nicht immer eindeutig und definiert, sonst wäre jedes gesetzbuch so lang wie ein kommentar. der gesetzgeber benutzt stattdessen teils unbestimmte begriffe, die von den gerichten und der forschung mit leben gefüllt werden.
Der Begriff "Ehe" muss halt neu definiert werden.
 
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die frage ist halt, ob in zeiten da die ehe eine halbwertzeit einer serienstaffel hat, diese ueberhaupt noch schutzbeduerftig ist.
 
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Ist sie nicht. Die (standesamtliche) Ehe gehört abgeschafft und die zugehörigen Rechte und Pflichten separat geregelt, gekoppelt an die tatsächlichen Lebensumstände.
 
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Bin gespannt was noch alles im Umfeld des G20 Gipfels passiert.

Wenn ich das schon wieder lese wie die ganzen Linken Spackos da Faschismus riechen weil sie da keine Camps zum untertauchen aufbauen können. Da werden sie ja regelrecht zur Gewalt gezwungen :deliver:
 
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