Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v4

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Mir ist unklar, wie das BVerfG auf die Idee kommt, in eine sehr klare Formulierung des GGs etwas reinzulesen, was da einfach nicht steht und damit in einer absolut kontingenten Frage über die konkrete Ausgestaltung unseres Rechtsstaats den Gesetzgeber zu überstimmen.
Imo sollte man hier mal die Union ins Boot holen, um das GG entsprechend zu ändern.
 
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auf faz war die Begründung etwas ausführlicher:

Richterin König erklärte bei der Urteilsverkündung, das Grundgesetz enthalte im Artikel 103 nicht nur ein bloßes Mehrfachbestrafungs-, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot. „Dieses schützt nicht nur bereits einmal verurteilte, sondern auch freigesprochene Personen vor einem erneuten Strafverfahren.“ Das gelte gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, aber auch gegenüber dem Gesetzgeber. Dieser habe bei Neuregelungen von Wiederaufnahmegründen zulasten des Betroffenen selbst dann keinen Spielraum, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Urteil unrichtig war.

Ein Betroffener „soll und muss darauf vertrauen dürfen, dass er nach dem Abschluss eines regelgemäß durchgeführten strafgerichtlichen Verfahrens nicht nochmals wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden kann“, sagte die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts. Es gehe dabei auch um die Freiheit und Menschenwürde des Betroffenen. „Denn es verhindert, dass er zum bloßen Objekt der Ermittlung des wahren Sachverhalts gemacht wird und nach einem rechtskräftigen Freispruch ständig damit rechnen muss, erneut einem Strafverfahren mitsamt den damit verbundenen Belastungen unterzogen zu werden.“

Dem Senat sei bewusst, „dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte König. In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann („ne bis in idem“).

König verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus. Die Aufnahme des Grundsatzes in das Grundgesetz habe der uferlosen Durchbrechnung des Prinzips der Rechtskraft, wie unter der Willkürherrschaft des Nationalsozialismus, entgegenwirken sollen. Davon seien gerade auch Freigesprochene betroffen gewesen.9


Wenn ich es richtig lese, war das noch unter der großen Koalition beschlossen worden. Sollen wir jetzt solche "Einzelfälle" dafür missbrauchen, im schlimmsten Fall ein Fass ohne Boden aufzumachen? Wäre bloß noch Jurist im Forum, der uns da besser aufklären könnte.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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Mir ist unklar, wie das BVerfG auf die Idee kommt, in eine sehr klare Formulierung des GGs etwas reinzulesen, was da einfach nicht steht und damit in einer absolut kontingenten Frage über die konkrete Ausgestaltung unseres Rechtsstaats den Gesetzgeber zu überstimmen.
Imo sollte man hier mal die Union ins Boot holen, um das GG entsprechend zu ändern.

Auch wenn ich grundsätzlich auch der Meinung bin, dass das BVerfG sich darauf beschränken sollte, das GG auszulegen wie es abgedruckt ist und nicht wahllos Grundrechte erfinden sollte: In dem Fall war glaube ich klar, dass der Artikel von Anfang an tatsächlich so intendiert war, wie das BVerfG ihn hier interpretiert, also dass es zum Strafanklageverbrauch kommt.
 
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Verstehe nicht wirklich, welchen Sinn das Gebot haben soll, nicht mehrfach wegen der gleichen Sache belangt werden zu können.

Beispiel:
Jemand wird mangels Beweisen freigesprochen. Einige Monate später taucht ein Video auf, was klar den Mord beweist. Da ist es doch offenkundig ungerecht, eine erneute Anklage nicht zuzulassen.

Umgekehrt fällt mir kein gutes Beispiel ein. Ich kann ja Hürden anlegen wie dass substantielle neue Beweise vorliegen müssen und ein substantiell anderes Urteil erwartet würde.

