Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v3

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Ich hoffe es gibt dann auch Verwaltungsvorschriften darüber, in welchem Zeitrahmen ich ihn raus ziehen muss, wenn die Frau ein Signal gesendet hat, welches ich erst abschließend in seiner Bedeutung zu klären habe. Möglicherweise hat sie gerade ihre Einwilligung widerrufen und fühlt sich fortan vergewaltigt. -_-
 
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@Heator

-Zur Gefahr von Falschverdächtigungen
Das scheint ja ein richtiges Gespenst zu sein, das hier umgeht und Männern reihenweise den Schlaf raubt. Ich möchte nur mal erwähnen, dass es eine erhebliche Anzahl an demokratischen Rechtsstaaten gibt, in denen es wesentlich schärfere Formulierungen für den Straftatbestand der Vergewaltigung gibt - nämlich die fehlende Einwilligung des Opfers.
Mir ist nichts davon bekannt, dass es in diesen Ländern seit Einführung dieser Gesetze eine Epidemie von Falschbeschuldigungen oder gar Falschverurteilungen unschuldiger Männer gegeben hätte. Falls doch, dann nehme ich Quellen hierzu dankend an.
Ich schätze daher die Gefahr, dass es nach einer Unformulierung des deutschen StGB zu derartigen Zuständen käme als relativ gering ein.
Im Übrigen finde ich deine Argumentation widersprüchlich:
die hemmschwelle zur falschanzeige kann allein deswegen schon sinken, weil sich täterinnen früher immerhin noch die mühe gemacht haben sich selbst verletzungen beizufügen. das ist heute dann gott sei dank nicht mehr nötig.
Du bist doch gerade der Meinung, dass es überhaupt keiner (körperlichen) Verletzungen bedarf, um glaubhaft eine Vergewaltigung zu behaupten. Also war die Selbstzufügung solcher Verletzungen weder früher nötig noch wird sie es in Zukunft sein: Es bleibt alles beim Alten.

-Zu meinem Beispielfall und der Strafbarkeit
Du versuchst hier eine Strafbarkeit mit Aspekten zu begründen, die in meiner Beschreibung überhaupt nicht vorkommen und übrigens absichtlich nicht vorkommen. Mir ist bewusst, dass es konkludente Drohungen gibt. Hätte ich die in die Beschreibung des Falls aufnehmen wollen, dann hätte ich das getan.
Ich folge auch nicht deiner Herleitung, warum sich denn ein Vergewaltigungsopfer nicht wehrt. Dass es um Angst geht, da geh ich noch mit. Aber warum muss diese Angst durch eine Einschüchterung (auf welche Art auch immer) des Täters hervorgerufen werden? Vielleicht basiert sie auf früheren Erfahrungen des Opfers, mit denen der Täter gar nichts zu tun hat.
Dass allein körperliche Überlegenheit in der geltenden Rechtssprechung eine Drohung oder schutzlose Lage begründet, würde ich übrigens mal gerne belegt haben, denn das kann ich mir kaum vorstellen. Männer sind Frauen quasi immer körperlich überlegen, also wäre dieses Kriterium in quasi jedem Fall gegeben und würde die einschränkende Funktion der Begriffe ad absurdum führen.

-Zu den Beispielen für Schutzlücken
Ich hätte mir schon gewünscht, dass du was dazu sagst, warum das denn doch keine Schutzlücken sind, denn ich habe bei Fischer dazu nämlich leider nichts Konkretes gefunden. Ich vermute, du hast nicht in das Dokument reingeguckt, daher:
In folgenden Fällen ist der Täter nach geltendem Recht vollständig straflos:

