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Gelöscht

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Sehen die meisten hier wohl anders; ein Verschlüsselungsprogramm sollte kein Freifahrtsschein sein.

was mich persönlich an dem urteil nervt, ist die richtung: verschlüsselte platte jemanden unterjubeln, passwort kennt er nicht, lebenslange beugehaft, bis er das passwort rausrückt (das er nicht kennt).
 

Benrath

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Naja wenn du vor sowas Angst hast, ist doch eh längst vorbei. Es gibt schon jetzt drölf Milliarden Möglichkeiten dir boshaft etwas anzuhängen.
 
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Jo, im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Leiche keine Anklage.
So funktioniert das in der Justiz aber nicht. Vielleicht im Film. In der Realität kannst Du sehr wohl auch verknackt werden, wenn genug Indizien gegen Dich sprechen.

In dem speziellen Fall ist man sich bereits absolut sicher, möchte nur nicht das Risiko eingehen, dass irgend ein Typ aus einer Laienjury der genauso denkt wie Du - "Aber Aber Aber wo sind denn die Bilder!!!!?!??!" -, ihm dazu verhilft, davon zu kommen.

Davon ab kann er die Beugehaft ja sofort beenden, indem er einfach die Platten entschlüsselt. Halte ich für absolut zumutbar.
 
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was mich persönlich an dem urteil nervt, ist die richtung: verschlüsselte platte jemanden unterjubeln, passwort kennt er nicht, lebenslange beugehaft, bis er das passwort rausrückt (das er nicht kennt).
Naja wie Benrath das sagt, ich würde das mit nem Durchsuchungsbefehl vergleichen. Will sagen: Sollte die verschlüsselte Platte das einzige Beweisstück sein, so sollte kein Gericht der Welt alleine davon ausgehend Zugang zum Medium oder zwangsweise Beugehaft veranlassen dürfen. Wenn es aber einen Anfangsverdacht gibt dann kann man das nicht mit "Pech gehabt" abnicken imo.

Missbrauch sollte natürlich möglichst vermieden werden und so ein Szenario wie du es zeigst muss man definitiv verhindern. Lebenslang sollte sowas zB bestimmt nicht dauern dürfen. Nach Morphs Argumentation müssten aber nur alle Straftäter ihre Ware auf ne verschlüsselte Festplatte packen und es gäbe keinerlei Handhabe. Scheint mir auch nicht befriedigend.
 

Gelöscht

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Naja wie Benrath das sagt, ich würde das mit nem Durchsuchungsbefehl vergleichen.

der springende punkt ist, der beschuldigte muss weder aktiv mithelfen (bei der hausdurchsuchung) noch muss er sich im gesamtkontext dazu äußern, insbesondere wenn er sich dabei selbst belasten würde. er kann auch nicht mehrere jahre in beugehaft genommen werden, wenn er den schlüssel zu seiner wohnung nicht rausrückt - die polizei wird dann eben selbst aktiv und verschafft sich zugang.

anfangsverdacht ist übrigens ein schönes wort, insbesondere wenn sie in kombination mit kriminalistischer erfahrung daherkommt. ein anfangsverdacht rechtfertigt die ermittlung inkl. weiteren maßnahmen wie eine hausdurchsuchung - ergeben die vorgefundenen beweise einen beurteilungsfähigen vorgang, wandert der fall vor gericht. tun sie es nicht, wird der vorgang eingestellt - den beschuldigten hingegen ohne zeitliche befristung festzusetzen, bis er sich selbst belastet um die beweisdichte über die kritische, d.h. verurteilungsfähige marke zu hieven, spottet allerdings jeder rechtsstaatlichen grundordnung.
 
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ich seh das wie tom und ync. als beschuldigter muss man nicht an der aufklärung der eigenen anklage mitarbeiten. entweder sind die ermittlungsbehörden selbst in der lage eine verurteilskräftige beweislage vorzubringen oder nicht.

einen tresor muss man mmn auch nicht bei vorliegenden durchsungsbefehl öffnen, darf sich dann aber auch nicht beschweren, wenn er in der folge beschädigt wird.
 

