Das gilt nicht, wenn Personen mit abgebildet sind.Original geschrieben von Greg
Um es mal zu verdeutlichen: Sobald jemand ein Foto von irgendwas macht gehören ihm alle Rechte an diesem Bild, unabhängig davon was darauf zu sehen ist.
Original geschrieben von HeatoR
grundsätzlich hat greg recht, die ausführungen sind nach gängigem recht absolut richtig.
trotzdem finde ich die schadensersatzforderungen der kunstindustrie immer wieder übertrieben. an die 1000 euro für das bild? niemals im leben hätte dieses bild so viel geld eingebracht, wenn es nicht auf der homepage gewesen wäre. ein deratiger schaden ist niemals entstanden, mithin finde ich es ungerechtfertigt eine derartige summe zu verlangen.aber natürlich befindet sich der urheber in der bequemen position den preis für die nutzung seiner bilder selbst bestimmen zu können...
Original geschrieben von SF)RaVeN
Das gilt nicht, wenn Personen mit abgebildet sind.
Ansonsten hast du bereits alles richtig gesagt.
das ist natürlich auch mein erster schritt gewesen... jetzt warte ich ab was mir der RA rät und werde das dann wohl befolgen... ich halte euch auf dem laufendenOriginal geschrieben von SF)RaVeN
Trotzdem würde ich selber einen Anwalt mit der Überprüfung der Höhe der Forderung beauftragen, die mir persönlich als etwas überhöht erscheint.
Original geschrieben von SF)RaVeN
Auch das Anwaltshonorar für die Kosten der Rechtsverfolgung sind von dir zu tragen.
Original geschrieben von Toadesstern
mal ne doofe Frage. Wollte schon gestern fragen, aber da kam ich net ins forum kann sein, dass es deswegen schon beantwortet ist.
So wie ich das Geschriebene (insbesondere das von Greg, ka obs richtiger ist als der Rest, oder ob er einfach nur weiß wie man sich "verkäuft"^^) gelesen habe wäre es ja möglich gewesen ein eigenes Bild zu schießen. Damit würde morph selbst ja Fotograf sein und gar keine Probs haben, sofern es wohl nicht zu ähnlich wird, da das wiederrum Ideenklau wäre oder? [Kein Peil davon, wenns bullshit ist sorry]
Jetzt gibts ja wohl nirgends ne Einschränkung wie erst ab ZZZZ x YYYY Pixel zählt das ganze.
Nehmen wir mal an es geht um irgendwas total idiotisch simples, wie z.B. diesen kleinen Smiley. Oder ein lachendes Pendant in gelb, welches ja noch häufiger vorkommt (€: so was hab ich gemeint^^). Was würde jetzt passieren, wenn jemand meinetwegen mit Photoshop einfach nen eigenen Smiley "malt", diesen dann meinetwegen in einem eigenen Forum oder auf ner HP benutzt? Ich mein bei den par Pixeln kann es ja wohl durchaus vorkommen, dass dieser Smiley mit irgend einem Smiley auf der Welt 1 zu 1 übereinstimmt.
Klingt alles idiotisch aber so wie ich das verstanden habe wäre das doch auch möglich und wie soll man bei sowas beweisen, dass es ein selbst "gemalter" Smiley ist und nicht einfach einer von Homepage XYZ kopierter Smiley?
Original geschrieben von Greg
wie gesagt, die wahrscheinlichkeit dass der smiley oder ein foto wirklich pixelgenau übereinstimmt ist so gering dass es in der praxis einfach nicht vorkommt. Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.
Wie soll man denn bitte beweisen, dass es wirklich sein eigenes Werk ist und nicht einfach nur kopiert, wenn es zu diesem Fall kommen sollte? Was würde nen Richter wohl dazu sagen?Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.
Original geschrieben von Greg
wie gesagt, die wahrscheinlichkeit dass der smiley oder ein foto wirklich pixelgenau übereinstimmt ist so gering dass es in der praxis einfach nicht vorkommt. Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.
@weightofwind: Wie kommst du drauf? Die meisten anwälte haben für abmahnungen und ähnliches vorgefertigte Vorlange in die sie nur noch die besonderheiten des Falls eintragen.
Auch dass ein anwaltliches schreiben verhinderbar wäre (was wohl in den meisten fällen sogar der Fall ist) ist in der praxis irrelevant da keine Pflicht beim geschädigten besteht das für die gegenseite günstigste mittel zu wählen.
Original geschrieben von Greg
@weightofwind: Wie kommst du drauf? Die meisten anwälte haben für abmahnungen und ähnliches vorgefertigte Vorlange in die sie nur noch die besonderheiten des Falls eintragen.
Auch dass ein anwaltliches schreiben verhinderbar wäre (was wohl in den meisten fällen sogar der Fall ist) ist in der praxis irrelevant da keine Pflicht beim geschädigten besteht das für die gegenseite günstigste mittel zu wählen.
web-archive sowie suchmaschinen-bots habe ich ausgegrenzt...Original geschrieben von Yussuf
Es gibt web-archive. Das wuerde ganz boes ins Auge gehen... Und ich wuerde auch davon ausgehen, dass der Anwalt zumindest einen Screenshot gemacht hat.
DAS verstehe ich auch nicht... das bild lag direkt auf meinem server, nicht verlinkt oder so... außerdem war ich das letzte mal vor einem jahr oder so auf der kochbuch-seite... da müssen zig studenten angestellt sein die sich durch jeden link durchklicken, anders kann ich mir das nicht erklären...Original geschrieben von paSChaDaHur
Wie haben sie dich überhaupt erwischt?
Verstehe ich garnicht -____-
jo den wollte ich auch grad posten; wie schon eingangs sagte; die höhe der forderung ist sicherlich reduzierbar aber nicht die forderung an sich annulierbar.Original geschrieben von wut)volta
so ich krame den nochmal raus, heute ein interessanter Link bei Lawblog gewesen
http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/
hoffe das hilft noch irgendwie