a) Fälle, in denen der Täter zwar Gewalt ausübt, droht oder das Opfer in schutzloser Lage nötigt, der Entschluss zur Vornahme sexueller Handlungen jedoch erst später gefasst wird, das Opfer jedoch aufgrund des Vorverhaltens
weiterhin eingeschüchtert ist. Hier ist der Töter straflos, weil das Nötigungselement nicht zum Zweck der sexuellen Handlung eingesetzt wurden (fehlender Finalzusammenhang).
[Anmerkung von mir: Das dürfte ziemlich genau die Situation von BGH 4 StR 544/12 treffen.]
b) Fälle, in denen es an einer schutzlosen Lage i.S.d. § 177 I Nr. 3 StGB fehlt, das Opfer aber aufgrund früherer Gewalt, die zum Tatzeitpunkt freilich nicht ausgeübt oder zumindest konkludent angedroht wird (sonst § 177 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB), objektiv mit weiterer Gewalt rechnen muss (Klima der Gewalt).
c) Fälle, in denen das Opfer nur subjektiv Gewalt befürchtet, obgleich diese objektiv nicht droht, der Täter aber die Opferfurcht kennt und sich diese zunutze macht.
d) Fälle, in denen das Opfer seinen Willen zwar grundsätzlich artikulieren kann, der Täter sich aber ohne Ausübung von Zwang durch schlichte Nichtbeachtung des gegenteiligen Willens – etwa im Wege eines überraschenden Angriffs – darüber hinwegsetzt. Dies betrifft auch Fälle eines zunächst einvernehmlichen Sexualakts, bei dem der Täter durch den plötzlichen Übergang zu sexuellen Variationen den Willen des Opfers missachtet.

-Zum Thema Fahrlässigkeit
Ich stimme dir völlig darin zu, dass das ein heißes Eisen ist. Aber wenn man die Vergewaltigung erstmal als schwerwiegende Rechtsverletzung sieht, dann ist es doch so: Wir bestrafen z.B. fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Warum soll das bei Vergewaltigung nicht gehen?
Ein erstes Hindernis scheint mir die Charakterisierung der Vergewaltigung als sexuelle Nötigung zu sein. Eine fahrlässige Nötigung ist zumindest mir nicht vorstellbar: Wie soll ich jemanden durch bloße Rücksichtslosigkeit "ausversehen" zu etwas zwingen? Das ergibt für mich keinen Sinn.
Der ganze Tatbestand der Vergewaltigung lässt sich aber durchaus aus einer anderen Perspektive denken, statt aus dem der Nötigung, nämlich aus dem der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, ohne dass dazu eine vorsätzliche Nötigung erforderlich sein muss. So eine Verletzung kann prinzipiell auch fahrlässig erfolgen, indem Mann in einer bestimmten Situation zwar nicht den Vorsatz hat, die Frau zu etwas zu nötigen, es aber dennoch an der gebührenden Sorgfalt ermangeln lässt, ihren entgegenstehenden Willen zu erkennen.
(Auf so einen Fall zielte übrigens auch mein Beispielfall von oben zum Teil ab. Dabei sollte man allerdings nochmal festhalten, dass auch die aktuelle Reform keine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit vorsieht.)

-Schlussbemerkung zum Sinn der Reform
Hier kann ich dir auf deine Fragen leider keine Antwort geben und du scheinst mich in diesem Punkt auch missverstanden zu haben: Ich bin KEIN Befürworter dieser Reform.
Für mich ergeben Gesetzesänderungen grundsätzlich nur Sinn, wenn sie für mehr Konsistenz, Einfachheit oder Klarheit sorgen oder als Reaktion auf einen erkannten Regelungsbedarf notwendig werden. Letzteres wäre dann die viel zitierte Schutzlücke, von deren Existenz ich in diesem Fall aber nicht überzeugt bin, ohne mir anmaßen zu wollen, das abschließend beurteilen zu können.
 
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Alter, zu deinem Fall a) alleine hat er sich doch ausgiebig geäußert als er über die "konkludente Drohung" geschrieben hat.
 
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Aber es könnte es aber immer noch Fälle geben, wo die Frau zwar alles mit macht aber *eigentlich* doch vergewaltigt wird, weil sie es ja *eigentlich* nicht wollte, nur zu viel Angst hat was zu sagen. Oder sie merkt es gar erst später, wie schlimm sie doch ausgenutzt wurde. Da hilft nur: Sex nur noch unter Aufsicht. Von bewaffneten Beamten die die Frau im Falle des Falles sofort mittels finalem Rettungsschuss von ihrem Vergewaltiger befreien können. Termine gibts beim Amt.
Anders gehts nicht, sonst haben wir "Schutzlücken".
 

Gelöscht

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ich denke, darauf wirds hinaus laufen, auch wenn du es natürlich polemisch meinst. sex nur noch bei mitlaufender kamera und natürlich in einem entsprechend ausgeleuchteten ambiente, damit man anschließend mit einem großen expertengremium tagelang beratschlagen kann, ob hier eine vergewaltigung vorlag. das muss man ja auch noch jahre später noch machen können, womit die vorratsdatenspeicherung endlich mal sinnvoll verknüpft werden kann. alles andere ist wirklich eine schutzlücke. die uefa hat bestimmt entsprechende kameratechnologie, damit man den vorfall auch in zeitlupe und von allen seiten exakt analysieren kann.
 
