Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v3

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

ReVenger!

Community-Forum, Organisator ohne Grenzen OT-Turni
Mitglied seit
24.03.2007
Beiträge
3.466
Reaktionen
84
Sicher kann es von der Seite des Gesetzes auch zu Ungunsten des Täters auslegt werden. Das muss aber nicht heißen, dass man das Recht generell, so wie es derzeit ist, richtig findet.
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.579
Reaktionen
28
Sicher kann es von der Seite des Gesetzes auch zu Ungunsten des Täters auslegt werden. Das muss aber nicht heißen, dass man das Recht generell, so wie es derzeit ist, richtig findet.
Könnten du und auch andere, die mit der derzeitigen Rechtslage ein Problem haben, bitte auch konkret begründen, was sie meinen?
 

ReVenger!

Community-Forum, Organisator ohne Grenzen OT-Turni
Mitglied seit
24.03.2007
Beiträge
3.466
Reaktionen
84
@Chentsu: Ich finde, dass in gewissen Bedrohungsszenarien es einfach kein Notwehrexzess möglich sein sollte. Wenn jemand völlig unbekanntes bewaffnet in fremdes Haus eindringt und dann niedergeschlagen wird, dann wäre das so ein Fall. Ich sehe einfach nicht, wie man als Normalsterblicher sich in so einer Situation angemessen verteidigen soll, wenn man einfach keinerlei Erfahrungen mit solchen Situationen hat, aber dennoch stetig Gefahr läuft für die eigenen Handlungen verurteilt zu werden. Zumal man diese Situationen alles andere als provoziert hat. Selbiges gilt dann für Angriffen von Schlägern auf anderen Passanten. Aber soweit ich mich erinnere wurde doch das Thema hier zu einigen Fällen sowieso schon ausgiebig diskutiert.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.743
Reaktionen
741
http://www.zeit.de/campus/2015/06/fachhochschule-forschung-promotion

Kann mir mal jemand erklären, warum (Fach-)Hochschulen das Promotionsrecht erhalten sollten? Der einzige Grund, der imo dafür sprechen könnte, sind gute Industriekontakte. FHs sind doch von vornherein nicht dazu konzipiert ihre Studenten auf das Forschen vorzubereiten - und das ist doch auch völlig okay.

Wo ist das Problem? Ob da jetzt die paar mehr FHler auch nen Doc machen oder nicht. Im deutschen Promotionsrecht sehe ich das Probleme eher daran, dass es so gut wie keine externen Kontrollen gibt. Dein Prof ist dein Betreuer und derjenige, der dir mit der Uni zusammen den Titel verleiht. In UK ist die Prüfungskommision afaik extern besetzt. Ob das nun wirklich zu besseren Promotionen führt ist wohl ne empirische, schwer zu beantwortbare Frage :)

Ich hatte auch mal so ne Abneigung gegen den Dr. med, aber hab mich quasi überzeugen lassen, dass abgesehen vom meist sinnlosen Extraaufwand der Dr. meds selber, nicht wirklich jemandem schadet. Bis auf die wenigen, die sich noch von nem Dr Titel blenden lassen, wissen mittlerweile alle über den Status des Dr. med bescheid und würden dich als Dr. FH wohl auch eher belächeln.
 

Das Schaf

Tippspielmeister WM 2018
Mitglied seit
27.06.2002
Beiträge
21.339
Reaktionen
4.798
Ort
Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
die fh profs die ich erlebt hab sind doch eh nur für forschung da ( im auftrag von firmen)
die lehre stört da immens.
Dass aus der FH keine dr titel rauskommen ist da schon seltsam, da manche leute durchaus lange an forschungsprojekten mitarbeiten und an unis den titel kriegen würden, an fhs nicht. klar ist nicht der regelfall aber in meinem bekanntenkreis kenn ich leute die davon betroffen wären.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.743
Reaktionen
741
Jo und wenn sie Papers haben und wirklich wollen, können sie in der Regel easy über irgendeinen Prof an der Partneruni promovieren. k.a. was die Leute aus deinem Bekanntenkreis da machen. Normalerweise sind Profs dazu bereit externe Promoventen, die nichts kosten, aufzunehmen
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.579
Reaktionen
28
@Chentsu: Ich finde, dass in gewissen Bedrohungsszenarien es einfach kein Notwehrexzess möglich sein sollte. Wenn jemand völlig unbekanntes bewaffnet in fremdes Haus eindringt und dann niedergeschlagen wird, dann wäre das so ein Fall. Ich sehe einfach nicht, wie man als Normalsterblicher sich in so einer Situation angemessen verteidigen soll, wenn man einfach keinerlei Erfahrungen mit solchen Situationen hat, aber dennoch stetig Gefahr läuft für die eigenen Handlungen verurteilt zu werden. Zumal man diese Situationen alles andere als provoziert hat. Selbiges gilt dann für Angriffen von Schlägern auf anderen Passanten. Aber soweit ich mich erinnere wurde doch das Thema hier zu einigen Fällen sowieso schon ausgiebig diskutiert.

