jetzt hat es mich auch erwischt - unterlassungserklärung wegen "bilderklau"

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eine privatrechtsschutz zahlt i.d.r. nicht wenn du selber die strafbare handlung unternommen hast.
 
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Wie komplett bescheuert ist das denn ?! Ein Bild im Netz ist doch öffentlich zur Verfügung gestellt, d.h. das hat kopiert werden zu dürfen (wenigstens für nicht-gewerbliche Zwecke).

Unser Urheberrecht ist ja noch wesentlich dümmer als ich dachte ...
 
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tu halt einfach nichts.

wenn firma X wegen Y schreibt das du Z zu zahlen hast, muss man -dem reinen menschenvestand zu grunde legend- nichts zahlen.
also ich würd nichts unternehmen
is mir doch egal wer das weswegen schreibt.
das 1. anwaltliche schreiben zählt (wenn überhaupt)
 

qwertzasdf1234

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Naja. Hab dem Anwalt von 540 euronen bislang nur 200 gezahlt. letzte Zahlung is schon 4 Monate oder so her.. mal sehn ob der sich meldet. Wenn ja zahl ich Rest noch nach, bislang aber kein Mahnschreiben und nix bekommen.. ;/
 

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Original geschrieben von MegaVolt
Wie komplett bescheuert ist das denn ?! Ein Bild im Netz ist doch öffentlich zur Verfügung gestellt, d.h. das hat kopiert werden zu dürfen (wenigstens für nicht-gewerbliche Zwecke).

Unser Urheberrecht ist ja noch wesentlich dümmer als ich dachte ...
das beste kommt ja noch... vor der großen abmahnwelle wurden alle copyright-infos von der seite entfernt, des weiteren wurde die page so angepasst das die bilder vom google-bot besser gefunden werden... die haben es im endeffekt darauf angelegt und machen jetzt dick geld :mad:

Hier einige Hinweise der Knieper-Masche:

* Kein Hinweis auf ein Copyright oder wer die Bilder gemacht hat. (Statt dessen steht dort: “Marions Kochbuch bietet seinen Lesern kostenlos Rezepte mit Foto und kcal Angabe.”)
* Google-Optimierte Seiten für die Bildersuche bei Google. (Dazu werden auch Linkfarmen verwendet, was laut Google-Regeln nicht erlaubt ist).
* Keinerlei Schutzmaßnahmen die ein sogenanntes Hotlinken verhindern würden (besonders interessant für Forenbetreiber).
* Verschleierung der Bildrechte.
* Gezieltes Durchforsten des Internets nach angeblichen oder tatsächlichen Rechtsverletzern (die Rechtsverletzungen liegen teilweise Jahre zurück).
* Beauftragung Dritter gegen Erfolgshonorar Rechtsverletzungen zu suchen.
* Verwendung von Textbausteinen in den Abmahnungen (die Abmahnungen sind, bis auf die Daten und Bilder der Abgemahnten, nahezu identisch. Trotzdem werden vom Anwalt “individuelle Leistungen” abgerechnet.).
* Lizenzgebühren, die auf dem freien Markt nicht ansatzweise realisierbar wären.
* Verdoppelung der Lizenzgebühr durch einen sogenannten “Verletzerzuschlag” (obwohl dieser laut dem Hamburger Gericht - hört, hört - dem Abmahner nicht zusteht)
* Klage ausschließlich bei den Gerichten in Hamburg, weil die dortige Rechtsprechung nach Aussage des Rechtsanwalts Florian Bischoff, einem der Prozessbevollmächtigten des Klägers, für den Kläger in Hamburg “günstig” sei.
 
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Original geschrieben von MegaVolt
Wie komplett bescheuert ist das denn ?! Ein Bild im Netz ist doch öffentlich zur Verfügung gestellt, d.h. das hat kopiert werden zu dürfen (wenigstens für nicht-gewerbliche Zwecke).

