Mir gehts gar nicht primär um den Künast-Fall, sondern an sich um die Frage, ob Beleidigung strafbar sein sollte. Hier hab ich von dir noch keine schlüssige Begründung gehört, warum das nicht der Fall sein sollte, außer dass dir der Begriff "persönliche Ehre" als schützenswertes Rechtsgut suspekt ist.
Du magst einwenden, dass eher die Strafwürdigkeit als die Straffreiheit einer Begründung bedarf. Ganz so einfach ist es aber nicht, weil ich unterstelle, dass du bestimmtes Verhalten durchaus für strafwürdig hältst. Wenn du Beleidigungen davon ausnimmst, dann interessiert mich, wie du sie von strafwürdigem Verhalten abgrenzt.
Meine Position ist, dass sich Beleidigungen nicht sinnvoll von anderem Verhalten - bzw. Aspekten davon - abgrenzen lassen, das wir völlig selbstverständlich für strafwürdig halten.
Ein Grund dafür ist imo, dass schon in der Analyse sprachlicher Äußerungen ein wesentlicher Bestandteil vergessen wird: Man reduziert Sprache auf die Bedeutung dessen, was ich sage, und die Wirkung, die ich damit erziele. Dabei fehlt aber ein wesentlicher Aspekt, nämlich die eigentliche Handlung, die ich dabei vollziehe (der illokutionäre Akt): Wenn ich jemanden beleidige, dann tue ich damit mehr, als ihm negative Eigenschaft x zuzusprechen oder auszudrücken, dass ich y über ihn denke und damit eine Wirkung bei ihm zu erzielen. Ich mache etwas mit ihm, das darauf ausgelegt ist, ihm als Person zu schaden. Das ist ein Angriff gegen seine Person. Und mir leuchtet überhaupt nicht ein, warum jemand solche Angriffe straffrei über sich ergehen lassen muss, andere dagegen nicht.