Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v4

Deleted_228929

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Um was geht's bei der BLÖD? Hab grad keinen Bock, da jetzt meinen Adblocker abzuschalten.

Und LoL @ Urteil zu Künast. Nicht dass ihr besagter Zwischenrufer in irgendeiner Weise inhaltlich unterstützenswert wäre, aber dafuq?
 
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"Dem Vernehmen nach wird die Klärung der offenen Fragen noch Monate dauern."

Ja eh, offene fragen abklären ist obviously der todesstoß für das verfahren. :rolleyes:
 
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und wo ist jetzt genau die peinliche blamage? weil das gericht gerne sachverständigenseits bestätigt haben möchte, in welchen autos die abschaltvorrichtung installiert war?
 
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Jo, kein Problem. Wenns in dem tempo weiter geht, können wir 2029 mit dem urteil rechnen.
Falls Winterkorn dann noch lebt, gibts sicherlich genug verfahrensfehler, um von vorn beginnen zu lassen.

Edit " Demnach forderte das Gericht in einem Schreiben an die Prozessbeteiligten ein Sachverständigen-Gutachten, das grundlegende Fragen beantworten soll. Zum Beispiel, in welchen Autos die Betrugssoftware überhaupt wirklich eingesetzt wurde."

Not sure if srs
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Ja ich gebs zu, es hat mit dem Reptilienrat der Staatsanwälte zu tun und den geheimen Zusatzartikel im GG den nur Juristenechsen lesen können, der besagt, dass man reiche Menschen nicht belangt. Leider hat kritiker aufgrund seines enorm kritischen Denkens das Geheimnis gelüftet :(
 

Gustavo

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Ernsthaft, wenn das keine beleidigung ist, was dann? :rofl2:


Warum muss Beleidigung überhaupt strafbar sein? Das ist doch eigentlich albern. Alle beklagen sich (durchaus zurecht imho) über das Ehrverständnis von Muslimen, aber der Straftatbestand schützt nichts anderes als die "Ehre" einer Person. Das erscheint mir widersinnig.
 
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Warum muss Beleidigung überhaupt strafbar sein? Das ist doch eigentlich albern. Alle beklagen sich (durchaus zurecht imho) über das Ehrverständnis von Muslimen, aber der Straftatbestand schützt nichts anderes als die "Ehre" einer Person. Das erscheint mir widersinnig.
Gerade öffentlich agierende Personen sollten imho schon geschützt werden. Stell dir vor, du bist in einer öffentlich sichtbaren Position und wirst fortwährend beleidigt. Klar kann man argumentieren, dass man das aushalten sollte, andererseits sind z.B. Polizisten (teils zu Recht, teils zu Unrecht) häufig Opfer verbaler Gewalt. Verbale Gewalt ist Gewalt, es ist hier nur deutlich schwerer, klare Linien zu ziehen. Wenn ich mir vorstelle, öffentlich sichtbar von vielen Leuten diffamiert zu werden, wird es mir schon eher mulmig. Da muss man schon sehr stabil veranlagt sein, um das wegzustecken. Zudem geht damit nicht selten eine Rufschädigung einher - häufig auch völlig grundlos, siehe die diversen Fälle, bei denen Leute zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wurden.
 

parats'

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Wie kann man denn zurecht Opfer von (verbaler) Gewalt werden und was legitimiert denn Gewalt? Die korrekte Reaktion auf Gewalt ist niemals Gewalt, auch nicht im Szenario Polizist + X. Jetzt kommt mit hier bitte keiner mit "der hat mich geschlagen, dafür habe ich ihn ins Krankenhaus geprügelt".
Staatsgewalt/Gewaltmonopol/Gewaltenteilung ausgeschlossen.
 
