Die entsprechenden Vorwürfe beruhen zum nicht geringen Teil auf (bewussten) Verdrehungen und "Vereinfachungen". Viele Male haben wir gehört, die gegenwärtige Rechtslage "verlange, dass das Opfer sich wehrt". Tatsächlich verlangt sie das keineswegs, und die Profis unter denen, die es behaupten, wissen das genau. Sie zitieren die zwei oder drei ersichtlich fehlerhaften Urteile, die man im Netz finden kann, wieder und wieder, und schreiben dazu, diese seien "beispielhaft" für "die Rechtsprechung". In Wahrheit sind sie beispielhaft nur dafür, dass auch (höchste) Gerichte einmal irren oder Unsinn schreiben können. Die Tausenden von richtigen und überzeugenden Entscheidungen alle werden nicht zitiert. Wann man erlebt, wie erfahrene Rechtsanwältinnen, in der Rolle als Abgeordnete oder Aktivistin, mit Tremolo in der Stimme die Unangreifbarkeit und monolithische Stärke der BGH-Rechtsprechung beteuern, wenn es darum geht, einzelne Ausrutscher zur "ständigen Rechtsprechung" hochzujazzen, dreht es einem den Magen um. Doch die Damen lächeln fein, wenn Scheinwerfer und Kamera ausgeschaltet sind, und sagen: So geht Politik.