Also so ganz verstehe ich jetzt deine Beispiele nicht. Wenn jemand (bewaffnet) in dein Haus eindringt, kannst du denjenigen natürlich niederschlagen. Ich weiß jetzt allerdings nicht, was das mit Notwehrexzess zu tun hätte. Aber vielleicht meinst du etwas anderes ?
 

ReVenger!

Community-Forum, Organisator ohne Grenzen OT-Turni
Mitglied seit
24.03.2007
Beiträge
3.466
Reaktionen
84
Wenn das so kein Problem wäre, warum wird dann gegen den Mann, der genau das getan hat, ein Verfahren eingeleitet? Es steht ja auch noch nicht mal fest, ob es überhaupt Notwehr ist und dann ob es nicht wiederum ein Notwehrexzess ist. (Wobei letzteres ich ausversehen selbst hineingebracht habe. Hatte da gerade noch etwas ähnliches gelesen und das damit wohl hineingemischt). Scheinbar genießt der Einbrecher trotz der Situation einen rechtlichen Schutz* gegenüber dem Hausbewohner. Man weiß zwar nicht, wie es ausgehen wird, aber es gab ja genug medienwirksame Fälle, in denen sich Leute selbst verteidigt haben und danach im Gefängnis gelandet sind. Dass es überhaupt in diesem Fall zu einen Verfahren gegen den Hausbewohner kommt finde ich alles andere als positiv. Es mag sein, dass mir dazu juristisches Wissen fehlt. Seltsam mutet aus meiner Sicht die Geschichte trotzdem an, auch wenn nicht gerade viele Details bekannt sind. Vielleicht hast du ja mehr Ahnung von der Thematik, dann kannst du ja mal erzählen, wie du den Fall siehst.

*Das ist natürlich laienhaft formuliert, aber es wird hoffentlich dennoch klar, was gemeint ist.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.743
Reaktionen
741
Was ist denn dein Problem? Soll der Einbrecher automatisch alle rechte verwirkt haben? Unabhänig vom obigen Fall, lassen sich doch einfach Beispiele konstruieren, wo der Einbrecher ein Recht hätte den Hausbewohner wegen Körperverletzung zu verklagen. Die Beispiele mit noch in den Rücken schießen, wenn der EInbrecher gerade wegrennt, z.B.

Ich bin auch ein Laie, aber wahrscheinlich ist die Polizeit oder die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet so etwas zu verfolgen, wenn der Einbrecher dem Hausbewohner exzessive Gewalt vorwirrft. Welche Instanz ist also dazu da um das zu überprüfen? Richtig, ein Gericht.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.223
Reaktionen
409
Die Logik legt nahe dass Richter Notwehr auch gelegentlich zu ungunsten des Täters auslegen, würdest du zustimmen?

Ich nehme mal an du meinst zu gunsten des Opfers oder? Zu ungunsten des Täters macht in dem Zusammenhang wenig Sinn, der wird da ja gar nicht angeklagt.
Generell gehe ich zwar davon aus dass es das gibt, allerdings nur aus statistischen Gründen. Daraus dass das Recht in eine bestimmte Richtung falsch ausgelegt wird, folgt nicht dass dies in die andere Richtung irgendwie ähnlich häufig erfolgt. Nach allem was ich über solche Fälle gelesen habe, überwiegt ausserdem die falsche Auslegung zu ungunsten des Opfers sehr sehr deutlich.
Nach dem Prinzip in dubio pro reo sollte es eigentlich andersrum sein, im Zweifellsfall sollte man eigentlich zu gunsten des Opfers entscheiden...

Könnten du und auch andere, die mit der derzeitigen Rechtslage ein Problem haben, bitte auch konkret begründen, was sie meinen?

Ich habe übrigens kein Problem mit der Rechtslage. Im Gegenteil, ich finde die Rechtslage ganz ausgezeichnet und geradezu vorbildlich. Leider wird das Notwehrrecht gelegentlich völlig falsch ausgelegt. Das scheint mir im Allgemeinen kein juristisches Problem zu sein, sondern einfach daran zu liegen dass manche Richter nicht in der Lage sind die Situationen auch nur ansatzweise korrekt einzuschätzen.

@Chentsu: Ich finde, dass in gewissen Bedrohungsszenarien es einfach kein Notwehrexzess möglich sein sollte. Wenn jemand völlig unbekanntes bewaffnet in fremdes Haus eindringt und dann niedergeschlagen wird, dann wäre das so ein Fall. Ich sehe einfach nicht, wie man als Normalsterblicher sich in so einer Situation angemessen verteidigen soll, wenn man einfach keinerlei Erfahrungen mit solchen Situationen hat, aber dennoch stetig Gefahr läuft für die eigenen Handlungen verurteilt zu werden.