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Wie kann man denn zurecht Opfer von (verbaler) Gewalt werden und was legitimiert denn Gewalt? Die korrekte Reaktion auf Gewalt ist niemals Gewalt, auch nicht im Szenario Polizist + X. Jetzt kommt mit hier bitte keiner mit "der hat mich geschlagen, dafür habe ich ihn ins Krankenhaus geprügelt".
Staatsgewalt/Gewaltmonopol/Gewaltenteilung ausgeschlossen.
Ich bezog mich konkret auf verbale Gewalt. Ich habe selber schon Situationen erlebt, in denen die verbale Aggression eindeutig vom Polizisten ausging. Da muss man sich dann nicht wundern, wenn Leute auch pampig werden. Besser wäre es, wenn wir alle nett zueinander wären, aber wir leben nicht im Glücksbärchiland.
Es ist auch müßig über so etwas zu diskutieren, der Kern der Sache ist doch, dass verbale Gewalt kein Kavaliersdelikt ist, egal von wem sie ausgeht.
 

parats'

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Das steht außer Frage und sollte auch geahndet werden. Bei Fr. Künast kann man da wohl eine Ausnahme machen. :ugly:
 
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Warum muss Beleidigung überhaupt strafbar sein? Das ist doch eigentlich albern. Alle beklagen sich (durchaus zurecht imho) über das Ehrverständnis von Muslimen, aber der Straftatbestand schützt nichts anderes als die "Ehre" einer Person. Das erscheint mir widersinnig.
Es ist ein Unterschied, ob man ein überkommenes religiöses Ehrverständnis für nicht schützenswert hält oder ob man den Schutz der persönlichen Ehre schlechthin ablehnt. Wenn dir der altmodische Begriff "Ehre" nicht passt, kannst du an seiner Stelle "Würde" einsetzen, was in diesem Kontext quasi bedeutungsgleich ist. Es ist imo nicht kontrovers, dass Worte genau so verletzen können wie Gewalt. Ebenso ist es keine haltbare Position, dass man mit Worten nichts tue. Viele Straftatbestände enthalten den Schutz der persönlichen Ehre implizit: Der Straftatbestand der Vergewaltigung ergibt gar keinen Sinn, wenn man bestreitet, dass er einen besonders entwürdigenden/entehrenden Akt darstellt. Das gilt imo für alle Delikte mit sexuellem Bezug. Selbst bei Körperverletzungen wiegt der Aspekt der Entwürdigung/Entehrung für das Opfer regelmäßig stärker als der rein körperliche Schaden - anders wäre es unerklärbar, dass für die meisten Menschen ein fundamentaler Unterschied besteht zwischen Verletzungen, die sie bei einem Unfall erleiden, und solchen, die ihnen jemand anders bewusst beigebracht hat. Tatsächlich sind die meisten Menschen bereit bis zu einem gewissen Grad körperliche Schmerzen und Verletzungen in Kauf zu nehmen, um "ihr Gesicht zu wahren". Das ergibt Sinn, weil das Streben nach Respekt und Anerkennung, die Behauptung der eigenen Würde und Integrität zu den stärksten Wünschen gehört, die die Menschheit kennt. Mir fällt kein guter Grund ein, weshalb das Gesetz demgegenüber blind sein sollte.
 
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Deleted_228929

Guest
Hier wird jetzt nicht ernsthaft die "Ähre, Mann!" von einem mies integrierten Unterschichtenprollo, der das Messer zückt, weil jemand im Vorbeigehen aus dem Augenwinkel seine heiße Schwester anguckt mit dem verglichen, was die Künast sich anhören muss.

