Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v4

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Ja MV, genau so ist es nicht gemeint. Und auch nicht so wie Phil sagt „oh am 17.10.1943 hat es keinen anderen vergleichbaren Massenmord gegeben“. Die Aussage ist, dass der Holocaust eine unvergleichbare Qualität hatte und ja, einen noch schlimmeren Zivilisationsbruch dargestellt hat als Kongo, Türkei, Indianer oder was auch immer vorher passiert sein mag. Wegen der Gründe, auf deren Wiederholung ich echt keinen Bock mehr habe.

Gewagte Aussage. Das wäre so gut wie nicht zulässig - egal in welchen Bereich, welcher Thematik. Wieso ist es beim Holocaust zulässig? Wobei das dies Aussage vermutlich eher auf deinem Mist wächst. Oder hast das bei Nolte gelesen?

...merk dir einfach die Worte und erspar dir die Peinlichkeit durch die ständige Holocaustrelativierung...

Zu sagen, dass "die Erde rund ist" birgt eine andere Qualität an "Wahrheitsgehalt" als "Der Holocaust war ein singuläres Ereignis" ist keine Holocaustrelativierung sondern ist einfach ein logischer Schluss.

Wenn du das nicht checks solltes du statt Nolte lesen vielleicht nochmal von der Grundschule aus anfangen. Arroganter Dummbatz du.


edit: bin mit dem thema jetzt durch

habe bereits gesagt, dass ich dem wie "singulär" im Zusammenhang mit dem Holocaust hier von den meisten definiert wird zustimme
 
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Ich verstehe eure Motivation überhaupt nicht. Nach wissenschaftlichen Kriterien ist der Sachverhalt klar. Ich für meinen Teil habe keine Lust mehr immer wieder intellektuelle Standards für iwelche, selbst ernannten "Experten" aus dem Com aufzubrechen oder zu ignorieren. Perlen vor die Säue. Glaubt was ihr wollt.

MfG
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Gewagte Aussage. Das wäre so gut wie nicht zulässig - egal in welchen Bereich, welcher Thematik. Wieso ist es beim Holocaust zulässig? Wobei das dies Aussage vermutlich eher auf deinem Mist wächst. Oder hast das bei Nolte gelesen?



Zu sagen, dass "die Erde rund ist" birgt eine andere Qualität an "Wahrheitsgehalt" als "Der Holocaust war ein singuläres Ereignis" ist keine Holocaustrelativierung sondern ist einfach ein logischer Schluss.

Wenn du das nicht checks solltes du statt Nolte lesen vielleicht nochmal von der Grundschule aus anfangen. Arroganter Dummbatz du.


edit: bin mit dem thema jetzt durch

habe bereits gesagt, dass ich dem wie "singulär" im Zusammenhang mit dem Holocaust hier von den meisten definiert wird zustimme
Du bist nicht nur mit dem Thema durch :rofl: Und Nolte war nicht der Vertreter der Singularität du ungebildeter Landwirt, er war Holocaustrelativierer so wie du und ist intellektuell völlig isoliert verreckt. Oh man wieder Raute 3 an kain das Forum wird langsam sogar mir zu peinlich zu lesen mit so wenig Bildungskapital und intellektuellem Potential wie manche hier operieren :/
 
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Ihr zwei wollt doch nur deutscher als die deutschen sein, um deutsch zu sein
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Genau, weil ich sonst auch immer so viel Wert auf PC lege oder der Mainstreammeinung zu folgen. Vielleicht liegts auch einfach daran, dass wir Recht und du absolut Unrecht hast und es mal Zeit wird einfach die Klappe zu halten und seine Meinung zu ändern? Oder sich zumindest mal informieren durch das Lesen von 1-2 Büchern statt der täglichen Verschwörungsblogs.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/marine-minensprengung-101.html

Die deutsche Marine hat bei einem Manöver in der Ostsee alte Minen gesprengt. Tierschützer fanden danach 18 tote Wale.