Es ist schon sinnvoll dass ein Notwehrexzess immer möglich ist. Auch wenn jemand bei dir einbricht darfst du ihm nicht in Ruhe das Gesicht zermatschen obwohl er eigentlich keine Gefahr mehr darstellt. Das ist gut so.
Was du wahrscheinlich meinst, dass jemand über das erforderliche Maß hinausgeht weil er Angst hat oder die Situation nicht gut einschätzen kann ist bereits straffrei.
Insoweit erstmal kein Problem, auch eine Anklage zu erheben ist durchaus erstmal sinnvoll denn irgendjemand (und sicher nicht die Polizei) muss eben feststellen was vorlag. Hätte er wirklich so viel Gewalt anwenden müssen? Hat er aus Verwirrung falsch gehandelt oder wollte er nur den Einbrecher quälen? Das ist eben Aufgabe der Gerichte das festzustellen.
Das Problem sind nur meist ahnungslose Richter, die 1. glauben man könnte in einer gefährlichen Sitation und in Sekundenbruchteilen die Situation so gut analysieren wie vom Richterstuhl aus, und 2. eine völlig falsche Vorstellung davon haben was gefährlich ist und was effektiv ist.
 

mfb

Mitglied seit
18.07.2003
Beiträge
791
Reaktionen
0
Wo ist das Problem? Ob da jetzt die paar mehr FHler auch nen Doc machen oder nicht. Im deutschen Promotionsrecht sehe ich das Probleme eher daran, dass es so gut wie keine externen Kontrollen gibt. Dein Prof ist dein Betreuer und derjenige, der dir mit der Uni zusammen den Titel verleiht. In UK ist die Prüfungskommision afaik extern besetzt. Ob das nun wirklich zu besseren Promotionen führt ist wohl ne empirische, schwer zu beantwortbare Frage :)
Zumindest in der Physik sitzen in der Verteidigung immer weitere Unimitarbeiter dabei.

Dass es gewisse Geisteswissenschaften gibt, bei denen... nun ja, lassen wir das Thema.


Die Bauarbeiten am Giant Magellan Telescope haben begonnen. Wird in ein paar Jahren vorübergehend das mit Abstand größte Teleskop (im sichtbaren Licht) sein, in 10 Jahren sind dann voraussichtlich Thirty Meter Telescope und European Extremely Large Telescope bereit und noch größer. Letzteres alleine hat so viel Spiegelfläche wie derzeit die 20 größten Teleskope zusammen.
Das werden spannende Zeiten für die Astronomie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.579
Reaktionen
28
Wenn das so kein Problem wäre, warum wird dann gegen den Mann, der genau das getan hat, ein Verfahren eingeleitet? Es steht ja auch noch nicht mal fest, ob es überhaupt Notwehr ist und dann ob es nicht wiederum ein Notwehrexzess ist. (Wobei letzteres ich ausversehen selbst hineingebracht habe. Hatte da gerade noch etwas ähnliches gelesen und das damit wohl hineingemischt). Scheinbar genießt der Einbrecher trotz der Situation einen rechtlichen Schutz* gegenüber dem Hausbewohner. Man weiß zwar nicht, wie es ausgehen wird, aber es gab ja genug medienwirksame Fälle, in denen sich Leute selbst verteidigt haben und danach im Gefängnis gelandet sind. Dass es überhaupt in diesem Fall zu einen Verfahren gegen den Hausbewohner kommt finde ich alles andere als positiv. Es mag sein, dass mir dazu juristisches Wissen fehlt. Seltsam mutet aus meiner Sicht die Geschichte trotzdem an, auch wenn nicht gerade viele Details bekannt sind. Vielleicht hast du ja mehr Ahnung von der Thematik, dann kannst du ja mal erzählen, wie du den Fall siehst.

*Das ist natürlich laienhaft formuliert, aber es wird hoffentlich dennoch klar, was gemeint ist.

Zunächst Fehlens uns erstmal Kenntnisse des Sachverhalts, genaueres steht ja schließlich nicht im spiegel-Artikel. Was der Bulle für eine rechtliche Bewertung abgibt, juckt niemanden. dass gegen den Mieter ermittelt wird, ist erstmal ein ganz normaler Vorgang, weil die Staatsanwaltschaft (grundsätzlich) dazu verpflichtet ist, bei Kenntnis einer möglichen Straftat zu ermitteln. Das mag für den Betroffenen z.T. Unangenehm sein, bedeutet aber erstmal nichts.

Grundsätzlich geht das Notwehrrecht in dtl. weit und angemessen. Schau doch etwa mal nach dem "hells-Angel erschießt Polizisten"-Fall. Da wurde das Gericht regelrecht (auch von Ministern) beschimpft aufgrund des Freispruchs.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.743
Reaktionen
741
Zumindest in der Physik sitzen in der Verteidigung immer weitere Unimitarbeiter dabei.

