Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v4

Gelöschtes Mitglied 137386

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https://www.spiegel.de/panorama/jus...ehrder-raschid-k-geschont-wird-a-1271780.html

Kling komisch, ist aber so. Und das ist nur einer, bei dem es bekannt ist. Wieviele vergleichbare Typen frei rumlaufen, weiß keiner. Unfassbar.

Dieser Artikel beginnt mit einem Gedankenspiel: Stellen Sie sich vor, Sie sind Kriminalbeamter und ermitteln in der Islamistenszene. Sie stoßen auf ein Foto eines als hochgefährlich geltenden Extremisten, das diesen Mann mit einer Kalaschnikow zeigt. Sie sind besorgt, denn der Mann hat nicht nur radikalste Ansichten, sondern ist erwiesenermaßen auch gewalttätig und kriminell - schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Drogen, Diebstahl, Gefängnisstrafen.

Außerdem ist der Mann ein abgelehnter Asylbewerber, der inzwischen unangemeldet in einer konspirativen Wohnung lebt. Viel zu verlieren hat er nicht. Sie überwachen, observieren. Sie durchsuchen seine Wohnung und finden eine halbautomatische Waffe, durchgeladen, in einem Regal. Daneben eine Schachtel Munition und einen Schalldämpfer. Sie nehmen den Gefährder fest und denken: Glück gehabt. Ein Haftbefehl? Reine Formsache, auf die Straße lässt den doch so schnell niemand mehr.

Falsch gedacht.

Und NATÜRLICH aus Tschetschenien :mond:
Denn Raschid K. ist beides: tief verwurzelt in der salafistischen Szene und gleichzeitig offenbar verstrickt in die organisierte Kriminalität. Ein Phänomen, das in besonderem Maße bei tschetschenischen Straftätern zu beobachten ist, wie das Bundeskriminalamt (BKA) jüngst in einer vertraulichen Analyse warnte.

Für manche nicht völlig überraschend legte Gefährder K. die strenge Ermahnung des Richters, bitte strafffrei zu bleiben, eher großzügig aus.

Seltsame Geräusche an der Tür

Keine zwei Wochen nach dem Waffenfund in Düsseldorf bekam ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus in Neuss den Schreck seines Lebens. Es war gegen 0.30 Uhr in der Früh, als der Mann seltsame Geräusche an der Eingangstür des Wohnhauses vernahm. Zwei Personen versuchten offensichtlich einzubrechen.

Der mutige Mieter verscheuchte die Männer, verfolgte den Fluchtwagen und alarmierte die Polizei. In einer filmreifen Aktion stellte die Polizei den Wagen kurz darauf in der Neusser Innenstadt. Die Insassen: Gefährder Raschid K. und ein tschetschenischer Komplize mit einschlägiger Vergangenheit.

Hoffnungsvoll wandten sich die Staatsschutzfahnder in Sachen K. daraufhin wieder an das Düsseldorfer Amtsgericht. Man möge den Haftbefehl gegen K. jetzt endlich in Kraft treten lassen. Doch erneut wurden sie enttäuscht. Einen eindeutigen Einbruchsversuch konnte das Amtsgericht Düsseldorf nicht erkennen und wertete die Manipulationen an der Haustür als einfache Sachbeschädigung.

Bei manchen Richtern fehlen einem echt die Worte.
 
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Gustavo

Doppelspitze 2019
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Kling komisch, ist aber so. Und das ist nur einer, bei dem es bekannt ist. Wieviele vergleichbare Typen frei rumlaufen, weiß keiner. Und wenn Klagen gegen abgelehnende Asylbescheide oder Ausreiseverfügung keine aufschiebende Wirkung hätten, wäre der Typ vielleicht nicht mehr in Deutschland.


Und NATÜRLICH aus Tschetschenien :mond:


Der Asylbescheid wurde 2005 abgelehnt und es steht sogar explizit in dem Artikel, dass der Typ nicht abgeschoben werden kann, weil die Tschetschenen ihn nicht zurücknehmen. Ich bin ja grundsätzlich deiner Meinung, dass die aufschiebende Wirkung von solchen Klagen viel zu leicht ausgenutzt werden kann, aber das erscheint mir letztendlich wie ein Nebenkriegsschauplatz.
 