Unser Urheberrecht ist ja noch wesentlich dümmer als ich dachte ...
DU bist noch dümmer als bisher denkbar war :8[:
 
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wenn das bild nicht mehr auf der seite lagert (und du es zB durch ein ähnliches ersetzen würdest, selber name etc.), wie würden die eigentlich nachweisen, dass es auf der seite war?
 

qwertzasdf1234

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mit nem einfachen behinderten screenshot. nicht das man den faken könnte, nein...
 

Leinad

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da fragt sich eigentlich hier wer "kriminell" ist....

Echt unglaublich das man sowas in Deutschland abziehen kann und unsere Gerichte mit so einem Schund belastet werden was ja letztlich wiederum der Steuerzahler finanzieren darf.

Vor allem kommt da die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf, wie kann man für solche lächerlichen Bilder derartige Beträge in der Masse einfordern?
Wirklich unfassbar, wenn unser Recht das so zulässt.

Mein Gott, normalerweise bin ich ja ein friedlicher Kerl, aber solchen Leuten mal die Autoreifen zu zerstechen würde mich dann sehr reizen.
 
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hab was gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/EBay-Bilderklau__f22057.html

vor allem bei der höhe der forderung darfst nicht einfach so hinnehmen, denk ich..


"Ich würde Ihnen daher folgendes raten:

Zunächst verlangen Sie einen Nachweis, dass der Adressat tatsächlich auch über das behauptete Nutzungsrecht des Bildes verfügt.

Die Höhe für die Bildbenutzung von 90 € erscheint zu hoch. Die Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing und der Deutsche Journalistenverband empfehlen bei einer Onlinenutzung bis zu einer Woche eine Lizenzgebühr von 60 €, bei Nutzung bis zu einem Monat 100 €."
 
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Original geschrieben von aMrio

DU bist noch dümmer als bisher denkbar war :8[:

Du willst also unser tolles Urheberrecht verteidigen und diese nette Abmahnpraxis? Ja prima ;) Von dir könnte man sowas wirklich fast erwarten ...
 

qwertzasdf1234

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Original geschrieben von FA_Leinad
da fragt sich eigentlich hier wer "kriminell" ist....

Echt unglaublich das man sowas in Deutschland abziehen kann und unsere Gerichte mit so einem Schund belastet werden was ja letztlich wiederum der Steuerzahler finanzieren darf.

Vor allem kommt da die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf, wie kann man für solche lächerlichen Bilder derartige Beträge in der Masse einfordern?
Wirklich unfassbar, wenn unser Recht das so zulässt.

Mein Gott, normalerweise bin ich ja ein friedlicher Kerl, aber solchen Leuten mal die Autoreifen zu zerstechen würde mich dann sehr reizen.

ich wurde für 1 Track auf 10.000€ Schadenwert gestellt. 3 Tracks dementsprechend das 3fache.. LOL. Spastis.
 

Leinad

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Original geschrieben von JustSkilled


ich wurde für 1 Track auf 10.000€ Schadenwert gestellt. 3 Tracks dementsprechend das 3fache.. LOL. Spastis.

jo und wenn jemand wegen Trunkenheit am Steuer einen Unfall baut und dadurch jemand langfristig körperlich geschädigt ist gibt ist nur lächerliche Beträge an Entschädigung, wie gesagt Verhältnismässigkeit...

Die Strafen und die "Tat" sind doch hier völlig aus der Waage, ich verstehe nicht wie sowas zustande kommen kann, aber wahrscheinlich unterschätze ich da mal wieder die Wirtschaftslobby bei der Gesetzgebung.
Wenn ich irgendwo in einen Laden gehe und ne teure Uhr klaue komm ich wesentlich glimpflicher davon als, wenn ich son paar beschissene Fotos aus dem Inet verwende.
Absolut lächerlich sowas.

Solche "Verstösse" in so einem kleinen Rahmen müssten doch Abmahnpflichtig sein bevor man da auf Schadensersatz klagen kann. So eine Regelung geht einfach an der Realität vorbei.
 
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Original geschrieben von aMrio

DU bist noch dümmer als bisher denkbar war :8[:
Du findest es also nicht lächerlich, mit welcher Masche sich hier 2 Deppen, die in der Krabbelgruppe wohl gemobbt wurden, so die Leute abziehen?
Nicht, dass es überhaupt nicht auffällig wäre, worauf sie abzielen, neeeeein..