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Jo, genau so wird es ablaufen! :top2:
Am besten sollte man den ganzen Kack widerrufen. Lass auch Vergewaltigung in der Ehe wieder erlauben; Ehe ist für Nachwuchs gedacht und wer einmal seine Einwilligung gegeben hat (Trauung) darf doch nix mehr dagegen haben. Wo kämen wir denn auch hin?
Keine Sorge YNC, deine Elche im Wald werden dich shcon nicht anzeigen.
 

Gelöscht

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ach, das erledigt sich eh von alleine. der islam gehört zu deutschland und so. als schizophrene, palituchtragende genderwissenschaftl_er_in sieht man den widerspruch schlicht nicht.
 
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@ticor: Davon spricht niemand. Die bisherigen Regelungen waren eindeutig und zumutbar für beide Seiten: Wer nicht gefickt werden will, kneift einfach mal die Beine (oder die Arschbacken, wir wollen ja niemanden diskriminieren) zusammen und fertig, jeder Versuch des anderen, dies zu überwinden resultiert automatisch in einer Vergewaltigung. All diese konstruierten "Ja aber was wenn er sie vorher angeschrien hat ohne Sex zu wollen und dann später wollte er auf einmal Sex und die Frau war wie vor Angst versteinert und hat einfach alles zugelassen" entheben eine Seite dieser Interaktion zwischen zwei Erwachsenen Menschen jeglicher Verantwortung für das Geschehen. Die andere Seite muss nun nicht mehr nur auf das achten was sie selbst tut um straffrei zu bleiben, sondern auch auf das was die andere Seite tut, nicht tut, eventuell meint oder gar absichtlich unterlässt und daraus versuchen zu ermitteln was jetzt im Moment wohl der von einem unbeteiligten Dritten erkennbare Wille wäre oder ab wann man eine Einwilligung als widerrufen ansehen müsste...

Egal was man in die Gesetze schreibt, es wird immer wieder irgend eine arme Seele geben die sich auf so konstruierte Umstände beruft und sich eigentlich doch vergewaltigt fühlt und wenn man alle diese Fälle irgendwie regeln möchte weil es sonst ja "Schutzlücken" gäbe, dann läuft es - wenn man konsequent ist - darauf hinaus, dass Sexualität irgendwann halt nur noch gemäß formal juristischen Regeln ausgelebt werden darf. Da das hoffentlich niemand will, müssen wir also 'ne sehr einfache Lösung finden die 99,99% der Bevölkerung easy umsetzen kann und die heisst: Widerstand darf nicht aktiv überwunden oder unterbunden werden. Fertig. Wem das unzumutbar erscheint weil er weiterhin völlig versteinert von der Furcht ist, doch irgendwie ausgetrickst, manipuliert oder konditioniert zu werden und sich dann vergewaltigt zu fühlen, der soll sich schlichtweg von Schwänzen fern halten. Man muss keine Männer in seine Wohnung lassen, man muss nicht zu Männern in die Wohnung gehen, man muss nicht bei Männern bleiben die einen anschreien, bedrohen, schlagen und man muss sich niemals mit einem Mann allein irgendwo aufhalten wenn man nicht will. Genug Optionen um sicher zu stellen, dass man niemals gegen seinen Willen Sex haben wird und der Typ durch eine "Schutzlücke" nicht belangt wird, gibt es. Einfach mal nutzen.
 
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Jetzt haben wir uns alle der Reihe nach einmal echauffiert und lächerlich gemacht und kommen vielleicht wieder auf den Casus Knacksus zurück: Findest du es in Ordnung, wenn ein Mann an einer Frau trotz ihrer klar zum Ausdruck gebrachten Ablehnung sexuelle Handlungen vollzieht oder nicht?
Falls nein, dann haben wir kein Problem, falls doch, dann hast du ein Problem.
 
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Benrath

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Es ist immer klare Vergewaltigung. Das mit dem "klar zum ausdruck bringen" ist doch mega pseudo.

In erster Linie ist die Beweisführung das Problem, dann











ob es ausreichend zum Ausdruck gebracht wurde.


Wie hohl. Natürlich in beide Richtungen, weil sich wie hier lange ausgeführt dadurch quasi nichts ändert.
 