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Eh ja, wenn der typ seit 15 jahren in deutschland lebt ist sicherlich die aufschiebende wirkung schuld. :rolleyes:

Kannst ja mal googlen wie lange idr. so eine asylklage dauert. Hint selbst beim aktuellen überlasteten zustand ist es idr. <1 jahr.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ihr seids ja schnell, das hatte ich da 2 Min stehen, bis ich gemerkt habe, dass es da nicht passt :D

Der Asylbescheid wurde 2005 abgelehnt und es steht sogar explizit in dem Artikel, dass der Typ nicht abgeschoben werden kann, weil die Tschetschenen ihn nicht zurücknehmen. Ich bin ja grundsätzlich deiner Meinung, dass die aufschiebende Wirkung von solchen Klagen viel zu leicht ausgenutzt werden kann, aber das erscheint mir letztendlich wie ein Nebenkriegsschauplatz.

Jo, zuständig wären aber die Russen, Tschetschenien ist zum Glück kein eigenes Land. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass da nicht was gedreht werden kann mit Putin. Kadyrow wird die schon zuverlässig verwahren, wenn man den Russen dafür was nettes anbietet.

In dem Fall ist aber auch das deutsche Gericht lächerlich. Eine Erklärung dafür hab ich auch nicht.
 
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Ja, putin ist ja allgemein für seine hilfreiche vorgehensweise bekannt.
:deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Na sicher nicht aus Nächstenliebe, aber er wird sicherlich Wünsche an Deutschland haben , man leveragen kann.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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Jor, in Anbetracht wie Russland sich bisher so verhält bin ich nicht sicher ob es wirklich so weise ist, Putin zu zeigen, dass man zu so einem Kuhhandel bereit ist. Ich hatte das im Flüchtlingsthread schon mal geschrieben, aber ich halte den Umgang der deutschen Justiz mit "Gefährdern" für unsinnig: Der Typ sollte viel krassere Meldeauflagen (inklusive Fußfessel und Kontaktverboten) bekommen, anstatt die Wahl auf "Knast oder kein Knast wegen Sachen, die man ihm eindeutig nachweisen kann" zu reduzieren.
 
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Interessant. Danke für die Erläuterung.

Warum wurde die Sache dann überhaupt dem BVerfG vorgelegt, wenn es sich eigentlich - laut eigener Rechtsprechung - in solchen Fällen raushalten wolle?

hab die entscheidungen mal eben überflogen und wenn ich die sache richtig überblicke lief es in etwa so ab: BAG entscheidete als letztinstanzliches gericht über die wirksamkeit der kündigung und sagte, dass jedenfalls das AGG der kündigung nicht entgegenstünde, da § 9 II AGG, der auf Art. 4 II UAbs. 2 der RL 2000/78/EG zurückgeht, eine ausnahmevorschrift für religiöse einrichtungen hat. die kündigung war aber unabhängig davon, dass keine diskriminierung wegen der religion vorlag, trotzdem unwirksam, da eine interessenabwägung zwischen selbstbestimmungsrecht der kirche und privatleben des arztes zu gunsten des arztes angenommen wurde.
gegen diese entscheidung hat dann die kirchliche einrichtung verfassungsbeschwerde eingelegt. das BVerfG hat die vom BAG vorgenommene abwägung gekippt, ohne sich mit dem AGG auseinanderzusetzen (musste es wohl auch nicht, da nicht beschwerdegegenstand). insofern gab es auch keinen anlass vom BVerfG dem EuGH vorzulegen. da die entscheidung des BAG damit kassiert wurde und neu entschieden werden musste, hat das BAG nochmal die in der ersten entscheidung unkritisch vorgenommene einordnung in den ausnahmetatbestand von § 9 II AGG hinterfragt und dem EuGH die frage vorgelegt, wie diese ausnahmevorschrift wirklich zu verstehen ist. dazu hat der EuGH gesagt, dass der ausnahmetatbestand an bestimmte kriterien gekoppelt ist, die nicht erfüllt wurden. diese kriterien stehen anscheinend im spannungsverhältnis mit denen des BVerfG: der EuGH fordert objektive berufliche anforderungen, während das BVerfG da relativ freizügig hinsichtlich der selbstbestimmung der kirchlichen einrichtigung ist.
 
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doppelpost weil inhaltliche zäsur:
Das Innenministerium will WhatsApp, Apple und andere zwingen, Chats für die Polizei zu entschlüsseln. Mehr als hundert Forscher, Informatiker, Bürgerrechtler und Verbände verweisen auf die Gegenargumente.
https://www.spiegel.de/netzwelt/net...ief-ans-bundesinnenministerium-a-1271797.html

sind die dumm? genau dafür wurde doch die quellen-TKÜ geschaffen: um daten direkt auf dem gerät abzufangen, bevor verschlüsselt bzw nachdem entschlüsselt wurde. die ermittlungsbehörden kommen mit immer neuen vorschlägen und der begründung, dass das was sie bisher haben, nicht ausreicht. dann muss man sich doch fragen, ob die leute vielleicht einfach inkompetent sind.
 
