jetzt hat es mich auch erwischt - unterlassungserklärung wegen "bilderklau"

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scheiß buguser. das urheberrecht könnte allmählich mal ans digitale zeitalter angepasst werden... :rolleyes:
 
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Urheberrechtsverletzungen sind keine "Verbrechen" und auch keine Vergehen, sondern "Delikte" im Sinne des Zivilrechts. Da es im Strafrecht garnicht vorkommt ist folglich auch keine (Straf-)Anzeige möglich.

Was die Schöpfungshöhe betrifft:
Lichtbilder die nicht die Schöpfungshöhe eines Lichtbildwerkes gemäß UrhG §2 erreichen, werden nach UrhG § 72 im wesentlichen wie Lichtbildwerke geschützt.

Im übrigen mag ein Laie hier vielleicht nur ein gewöhnliches Foto eines Cocktails sehen.
Wer sich mit Fotografie etwas auskennt, sieht hingegen sofort, dass es sich hier (zurecht) um ein Lichtbildwerk handelt.

Ferner sei noch angemerkt, dass man sich ein Werk nicht schützen "lassen" kann. Es ist nämlich als persönliche Schöpfung von vorn herein geschützt. Das Urheberrecht ist unveräußerlich.

Dass diese hier geforderten Gebühren dem normalen Menschenverstand nach nicht angemessen sind, liegt zwar auf der Hand, Vergleiche mit der Höhe von Geldstrafen im Strafrecht sind aber völlig unangebracht. Die gut 1000 Euro werden hier nämlich nicht als Strafe fällig. Es handelt sich stattdessen nur um die Gebühr für die Nutzungsrechte des Bildes sowie Kosten, die der Anwalt für seine Arbeit berechnet.

Was hier teilweise in Bezug auf Urheberrechtsverständnis an abendteuerlichen geistigen Ergüssen dargeboten wurde, ist schlicht hinterwäldlerisch.
 
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um es mal in laiensprache auszudrücken:

im zweifelsfall ist ein werk geschützt.
 
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lol..in was für einer fiesen welt lebe ich eigentlich?
Anstelle diese 1000 € an den anwalt zu überweisen, sollte man lieber 200€ in Bier und ein rudel Kategorie C-Fans investieren, welche bei Marion eine Hausbesichtigung bzw. eine Gesichtsmassage durchführen.

Boah ist das frech. Ich würde ja so gerne denen eine Mail an die info@ schreiben, ich hab dann aber schiss das die mich dann wegen verleumdung oder sonstwas anzeigen :8[:
 
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Mach's doch vom Inetcafe oder PC Pool aus mit 'ner Fake-Adresse. Würde dir dann diesem assozialen Pack auch meine Grüße mit übermitteln. :mad:
 
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ich hab schon 3 unterlassungsdinger wegen torrent bekommen und alle ignoriert(die spiele waren da eh schon nicht mehr auf meiner festplatte), das letzte ist 2 jahre her und ich hab nie wieder etwas davon gehört.

das einzige was sich geändert hat, das ich mir pc spiele nur noch aus der videothek ausleihe und dann rippe.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
grundsätzlich hat greg recht, die ausführungen sind nach gängigem recht absolut richtig.

trotzdem finde ich die schadensersatzforderungen der kunstindustrie immer wieder übertrieben. an die 1000 euro für das bild? niemals im leben hätte dieses bild so viel geld eingebracht, wenn es nicht auf der homepage gewesen wäre. ein deratiger schaden ist niemals entstanden, mithin finde ich es ungerechtfertigt eine derartige summe zu verlangen.aber natürlich befindet sich der urheber in der bequemen position den preis für die nutzung seiner bilder selbst bestimmen zu können...
 
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Original geschrieben von Greg
Um es mal zu verdeutlichen: Sobald jemand ein Foto von irgendwas macht gehören ihm alle Rechte an diesem Bild, unabhängig davon was darauf zu sehen ist.
Das gilt nicht, wenn Personen mit abgebildet sind.
Ansonsten hast du bereits alles richtig gesagt.