Wäre mal lustig, wenn einer selbst ein Copyright auf eines dieser Bilder bekommt (evtl haben sie ja gar net auf alle ;)) und die dann dick verklagt. Also am besten ein großes Bild damit sie auch ja jeden Pixel einzeln zahlen müssen. :elefant:

Und dann sag ein Politiker bitte noch Gewaltspiele machen aggressiv. Diese Behindertheit von manchen Menschen (damit mein ich das Pärchen da) macht mich aggressiv.
 
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Original geschrieben von MegaVolt


Du willst also unser tolles Urheberrecht verteidigen und diese nette Abmahnpraxis? Ja prima ;) Von dir könnte man sowas wirklich fast erwarten ...
nein, ich habe die hier beschriebene abmahnpraxis selbst als "schlecht" dargestellt. mir ging es nur um deine erschreckend naive aussage, das jedes bild welches online ist automatisch jedem gehört.

Original geschrieben von FA_Leinad

jo und wenn jemand wegen Trunkenheit am Steuer einen Unfall baut und dadurch jemand langfristig körperlich geschädigt ist gibt ist nur lächerliche Beträge an Entschädigung, wie gesagt Verhältnismässigkeit...

bei sowas geht es leicht in die aberhunderttausende bis hin zu millionen, in deutschland wohlgemerkt. schau dir mal deine versicherungspolicen an bis zu welcher höhe beispielsweise deine haftpflicht an einen geschädigten im schlimmsten fall zahlt.

es mag ja in deutschland viel wirklich ungerechtigkeiten in der justiz geben, aber beispielsweise 10.000 euro für einen titel den man selbst evtl monatelang zum upload angeboten hat finde ich nicht wirklich unverschämt, kommt halt auf den einzelfall an.

unverschämt finde ich eure negative einstellung der justiz gegenüber, es ist doch bei musik so, dass die rechteinhaber, d.h. die bands, ihre rechte an label verkaufen und dabei bewußt nicht nur hohe preise sondern auch eine eventuelle abmahnpraxis in kauf nehmen. wer sich nun solche musik illegal zieht tut dies vorsätzlich und nimmt somit jegliche folgen in kauf. es ist ja nicht so, dass kostenlose musik generell illegal ist, es gibt auch ausreichend kostenlose musik. musik ist eine ware.

genauso sind bilder eine ware. was spricht dagegen bilder selbst zu fotografieren oder wenigstens im netz eine der großen bilderdatenbanken zu nutzen die unter freier lizenz stehen, oder alternativ jemanden zu bitten eines von beiden zu tun? gar nichts, außer der intelligenz und dem guten willen der homepagebastler.

freie bilder zu nutzen und die datenbank auch brav zu verlinken hilft der sache des größtmöglich freien internets tausendmal mehr als sich bewußt illegal zu verhalten und dann rumzuweinen wenn man dabei erwischt wurde.

Original geschrieben von FA_Leinad

Wenn ich irgendwo in einen Laden gehe und ne teure Uhr klaue komm ich wesentlich glimpflicher davon als, wenn ich son paar beschissene Fotos aus dem Inet verwende.

ein bild welches einer nutzungsgebühr von z.bsp. 100 € / woche unterliegt und von dir 30 wochen genutzt wird ist halt teurer als die meisten uhren.
und auch bei einem gewöhnlichen ladendiebstahl musst du mehr bezahlen als nur die kosten der gestohlenen ware, zumal du da in der regel auch noch einen eintrag ins bundeszentralregister bekommst, was einen mitunter irgendwann mal so richtig teuer zu stehen kommen könnte.

