Jörg Kachelmann: seit 97 Tagen unschuldig im Knast

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Dominique Strauss-Kahn ist endgültig ein freier Mann. Die New Yorker Staatsanwaltschaft will die Vergewaltigungsanklage gegen den Ex-Chef des Weltwährungsfonds zurückziehen, er darf die USA wieder verlassen. Mehrere Lügen hatten die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin zerstört.

Trotzdem wird er niemals französischer Präsident und auch nie wieder IWF Vorsitzender.
 

Leinad

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Dominique Strauss-Kahn ist endgültig ein freier Mann. Die New Yorker Staatsanwaltschaft will die Vergewaltigungsanklage gegen den Ex-Chef des Weltwährungsfonds zurückziehen, er darf die USA wieder verlassen. Mehrere Lügen hatten die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin zerstört.

Trotzdem wird er niemals französischer Präsident und auch nie wieder IWF Vorsitzender.

Lehre aus solchen Sachen:

Als Prominenter sich nie irgendwo alleine mit einer Frau aufhalten. :o
 
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Lehre aus solchen Sachen:

Als Prominenter sich nie irgendwo alleine mit einer Frau aufhalten. :o

traurig, aber wahr, und einen ähnlichen grundsatz hab ich mir für meinen beruf als lehrer auch schon vorgenommen: nie irgendein längeres gespräch mit schülern unter 4 augen führen
 
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Lehre aus solchen Sachen:

Als Prominenter sich nie irgendwo alleine mit einer Frau aufhalten. :o
naja es wird ja wohl zumindest ein wenig mehr gewesen sein, als ein normales "2 Leute halten sich in einem Raum auf"-Szenario gewesen sein ;)
 
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naja es wird ja wohl zumindest ein wenig mehr gewesen sein, als ein normales "2 Leute halten sich in einem Raum auf"-Szenario gewesen sein ;)

Nein.
Genau diese Haltung ist das Problem. Ich forder erneut: Keine Berichterstattung vor schuldigem Urteilsspruch.
 
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Nein.
Genau diese Haltung ist das Problem. Ich forder erneut: Keine Berichterstattung vor schuldigem Urteilsspruch.
die Forderung ist ja auch ok...nur find ich es etwas übertrieben, jetzt zu sagen, man könne nicht mal mit ner Frau allein in nem Raum sein ^_^
 
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Es war aber keine Vergewaltigung sondern nur 2 Leute haben Sex. Der Mann ist beruflich ruiniert weil er wohl erpresst werden sollte.

Die Konsequenz daraus zu fordern, dass man sich nicht mehr normal verhalten darf ist ein Witz. Die Konsequenz kann nur sein => keine Berichterstattung vor Schuldspruch. Wenn ich mir anschaue das Alice Schwarzer nach Freispruch Kachelmanns in die Kameras geblubbert hat, dass man ihn eigentlich allein wegen seines Umgangs mit Frauen hätte einsperren sollen kommt mir die Galle hoch, von den ganzen Talk-Shows zu dem Thema ganz zu schweigen. Ausgerechnet die, welche sich aufregen, wenn Daten in irgend einer Form gesammelt werden, spritzen auf so Promi-Schlagzeilen auch noch ab.

So ein Aufzug schadet ja nicht nur falsch angeklagten Männern, sondern führt dazu das Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden das nicht zur Anzeige bringen.
 
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So ein Maulkorb für die Presse ist aber auch keine Lösung. Berichterstattung zu verbieten ist ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, das finde ich nicht gerade sinnvoll.
 
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Es darf doch berichtet werden, wenn er schuldig ist.

Kannst aber gerne eine Alternative nennen.
 
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Sowas lässt sich nur mit einer KULTUR lösen die EINSIEHT dass man niemanden Vorverurteilen darf.

Gesetze in irgendeine Richtung haben wohl doch viel zu viele Nachteile.
 
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Sowas lässt sich nur mit einer KULTUR lösen die EINSIEHT dass man niemanden Vorverurteilen darf.