Das Verteidigungsministerium rechtfertigt die Sprengungen in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Grünen, Steffi Lemke, die dem NDR vorliegt.
Darin heißt es, die Grundsätze der Gefahrenabwehr auf der einen Seite und der Naturschutzbelange auf der anderen Seite hätten gegeneinander abgewogen werden müssen. Durch die Anwesenheit des NATO-Minenabwehrverbandes habe eine Möglichkeit bestanden, Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
Lemke bezweifelt das: "Die Erklärung der Bundesregierung, es hätte eiliger Handlungsbedarf bestanden, erscheint mir angesichts der Tatsache, dass die Munition 2016 festgestellt wurde und die Sprengung 2019 stattfand, wenig plausibel."
 
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Zwei Ärzte mussten sich verantworten, weil sie beim Kaiserschnitt einen Zwilling im Mutterleib getötet hatten. Das Urteil: Bewährungsstrafen.

Sie wollten bei der Geburt das Beste für den einen Zwilling. Der andere, der an einer schweren Hirnschädigung litt, sollte nicht geboren werden. Kaliumchlorid kam im Kreißsaal zum Einsatz. Mehr als neun Jahre später wurden die beiden Frauenärzte, die dafür verantwortlich waren, verurteilt. „Es ist gemeinschaftlich begangener Totschlag“, entschied das Landgericht Berlin am Dienstag. Gegen die 58-jährige Oberärztin Babett R. ergingen ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Klaus V., ein 73-jähriger Chefarzt im Ruhestand, erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/...rote-linie-wurde-ueberschritten/25244304.html

Zusammenfassung: Bei einem Zwilling wird im Mutterleib eine schwere Hirnschädigung festgestellt. Die Mutter möchte das Kind nicht zur Welt bringen. Die rechtlichen Gründe für eine Spätabtreibung sind erfüllt, jedoch würde eine legale Tötung des Fetus im Mutterleib den anderen Zwilling gefährden. Darum entscheiden die Ärzte, das geschädigte Kind erst während der Kaiserschnittgeburt bei geöffneter Bauchdecke zu töten. Jahre später ergeht das Urteil wegen Totschlags in einem minderschweren Fall mit Bewährungsstrafen.

Ein interessanter Fall über den schmalen Grat zwischen Abtreibung und Kindstötung. Moralisch tendiere ich dazu, dass die Ärzte frei von Schuld sind. Unter der Prämisse, dass es der Mutter obliegt, sich für oder gegen ein ungeborenes Kind zu entscheiden, halte ich es aus Sicht der Ärzte für nicht vertretbar, das Leben des gesunden Kindes um der Rechtstreue willen zu gefährden.
„Ein selektiver Fetozid durch die Bauchdecke wäre möglich gewesen und danach der Kaiserschnitt“, stellte dagegen das Gericht fest. Dieses Vorgehen wäre zwar „mit einem gewissen Risiko“ für den gesunden Zwilling verbunden gewesen. „Aber so ist die Rechtslage.“ Um jegliches Risiko auszuschließen, wäre nur die Geburt beider Kinder geblieben.

Mit Eröffnung des Uterus beginne im rechtlichen Sinne „das Menschsein und das Leben“, hatte die Anklägerin argumentiert. Was die beiden Ärzte taten, sei verboten gewesen. Um kein Risiko einzugehen, wäre die Alternative gewesen: „Zwei lebende Babys – eins gesund, das andere behindert“. Die Staatsanwältin hatte auf Bewährungsstrafen und auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert. Das Gericht folgte dem.
Es ist tragisch, dass die Rechtsordnung den Beteiligten hier quasi keine Möglichkeit für ein ethisch konsistentes Handeln ließ. Die Strafen sind in Anbetracht das Tatbestands milde, obwohl sie die noch tätige Ärztin wohl die Zulassung kosten werden, wenn das Urteil Bestand hat.
Etwas mulmig wird mir beim Vergleich mit anderen Fällen von Kindstötung direkt im Anschluss an die Geburt, beispielsweise hier, wo eine 18jährige ins Gefängnis muss, die ihr Kind direkt nach der heimlichen Geburt getötet hat.
 
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Und da wundert man sich, warum in Deutschland immer weniger Menschen Eigenverantwortung übernehmen wollen. Wenn der gesunde Menschenverstand bei Entscheidungen ausgeschaltet werden muss, dann ist die Rechtslage einfach behindert und gehört abgetrieben (höhö). Aber ich meine wem leuchtet das nicht ein: beide Kinder abzutreiben ist legal, das Risiko für eines zu minimieren führt dagegen zu Strafen. Kann man sich echt nicht ausdenken.
 