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jetzt isses vergewaltigung ohne dasses "klar zum ausdruck" gebracht wurde.
Nein, ist es nicht.

Falls du anderer Ansicht bist, dann konstruier doch mal ein Beispiel, wo diese Ablehnung nicht klar zum Ausdruck gebracht wurde und zeige dann, warum die neue Gesetzesform das trotzdem unter Strafe stellt.

Genau das wäre nämlich ein gutes Argument dafür, dass das Gesetz zu weit geht: Es bestraft Verhalten, das gar nicht strafwürdig ist.
Komischerweise hat noch niemand von euch so einen (imaginären) Fall vorgetragen. Das erweckt zwangsläufig den Anschein, als sei eure Position nichts als Hysterie (pikanterweise genau das, was ihr der Gegenseite vorwerft).

Also schieß doch mal los: Nenn ein Beispiel und eine ausführliche Begründung, warum es nach altem Recht nicht strafbar war, nach neuem Recht strafbar ist, aber nichtl strafbar sein sollte.
 
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Dambruch usw, aber wer braucht denn wirklich eine anonyme SIM Karte ausser für illegale Zwecke?

hach benrath ^^
es geht um die step by step errichtung eines überwachungsstaates. dass der mensch privatheit braucht, um "frei" zu sein solltest sogar du verstehen.
statt zu fragen wer anonyme simkarten braucht solltest du lieber fragen was de-anonymisierte simkarten im kampf gegen terror nutzen. hint: nichts.

du würdest dir vom staat doch sogar ne kamera im arsch installieren lassen, solang sie dich beim sitzen nicht zwickt. darmkrebs is hochgefährlich - sagt sogar klitschko.

junge junge junge
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Nein, ist es nicht.

Falls du anderer Ansicht bist, dann konstruier doch mal ein Beispiel, wo diese Ablehnung nicht klar zum Ausdruck gebracht wurde und zeige dann, warum die neue Gesetzesform das trotzdem unter Strafe stellt.

Genau das wäre nämlich ein gutes Argument dafür, dass das Gesetz zu weit geht: Es bestraft Verhalten, das gar nicht strafwürdig ist.
Komischerweise hat noch niemand von euch so einen (imaginären) Fall vorgetragen. Das erweckt zwangsläufig den Anschein, als sei eure Position nichts als Hysterie (pikanterweise genau das, was ihr der Gegenseite vorwerft).

Also schieß doch mal los: Nenn ein Beispiel und eine ausführliche Begründung, warum es nach altem Recht nicht strafbar war, nach neuem Recht strafbar ist, aber nichtl strafbar sein sollte.

ne, es hat nur keiner bock zu diskutieren, weil du hier frech auftrittst. wenn du schon die absolute mindermeinung vertreten willst (mir ist wirklich noch kein jurist begegnet, der die reform nicht grausig fand, egal ob in der kanzlei oder bei der staatsanwaltschaft), dann wenigstens höflich.

ich gebe dir zwei beispiele (es gibt aber noch viel mehr):
du liegst mit deiner freundin im bett. du hast bock auf sex, sie sagt nein, zu müde. du streichelst/grabbelst/fummelst aber weiter (jajaja ist klar, würdest du NIEEEE machen, wenn deine freundin einmal nein sagst springst du aus dem bett und flüchtest aufs sofa), bis sie schließlich nachgibt und dich machen lässt. strafbar. selbst wenn sie anschließend mitmacht, ändert es nichts daran, dass du das nein ignoriert hast und sexuelle handlung gegen ihren erklärten willen vorgenommen hast.

zweites beispiel, der grausamste paragraph der ganzen reform: 184j (oder i, bin mir nicht sicher). du machst dich strafbar, wenn du zufällig in einer gruppe stehst, bei der irgendwer ein sexualdelikt begeht. sagen wir ein jungesellenabschied (würde sowas natürlich nie machen, sowas ist etwas für die mittelschicht, aber nehmen wir das einfach mal an). irgendwer der besoffenen bauern grabscht einer ollen auf der straße an die möpse, ziehst sich zu sich heran. du bist dran, strafbar. toll, oder? mitgefangen, mitgehangen, wir sind jetzt endlich wieder im jahr 1500 angekommen.

derlei beispiele gibt es dutzende mehr, wenn du fünf minuten googlen würdest und dir die empörten stimmen der meisten anwälte/juristen durchlesen würdest, wärst du informiert.


