Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v3

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#2 an heat0r. es ist einfach nur ekelhaft wie wirklich jedes verdammte medium auf diesen zug aufspringt und ich frage mich dann immer, was es den leuten denn bringt. dahinter steckt ja nichtmal ne lobby, die irgendwie geld bringt.

den höhepunkt der tendenziösen berichterstattung hat imo der gina-lisa fall gebracht. wie diese hässliche bitch zur ikone gegen sexualisierte gewalt heraufstilisiert wurde, obwohl jeder vernünftig denkende mensch sich den fakten nicht verschließen kann, dass die alte einfach nur behindert ist und die ganze scheiße für sie ganz schön nach hinten losgegangen ist
 
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Benrath

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@ Heator, wenn wir das doch seit 100 Jahren machen, wieso klagt dann keiner ?

Ich dachte es gibt auch noch die Abgrenzung zu grober Fahrlässigkeit. Der Knackpunkt ist die Feststellung der Vorhersehbarkeit des pflichtwidrigen verhaltens. Was sind denn für ein Unternehmen die objektive Massstäbe? Wenn ich Produkt A einführe und sich später rausstellt, dass es die Aktiengesellschaft ruiniert hat, ist mir völlig unklar, ob das vorhersehbar war.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ist ja auch richtig. Mir ging es nur um die Feststellung, dass Fahrlässigkeit nichts mit "Hindisight" zu tun hat, sondenr eine ganz normale Verschuldensform in allen Rechtssystemen ist, die sich eben nachprüfen lässt. Ich könnte mir jetzt Beispiele aus den Fingern saugen, wann eine Vorhersehbarkeit in deinem Beispiel gegeben sein könnte und wann nicht, aber das tut ja nichts zur Sache. Es gibt Fälle, wo man eine Fahrlässigkeit feststellen können wird und andere, in denen das nicht möglich sein wird. Fahrlässigkeit ist jedenfalls kein Grund eine entsprechende Regelung zu treffen oder nicht zu treffen. Dagegen gibt es aber natürlich genug andere Gründe, nur darum ging es mir.
 
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Heator was ist denn so schlimm an dem Gesetz?
Wenn ich dich richtig verstehe ist es vorallem überflüssig... ok, überflüssige Gesetze sind nicht schön, aber es gibt schlimmeres, und der Teil über das Aufenthaltsrecht und die Gruppen scheint mir sinnvoll.
 

Benrath

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Ist ja auch richtig. Mir ging es nur um die Feststellung, dass Fahrlässigkeit nichts mit "Hindisight" zu tun hat, sondenr eine ganz normale Verschuldensform in allen Rechtssystemen ist, die sich eben nachprüfen lässt. Ich könnte mir jetzt Beispiele aus den Fingern saugen, wann eine Vorhersehbarkeit in deinem Beispiel gegeben sein könnte und wann nicht, aber das tut ja nichts zur Sache. Es gibt Fälle, wo man eine Fahrlässigkeit feststellen können wird und andere, in denen das nicht möglich sein wird. Fahrlässigkeit ist jedenfalls kein Grund eine entsprechende Regelung zu treffen oder nicht zu treffen. Dagegen gibt es aber natürlich genug andere Gründe, nur darum ging es mir.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass viele nachweislich fahrlässlich synonym für falsche/schlechte Entscheidung sehen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Jo aber gerade der Teil wird von Linken und Grünen angegriffen, was natürlich klar war, wären ja nicht Linke und Grüne wenn sie Sinnvolles nicht blockieren und sinnloses begrüßen würden.

Gefährlich ist an dem Gesetz, dass es Falschverdächtigungen erleichtert:
Weil für eine Verurteilung über jeden vernünftigen Zweifel hinaus festgestellt werden muss, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, muss das Gericht darüber befinden, ob die Kriterien erfüllt sind, nach denen sie als genau diese Tat gilt – also etwa ob der Unwille zu sexuellen Handlungen verständlich geäußert wurde. Und selbstverständlich hat der Angeklagte das Recht, sich zu verteidigen, indem er etwa die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestreitet.
Deswegen kann es nicht sein, dass zum Beispiel ein innerer Vorbehalt ausreicht, das bloße Gefühl, bedroht, eingeschüchtert, genötigt worden zu sein, um als Opfer eines sexuellen Missbrauchs zu gelten.

Und natürlich weil es wieder nur ein erster Schritt ist. Es gab ja schon zig Verschärfungen, nie waren die Frauenverbände zufrieden. Immernoch wird gelogen von irgendwelchen kuriosen "Dunkelziffern" und angeblich zig Tausend "Vergewaltigern", die nicht verurteilt würden. Ebenso ist höchst problematisch, dass im neuen Gesetz im Grunde eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit eingeführt wurde. Eine Vergewaltigung ist nunmehr auch möglich, wenn ein entgegenstehender Wille vom Täter zwar nicht erkannt wurde, aber hätte "erkannt werden müssen". D.h. vereinfacht gesagt, du kannst Sex mit einer Frau haben, in der Annahme alles sei einvernehmlich, nur um am nächsten Tag festzustellen, dass du eine Vergewaltigung begangen haben sollst, wei ldie Frau eigentlich nicht wollte, aber aus Furcht nichts gesagt hat. Subjektive Tatelemente werden mit objektiven aufs unfassbarste Vermischt:

Tastsache ist, der neue Tatbestand ist eine Mischung: aus Nötigung und "Missbrauch". Im Absatz 1 ist eine Pseudo-Nötigung bestraft: handeln gegen den "erkennbaren Willen". Was immer das sein mag: "erkennbar". Erkennbar für wen: Den Täter oder einen objektiven Dritten (etwa das Gericht)? Der Unterschied zwischen einem "erkennbaren" und einem "erkannten" Willen ist ersichtlich, dass es bei der Erkennbarkeit auf das tatsächliche Erkennen nicht ankommt; es reicht, dass die Erkenntnis gegeben sein könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen (ordentliches Nachdenken; angemessene Anstrengung und so). Das heißt: Hier haben wir es mit einem Fahrlässigkeitstatbestand zu tun.
Das ist/wäre eine nach meiner Vorstellung absurde und unverhältnismäßige Ausweitung des Strafrechts. Voraussetzung wäre natürlich ein tatsächlich bestehender Widerwille. Es käme aber nicht darauf an, ob der Täter diesen tatsächlich erkennt, sondern nur darauf, ob er ihn erkennen könnte, wenn er sich anstrengen würde. Das ist die klassische Fahrlässigkeit. In Verbindung mit den Qualifikationen der Absätze 3 ff. führt das zu verfassungswidrigen Strafdrohungen für vermeidbare Irrtümer.

Die einzige Hoffnung in diesem Irrsinn liegt bei den Gerichten, die diesen Quatschparagraphen hoffentlich in der Praxis auf ein hinnehmbares Maß zurechtstutzen und beim BVerfG, welches selbigen aus o.g. gründen baldigst kassieren sollte.
 