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So wie ich das verstanden hatte war nur die spätabtreibung des einen kindes legal weil das eben nen hirnschaden hatte, das andere aber nicht.
 
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So wie ich das verstanden hatte war nur die spätabtreibung des einen kindes legal weil das eben nen hirnschaden hatte, das andere aber nicht.

Das eine Kind im Mutterleib zu töten und eine Schädigung des gesunden Kindes zu riskieren wäre aber legal gewesen.
 
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So wie ich das verstanden hatte war nur die spätabtreibung des einen kindes legal weil das eben nen hirnschaden hatte, das andere aber nicht.

Ist soweit richtig. Man hätte allerdings das hirngeschädigte Kind töten können (im Mutterleib) mit dem Risiko der Schädigung des gesunden Kindes. Falls dem gesunden Kind dabei etwas passiert wäre (also etwas schwerwiegendes), hätte man es dann wohl auch abtreiben können.

Ich finde die Kritik vollkommen gerechtfertigt, denn es kann nicht sein, dass man ein gesundes Kind gefährden muss, um eine rechtlich einwandfreie Abtreibung vorzunehmen.
 

parats'

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Genau genommen ist es auch keine Abtreibung sondern ein Fetozid. Der Eingriff selber wäre imo auch nicht das Problem, sondern die Austreibung des toten Fetus, denn der kann nicht einfach abgesaugt werden, wie bei einer Abtreibung.
 
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"Ein selektiver Fetozid durch die Bauchdecke wäre möglich gewesen und danach der Kaiserschnitt“, stellte dagegen das Gericht fest. Dieses Vorgehen wäre zwar „mit einem gewissen Risiko“ für den gesunden Zwilling verbunden gewesen. „Aber so ist die Rechtslage.“ Um jegliches Risiko auszuschließen, wäre nur die Geburt beider Kinder geblieben.

Mit Eröffnung des Uterus beginne im rechtlichen Sinne „das Menschsein und das Leben“, hatte die Anklägerin argumentiert. Was die beiden Ärzte taten, sei verboten gewesen. Um kein Risiko einzugehen, wäre die Alternative gewesen: „Zwei lebende Babys – eins gesund, das andere behindert“. Die Staatsanwältin hatte auf Bewährungsstrafen und auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert. Das Gericht folgte dem."

Das ist ja wohl eine derartig behinderte Rechtlage bzw. Auslegung, dass den Beteiligten vermutlich auch ein frühkindlicher Hirnschaden attestiert werden kann (juristisch korrekte Aussage, da sachbezogene kritische Äußerung).

Man kann sich ja vortrefflich darüber streiten, wann das menschliche Leben anfängt, ob bzw. unter welchen Umständen Abtreibungen moralisch vertretbar sind etc.

Was medizinisch aber völlig unzweifelhaft ist, ist dass es sich bei dem Kind/Fetus in und außerhalb des Mutterleibes zum gleichen Zeitpunkt um das selbe Lebewesen handelt. Dementsprechend weltfremd ist die Vorstellung, dass das Kind durch die Bauchdecke zu töten völlig korrekt ist, das selbe Kind aber fünf Minuten später nach durchgeführtem Kaiserschnitt plötzlich eine "echte Person" ist und daher besonderen Schutz genießt.
Finde das eine völlig bizarre Rechtslage, insbesondere wenn das zu komplett unnötigen Risiken für alle Beteiligten führt (Mutter, anderes Kind).

Ich beziehe mich hier ausdrücklich nicht darauf, ob es moralisch vertretbar ist, ein lebensfähiges Kind zu töten, das ist noch mal eine ganz andere (und nicht auflösbare) Diskussion. Wenn es aber juristisch in dem Fall erlaubt ist, einen Fetozid durchzuführen, dann bleibt mir schleierhaft wie das selbe Lebewesen zum gleichen Zeitpunkt sich in seinem Status vor Gericht so massiv unterscheidet, weil es 30cm weiter an der frischen Luft ist und deswegen andere unnötige Risiken erleiden müssen.