Original geschrieben von FA_Leinad

Solche "Verstösse" in so einem kleinen Rahmen müssten doch Abmahnpflichtig sein bevor man da auf Schadensersatz klagen kann. So eine Regelung geht einfach an der Realität vorbei.
naja, wenn du ein auto klaust / kaputt machst musst du auch für entgangene nutzung den halter entschädigen. aber das ist schon eines der wirklich unfairen dinge an der abmahnpraxis und weil gerade diese eine hamburger kammer hier so gerne den kleinen mann abverurteilt wird das eben da bevorzugt verhandelt.
es muß halt ein mittelweg gefunden werden zwischen dem was man bezahlt hätte wenn man das bild bzw seine rechte normal "gemietet" hätte und der frage, ob man es gegen (viel) geld überhaupt genutzt hätte.

deswegen auch mein vorschlag ganz weit oben die summe runterzuhandeln, die meisten gerichten (wohl außer diese hamburger kammer) werden hier beide seiten auf einen vergleich drängen, was der gegenanwalt vermutlich nicht akzeptieren wird (weil er dann auf seinen eigenen kosten sitzenbleibt) und sodann wird der richter zwar (wiederum vermutlich) zwar schon zu einer zahlung verurteilen, die aber sicherlich nicht so hoch wird wie ursprünglich gefodert, weil er dann nämlich hass hat auf den anwalt wegen dem er mehr arbeit hat (urteil anstatt vergleich).
 

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Original geschrieben von aMrio

nein, ich habe die hier beschriebene abmahnpraxis selbst als "schlecht" dargestellt. mir ging es nur um deine erschreckend naive aussage, das jedes bild welches online ist automatisch jedem gehört.


So sollte es sein. Leider ist es nicht so, das ist mir auch klar.
Urheberrecht gehört für nicht-kommerzielle Zwecke sowieso abgeschafft :(
 
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Hör hier auf keinen Fall auf Dog und seine angehende Juristin. Hier nicht zu reagieren wird dich sehr sehr teuer kommen.

Diese Abmahnung funktioniert nach dem Prinzip der Geschäftsführung ohne Auftrag, §677 ff. BGB und ist eben der Grund warum auch ein Unbeteiligter Anwalt dich in Deutschland abmahnen kann.
Grundsätzlich sieht die Forderung hier Berechtigt aus, du hast ein Bild ohne Genehmigung verwendet und musst dafür nach dem Recht eines jeden Landes schadensersatz zahlen, das ist keine Besonderheit des Deutschen rechtes.
Eine besonderheit ist aber die oben erwähnte GOA, die es jedem Anwalt erlaubt einen dritten auf Schadensersatz und unterlassung abzumahnen, selbst wenn man vom tatsächlichen Rechteinhaber nicht dazu beauftragt wurde, unter Berufung auf den mutmaßlichen Willen des tatsächlichen Rechteinhabers.

Allerdings wirkt die höhe der Abmahnung hier doch sehr übertrieben, gerade dafür dass es eine private seite war auf der du das Bild gezeigt hast. Der schadensersatz bemisst sich grundsätzlich nach dem, wie oft das Bild schätzungsweise seit du es auf deine HP gestellt hast von anderen gesehen wurde. Und da die homepage hier privater Natur ist, wird diese Zahl doch eher gering sein.

Insgesamt wirst du hier aber aufjedenfall zahlen müssen, die Frage ist nur wieviel. Nimm dir also unbedingt nen Anwalt. Falls deine Rechtsschutzversicherung das nicht trägt kannst du günstig (unter 50€) bei jeder uni mit juristischer Fakultät oder einer Verbraucherschutzzentrale eine anwaltliche Erstberatung einholen. Die werden dir gemäß der Kostenordnungen auch genau sagen können inwiefern die Höhe der Forderung berechtigt ist.

Ansonsten schließ ich mich größtenteils Amrios ausführungen an.
 

Benrath

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Original geschrieben von Greg
Hör hier auf keinen Fall auf Dog und seine angehende Juristin. Hier nicht zu reagieren wird dich sehr sehr teuer kommen.

Diese Abmahnung funktioniert nach dem Prinzip der Geschäftsführung ohne Auftrag, §677 ff. BGB und ist eben der Grund warum auch ein Unbeteiligter Anwalt dich in Deutschland abmahnen kann.
Grundsätzlich sieht die Forderung hier Berechtigt aus, du hast ein Bild ohne Genehmigung verwendet und musst dafür nach dem Recht eines jeden Landes schadensersatz zahlen, das ist keine Besonderheit des Deutschen rechtes.
Eine besonderheit ist aber die oben erwähnte GOA, die es jedem Anwalt erlaubt einen dritten auf Schadensersatz und unterlassung abzumahnen, selbst wenn man vom tatsächlichen Rechteinhaber nicht dazu beauftragt wurde, unter Berufung auf den mutmaßlichen Willen des tatsächlichen Rechteinhabers.