Ich bin durchaus nicht vollkommen überzeugt ob wir so Sachen wie z.B. das Leugnen des Holocausts unter Strafe stellen müssen, aber wo Leute direkt, persönlich angegangen werden, finde ich eine Einschränkung der Redefreiheit gerechtfertigt.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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Ich verstehe deinen Standpunkt, aber ich finde hier Ehre und Würde auszutauschen ist eigentlich nicht zulässig. Auf eine Art sind beide natürlich soziale Konstrukte, aber "Ehre" erscheint mir auf eine tiefere Art ein soziales Konstrukt zu sein als "Würde": Ehre funktioniert wie "Respekt", sie funktioniert viel mehr über die Wahrnehmung anderer als über die eigene Wahrnehmung, während Würde stärker über die eigene Wahrnehmung funktioniert. Ich glaube ich habe weniger ein Problem damit, dass Würde geschützt würde als mit der Art, wie es passierte.
Dass bspw. üble Nachrede ober Verleumdung Straftatbestände sind, finde ich durchaus nachvollziehbar und richtig. Aber Beleidigung setzt voraus, dass wir die Prämisse akzeptieren, dass solche infantilen Beleidigungen eine Person des öffentlichen Lebens wie Renate Künast wirklich in ihrer Ehre verletzen und das halte ich eigentlich für nicht sehr überzeugend. Ich vermute in der Wertschätzung des typischen Lesers solcher Nachrichten dürfte Künast eher an Sympathie gewinnen als an Ehre verlieren, während man die Autoren instant als Spinner abstempelt*. Dass da das relativ scharfe Schwert des Strafrechts wirklich angewendet werden muss, erschließt sich mir eigentlich nicht.






*was sich übrigens auch gut widerspiegelt, wenn man die Namen dieser Leute doch rauskriegt und sie deshalb vor Gericht stellt, wo quasi niemand zu seiner Meinung steht oder eine Erklärung dafür hat, was geschrieben wurde, sondern sich das alle "auch nicht so richtig erklären können"
 
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Ich denke schon, dass eine rechtliche Verfolgung solcher Kommentare vertretbar bzw. sogar erforderlich ist. Es sind ja nicht zuletzt Beleidigungen/Objektifizierungen, an welchen sich labile Idioten in ihrer Filterblase radikalisieren (lassen).
 
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Ohne Kontext liest sich das imo schlimmer als es ist. Sowas wie "knatter sie doch mal richtig durch" oder "die wurde als Kind zu viel gefickt" wurde als Reaktion auf ihre implizite Verteidigung einer pro-pädophilen Position geschrieben. Das mag geschmacklos sein aber wenn ein sexuelles Thema diskutiert wird sind auch stark übertriebene sexuelle Referenzen okay und gehören automatisch zur Sache. Die Meinungsfreiheit ist extrem wichtig und gerade bei Politikern muss man nunmal erwarten können, dass die Meinungsfreiheit so minimal wie möglich eingeschränkt wird, da es in der Politik nunmal besonders wichtig ist, dass frei gesprochen und frei kritisiert werden kann. Ich hoffe, dass die Entscheidung auch in höherer Instanz aufrecht erhalten wird, denn eine Verurteilung wegen dumpfer "Beleidigngen", die allerdings keinerlei Aufruf zur Gewalt enthielten und sogar (entfernten) Themenbezug hatten öffnet der juristischen Verfolgung von jeglichen ironischen/hämischen Kommentaren Tür und Tor. Hier sollte weiterhin ein klares Zeichen pro-Meinungsfreiheit gesetzt werden.
Abgesehen davon sollte man imo von einer Person von öffentlichem Interesse durchaus erwarten können, dass sie Beleidigungen aushält. Wer als Politiker Aussagen wie "dumme Fotze" ernst nimmt und sich tatsächlich in seiner Würde verletzt fühlt ist 'ne dumme Fotze (diese Aussage ist ein Stilmittel zur Verdeutlichung des Sacharguments und keine Beleidigung).
 
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Benrath

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Hier wird erstmal gar nichts tür und tor geöffnet, weil es in Deutschland dann immer noch ne Einzelfallprüfung gäbe. Correct me if I am wrong.
 