Wo genau wäre das missbrauchbar in einer Art und Weise, in der nicht ohnehin theoretisch der Rechtsstaat missbrauchbar ist?
 

parats'

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Auch wenn es mir missfällt. Aber wer ein rechtskräftiges Urteil erhalten hat, muss sich auf die Rechtsicherheit verlassen können.
Persönlich hätte ich mit der Anpassung der GroKo keine Probleme gehabt.

Schade, dass unser letzter aktiver Jurist vergrault wurde.
 
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zoiX

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Auch wenn es mir missfällt. Aber wer ein rechtskräftiges Urteil erhalten hat, muss sich auf die Rechtsicherheit verlassen können.
Persönlich hätte ich mit der Anpassung der GroKo keine Probleme gehabt.

Schade, dass unser letzter aktiver Jurist vergrault wurde.
@Asel schaut zwischendurch schon noch rein. Spamthread-Benutzer wissen das.

Aber ja :8[:
 
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Auch wenn ich grundsätzlich auch der Meinung bin, dass das BVerfG sich darauf beschränken sollte, das GG auszulegen wie es abgedruckt ist und nicht wahllos Grundrechte erfinden sollte: In dem Fall war glaube ich klar, dass der Artikel von Anfang an tatsächlich so intendiert war, wie das BVerfG ihn hier interpretiert, also dass es zum Strafanklageverbrauch kommt.
Ok, wenn das so klar ist, wäre es tatsächlich ein Fail des Gesetzgebers, ein Gesetz zu verabschieden, das so offensichtlich gegen das GG verstößt. Man hätte dann ja wenigstens versuchen sollen, den entsprechenden GG-Artikel zu ändern.
Allerdings scheint sich das BVerfG hier ja nicht nur auf eine periphere Regelung zu beziehen, sondern direkt auf die Menschenwürde?
Fänd ich dann schon ziemlich affig.
Ein Betroffener „soll und muss darauf vertrauen dürfen, dass er nach dem Abschluss eines regelgemäß durchgeführten strafgerichtlichen Verfahrens nicht nochmals wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden kann“, sagte die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts. Es gehe dabei auch um die Freiheit und Menschenwürde des Betroffenen. „Denn es verhindert, dass er zum bloßen Objekt der Ermittlung des wahren Sachverhalts gemacht wird und nach einem rechtskräftigen Freispruch ständig damit rechnen muss, erneut einem Strafverfahren mitsamt den damit verbundenen Belastungen unterzogen zu werden.“
Sorry, aber der Angeklagte, der "zum bloßen Objekt" der Wahrheitsfindung gemacht wird? Das muss man sich erstmal ausdenken.

Auch wenn es mir missfällt. Aber wer ein rechtskräftiges Urteil erhalten hat, muss sich auf die Rechtsicherheit verlassen können.
Warum sollte sich jemand, der schuldig ist, aber trotzdem freigesprochen wird, darauf verlassen dürfen, dass seine Tat ungesühnt bleibt?
Es gibt ja trotzdem noch die Verjährung. Wenn wir hier also über eine lange Zeit der Unsicherheit reden, dann geht es auch um gewichtige Straftaten.

Ich bin hier bei Xantos: Wenn man die Hürden für ein neues Strafverfahren hoch genug anlegt, wäre es schon ein enormer Freakunfall, wenn nach dem Freispruch plötzlich neue Beweise auftauchen, die wiederum den Falschverdächtigten so stark belasten, dass er ein neues Verfahren und sogar eine Verurteilung fürchten muss.
Regelmäßig dürfte diese Rechtsauslegung fast ausschließlich schwere Straftäter davor schützen, trotz eines fälschlichen Freispruchs noch belangt zu werden - selbst in Fällen, wo die Beweislast erdrückend ist.

