Was SPON verschweigt ist, dass sehr wohl amerikanische Agenten und deutsche Verfassungsschützer in Heilbronn waren als Kiesewetter starb:
Ein für die „Koordinierung der US-Geheimdienste in Süddeutschland“ verantwortlicher Agent wandte sich am 2. Dezember 2011 an deutsche Sicherheitsbehörden. In dem Telefonat mit Soldaten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in der Stuttgarter Theodor-Heuss-Kaserne räumte der Agent ein, dass möglicherweise zwei Beamte der amerikanischen Bundespolizei FBI in Heilbronn waren, als dort am 25. April 2007 die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen wurde. Das geht aus geheimen Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes hervor, die die Stuttgarter Nachrichten einsehen konnten. Der Polizistenmord wird dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ zugeordnet. Nach den Dokumenten meldete am 2. Dezember um 15.18 Uhr die damals für Bayern und Baden-Württemberg zuständige BND-Verbindungsreferentin mit dem Dienstnamen „Ingrid Corell“ der Zentrale des deutschen Auslandsnachrichtendienstes, der US-Agent habe erst dem MAD und dann der Stuttgarter BND-Verbindungsstelle 2I71 berichtet, bei einer Operation am 25. April seien zwei FBI-Männer auf deutschem Boden in Heilbronn eingesetzt gewesen. Diese seien nach dem Scheitern ihrer Operation wieder abgereist. In einer weiteren E-Mail drei Tage später heißt es sogar, der US-Geheime ließ „erkennen, dass eine eigene Untersuchung der Ereignisse die Beteiligung von zwei Mitarbeitern des FBI ergeben habe“. Die US-Nachrichtendienste regten an, „mit 2I71 in diesem Fall offiziell in Verbindung treten zu dürfen“. Ein Ansinnen, das der Geheimdienst ausschlägt. Er scheint sich stattdessen mehr darum zu sorgen, dass der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Mordserie des NSU unangenehme Fragen stellen könnte. In diesem Fall verfüge der BND „über auch juristisch abgesicherte Textbausteine, die in den letzten Untersuchungsausschüssen, in denen der BND beteiligt gewesen ist, erfolgreich eingesetzt wurden“, heißt es in einem Aktenvermerk vom 27. April 2012.” (Andreas Förster/ZVW)