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[...]Dass bspw. üble Nachrede ober Verleumdung Straftatbestände sind, finde ich durchaus nachvollziehbar und richtig. Aber Beleidigung setzt voraus, dass wir die Prämisse akzeptieren, dass solche infantilen Beleidigungen eine Person des öffentlichen Lebens wie Renate Künast wirklich in ihrer Ehre verletzen und das halte ich eigentlich für nicht sehr überzeugend. Ich vermute in der Wertschätzung des typischen Lesers solcher Nachrichten dürfte Künast eher an Sympathie gewinnen als an Ehre verlieren, während man die Autoren instant als Spinner abstempelt*. Dass da das relativ scharfe Schwert des Strafrechts wirklich angewendet werden muss, erschließt sich mir eigentlich nicht.
Ist nicht auch eine Aufgabe von Gesetzen, die Lebensqualität in der Gesellschaft zu erhalten bzw. zu verbessern? Ich sehe das als rein pragmatische Abwägung; ein Gesetz, welches Beleidigungen unter Strafe stellt hat pro und contra.
Pro: Wohin Straffreiheit bezüglich Beleidigungen (durch vermeintliche Anonymität) führt, zeigt die Diskussionskultur im Internet. Klar, das ist vereinfacht und da hängen auch andere Aspekte wie die physische Trennung der Diskussionspartner dran. Aber die Richtung ist imo eindeutig gezeichnet. Das ist nichts, was ich für erstrebenswert bzw. schützenswert halte. Es gibt imo keinen Mehrwert in einem Diskurs, dessen wir uns durch das Verbot berauben.
Contra: Man muss aufpassen, dass dies nicht politisch zu einem Werkzeug verwendet wird, welches legitime Kritik als Diffamierung darstellt. Zudem muss zwischen satirischer Nutzung und einer stumpfen Beleidigung unterschieden werden. Letztlich geht es um eine umständliche Einzelfallbetrachtung, also ein hoher Aufwand, für relativ geringen Ertrag (die Tat war nicht besonders groß/verwerflich).

Letzer Satz ist sicherlich die Crux bezogen auf die Betrachtung der Problematik. Imo ist das für jeden einzelnen Fall korrekt, greift aber nicht mehr ganz, wenn man es sich als allgemeine Policy vorstellt. Also zumindest ich halte den Ertrag dann nicht mehr für gering.
 
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Hier wird erstmal gar nichts tür und tor geöffnet, weil es in Deutschland dann immer noch ne Einzelfallprüfung gäbe. Correct me if I am wrong.

Soweit ich weiß würde eine Aufhebung (oder Bestätigung) in höherer Instanz immer mit einer Kommentierung kommen die dann die herrschende Meinung / aktuelle Interpretation / Auslegung der eher allgemein gehaltenen Gesetze beinhaltet. D.h. das würde dann durchaus auf ähnliche Fälle wirken und anstatt mit "der Künast-Kram ging durch, versucht gar nicht erst zu klagen!" die Meinungsfreiheit zu stärken würden weiteren Klagen, die dann alle im Einzelfall geprüft werden müssen, ermöglicht.
Was sagen die Juristen?

Letzer Satz ist sicherlich die Crux bezogen auf die Betrachtung der Problematik. Imo ist das für jeden einzelnen Fall korrekt, greift aber nicht mehr ganz, wenn man es sich als allgemeine Policy vorstellt. Also zumindest ich halte den Ertrag dann nicht mehr für gering.

Der Ertrag mag bei einer allgemeinen Policy nicht mehr gering (da eine Summe von sehr vielen geringen Einzelfällen) sein, aber das eine Einzelfallprüfung notwendig ist steigt der Aufwand genauso stark an wie der Ertrag. Damit ist die Strafbarkeit "im Großen" genauso effizient/ineffizient wie "im Kleinen", da beides gleichermaßen linear skaliert.
 
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Darf man jetzt jeder Frau, die sich zu sowas äußert, sagen, die Schlampe müsse mal wieder richtig durchgeritten werden?

Wenn ich das richtig sehe, wurde Künast doch gar nicht direkt beleidigt, sondern es wurde über sie geredet und sie hat es mitbekommen. Ist doch noch mal was anderes. Das waren Meinungäußerungen die nicht an sie gerichtet waren, sondern an die Gruppe innerhalb von Facebook.

Das Gleiche, was früher auch in Kneipen passiert ist oder aktuell halt auch hier im Forum.

Gutes Urteil natürlich.
 