Letztlich kann man diesen Konflikt auflösen, wie man will, aber ich halte es für anmaßend, hier eine Festlegung aufgrund von first principles treffen zu wollen.
 

parats'

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Warum sollte sich jemand, der schuldig ist, aber trotzdem freigesprochen wird, darauf verlassen dürfen, dass seine Tat ungesühnt bleibt?
Es gibt ja trotzdem noch die Verjährung. Wenn wir hier also über eine lange Zeit der Unsicherheit reden, dann geht es auch um gewichtige Straftaten.
Ich bin da nicht für (s.o.), sondern sehe nur den Punkt, den wahrscheinlich Juristen machen würden. Inhaltlich bin ich bei euch, wenn durch neue Verfahren eine Tat aufgeklärt wird, dann muss mMn der Täter nochmal angeklagt werden dürfen.

Nun wissen wir aber, dass Juristen durchaus ein andere Wahrnehmung von Gerechtigkeit haben. Wenn etwas per Gesetz bestimmt ist, dann muss das nicht unserem Wertekanon entsprechen.
In den USA findest du auch Juristen die die Todesstrafe für "gerecht" und valide halten. Damit bewegen sie sich halt auf dem Niveau islamischer Autokratien aber hey, per Gesetz ist es erlaubt Menschen zum Tode zu verurteilen.

Und um den Bogen zurück zu ziehen: wenn dafür eine Änderung des GGs nötig sein sollte, dann muss es halt gemacht werden. Kann mir kaum vorstellen, wie man dafür keine 2/3 Mehrheit bekommt.
 

Gustavo

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Ok, wenn das so klar ist, wäre es tatsächlich ein Fail des Gesetzgebers, ein Gesetz zu verabschieden, das so offensichtlich gegen das GG verstößt. Man hätte dann ja wenigstens versuchen sollen, den entsprechenden GG-Artikel zu ändern.
Allerdings scheint sich das BVerfG hier ja nicht nur auf eine periphere Regelung zu beziehen, sondern direkt auf die Menschenwürde?
Fänd ich dann schon ziemlich affig.
Sorry, aber der Angeklagte, der "zum bloßen Objekt" der Wahrheitsfindung gemacht wird? Das muss man sich erstmal ausdenken.

Das Problem dabei wäre, dass Art. 103 ein grundrechtsgleiches Recht ist und deshalb nicht im Wesen entkernt werden kann. Deshalb auch der Bezug zum "bloßen Objekt": Die Objektformel ist ganz prominent mit Art. 1 verknüpft, welcher wiederum dafür steht, dass man Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte nicht vollständig abschaffen kann, selbst mit verfassungsändernder Mehrheit. Das ist so ein bisschen der Hütchenspielertrick des Verfassungsgerichts, der Politik frühzeitig zu sagen, dass sie selbst entscheiden wollen was verfassungsändernde Mehrheiten dürfen und was nicht.

Ich finde die Argumentation auch nicht wirklich schlüssig, zumal in 362 StPO geregelt ist (und übrigens auch schon in der Weimarer Republik geregelt war) unter welchen Umständen eine Wiederaufnahme zulässig ist. Manches davon (wie Reinhard Müller in der FAZ auch bemerkt hat) ist vergleichsweise trivial, soll aber für eine Wiederaufnahme okay sein, etwa eine gefälschte Urkunde, was in sich nicht unbedingt sinnvoll ist. Allerdings muss man wohl auch klar konstatieren, dass DNA-Beweise in den 40ern zwar noch nicht möglich waren, die Möglichkeit dass eindeutige Beweismittel gegen jemanden auftauchen, der rechtskräftig freigesprochen wurde, allerdings auch damals bestand. Insofern muss man davon ausgehen (und ich wette es gäbe auch Primärquellen, die das belegen), dass diese Konstellation explizit vom Willen des Verfassungsgeber so abgedeckt war, insofern würde ich dir zustimmen: Das Gesetz war schon in erstaunlicher Weise ein Unterlaufen des offensichtlichen Willen der Verfassung. Allerdings passt es auch sehr gut zum deutschen Rechtsstaat, sich an sowas aufzuhängen und direkt die ganz großen Geschütze (Menschenwürde, Rechtssicherheit) aufzufahren, auch wenn empirisch klar ist dass es sich um eine absolute Nebensächlichkeit handelt.