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dann muss man sich doch fragen, ob die leute vielleicht einfach inkompetent sind.
dieser gedanke kam mir auch bei deiner zitierten meldung.
anbetracht der tatsache, dass wir hier von end-to-end-encryption sprechen, die man schlecht 'ausstellen' kann.

kommen solche vorschläge aus der PR abteilung oder von informatikern?
 

Deleted_504925

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oh wunder, von der afd bisher kein wort dazu, wäre es doch bloß ein musel gewesen.
hätte ja keiner ahnen können, dass jemand wirklich ernst macht wenn man sie die ganze zeit anstachelt.
D8cz2HsXYAAwi_x
 
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/walter-luebcke-kassel-mordfall-ermittlungen

Der Typ hat schon Leute niedergestochen und (unerfolgreich) Bombenattentate begangen. Seltsam, dass der überhaupt frei herumläuft. Ich muss zugeben, ich habe schon immer ein Problem das Konzept des "versuchten Totschlags" zu verstehen. Wieso sollte jemand weniger bestraft werden, nur weil er sein geplantes und bereits in der Umsetzung befindliche Delikt nicht vollenden konnte? Sollte die Intention dahinter nicht zählen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Das ist auch so. Siehe § 23 II StGB "Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1)"
Der Rest liegt bei der richterlichen Strafzumessung.
 

parats'

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Versuchter Mord wird doch auch mit der Maximalstrafe behandelt.
 
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/walter-luebcke-kassel-mordfall-ermittlungen

Der Typ hat schon Leute niedergestochen und (unerfolgreich) Bombenattentate begangen. Seltsam, dass der überhaupt frei herumläuft. Ich muss zugeben, ich habe schon immer ein Problem das Konzept des "versuchten Totschlags" zu verstehen. Wieso sollte jemand weniger bestraft werden, nur weil er sein geplantes und bereits in der Umsetzung befindliche Delikt nicht vollenden konnte? Sollte die Intention dahinter nicht zählen?

mit der argumentation müsste im umkehrschluss fahrlässiges verhalten unbestraft bleiben, da die intention (aka vorsatz) vollends fehlt. beispiel: ich rempel dich aus versehen an, weil ich am handy im bw.de forum abhänge, du stürzt eine treppe runter und bist für immer entstellt (fahrlässige körperverletzung; alternative: du stirbst -> fahrlässiger totschlag). kann man unter "shit happens" verbuchen, und größten respekt an dich, wenn du das aufrichtig so sehen würdest. die meisten würden jedoch schreien "DER HURENSOHN MUSS FÜR IMMER INS GEFÄNGNIS, ICH BIN JA AUCH FÜR IMMER ENTSTELLT/tot".
ich denke daher dass es legitim ist und dem unrechtsbewusstsein der bevölkerung entspricht, dass der eingetretene oder ausbleibende erfolg bei der strafe eine rolle spielt. er spielt ja auch bei der strafzumessung eine große rolle.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/walter-luebcke-kassel-mordfall-ermittlungen

Der Typ hat schon Leute niedergestochen und (unerfolgreich) Bombenattentate begangen. Seltsam, dass der überhaupt frei herumläuft. Ich muss zugeben, ich habe schon immer ein Problem das Konzept des "versuchten Totschlags" zu verstehen. Wieso sollte jemand weniger bestraft werden, nur weil er sein geplantes und bereits in der Umsetzung befindliche Delikt nicht vollenden konnte? Sollte die Intention dahinter nicht zählen?

Dass er heute noch rumläuft ist eine Sache, aber ich muss schon sagen: Dass man jemanden auf der Herrentoilette so niederstechen kann, dass derjenige lebensgefährlich verletzt ist, und trotzdem 13 Monate später auf freiem Fuß ist, überrascht mich schon. Das war nämlich, als er mit einer Rohrbombe versucht hat, ein Flüchtlingsheim anzugreifen. Cooler Typ. Habe mal 5 km von ihm entfernt gewohnt fällt mir gerade auf.

€dit: Aus der Zeit

Später liebäugelte E. wohl mit der AfD. Am 5. Dezember 2016 wurden von seinem Konto bei der Spardabank Hessen 150 Euro abgebucht, die bei der AfD eingingen und von der Partei unter den Personalien "Stephan E." mit dessen Wohnanschrift in Kassel verbucht wurden – als Verwendungszweck trug er ein: "Wahlkampf 2016 Gott segne euch".