Allerdings wirkt die höhe der Abmahnung hier doch sehr übertrieben, gerade dafür dass es eine private seite war auf der du das Bild gezeigt hast. Der schadensersatz bemisst sich grundsätzlich nach dem, wie oft das Bild schätzungsweise seit du es auf deine HP gestellt hast von anderen gesehen wurde. Und da die homepage hier privater Natur ist, wird diese Zahl doch eher gering sein.

Insgesamt wirst du hier aber aufjedenfall zahlen müssen, die Frage ist nur wieviel. Nimm dir also unbedingt nen Anwalt. Falls deine Rechtsschutzversicherung das nicht trägt kannst du günstig (unter 50€) bei jeder uni mit juristischer Fakultät oder einer Verbraucherschutzzentrale eine anwaltliche Erstberatung einholen. Die werden dir gemäß der Kostenordnungen auch genau sagen können inwiefern die Höhe der Forderung berechtigt ist.

Ansonsten schließ ich mich größtenteils Amrios ausführungen an.


warum muss er eigentlih auf jeden fall zahlen?

bei dem was ich jetzt gelesen hab, würde ich erst mal vorschlagen, zurückzuschreiben und um den Nachweiss der Urheberrechte bitte, sollte der kommen, könnte er ja darauf verweisen , dass er die bilder von den beiden anderen Links hat.. und die gibts ja scheinbar länger.
 

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das lass ich mal schön meinen anwalt regeln... sollte das wirklich so sein hole ich mir das geld für den anwalt von marions-kuchbuch wieder ;)
 

FORYOUITERRA

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wo ist denn der anhaltspunkt dafür, daß die anderen beiden seiten das bild nicht auch von marions kochbuch entliehen haben? die einträge sind soooooo alt nun auch nicht.
was mich interessieren würde ist, wie der betreiber der seite reagiert, wenn man ihn sagt, daß man gerne ein bild für eine private seite benutzen möchte, jedoch nirgends ein copyright gesehen hat und man sich deshalb direkt an ihn wendet um blabla..
 
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Original geschrieben von Benrath



warum muss er eigentlih auf jeden fall zahlen?

bei dem was ich jetzt gelesen hab, würde ich erst mal vorschlagen, zurückzuschreiben und um den Nachweiss der Urheberrechte bitte, sollte der kommen, könnte er ja darauf verweisen , dass er die bilder von den beiden anderen Links hat.. und die gibts ja scheinbar länger.

Das ist genau der Knackpunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag: Der abmahnende Anwalt muss weder in Besitz der Rechte an dem Bild sein, noch muss er vom tatsächlichen Rechteinhaber beauftragt sein.

Um es an nem Beispiel zu erklären, GOA funktioniert nach folgendem Prinzip: Angenommen du siehst dass das Haus deines Nachbarn brennt und du weißt er ist nicht zu Hause. Du schnappst dir deinen Feuerlöscher, rennst in sein Haus und löschst das Feuer. Gemäß der GOA kannst du ihm nun die Kosten für den Feuerlöscher in Rechnung stellen, auch wenn er dich niemals drum gebeten hat sein Haus für den Fall eines Brandes zu löschen. Ausschlaggebend ist hier der mutmaßlichen Wille des Hausbesitzers und nach allgemeiner lebenswahrscheinlichkeit ist davon auszugehen dass es im interesse des Hausbesitzers gewesen wäre das jemand das Feuer löscht.