Vielleicht können die Juristen hier mal erklären, warum das richtig so und unbedingt nötig ist.

Wie kam der Fall überhaupt vor Gericht? Irgendjemand muss ja Anzeige erstattet haben. Oder ist die SA aufgrund der Aktenlage (Meldewesen, Totenschein o.ä.) von sich aus tätig geworden?
 

parats'

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Nach 9 Jahren wäre das irgendwie komisch, wenn die StA "auf einmal" ermittelt, bzw. wieso erst so spät?
 
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Die Angeklagten seien sich wegen ihrer herausgehobenen Stellung sicher gewesen, dass „niemand aufbegehren wird“, sagte der Richter. Doch es war im Sommer 2013 zu einer anonymen Anzeige gekommen, die den Fall ins Rollen brachte. Als Mitarbeiter einer Berliner Geburtsklinik könne er die dort praktizierten Spätabtreibungen nicht mehr hinnehmen, schrieb der Verfasser. Der Anzeige lag ein Operationsbericht vom 12. Juli 2010 bei.
aus dem 1. Artikel

der Rest ist dann vermutlich langsam mahlende Mühlen
 

haschischtasche

Ährenpenis
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https://www.interfax.ru/russia/685484
(Mit Google übersetzt)
INTERFAX.RU - A prototype of virtual reality glasses (VR) was tested on a farm in the Moscow region to improve cow living conditions, the press service of the Ministry of Agriculture and Food of the Moscow Region said.

They clarified that IT specialists, in collaboration with veterinarians and production consultants, adapted human VR glasses, taking into account the structural features of the head of cows.

Especially for animals, a summer field simulation program was created, the design of which took into account studies of cattle vision, showing better perception by cows of shades of the red part of the spectrum and weaker green and blue tones.

During the first test, experts recorded a decrease in anxiety and an increase in the overall emotional mood of the herd. The impact of VR glasses on the milk production of cows will be shown by a further comprehensive study.

You wanted to know what the Mootrix is, Neo?
 
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Wenn es aber juristisch in dem Fall erlaubt ist, einen Fetozid durchzuführen, dann bleibt mir schleierhaft wie das selbe Lebewesen zum gleichen Zeitpunkt sich in seinem Status vor Gericht so massiv unterscheidet, weil es 30cm weiter an der frischen Luft ist und deswegen andere unnötige Risiken erleiden müssen.

Vielleicht können die Juristen hier mal erklären, warum das richtig so und unbedingt nötig ist.
Das hat zum Teil traditionelle Gründe, ist letztlich aber eine pragmatische Entscheidung: Irgendwo muss das Menschsein im Sinne des Rechts beginnen. Die Geburt bietet sich da als relativ klare Linie an. Bemerkenswert ist, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen laut BGB mit Vollendung der Geburt beginnt, sein Menschsein gemäß StGB aber bereits mit dem Anfang der Geburt. Das liegt offenbar an der Fortschreibung des 1998 in Deutschland abgeschafften Straftatbestands der Kindstötung, welche die Tötung während oder direkt nach der Geburt durch die Mutter milder bestrafte als Totschlag oder Mord. In der Schweiz und Österreich existiert der Straftatbestand noch.

Ich teile die Auffassung, dass man die tieferliegende moralische Frage, ab wann menschliches Leben schützenswert ist, nicht definitiv beantworten kann, weil es dazu einfach fundamental unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich tendiere dazu, das Selbstbestimmungsrecht der Eltern, insbesondere der Mütter, hochzuhalten und ihnen weitestgehend die Entscheidung zu überlassen, ob sie ein Kind behalten wollen oder nicht. Die Sanktionierung von Kindstötung finde ich aktuell deutlich zu extrem, wie mir angesichts dieses Falles mal wieder bewusst geworden ist.
Wenn man als Gesellschaft für nicht hinnehmbar hält, der Mutter diese Freiheit zuzugestehen, dann sollte man deutlich bessere Möglichkeiten schaffen, sich anderweitig vom Kind zu trennen.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Verbrennen von Flaggen soll bestraft werden

Bei Demonstrationen werden häufiger Flaggen von Staaten angezündet. Einem Gesetzentwurf zufolge soll das künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

https://www.zeit.de/gesellschaft/ze...flaggenverbrennung-strafe-christine-lambrecht


§ 91a StGB

"1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Also ja, much news, gut, dass man mit sowas zuverlässig in die Medien kommt, so wie mit "Schutzlücken" im Sexualstrafrecht, wo keine sind. Hauptsache alle denken der Justizminister/in macht was.
Der einzige Unterschied wäre, dass die Strafbarkeit auch auf Flaggen anderer Staaten ausgeweitet wird.
 