Trotzdem würde ich selber einen Anwalt mit der Überprüfung der Höhe der Forderung beauftragen, die mir persönlich als etwas überhöht erscheint.

Ohne Gewähr.
 
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sag dein nicht strafmündiger 13 jähriger Cousin hat die Homepage gemacht.

der mag halt cocktails und pokemon
 
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Original geschrieben von HeatoR
grundsätzlich hat greg recht, die ausführungen sind nach gängigem recht absolut richtig.

trotzdem finde ich die schadensersatzforderungen der kunstindustrie immer wieder übertrieben. an die 1000 euro für das bild? niemals im leben hätte dieses bild so viel geld eingebracht, wenn es nicht auf der homepage gewesen wäre. ein deratiger schaden ist niemals entstanden, mithin finde ich es ungerechtfertigt eine derartige summe zu verlangen.aber natürlich befindet sich der urheber in der bequemen position den preis für die nutzung seiner bilder selbst bestimmen zu können...

lies skyhawks post nochma, das is kein schadensersatz oder sonstwas, sondern "nur" die gebühr fürs benutzen sowie anwaltkosten
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN

Das gilt nicht, wenn Personen mit abgebildet sind.
Ansonsten hast du bereits alles richtig gesagt.


Ich bin mir hier nicht 100% sicher, aber ich denke selbst wenn Personen auf dem Bild zu sehen sind, gehören die Rechte an dem Bild immernoch vollständig dem Fotografen. Du hast natürlich insofern Recht, dass das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen die Rechte des Fotografen z.B. in Bezug auf die veröffentlichung, einschränkung kann, es ändert aber nichts daran dass er im Besitz der Rechte an dem Foto als sein eigenes Werk ist.

ansonsten absolutes #2 zu deinem zweiten Absatz. Diese Abmahnfälle sind auf keinen Fall mit iqtest.de oder ähnlichen zu vergleichen, die man getrost ignorieren kann. Aussitzen führt hier nur zu einer vervielfachung der Kosten.

@Nocturn: Das ist zwar haarspalterei, aber gerade Schadensersatz ist hier die passende Bezeichnung: Nutzungsgebühren kann der Urheber des Bildes nur auf Basis eines vertraglichen Schuldverhältnisses verlangen. Da ein solches aber garnicht erst entstanden ist, kriegt der Urheber hier nicht die Nutzungsgebühren sondern lediglich Schadensersatz für entgangene Nutzungsgebühren. Heats aussage ist also absolut richtig.
 

deleted_24196

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Original geschrieben von SF)RaVeN
Trotzdem würde ich selber einen Anwalt mit der Überprüfung der Höhe der Forderung beauftragen, die mir persönlich als etwas überhöht erscheint.
das ist natürlich auch mein erster schritt gewesen... jetzt warte ich ab was mir der RA rät und werde das dann wohl befolgen... ich halte euch auf dem laufenden :)
 

RRA^StArFiRe

Guest
was is wenn man ein bild fotografiert?

dann könnt man ja auch sagen, man hat das bild aufm monitor fotografiert, somit hat man die rechte.
oder mit screencap fotografiert o_O
 
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naja aber wie will man den schaden denn nachweisen greg? ich dachte jetzt dass das einfahc nur die nachträglichen nutzungsgebühren seien...
 
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jo das ganze ist auch mehr eine Frage des Begriffes.

Im grunde ist es natürlich so etwas wie die nachträgliche Zahlung von Nutzungsgebühren. Nur wenn die Pflicht zur Zahlung nicht aus einem vertraglichen, sondern aus einem gesetzlichen Schuldverhältniss zustandekommt, bezeichnet man es als Schadensersatz für entgangene Nutzungsgebühren. Schaden um juristischen sinne muss nicht zwingend durch eine Schädigung im umgangssprachlichen sinne entstanden sein.

Der nachweis wird hier Anhand der Besucherzahlen der Seite geführt, was auch der Grund für die Hohe forderung ist: Wenn man normalerweise einen Vertrag zur Nutzung eines Bildes macht, würde man ein pauschales entgelt für die nutzung ausmachen, da kein mensch mit einer gebühr pro bildaufruf einverstanden wäre.
Da hier aber vorher kein Vertrag mit dem Urheber des bildes geschlossen wurde, hat dieser die möglichkeit die letztere (und für ihn deutlich lukrativere) Methode der Abrechnung zu wählen... natürlich sind hier dem Urheber des Bildes auch grenzen gesetzt, er kann also nicht einfach behaupten, dass er das bild normalerweise für 1000€ pro aufruf verkauft hätte, also für 1000 aufrufe eine million fordern. Aber trotzdem fällt eine Berechnung nach aufrufen deutlich höher aus, als eine pauschale... aber da es sich hier um eine Privatseite mit wahrscheinlich recht wenigen Seitenaufrufen handelt, erscheint die Summe der Forderung doch unverhältnissmäßig hoch.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
richtig und da finde ich, ist der ansatz falsch.
man sollte als richtlinie den preis der normalerweise im schuldverhältnis gezahlt worden wäre nehmen. so ist immer auch ein hauch von "strafe" dabei und das finde ich unangemessen.
 
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aaah okay nu verstehe ich, danke :) wie heator shcon sagt, is das total behindert :(
 
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jo, das problem an der Sache ist, dass du den Rechteinhaber dadurch doch sehr stark in seinem Recht auf Vertragsfreiheit einschränken würdest... "normalerweise übliche vergütung" in dem Sinne ist auch ein sehr stark dehnbarer begriff und bei einem Verfahren würden sich beide Seiten mit sicherheit sehr stark in ihren vorstellungen was eine übliche vergütung wäre unterscheiden.

Da aber insgesamt doch derjenige der das bild ohne Erlaubnis nutzt etwas "verbrochen" hat, finde ich es auch gerecht, wenn der Urheber die Summe (natürlich in einem gesetzlich festgelegten Rahmen) selber bestimmen kann... andernfalls hätte es zur folge, dass selbst bei schwerwiegenden rechteverletzungen der Schadensersatz nur sehr schwer einklagbar wäre. Es ist natürlich schade wenn solche Fälle wie morph und auch viele andere somit durchs system rutschen, aber wir haben nunmal nicht die möglichkeit einzelfallgesetze zur erlassen und so ist die aktuelle lösung ein, in einzelfällen unfairer, aber ingesamt doch recht guter kompromiss um die Rechte des Urhebers zu schützen.

Wie gesagt, ich glaube dass es vollkommen ausreichen würde das Urheberrecht aus der GOA auszunehmen um solche Abmahnungen auf ein mindestmaß zu reduzieren.
 
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mal ne doofe Frage. Wollte schon gestern fragen, aber da kam ich net ins forum kann sein, dass es deswegen schon beantwortet ist.
So wie ich das Geschriebene (insbesondere das von Greg, ka obs richtiger ist als der Rest, oder ob er einfach nur weiß wie man sich "verkäuft"^^) gelesen habe wäre es ja möglich gewesen ein eigenes Bild zu schießen. Damit würde morph selbst ja Fotograf sein und gar keine Probs haben, sofern es wohl nicht zu ähnlich wird, da das wiederrum Ideenklau wäre oder? [Kein Peil davon, wenns bullshit ist sorry]

Jetzt gibts ja wohl nirgends ne Einschränkung wie erst ab ZZZZ x YYYY Pixel zählt das ganze.
Nehmen wir mal an es geht um irgendwas total idiotisch simples, wie z.B. diesen kleinen :D Smiley. Oder ein lachendes Pendant in gelb, welches ja noch häufiger vorkommt (€: :) so was hab ich gemeint^^). Was würde jetzt passieren, wenn jemand meinetwegen mit Photoshop einfach nen eigenen Smiley "malt", diesen dann meinetwegen in einem eigenen Forum oder auf ner HP benutzt? Ich mein bei den par Pixeln kann es ja wohl durchaus vorkommen, dass dieser Smiley mit irgend einem Smiley auf der Welt 1 zu 1 übereinstimmt.
Klingt alles idiotisch aber so wie ich das verstanden habe wäre das doch auch möglich und wie soll man bei sowas beweisen, dass es ein selbst "gemalter" Smiley ist und nicht einfach einer von Homepage XYZ kopierter Smiley?
 

TheWeightOfWind

Guest
Original geschrieben von SF)RaVeN

Auch das Anwaltshonorar für die Kosten der Rechtsverfolgung sind von dir zu tragen.

Das kommt auf den Einzelfall an.
Wenn der Anwalt da tatsächlich hunderte von Abmahnungen verschickt, die aus Textbausteinen bestehen, dann wird er nicht viel mehr Geld sehen als die Portokosten. Insbesondere muss gefragt werden, ob es überhaupt erforderlich war, einen Anwalt zu beauftragen.

Insofern ist es schon richtig, nicht blind zu zahlen, sondern sich vernünftig beraten zu lassen von Anwälten, die Erfahrung mit sowas haben. Selbst wenn es dadurch insgesamt nicht billiger werden wird. Da zahl ich lieber einen Teil des gesamten Geldes an einen kompetenten Anwalt als alles an die Abmahner.
 
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Original geschrieben von Toadesstern
mal ne doofe Frage. Wollte schon gestern fragen, aber da kam ich net ins forum kann sein, dass es deswegen schon beantwortet ist.
So wie ich das Geschriebene (insbesondere das von Greg, ka obs richtiger ist als der Rest, oder ob er einfach nur weiß wie man sich "verkäuft"^^) gelesen habe wäre es ja möglich gewesen ein eigenes Bild zu schießen. Damit würde morph selbst ja Fotograf sein und gar keine Probs haben, sofern es wohl nicht zu ähnlich wird, da das wiederrum Ideenklau wäre oder? [Kein Peil davon, wenns bullshit ist sorry]

Jetzt gibts ja wohl nirgends ne Einschränkung wie erst ab ZZZZ x YYYY Pixel zählt das ganze.
Nehmen wir mal an es geht um irgendwas total idiotisch simples, wie z.B. diesen kleinen :D Smiley. Oder ein lachendes Pendant in gelb, welches ja noch häufiger vorkommt (€: :) so was hab ich gemeint^^). Was würde jetzt passieren, wenn jemand meinetwegen mit Photoshop einfach nen eigenen Smiley "malt", diesen dann meinetwegen in einem eigenen Forum oder auf ner HP benutzt? Ich mein bei den par Pixeln kann es ja wohl durchaus vorkommen, dass dieser Smiley mit irgend einem Smiley auf der Welt 1 zu 1 übereinstimmt.
Klingt alles idiotisch aber so wie ich das verstanden habe wäre das doch auch möglich und wie soll man bei sowas beweisen, dass es ein selbst "gemalter" Smiley ist und nicht einfach einer von Homepage XYZ kopierter Smiley?

wie gesagt, die wahrscheinlichkeit dass der smiley oder ein foto wirklich pixelgenau übereinstimmt ist so gering dass es in der praxis einfach nicht vorkommt. Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.

@weightofwind: Wie kommst du drauf? Die meisten anwälte haben für abmahnungen und ähnliches vorgefertigte Vorlange in die sie nur noch die besonderheiten des Falls eintragen.
Auch dass ein anwaltliches schreiben verhinderbar wäre (was wohl in den meisten fällen sogar der Fall ist) ist in der praxis irrelevant da keine Pflicht beim geschädigten besteht das für die gegenseite günstigste mittel zu wählen.
 
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Original geschrieben von Greg

wie gesagt, die wahrscheinlichkeit dass der smiley oder ein foto wirklich pixelgenau übereinstimmt ist so gering dass es in der praxis einfach nicht vorkommt. Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.