Genau hier setzt nun der Abmahnanwalt an: Er durchsucht das internet nach Rechtsverletzungen, mahnt den Betreiber der Seite ab und Beruft sich hierbei auf die GOA mit der Begründung, dass es im mutmaßlichen Interesse des Rechteinhabers sein müsste, für die Verletzung seiner Rechte Schadensersatz zu bekommen. Selber streicht der Anwalt hierbei seine Gebühren ein und leitet den Schadensersatz an den tatsächlichen Rechteinhaber weiter. Da seine Gebühren vom Streitwert abhängen, ist es natürlich im Interesse des Anwalts die Schadensersatzforderung möglichst hoch ausfallen zu lassen. Und da es hierbei nur um den mutmaßlichen Willen geht, ist es irrelevant ob der tatsächliche Rechteinhaber überhaupt eine Verfolgung der Rechteverletzungen wünscht, solange dem abmahnenden Anwalt annehmen kann, dass es im Interesse des Rechteinhabers geschieht.
Um Ihre Kunden vor solchen Machenschaften zu schützen sind einige Unternehmen dazu übergegangen in den Disclaimern ihrer seite zu vermerken, dass sie keine Verfolgung ihrer Rechte durch Dritte wünschen. In einem solchen Fall wäre die Forderung des Abmahnanawalts hinfällig.

Auch dass er das Bild von einer anderen Seite hat, die möglicherweise selbst ihrerseits keine Rechte an den Bildern hat ändert nichts an der Situation. Es würde lediglich was ändern, wenn es auf der Seite einen falschen hinweis gegeben hätte, dass die Verwendung der Bilder frei ist. Und selbst dann wäre das keine direkter Einwand gegen die Anwaltliche forderung, sondern lediglich ne möglichkeit die Kosten von dem Betreiber der Seite, von der er das bild hat, ersetzt zu bekommen. Im übrigen ist die Geschäftsführung ohne Auftrag verschuldensunabhängig, in diesem Fall schützt daher unwissenheit nicht von Schadensersatz.

Ob man es gutheißt oder nicht sei dahingestellt, man sollte einfach im Kopf haben, dass man grundsätzlich nur auf der sicheren Seite steht, wenn man keine bilder ausm internet oder anderen medien weiterverwendet, solange man nicht weiß ob der Rechteinhaber einverstanden oder das bild zur freien verwendung (z.B. GNU-Lizenz) freigegeben ist.
Leider ist diese Praxis aber für manche Anwälte eine gelungene Möglichkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten... damit bringen sie auf der einen seite die ganze Anwaltsbranche in Verruf, auf der anderen Seite schneiden sie sich damit ins eigene fleisch, denn mittelfristig wird eine Gesetzenänderung kommen, die Abmahnungen solcher Art unmöglich macht... das erscheint auf den ersten blick zwar recht positiv, in der Praxis wird es aber dazu führen, dass selbst bei Schwerwiegenden vorsätzlichen Rechteverletzungen der tatsächliche Rechteinhaber kaum möglichkeiten haben wird, eine Schadensersatzforderung durchzusetzen.
 

Leinad

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für mich bleibt sowas einfach ein Bagatelle.
Als würde irgendein Schaden entstehen, wenn jemand mal ein fremdes Bild benutzt, vor allem wenn es von einer nicht gewerblich genutzten Seite kommt und auch für nicht gewerbliche Zwecke benutzt wird.
Es ist einfach realitätsfremd und unzeitgemäss. Wer im Internet Inhalte zur Verfügung stellt und dazu gehören auch Bilder muss doch davon ausgehen, dass sie zumindest in einem gewissen Mass auch woanders verwertet werden und ich kann gerade im nicht gewerblichen Bereich nicht einsehen wieso es da sofort Entschädigungen geben sollte, wie gesagt für solche Lapalien müsste es die Pflicht geben den Betroffenen aufzufordern die Benutzung zu unterlassen bevor es Strafe hagelt.

Naja soviel zum Thema "Informationsgesellschaft".
 
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Jo, stimme ich dir auch grundsätzlich zu, das Problem ist allerdings wie immer die Grenze zu ziehen. Denn grundsätzlich (und das ist auch richtig so), hat der Urheber eines Werkes das Recht frei darüber zu entscheiden wie dritte sein werk verwenden dürfen. Dieses verliert er auch nicht in dem er das Bild öffentlich ausstellt.

Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass das Urheberrecht aus der GOA ausgenommen wird. Somit wäre es dem tatsächlichen Rechteinhaber immernoch möglich selbst Schadensersatz für seine Rechte einzufordern, dem Abmahnanwalt ohne Auftrag ohne Auftrag dagegen nicht mehr. Und da die meisten unternehmen gar nicht erst daran interessiert sind private Nutzer zu verklagen, wären solche serienabmahnungen damit geschichte.
Leider setzt die Politik momentan am falschen ende an und versucht lieber in einem langwierigen, zähen prozess das komplette Abmahnrecht umzuschreiben.
 

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@greg
falls das nicht richtig rüber gekommen ist:

die kanzlei wurde schon beauftragt... der "inhaber" des bilder (wenn er es denn ist) hat über diese kanzlei 900 weitere abgemahnt und fordert nun geld für den entstandenen "schaden"... dem schreiben liegt auch eine vollmacht für den anwalt bei...
 
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Naja, ich würde einfach mit Edding fett "LOL" auf die Rechnung schreiben und zurückschicken. OK, das Bild natürlich runternehmen und vielleicht noch ein, zwei Zeilen eine Entschuldigung schreiben. Wenn man ganz kulant ist kann man ja noch eine Aufwandsentschädigung vorschlagen: Eine email schreiben (5min) hätte ja gereicht, bei einem Stundenlohn von 10 Euro wären das also ca 1 Euro. *g*

Ich meine, Du hast ja nix mit dem Bild verdient, also vergiß es. Solche Anwälte gehören einfach nur ignoriert. Nun, ob ich IRL damit durchkäme weiß ich nicht, aber eigentlich habe ich noch Vertrauen in die Justiz.
 
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Original geschrieben von morphium
@greg
falls das nicht richtig rüber gekommen ist:

die kanzlei wurde schon beauftragt... der "inhaber" des bilder (wenn er es denn ist) hat über diese kanzlei 900 weitere abgemahnt und fordert nun geld für den entstandenen "schaden"... dem schreiben liegt auch eine vollmacht für den anwalt bei...

sorry, das hab ich tatsächlich überlesen, ich dachte dabei an fälle wie Gravenreuth oder Syndikus, die vor einigen Zeit in den Medien waren. An der Situation ändert das aber leider nichts.
 

Aule2

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Original geschrieben von Meta-Tron
Ich meine, Du hast ja nix mit dem Bild verdient, also vergiß es. Solche Anwälte gehören einfach nur ignoriert. Nun, ob ich IRL damit durchkäme weiß ich nicht, aber eigentlich habe ich noch Vertrauen in die Justiz.
Armer Irrer; Gesetze werden von Idioten vorgeschlagen, abgesegnet und umgesetzt.
 
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Original geschrieben von Meta-Tron
Naja, ich würde einfach mit Edding fett "LOL" auf die Rechnung schreiben und zurückschicken. OK, das Bild natürlich runternehmen und vielleicht noch ein, zwei Zeilen eine Entschuldigung schreiben. Wenn man ganz kulant ist kann man ja noch eine Aufwandsentschädigung vorschlagen: Eine email schreiben (5min) hätte ja gereicht, bei einem Stundenlohn von 10 Euro wären das also ca 1 Euro. *g*

Ich meine, Du hast ja nix mit dem Bild verdient, also vergiß es. Solche Anwälte gehören einfach nur ignoriert. Nun, ob ich IRL damit durchkäme weiß ich nicht, aber eigentlich habe ich noch Vertrauen in die Justiz.

Justiz läuft aber nun mal nicht nach common sense.
 

qwertzasdf1234

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Original geschrieben von FA_Leinad
.Solche "Verstösse" in so einem kleinen Rahmen müssten doch Abmahnpflichtig sein bevor man da auf Schadensersatz klagen kann. So eine Regelung geht einfach an der Realität vorbei.

Wurde auch nur abgemahnt, 540eur gesamtkostennote.
 
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was ist eigentlich, wenn man ein bild benutzt, welches auf einer anderen webseite angeboten wurde und dort schon "geklaut" war?

also quasi in dem fall: seite "xyz.de" stellt bild von "marions-kochseite.de" online und "morphiumsseite.de" übernimmt es von "xyz.de".