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die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
glaube ich nich:
ich als linksgruenversiffter antideutscher, verbrenne regelmaessig am wochenende mit meinen antideutschen freunden deutschland flaggen. manchmal kommt die berliner party polizei auch rum, dann wird herzlich gelacht und ein joint geraucht. eine strafe haben wir noch nie bekommen. schoene neue welt :)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Von wegen, ich hab noch nie einen pro israelischen, pro amerikanischen oder pro kapitalistischen Beitrag von dir gelesen, was bist du bitte für ein Antideutscher? An sich sind das absolut die aller besten Linken, nur halt das mit dem Antideutsch ist verkehrt, aber sonst haben sie zu fast allem eine super Meinung. Wärst du Antideutscher wärst du mir gleich sympathischer.

(Tipp: Beim Gesetzelesen muss man alle Buchstaben anschauen. Wer alleine im Hinterhof Flaggen verbrennt kann das gern tun, verboten ist das öffentlich in einer Versammlung zu tun)
 
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bitte? habe sogar deinen pro juden beitrag geliked. ich mag juden und amis mag ich auch, kapitalismus ist in massen und stark kontrolliert auch ok. habe ich hier auch schon oft zum besten gegeben
zusammenfassung:
ich mag juden, amerikaner, west-, nord- und suedeuropa also "den westen" bzw. die westliche welt, soziale! Marktwirtschaft
ich mag nicht: deutsches grossmachtsgehabe, russland, china, Kommunismus, die linke, sarha wagenknecht im besonderen, generell osteuropa -> fuer mich kulturell die groessten shithole countrys nach islamisten
 
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§ 91a StGB

"1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Also ja, much news, gut, dass man mit sowas zuverlässig in die Medien kommt, so wie mit "Schutzlücken" im Sexualstrafrecht, wo keine sind. Hauptsache alle denken der Justizminister/in macht was.
Der einzige Unterschied wäre, dass die Strafbarkeit auch auf Flaggen anderer Staaten ausgeweitet wird.

Der einzige Unterschied wäre der relevante Unterschied, Tatsache. Vielen Dank für diese tiefschürfende Analyse.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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hmm ok, vielleicht find ich dich doch ganz gut. Ich mag auch all die Sachen und mag bis auf deutsches Großmachtgehabe auch alle anderen Sachen nicht, die du nicht magst :eagle: Ich muss was trinken.

Der einzige Unterschied wäre der relevante Unterschied, Tatsache. Vielen Dank für diese tiefschürfende Analyse.
Naja es wurde in der Presse wiedermal so getan, als ob da was ganz neues passieren würde. Das ist mE doch eine recht kleine Ausweitung und praktisch gesehen betrifft es wahrscheinlich genau drei andere Flaggen: Israel, USA und Türkei (auf Kurdendemos).
 
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Die meisten Antideuschen dich ich kennengelernt hab sind nun nicht unbedingt pro pro kapitalistisch. Die finden es nur Falsch Leute aufknüpfen zu wollen nur weil sie von ihm überdiemaßen profitiert haben.
 