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Das spielt (imo zurecht) aber keine Rolle. Es genügt, dass es überhaupt jemand mitkriegt. Ausnamhen gelten nur für einen engen Vertrautenkreis. Als solcher ist eine (öffentliche?) Facebook-Gruppe wohl kaum zu betrachten.


Ich verstehe deinen Standpunkt, aber ich finde hier Ehre und Würde auszutauschen ist eigentlich nicht zulässig. Auf eine Art sind beide natürlich soziale Konstrukte, aber "Ehre" erscheint mir auf eine tiefere Art ein soziales Konstrukt zu sein als "Würde": Ehre funktioniert wie "Respekt", sie funktioniert viel mehr über die Wahrnehmung anderer als über die eigene Wahrnehmung, während Würde stärker über die eigene Wahrnehmung funktioniert. Ich glaube ich habe weniger ein Problem damit, dass Würde geschützt würde als mit der Art, wie es passierte.
Dass bspw. üble Nachrede ober Verleumdung Straftatbestände sind, finde ich durchaus nachvollziehbar und richtig. Aber Beleidigung setzt voraus, dass wir die Prämisse akzeptieren, dass solche infantilen Beleidigungen eine Person des öffentlichen Lebens wie Renate Künast wirklich in ihrer Ehre verletzen und das halte ich eigentlich für nicht sehr überzeugend. Ich vermute in der Wertschätzung des typischen Lesers solcher Nachrichten dürfte Künast eher an Sympathie gewinnen als an Ehre verlieren, während man die Autoren instant als Spinner abstempelt*. Dass da das relativ scharfe Schwert des Strafrechts wirklich angewendet werden muss, erschließt sich mir eigentlich nicht.
Du scheinst hier allein auf die Wirkung auf Dritte abzustellen (Wertschätzung des Lesers). Das trifft für mich nicht den Kern der Sache, weil eine Beleidigung ihre verletzende Wirkung auch entfaltet, wenn sie kein Dritter mitkriegt.

Bei Künast sind wir uns, denke ich, darüber einig, dass man wenigstens einige dieser Äußerungen als Beleidigung einstufen muss, wenn es überhaupt einen gesellschaftlichen Konsens darüber geben soll, was als Beleidigung zu verstehen ist.
Die Detailfragen sind dann: Ist das schon strafwürdig oder nicht, z.B. weil die Beleidigung in diesem Kontext nicht ernst zu nehmen ist oder weil Künast sowas aushalten muss? Spielt es eine Rolle, dass es sich nur Facebook-Kommentare handelt? Wie wäre es, wenn sie das in der Zeitung lesen müsste? Wie wäre es, wenn ihr jemand auf der Straße ein "du Drecksfotze" ins Gesicht schleuderte?
Für mich ist der Kontext Facebook-Kommentar durchaus harmloser, weil man eher mit sowas rechnet und daher wohl auch weniger davon getroffen wird. Das für sich ist aber auch nur ein "das machen doch alle" und genügt mir nicht, um die Strafwürdigkeit zu verneinen.
 
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Gustavo

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Du scheinst hier allein auf die Wirkung auf Dritte abzustellen (Wertschätzung des Lesers). Das trifft für mich nicht den Kern der Sache, weil eine Beleidigung ihre verletzende Wirkung auch entfaltet, wenn sie kein Dritter mitkriegt.

Die Detailfragen sind dann: Ist das schon strafwürdig oder nicht, z.B. weil die Beleidigung in diesem Kontext nicht ernst zu nehmen ist oder weil Künast sowas aushalten muss? Spielt es eine Rolle, dass es sich nur Facebook-Kommentare handelt? Wie wäre es, wenn sie das in der Zeitung lesen müsste? Wie wäre es, wenn ihr jemand auf der Straße ein "du Drecksfotze" ins Gesicht schleuderte?
Für mich ist der Kontext Facebook-Kommentar durchaus harmloser, weil man eher mit sowas rechnet und daher wohl auch weniger davon getroffen wird. Das für sich ist aber auch nur ein "das machen doch alle" und genügt mir nicht, um die Strafwürdigkeit zu verneinen.