------

parallel dazu: linker straßenterror scheint in berlin nicht unter kontrolle zu kriegen sein.
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-krawalle-um-rigaer-strasse-94-a-1102463.html

Erkenntnisse des Verfassungsschutzes scheinen seine Wahrnehmung zu stützen. So verzeichnete das Bundesamt (BfV) zuletzt einen "drastischen Anstieg linksextremistischer Gewalttaten". Es sei im vergangenen Jahr mit 1608 Taten ein neuer Höchststand seit der in 2001 begonnenen Erfassung erreicht worden, heißt es in dem aktuellen Bericht der Behörde. Die Zahl der gewaltorientierten Linksextremisten liegt demnach inzwischen bei 7700 Personen. Insgesamt hätten das Aggressionsniveau und die Intensität der Gewalt in den vergangenen Jahren zugenommen, so das BfV.

"Die Täter nehmen nicht nur schwerste Körperverletzungen, sondern auch den Tod von Menschen billigend in Kauf. Angriffe werden meist im Umfeld von Demonstrationen verübt", analysiert der Verfassungsschutz.

der staat ist hier halt auf dem linken auge blind, stattdessen wird die ankunft des neuen hitler befürchtet, weil irgendwelche rohbauten angezündet werden, während linksfaschisten menschen (ja auch polizeibeamte sind menschen) und neuerdings auch unbescholtene bürger angreifen. die berliner sollten mal von uns in HH lernen. einfach die ganze gegend zum gefahrengebiet erklären und die verbrecher einen nach dem anderen hochnehmen. dazu die linke szene infiltrieren, so wie in der roten flora geschehen, wo nach wie vor eine stattliche anzah von verdeckten ermittlern operieren, was den linken verbrechern auch bewusst ist, weshalb sie die füße stillhalten.

In einer vertraulichen Analyse der Sicherheitsbehörden heißt es, dass mit Anschlägen "auf das Lebens- und Arbeitsumfeld von Verantwortlichen im Sinne der linken Propaganda zu rechnen" sei. Viele dieser Taten erweckten den Eindruck, dass eine ideologische Begründung zweitrangig sei und es im Wesentlichen darum gehe, günstige Gelegenheiten auszunutzen. "In herausragenden Einzelfällen" sei die Qualität der Gewalt derart gestiegen, dass Menschen sogar verletzt oder getötet werden könnten, steht in dem Bericht.

Dem widerspricht die Berliner Szene noch nicht einmal.
 
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Benrath

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hach benrath ^^
es geht um die step by step errichtung eines überwachungsstaates. dass der mensch privatheit braucht, um "frei" zu sein solltest sogar du verstehen.
statt zu fragen wer anonyme simkarten braucht solltest du lieber fragen was de-anonymisierte simkarten im kampf gegen terror nutzen. hint: nichts.

du würdest dir vom staat doch sogar ne kamera im arsch installieren lassen, solang sie dich beim sitzen nicht zwickt. darmkrebs is hochgefährlich - sagt sogar klitschko.

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Gegen Terror is glaub ich auch recht irrelevant, aber gegen generelle Kriminalität kann ichs mir zumindest vorstellen.

Wie dir ne anonyme Simkarte soviel privatheit bringt, weiss ich nicht. An sich betrifft das mal wieder niemanden ausser dem eventuellen Journalisten/Anwalt aus Morphs Beispiel.

Props für die Topanalogie.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Wie dir ne anonyme Simkarte soviel privatheit bringt, weiss ich nicht. An sich betrifft das mal wieder niemanden ausser dem eventuellen Journalisten/Anwalt aus Morphs Beispiel.

also mir wäre kein anwalt bekannt, der über irgendwelche anonymen simkarten kommuniziert. wir leben hier nicht in der udssr, wir brauchen uns vor dem rechtsstaat nicht verstecken, der anwalt und insb. das anwaltsprivileg ggü dem mandanten, sind sehr gut geschützt. auch ist mir von keinem journalisten bekannt, der in deutschland unschuldig im knast sitzt oÄ. typisch hysterische panikmache von leuten, die orwell gelesen haben und meinen, dass man das auf jeden fall auf die echte welt übertragen kann - insb. auf einen funktionierenden rechtsstaat wie deutschland. aber klar, überwachungsstaat incomming :rolleyes:
 
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Es geht um die Probleme, falls der deutsche Rechtsstaat mal nicht mehr funktioniert. Wobei man dann wahrscheinlich trotzdem auf "anderen" Wegen an eine anonyme Simkarte kommt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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wenn der deutsche rechtsstaat mal nicht mehr funktionieren sollte, ist die sim karte unser aller geringstes problem.
 