Gesetze in irgendeine Richtung haben wohl doch viel zu viele Nachteile.

Ja die Schuldenkrise zeigt, dass Menschen rational handeln und für Populismus völlig unempfänglich sind. Die Jahrzehnte der Wahlgeschenke und 10%+ bei den Kommunisten zeigt, dass Menschen vernünftig sind. Von der BILD als erfolgreichstes Printmagazin muss ich nicht anfangen oder?

Solange Pack wählen darf und was zu sagen hat wird es Boulevard geben und keine Kultur.
 
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Nur um das mal klarzustellen, "Pack" fordert die Einschränkung der Pressefreiheit, die Intellektuellen sind nicht so sehr darauf angewiesen da sie ja im Gegenteil zum "Pack" selbstständig denken können.
 
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Eine Einschränkung der Pressefreiheit ist überhaupt nicht nötig, wenn die Presse gesetzlich daran gebunden ist, nur zu berichten, was wahr ist (was auch der Fall ist).

Die Presse hat berichtet (im wesentlichen): DSK gibt sexuellen Kontakt zu, Mädchen behauptet Vergewaltigung. Wo ist das nicht die Wahrheit?
Wenn der Mann (verheiratet) nicht jedes Zimmermädchen poppen würde, müsste die Schlagzeile so aussehen: Mädchen behauptet Vergewaltigung, DSK weist Vorwürfe zurück.
In einem halbwegs anständigen Milieu verliert ein Mann keinen Ruf wenn er wegen erwiesener Unschuld Freigesprochen wird.
 
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Eine Einschränkung der Pressefreiheit ist überhaupt nicht nötig, wenn die Presse gesetzlich daran gebunden ist, nur zu berichten, was wahr ist (was auch der Fall ist).

Die Presse hat berichtet (im wesentlichen): DSK gibt sexuellen Kontakt zu, Mädchen behauptet Vergewaltigung. Wo ist das nicht die Wahrheit?
Wenn der Mann (verheiratet) nicht jedes Zimmermädchen poppen würde, müsste die Schlagzeile so aussehen: Mädchen behauptet Vergewaltigung, DSK weist Vorwürfe zurück.
In einem halbwegs anständigen Milieu verliert ein Mann keinen Ruf wenn er wegen erwiesener Unschuld Freigesprochen wird.

Ja und die BILD und ähnliche Medien übertreiben nie. Eine Schlagzeile wie:
KACHELMANN VERGEWALTIGER ?
Ist die Wahrheit und impliziert nichts, weil alle das Fragezeichen wahrnehmen. Der Boulevard hat auch die Absicht immer wahrheitsgemäß und objektiv zu beobachten.
Was spielst du dich eigentlich zum Richter über moralisches Verhalten auf? Es gibt keine Schuldzuweisung mehr bei Scheidungen, jeder darf rumvögeln wie er will. Wenn er wirklich jedes Zimmermädchen der Welt gepoppt hätte, würde das aber wenig Einfluss auf seine Eignung als französischer Präsident, und gar keinen auf seine Eignung als IWF Chef.

zerg123 schrieb:
Nur um das mal klarzustellen, "Pack" fordert die Einschränkung der Pressefreiheit, die Intellektuellen sind nicht so sehr darauf angewiesen da sie ja im Gegenteil zum "Pack" selbstständig denken können.

Ja, bei Maos Kulturrevolution wurden zum Glück alle Intellektuellen geschont. Die meisten Diktaturen haben sich an den gebildeten Mitgliedern der Bevölkerung erfreut und sie nicht umgebracht, weil Menschen ja gegen Propaganda quasi unempfindlich sind.......

Es geht um den Schutz derer die ihre "Bildung" aus der BILD etc. beziehen vor sich selbst und derer die es besser wissen vor Ihnen.

Ich will ja nicht die komplette Berichterstattung, sondern nur den Zeitpunkt vorgeben. Strengere Gesetzte bzgl. Boulevard würden aber auch helfen.
 
