Aldi hat sich in der Tat geschickt verhalten. Grundlage für eine Entscheidung über die Kosten durch Beschluss nach § 91a ZPO (welcher nach übereinstimmender Erledigungserklärung ergeht) ist eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage.
Hätte Aldi nicht die Kostenlast übernommen, hätte das Gericht zwar kein Urteil gefällt, aber einen Beschluss ausgesprochen, aus dem sich indirekt auch Rückschlüsse auf die Begründetheit der ursprünglichen Klage hätten ziehen lassen. Das hätte insoweit interpretiert werden können, dass das Gericht grds. vom Bestehen einer Auskunftspflicht ausgeht.
Erkennt eine Partei ihre Kostenlast an, so sind ihr analog § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung unabhängig von § 91a Abs. 1 ZPO die Kosten aufzuerlegen (BAG, NJW 2004, 533). Damit hat Aldi etwaige Schlussfolgerungen erfolgreich verhindert, ohne dabei etwas zu riskieren, da die Kosten vermutlich ohnehin Aldi auferlegt worden wären. Entscheidend ist aus der Sicht von Aldi, dass die Frage, ob eine Pflicht zur Herausgabe des schriftlichen Prüfberichts besteht oder nicht, keiner gerichtlichen Wertung zugänglich gemacht wurde.
Nochmals besten Dank.
Was ich als Laie irgendwie "komisch" finde ist, dass die eine Partei dadurch eine Klärung/Konkretisierung verhindert hat. Konkretisierungen von Gesetzestexten sind imho immer zu begrüßen. Sogar die Richterin wollte laut Bericht
Richterin Vogt betonte zum Abschluss der knapp zehnminütigen Verhandlung, sie hätte eigentlich gern über Paragraf 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesprochen.
ja gerne etwas zur Konkretisierung beitragen, kann das aber nun nicht mehr.
Warum ist das so? Die Richterin hat laut meiner Frau nun noch die Option eines Artikels in einer Fachzeitschrift, aber ich frage mich warum man nicht einfach sagt: "ok, hier gibt es ein öffentliches Interesse (das Urteil traue ich einer Richterin zu) und Unklarheiten. Ich möchte ein paar Dinge zur Konkretisierung für zukünftige Fälle beitragen. Hab mich ja eh' dank der "Hinhaltetechnik" einer Seite auf die Verhandlung vorbereiten müssen, also ziehen wir es durch.
Der Aufwand ist ja schon angefallen, also kann man hier auch die Ernte für einfahren. Wenn der Richter nicht will muss er ja nicht.
Betrifft dann natürlich den aktuellen Fall nicht mehr, die Parteien haben sich ja schon geeinigt, aber für den nächsten, ähnlich gestrickten Fall, hätte man schon mal eine Richtlinie auf der aufgebaut werden kann.
Was kann an dieser Konkretisierung evtl. falsch sein, wo steckt hier mein Denkfehler?
Dem Unternehmen ist an einer Konkretisierung offenbar nicht gelegen. Unkonkrete Situationen beinhalten Risiken, bevorzugen also wohl den, der mehr Geld hat. Im Normalfall wird das das Unternehmen sein. Nun sind klare (so klar wie Gesetze eben sein können
) Regeln für alle, Unsicherheit doch immer vorzuziehen. Wenn der Richter hier Spielraum hätte, könnte er diese Unsicherheit etwas für zukünftige Fälle reduzieren, sehe nicht wo das schlecht wäre.