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Du begehst hier imo den Fehler, diesen an sich sinnvollen Grundsatz zum Selbstzweck zu erheben.wir haben völlig zu recht den grundsatz, dass ein beschuldigter sich nicht äußern muss.
In einer Welt, in der es unkaputtbare Schränke gibt, in denen sich alle möglichen illegalen Dinge unterbringen lassen und die ohne Mithilfe des mutmaßlichen Täters nicht zu öffnen sind, gebietet es imo der gesunde Menschenverstand, zumindest darüber nachzudenken, ob man diesen Grundsatz unter gewissen Bedingungen nicht einschränken sollte.
Das heißt noch nicht, dass das eine gute Idee ist. Aber es hätte ein paar Vorteile, die auf der Hand liegen: Man könnte Straftäter (schärfer) verurteilen, denen sonst nicht oder sehr viel schlechter beizukommen ist.
Und von dir hab ich jetzt, ehrlich gesagt, noch nicht viele Argumente gehört, die dagegen sprechen, außer: "Aber dann müsste er sich doch selbst belasten!!!!1112"