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Friends star Matthew Perry dies at 54
The American actor was best known for playing Chandler Bing in the hit '90s TV sitcom Friends.
www.bbc.co.uk
Richterin König erklärte bei der Urteilsverkündung, das Grundgesetz enthalte im Artikel 103 nicht nur ein bloßes Mehrfachbestrafungs-, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot. „Dieses schützt nicht nur bereits einmal verurteilte, sondern auch freigesprochene Personen vor einem erneuten Strafverfahren.“ Das gelte gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, aber auch gegenüber dem Gesetzgeber. Dieser habe bei Neuregelungen von Wiederaufnahmegründen zulasten des Betroffenen selbst dann keinen Spielraum, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Urteil unrichtig war.
Ein Betroffener „soll und muss darauf vertrauen dürfen, dass er nach dem Abschluss eines regelgemäß durchgeführten strafgerichtlichen Verfahrens nicht nochmals wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden kann“, sagte die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts. Es gehe dabei auch um die Freiheit und Menschenwürde des Betroffenen. „Denn es verhindert, dass er zum bloßen Objekt der Ermittlung des wahren Sachverhalts gemacht wird und nach einem rechtskräftigen Freispruch ständig damit rechnen muss, erneut einem Strafverfahren mitsamt den damit verbundenen Belastungen unterzogen zu werden.“
Dem Senat sei bewusst, „dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte König. In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann („ne bis in idem“).
König verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus. Die Aufnahme des Grundsatzes in das Grundgesetz habe der uferlosen Durchbrechnung des Prinzips der Rechtskraft, wie unter der Willkürherrschaft des Nationalsozialismus, entgegenwirken sollen. Davon seien gerade auch Freigesprochene betroffen gewesen.9
Mir ist unklar, wie das BVerfG auf die Idee kommt, in eine sehr klare Formulierung des GGs etwas reinzulesen, was da einfach nicht steht und damit in einer absolut kontingenten Frage über die konkrete Ausgestaltung unseres Rechtsstaats den Gesetzgeber zu überstimmen.Verfassungsgericht kippt Strafrechtsverschärfung: Einmal freigesprochen gilt für den Rest des Lebens
Auch freigesprochene Angeklagte sollen in Mordfällen wieder vor Gericht kommen, wenn neue Beweise auftauchen – das sah eine Reform der Strafprozessordnung vor. Warum Karlsruhe da nicht mitmacht.www.tagesspiegel.de
Imo sollte man hier mal die Union ins Boot holen, um das GG entsprechend zu ändern.
@Asel schaut zwischendurch schon noch rein. Spamthread-Benutzer wissen das.Auch wenn es mir missfällt. Aber wer ein rechtskräftiges Urteil erhalten hat, muss sich auf die Rechtsicherheit verlassen können.
Persönlich hätte ich mit der Anpassung der GroKo keine Probleme gehabt.
Schade, dass unser letzter aktiver Jurist vergrault wurde.
Ok, wenn das so klar ist, wäre es tatsächlich ein Fail des Gesetzgebers, ein Gesetz zu verabschieden, das so offensichtlich gegen das GG verstößt. Man hätte dann ja wenigstens versuchen sollen, den entsprechenden GG-Artikel zu ändern.Auch wenn ich grundsätzlich auch der Meinung bin, dass das BVerfG sich darauf beschränken sollte, das GG auszulegen wie es abgedruckt ist und nicht wahllos Grundrechte erfinden sollte: In dem Fall war glaube ich klar, dass der Artikel von Anfang an tatsächlich so intendiert war, wie das BVerfG ihn hier interpretiert, also dass es zum Strafanklageverbrauch kommt.