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Ok verstehe, danke für die Erklärung.
Ich bin davon ausgegangen dass "erkennbarer Wille" juristensprech ist für: Der Wille ist so deutlich ausgedrückt dass mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist dass ihn die Person erkennen musste.
 
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grandios fand ich grad die Stimmen aus dem Bundestag beim heute journal bzgl der Änderung...sonst wird ja immer wie bekloppt auf das binnen I o.ä. geachtet, aber bei Sexualdelikten ist das scheinbar nicht nötig "man darf einer Frau nicht ungefragt an den Hintern fassen" etc pp :rofl2:
 
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Nein-heißt-Nein!

http://www.zeit.de/gesellschaft/201...gewaltigung-sexuelle-belaestigung-abschiebung

Kritiker lehnen diesen Standpunkt ab. Sie halten das bisherige Sexualstrafrecht für ausreichend und befürchten absurde Fallkonstellationen.

http://www.spiegel.de/politik/deuts...-in-der-praxis-drohen-probleme-a-1101818.html

Kritiker fürchten, die Möglichkeit falscher Anschuldigungen werde jetzt leichter. Außerdem werde es unter Umständen noch schwieriger, eine Vergewaltigung zu beweisen, vor allem dann, wenn Aussage gegen Aussage steht. Auch im Justizministerium von Heiko Maas (SPD) gab es lange Zweifel an der Umsetzbarkeit von "Nein heißt Nein". Im ursprünglichen Gesetzentwurf von Maas fehlte der Grundsatz. Später wurde er doch berücksichtigt.

Der neue Gruppen-Paragraf ist ein Aufreger.

Der Koalitionspartner äußerte sein Unbehagen darüber. "Auch wir in der SPD wollen, dass Täter bestraft werden, die anfeuern oder Teil einer menschlichen Mauer sind", sagte Johannes Fechner (SPD). "Aber wir haben erhebliche Bedenken gegen die Formulierung im Gesetz", die zu weit gehe. "Das war ein Vorschlag der Union."

Grünen-Politikerin Keul wies darauf hin, dass die Rechtsordnung schon jetzt Strafen gegen Mittäter und Beihilfe vorsehe, oder wenn jemand zur Tat anstifte. "Aber wenn all dies nicht zutrifft, können wir nicht dazu greifen, jemanden in Sippenhaft zu nehmen und zu verurteilen.

Na bei den ganzen Frauenrechtlern (nach der Kölner Silvesternacht) hier, müsste das doch frenetisch gefeiert werden?
Warum so wenig Enthusiasmus von den Herren(unter)menschen der Schöpfung?
 
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#2 an heat0r. es ist einfach nur ekelhaft wie wirklich jedes verdammte medium auf diesen zug aufspringt und ich frage mich dann immer, was es den leuten denn bringt. dahinter steckt ja nichtmal ne lobby, die irgendwie geld bringt.

den höhepunkt der tendenziösen berichterstattung hat imo der gina-lisa fall gebracht. wie diese hässliche bitch zur ikone gegen sexualisierte gewalt heraufstilisiert wurde, obwohl jeder vernünftig denkende mensch sich den fakten nicht verschließen kann, dass die alte einfach nur behindert ist und die ganze scheiße für sie ganz schön nach hinten losgegangen ist

"Nein heißt Nein !" Letztens noch die Bande vorm AG Tiergarten schreien sehen, während sie den Zugang versperrt haben. Wie sie später mit Eiern (von den Anwohnern) beworfen worden. :rofl: Und diese G-L L hat sich vor der Presse im Anwaltszimmer versteckt. Ka was das überhaupt sollte. Am 8.8. geht's weiter. Die Protestveranstaltung für diesen Tag steht schon. Wer genaueres wissen will, und einer der Abgründe der Gesellschaft kennenlernen will, der möge doch mal auf Facebook nach TeamGinaLisa nachschauen. Spaß ist, was ihr draus macht.

Schön HeatoR, dass du jetzt auch zur Erkenntnis gelangt bist. Ich kann mich noch erinnern, dass du (oder war es doch Jmd anderes ?) mit U. Lembke unreflektiert um dich geworfen hast. Und Fischer war ja angeblich auch nur ein dummer trottel. Rapefugees hetzen war dann halt doch geiler. Im Lichte dessen, dass man annimmt die Geschehnisse in Köln wären nicht strafbar gewesen, statt auf den wirklichen auslöser für wenige Verurteilungen - ein Vollzugsdefizit bei der Polizei - einzugehen, gerade noch so vertretbar, aber wohl insgesamt (wo wir beim Thema sind) fahrlässig. ;)

Hier noch eine wirkliche Perle von der besagten U. Lembke die ich nicht vorenthalten möchte.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fischer,

ich bin gebeten worden, auf Ihre letzte „Kolumne“ zu antworten, und zwar in so einer Art Gegenprogramm mit möglichst vielen Daten, Fakten und meines Wissens zutreffenden Behauptungen. Ich könnte also schreiben, dass in Bezug auf sexualisierte Gewalt in Deutschland nichts sinkt außer der Verurteilungsquote und dem Niveau einer gewissen Zeit-Kolumne, dass Frau Rechtsanwältin Clemm sich niemals als Opferanwältin bezeichnet, dass Ihre Darstellung der Rechtslage ein bisschen unvollständig ist, weil zufällig die Normen fehlen, nach denen die von Ihnen beschriebenen Konstellationen strafbar sein sollen, und ich könnte ein paar Ausführungen zu Rechtsgutspyramiden, Sachverständigengutachten und Bundestagsanhörungen machen. Aber ehrlich: Wer will das lesen?
https://missy-magazine.de/2016/06/28/sexualstrafrecht-reform-bundesrichter/


Danach folgt allerhand ad hominem ohne Substanz und Fakten. Guter Stil! Und da soll nochmal einer sagen, dass wir _diesen_ feminismus brauchen.
Erschreckend ist, welche Leute die Künast als Saxhverständige geladen hat, um diese Gesetze zu bauen. Aber so geht Politik!
Nebenbei bemerkt überrascht es mich bei dem ganzen bockmist in den letzten Jahren nicht, dass der deutsche anwaltstag vor einigen Wochen unter dem großen
Thema "Wenn das Strafrecht alles richten soll - ultima Ratio oder Aktionismus" stattgefunden hat. Aktueller geht es kaum. Fischer hat übrigens vom überwiegenden Teil der Zuhörer (natürlich auch den Anwältinnen) Beifall erhalten.