Nun wissen wir aber, dass Juristen durchaus ein andere Wahrnehmung von Gerechtigkeit haben. Wenn etwas per Gesetz bestimmt ist, dann muss das nicht unserem Wertekanon entsprechen.
In den USA findest du auch Juristen die die Todesstrafe für "gerecht" und valide halten. Damit bewegen sie sich halt auf dem Niveau islamischer Autokratien aber hey, per Gesetz ist es erlaubt Menschen zum Tode zu verurteilen.

Und um den Bogen zurück zu ziehen: wenn dafür eine Änderung des GGs nötig sein sollte, dann muss es halt gemacht werden. Kann mir kaum vorstellen, wie man dafür keine 2/3 Mehrheit bekommt.

Das mit der Gerechtigkeit ist so eine Sache. Das Urteil sagt ja sogar explizit, dass es das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen verletzen dürfte, aber die Argumentation ist halt, dass das Recht eine gut geölte Maschine sein soll, für die Gerechtigkeit zwar wichtig ist, aber eben auch nicht der Höchstwert; der Höchstwert ist das reibungslose Funktionieren. Und da ist ja *in der Theorie* auch etwas dran: Wenn ein Rechtsstaat nicht seine Aufgaben nicht ausreichend erfüllt, bringt es auch wenig wenn die Ergebnisse, die er tatsächlich zu leisten im Stande ist, gerecht sind. Der offensichtliche Kritikpunkt an der Argumentation ist, dass nur weil jemand behauptet dass etwas so ist, es ja nun nicht so sein muss. Hier ist es im Gegenteil offensichtlich, dass eine Zulassung einer erneuten Klage bei entsprechenden Schranken nur eine absolut geringe Zahl von Leuten betroffen hätte, dementsprechend wäre das Funktionieren des Rechtsstaates mit Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt worden. Aber das ist halt das Ding bei Verfassungsgerichten: Letztendlich kann man behaupten was man will, wenn man nicht korrigiert werden kann.


Nebenbei: Juristen die die Todesstrafe für okay halten gibt es natürlich haufenweise in den USA, aber Antonin Scalia hat sogar mal explizit in ein Urteil geschrieben, dass nach seiner Rechtsauffassung "tatsächliche Unschuld" kein rechtlicher Grund dafür wäre, einen rechtmäßig verurteilten Straftäter hinzurichten, wenn sein Verfahren fair verlaufen ist. Es ist so ein bisschen die Tragödie der amerikanischen Strafjustiz, dass sie sogar ein Amendment gegen "cruel and unusual punishment" haben, aber weil es aus dem 18. Jahrundert ist fällt halt keine der durchgeknallten Strafen darunter, über die wir in Europa nur mit dem Kopf schütteln können.
 
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Celetuiw

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Jusos wollen ein Grunderbe für jedermann von 60 großen Scheinen dass aus der Vermögenssteuer finanziert wird. Und jedermann heißt JEDERMANN.

"Laut dem Antrag des Jusos-Bundesvorstands, der dem Tagesspiegel vorliegt, soll dieses Grunderbe nur an den Wohnsitz in Deutschland gekoppelt sein und unabhängig vom Aufenthaltsstatus ausgezahlt werden."
Da ist nur fraglich ob das Geld nur vor oder auch nach der konsequentesten aller Abschiebungen mit Kanonenboot vor der lybischen Küste an frisch geborene marrokanische Kinder ausgezahlt wird.
Naja immerhin denkt noch wer an die soziale Gerechtigkeit :mond:
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Absolut korrektes Konzept: die schlechten Einwanderer konsequent ins Meer werfen und dafür die guten Einwanderer mit Geld locken. Make Germany great again.
 

parats'

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Klassische Idee von den Jusos. Kann man auch direkt in die Tonne drücken.
 