:) - Das ist nen gelber Kreis mit schwarzem Rand, 2 Pünktchen als Augen und nen lachenden Mund. Bei der Dimension glaube ich, dass es schon relativ wahrscheinlich ist, dass der Smiley übereinstimmt mit irgend einem andren :D
Ok nehmen wir was (meiner Meinung nach) noch extremeres. Irgend ne Online Liga eurer Wahl: Die kleinen Fähnchen. (Von BWCL:
deutschland.gif
) So ne vielleicht 10x15Pixel große Deutschlandflagge, was soll man da schon großartig anders machen, abgesehen davon, dass diese Flagge so "Aufhellungen" hat um geschwungen auszusehen, aber gibt sicherlich auch "simpleres".
Ich meine das "Prinzip" sollte ja schon eingehalten werden, sonst erkennts doch keiner als Deutschlandflagge
Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.
Wie soll man denn bitte beweisen, dass es wirklich sein eigenes Werk ist und nicht einfach nur kopiert, wenn es zu diesem Fall kommen sollte? Was würde nen Richter wohl dazu sagen?:top2:
 
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jo das bezog sich auch eher auf richtige fotos oder bilder, wo die wharscheinlichkeit einer zufälligen pixelgenauen übereinstimmung praktisch nicht existiert.

In genau diesem Fall mit 15x10 pixel wird es der Rechteinhaber wohl schwer haben, denn ums kurz zu sagen: Wer es schafft die mona lisa perfekt abzumalen schafft damit ein eigenes Werk und verletzt auch nicht die rechte von da vinci (oder wer auch immer da der Rechteinhaber ist), solange er das bild natürlich nicht als original ausgibt.

Vor gericht müsste der Rechteinhaber nachweisen, dass dein bild eindeutig eine 1:1 kopie ist, die nicht durch einen schöpferischen prozess (eigenes zeichnen) entstanden ist... was ihm in der praxis kaum möglich sein wird. Du kannst daher auch weiterhin bedenkenlos 15x10 große pixelfahnen kopieren ;)

Das ist im endefekt aber reine mutmaßung, da mir ehrlich gesagt kein vergleichbarer Fall bekannt ist, der es vor ein deutsches gericht geschafft hat.
 
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Kann man sowas nicht im vorraus entgehen, wenn man das Bild leicht verändert?
Dann entspricht es ja nicht mehr dem Original und wäre etwas neues, oder denke ich gerade zu einfach? ><

€: Hab nicht alle Beiträge dazu gelesen, also ist warscheinlich schon die Frage gestellt worden.. aber trotzdem! :D
 
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nein, selbst wenn durch die abänderung eine ausreichende schöpfungshöhe entsteht, um als eigenständiges werk durchzugehen, liegt bereits durch die direkte verwendung des originals ohne erlaubnis ein verstoß gegen die Rechte des Urhebers vor.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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hm kommt aber drauf an in welchem zusammenhang die abänderung erfolgt. es gab zB nen fall wo ein künstler bilder ausstellte in denen er berühmte werke bearbeitete und sie zu einem neuen werk zusammenformte, die urheber hatten geklagt, aber die neuen werke wurden als eigenständige schöpfungen anerkannt und der künstler hat recht bekommen...muss mal die tage in der bib gucken ob ich den fall wiederfinde, aber ich meine, dass es so ähnlich entschiedne wurde.
 
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jo sag aufjedenfall bescheid, das urteil würde mich auch interessieren.
 
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Original geschrieben von Greg


wie gesagt, die wahrscheinlichkeit dass der smiley oder ein foto wirklich pixelgenau übereinstimmt ist so gering dass es in der praxis einfach nicht vorkommt. Rein theoretisch wäre es aber wohl ein eigenes werk an dem du als Urheber die Rechte hättest.