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Wo spiele ich mich auf? Ist doch nicht mein Fehler, wenn durch-die-Gegend-vögeln einem in unserer Gesellschaft einen negativen Stempel gibt. Und das ist so. Wer französischer Präsident werden will, kann sich das nicht leisten. Kannst ja die Gesellschaft verklagen.

Die Sache mit den lustigen "Fragen" der Bild uÄ ist in der Tat ein Problem. Allerdings ist genau das auch die Frage, die sich die Richter stellen (müssen), warum sie dann nicht berichten dürfen? Es muss halt teil des allgemeinen Verständnisses des Volkes sein, dass ein Freispruch "Freispruch" bedeutet und damit die tollen Bild-Fragen beantwortet. Nämlich mit "Nein".
Und wenn das schon nicht bei Jaqueline Markowski vom Friseur nebenan, dann ja vielleicht wenigstens beim Intellektuellen Teil des Volkes.
 
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Es darf doch berichtet werden, wenn er schuldig ist.

Kannst aber gerne eine Alternative nennen.

Alternative: Geheimhaltungspflicht für die Staatsanwaltschaft unter HOHEN Strafen (also mindestes mal Entlassung + Schadensersatzforderungen des Beschuldigten).
Die Presse darf berichten was sie will, ihre Freiheit wird nicht eingeschränkt. Nur kann sie die Informationen eben nicht mehr erhalten. Bzw. wenn sie die Information doch erhält kann der Beschuldigte den Staat in Grund und Boden klagen und gerechte Kompensation für seinen zu Unrecht ruinierten Ruf erlangen.
win-win?
 
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Ihr kennt einfach zu wenig BILD-Leser.
Habe durch meinen Job und leben in Duisburg genug mitbekommen um zu wissen, dass viele nicht die Möglichkeit haben sich ein Urteil zu bilden, weil sie nicht die nötigen Fakten kennen und es Ihnen egal ist.
 
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Alternative: Geheimhaltungspflicht für die Staatsanwaltschaft unter HOHEN Strafen (also mindestes mal Entlassung + Schadensersatzforderungen des Beschuldigten).
Die Presse darf berichten was sie will, ihre Freiheit wird nicht eingeschränkt. Nur kann sie die Informationen eben nicht mehr erhalten. Bzw. wenn sie die Information doch erhält kann der Beschuldigte den Staat in Grund und Boden klagen und gerechte Kompensation für seinen zu Unrecht ruinierten Ruf erlangen.
win-win?

Verhandlungen sind idR. öffentlich. BILD schickt einen Leserreporter hin schon rennt der Skandal. Sind keine Informationen da, schreibt der Boulevard was er will. Bei Kachelmann wären halt die ganzen Ex-Freundinnen zu Wort gekommen und hätten ihn dann mit Dreck bewerfen können. Dein Vorschlag ginge nur wenn alle Verhandlungen geheim wären, was ein größerer Eingriff ins Recht wäre, als eine temporäre Informationssperre. Wozu die Presse fähig ist zeigt der Skandal in UK.
 
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Verhandlungen sind idR. öffentlich. BILD schickt einen Leserreporter hin schon rennt der Skandal. Sind keine Informationen da, schreibt der Boulevard was er will. Bei Kachelmann wären halt die ganzen Ex-Freundinnen zu Wort gekommen und hätten ihn dann mit Dreck bewerfen können. Dein Vorschlag ginge nur wenn alle Verhandlungen geheim wären, was ein größerer Eingriff ins Recht wäre, als eine temporäre Informationssperre. Wozu die Presse fähig ist zeigt der Skandal in UK.

Es müssen ja nicht alle Verhandlungen geheim sein. Es reicht ja schon, es auf gewisse Verbrechen zu beschränken. Bzw. man könnte den Angeklagten auch einfach selbst entscheiden lassen, ob er eine öffentliche Verhandlung haben will oder nicht.
Außerdem hätte man die Ex-Freundinnen gar nicht zu Wort kommen lassen können, wenn aufgrund der Geheimhaltung nicht veröffentlicht wird, wieso Kachelmann überhaupt verhaftet wurde.
 
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Logik?
Was hindert bitte die Ex-Freundin daran an die Presse zu gehen?
 
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Logik?
Was hindert bitte die Ex-Freundin daran an die Presse zu gehen?

Solange sie nicht weiß dass Kachelmann mit Vergewaltigungsverdacht verhaftet wurde hat sie keinen Grund, das zu tun :ugly:

Anstatt der Presse einen Maulkorb zu verpassen will ich das halt viel lieber beim Staat tun. Der hat den Maulkorb verdient, von verhaftender Polizeibehörde bis hin zum Gerichtsprozess. Wenn der Beschuldigte nicht will, dass irgendetwas davon an die Öffentlichkeit kommt dann sollte er das Recht haben, den Staat zur Geheimhaltung (von Anfang an!) zu verpflichten.

Das lässt die Meinungsfreiheit vollkommen intakt, schützt die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat und ist kein Eingriff in die persönliche Freiheit. Ich sehe keine gerechtere Lösung (wobei die praktische Umsetzung wohl nicht trivial sein dürfte, man müsste auch alle Polizisten unter hoher Strafdrohung ruhig halten und in unserem korrupten Unrechtssystem haben wir ja noch nichtmal klar lesbare Dienstnummern um Verbrecher im Dienst aussortieren zu können, dass die von mir vorgeschlagene Maßnahme also nicht direkt umsetzbar wäre ist mir schon klar, gerecht wäre sie dennoch).
 
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Für mich hat der Begriff Ex-Freundin in diesem Fall auch das "Opfer" der Tat impliziert. Was wiederum genau weiss, ob er verhaftet wurde und auch weswegen.
Diese Person könnte jetzt der Presse einen Hinweis geben was da eigentlich los ist. Die Bildzeitung dürfte für solche Exklusivstories warscheinlich sogar gutes Geld hinlegen.
Was hilft es wenn du den Staat zur Geheimhaltung verdonnern kannst, nicht aber die anderen, in die Tat verwickelten Personen?
 
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Bzw. man könnte den Angeklagten auch einfach selbst entscheiden lassen, ob er eine öffentliche Verhandlung haben will oder nicht.

dann hättest du da Fälle wie bei Breivik, der ja nur allzu gerne eine öffentliche Verhandlung wünscht, um damit weiter seinen Schwachsinn zu verbreiten
 
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Was hilft es wenn du den Staat zur Geheimhaltung verdonnern kannst, nicht aber die anderen, in die Tat verwickelten Personen?

In die Tat verwickelte Personen kann man doch problemlos zur Geheimhaltung "verdonnern". Ich will nur keine Regeln für Dritte, die freie Meinungsäußerung von Unbeteiligten sollte nicht eingeschränkt werden.
Abgesehen davon ist Verleumdung schon jetzt strafbar. Darunter würden die Handlungen der "Ex-Freundin" dann ja fallen.

dann hättest du da Fälle wie bei Breivik, der ja nur allzu gerne eine öffentliche Verhandlung wünscht, um damit weiter seinen Schwachsinn zu verbreiten

Na und? Soll er doch, Breivik hat ein Recht darauf seine Meinung frei zu äußern genau wie jeder andere Mensch auch. Nur weil wir sie nicht mögen können wir ihm doch keine Grundrechte absprechen.

Mir geht es hier um den Schutz des Individuums vor dem Staat, nicht andersrum:
Ein Angeklagter sollte umfangreichen Schutz genießen solange er nicht schuldig gesprochen wurde.
Alle Menschen sollten umfangreichen Schutz ihrer Meinungsfreiheit genießen.
Beides ist nur dann vereinbar, wenn man Berichte über Prozesse prinzipiell in keiner Weise einschränkt aber den Informationsfluss seitens des Staates entsprechend limitiert. D.h. harte Auflagen für Polizei und Staatsanwaltschaft (mit echten Strafen, wie gesagt mindestens Kündigung der Verantwortlichen + umfangreicher Schadensersatz bei Verstoß).
 
