sorry aber jedes wort ist totaler bullshit.
1. hat das nichts mit "diffusen" ängsten zu tun, sondern alle experten bescheinigen dem gesetz einhellig, dass es falschbeschuldigungen erleichtert- was auch eindeutig ist, wenn subjektive elemente plötzlich mit dem objektiven tatbestand vermischt werden.
2. ist dein beispiel komplett untauglich, weil diese situation schon immer eine vergewaltigung war. du scheinst immernoch der lüge anzuhängen, dass es schutzlücken gab. hallo, hier eine prise realität: du wurdest angelogen. es gab nie schutzlücken in diesem bereich. (es gab sie wohl im bereich grapschen und daher bin ich mit diesem teil der reform auch mehr oder weniger einverstanden).
3. das passende beispiel wäre: frau und mann haben sex. frau verhält sich ein passiv, sagt aber nichts, weint nicht, schüttelt nicht den kopf. mann denkt, dass sie einfach ein wenig passiv im bett ist, soll es ja geben. am nächsten tag sagt sie, er hätte sie vergewaltigt, sie wäre vor angst gelähmt gewesen und konnte daher nichts tun - solche dinge können jetzt als vergewaltigung gewertet werden. wenn du nicht raffst, wie komplett bescheuert das ist, mhk.
Na klar, JEDES WORT TOTALER BULLSHIT - sagt Heat0r, der geistige Spargeltarzan des Forums.
Tip: Du solltest mal von deinem hohen Ross runterkommen, wenn du überhaupt noch ernst genommen werden willst. Respekt erhält man normalerweise durch das, was man tut, nicht das, wofür man sich hält. Nur so als Anregung.
Und nun zur Sache.
Ich beginne mit einem Disclaimer: Ich bin gegen die aktuelle Strafrechtsreform, weil ich einige der neuen Formulierungen für zu konfus, zu schwammig oder aus anderen Gründen für problematisch halte und weil es ihr imo an Umfang und Systematik fehlt: typisches aktionistisches Stückwerk eben. Ich glaube trotzdem, dass sich an der derzeitigen Fassung des StGBs etwas verbessern ließe. Aber ich schließe mich den Leuten an, die meinen, dass der Versuch nicht gut genug gemacht ist, um Gesetz zu werden.
Was mich allerdings fast so sehr stört wie diese stümperhaft und populistisch durchgetriebene Scheinreform, ist der Duktus, mit dem die Kritik an der Reform zum Teil hier, zum Teil in den Medien vorgetragen wird. Musterbeispiel: Thomas Fischer. Der Mann ist eine Koryphäe des Strafrechts, verhält sich in seiner landesweit beachteten Kolumne aber wie ein aufgeblasener Rohrspatz: polemisiert, was das Zeug hält, gegen Personen und Meinungen, ohne auch nur einen Deut zur Klärung von Sachverhalten beizutragen. Das ist peinlich und unverantwortlich und hat dem Respekt, den ich seinem Amt als Bundesrichter zolle, massiv geschadet.
Wenn Juristen es nicht mal hinkriegen, der Allgemeinheit ihren Standpunkt verständlich zu machen, sondern sich auf bloßes "stimmt ja gar nicht / totaler Bullshit" beschränken, dann will ich schon fast hämisch sagen: Die haben verdient, dass ihnen ein paar Laien (in Form unserer gewählten Volksvertreter) mit ihrem stümperhaften neuen Gesetz mal so richtig eins auswischen.
Du hättest hier die Chance es besser zu machen und wirklikch mal zu
erklären, warum es die viel zitierte Schutzlücke tatsächlich nicht gibt und was genau an der Änderung des Gesetzes so schlimm ist.
Prolog Ende.
Zu 1.: Die Phrase "alle Experten bescheinigen" tu ich mal als die apodiktische Floskel ab, die sie ist. Aber warum genau sollte das neue Gesetz zu mehr Falschbeschuldigungen führen?
Das geht ja nur, wenn Frauen jetzt plötzlich anfangen würden, öfter mal zu lügen und ne falsche Anzeige zu erstatten. Der einzige Grund dafür könnte sein, dass ihnen eine Falschaussage jetzt schwerer nachzuweisen ist.
Nun haben Heat0r, Fischer und Co uns doch aber gelehrt, dass die meisten dieser Fälle sich eh nicht dadurch entscheiden, was genau im Gesetz steht, sondern was sich beweisen lässt. Warum das also im Fall von tatsächlichen Verurteilungen kleine, im Fall von Falschbeschuldigungen aber besonders große Auswirkungen haben soll, leuchtet mir nicht ein.
Es wird weiterhin gelten, dass man oft etwas behaupten und selten etwas beweisen kann, und dass man noch seltener jemandem eine falsche Behauptung beweisen kann.
Zu 2.: Woran würdest du denn hier die Strafbarkeit festmachen, obwohl die Beschreibung weder Gewalt, noch Drohung oder eine schutzlose Lage des Opfers enthält?
Erweiterte Frage: Wenn es tatsächlich überhaupt keine Schutzlücke gibt, wie kommt es dann, dass bestimmte Strafrechtsexperten diese konstatieren?
Es besteht daher weitgehend Konsens, dass das geltende Recht – abstrakt betrachtet – nicht unerhebliche Schutzlücken enthält, die es auch dann zu schließen gilt, wenn die Anzahl der praktischen Fälle verhältnismäßig gering ist. Diese Lücken sind dadurch bedingt, dass sowohl § 240 StGB als auch § 177 StGB eine Nötigung verlangen und § 177 StGB nur Fälle der Gewalt, der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder der Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, erfassen.
https://www.bundestag.de/blob/425524/a950a0666f21cb3e7b7f177118dec89b/eisele-data.pdf
Es folgt eine Auflistung vermeintlicher Schutzlücken. Sind die alle an den Haaren herbeigezogen?
Zuletzt noch eine optionale Fundamentalfrage: Was genau wäre an einem Paradigmenwechsel vom Vorsatz zur Fahrlässigkeit in Bezug auf bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung so grundsätzlich falsch?
Erwähnt sei hier allerdings, dass dieser Paradigmenwechsel natürlich mit äußerster Vorsicht und in einem größeren Rahmen vollzogen werden müsste, nicht indem man einzelne Straftatbestände willkürlich herausgreift.
Soweit ich weiß, ist ein solcher Paradigmenwechsel durch die jetzige Reform aber gar nicht angedacht. Die Formulierung "erkennbar" ist meines Wissens eher als restriktives Merkmal zugunsten des Angeklagten gedacht, um klarzustellen, dass der entgegenstehende Wille eben erkennbar, und nicht irgendwie unbemerkt im Stillen zum Ausdruck gebracht werden muss. Am Erfordernis des Vorsatzes ändert sich dadurch nichts.
Zu 3.: Nach welchem Teil des neuen Gesetzestextes soll das strafbar sein? Offenbar hat hier die Frau doch gerade keinen erkennbaren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht. Um darauf abzustellen, dass sie sich dazu aus Grund x nicht in der Lage gesehen habe, müsste man trotzdem noch den darauf gerichteten Vorsatz des Beschuldigten nachweisen: ein Ding der Unmöglichkeit. Ergo keine Schuld.
Genau das ist ja der Grund, weshalb der Entwurf seine Befürworter enttäuschen und letztlich kaum etwas ändern wird: Man hat zwar gut gemeinte neue Straftatbestände hinzugefügt, die sich jedoch regelmäßig unmöglich beweisen lassen, wenigstens insofern sie der vermeintliche Täter zum Vorsatz gehabt haben soll.