@weightofwind: Wie kommst du drauf? Die meisten anwälte haben für abmahnungen und ähnliches vorgefertigte Vorlange in die sie nur noch die besonderheiten des Falls eintragen.
Auch dass ein anwaltliches schreiben verhinderbar wäre (was wohl in den meisten fällen sogar der Fall ist) ist in der praxis irrelevant da keine Pflicht beim geschädigten besteht das für die gegenseite günstigste mittel zu wählen.

stimmt nicht, abmahnungen oä. klingen zwar (fast) immer gleich, aber adss ist mit der zeit einfach routine - da fast jeden tag geschrieben, bürgert sich da so ne routine ein, wodurch immer ähnlichere phrasen entstehen..
 
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natürlich benutzt ein anwalt meistens dieselben konstrukte für seine sätze, nichtsdestotrotz bieten sich textbausteine und vorlage geradezu für alles an was sich ähnlich ist.

das gilt schon für scheidungsanträge, unterhalts- oder untätigkeitsklagen etc pp, und erst recht für abmahnungen, eidesstattliche versicherungen usw usf.
 
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warum kann er nicht einfach ein foto schießen das so ähnlich aussieht, dieses hochladen und behaupten das war schon immer da und die haben sich nur verkuckt...
ich mein wie beweisen sie, dass das nicht das foto is das gemeint war?
kommen sie dann mit nem immens fälschungssicheren screen an?

jetzt mal rein theoretisch gesprochen ich will ja niemandem zu betrug oder sowas anstacheln :)
 
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Es gibt web-archive. Das wuerde ganz boes ins Auge gehen... Und ich wuerde auch davon ausgehen, dass der Anwalt zumindest einen Screenshot gemacht hat.
 

Aule2

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und den könnte er ja gefälscht haben; ist dann ne sache der glaubwürdigkeit, sofern keinen neutralen dritten gibt..
 
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Wie haben sie dich überhaupt erwischt?

Verstehe ich garnicht -____-
 

TheWeightOfWind

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Original geschrieben von Greg

@weightofwind: Wie kommst du drauf? Die meisten anwälte haben für abmahnungen und ähnliches vorgefertigte Vorlange in die sie nur noch die besonderheiten des Falls eintragen.
Auch dass ein anwaltliches schreiben verhinderbar wäre (was wohl in den meisten fällen sogar der Fall ist) ist in der praxis irrelevant da keine Pflicht beim geschädigten besteht das für die gegenseite günstigste mittel zu wählen.

Kann sein, dass ich das Urteil des OLG Düsseldorf (http://www.rasch-vs-djs.de/urteile/olgduesseldorf.pdf) falsch verstehe. Lies mal selber. Ich versteh das so, wie ich es oben bezüglich der Anwaltskosten geschrieben hatte.
 

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Original geschrieben von Yussuf
Es gibt web-archive. Das wuerde ganz boes ins Auge gehen... Und ich wuerde auch davon ausgehen, dass der Anwalt zumindest einen Screenshot gemacht hat.
web-archive sowie suchmaschinen-bots habe ich ausgegrenzt...

Original geschrieben von paSChaDaHur
Wie haben sie dich überhaupt erwischt?

Verstehe ich garnicht -____-
DAS verstehe ich auch nicht... das bild lag direkt auf meinem server, nicht verlinkt oder so... außerdem war ich das letzte mal vor einem jahr oder so auf der kochbuch-seite... da müssen zig studenten angestellt sein die sich durch jeden link durchklicken, anders kann ich mir das nicht erklären...

@topic
meine rechtsschutz zahlt natürlich nicht :8[: alles was mitm urheberrecht zu tun hat ist ausgenommen... steht so im vertrag drin... mein RA kümmert sich jetzt um alles, ich bekomme heute noch mehrere wege die ich gehen kann... darf mir dann davon einen aussuchen dann dann legt der RA los... mal gucken was das wird :elefant:
 
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Hälst Du uns auf dem laufenden Morphium? Mich interessiert sehr wie die Sache ausgeht!

Mfg
Bollo
 
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