Bundestag heute: Außer Dankesreden ("ich möchte mich nochmal bei den Frauenverbänden... bedanken") heute nichts gewesen im Bundestag.
Verblüfft war man im ersten Moment, dass doch tatsächlich die Grünen gegen den Gruppentatbestand gesprochen haben und ihn - m.E. evident zutreffend - als verfassungswidrig bezeichnet haben. Freilich kam anschließend die Ernüchterung durch, als einem klar wurde, dass dahinter wohl nur eine politische Agenda im "abschieberecht" steht. Stichwort: Flüchtlinge - in diesem Kontext ist wohl die Bezeichnung "rapefugees" von Foren-AfDler ausnahmsweise mal angebrachter und zutreffender.

Bester Trottel-Award geht zunächst an Alexander Hofmann, der sich für den Gruppentatbestand aussprach, und in seiner limitiertheit versuchte die Gegenargumente mit zitierter ständiger Rechtsprechung zum Bandenbegriff (wo es doch beim Gruppenparagraphen eigentlich um den Gruppenbegriff ging...) zu entkräften.
Gleich dahinter folgt Johannes Fechner - Verzeihung Dr. iur Johannes Fechner - der darum bettelte doch endlich "die Beihilfe zu kodifizieren". Juristen und Nichtjuristen gleichermaßen schütteln den Kopf ungläubig und setzen zur Picard'schen facepalm an.
Bin jedenfalls gespannt, was das ganze denn bringen wird. Vermutlich gar nichts, was die Reformer doch beabsichtigen wollen: die Verurteilung (von Männern) steigern. Und dann Jedenfalls steht schon das nächste Schreckgespenst vor der Tür. Denn nach der Reform ist schließlich vor der Reform. Das wird mit Sicherheit nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir von Ulrike Lembke, Terre de femmes, deutscher Juristinnenbund et al. gehört haben.
 
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MUC
Hoffen wir mal, dass es wenig "verrückte psycho bitches" gibt, die nach dem Sex dann doch kein Sex wollten.


Ernsthafte Frage:

Mr. X hat ein Date. Nach dem Date gehts in die Wohnung und man schaut einen Film. Annäherungen; Sie macht zunächst mit, sagt dann "Nein!".. Der Film läuft weiter. Am Ende des Films wieder Annäherungen sie macht mit, es kommt zum Geschlechtsverkehr.

Was war das jetzt? Hat das "Nein!" auch für "den zweiten Anlauf gezählt" oder hätte Sie da nochmal "Nein!" sagen müssen, da "neue" Situation?

Ich würde ja stark davon ausgehen, dass wenn 60 Minuten vergangen sind und man erneut miteinander rummacht und sie dann nicht verbal oder physische Zeichen gibt, dass es dann einvernehmlich war.
 
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tjo, da werden sich die gerichte freuen, den punkte der aufhebung zu finden :rolleyes: irgendwann sind wir soweit, dass man vorher ne schriftliche einverständniserklärung unterschreiben darf...
 

mfb

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37 Minuten und 24,7 Sekunden. Ist doch ganz offensichtlich.
 
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Achja, die Angst des deutschen Mannes, demnächst nach einer seiner typischen Fickorgien aufzuwachen und plötzlich in Handschellen dem Haftrichter vorgeführt zu werden, weil eine seiner ungezählten Sexpartnerinnen am Vorabend auf die Frage, ob sie noch ein Glas deutschen Weins wünsche, mit "Nein, ich will nicht" geantwortet hatte.

Herrlich diese Absurdität...


Eine Vergewaltigung ist nunmehr auch möglich, wenn ein entgegenstehender Wille vom Täter zwar nicht erkannt wurde, aber hätte "erkannt werden müssen". D.h. vereinfacht gesagt, du kannst Sex mit einer Frau haben, in der Annahme alles sei einvernehmlich, nur um am nächsten Tag festzustellen, dass du eine Vergewaltigung begangen haben sollst, wei ldie Frau eigentlich nicht wollte, aber aus Furcht nichts gesagt hat.
Ich frag mal frech nach: Wo liegt das Problem?
Frau weint und fleht "Bitte nicht!" Mann schiebt ihr trotzdem den Prügel rein. "Was weiß ich, warum die flennt, bei mir ist das Ausdruck von Ekstase!"
Offenbar ist der Gesetzgeber der Meinung, dass es sich hier (solange vorher keine explizite Absprache stattfand, dass dieses Verhalten zum sexuellen Kontakt dazu gehört) um eine Vergewaltigung handelt. Ich übrigens auch.

Und ich denke auch, es ist dem nicht völlig minderbemittelten (aka schuldfähigen) Mann durchaus abzuverlangen, dass er in einer der ganz seltenen Situationen, wo nicht so klar ist, ob die Frau grad von ihm beglückt werden will, seinen Lümmel vorübergehend in der Hose lässt, nen tiefen Atemzug nimmt und erstmal klärt, was Sache ist, bevor er drauflos rammelt.
 
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Gelöscht

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wenn wir mal deine polemik abseits lassen: das problem damals wie heute ist der beweis. dein beispiel war schon immer eine vergewaltigung, idr. weil eben typische spuren auch anschließend noch beweiskräftig aufnehmbar sind.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Achja, die Angst des deutschen Mannes, demnächst nach einer seiner typischen Fickorgien aufzuwachen und plötzlich in Handschellen dem Haftrichter vorgeführt zu werden, weil eine seiner ungezählten Sexpartnerinnen am Vorabend auf die Frage, ob sie noch ein Glas deutschen Weins wünsche, mit "Nein, ich will nicht" geantwortet hatte.

Herrlich diese Absurdität...


Ich frag mal frech nach: Wo liegt das Problem?
Frau weint und fleht "Bitte nicht!" Mann schiebt ihr trotzdem den Prügel rein. "Was weiß ich, warum die flennt, bei mir ist das Ausdruck von Ekstase!"
Offenbar ist der Gesetzgeber der Meinung, dass es sich hier (solange vorher keine explizite Absprache stattfand, dass dieses Verhalten zum sexuellen Kontakt dazu gehört) um eine Vergewaltigung handelt. Ich übrigens auch.

Und ich denke auch, es ist dem nicht völlig minderbemittelten (aka schuldfähigen) Mann durchaus abzuverlangen, dass er in einer der ganz seltenen Situationen, wo nicht so klar ist, ob die Frau grad von ihm beglückt werden will, seinen Lümmel vorübergehend in der Hose lässt, nen tiefen Atemzug nimmt und erstmal klärt, was Sache ist, bevor er drauflos rammelt.

sorry aber jedes wort ist totaler bullshit.