Dass es gewisse Geisteswissenschaften gibt, bei denen... nun ja, lassen wir das Thema.

omg, ja natürlich sitz da nicht durch dein Prof, sondenr noch ein Co-Supervisor und noch ein anderer Prof für die Prüfungsaufsicht. In der Regel sind die aber alle von derselben Uni...
 
Mitglied seit
26.12.2004
Beiträge
2.118
Reaktionen
118
Mitglied seit
20.04.2002
Beiträge
537
Reaktionen
0
Gerade ist in Paris die Hölle los: Dutzende Tote, Hundert(e) Geiseln.

http://www.sueddeutsche.de/panorama...elden-tote-bei-schiesserei-in-paris-1.2737225

Es sieht aus, als wenn die Anschläge vom IS bzw. von muslimischen Terrororganisationen ausgehen

http://www.dailymail.co.uk/news/art...od-scene-not-far-Charlie-Hebdo-shootings.html

A man who was inside the theatre when the gunmen entered told a French radio station that the men shouted 'Allah Akbar' as they opened fire.

He added: 'The men came in and started shooting. Everyone fell to the ground. It was hell. I took my mum, and we hid. Someone near us said they have gone, so we ran out.

'I was only thinking of escaping. We're out now. I think people are still inside. It's a nightmare - a nightmare.'

They also shouted, 'this is for Syria', another witness at the theatre claimed.
 
Mitglied seit
12.12.2001
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
täterkreis schon bekannt? anyway das sind alles selbst gemachte freuden, und das ist noch nicht zuende...
 
Mitglied seit
25.12.2001
Beiträge
10.980
Reaktionen
0
Ging ja scheinbar Jahrzehnte ohne und wird auch jetzt wieder ohne gehen.
 
Mitglied seit
19.11.2003
Beiträge
1.996
Reaktionen
85
die irische polizei hat keine waffen, die in UK - zumindest in nordirland - aber schon.
 
Mitglied seit
25.12.2001
Beiträge
10.980
Reaktionen
0
In England laufen massenweise bewaffnete Sicherheitskräfte rum.. müssen ja keine Polizisten sein ;(
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.832
Reaktionen
255
Hab nochmal nachgelesen in UK gibt es speziell ausgebildete "firearm officers" die mehrheit der polizisten läuft aber wohl ohne schusswaffen rum.

Nordirland ist die ausnahme, da sind alle bewaffnet.
 

Gelöscht

Guest
wird zeit das die christpopulisten und die sozialpopulisten mal eine auf die nase bekommen. man kann ja nicht alles den linkspopulisten und den ökopopulisten überlassen. ich hoff, die satirepopulisten legen auch zu.
 
Mitglied seit
27.02.2003
Beiträge
940
Reaktionen
0
Oder gleich alle Parteien, Bukkakekoalition, jeder darf seine Wichse mal dazugeben. :deliver:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
25.12.2001
Beiträge
10.980
Reaktionen
0
Es gab keine Sprengladungen. Zumindest hat keine Zeitung irgendetwas dazu.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
das mit dem sprengstoff im krankenwagen ist unbestätigt und stammt wohl von irgendeinem kreisblatt.

aber in der tat wird in hannover gefühlt alles gesperrt und evakuiert grad und überall finden sich "verdächtige gegenstände" (aka eine mcdonalds tüte aufm boden). und paar super lustige trolle zünden nebenbei böller
 

Gelöscht

Guest
Merkel warnt vor zu viel Datenschutz in Europa

"aber wenn wir uns das Big-Data-Management, wenn wir uns die Verarbeitung großer Datenmengen selber zerstören durch einen falschen rechtlichen Rahmen, dann wird viel Wertschöpfung nicht mehr in Europa stattfinden". Das wäre für Deutschland von "von großem Nachteil".

barfdeliver7ovo.gif


http://www.golem.de/news/it-gipfel-...u-viel-datenschutz-in-europa-1511-117541.html
 

Gelöscht

Guest
was ist denn da schiefgelaufen? das kann doch unmöglich so durchgegangen sein? war da der geldköfferchen-lieferant gerade pinkeln? :rofl2:

aber wetten das uns 360°-merkel mit der teflonpfanne nun erklärt, warum gerade hier datenschutz alternativlos ist?
 
Mitglied seit
25.12.2005
Beiträge
3.261
Reaktionen
2
Gerichtsurteile klingen erstmal vernünftig. Komplettes Verbot unzulässig, Leute mit Adblocker von der eigenen Seite fernhalten ist hingegen erlaubt. Ist dann jedem einzelnen selbst überlassen ob er noch auf die Pages will oder nicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben