sexueller Übergriff -/- sexueller Missbrauch / Vergewaltigung
Sorry, aber das ist ein ganz erbärmlicher Versuch, dich hier rauszureden.
Das deutsche Strafrecht kennt den Begriff des sexuellen Missbrauchs nur in Bezug auf Kinder und Jugendliche oder widerstandsunfähigen Personen, wo er eine beliebige sexuelle Handlung bezeichnet, die gegen den Willen des Opfers bzw. unter Ausnutzung einer Zwangslage vollzogen wird.
So zu tun, als bedeute der Begriff dasselbe wie Vergewaltigung, nur um TOPKEK eine Übertreibung unterzujubeln, ist eine recht plumpe Schutzbehauptung, um deine Verharmlosung zu rechtfertigen.
Tatsächlich dürften die Begriffe "sexueller Missbrauch" und "sexueller Übergriff" für die meisten Menschen näher beieinander liegen als "sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung". Wenn jemand vergewaltigt wurde, dann sagt man nämlich gemeinhin, dass er vergewaltigt - nicht bloß sexuell missbraucht - wurde.
Das entspricht im Übrigen auch der normalsprachlich häufiger gebrauchten englischen Variante "sexual abuse", die so ziemlich dasselbe bedeutet wie "sexueller Übergriff".
Ich fühle übrigens mit dir: Auch mich haben schon Beiträge unliebsamer Forenmitbürger so getriggert, dass ich instant zum Gegenangriff übergehen wollte und erst später gemerkt hab, dass das einzig schlimme an der Aussage ist, wer sie gemacht hat.