ändert das irgendwas? (bei unserer rechtslage würde mich das ja nicht wundern)...


auf wiki gefunden:

"Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz."

:confused:

ok und wie wird das entschieden, bzw wer entscheidet das? son bild von nem cocktail weist imo ja nun nicht gerade eine "angemessene schöpfungshöhe" auf. :lol:


ach übrigens:

das bild, was du verwendet hast, ist ja quasi ein "produktbild", man sieht ja auf dem glas die "51", welche ja von diesen cachaca zeugs ist. fürfen die das überhaupt dann schützen lassen, wenn es ja quasi eine produktmarke bzw. ein logo enthält, die ja auch schon geschützt ist`?
 
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nein es ändert wie schon geschrieben nichts, wenn er das bild von einer seite hat, die das bild selbst wiederum ohne erlaubnis bereitgestellt hat.

Zu deinem Quote: Grundsätzlich wird der Kunstbegriff weit ausgelegt, d.h. jedes Werk, welches das Ergebnis eines kreativen Schöpfungsprozesses ist, fällt unter den Schutz des Urheberrechts. In der Praxis trifft dies auf so ziemlich jedes selbstgemachte Foto, Bild oder Text zu.
Der Teil mit der "angemessenen Schöpfungshöhe" dient lediglich dazu bloße Fotokopien und ähnliches aus den Schutzbereich des Urheberrechts auszuschließen. Bei einem Foto wie hier wird das regelmäßig unproblematisch sein, im zweifel entscheidet aber der Richter ob die angemessene Schöpfungshöhe erreicht ist.

Auch ob man eine Marke oder sonstwas auf dem Bild sieht ist egal bzw kann höchstens zu einem weiteren Schadensersatz durch den Inhaber der Marke führen.
Um es mal zu verdeutlichen: Sobald jemand ein Foto von irgendwas macht gehören ihm alle Rechte an diesem Bild, unabhängig davon was darauf zu sehen ist.
 

RRA^StArFiRe

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was passiert denn, wenn du GENAU dasselbe bild schießt?
halt das glas, die eiswürfel strohhalm.

schieß ein bild was genau so aussieht, und davon noch paar andere und am besten noch dich selber, wie gerade dabei bist das zu fotografieren löl

ich mein, woher wissn die, dass das deren bild ist?
hast das wasserzeichen nicht weggemacht?


aber bestimmt würden auch viele richter auf minderung entscheiden, weil seine seite ja nicht kommerziell genutzt wird, und die seite privat ist etc.
und er aus dem bild auch keinen nutzen gezogen hat.
da sind also die 1k€ total schon überzogen
 
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Im prinzip stellt jedes Bild einen eigenen Schöpferischen prozess dar, eine selbsterstellte (nicht kopierte!) Nachzeichnung eines Bildes ist damit wieder ein eigenes Unikat und somit ergebnis eines neuen Schöpfungsprozesses. Dasselbe gilt auch für Fotos... im Einzelfall obliegt es einem Richter hier zwischen wiederrechtlicher Kopie und neuem, eigenständigem Werk zu entscheiden.

Ob es tatsächlich deren Bild ist, lässt sich in der praxis leicht nachweisen. Sie legen dir das Originalbild vor und vergleichen es mit deinem. Wenn es pixelgenau übereinstimmt, wird das als nachweis ausreichen. Die wahrscheinlichkeit, dass du ein pixelgenau gleiches bild selbst geschossen ist praktisch gleich 0.
 
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was auch helfen kann: einfach abwarten und garnichts tuen. Bei der Masse an Briefen werden sie wohl nicht alle verfolgen können, da sie eh wissen, dass die meisten Leute das Geld bezahlen. Womit sie schon glücklich sind..
Halt einfach mal abwarten ;)
 

Gelöschtes Mitglied 160054

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@rain
Ist die Frage, ob es rechtlich wie bei diversen anderen verbrechen weiterverfolgt werden MUSS auch wenn derjenige der die rechte dann tatschlich inne hat dich nicht anzeigt.
 
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