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Jo, im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Leiche keine Anklage.
so einfach ist das
Jo, im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Leiche keine Anklage.
Sehen die meisten hier wohl anders; ein Verschlüsselungsprogramm sollte kein Freifahrtsschein sein.
So funktioniert das in der Justiz aber nicht. Vielleicht im Film. In der Realität kannst Du sehr wohl auch verknackt werden, wenn genug Indizien gegen Dich sprechen.Jo, im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Leiche keine Anklage.
Naja wie Benrath das sagt, ich würde das mit nem Durchsuchungsbefehl vergleichen. Will sagen: Sollte die verschlüsselte Platte das einzige Beweisstück sein, so sollte kein Gericht der Welt alleine davon ausgehend Zugang zum Medium oder zwangsweise Beugehaft veranlassen dürfen. Wenn es aber einen Anfangsverdacht gibt dann kann man das nicht mit "Pech gehabt" abnicken imo.was mich persönlich an dem urteil nervt, ist die richtung: verschlüsselte platte jemanden unterjubeln, passwort kennt er nicht, lebenslange beugehaft, bis er das passwort rausrückt (das er nicht kennt).
Naja wie Benrath das sagt, ich würde das mit nem Durchsuchungsbefehl vergleichen.
der springende punkt ist, der beschuldigte muss weder aktiv mithelfen (bei der hausdurchsuchung) noch muss er sich im gesamtkontext dazu äußern, insbesondere wenn er sich dabei selbst belasten würde. er kann auch nicht mehrere jahre in beugehaft genommen werden, wenn er den schlüssel zu seiner wohnung nicht rausrückt - die polizei wird dann eben selbst aktiv und verschafft sich zugang.
anfangsverdacht ist übrigens ein schönes wort, insbesondere wenn sie in kombination mit kriminalistischer erfahrung daherkommt. ein anfangsverdacht rechtfertigt die ermittlung inkl. weiteren maßnahmen wie eine hausdurchsuchung - ergeben die vorgefundenen beweise einen beurteilungsfähigen vorgang, wandert der fall vor gericht. tun sie es nicht, wird der vorgang eingestellt - den beschuldigten hingegen ohne zeitliche befristung festzusetzen, bis er sich selbst belastet um die beweisdichte über die kritische, d.h. verurteilungsfähige marke zu hieven, spottet allerdings jeder rechtsstaatlichen grundordnung.
Ist das wirklich so, das ich weder die Tür oder den Safe aufmachen muss, wenn ich da bin?
Ist das wirklich so, das ich weder die Tür oder den Safe aufmachen muss, wenn ich da bin?
Jo das wollte ich auch so scheiben, ist halt die Frage wie man das definiert: Verschlüsselung aufheben ist in diesem Falle das gleiche wie die Tür aufmachen - klar muss er das nicht, aber die Behörde hat dennoch das Recht darauf, einzudringen. Von daher ist die Weigerung die Festplatte zu entschlüsseln vergleichbar damit, die Polizei nicht ins Gebäude zu lassen. PanzerOk scheinbar habt ihr Recht.
http://www.juraforum.de/forum/t/hausdurchsuchung-tresor-elektronischer-safe.280713/
Imho find ich das aber behindert. Auf physische Safes war das tatsächlich nicht so das Problem, weil er einfach aufgebrochen werden kann, aber für verschlüsselte Festplatten, sollte man die Rechtslage dann wohl überdenken. Das hat ja dann auch nicht mit "sich nicht selber nicht belasten" zu tun, sondern aktiv Dinge verberben, die man qua Durchsuchungsbefehl zeigen müsste.
Im Normalfall kann nämlich die Verurteilung auch ohne Mitwirkung des Beschuldigten erfolgen - hier ja offenbar nicht.
Nur so als Hinweis: Es ist nicht schlauer, solche Dinge losgelöst von der konkreten Situation "auf der abstrakten Ebene des Prinzips" zu besprechen. Die Kunst ist eben, die konkrete Anwendung und Machbarkeit abstrakter Prinzipien zu ermitteln. Ansonsten landest du bei sowas wie MV-Land.Ich hab den artikel nicht gelesen. Hab nur ein interesse die abstrakte ebene des prinzips zu besprechen.
Die Aussage macht halt nur Sinn, wenn es sowas wie Zweifelhaft/Unzweifelhaft gibt, ansonsten ist es eben schlichtweg ein Freifahrtsschein. Wie gesagt, im deutschen Rechtsprinzip sehe ich das Problem gar nicht. Da gibt es eine Indizien-Beweiskette und die ist ausreichend oder auch nicht, dann brauche ich die Festplatten gar nicht. Wenn aber, wie im US-Fall, nur die Entscheidung zwischen Freifahrtsschein und Willkürgefahr gegeben ist, dann ist die Antwort imo nicht so leicht (damit bin ich jetzt nicht dafür, die konkrete Person unendlich lang im Gefängnis zu halten).dann ist das halt schlichtweg so und im zweifelsfall für den angeklagten.