Benrath

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der springende punkt ist, der beschuldigte muss weder aktiv mithelfen (bei der hausdurchsuchung) noch muss er sich im gesamtkontext dazu äußern, insbesondere wenn er sich dabei selbst belasten würde. er kann auch nicht mehrere jahre in beugehaft genommen werden, wenn er den schlüssel zu seiner wohnung nicht rausrückt - die polizei wird dann eben selbst aktiv und verschafft sich zugang.

anfangsverdacht ist übrigens ein schönes wort, insbesondere wenn sie in kombination mit kriminalistischer erfahrung daherkommt. ein anfangsverdacht rechtfertigt die ermittlung inkl. weiteren maßnahmen wie eine hausdurchsuchung - ergeben die vorgefundenen beweise einen beurteilungsfähigen vorgang, wandert der fall vor gericht. tun sie es nicht, wird der vorgang eingestellt - den beschuldigten hingegen ohne zeitliche befristung festzusetzen, bis er sich selbst belastet um die beweisdichte über die kritische, d.h. verurteilungsfähige marke zu hieven, spottet allerdings jeder rechtsstaatlichen grundordnung.

Ist das wirklich so, das ich weder die Tür oder den Safe aufmachen muss, wenn ich da bin?
 
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Ist das wirklich so, das ich weder die Tür oder den Safe aufmachen muss, wenn ich da bin?

ich hab noch nie davon gehört, dass jemand bestraft wurde, weil er bei nem durchsungsbeschluss nicht kooperiert hat.

ich mein, wo komma denn da hin ^^? "hier her meier, helfen sie mal suchen, sie haben ja ne ganz schön große wohnung!!!" :D
 
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Gelöscht

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Ist das wirklich so, das ich weder die Tür oder den Safe aufmachen muss, wenn ich da bin?

natürlich nicht, wenn du sie nicht aufmachst, sieht deine tür halt anschließend anders aus - entweder via schlüsseldienst oder wenn gefahr in vollzug, dann auch mit anderen mitteln. davon abhalten, ihren durchsuchungsbeschluss durchzuführen, lassen sich die beamten jedenfalls nicht. safe im übrigen das gleiche. notfalls wird er halt erstmal sichergestellt.
 

Benrath

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Ok scheinbar habt ihr Recht.
http://www.juraforum.de/forum/t/hausdurchsuchung-tresor-elektronischer-safe.280713/

Imho find ich das aber behindert. Auf physische Safes war das tatsächlich nicht so das Problem, weil er einfach aufgebrochen werden kann, aber für verschlüsselte Festplatten, sollte man die Rechtslage dann wohl überdenken. Das hat ja dann auch nicht mit "sich nicht selber nicht belasten" zu tun, sondern aktiv Dinge verberben, die man qua Durchsuchungsbefehl zeigen müsste.
 

Gelöscht

Guest
wenn man das weiterspinnt, geht das schon ziemlich stark in richtung kryptoverbot. imho macht es sich die judikative auch zu leicht - gibt diverse möglichkeiten, von man-in-the-middle bis hin zu forensischer auswertung der zugriffs- und metadaten um indizien-beweisketten aufzubauen. natürlich wären die daten auf der verschlüsselte platte der güldene hauptgewinn, dafür aber das recht zu schweigen mit beugehaft auszuhebeln, ist schon ein schwerwiegender eingriff, den man sehr genau abwägen muss. insbesondere wenn man hier (wie im konkreten fall) von bisher 1,5 jahren spricht.
 
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Ok scheinbar habt ihr Recht.
http://www.juraforum.de/forum/t/hausdurchsuchung-tresor-elektronischer-safe.280713/

Imho find ich das aber behindert. Auf physische Safes war das tatsächlich nicht so das Problem, weil er einfach aufgebrochen werden kann, aber für verschlüsselte Festplatten, sollte man die Rechtslage dann wohl überdenken. Das hat ja dann auch nicht mit "sich nicht selber nicht belasten" zu tun, sondern aktiv Dinge verberben, die man qua Durchsuchungsbefehl zeigen müsste.
Jo das wollte ich auch so scheiben, ist halt die Frage wie man das definiert: Verschlüsselung aufheben ist in diesem Falle das gleiche wie die Tür aufmachen - klar muss er das nicht, aber die Behörde hat dennoch das Recht darauf, einzudringen. Von daher ist die Weigerung die Festplatte zu entschlüsseln vergleichbar damit, die Polizei nicht ins Gebäude zu lassen. Panzer

Klar will niemand, dass als Konsequenz Unschuldige hinter Gittern wandern, aber das kann man auch umdrehen: Ansonsten wäre für jeden Kinderpornoring die einfache Konsequenz, ihre Daten auf einer gesicherten Festplatte zu speichern. Zeugen, Datenströme, Zugriffe, all diese Indizien wären dann komplett unerheblich. Von daher bin ich auch kein Freund von der unbeschränkten Beugehaft, aber "shit happens" würde mich als Konsequenz auch nicht überzeugen.

€: @YNC: Ich glaub das ganze Prinzip mit den Geschworenen ist einfach Müll. Wenn es all die anderen Indizien gibt und das Gericht davon überzeugt sein kann, dass die Daten auf der Festplatte vorhanden sind, dann sollte das zur Strafermittlung reichen. Dann kann er ja die Festplatte entschlüsseln, um seine Unschuld zu bezeugen - wenn nicht, sollten die anderen Beweise ausreichen. Wenn man Schuld/Unschuld aber an den Besitz dieser Materialien knüpft, muss man auch Einschränkungen für die Kryptographie definieren - ansonsten schafft man einen Freifahrtsschein.
 
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Natürlich gibt es andere wege kipo besitz zu beweisen außer sie auf ner hdd festzustellen. Siehe edathy (wobei es kein kipo war - egal). Hier geht es um das prinzip ob ein beschuldigter mitwirken muss oder nicht. Entweder es gilt oder nicht
 
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Hast du den Artikel gelesen? Edathy war ein deutscher Fall - wenn es aber in den USA schon Präzedenzfälle gab, in denen aufgrund des dämlichen Geschworenengerichts die Beweisführung mit HDD _notwendig_ wurde, dann kannst du es nicht als gesondertes Prinzip betrachten.
Im Normalfall kann nämlich die Verurteilung auch ohne Mitwirkung des Beschuldigten erfolgen - hier ja offenbar nicht.
 
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Dass die us justiz nen schuss weg hat ist doch hinlänglich bekannt. Gab da ganz gute folgen von john oliver zu. Ich hab den artikel nicht gelesen. Hab nur ein interesse die abstrakte ebene des prinzips zu besprechen.
 
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Ich hab den artikel nicht gelesen. Hab nur ein interesse die abstrakte ebene des prinzips zu besprechen.
Nur so als Hinweis: Es ist nicht schlauer, solche Dinge losgelöst von der konkreten Situation "auf der abstrakten Ebene des Prinzips" zu besprechen. Die Kunst ist eben, die konkrete Anwendung und Machbarkeit abstrakter Prinzipien zu ermitteln. Ansonsten landest du bei sowas wie MV-Land.

€:
dann ist das halt schlichtweg so und im zweifelsfall für den angeklagten.
Die Aussage macht halt nur Sinn, wenn es sowas wie Zweifelhaft/Unzweifelhaft gibt, ansonsten ist es eben schlichtweg ein Freifahrtsschein. Wie gesagt, im deutschen Rechtsprinzip sehe ich das Problem gar nicht. Da gibt es eine Indizien-Beweiskette und die ist ausreichend oder auch nicht, dann brauche ich die Festplatten gar nicht. Wenn aber, wie im US-Fall, nur die Entscheidung zwischen Freifahrtsschein und Willkürgefahr gegeben ist, dann ist die Antwort imo nicht so leicht (damit bin ich jetzt nicht dafür, die konkrete Person unendlich lang im Gefängnis zu halten).
 
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Benrath

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Naja und beim nächsten Terroranschlag wird sich beschwert, dass Kommunikationsweg xyz nicht kontrolliert wird und die Netzagentur doch dafür zuständig wäre?

Wobei ich es auch für eher aussichtslos halte jeden möglichen KOmmunikationsweg kontrollieren zu wollen... Das würde ja das Forum plus die privaten Nachrichten mit einschließen.
 

ReVenger!

Community-Forum, Organisator ohne Grenzen OT-Turni
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Naja und beim nächsten Terroranschlag wird sich beschwert, dass Kommunikationsweg xyz nicht kontrolliert wird und die Netzagentur doch dafür zuständig wäre?

Wobei ich es auch für eher aussichtslos halte jeden möglichen KOmmunikationsweg kontrollieren zu wollen... Das würde ja das Forum plus die privaten Nachrichten mit einschließen.
Das Problem aller Anschläge der letzten Zeit war doch nicht, dass man von den Leuten nichts gewusst hat und plötzlich irgendwoher ein Terrorist auftauchte, sondern dass man stets die Gefahr der Personen unterschätzt hat, beziehungsweise im Fall Amri ihn einfach hat gewähren lassen, trotz mehrfacher Verstöße. Der anschließenden Forderung, nach solchen Anschlägen, nach mehr Überwachung, wird doch auch immer damit begegnet, dass es nicht der Mangel an Überwachung war, der den Anschlag ermöglicht hat. In diesem Sinne bin ich auch gegen jegliche Ausweitung der Überwachung.
 

mfb

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Ich sehe den grundsaetzlichen Unterschied zwischen einem Safe und einer verschluesselten Festplatte nicht. Wenn die Polizei den Safe nicht aufbekommt, ist das ihr Problem. Wenn die Polizei die Festplatte nicht entschluesselt bekommt, ist das auch ihr Problem.
Mit Gewalt ist ein Safe einfacher zu oeffnen als eine verschluesselte Festplatte. Na und?

Wenn sie ausreichende Beweise ohne die Festplatte haben, sollen sie eben den Prozess anfangen. Wenn nicht, dann halten sie ihn nur auf Verdacht fest? Die Beweise koennen nicht eindeutig ausreichend sein und gleichzeitig nicht fuer eine Verurteilung ausreichen. Denn genau das ist Aufgabe eines Gerichtsprozesses: Feststellen, ob die Beweise reichen.

Ja, es koennten sich mehr Beweise auf der Festplatte befinden. Aber das ist wie einen mutmasslichen Moerder festzuhalten, bis er einem verraet, wo er all die Leichen versteckt hat - ohne ueberhaupt beweisen zu koennen, dass die Person ueberhaupt ein Moerder ist. Es ist nicht Aufgabe des Verdaechtigen, Beweise zu beschaffen, egal ob er schuldig ist oder nicht.
 
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Hierzulande wäre der auch längst angeklagt. Das Problem ist - wie ich das aus einem Artikel gelesen habe - das US System mit den Geschworenenen. Wenn da auch nur einer dabei ist der unbedingt eins dieser Bilder "vor sich sehen muss" um an die Schuld zu glauben dann kommt der Typ davon und kann dann auch nie wieder belangt werden. Deshalb wollen sie ihn mit der Beugehaft dazu bringen, die Platten zu entschlüsseln. Die sind sich 100% sicher, dass sie die Bilder da drauf finden, an der Schuld besteht wohl absolut kein Zweifel (daher stimmt ja der Richter auch einer Verlängerung der Beugehaft zu), sie wollen nur sichergehen, dass nicht irgend ein juristischer Laie (was die Geschworenen wohl sind) nicht kapiert, dass man "gewaltsam" (wie bei einem physischen Safe) nicht an die Bilder kommt wenn die Verschlüsselung zu stark ist und daher auch keine im Prozess zeigen kann.
 

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So haben Hexenjäger damals bestimmt auch argumentiert. "Gib einfach zu dass du eine Hexe bist, wir wissen es eh, können es nur nicht beweisen."
 

Benrath

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Ist morph nicht sonst von der Fraktion TOdesstrafe für Kinderschänder? Ich seh halt nicht wieso man auf einmal in der Lagen sein darf, daten absolut sicher zu verbergen, selbst wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Das öffnet Tür und Tor für alles.
 
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Die staatsanwaltschaft hat einen verdacht gegen benrath und wenn benrath seine unschuld nicht selbst beweist oder nicht an seiner überführung mitwirkt, dann wird er verurteilt. Klingelts? Der grad des verdachts und die beweislage können dabei keinen unterschied machen
 

Benrath

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Das überhaupt nicht die Analogie. Die Staatsanwaltschaft hat einen Verdacht und ein Richter erteilt daher einen Durchsuchungsbefehl, aber Benrath hat einen unzerstörbaren Safe in dem alle Beweise gelagert sind. Twist, der Safe ist eine verschlüsselte Festplatte.
 
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In dem fall wird der safe von der polizei mitgenommen und versucht ihn aufzubrechen. Dass die technik nun einen safe hervorbringt der zu gegebener zeit nicht aufgebrochen werden kann, darf nicht rechtliche prinzpien des rechtsstaates ausgebeln
 

Shihatsu

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Ich habs vor Jahren hier schon gesagt, und sage es gerne wieder: Wenn ihr die Bullen im Haus habt, hilft euch euer Trucrypt-Container nen Scheiss. Im Zweifelsfall schadet er euch sogar, da es den Anfangsverdacht (so denn ein "digitaler" ebensolcher) erhärtet. Das einzig sinnvolle ist physisch versteckt oder steganografiert. Und ja, Kryptografie steht unter Generalverdacht.
 
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Bei jemandem der sich fast 2 Jahre in Beugehaft nehmen lässt um die Daten nicht zu entschlüsseln auch völlig zu Recht. In der Kriminologie (und bei gerichtlicher Entscheidungsfindung übrigens auch) spielen halt nicht nur physische Beweise eine Rolle sondern auch Verhaltensweisen die unter psychologischen Gesichtspunkten beurteilt werden.

Wenn ich einen Typen der sich grad die Hose zu macht vom Kinderspielplatz wegrennen sehe und noch 3 weinende Kinder mit runtergezogenen Hosen behaupten der hätte sie grad unsittlich berührt, auf seinem Computer Logdateien zu bekannten Kinderpornoseiten und in seinem Schrank geklaute Kinderunterwäsche finde, dann brauche ich auch keine Videoaufnahme und kein Geständnis, der wird mit absoluter Sicherheit verurteilt, auch ohne physischen Beweis der Tat.

Wäre ja noch schöner, wenn ich einen umbringen könnte und solange ich Leiche und Tatwaffe sicher verschwinden lassen kann, muss man mich davon kommen lassen, auch wenns Indizien und Zeugen gibt die mich gesehen haben. Ich sag halt schlicht "Aussage gegen Aussage! Ätschbätsch!".
 

Gelöscht

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Wäre ja noch schöner, wenn ich einen umbringen könnte und solange ich Leiche und Tatwaffe sicher verschwinden lassen kann, muss man mich davon kommen lassen, auch wenns Indizien und Zeugen gibt die mich gesehen haben. Ich sag halt schlicht "Aussage gegen Aussage! Ätschbätsch!".

es gibt allerdings gute gründe, warum es für indizienbeweise hohe hürden gibt. ein bildersnippet im browsercache und eine einzige hörensagen-aussage für 1,5h jahre beugehaft? mit dem setting kannst du jeden einsperren.

ansonsten trennt die diskussion mal raus. andere baustelle:

Eltern protestieren gegen schwulen Erzieher
Ein Homosexueller wird Erzieher in einer Kita in Reinickendorf mit muslimischen Eltern. Das löst wütende Proteste aus. Was passiert, wenn zwei Welten aufeinander treffen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/q...stieren-gegen-schwulen-erzieher/19572356.html
 