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Sie spielen halt ihre Rolle als junge Wilde. 🤷‍♂️

Die Staffelung der Vermögenssteuer ist der eigentliche Star des Artikels :rofl2:
 
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98 Soldaten von 950 zusammengebrochen beim Stehen während der Vereidigung. Im Artikel steht nicht wie lange die da insgesamt stehen mussten, aber angeblich ist die Ursache, dass eine Rede 6 Minuten länger war als geplant.

Kann mich noch gut an meine eigene Vereidigung erinnern. Das ging ca. ne Stunde und war im Hochsommer in der prallen Sonne. Die haben uns da wochenlang drauf vorbereitet. Das war schon anstrengend, am Ende habens aber alle Rekruten gepackt. Nur ein Unteroffizier ist umgefallen :rolleyes:

Das ist schon tragisch was mit dem Fitnessgrad der Jugend passiert ist, wenn die das nicht mal mehr bei 12 Grad schaffen *Fensteropa*. Bei mir damals... dabei war ich auch schon Generation Zocken und hab meine Jugend nicht im Wald rumrennend verbracht.
 

Gustavo

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Sie spielen halt ihre Rolle als junge Wilde. 🤷‍♂️

Mal schauen, wie weit sich "Sozialleistungen sind kein Pull-Faktor" extrapolieren lässt. :ugly:

€dit:


98 Soldaten von 950 zusammengebrochen beim Stehen während der Vereidigung. Im Artikel steht nicht wie lange die da insgesamt stehen mussten, aber angeblich ist die Ursache, dass eine Rede 6 Minuten länger war als geplant.

Zur Verteidigung muss mal allerdings sagen, dass "Rumstehen" so ziemlich die absolute Kernkompetenz des Bundesheers ist. :mond:
 
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Beim Ruf des Bundesheeres gehe ich einfach davon aus, dass mittlerweile alle, die auch nur irgendeine Fähigkeit (sei es körperlich oder geistig) haben, einen großen Bogen drum herum machen.
 
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Mal schauen, wie weit sich "Sozialleistungen sind kein Pull-Faktor" extrapolieren lässt. :ugly:
Mich würde ja mal interessieren wie viel von dieser Forderung kalkulierte Provokation mit dem Ziel des Anchorings einer Debatte ist, und wie viel einfach bräsiges "Es kann nicht sein was nicht sein darf"-Forderung ist, welche entgegen jeder Evidenz durchgesetzt wird.
 

Der Ziegentobi

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Mich würde ja mal interessieren wie viel von dieser Forderung kalkulierte Provokation mit dem Ziel des Anchorings einer Debatte ist, und wie viel einfach bräsiges "Es kann nicht sein was nicht sein darf"-Forderung ist, welche entgegen jeder Evidenz durchgesetzt wird.
gloryholes und 60k, waere ich doch nochmals jung
 

Gustavo

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Mich würde ja mal interessieren wie viel von dieser Forderung kalkulierte Provokation mit dem Ziel des Anchorings einer Debatte ist, und wie viel einfach bräsiges "Es kann nicht sein was nicht sein darf"-Forderung ist, welche entgegen jeder Evidenz durchgesetzt wird.

Dass ausgerechnet die Jusos 4D-Schach spielen, kann ich mir jetzt eher schlecht vorstellen. Ich würde darauf wetten, dass es da lediglich darum geht, was ich neulich hier schon mal angemerkt habe: Viele Linke tun sich schwer mit der Trennung in Bürger und Nichtbürger und würden sie gerne so bedeutungslos wie irgend möglich machen.