XMPP: Bundesnetzagentur will hundert Jabber-Clients regulieren
Artikel lesen...
Das Problem aller Anschläge der letzten Zeit war doch nicht, dass man von den Leuten nichts gewusst hat und plötzlich irgendwoher ein Terrorist auftauchte, sondern dass man stets die Gefahr der Personen unterschätzt hat, beziehungsweise im Fall Amri ihn einfach hat gewähren lassen, trotz mehrfacher Verstöße. Der anschließenden Forderung, nach solchen Anschlägen, nach mehr Überwachung, wird doch auch immer damit begegnet, dass es nicht der Mangel an Überwachung war, der den Anschlag ermöglicht hat. In diesem Sinne bin ich auch gegen jegliche Ausweitung der Überwachung.Naja und beim nächsten Terroranschlag wird sich beschwert, dass Kommunikationsweg xyz nicht kontrolliert wird und die Netzagentur doch dafür zuständig wäre?
Wobei ich es auch für eher aussichtslos halte jeden möglichen KOmmunikationsweg kontrollieren zu wollen... Das würde ja das Forum plus die privaten Nachrichten mit einschließen.
Wäre ja noch schöner, wenn ich einen umbringen könnte und solange ich Leiche und Tatwaffe sicher verschwinden lassen kann, muss man mich davon kommen lassen, auch wenns Indizien und Zeugen gibt die mich gesehen haben. Ich sag halt schlicht "Aussage gegen Aussage! Ätschbätsch!".
Ein Homosexueller wird Erzieher in einer Kita in Reinickendorf mit muslimischen Eltern. Das löst wütende Proteste aus. Was passiert, wenn zwei Welten aufeinander treffen.
Beziehe in Deine Überlegung einfach mal ein, dass "jeder" Unschuldige einfach die Platte entschüsseln würde und sofort frei wäre. Und wenn die Medienberichte stimmen (kA, Lügenpresse und so...), haben die durchaus mehr als ein Bildersnippet im Browsercache, eigentlich so viel, dass sie 100% von der Schuld überzeugt sind, weshalb auch die Beugehaft verlängert wurde.es gibt allerdings gute gründe, warum es für indizienbeweise hohe hürden gibt. ein bildersnippet im browsercache und eine einzige hörensagen-aussage für 1,5h jahre beugehaft? mit dem setting kannst du jeden einsperren.
Lies bitte meine Beiträge nochmal. Ich hab das ausführlich erklärt. Er muss sich NICHT selbst belasten. Niemand verlangt von ihm, dass er die gesuchten Bilder selbst rausrückt oder nennt wo sie gespeichert sind. Er wird gebeten den Safe zu öffnen und falls er das nicht macht, wird er festgehalten bis der offen ist. Die Beweise holen sich die Ermittler dann schon selbst.
Die Beugehaft ist also nicht "zeitlich nicht definiert", sie dauert so lange bis der Safe offen ist. Wie lange das dauert liegt ja völlig in den Händen des Beschuldigten, irgendwo zwischen zwei Minuten und 42824 Jahren.
Red vernünftig wenn Du ernst genommen werden willst. Natürlich holen sich die Ermittler die beweise selbst, es dauert ohne Mitarbeit des Beschuldigten einfach lange. Im falle einer guten Verschlüsselung sehr lange. Das kann der Beschuldigte abkürzen, wenn er den Schlüssel rausgibt. Wäre im eigenen Interesse. Es sei denn natürlich, er weiss genau dass der Inhalt ihn viele Jahre in den Bau bringt, dann wäre es in seinem Interesse nicht mitzuarbeiten und darauf zu spekulieren, dass jemand wie Du mit den Schultern zuckt und meint "Tja, kann man halt nichts machen, schönen Tag noch" (weil Laienjury!).die beweise holen sich die ermittler schon selbst, deswegen wird er festgehalten, muskete, ?, profit.
Jaja, ist mir schon klar wie das in D ist, USA ist aber nicht D. Ich hab sogar explizit erwähnt, dass mir die Lösung wie in D lieber wäre aber das spielt für ein Verfahren in den USA nunmal keine Rolle. In D hätte er auch keine 12 zufällig ausgesuchten Laien da sitzen die über den Prozess entscheiden sondern einen oder mehrere Berufsrichter, denen dank juristischer und kriminologischer Ausbildung und Erfahrung 'ne vernünftige Indizienkette höchstwahrscheinlich plausibel erscheint, da wäre längst Anklage erhoben worden.in deutschland ist untersuchungshaft im übrigen auf 6 monate begrenzt und bedarf flucht- oder verdunklungsgefahr. da die ermittler die platte bereits offenkundig haben, kann man den ansatz von beweisvernichtung wohl getrost ignorieren und fluchtgefahr hängt von den sozialen wie ökonomischen möglichkeiten des beschuldigten ab und nicht von der brisanz der zu erwartenden beweismittel. vor deiner rechtsauffassung gruselt es mir ansonsten gewaltig.
Red vernünftig wenn Du ernst genommen werden willst.