der rentner hat 2 x 2 schüsse abgegeben, alle überhalb der hüfte, also ziemlich berechnend. vermutlich war damit die überschreitung der notwehr aufgrund eines asthenischen affekts für das gericht selbst in dubio pro reo nicht mehr annehmbar.
im ergebnis mag das urteil juristisch zwar richtig sein, trotzdem hätte man sich nach meinem dafürhalten fragen müssen, ob man einem 80 jahre alten opi, dessen schuldhöhe denkbar gering ist, so ein verfahren noch zumuten muss um die mindeststrafe auf bewährung rauszuhauen. da die StPO bei verbrechen kaum handhabe bietet, hätte sich die frage allen voran die mutter des jungen stellen müssen, die zur urteilsverkündung theatralisch weinte. man sollte sich vor augen führen, dass der unterschied zwischen durch notwehr gerechtfertig und nicht gerechtfertig ein ziemlich schmaler grat ist und auch ein raub (hier evlt. sogar ein qualifizierter raub?) alles andere als ein kavaliersdelikt ist..