Ich sehe in keinem dieser Fälle eine Strafwürdigkeit gegeben. Zurecht werden durch den Beleidigungs-Straftatbestand nicht die Gefühle geschützt, sondern der "Ehrträger" in der objektiven Einschätzung Dritter (nicht seiner eigenen). Das halte ich schlicht nicht für schützenswert.
 
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saista6721176 schrieb:
Das spielt (imo zurecht) aber keine Rolle. Es genügt, dass es überhaupt jemand mitkriegt. Ausnamhen gelten nur für einen engen Vertrautenkreis. Als solcher ist eine (öffentliche?) Facebook-Gruppe wohl kaum zu betrachten.

Dann kannst du das Internet dicht machen, wenn ab sofort keine geschmacklose Ablästerung über bekannte Personen mehr möglich sein soll.

Für mich ist das ein großer Unterschied, ob irgendwo im Internet irgendwas geredet wird oder ob derjenige aktiv in das Leben des Betroffenen tritt und ihn damit nerven und schaden will.

saista6721176 schrieb:
Spielt es eine Rolle, dass es sich nur Facebook-Kommentare handelt? Wie wäre es, wenn ihr jemand auf der Straße ein "du Drecksfotze" ins Gesicht schleuderte? Für mich ist der Kontext Facebook-Kommentar durchaus harmloser

Guck, du findest es auch harmloser. Ein Grund, warum das deutlich harmloser ist, weil du dem deutlich leichter aus dem Weg gehen kannst. Wenn man regelmäßig auf der Straße beleidigt wird, dann schränkt das doch deutlich mehr ein als wenn im Internet irgendwo irgendwas geredet wird.


Im Kern geht es hier aber glaube auch gar nicht um die Beleidigungen. Ob jetzt jemand auf der Straße jeden Tag "Du Hurensohn" sagt oder ob er "Du Niete" sagt, beides nervt tierisch nach einer Weile. Kühnast war hier einfach genervt von dem Pädo Thema und wollte ein wenig dagegenhalten. Mit den konkreten Beleidigungen hat das gar nicht viel zu tun, eher das man sie in eine gewisse Ecke gestellt hat und sie genervt davon war. Da wollte die Katze mal ein paar Krallen zeigen. Darum ging es doch hauptsächlich.
 
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haschischtasche

Ährenpenis
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EU-Leistungsschutzrecht tritt in nächste Woche Frankreich in Kraft. Wie auch schon vor Jahren angekündigt und in Deutschland passiert wird Google den Verlagen natürlich nichts zahlen, sondern einfach die Textausschnitte verkleinern bzw. ganz auslassen.
Was für eine wahnsinnige Überraschung. Hat sich ja gelohnt für die Franzosen, das Durchboxen der Urheberrichtslinie mit aller Gewalt zu unterstützen.
¯\_(ツ)_/¯

https://www.politico.eu/article/licensing-agreements-with-press-publishers-france-google/
 
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und in ein paar Tagen stellen die fest dass ihnen dadurch der Traffic einbricht und sie erlauben google wieder die kostenlos zu nutzen.
 
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Ich sehe in keinem dieser Fälle eine Strafwürdigkeit gegeben. Zurecht werden durch den Beleidigungs-Straftatbestand nicht die Gefühle geschützt, sondern der "Ehrträger" in der objektiven Einschätzung Dritter (nicht seiner eigenen). Das halte ich schlicht nicht für schützenswert.
Ich bezweifle, dass das rechtsdogmatisch stimmt. Keine starke Quelle, aber imo glaubhaft genug:
Nach herrschender Meinung zerfällt der Ehrbegriff in die faktische Ehre, welche das subjektive Ehrgefühl und den objektiven guten Ruf einer Person umfasst, und die normative Ehre mit dem Anspruch auf Achtung der Persönlichkeit. Die verschiedenen Delikte befassen sich mit Sonderfällen dieser Situation.
http://www.juraindividuell.de/artikel/die-ehrdelikte/