P(Rassist|AfD) und P(AfD|Rassist) etc.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Ajo, wenn "wir" aus der bösen "rechten" Ecke über die "Kuscheljustiz" meckern, die jeden Messerstecherali erstmal fünf mal auf Bewährung rauslässt und dann beim sechsten Delikt für nen versuchten Totschlag ne lächerliche Straf von ein paar Jahren einbuchtet, dann heisst es von links immer sinngemäß "guck dir die law and order Arschlöcher an, sie verstehen halt nicht wie unfassbar wissenschaftlich fundiert es ist, dass man am besten niemanden wegsperren sollte weil Gefängnisse sind böse und Resozialisierung hurdur Humanismus, hurdur guck in die USA voll schlimm dort alles".

Und wenns andersherum ist, fällt plötzlich auch auf, dass in Sachen Gewaltkriminalität in Deutschland Strafe und Tat oft in keinem Verhältnis stehen, die irgendwer außerhalb des juristischen Elfenbeinturms nachvollziehen kann. Vielleicht wäre der Fall mal ein Anlass darüber nachzudenken, ob diese ganze Resozialisierungssache wirklich ohne Einschränkung auf alle angewendet werden muss oder ob es nicht vielleicht einfach einen bestimmten, kleinen, Anteil an Verbrechern gibt, die einfach abgrundtief verkorkst sind und nicht resozialisiert, sondern einfach weggesperrt gehören.

So muss, wie in diesem Fall, erst ein relativ glatter Mord passieren, damit er hoffentlich "lebenslang" eingebuchtet wird. Wobei das in Deutschland natürlich auch nur eine juristische Worthülse ist und im Schnitt 21 (oder waren es 24?) Jahre bedeutet. Mit viel Glück wird er im Anschluss sicherungsverwahrt. Das hätte man aber auch schon nach dem versuchten Anschlag auf das Asylbewerberheim haben können oder der Messerstecherei, dann würde Politiker noch leben.
 
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Gustavo

Doppelspitze 2019
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Und wenns andersherum ist, fällt plötzlich auch auf, dass in Sachen Gewaltkriminalität in Deutschland Strafe und Tat oft in keinem Verhältnis stehen, die irgendwer außerhalb des juristischen Elfenbeinturms nachvollziehen kann.


Ich habe überhaupt kein Problem mit den gängigen Strafzumessungen (allerdings mit der Geschwindigkeit in der sie ausgesprochen werden). Ich sage dass ich mir nicht vorstellen kann, dass jemanden lebensgefährlich (!) mit einem Messer zu verletzen selbst unter Anwendung des Jugendstrafrechts nach gängiger Strafzumessung zu weniger als 13 Monaten Gefängnisstrafe führt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ich habe überhaupt kein Problem mit den gängigen Strafzumessungen (allerdings mit der Geschwindigkeit in der sie ausgesprochen werden). Ich sage dass ich mir nicht vorstellen kann, dass jemanden lebensgefährlich (!) mit einem Messer zu verletzen selbst unter Anwendung des Jugendstrafrechts nach gängiger Strafzumessung zu weniger als 13 Monaten Gefängnisstrafe führt.

Die beiden Sätze widersprechen sich aber. Denn wenn du dir nicht vorstellen kannst, dass er im untenstehenden Fall zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, hast du sehr wohl ein Problem mit der gängigen Strafzumessung. Das war nichts Außergewöhnliches.
 

Gustavo

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Die beiden Sätze widersprechen sich aber. Denn wenn du dir nicht vorstellen kannst, dass er im untenstehenden Fall zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, hast du sehr wohl ein Problem mit der gängigen Strafzumessung. Das war nichts Außergewöhnliches.


Wie gesagt: Das bezweifle ich. Laut Zeit-Artikel hat der Typ jemandem am Urinal von hinten, dann von vorne, ein Messer in die Brust gerammt, so dass mehrere Not-OPs nötig waren. Dass es in so einem Fall "nicht außergewöhnlich" ist, weniger als ein Jahr Jugendstrafe zu bekommen, glaube ich dir nicht ohne Nachweis.
 