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Ich kann mich an einen gewissen surfenden staranwalt erinnern der bei der ganzen Böhmermann Erdogan geschichte noch die hände über dem kopf zusammengeschlagen hat was der Deutsche staat da für ein weichei sei solche majestätsbeleidigungsklagen von irgendwelchen dreckigen ausländern überhaupt zuzulassen. Wenn der selbe staat jetzt so ein anti schmäh gesetz auch für ausländische hoheitszeichen erlassen will ist das plötzlich kein problem. :confused:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Weil es komplett andere Sachverhalte sind? "Majestätsbeleidigung" ist eine Sonderstrafbarkeit, die überflüssig ist, da Beleidigungen gegen alle Personen strafbar sind. Dafür braucht es nicht eine Sonderstrafbarkeit für Staatsoberhäupter. Sachen sind dagegen grundsätzlich der Verfügungsgewalt des Eigentümers unterworfen und daher ist eine Sonderstrafbarkeit für die Zerstörung bestimmter Sachen aufgrund ihrer Bedeutung eben sinnvoll, bzw. besteht da eine echte Schutzlücke, deren Schließung einen Beitrag zu Konfliktprävention leisten kann.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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Sachen sind dagegen grundsätzlich der Verfügungsgewalt des Eigentümers unterworfen und daher ist eine Sonderstrafbarkeit für die Zerstörung bestimmter Sachen aufgrund ihrer Bedeutung eben sinnvoll, bzw. besteht da eine echte Schutzlücke, deren Schließung einen Beitrag zu Konfliktprävention leisten kann.


Ist das so? Das kommt mir nämlich im Vergleich zu vielem anderen, was ich so lese, eher belanglos vor, dementsprechend ist ein Verbot davon auch illiberaler Scheißdreck.

Ein weiterer dummer Welt-Artikel: https://www.welt.de/wirtschaft/arti...el-15-Haushalt-ist-100-Milliarden-teurer.html

Alle Zahlen im Text absolut (damit es nach großen Steigerungen aussieht), nur die Investitionen relativ und das nicht mal zum Bundeshaushalt (außer in der Grafik, die natürlich niemand so genau anschaut), sondern zum BIP und dann im Vergleich mit anderen Staaten. Da sind wir dann fast schon bei solchen Qualitätsmeinungen wie diesem Tweet, der unironisch von einem deutschen Wirtschaftswissenschaftler gepostet wurde: https://twitter.com/GuntherSchnabl/status/1197865181952524288
 

Deleted_228929

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Es ist nicht mehr ganz aktuell, aber ich bin heute erst darauf gestoßen. Ein schöner Beitrag im FAZit-Blog zu teilweise vollkommen hanebüchenen Kritik an der EZB von Teilen der dt. Volkswirtezunft: https://blogs.faz.net/fazit/2019/11/17/geldpolitik-als-kreditgeber-der-letzten-instanz-11050/

Da steht jetzt nichts per se Nennenswertes drin. Was mich baff gemacht hat, war diese Passage in dem verlinkten Handelsblatt-Artikel:
Schnabl kritisierte bei dem DVFA-Kongress auch, die Inflation werde zu niedrig ausgewiesen, weil dabei keine Qualitätsminderungen eingerechnet werden. „Dabei gibt es Qualitätsminderungen überall, das Essen schmeckt nicht mehr, das Spielzeug und die Möbel sind aus Plastik“, kritisierte er. Dienstleistungen werden nach seiner Meinung auch immer schlechter: „Überall muss man sich selber bedienen.“
WTF?! Das ist ernsthaft und ohne Flachs der Diskussionsbeitrag eines Universitätsprofessors bei einer wissenschaftlichen Fachdiskussion?

Auch nett:
Kerber legte nach: „Die EZB postuliert die Freiheit von Recht.“ Er warf ihr „Allmachtsfantasien“ und einen Anspruch auf Souveränität vor, der mit dem einstigen Führungsanspruch Hitlers in der Formulierung des berüchtigten Staatstheoretikers Carl Schmitt vergleichbar sei.

Es blieb einem Teilnehmer aus dem Publikum überlassen, speziell dieser Geschichtsklitterung entgegenzutreten. Der Teilnehmer verwahrte sich auch gegen die Unterstellung, die Geldpolitiker handelten vor allem im nationalen Interesse ihrer jeweiligen Herkunftsländer.

Ohne Worte...
 
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Kann man nur hoffen, dass hier mal ein deutliches Zeichen für die Trennung von Staat und Religionen gemacht wird und man solche Zustände ein für alle Mal beendet.
 
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Schön wäre, wenn jeder Bürger mit 18 erklären müsste, ob er Mitglied einer Kirche sein will. Aber wer daran glaubt ...
 
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