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es gibt allerdings gute gründe, warum es für indizienbeweise hohe hürden gibt. ein bildersnippet im browsercache und eine einzige hörensagen-aussage für 1,5h jahre beugehaft? mit dem setting kannst du jeden einsperren.
Beziehe in Deine Überlegung einfach mal ein, dass "jeder" Unschuldige einfach die Platte entschüsseln würde und sofort frei wäre. Und wenn die Medienberichte stimmen (kA, Lügenpresse und so...), haben die durchaus mehr als ein Bildersnippet im Browsercache, eigentlich so viel, dass sie 100% von der Schuld überzeugt sind, weshalb auch die Beugehaft verlängert wurde.

Ich persönlich wäre auch dafür, dass binnen einer festgelegten Frist Anklage erhoben werden MUSS (ich gehe mal davon aus, in D ist das so). Aber das US System gibt ein solches Vorgehen scheinbar her, also nur verständlich dass sie es ausnutzen damit der Typ von dessen Schuld sie überzeugt sind (und der jederzeit mitarbeiten könnte um sich zu entlasten) nicht davonkommt. Ein rumtrampeln auf der "Unmenschlichkeit der US Justiz" halte ich zumindest bei dem Beispiel für nicht angebracht, da gibts viel bessere. Und ich mag die USA (als Staat) nicht. Kein Stück.
 

Gelöscht

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es geht mir nicht um das "rumtrampeln auf der unmenschlichkeit der us justiz" sondern um den paradigmenwechsel, dass beschuldigte (und mehr sind sie erstmal nicht) mit zeitlich nicht definierter beugehaft dazu gezwungen werden sollen, sich selbst zu belasten. für mich klingt das eher nach guantanamo. und die frage ist ja letztlich, wo ziehen wir die grenze. hier im thread klingt es ja an, der typ ist schuldig, es fehlen nur die beweise, er muss sie nur rausrücken. er hat es ja quasi selbst in der hand und jeder unschuldige würde die information ja sofort preisgeben. vielleicht muss man in der befragungsart halt mal noch einen gang hoch schalten - ist ja so gesehen keine folter, wenn er es selbst zu jeder zeit durch preisgabe beenden kann - wir reden ja auch nur von "weißer folter", also nix wirklich schlimmes. im prinzip gehts ja auch nur um einen kinderschänder, ein unschuldiger hätte ja schließlich schon längst kooperiert. nach alternativen fakten nun alternative bürgerrechte.
 
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Lies bitte meine Beiträge nochmal. Ich hab das ausführlich erklärt. Er muss sich NICHT selbst belasten. Niemand verlangt von ihm, dass er die gesuchten Bilder selbst rausrückt oder nennt wo sie gespeichert sind. Er wird gebeten den Safe zu öffnen und falls er das nicht macht, wird er festgehalten bis der offen ist. Die Beweise holen sich die Ermittler dann schon selbst. Das dauert dann halt je nach Sicherheitsklasse etwas. Im Grunde könnten sie 'nen alten 486er mit der Entschlüsselung beauftragen und ihm sagen "wir bohren grad den Safe auf, wird schätzungsweise 42824 Jahre dauern, dann geht ihr Verfahren nach Sichtung der Beweise weiter. So lange bleiben Sie unser Gast.".
Die Beugehaft ist also nicht "zeitlich nicht definiert", sie dauert so lange bis der Safe offen ist. Wie lange das dauert liegt ja völlig in den Händen des Beschuldigten, irgendwo zwischen zwei Minuten und 42824 Jahren.

Auf 'ne Folterdiskussion steig ich nicht ein, sorry. Ist imho einfach überhaupt nicht vergleichbar.
 