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@HeAt0r: LoL. Stichworte NSU, Verfasschungsschutz, V-Männer, verbrannte Zelleninsassen, etc. pp: manchmal wirkt es so, dass Rechtsextreme eine doch stärkere Lobby haben als Messerstecher Ali (der hieß bei uns übrigens "Butterfly Kenan") und die Behörden da nicht so genau hinschauen. Insofern: lol. Dein Vergleich ist behindert. Außer natürlich Du siehst da keine qualitativen Unterschiede und verortest alles auf der selben Ebene. Dann ist nicht Dein Vergleich behindert, sondern Du :)

MfG
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Wie gesagt: Das bezweifle ich. Laut Zeit-Artikel hat der Typ jemandem am Urinal von hinten, dann von vorne, ein Messer in die Brust gerammt, so dass mehrere Not-OPs nötig waren. Dass es in so einem Fall "nicht außergewöhnlich" ist, weniger als ein Jahr Jugendstrafe zu bekommen, glaube ich dir nicht ohne Nachweis.

Dann musst du damit Handel betreiben. Wir sind hier nicht in einer empirischen Wissenschaft, wo über alles Statistik geführt wird und es "Nachweise" gibt. Du kannst aber einem Rechtsanwalt glauben, wenn er dir sagt, dass sehr geringe Jugendstarfen gerade im Jugendrecht die absolute ABSOLUTE Regel sind und bis überhaupt jemand für eine Tat in den Jugendvollzug geht, muss einiges passieren. Ich könnte dir auch von Strafen erzählen, die ich als Vertreter der Staatsanwaltschaft so hinnehmen musste oder von den Erfahrungen meiner Freunde, die Staatsanwälte sind, aber das ist dir bestimmt nicht "Nachweis" genug.

Vielleicht hilft dir beim nachdenken ja die Tatsache, dass das o.g. Urteil rechtskräftig ist, d.h. von der stA nicht mit Erfolg wegen Fehlern bei der Strafzumessung angegriffen wurde bzw. werden konnte. Was meinst du, warum nicht?

@kain
Sorry ich rede über solche Themen einfach nicht mehr mit dir. Dein Gehirn schaltet aus und du kriegst nen Emo Anfall, weil du dich offensichtlich betroffen fühlst.
 
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Nen Emo-Anfall bekomme ich, wenn so Rechtsverdreher wie Du lapidar ein Zweiklassen-Justiz-System fordern: die sind resozialisierbar, die nicht. "Die hier in Knast, die anderen direkt euthanisieren/Gulag". Leute wie Du sind mit ein Grund dafür, das so vieles in unserem Rechtssystem grundlegend schief läuft!

Mehr für Werte eintreten und weniger für Status, Geld und Dampfgeplauder!
 
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Gustavo

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Dann musst du damit Handel betreiben. Wir sind hier nicht in einer empirischen Wissenschaft, wo über alles Statistik geführt wird und es "Nachweise" gibt.


Dann lohnt es sich einfach nicht, über das Thema zu reden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Nen Emo-Anfall bekomme ich, wenn so Rechtsverdreher wie Du lapidar ein Zweiklassen-Justiz-System fordern: die sind resozialisierbar, die nicht. "Die hier in Knast, die anderen direkt euthanisieren/Gulag". Leute wie Du sind mit ein Grund dafür, das so vieles in unserem Rechtssystem grundlegend schief läuft!

Mehr für Werte eintreten und weniger für Status, Geld und Dampfgeplauder!

?
Was redest du denn da für einen Blödsinn, lies das doch erstmal ein zweites mal. "Das Rechtssystem" unterscheidet auch jetzt nach resozialisierbar und nicht resozialisierbar aka Wahrscheinlichkeit für Wiederholung einer Straftat. Danach bemisst sich uA ob jemand nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt.

Genau das meine ich: Du liest nur oberflächlich irgendwas, verstehst es nur so halb, denskt aber es hat jemand was gegen "Ausländer" gesagt und rastest aus und wirfst mit Nazi Nazi Nazi und noch ein paar leere Worthülsen aka "hurdur Leute wie DU, Dampfplauder" um dich. Lesen -> Verstehen -> Posten.

Und jetzt sei mal ehrlich: Du hast meinen Post nicht gerafft, oder? Ich habe nirgends geschrieben oder gemeint oder irgendwas gesagt, dass so interpretierbar wäre, dass die Resozialisierungsmöglichkeit IRGENDWAS mit der Ethnie des Täters zu tun hat. Du hast nur Ali gelesen und rot gesehen. Dabei war die Aussage: Manche Täter sind schlicht nicht zu Resozialisieren und gehören für immer weg. Das sieht man an dem Alpha Kevin in diesem Fall. EIN WEIßER DEUTSCHER. Messerstecherali war ein anderes Beispiel. Der Grund dafür ist aber nicht, dass er Ali ist, sondern, dass er massenhaft und wiederholt am Messern ist. Ich könnte den auch Messermarkus nennen, aber tatsächlich treten in der Praxis eben andere Ethnien stärker in Erscheinung. Ist halt so.