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wenn der deutsche rechtsstaat mal nicht mehr funktionieren sollte, ist die sim karte unser aller geringstes problem.

das mit den sim karte ist doch auch nur einer von drölftausend dingen, die seit jahren den überwachungsstaat bedrohlich anwachsen lassen. die einzelnen maßnahmen für sich genommen sind nicht so dramatisch, die summe aber schon.

Gegen Terror is glaub ich auch recht irrelevant, aber gegen generelle Kriminalität kann ichs mir zumindest vorstellen.

afaik ist DAS argument zur einführung aber terror und eben nicht kriminalität. das ist wieder so typisch und gleichzeitig traurig. der zweck wegen dem die freiheit der bürger eingeschränkt wird verfehlt sein ziel. wer parallelen zu dem hier eifrig diskutierten rape gesetz sieht - jop.
 

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auch ist mir von keinem journalisten bekannt, der in deutschland unschuldig im knast sitzt oÄ.

Nicht im Knast, es wurde aber ermittelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Netzpolitik.org#Ermittlungen_wegen_Verdachts_des_Landesverrats

Ansonsten einfach mal etwas weiterdenken. Ausländische Journalisten werden durch den BND überwacht und geben die gewonnenen Erkenntnisse an andere Geheimdienste weiter. Macht man ja so unter Brüdern.

Ich weiß gar nicht wie man das nicht als Überwachung ansehen kann. Ich mir schier unbegreiflich. Überwachung bringt nachweislich nichts, kostet nur Geld, sorgt für mehr Bürokratie und behindert Bürger.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Überwachung bringt nachweislich nichts, kostet nur Geld, sorgt für mehr Bürokratie und behindert Bürger.

und deswegen ist der pöhse leviathan da auch ganz scharf drauf. macht sinn, ich frag nochmal bei der nächsten zentralratsversammlung nach, warum wir das nochmal machen ^^

und wegen netzpolitik.org: da wurde ermittelt und dann wurden die ermittlungen eingestellt, weil sich der verdacht nicht besätigt hat. hitler/7, rechtsstaat kaputt. ah ne, doch nicht.
 

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Hast du nicht immer den Standpunkt vertreten dass nachgewiesen werden muss, welchen positiven Effekt die Gesetzesänderung mit sich bringt?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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jo und anonymisierte sim karten sind ein riesen problem für polizeiliche ermittlungsarbeit. so gut wie alle dealer, waffenschmuggler und ziemlich wahrscheinlich auch terroristen arbeiten damit. wären auch doof wenn nicht.
 

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Und die Dealer, Waffenschmuggler und wahrscheinlich auch Terroristen können sich keine gefälschten Ausweise besorgen um damit anonyme SIM Karten zu kaufen? Oder bringen einfach aus anderen Ländern (bis auf die Schweiz afaik jedes andere europäische Land) welche mit? Oder klauen einfach Handys, telefonieren damit und entsorgen diese dann?

Wie wird sichergestellt dass die ALDI Verkäuferin am Samstagmittag in der Rushhour einen gefälschten polnischen Pass erkennt?

Das ist das was ich meine. Es schafft Bürokratie und die richtigen Bösewichte bekommt man damit eh nicht zu greifen. Dafür de-anonymisierst man ein gesamtes Land.

PS: Auf der einen Seite wird durch die EU alles "gemeinsamer" (Roaming fällt Mitte 2017 EU-weit weg) und hier schafft man wieder Insellösungen die nichts bringen. :rofl2:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Und die Dealer, Waffenschmuggler und wahrscheinlich auch Terroristen können sich keine gefälschten Ausweise besorgen um damit anonyme SIM Karten zu kaufen?

das ist nicht so einfach wie du dir das vielleicht vorstellst. es ist definitiv einfacher sich eine AK zu besorgen als einen funktionierenden gefälschten biometrischen ausweis, der nicht sofort beim ersten check auffliegt.

Oder klauen einfach Handys, telefonieren damit und entsorgen diese dann?
was meinst du wie lange man mit einem geklauten handy telefonieren kann, bis es gesperrt wird? eine stunde? vielleicht zwei?