1. hat das nichts mit "diffusen" ängsten zu tun, sondern alle experten bescheinigen dem gesetz einhellig, dass es falschbeschuldigungen erleichtert- was auch eindeutig ist, wenn subjektive elemente plötzlich mit dem objektiven tatbestand vermischt werden.
2. ist dein beispiel komplett untauglich, weil diese situation schon immer eine vergewaltigung war. du scheinst immernoch der lüge anzuhängen, dass es schutzlücken gab. hallo, hier eine prise realität: du wurdest angelogen. es gab nie schutzlücken in diesem bereich. (es gab sie wohl im bereich grapschen und daher bin ich mit diesem teil der reform auch mehr oder weniger einverstanden).
3. das passende beispiel wäre: frau und mann haben sex. frau verhält sich ein passiv, sagt aber nichts, weint nicht, schüttelt nicht den kopf. mann denkt, dass sie einfach ein wenig passiv im bett ist, soll es ja geben. am nächsten tag sagt sie, er hätte sie vergewaltigt, sie wäre vor angst gelähmt gewesen und konnte daher nichts tun - solche dinge können jetzt als vergewaltigung gewertet werden. wenn du nicht raffst, wie komplett bescheuert das ist, mhk.
 
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Franken
http://www.nordbayern.de/politik/ahnungslos-an-die-uni-profs-beklagen-studierunfahigkeit-1.5328086

Die Hälfte eines Jahrgangs macht mittlerweile Abitur, und die Studienanfänger werden immer jünger. Wirtschaft und Politik wollten das so. Jetzt wird an den Hochschulen die Klage immer lauter, dass es mit der Studierfähigkeit der Teenager meist aber nicht weit her sei. Geht die akademische Ausbildung vor die Hunde?

Mir ist der Fehler in pp-präsentation auch nicht gleich aufgefallen. :8[:
 

Gelöscht

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Und so erzählt Wolf die kleine Geschichte vom Power-Point-Referat einer Studentin, in dem es um die Beziehung von Mann und Frau im Minnesang des Mittelalters ging. Ein Unterabsatz hieß da "Unterwerfung des Mannes zu der Frau". Ob denn an dieser Überschrift niemanden etwas störe, fragte Wolf in die Seminarrunde. Niemand meldete sich. "Keinem Einzigen fiel die falsche Präposition auf", wundert sich Wolf noch heute. Erst als der Professor dann selbst darauf hinwies, dass es ja wohl "Unterwerfung des Mannes unter die Frau" heißen müsse

das ist seine beste geschichte?
 

zoiX

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In der Chemie in Bonn kann man sich nicht mehr in die studentischen Praktika trauen, weil die Leute nichts mehr gebacken kriegen (erst letzt musste n Praktikumssaal geräumt werden, weil jemand was feuchtigkeitsempfindliches (Thionylchlorid) in den Ausguss geschüttet hat - zur "Entsorgung"). Und ja, es wird großer Wert drauf gelegt, dass die Praktikanten (war btw. sein viertes Laborpraktikum, und damit auch sein viertes Semester) wissen, was wo entsorgt wird und wo die Gefahren der Chemikalien liegen, die sie benutzen. Manche geben mittlerweile halt einfach teilweise 'nen Fick, bis sie's durch "learning by doing" erfahren. Ich weiß nicht, ob das dran liegt, dass die heutzutage einfach viel jünger sind, und früher hat es auch mal geistige Aussetzer gegeben, aber gefühlt in viel niedriger Frequenz.
Und im Ernst, wenn man ne Eingangsprüfung einführt, in der einfach 20 Dreisatzrechnungen abgefragt werden, garantiere ich, dass über die Hälfte der Studierenden an 'ner 50% Hürde scheitern würde.

Bin ich der einzige, der "Unterwerfung des Mannes durch die Frau" geschrieben hätte?
Edit: Geht wohl um nen durch den Mann initiierten Prozess, dann wär mein Titel wohl genau so falsch gewesen :D
 
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sorry aber jedes wort ist totaler bullshit.

1. hat das nichts mit "diffusen" ängsten zu tun, sondern alle experten bescheinigen dem gesetz einhellig, dass es falschbeschuldigungen erleichtert- was auch eindeutig ist, wenn subjektive elemente plötzlich mit dem objektiven tatbestand vermischt werden.
2. ist dein beispiel komplett untauglich, weil diese situation schon immer eine vergewaltigung war. du scheinst immernoch der lüge anzuhängen, dass es schutzlücken gab. hallo, hier eine prise realität: du wurdest angelogen. es gab nie schutzlücken in diesem bereich. (es gab sie wohl im bereich grapschen und daher bin ich mit diesem teil der reform auch mehr oder weniger einverstanden).
3. das passende beispiel wäre: frau und mann haben sex. frau verhält sich ein passiv, sagt aber nichts, weint nicht, schüttelt nicht den kopf. mann denkt, dass sie einfach ein wenig passiv im bett ist, soll es ja geben. am nächsten tag sagt sie, er hätte sie vergewaltigt, sie wäre vor angst gelähmt gewesen und konnte daher nichts tun - solche dinge können jetzt als vergewaltigung gewertet werden. wenn du nicht raffst, wie komplett bescheuert das ist, mhk.
Na klar, JEDES WORT TOTALER BULLSHIT - sagt Heat0r, der geistige Spargeltarzan des Forums.
Tip: Du solltest mal von deinem hohen Ross runterkommen, wenn du überhaupt noch ernst genommen werden willst. Respekt erhält man normalerweise durch das, was man tut, nicht das, wofür man sich hält. Nur so als Anregung.

Und nun zur Sache.
Ich beginne mit einem Disclaimer: Ich bin gegen die aktuelle Strafrechtsreform, weil ich einige der neuen Formulierungen für zu konfus, zu schwammig oder aus anderen Gründen für problematisch halte und weil es ihr imo an Umfang und Systematik fehlt: typisches aktionistisches Stückwerk eben. Ich glaube trotzdem, dass sich an der derzeitigen Fassung des StGBs etwas verbessern ließe. Aber ich schließe mich den Leuten an, die meinen, dass der Versuch nicht gut genug gemacht ist, um Gesetz zu werden.
Was mich allerdings fast so sehr stört wie diese stümperhaft und populistisch durchgetriebene Scheinreform, ist der Duktus, mit dem die Kritik an der Reform zum Teil hier, zum Teil in den Medien vorgetragen wird. Musterbeispiel: Thomas Fischer. Der Mann ist eine Koryphäe des Strafrechts, verhält sich in seiner landesweit beachteten Kolumne aber wie ein aufgeblasener Rohrspatz: polemisiert, was das Zeug hält, gegen Personen und Meinungen, ohne auch nur einen Deut zur Klärung von Sachverhalten beizutragen. Das ist peinlich und unverantwortlich und hat dem Respekt, den ich seinem Amt als Bundesrichter zolle, massiv geschadet.
Wenn Juristen es nicht mal hinkriegen, der Allgemeinheit ihren Standpunkt verständlich zu machen, sondern sich auf bloßes "stimmt ja gar nicht / totaler Bullshit" beschränken, dann will ich schon fast hämisch sagen: Die haben verdient, dass ihnen ein paar Laien (in Form unserer gewählten Volksvertreter) mit ihrem stümperhaften neuen Gesetz mal so richtig eins auswischen.