€dit: https://www.zeit.de/gesellschaft/20...ericht-freispruch-neuregelung/komplettansicht

Zu dem vorherigen Thema nochmal: Der Kommentar des Prozessvertreters der Kläger gegen das Gesetz. Viel Mühe gibt er sich imho nicht, praktische Gründe anzuführen und die Erklärung bzgl. warum bestehende Gründe für Wiederaufnahme schwerwiegender sein soll ist imho auch sehr dünn. Letztendlich ist es die typische Juristen-Laier: "Wenn man X zulässt, könnte X missbraucht werden", ohne irgendwie auf das offensichtliche Gegenargument einzugehen dass eine Justiz, die eine so enge Regelung missbrauchen würde, solche Regelungen gar nicht bräuchte. Gerade in Deutschland gab es ja nun genug Anschauungsmaterial dafür, insofern ist es umso seltsamer, dass das nicht gesehen wird.

Allerdings bestätigt der Kommentar eine Sache, von der ich mir sowieso sicher war: Es gibt in reichlicher Fülle Primärquellen, die belegen, dass der Wortlaut auch mehrfache Strafverfolgung für dieselbe Tat meinte.
 
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Ähm Junge, wir sind hier in Deutschland. Da bekommen nur die was, die nix haben. Und die, die sehr viel haben, dürfen alles behalten. Du hast aber ein bisschen was, also kriegst du nix.
FAKT.
 
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Du hast die Alten vergessen. Mit bissl Glück und Zugriff auf den richtigen Topf fliesst da viel Geld.

Ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis. Die Frau hat 3 Kinder grossgezogen, war grösstenteils zu Hause und hat dann noch ein wenig halbtags als Verkäuferin gearbeitet. Der Mann war Lokführer, wurde hintenraus verbeamtet und ist kürzlich verstorben. Die Witwenrente liegt in etwa im Bereich des Nettoeinkommens einer durchschnittlichen Deutschen Familie mit 2 Kindern. Für eine Person. Die in ihrem Leben kaum gearbeitet hat. Dazu bewohnt sie natürlich alleine ein grosses Einfamilienhaus, das voll abbezahlt ist, da das Anfang der 80er spottbillig war.

Ja, sie hat 3 Kinder grossgezogen und das ist eine Leistung, die ich nicht schmälern möchte, aber in der Zeit war sie komplett zu Hause. Die junge Mutter zieht heute auch 2-3 Kinder gross, kann aber von einem vergleichbaren persönlichen Einkommen nur träumen, selbst wenn sie nebenher halbtags arbeitet --- von einer vergleichbaren Wohnsituation ganz zu schweigen.
 

Celetuiw

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Mein Großvater war Eisenbahner und halt einfacher Angestellter, nicht grad leitender Beamter oder so. Meine Oma Näherin, sie hat von zuhause gearbeitet, in Teilzeit Heimarbeit würde man heute sagen. Die hatten vier Kinder und konnten alle gut versorgen. Meine Großeltern haben ihrem ältesten Sohn den Hof, dem zweiten ein Haus, dass sie finanziert haben und den beiden Töchtern jeweils eine Doppelhaushälfte vererbt.

Und das waren einfache Leute. Vier Kinder. Wenn du heute vier Kinder hast, ev. noch Miete/Tilgung zahlen musst und nicht top 10% der Verdienstpyramide, dann leg ich dir den Bürgergeld Antrag direkt daneben. Ist doch alles scheiße.
 
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Naja, solche Vergleiche finde ich immer etwas arg einfach.
Der Germanenbauer hatte auch sein eigenes Haus und konnte seine wasweißich wieviele Kinder ernähren, und der hatte nicht mal nen Grundschulabschluss!

Heute sind eben Akademiker die einfachen Leute, ist ja auch viel leichter zu studieren als noch vor 50 Jahren (wie viele studieren denn mittlerweile? Jeder zweite?).
Dazu leben wir doch alle eigentlich nur von Freizeitaktivität zu Freizeitaktivität (naja, zumindest ich :deliver: ).

Plus halt Nachkriegszeit, da geht's immer ab. Knallt hier ja leider nicht mehr, Onkel Putin kommt nicht über die Ostukraine hinaus.
 