Also sei dir endlich mal peinlich, es wäre an der Zeit. Und denk mal lange und gründlich darüber nach, was für Prozesse und Kränkungen nach wie vor in dir nicht verarbeitet wurden, dass du so emotional auf dieses Thema reagierst.
Du musst nicht mehr kämpfen, du bist Deutscher, ok? Alle haben dich lieb, keiner will dich abschieben, alles ist gut ;)

Dann lohnt es sich einfach nicht, über das Thema zu reden.

Dann ist das so. Ich merk schon, dass es dir extremes unbehagen bereitet, wenn irgendwas nicht exakt messbar ist. Das ist eigentlich ganz interessant. Kipp jetzt nicht vom Stuhl aber: Its not a bug, its a feature. Der Gesetzgeber hat in voller Absicht keine festen Regeln vorgegeben und Richter sind nicht an Entscheidungen anderer Richter gebunden, weil man Einzelfallgerechtigkeit möchte. Das ist unser rechtsstaatliches Ziel. Der Richter soll NICHT in eine Tabelle gucken und sagen " ah, für 7 Messerstiche in den oberen Rücken gibt es in unserem Bezirk 21,78 Monate - beschlossen und verkündet."

Er soll sich jeden einzelnen Täter genau ansehen, seine Lebensgeschichte, sein Umfeld, den Tathergang, die Tat, einfach alles alles was irgendwie mit dem Delikt zu tun hat und dann ein Strafmaß finden, das nach SEINER und nur seiner Auffassung tat- und schuldangemessen ist. Der Gesetzgeber gibt lediglich einen recht losen Rahmen vor und der Richter muss sih in diesem bewegen und auch begründen, warum eine Tat eher am oberen oder unteren Ende des Rahmens zu sehen ist.
(Natürlich gibt es solche Tabellen gerade als Krücke für junge Richter intern durchaus, und again sage ich dir, dass 13 Monate Haft für einen versuchten Totschlag nach JUGENDSTRAFRECHT nicht ungewöhnlich sind, aber du magst mir ja nicht glauben)
 
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Okay, wie gewünscht, bin ich jetzt Mal ganz ehrlich: Du bist der König der Dampflauderei! Heil Dir, Heator! Dampfkönig!

Einlassungen zu Deinem küchenpsychologischen Nonsense spare ich mir...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ist mir recht, solange du das nächste mal richtig liest und nicht gleich auf die Palme gehst ;)
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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[Sorry, dass ich deinen Post falsch rum zusammengesetzt habe, aber so ergibt meine Antwort mehr Sinn.]


Das ist eigentlich ganz interessant. Kipp jetzt nicht vom Stuhl aber: Its not a bug, its a feature.

Du brauchst mir nicht erklären, was der Gedanke hinter dem Rechtsstaat ist, ich beschäftige mich mit diesem Zeug professionell seit fast 15 Jahren. Und dazu, dass das kein Bug ist: Momentan bin ich im Urlaub, aber wenn ich das gerade nicht bin sitze ich seit ein paar Monaten fast jeden Tag ein paar Stunden an meinem Schreibtisch und versuche rauszufinden, was die Varianz der Höhe der Strafforderungen von ADAs in den unterschiedlichen Districts der USA erklärt. Strafrecht ist keineswegs so komplex, als könne man es nicht zumindest grob kategorisieren und empirisch aufarbeiten, leider macht es in Deutschland einfach kaum jemand. Da sind wir in den USA durchaus weiter. Das sieht für mich nicht wie ein Feature aus.


Dann ist das so. Ich merk schon, dass es dir extremes unbehagen bereitet, wenn irgendwas nicht exakt messbar ist.