Wie wird sichergestellt dass die ALDI Verkäuferin am Samstagmittag in der Rushhour einen gefälschten polnischen Pass erkennt?

der ausweis wird in einem zentralregister überprüft. falls es so eins auf EU ebene nicht gibt, wird man eben einen deutschen ausweis brauchen, so wie in manch anderem land auch.
 

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der nicht sofort beim ersten check auffliegt.
Man soll damit nicht durch den Zoll. Es geht hier um SIM Karten die im Einzelhandel oder am Kiosk an der Ecke verkauft werden.

was meinst du wie lange man mit einem geklauten handy telefonieren kann, bis es gesperrt wird? eine stunde? vielleicht zwei?
Für kurze Absprachen sollte eine Stunde genügen.

der ausweis wird in einem zentralregister überprüft.
Und an dieses Zentralregister kann sich dann jeder Einzelhändler anschließen? Oder dürfen das nur große Geschäfte ab 200m² Verkaufsfläche und extra geschultem Personal? Wie lange dauert die Bearbeitung? Oder müssen ausländische nicht-europäische Terroristen Touristen schon vor dem Urlaub einen Antrag stellen (am besten noch über die Deutsche Botschaft im jeweiligen Land). Es ist einfach weltfremd und unnötig was hier betrieben wird.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Man soll damit nicht durch den Zoll. Es geht hier um SIM Karten die im Einzelhandel oder am Kiosk an der Ecke verkauft werden.

und du denkst der gesetzgeber ist so blöd, dass er für den verkauf als einzige voraussetzung "ausweis zeigen" reguliert und nicht den check des ausweises per nummer im zentralregister?

Für kurze Absprachen sollte eine Stunde genügen.

klar, hört sich praktisch an..."also abdul, wir platzieren die bombe am..." aaaah alhamdullullah wieder gesperrt. warte bruder, ich muss schnell neue handy abziehen, damit wir besser kuffrtöten besprechen können!

Und an dieses Zentralregister kann sich dann jeder Einzelhändler anschließen? Oder dürfen das nur große Geschäfte ab 200m² Verkaufsfläche und extra geschultem Personal? Wie lange dauert die Bearbeitung? Oder müssen ausländische nicht-europäische Terroristen Touristen schon vor dem Urlaub einen Antrag stellen (am besten noch über die Deutsche Botschaft im jeweiligen Land). Es ist einfach weltfremd und unnötig was hier betrieben wird.

juuunge, wasn los mit dir, weißt du wirklich nicht wie ausweise funktionieren? was denkst du, wofür die nummer da oben rechts ist? das hat nichts mit "anschließen" zu tun, als nächstes kommt die große sorge, dass media markt zugriff auf deine biometrischen daten bekommt oder was ^^
 

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Anschließen = Abfragen bzw irgendwie eine Konnektivität herstellen
 
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nennt sich Internet, tolle Erfindung übrigens
 
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ne, es hat nur keiner bock zu diskutieren, weil du hier frech auftrittst. wenn du schon die absolute mindermeinung vertreten willst (mir ist wirklich noch kein jurist begegnet, der die reform nicht grausig fand, egal ob in der kanzlei oder bei der staatsanwaltschaft), dann wenigstens höflich.
Ach Gottchen, ich war Mr. "jedes Wort TOTALER BULLSHIT" nicht höflich genug? Werd mirs für die Zukunft merken...
Im Übrigen versteh ich nicht, warum du mir schon wieder unterstellst, ich wäre ein Befürworter der Reform, obwohl ich bereits zweimal deutlich gesagt habe, dass ich sie sogar ziemlich strikt ablehne?