Du hättest hier die Chance es besser zu machen und wirklikch mal zu erklären, warum es die viel zitierte Schutzlücke tatsächlich nicht gibt und was genau an der Änderung des Gesetzes so schlimm ist.

Prolog Ende.

Zu 1.: Die Phrase "alle Experten bescheinigen" tu ich mal als die apodiktische Floskel ab, die sie ist. Aber warum genau sollte das neue Gesetz zu mehr Falschbeschuldigungen führen?
Das geht ja nur, wenn Frauen jetzt plötzlich anfangen würden, öfter mal zu lügen und ne falsche Anzeige zu erstatten. Der einzige Grund dafür könnte sein, dass ihnen eine Falschaussage jetzt schwerer nachzuweisen ist.
Nun haben Heat0r, Fischer und Co uns doch aber gelehrt, dass die meisten dieser Fälle sich eh nicht dadurch entscheiden, was genau im Gesetz steht, sondern was sich beweisen lässt. Warum das also im Fall von tatsächlichen Verurteilungen kleine, im Fall von Falschbeschuldigungen aber besonders große Auswirkungen haben soll, leuchtet mir nicht ein.
Es wird weiterhin gelten, dass man oft etwas behaupten und selten etwas beweisen kann, und dass man noch seltener jemandem eine falsche Behauptung beweisen kann.

Zu 2.: Woran würdest du denn hier die Strafbarkeit festmachen, obwohl die Beschreibung weder Gewalt, noch Drohung oder eine schutzlose Lage des Opfers enthält?

Erweiterte Frage: Wenn es tatsächlich überhaupt keine Schutzlücke gibt, wie kommt es dann, dass bestimmte Strafrechtsexperten diese konstatieren?

Es besteht daher weitgehend Konsens, dass das geltende Recht – abstrakt betrachtet – nicht unerhebliche Schutzlücken enthält, die es auch dann zu schließen gilt, wenn die Anzahl der praktischen Fälle verhältnismäßig gering ist. Diese Lücken sind dadurch bedingt, dass sowohl § 240 StGB als auch § 177 StGB eine Nötigung verlangen und § 177 StGB nur Fälle der Gewalt, der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder der Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, erfassen.
https://www.bundestag.de/blob/425524/a950a0666f21cb3e7b7f177118dec89b/eisele-data.pdf

Es folgt eine Auflistung vermeintlicher Schutzlücken. Sind die alle an den Haaren herbeigezogen?

Zuletzt noch eine optionale Fundamentalfrage: Was genau wäre an einem Paradigmenwechsel vom Vorsatz zur Fahrlässigkeit in Bezug auf bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung so grundsätzlich falsch?
Erwähnt sei hier allerdings, dass dieser Paradigmenwechsel natürlich mit äußerster Vorsicht und in einem größeren Rahmen vollzogen werden müsste, nicht indem man einzelne Straftatbestände willkürlich herausgreift.
Soweit ich weiß, ist ein solcher Paradigmenwechsel durch die jetzige Reform aber gar nicht angedacht. Die Formulierung "erkennbar" ist meines Wissens eher als restriktives Merkmal zugunsten des Angeklagten gedacht, um klarzustellen, dass der entgegenstehende Wille eben erkennbar, und nicht irgendwie unbemerkt im Stillen zum Ausdruck gebracht werden muss. Am Erfordernis des Vorsatzes ändert sich dadurch nichts.

Zu 3.: Nach welchem Teil des neuen Gesetzestextes soll das strafbar sein? Offenbar hat hier die Frau doch gerade keinen erkennbaren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht. Um darauf abzustellen, dass sie sich dazu aus Grund x nicht in der Lage gesehen habe, müsste man trotzdem noch den darauf gerichteten Vorsatz des Beschuldigten nachweisen: ein Ding der Unmöglichkeit. Ergo keine Schuld.
Genau das ist ja der Grund, weshalb der Entwurf seine Befürworter enttäuschen und letztlich kaum etwas ändern wird: Man hat zwar gut gemeinte neue Straftatbestände hinzugefügt, die sich jedoch regelmäßig unmöglich beweisen lassen, wenigstens insofern sie der vermeintliche Täter zum Vorsatz gehabt haben soll.
 
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Es gibt in Bayern keine Leistungskurse mehr?

Nein, die wurden vor ein paar jahren abgeschafft. Die einzige schulart, in welcher du noch unterricht auf leistungskursniveau hast ist die Berufsoberschule (setzt eine abgeschlossene berufsausbildung voraus) und Fachoberschule. Selbst dort sinkt das niveau der abituraufgaben allerdings nach meiner persönlichen einschätzung und aussagen meiner damaligen mathe- und physiklehrer.


Das niveau einer hochschule kann mmn mittlerweile stark schwanken. Mir ist eine hochschule bekannt, die damit prahlt, dass sie ständig wächst (lol als ob das heute, wo wirklich jeder studieren will und kann etwas besonderes wäre). War aber glaube ich früher anders. Da wusste man noch eher was man bei einem diplom absolventen eines bestimmten fachs bekommt.
 
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Die Politik führt die Verdummungsstrategie bewusst. Dumme Leute sind einfacher zu kontrollieren.

Ich kenne volljährige Schüler, die den Unterschied zwischen "Nennen Sie..." und "Erklären Sie..." nicht verstehen. Alle Antworten müssen irgendwie in den Aufzeichnungen vorkommen, sonst sind sie nicht bekannt. Gelerntes Wissen auf neue Fälle anwenden? Unmöglich.
 
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Kann sein, dass ich mich da jetzt irre, aber ich glaube, dieser Wunsch, immer höhere Akademisierungsquoten zu schaffen, kam in erster Linie von internationalen Institutionen. Dort ist man in irgendwelchen Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass es in anderen westlichen Staaten signifikant mehr Akademiker gibt als in Deutschland. Völlig außer Acht wurde dabei allerdings gelassen, dass es in den deutschsprachigen Ländern das duale Bildungssystem mit der Berufsausbildung gibt, welches es in anderen Ländern eben nicht (so ausgeprägt) gibt. Dass bei immer mehr Studienanfängern das Niveau auch immer weiter sinkt, ist einfach eine zwangsläufige Folge.

@humanyou: gab es auch eine Begründung, warum die Leistungskurse abgeschafft wurden?
 
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Das Schaf

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Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Kann sein, dass ich mich da jetzt irre, aber ich glaube, dieser Wunsch, immer höhere Akademisierungsquoten zu schaffen, kam in erster Linie von internationalen Institutionen. Dort ist man in irgendwelchen Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass es in anderen westlichen Staaten signifikant mehr Akademiker gibt als in Deutschland. Völlig außer Acht wurde dabei allerdings gelassen, dass es in den deutschsprachigen Ländern das duale Bildungssystem mit der Berufsausbildung gibt, welches es in anderen Ländern eben nicht (so ausgeprägt) gibt. Dass bei immer mehr Studienanfängern das Niveau auch immer weiter sinkt, ist einfach eine zwangsläufige Folge.