Na ja, ganz so ist es nicht: Es gibt einen Haufen Dinge, die nicht mal inexakt messbar sind, über die es sich lohnt nachzudenken. Aber gerade dieses Thema lässt sich super einfach in zwei Teile trennen: Den empirischen und den moralischen. Mein Problem ist, dass es sich für Leute wie dich und mich nur lohnt, noch über den zweiten zu reden, wenn wir den ersten vorliegen hätten. Wenn ich dir sagen könnte "ok, wir sind bei Straftat X 15% weniger großzügig im Strafmaß und dadurch würden von Straftaten A bis T insgesamt Y weniger Fälle passieren", würde sich eine Diskussion darüber, was wir als Gesellschaft bereit sind in Kauf zu nehmen vielleicht durchaus nochmal lohnen. Wenn wir das nicht haben argumentieren wir oberflächlich empirisch, tauschen aber eigentlich nur unsere moralischen Positionen aus. Das bringt bei Leuten, die über dieses Thema genug nachgedacht haben imho überhaupt keinen Mehrwert mehr. Ich bin sicher ich kenne alle Argumente die du mir nennen würdest und du kennst sicherlich auch meine. Niemand lernt was und niemand ändert seine Meinung.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Strafrecht ist keineswegs so komplex, als könne man es nicht zumindest grob kategorisieren und empirisch aufarbeiten, leider macht es in Deutschland einfach kaum jemand. Da sind wir in den USA durchaus weiter. Das sieht für mich nicht wie ein Feature aus.

Finde ich spannend, aber du darfst einen Faktor nicht übersehen. Die USA haben ein case law System und Deutschland ist ein civil law Land mit entsprechender Tradition der abstrakten Normierung. D.h. Urteile und Präzidenzfälle haben in den USA einen GANZ anderen Stellenwert, nämlich einen quasi gesetzgeberischen, als in Deutschland.
Vielleicht ist das auch der Grund, warum es nicht so stark erforscht wird. Es hätte wenig impact, weil es kaum mehr aussagen würde als wie ein einzelner Richter urteilt.

Wenn wir das nicht haben argumentieren wir oberflächlich empirisch, tauschen aber eigentlich nur unsere moralischen Positionen aus. Das bringt bei Leuten, die über dieses Thema genug nachgedacht haben imho überhaupt keinen Mehrwert mehr. Ich bin sicher ich kenne alle Argumente die du mir nennen würdest und du kennst sicherlich auch meine. Niemand lernt was und niemand ändert seine Meinung.

Hast du Recht und ich wäre an empirischen Daten auch aus reiner Neugierde interessiert. Deutschland eignet sich für solche Untersuchungen aber leider aus o.g. Gründen nur bedingt. Auch ist die Frage, wieviel es in diesem Bereich bringt Mittelwerte zu bestimmen. Derselbe Richter kann für exakt dieselbe Tat unterschiedliche Strafrahmen verhängen, weil er bei dem einen Täter meint sowas wie Reue zu bemerken und bei dem anderen eben nicht. Wie misst man sowas? Da die Strafzumessung gewollt mehr oder weniger ausschließlich in der "willkürlichen" Bestimmungsgewalt des Richters liegt, spielen da mE viel zu viele Faktoren rein, wobei du natürlich besser wissen wirst, wie man die herausmessen kann.
 
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MUC
Eigentlich ganz schön heftig wie viel Macht man da einzelnen Menschen gibt.

ô.Ô
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Das sind ja nicht einfach Menschen. Es sind Juristen! :deliver:
(Und dazu urteilen sie bei schweren Delikten mit langen Strafandrohungen nicht alleine (da dürfen dann unnötigerweise sogar Laien mitreden, ein unnützes Überbleibsel aus der Geschworenenzeit, wenn man mich fragt) und die Urteile sind dann von weiteren Instanzen überprüfbar)
 
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Dann musst du damit Handel betreiben. Wir sind hier nicht in einer empirischen Wissenschaft, wo über alles Statistik geführt wird und es "Nachweise" gibt. Du kannst aber einem Rechtsanwalt glauben, wenn er dir sagt, dass sehr geringe Jugendstarfen gerade im Jugendrecht die absolute ABSOLUTE Regel sind und bis überhaupt jemand für eine Tat in den Jugendvollzug geht, muss einiges passieren. Ich könnte dir auch von Strafen erzählen, die ich als Vertreter der Staatsanwaltschaft so hinnehmen musste oder von den Erfahrungen meiner Freunde, die Staatsanwälte sind, aber das ist dir bestimmt nicht "Nachweis" genug.

Vielleicht hilft dir beim nachdenken ja die Tatsache, dass das o.g. Urteil rechtskräftig ist, d.h. von der stA nicht mit Erfolg wegen Fehlern bei der Strafzumessung angegriffen wurde bzw. werden konnte. Was meinst du, warum nicht?

@kain
Sorry ich rede über solche Themen einfach nicht mehr mit dir. Dein Gehirn schaltet aus und du kriegst nen Emo Anfall, weil du dich offensichtlich betroffen fühlst.