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Alles richtig, aber warum nimmt der Staat armen Familien und gibt es vermögenden Alten?

Was sagt es über unsere Gesellschaft, wenn wir viel mehr in das Wohlbefinden unserer Alten investieren als in die Entwicklung unserer Jugend?
 
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Alles richtig, aber warum nimmt der Staat armen Familien und gibt es vermögenden Alten?

Was sagt es über unsere Gesellschaft, wenn wir viel mehr in das Wohlbefinden unserer Alten investieren als in die Entwicklung unserer Jugend?
Wir leben in einer Demokratie und die Wählergruppe der Boomer ist die Größte. Es gibt mehr Menschen des Jahrgangs meiner Mutter als meinen Jahrgang in diesem Land. Man kann in diesem Land keine Politik gegen die Boomer machen, die Alten retten der CDU in vielen Wahlen den Arsch.

Stell dich drauf ein, dass die aktuelle junge und kommende Rentnergeneration in den nächsten Jahren mit Geschenken umgarnt wird
 
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Ja das ist Mist, kein Widerspruch.
(Wobei natürlich auch klar ist, wo das herkommt: Stimmenfang).

Ging mir eher um diesen Berufsvergleich über Generationen hinweg.
 

Der Ziegentobi

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Wo ist mein Grunderbe? Bin schon weit über 18 und habe noch nichts bekommen

Ähm Junge, wir sind hier in Deutschland. Da bekommen nur die was, die nix haben. Und die, die sehr viel haben, dürfen alles behalten. Du hast aber ein bisschen was, also kriegst du nix.
FAKT.
in schlemis fall ist das problem in seiner herkunft, schwaben sind zu geizig um den kindern was zu vererben
 

Celetuiw

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Naja, solche Vergleiche finde ich immer etwas arg einfach.
Der Germanenbauer hatte auch sein eigenes Haus und konnte seine wasweißich wieviele Kinder ernähren, und der hatte nicht mal nen Grundschulabschluss!

Heute sind eben Akademiker die einfachen Leute, ist ja auch viel leichter zu studieren als noch vor 50 Jahren (wie viele studieren denn mittlerweile? Jeder zweite?).
Dazu leben wir doch alle eigentlich nur von Freizeitaktivität zu Freizeitaktivität (naja, zumindest ich :deliver: ).

Plus halt Nachkriegszeit, da geht's immer ab. Knallt hier ja leider nicht mehr, Onkel Putin kommt nicht über die Ostukraine hinaus.
Ja find du das mal ruhig ein bisschen einfach. Ich sag dir was, Vermögens und Einkommensungleichheit wächst seit Jahrzehnten, die Inflation ist auch noch nicht weg, 1% der reichsten Deutschen halten noch mal wieviel % des Vermögens? Schuld daran ist nicht der Flüchtling, nicht der Heizungshammer, sondern die Tatsache dass unsere Politik seit Jahrzehnten durch die Interessen einiger Lobbygruppen dominiert wird. Ganz besondere Props an Herrn Merz aus der "gehobenen Mittelschicht ".So einfach finde ich das.
 
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Und das waren einfache Leute. Vier Kinder. Wenn du heute vier Kinder hast, ev. noch Miete/Tilgung zahlen musst und nicht top 10% der Verdienstpyramide, dann leg ich dir den Bürgergeld Antrag direkt daneben. Ist doch alles scheiße.
Siehe mein Thread vor ein paar Wochen.

Auch Top 10% reichen nicht. Zumindest dann nicht wenn man das Pech hat in einer der Metropolregionen zu wohnen, was bei solchen Gehältern eher die Regel als die Ausnahme ist.
Die Vermögensungleichheit in Deutschland ist recht hoch, die Einkommensungleichheit ist allerdings recht konstant und gar nicht so schlecht in D.
 