@humanyou: gab es auch eine Begründung, warum die Leistungskurse abgeschafft wurden?

wegen dem g8.
Dort gibt es jetzt Seminarformen. Die von der Idee her ganz gut sind, allerdings soll das ganze dann mal wieder durch den Lehrplan kaputt gemacht worden sein.
 
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Ne begründung hab ich jetzt nicht mehr im kopf. Kannst aber gern mal nachschauen. Denke schon auch, dass man einfach schneller mehr menschen in ein studium bringen wollte. Die umstellung erfolgte ja auch unmittelbar nach der zeit, in der die wirtschaft zum beispiel am stärksten vom angeblichen ingenieurmangel betroffen war.
 

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Ich kann da so ne geile Anekdote meiner Freundin dazusteuern. Sie unterrichtet Bachelor/Master Studenten/innen im Fachbereich Geologie. In einer Prüfung der Erstsemester stand sinngemäß: Wie kann man das Alter des Steins bestimmen? Antwort von einem Studenten: Man beobachtet die Zellteilung. :| Zellteilung, bei einem Stein. Ähhh....
 

Gelöscht

Guest

Die Megatrends des späten Heiratens und des Nesthockertums sind nach seiner Vermutung Phänomene einer größeren Entwicklung. Und hier kommt der amerikanische Mann ins Spiel, genauer gesagt, der Niedergang des amerikanischen Mannes, was seine Position am Arbeitsmarkt betrifft. Im goldenen Jahr 1960 waren 84 Prozent der jungen Männer in Lohn und Brot. 55 Jahre später waren es nur noch 71 Prozent. Dazu kam, dass die Löhne der jungen Männer sich seit 1970 im Abwärtstrend befinden, besonders signifikant sind sie zwischen 2000 und 2010 gesunken, notiert Pew Research. Mit fallenden Löhnen stieg der Anteil der jungen Männer, die bei den Eltern leben.

Ihr wirtschaftlicher und sozialer Abstieg hat aber zugleich ihre Aktien an der Heiratsbörse abstürzen lassen und damit zu jener Veränderung bei der Heiratswilligkeit beigetragen. Für junge Frauen dagegen stellt sich die Realität anders da: Ihre Löhne und ihre Beschäftigungsquote steigen seit den sechziger Jahren beständig, zugleich leben sie trotzdem häufiger bei ihren Eltern als früher. Hier ist die These, dass sie lange keine geeigneten Männer finden.

unsere deutsche presse, wie wir sie lieben. wie die trüffelschweine auf der suche nach einfachen lösungsmodellen.

am besten hat mir aber das gefallen:

Die ganze Entwicklung hat höchste ökonomische Relevanz. Leute, die bei Mama und Papa bleiben, kaufen kein Haus, sie mieten noch nicht einmal. Sie buchen kein Kabelfernsehen, kaufen keine Möbel, und eventuell können sie sogar auf Auto verzichten. Entsprechend meldet das amerikanische Wirtschaftsministerium, dass nur ein Drittel der jungen Leute als Hausbesitzer registriert ist. So gering war der Anteil seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr. Fry führt die Tatsache, dass sich die amerikanische Volkswirtschaft nur so langsam erholt hat nach der großen Wirtschaftskrise, auf die jungen Leute zurück, die bei den Eltern leben.
 
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herrlich "Männer Schuld am Boomerang-Kids-Phänomen"...Männer verdienen weniger und haben geringe Beschäftigungsquoten als in den 60er, Frauen genau umgekehrt -> Muskete -> Männer sind Schuld :rofl2:

lebe bitte deinen verschwulten Frauenhass in deinen Homo & Tunten Bars aus! :thx:
(muss man an sowas eigentlich Ironie tags packen? Könnte ja sein, dass sowohl user als auch admins zu doof sind, würde mich hier nicht wundern)

Und so erzählt Wolf die kleine Geschichte vom Power-Point-Referat einer Studentin, in dem es um die Beziehung von Mann und Frau im Minnesang des Mittelalters ging. Ein Unterabsatz hieß da "Unterwerfung des Mannes zu der Frau". Ob denn an dieser Überschrift niemanden etwas störe, fragte Wolf in die Seminarrunde. Niemand meldete sich. "Keinem Einzigen fiel die falsche Präposition auf", wundert sich Wolf noch heute. Erst als der Professor dann selbst darauf hinwies, dass es ja wohl "Unterwerfung des Mannes unter die Frau" heißen müsse

das ist seine beste geschichte?

Ich find das schon ziemlich krass. Immerhin spielte sich das ganze an einer Uni! ab, zusätzlich in einem Studienfach, in dem Linguistik keine untergeordnete Rolle zu spielen scheint.
 
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https://www.neues-deutschland.de/artikel/1018164.solidemo-fuer-die-rigaer-endet-vorzeitig.html

http://www.spiegel.de/politik/deuts...awalle-bei-linksautonomen-demo-a-1102253.html

Bin da gestern zufällig durchgefahren.
Ich hab noch nie soviel Bullen auf einen Haufen gesehen, East Side Galerie von Schilling- bis Oberbaumbrücke komplett abgeriegelt, Warschauer Strasse von Oberbaumbrücke über Frankfurter Tor bis zum Bersarinplatz auch komplett zu, mindestens 600 Einsatzfahrzeuge, wirklich tausende Bullen, Hubschrauber, Wasserwerfer, Räumpanzer.

Die Einsatzfahrzeuge waren schon (grade live) echt beeindruckend.
Hätte ja gerne Fotos gemacht, aber ich glaube dies hätten die full armorisierten hardcore Demo cops nicht so witzig gefunden, deswegen langweile Internetbilder:
bln-einsatz-on-wawe9wawe10.jpg

WaWe9_Blau-Grau_BE4-vorne-bln-hae.jpg

SW4CDBerlin1.jpg


Da ich eher wie ein junger Investmentbänker (Vorstellunsggespräch bei nem hippen jungen start-up um 22:00 abends) mit 2000€ Bike, als ein verschwulter linksgrünversiffter Terrorist aussah, hatte ich nette und lustige Gespräche mit den Einsatzkräften vor Ort.
Da hörte ich dann auch so Sachen wie: ""Die Linksautonomen hängen Transparente mit der Aufschrift: "Rigaer bleibt Deutsch raus", eine Meinung dazu kann sich jeder selber bilden"".
Der 0815 besoffene Berliner Party Tourist vorm RAW und YAAM, hat sich natürlich brav für den Schutz bedankt :rofl:

Das Bild, des "Feindes" was sich mir dann etwas später um ca. 0:00 nachts bot war doch mehr als lächerlich:
Ein kleines Grüppchen von ca. 50-100 Kids (geschätzter durchnitt 16-18 Jahre) mit bunten Haaren, die auf der Warschauer/Ecke Revaler eine Sitzblockade machten.

edit:
Ein verletzter Cop wurde ambulant behandelt... Die anderen 122 konnten also ganz normal weiterarbeiten?
:top2:
 
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Wie sehr ich auch die CDU hasse. Aber wenns linken vollspinnern aufs Maul gibt bin ich da ganz dabei und finde das Geld in die Hundertschafften auch besser investiert als in den Rundfunkbeitrag.
Überlegt mal wieviel linke spaten man für 6.000.000.000€ vermöbeln könnte.
 