Sorry, aber der Angeklagte, der "zum bloßen Objekt" der Wahrheitsfindung gemacht wird? Das muss man sich erstmal ausdenken.Ein Betroffener „soll und muss darauf vertrauen dürfen, dass er nach dem Abschluss eines regelgemäß durchgeführten strafgerichtlichen Verfahrens nicht nochmals wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden kann“, sagte die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts. Es gehe dabei auch um die Freiheit und Menschenwürde des Betroffenen. „Denn es verhindert, dass er zum bloßen Objekt der Ermittlung des wahren Sachverhalts gemacht wird und nach einem rechtskräftigen Freispruch ständig damit rechnen muss, erneut einem Strafverfahren mitsamt den damit verbundenen Belastungen unterzogen zu werden.“
Warum sollte sich jemand, der schuldig ist, aber trotzdem freigesprochen wird, darauf verlassen dürfen, dass seine Tat ungesühnt bleibt?Auch wenn es mir missfällt. Aber wer ein rechtskräftiges Urteil erhalten hat, muss sich auf die Rechtsicherheit verlassen können.
Ich bin da nicht für (s.o.), sondern sehe nur den Punkt, den wahrscheinlich Juristen machen würden. Inhaltlich bin ich bei euch, wenn durch neue Verfahren eine Tat aufgeklärt wird, dann muss mMn der Täter nochmal angeklagt werden dürfen.Warum sollte sich jemand, der schuldig ist, aber trotzdem freigesprochen wird, darauf verlassen dürfen, dass seine Tat ungesühnt bleibt?
Es gibt ja trotzdem noch die Verjährung. Wenn wir hier also über eine lange Zeit der Unsicherheit reden, dann geht es auch um gewichtige Straftaten.
Ok, wenn das so klar ist, wäre es tatsächlich ein Fail des Gesetzgebers, ein Gesetz zu verabschieden, das so offensichtlich gegen das GG verstößt. Man hätte dann ja wenigstens versuchen sollen, den entsprechenden GG-Artikel zu ändern.
Allerdings scheint sich das BVerfG hier ja nicht nur auf eine periphere Regelung zu beziehen, sondern direkt auf die Menschenwürde?
Fänd ich dann schon ziemlich affig.
Sorry, aber der Angeklagte, der "zum bloßen Objekt" der Wahrheitsfindung gemacht wird? Das muss man sich erstmal ausdenken.
Nun wissen wir aber, dass Juristen durchaus ein andere Wahrnehmung von Gerechtigkeit haben. Wenn etwas per Gesetz bestimmt ist, dann muss das nicht unserem Wertekanon entsprechen.
In den USA findest du auch Juristen die die Todesstrafe für "gerecht" und valide halten. Damit bewegen sie sich halt auf dem Niveau islamischer Autokratien aber hey, per Gesetz ist es erlaubt Menschen zum Tode zu verurteilen.
Und um den Bogen zurück zu ziehen: wenn dafür eine Änderung des GGs nötig sein sollte, dann muss es halt gemacht werden. Kann mir kaum vorstellen, wie man dafür keine 2/3 Mehrheit bekommt.
Sie spielen halt ihre Rolle als junge Wilde.
Österreich: Soldaten kollabieren reihenweise bei Vereidigung in Wien
Bei einer Vereidigung bekamen in Wien mehrere Soldaten beim Strammstehen Kreislaufprobleme, einer brach sich beim Sturz gar den Kiefer. Nun wird Kritik an der Verteidigungsministerin laut.www.spiegel.de
98 Soldaten von 950 zusammengebrochen beim Stehen während der Vereidigung. Im Artikel steht nicht wie lange die da insgesamt stehen mussten, aber angeblich ist die Ursache, dass eine Rede 6 Minuten länger war als geplant.
Mich würde ja mal interessieren wie viel von dieser Forderung kalkulierte Provokation mit dem Ziel des Anchorings einer Debatte ist, und wie viel einfach bräsiges "Es kann nicht sein was nicht sein darf"-Forderung ist, welche entgegen jeder Evidenz durchgesetzt wird.Mal schauen, wie weit sich "Sozialleistungen sind kein Pull-Faktor" extrapolieren lässt.
gloryholes und 60k, waere ich doch nochmals jungMich würde ja mal interessieren wie viel von dieser Forderung kalkulierte Provokation mit dem Ziel des Anchorings einer Debatte ist, und wie viel einfach bräsiges "Es kann nicht sein was nicht sein darf"-Forderung ist, welche entgegen jeder Evidenz durchgesetzt wird.