ich gebe dir zwei beispiele (es gibt aber noch viel mehr):
du liegst mit deiner freundin im bett. du hast bock auf sex, sie sagt nein, zu müde. du streichelst/grabbelst/fummelst aber weiter (jajaja ist klar, würdest du NIEEEE machen, wenn deine freundin einmal nein sagst springst du aus dem bett und flüchtest aufs sofa), bis sie schließlich nachgibt und dich machen lässt. strafbar. selbst wenn sie anschließend mitmacht, ändert es nichts daran, dass du das nein ignoriert hast und sexuelle handlung gegen ihren erklärten willen vorgenommen hast.
Ob hier Strafbarkeit vorliegen sollte, hängt imo von den Details ab. Lehnt sie nur Sex ab, duldet aber die Anbahnung durch streicheln, befummeln etc. und stimmt später auch dem Sex (implizit durch Gewährenlassen) zu? In diesem Fall kann ich keinen entgegenstehenden Willen erkennen, da der Sex ja (hoffentlich) erst losgeht, als sie schließlich doch dazu bereit ist - ob sie Bock drauf hat oder nicht; es soll ja auch Menschen geben, die Sex dulden, solange es den anderen glücklich macht, was ja auch völlig okay ist.
Wenn sie allerdings deutlich sagt, dass sie in diesem Moment überhaupt nicht berührt werden will und der Mann das trotzdem macht, seh ich das Problem damit nicht, dass diese Handlung grundsätzlich erstmal strafbar ist.
Das wird gegebenenfalls durch den Kontext der Beziehung relativiert. Wenn es z.B. üblich war, dass der Mann sich auf diesem Weg ihre Zustimmung "erarbeitet" hat und sie in der Vergangenheit auch nie Anstoß an dieser Verhaltensweise genommen hat, dann ist dem Mann natürlich nicht zuzumuten, dass er darin eine Ablehnung erkennen konnte und er hat sich auch nicht strafbar gemacht.
Auch ein Nein ist immer im Kontext zu sehen.

Interessant find ich übrigens die Einlassung von Frau Prof. Hörnle (einer starken Befürworterin der Reform) zu genau dieser Frage:
BZ: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt sein Geschlechtsteil, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ignoriert hat?
Hörnle: Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an?
BZ: Unmittelbar danach tut er das sicher nicht. Aber vielleicht geht sie einen Monat später fremd. Er trennt sich, ist verletzt und zeigt sie nun wegen ihrer mehrfachen sexuellen Übergriffe an. Was soll die Staatsanwaltschaft tun?
Hörnle: Im Lauf von Beziehungen gibt es viele Vergehen, etwa Beleidigungen. Und im Verlauf von Trennungen wird mit Blick auf bestimmte Gegenstände der Vorwurf der Unterschlagung erhoben. Das Strafrecht ist nicht dazu da, all solche Vergehen in Beziehungen aufzuarbeiten. Hier würde das Verfahren wegen ‚geringer Schuld‘ eingestellt.
www.badische-zeitung.de/deutschland...t-nein-in-der-praxis-bedeutet--124418501.html
Die markierte Passage ist schon ein Knaller, wenn man sie so interpretiert, dass der Mann ja nichts zu befürchten habe, solange Frau und Staatsanwaltschaft sich gnädig zeigen.
Die Erklärung danach leuchtet mir sogar ein, obwohl ich nicht weiß, ob das eine tragfähige Maxime ist nach dem Motto: Wir können ruhig erstmal mehr unter Strafe stellen, weil in den harmlosen Fällen eh niemals eine Verurteilung erfolgt.

Am Ende obliegt es eh der Verantwortung eines Richters und man muss sich auf dessen gesunden Menschenverstand verlassen. Der Gesetzestext kann ohnehin nicht jede Eventualität des Einzelfalls bis ins Detail regeln.

zweites beispiel, der grausamste paragraph der ganzen reform: 184j (oder i, bin mir nicht sicher). du machst dich strafbar, wenn du zufällig in einer gruppe stehst, bei der irgendwer ein sexualdelikt begeht. sagen wir ein jungesellenabschied (würde sowas natürlich nie machen, sowas ist etwas für die mittelschicht, aber nehmen wir das einfach mal an). irgendwer der besoffenen bauern grabscht einer ollen auf der straße an die möpse, ziehst sich zu sich heran. du bist dran, strafbar. toll, oder? mitgefangen, mitgehangen, wir sind jetzt endlich wieder im jahr 1500 angekommen.
Dass das grausam ist, da stimme ich zu. Gesetzgeberisch schon allein ein Totalfail, weil sich kein intelligenter Mensch etwas unter der "Beteiligung an einer Gruppe" vorstellen kann, wie es afaik im Gesetzestext heißt.
Vielleicht soll man es ja so verstehen, dass man sich aus einer Gruppe zu entfernen hat, sobald einem bewusst wird, dass sie die Begehung von Straftaten unterstützt bzw. erleichtert.
Letztlich muss auch hier (leider) die Rechtsprechung verhandeln, ob es sich um eine geringere Strafbarkeitshürde als die Beihilfe zu einer Straftat handelt.
 
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