Mir gehts gar nicht primär um den Künast-Fall, sondern an sich um die Frage, ob Beleidigung strafbar sein sollte. Hier hab ich von dir noch keine schlüssige Begründung gehört, warum das nicht der Fall sein sollte, außer dass dir der Begriff "persönliche Ehre" als schützenswertes Rechtsgut suspekt ist.
Du magst einwenden, dass eher die Strafwürdigkeit als die Straffreiheit einer Begründung bedarf. Ganz so einfach ist es aber nicht, weil ich unterstelle, dass du bestimmtes Verhalten durchaus für strafwürdig hältst. Wenn du Beleidigungen davon ausnimmst, dann interessiert mich, wie du sie von strafwürdigem Verhalten abgrenzt.

Meine Position ist, dass sich Beleidigungen nicht sinnvoll von anderem Verhalten - bzw. Aspekten davon - abgrenzen lassen, das wir völlig selbstverständlich für strafwürdig halten.
Ein Grund dafür ist imo, dass schon in der Analyse sprachlicher Äußerungen ein wesentlicher Bestandteil vergessen wird: Man reduziert Sprache auf die Bedeutung dessen, was ich sage, und die Wirkung, die ich damit erziele. Dabei fehlt aber ein wesentlicher Aspekt, nämlich die eigentliche Handlung, die ich dabei vollziehe (der illokutionäre Akt): Wenn ich jemanden beleidige, dann tue ich damit mehr, als ihm negative Eigenschaft x zuzusprechen oder auszudrücken, dass ich y über ihn denke und damit eine Wirkung bei ihm zu erzielen. Ich mache etwas mit ihm, das darauf ausgelegt ist, ihm als Person zu schaden. Das ist ein Angriff gegen seine Person. Und mir leuchtet überhaupt nicht ein, warum jemand solche Angriffe straffrei über sich ergehen lassen muss, andere dagegen nicht.


Dann kannst du das Internet dicht machen, wenn ab sofort keine geschmacklose Ablästerung über bekannte Personen mehr möglich sein soll.

Für mich ist das ein großer Unterschied, ob irgendwo im Internet irgendwas geredet wird oder ob derjenige aktiv in das Leben des Betroffenen tritt und ihn damit nerven und schaden will.
Der erste Satz sagt ungefähr dasselbe wie: "Nicht mehr vergewaltigen? Dann kannst du Sodom auch gleich einäschern."

Zum zweiten: Diese Unterscheidung mag für die ältere Generation noch einen gewissen Sinn ergeben. Viele junge Leute leben quasi mehr online als offline - ob nun in Beruf oder Privatleben. Da kann man dann kaum mehr davon reden, dass Beleidigungen über Social Media irgendwie eine Randerscheinung seien, der sie sich leicht entziehen könnten.
Es ist imo auch nicht einzusehen, weshalb jemand "dann halt einfach keine Facebook-Kommentare mehr lesen" solle, nur damit andere das Recht haben, sich dort in beliebiger Weise über diese Person auszulassen.
 
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Scorn4

Servitor
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Der Thread hat immer noch "Randnotitzen" im Topic. Und da jede Gewalttat eines Migranten doch auch so schön breitgetreten wird, ist es nur fair das für andere Ethnien genauso zu machen. Ich finde es wird Zeit, diese Menschen mal konsequent auszusieben; wer traut sich denn mittlerweile Donnerstagsmittags in Göttingen auf die Straße? Also ich nicht!
 
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Als wenn es um ethnisch übergreifende Säuberungsmaßnahmen geht: ich bin dafür.
 
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Der Thread hat immer noch "Randnotitzen" im Topic. Und da jede Gewalttat eines Migranten doch auch so schön breitgetreten wird, ist es nur fair das für andere Ethnien genauso zu machen. Ich finde es wird Zeit, diese Menschen mal konsequent auszusieben; wer traut sich denn mittlerweile Donnerstagsmittags in Göttingen auf die Straße? Also ich nicht!

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