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Ja find du das mal ruhig ein bisschen einfach. Ich sag dir was, Vermögens und Einkommensungleichheit wächst seit Jahrzehnten, die Inflation ist auch noch nicht weg, 1% der reichsten Deutschen halten noch mal wieviel % des Vermögens?
Ja, es ging mir aber um was anderes: vor 60 Jahren gehörte man als Bahn-Angestellter eben nicht zu den "einfachen Leuten", sondern mindestens mal zum Durchschnitt (damals gab es noch ne Unterteilung in Arbeiter und Angestellter und Angestellte galten da generell als "höher").
Und wenn heute jeder zweite studiert, gehört man halt als Akademiker zum Durchschnitt.
Das ist erstmal unabhängig davon, dass der "Durchschnittsbürger" (was früher eben einfacher Bahnangestellter und heute Bahningenieur bedeutet) immer weniger Stücke vom Kuchen bekommt.
 

Celetuiw

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Fair. Vma können wir meine Großeltern gerne zur Mittelschicht zählen, das waren se sicher auch. Oder vergleichbare Familien aus der Zeit, ist ja nur nen Beispiel.
Aber trotzdem hast du heute als Durchschnitt, mit welchem Beruf oder Abschluss du das auch immer bist, doch im Verhältnis weniger Möglichkeiten oder ist das echt nur rosa rote Brille?
 
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Hmm weniger Möglichkeiten? Also so sehr man sich als Teil unserer Generation vom Schicksal penetriert fühlen mag, so sehr sagen die über die Jahrzehnte in diesem Forum aufgelaufenen Reisefotos und Stories, dass wir es insgesamt schon gar nicht so schlecht hatten was die Möglichkeiten angeht.

Das Ärgerliche ist eher, was man an Möglichkeiten hatte und nicht genutzt hat, weil man zu jung/naiv/risikoavers/uninformiert war. Deswegen ärgert mich ja auch die Bolognareform so sehr, da sie einen unüberschaubaren Dschungel an Informationen geschaffen hat, in dem sich gerade (sozioökonomisch) weniger privilegierte Menschen schlecht zurechtfinden und schlechte Entscheidungen treffen, weil sie sich von unseriösen Kackinstitutionen wie z.B. der "International University" (auch bekannt als Internationale FH Bad Honnef*) einsacken lassen weil die ein gutes Marketing haben.

@Gustavo mich würde ja mal interessieren im Vergleich zum US System … ist die IU in Deutschland ungefähr ein Analogon zu den Myriaden an privaten Hochschulen in den USA (insb. non-research Institutions) an denen viele ihren Abschluss machen, die aber international einfach unbekannt sind weil sie genau das sind auf das verwiesen wird wenn man sagt, dass die europäischen Universitäten vielleicht nicht immer das Ivy-League Niveau erreichen, aber auf alle Fälle besser sind als die Baseline?

*Fun fact, die sind nach Erfurt umgezogen und haben sich rebranded weil sie u.a. nicht mit dem Hochschulgesetz von NRW einverstanden waren.
 
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Ob man die Kinder ernsthaft krass verängstigt hat oder wollte da nur jemand frei haben?


"Eine verdächtige Person in der Nähe der Schule" ist ja schon so schwammig wie es nur geht.
 
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Aber trotzdem hast du heute als Durchschnitt, mit welchem Beruf oder Abschluss du das auch immer bist, doch im Verhältnis weniger Möglichkeiten oder ist das echt nur rosa rote Brille?
Im Bezug auf Immobilienerwerb, bestimmt.
Aber die Menschen heute haben auch deutlich mehr Freizeit und mehr Möglichkeiten, diese zu nutzen. Und auch im Bezug auf "berufliche Entfaltung" haben heute mehr Menschen mehr Möglichkeiten als früher.

Wobei man imo auch nicht zu sehr mit früheren Zeiten vergleichen sollte, sondern schauen, was heute möglich wäre.
Also: Enteignung der Reichen, jetzt :deliver:
(Aber bitte nicht den armen geben :troll:)
 
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