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lass mich raten, du hasst die CDU weil sie einfach totaaal eklig krass nach links gerutscht ist ^^
Aber hey zum Glück gibs ja jetzt ne kompetente Alternative :P
 
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gegen Nazis ragen; aber selbst radikal sein ist so dümlich

(nicht das ich tzui meine kenne ihn nicht)

nur ein allgemeines statement über ala "ACAB" / "Antifa" Typen
 
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Im allgemeinen ragen "Linke" nicht über Nazis weil sie radikal sind, sondern weil sie "rechts" sind.

Über das "radikale" raged wenn dann, dass verunsicherte Spießertum: ""links" und "rechts" alles der selbe radikale Schund""

Wobei rechte ja radikal und gleichzeitig oft Obrigkeitshörig sind.
 
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Guest
Na klar, JEDES WORT TOTALER BULLSHIT - sagt Heat0r, der geistige Spargeltarzan des Forums.
Tip: Du solltest mal von deinem hohen Ross runterkommen, wenn du überhaupt noch ernst genommen werden willst. Respekt erhält man normalerweise durch das, was man tut, nicht das, wofür man sich hält. Nur so als Anregung.

awww, du bist ja süß :love:
aber lass mal, ich sitz da ganz gut und bleib da auch. abgesehen davon habe ich keine ahnung wer du überhaupt bist, aber falls du neu bist: ich mach diese ad hominem sachen nicht mehr, das ist mir zu öde geworden im laufe der zeit. also jaja, hast vollkommen recht, ich bin sehr doof und so :rolleyes:

kommen wir mal zum thema:

Ich glaube trotzdem, dass sich an der derzeitigen Fassung des StGBs etwas verbessern ließe. Aber ich schließe mich den Leuten an, die meinen, dass der Versuch nicht gut genug gemacht ist, um Gesetz zu werden.[/quote]

warum? also warum musste was geändert werden? man braucht für eine änderung einen grund, nicht dafür nichts zu ändern, also welchen grund hat es deiner erhabenen meinung nach für eine änderung gegeben? schutzlücke? welche?
Was mich allerdings fast so sehr stört wie diese stümperhaft und populistisch durchgetriebene Scheinreform, ist der Duktus, mit dem die Kritik an der Reform zum Teil hier, zum Teil in den Medien vorgetragen wird. Musterbeispiel: Thomas Fischer. Der Mann ist eine Koryphäe des Strafrechts, verhält sich in seiner landesweit beachteten Kolumne aber wie ein aufgeblasener Rohrspatz: polemisiert, was das Zeug hält, gegen Personen und Meinungen, ohne auch nur einen Deut zur Klärung von Sachverhalten beizutragen. Das ist peinlich und unverantwortlich und hat dem Respekt, den ich seinem Amt als Bundesrichter zolle, massiv geschadet.
Wenn Juristen es nicht mal hinkriegen, der Allgemeinheit ihren Standpunkt verständlich zu machen, sondern sich auf bloßes "stimmt ja gar nicht / totaler Bullshit" beschränken, dann will ich schon fast hämisch sagen: Die haben verdient, dass ihnen ein paar Laien (in Form unserer gewählten Volksvertreter) mit ihrem stümperhaften neuen Gesetz mal so richtig eins auswischen.

Du hättest hier die Chance es besser zu machen und wirklikch mal zu erklären, warum es die viel zitierte Schutzlücke tatsächlich nicht gibt und was genau an der Änderung des Gesetzes so schlimm ist.

Prolog Ende.

wenn du dir nicht die mühe machst, die beiträge eines thomas fischer zB zu lesen, kann ich dir auch nicht helfen. er hat die absurdität dieser kampagne und das nicht vorhandensein einer schutzlücke, sowie die blödsinnigkeit dieser reform in einer derart eloquenten und ausführlichen art und weise über mehr als ein dutzend seiten erklärt. erstens würde ich mir nie im leben anmaßen es besser zu machen als fischer, zweitens hat er das thema einfach abschließend behandelt. wer nach der lektüre nach wie vor vom bestehen irgendwelcher "schutzlücken" im "vergewaltigungsstrafrecht" überzeugt ist, ist mE entweder nicht fähig juristische argumentation zu verstehen, oder ideologisch verblendet. hier nochmal für dich die wichtigsten kolumnen, falls du sie schon gelesen hast, tu es ruhig nochmal, da müssten alle deine fragen beantwortet werden:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...cht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...-vergewaltigung-taeter-opfer-fischer-im-recht
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...lstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht (hier bereits 2015 zu der unfassbaren vorgehensweise und der lügenkampagne, mit der das gesetz durchgeboxt wurde)
Zu 1.: Die Phrase "alle Experten bescheinigen" tu ich mal als die apodiktische Floskel ab, die sie ist. Aber warum genau sollte das neue Gesetz zu mehr Falschbeschuldigungen führen?
Das geht ja nur, wenn Frauen jetzt plötzlich anfangen würden, öfter mal zu lügen und ne falsche Anzeige zu erstatten. Der einzige Grund dafür könnte sein, dass ihnen eine Falschaussage jetzt schwerer nachzuweisen ist.
Nun haben Heat0r, Fischer und Co uns doch aber gelehrt, dass die meisten dieser Fälle sich eh nicht dadurch entscheiden, was genau im Gesetz steht, sondern was sich beweisen lässt. Warum das also im Fall von tatsächlichen Verurteilungen kleine, im Fall von Falschbeschuldigungen aber besonders große Auswirkungen haben soll, leuchtet mir nicht ein.
Es wird weiterhin gelten, dass man oft etwas behaupten und selten etwas beweisen kann, und dass man noch seltener jemandem eine falsche Behauptung beweisen kann.