Das ist vor allem nicht nachweis genug weil du ständig lügst. Und dich dann 10 seiten lang rumwindest und ein "hab eigentlich alles anders gemeint ihr bösen unterstellt mir was ich nicht gesagt habe" draus machst. Wenn du willst das man alleine deinem wort glauben schenkt musst du dich halt auch integer verhalten.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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So ein Quatsch. Ich habe bei der Sache, auf die du anspielst, eine Quelle ungeprüft verwendet und das nach Hinweis und Überprüfung sofort eingeräumt. Wenn du mir deshalb "lügen" unterstellst, bist du halt sehr wohl bösartig und destruktiv, plus nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung, sondern am Kackewerfen wie ein Zooaffe interessiert. Wenig überraschend.
 
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Wenn der Ukrainer dem türken die deutsche Staatsbürgerschaft bescheinigt. O tempora o mores
 
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So ein Quatsch. Ich habe bei der Sache, auf die du anspielst, eine Quelle ungeprüft verwendet und das nach Hinweis und Überprüfung sofort eingeräumt. Wenn du mir deshalb "lügen" unterstellst, bist du halt sehr wohl bösartig und destruktiv, plus nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung, sondern am Kackewerfen wie ein Zooaffe interessiert. Wenig überraschend.


Als ob's für das verhalten nur ein beispiel gäbe. :rofl2:
 
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nsu, nsa, 9/11, geheimdienst terror etc. das sind meine VT generes.

impfgegner, chemtrails, exenmenschen wird mir von euch schweinebacken immer nur angehängt. da muss man schon sauber bleiben. ich mache kein ja auch nicht zum zigeuner.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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Finde ich spannend, aber du darfst einen Faktor nicht übersehen. Die USA haben ein case law System und Deutschland ist ein civil law Land mit entsprechender Tradition der abstrakten Normierung. D.h. Urteile und Präzidenzfälle haben in den USA einen GANZ anderen Stellenwert, nämlich einen quasi gesetzgeberischen, als in Deutschland.
Vielleicht ist das auch der Grund, warum es nicht so stark erforscht wird. Es hätte wenig impact, weil es kaum mehr aussagen würde als wie ein einzelner Richter urteilt.


Darüber habe ich mir natürlich Gedanken gemacht: Stellt sich für unser Thema als nicht sonderlich relevant heraus. Im Strafrecht macht die "common law"-Tradition der Amerikaner einen gewissen Unterschied im Strafprozessrecht, aber für die Strafzumessung ist sie letztendlich nie von besonderer Bedeutung gewesen, da unterscheiden sich die Systeme nicht sonderlich.


Hast du Recht und ich wäre an empirischen Daten auch aus reiner Neugierde interessiert. Deutschland eignet sich für solche Untersuchungen aber leider aus o.g. Gründen nur bedingt. Auch ist die Frage, wieviel es in diesem Bereich bringt Mittelwerte zu bestimmen. Derselbe Richter kann für exakt dieselbe Tat unterschiedliche Strafrahmen verhängen, weil er bei dem einen Täter meint sowas wie Reue zu bemerken und bei dem anderen eben nicht. Wie misst man sowas? Da die Strafzumessung gewollt mehr oder weniger ausschließlich in der "willkürlichen" Bestimmungsgewalt des Richters liegt, spielen da mE viel zu viele Faktoren rein, wobei du natürlich besser wissen wirst, wie man die herausmessen kann.


Mein Ursprungsinteresse rührte eher daher, dass die Amerikaner da mit der Autonomie der Rechtsbehörden wie wir sind, nur dass sie noch viel weiter gehen: Die Staatsanwälte haben einen riesigen Strafrahmen, den sie je nach Gusto ausschöpfen können oder nicht. Tatsächlich spielen die Richter da gar nicht so die große Rolle, weil die potenziellen Strafandrohungen häufig so hoch sind, dass kaum jemand es auf einen Prozess ankommen lassen will: Wenn ich weiß, dass ich für etwas, was man mir höchstwahrscheinlich nachweisen kann, im schlimmsten Fall für 10 Jahre in den Knast wandere, bin ich sehr viel eher geneigt mich mit der Staatsanwaltschaft auf sagen wir zwei Jahre zu einigen und mich dafür im Gegenzug schuldig zu bekennen. Dementsprechend kommt es selten zum Prozess. Was die Unterschiede in den Fällen angeht: Momentan versuche ich einen ML-Algorithmus zu trainieren, der mir aus den Texten der Polizeiberichten halbwegs vernünftigte Voraussagen gibt, womit man stichproblenartig prüfen kann, ob sich die Fälle zwischen den örtlichen Zuständigkeiten systematisch unterscheiden.
 
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