Gelöscht

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Lies bitte meine Beiträge nochmal. Ich hab das ausführlich erklärt. Er muss sich NICHT selbst belasten. Niemand verlangt von ihm, dass er die gesuchten Bilder selbst rausrückt oder nennt wo sie gespeichert sind. Er wird gebeten den Safe zu öffnen und falls er das nicht macht, wird er festgehalten bis der offen ist. Die Beweise holen sich die Ermittler dann schon selbst.

die beweise holen sich die ermittler schon selbst, deswegen wird er festgehalten, muskete, ?, profit.

Die Beugehaft ist also nicht "zeitlich nicht definiert", sie dauert so lange bis der Safe offen ist. Wie lange das dauert liegt ja völlig in den Händen des Beschuldigten, irgendwo zwischen zwei Minuten und 42824 Jahren.

in deutschland ist untersuchungshaft im übrigen auf 6 monate begrenzt und bedarf flucht- oder verdunklungsgefahr. da die ermittler die platte bereits offenkundig haben, kann man den ansatz von beweisvernichtung wohl getrost ignorieren und fluchtgefahr hängt von den sozialen wie ökonomischen möglichkeiten des beschuldigten ab und nicht von der brisanz der zu erwartenden beweismittel. vor deiner rechtsauffassung gruselt es mir ansonsten gewaltig.
 
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Moranthir

GröBaZ
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Man könnte auch die Judikative durch Judge Dredd ersetzen. Wenn er sich bei seinen Ermittlungen sicher ist, kann er verurteilen und bestrafen.
 
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die beweise holen sich die ermittler schon selbst, deswegen wird er festgehalten, muskete, ?, profit.
Red vernünftig wenn Du ernst genommen werden willst. Natürlich holen sich die Ermittler die beweise selbst, es dauert ohne Mitarbeit des Beschuldigten einfach lange. Im falle einer guten Verschlüsselung sehr lange. Das kann der Beschuldigte abkürzen, wenn er den Schlüssel rausgibt. Wäre im eigenen Interesse. Es sei denn natürlich, er weiss genau dass der Inhalt ihn viele Jahre in den Bau bringt, dann wäre es in seinem Interesse nicht mitzuarbeiten und darauf zu spekulieren, dass jemand wie Du mit den Schultern zuckt und meint "Tja, kann man halt nichts machen, schönen Tag noch" (weil Laienjury!).

in deutschland ist untersuchungshaft im übrigen auf 6 monate begrenzt und bedarf flucht- oder verdunklungsgefahr. da die ermittler die platte bereits offenkundig haben, kann man den ansatz von beweisvernichtung wohl getrost ignorieren und fluchtgefahr hängt von den sozialen wie ökonomischen möglichkeiten des beschuldigten ab und nicht von der brisanz der zu erwartenden beweismittel. vor deiner rechtsauffassung gruselt es mir ansonsten gewaltig.
Jaja, ist mir schon klar wie das in D ist, USA ist aber nicht D. Ich hab sogar explizit erwähnt, dass mir die Lösung wie in D lieber wäre aber das spielt für ein Verfahren in den USA nunmal keine Rolle. In D hätte er auch keine 12 zufällig ausgesuchten Laien da sitzen die über den Prozess entscheiden sondern einen oder mehrere Berufsrichter, denen dank juristischer und kriminologischer Ausbildung und Erfahrung 'ne vernünftige Indizienkette höchstwahrscheinlich plausibel erscheint, da wäre längst Anklage erhoben worden.
 

Gelöscht

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Red vernünftig wenn Du ernst genommen werden willst.

du drehst dich da argumentatorisch einfach im kreis: einerseits sagst du, er muss sich nicht selbst belasten, andererseits soll er aktiv bei der gewinnung von beweismaterialien mitwirken, ergo, sich selbst belasten. wir haben völlig zu recht den grundsatz, dass ein beschuldigter sich nicht äußern muss. es ist aufgabe der exekutive/judikative beweismittel zu einem beurteilungsfähigen vorgang zu verdichten. hilft ihnen der verdächtige (aus freien stücken), ist ihm das ggf. strafmildernd anzurechnen. ihn im umkehrschluss zu bestrafen führt uns schlichtweg auf krumme wege der rechtsmittel.
 

Benrath

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