Mich würde ja mal interessieren wie viel von dieser Forderung kalkulierte Provokation mit dem Ziel des Anchorings einer Debatte ist, und wie viel einfach bräsiges "Es kann nicht sein was nicht sein darf"-Forderung ist, welche entgegen jeder Evidenz durchgesetzt wird.
Wir leben in einer Demokratie und die Wählergruppe der Boomer ist die Größte. Es gibt mehr Menschen des Jahrgangs meiner Mutter als meinen Jahrgang in diesem Land. Man kann in diesem Land keine Politik gegen die Boomer machen, die Alten retten der CDU in vielen Wahlen den Arsch.Alles richtig, aber warum nimmt der Staat armen Familien und gibt es vermögenden Alten?
Was sagt es über unsere Gesellschaft, wenn wir viel mehr in das Wohlbefinden unserer Alten investieren als in die Entwicklung unserer Jugend?
Wo ist mein Grunderbe? Bin schon weit über 18 und habe noch nichts bekommen
in schlemis fall ist das problem in seiner herkunft, schwaben sind zu geizig um den kindern was zu vererbenÄhm Junge, wir sind hier in Deutschland. Da bekommen nur die was, die nix haben. Und die, die sehr viel haben, dürfen alles behalten. Du hast aber ein bisschen was, also kriegst du nix.
FAKT.
Du kannst zwar Asyl sagen, bist aber leider kein Kongolese. Für Zahlsklaven gibt es nichts.Wo ist mein Grunderbe? Bin schon weit über 18 und habe noch nichts bekommen
Ja find du das mal ruhig ein bisschen einfach. Ich sag dir was, Vermögens und Einkommensungleichheit wächst seit Jahrzehnten, die Inflation ist auch noch nicht weg, 1% der reichsten Deutschen halten noch mal wieviel % des Vermögens? Schuld daran ist nicht der Flüchtling, nicht der Heizungshammer, sondern die Tatsache dass unsere Politik seit Jahrzehnten durch die Interessen einiger Lobbygruppen dominiert wird. Ganz besondere Props an Herrn Merz aus der "gehobenen Mittelschicht ".So einfach finde ich das.Naja, solche Vergleiche finde ich immer etwas arg einfach.
Der Germanenbauer hatte auch sein eigenes Haus und konnte seine wasweißich wieviele Kinder ernähren, und der hatte nicht mal nen Grundschulabschluss!
Heute sind eben Akademiker die einfachen Leute, ist ja auch viel leichter zu studieren als noch vor 50 Jahren (wie viele studieren denn mittlerweile? Jeder zweite?).
Dazu leben wir doch alle eigentlich nur von Freizeitaktivität zu Freizeitaktivität (naja, zumindest ich ).
Plus halt Nachkriegszeit, da geht's immer ab. Knallt hier ja leider nicht mehr, Onkel Putin kommt nicht über die Ostukraine hinaus.
Siehe mein Thread vor ein paar Wochen.Und das waren einfache Leute. Vier Kinder. Wenn du heute vier Kinder hast, ev. noch Miete/Tilgung zahlen musst und nicht top 10% der Verdienstpyramide, dann leg ich dir den Bürgergeld Antrag direkt daneben. Ist doch alles scheiße.
Ja, es ging mir aber um was anderes: vor 60 Jahren gehörte man als Bahn-Angestellter eben nicht zu den "einfachen Leuten", sondern mindestens mal zum Durchschnitt (damals gab es noch ne Unterteilung in Arbeiter und Angestellter und Angestellte galten da generell als "höher").Ja find du das mal ruhig ein bisschen einfach. Ich sag dir was, Vermögens und Einkommensungleichheit wächst seit Jahrzehnten, die Inflation ist auch noch nicht weg, 1% der reichsten Deutschen halten noch mal wieviel % des Vermögens?
Im Bezug auf Immobilienerwerb, bestimmt.Aber trotzdem hast du heute als Durchschnitt, mit welchem Beruf oder Abschluss du das auch immer bist, doch im Verhältnis weniger Möglichkeiten oder ist das echt nur rosa rote Brille?