"Nur mit dem Segen des BVerfG?"
Das BVerfG wird sich erneut mit der kirchlichen Selbstbestimmung befassen. Das ändert nichts mehr daran, dass der EuGH eine Entscheidung aus Karlsruhe ausgeschaltet hat. [...]
Da das BVerfG nicht selbst in der Sache entscheiden kann, sondern zurückverweisen muss, wird es zudem nach der Entscheidung im Egenberger-Verfahren das BAG in die Situation bringen zu fragen: Welchem Herrn sollen wir folgen?
https://www.lto.de/recht/hintergrue...bundesverfassungsgericht-kirche-arbeitsrecht/
Zusammenfassung:
Caritas kündigt Chefarzt wegen Wiederheirat. Chefarzt klagt dagegen bis vors Bundesarbeitsgericht und kriegt dort Recht: Die Kündigung sei unberechtigt. Das Bundesverfassungsgericht hebt das Urteil auf und sagt: So gehts nicht; die Kirchen dürfen mehr, als ihr glaubt.
Fall liegt wieder beim Bundesarbeitsgericht. Dieses ruft den Europäischen Gerichtshof an, der sagt: So gehts nicht; die Kirchen dürfen doch nicht so viel, wie sie glauben.
Ich finde den Fall und besonders die Implikationen höchst spannend: Droht hier ein handfester Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof? Was soll das BAG tun, wenn der EuGH so sagt und das BVerfG so? Ist am Ende der Gesetzgeber in der Pflicht, hier irgendwie für Klarheit zu sorgen - auf nationaler oder europäischer Ebene?
Discuss!
Ich persönlich stehe inhaltlich in dem Fall klar auf der Seite des EuGH. Trotzdem bin ich überzeugt, dass im Konfliktfall die Deutung des BVerfG absoluten Vorrang hat, weil es die durch das Grundgesetz legitimierte Autorität in allen rechtlichen Fragen ist.
In meinen Augen ist hier die Politik aufgerufen, diesen Konflikt beizulegen, indem sie die deutschen Gesetze (im Zweifel das Grundgesetz) dahingehend anpasst, dass es mit EU-Recht konform ist, damit dann auch das BVerfG sich der Interpretation des EuGH anschließen kann.