falsch. der schaden bei einer falschen beschuldigung der vergewaltigung entsteht eben NICHT erst durch eine verurteilung. wenn dem so wäre, dann hätten wir tatsächlich kein problem. leider ist in unserer hypersensiblen skandalgesellschaft bereits die ANZEIGE einer vergewaltigung oft genug das gesellschaftliche todesurteil für den beschuldigten. bei sexualstraftaten, da versteht die volksseele keinen spaß. und wenn es auch zum freispruch kommt, das leben des beschuldigten ist oftmals vernichtet. und das wissen auch die frauen, die die kriminelle energie dafür aufbringen. das neue gesetz gibt die motivation, indem es verdachtsmomente bereits leichter und früher entstehen lässt. die hemmschwelle zur falschanzeige kann allein deswegen schon sinken, weil sich täterinnen früher immerhin noch die mühe gemacht haben sich selbst verletzungen beizufügen. das ist heute dann gott sei dank nicht mehr nötig.
Zu 2.: Woran würdest du denn hier die Strafbarkeit festmachen, obwohl die Beschreibung weder Gewalt, noch Drohung oder eine schutzlose Lage des Opfers enthält?

das ist eine gute frage, weil hier das missverständnis der meisten laien zu liegen scheint. der denkfehler liegt darin begründet, dass die menschen übersehen, dass eine drohung konkludent geschehen kann. ja gar ganz ohne irgend eine verbale oder nonverbale äußerung. weshalb wehrt sich denn ein opfer bei einer vergewaltigung nicht? weil es erhebliche furcht vor dem täter hat. warum hat es die? weil der täter es, mittelbar- oder unmittelbar bedroht und einschüchtert und sei es allein durch seine körperliche überlegenheit, das abschließen des zimmers oder ähnlcihe komponenten. all das, so hat das BGH schon dutzende male entschieden, reicht für eine drohung und damit auch für eine vergewaltigung aus. gegenwehr war noch nie notwendig. aber lies das mal in der (ich glaube von mir verlinkt vorletzten) kolumene nach, dort wird die ständige rechtssprechung gut beschrieben und aufgezeigt, warum sich die kampagne lediglich auf eine kleine anzahl evident falscher urteile stützt, während es die 99% richtiger urteile, die schon immer "nein heisst nein" befolgt haben, ignoriert.

Erweiterte Frage: Wenn es tatsächlich überhaupt keine Schutzlücke gibt, wie kommt es dann, dass bestimmte Strafrechtsexperten diese konstatieren?


https://www.bundestag.de/blob/425524/a950a0666f21cb3e7b7f177118dec89b/eisele-data.pdf

Es folgt eine Auflistung vermeintlicher Schutzlücken. Sind die alle an den Haaren herbeigezogen?

ja, sie sind in gänze an den haaren herbeigezogen. falls es dich überrascht: so geht politik. da geht es leider selten um fakten und tatsachen, sondern vielmehr seine politischen ansichten durchzudrücken und punkte beim wähler zu sammeln. wenn man dem volk nicht zuerst einredet, dass es ganz böse schutzlücken im strafrecht gibt, dann kann man sich auch nicht anschlie0ßend als großer beschützer profilieren, indem man sie schließt.
Zuletzt noch eine optionale Fundamentalfrage: Was genau wäre an einem Paradigmenwechsel vom Vorsatz zur Fahrlässigkeit in Bezug auf bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung so grundsätzlich falsch?
Erwähnt sei hier allerdings, dass dieser Paradigmenwechsel natürlich mit äußerster Vorsicht und in einem größeren Rahmen vollzogen werden müsste, nicht indem man einzelne Straftatbestände willkürlich herausgreift.
Soweit ich weiß, ist ein solcher Paradigmenwechsel durch die jetzige Reform aber gar nicht angedacht. Die Formulierung "erkennbar" ist meines Wissens eher als restriktives Merkmal zugunsten des Angeklagten gedacht, um klarzustellen, dass der entgegenstehende Wille eben erkennbar, und nicht irgendwie unbemerkt im Stillen zum Ausdruck gebracht werden muss. Am Erfordernis des Vorsatzes ändert sich dadurch nichts.

was ist jetzt die frage? warum der straftatbestand einer fahrlässigen vergewaltigung falsch wäre? weil es 1. die sexualität der bürger endgültig in eine absurde rechtliche grauzone führen würde, bei der man nicht mehr sicher sein kann, dass man nach einem ONS nicht wegen vergewaltigung dran ist. und 2. weil es verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist die immens hohe strafe für vergewaltigung auf eine fahrlässigkeitstat anzuwenden. verhältnismäßigkeit und so.


Zu 3.: Nach welchem Teil des neuen Gesetzestextes soll das strafbar sein? Offenbar hat hier die Frau doch gerade keinen erkennbaren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht. Um darauf abzustellen, dass sie sich dazu aus Grund x nicht in der Lage gesehen habe, müsste man trotzdem noch den darauf gerichteten Vorsatz des Beschuldigten nachweisen: ein Ding der Unmöglichkeit. Ergo keine Schuld.
Genau das ist ja der Grund, weshalb der Entwurf seine Befürworter enttäuschen und letztlich kaum etwas ändern wird: Man hat zwar gut gemeinte neue Straftatbestände hinzugefügt, die sich jedoch regelmäßig unmöglich beweisen lassen, wenigstens insofern sie der vermeintliche Täter zum Vorsatz gehabt haben soll.

nochmals: mich würde sehr interessieren, was die befürworter denn erwartet haben. du bist doch nach eigenen worten einer. was bitte, hast du dir erhofft? dass in dubio pro reo aufgehoben wird, oder dass man eine straftat nicht mehr beweisen muss? wenn nein, wie kann man von dem neuen gesetz enttäuscht sein, wenn jedem, der auch nur für 5 meter denken kann, klar war, dass die "probleme" (ob es die überhaupt gibt ist eine andere frage. die zahl von sexualstraftaten in deutschland ist seit jahrzehnten rückläufig, alle anderen behauptungen stüzten sich auf völlig unseriöse, hysterische und von ideologietriefenden verbänden aufgestellte "dunkelfeld" studien, die im besten fall zum popo abbutzen geeignet sind).

zu der ersten frage: die frage ist welchen maßstab man an die erkennbarkeit anlehnt. ich gestehe zu, dass ich das vertrauen in die richterschaft habe, dass sie dieses gesetz entsprechend zusammenstutzen werden, damit sich in wirklichkeit nichts ändert. geht es aber nach künast und anderen irren, ist der maßstab der erkennbarkeit das opfer. und zum vorsatz: ginge es nach künast und co. dann würde man mit dem guten dolus eventualis sehr viele fälle drunter bekommen. im grunde liefe das ganze dann nicht mehr auf "nein heisst nein" sondern "ja heisst ja" und zwar unter der notwendigkeit ständiger wiederholung, denn sonst kann sich der wille ja zwischen minute 3 und minute 5 des verkehrs geändert haben.

aber du hast richtig erkannt, dass aufgrund der beweisbarkeit alles beim alten bleiben dürfte. was mich zu der abschließenden wiederholung der bereits mehrfach gestellten frage führt: wozu das alles?
 
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