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In die Tat verwickelte Personen kann man doch problemlos zur Geheimhaltung "verdonnern". Ich will nur keine Regeln für Dritte, die freie Meinungsäußerung von Unbeteiligten sollte nicht eingeschränkt werden.
Abgesehen davon ist Verleumdung schon jetzt strafbar. Darunter würden die Handlungen der "Ex-Freundin" dann ja fallen.

Was ist das denn bitte für eine Logik, du willst die Opfer einer Straftat ausserdem noch in der Meinungsäusserung einschränken?
Damit sie gleich zu doppelten Opfern werden?
Wenn Verleumdung strafbar ist, wo ist denn dann bitte dein Problem damit wenn die "Ex-Freundin" zur Presse geht? Liegt eine Verleumdung vor, so wird das "Opfer" bestraft, liegt dagegen keine Verleumdung vor dann wäre eine Einschränkung der Rechte der Opfer völlig unverständlich.
 
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Wenn Verleumdung strafbar ist, wo ist denn dann bitte dein Problem damit wenn die "Ex-Freundin" zur Presse geht?

Weil bei der Anklage prinzipiell nicht klar ist, wer Täter und Opfer ist. Beide sind potentielle Täter und ob tatsächlich eine Vergewaltigung oder eine falsche Anschuldigung vorliegt muss festgestellt werden. Wenn man die Rechte des potentiellen Vergewaltigers einschränkt (Untersuchungshaft) finde ich es auch nicht weiter schlimm, die Rechte des potentiellen Lügers (Wie nennt man es eigentlich, wenn jemand böswillig das Rechtsystem mißbrauchen will, um einen anderen Menschen unschuldig einsperren zu lassen? Das ist dann ja schon deutlich mehr/schlimmer als Verleumdung) ebenfalls einzuschränken.
Das ist halt etwas ganz anderes, als die Rechte von vollkommen unbeteiligten Personen einschränken zu wollen.
 
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Im Gegensatz zu dir empfinde ich es schon schlimm die Rechte von Unschuldigen einzuschränken.
Insbesondere hier, da es dir ja darum geht die Rechte des Täters zu schützen, indem du die Rechte des Opfers einschränkst.

Ach ja noch etwas, das Argument
Das ist halt etwas ganz anderes, als die Rechte von vollkommen unbeteiligten Personen einschränken zu wollen.
Ist irgendwie lächerlich, denn es entspricht nicht der Realität. Denn das ist nicht die alternative dazu. Im Prinzip ist es ganz simpel, wenn die Anschuldigung gerechtfertig ist, dann passt das jetzige System. Wenn nicht, dann auch, da eben Verleumdung. Einen Überwachungsfreak, der potentielle Straftaten verhindern will indem er die Rechte der Mitbürger einschränkt, den brauchen wir nicht.
 
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Ist irgendwie lächerlich, denn es entspricht nicht der Realität. Denn das ist nicht die alternative dazu. Im Prinzip ist es ganz simpel, wenn die Anschuldigung gerechtfertig ist, dann passt das jetzige System. Wenn nicht, dann auch, da eben Verleumdung. Einen Überwachungsfreak, der potentielle Straftaten verhindern will indem er die Rechte der Mitbürger einschränkt, den brauchen wir nicht.

Genau das will ich doch verhindern. Albstein hat eine Einschränkung der Pressefreiheit gefordert, die ich aus genau diesem Grund ablehne.
Allerdings gibt es nunmal tatsächlich ein Problem, gerade bei Vergewaltigungsfällen, die oft als "Waffe" gegen Unschuldige eingesetzt werden. Erpressung etc. Kachelmann ist ja nicht der erste Mann, der unschuldig durch eine geistig gestörte Frau ruiniert wurde.

Du scheinst auch zu vergessen, dass jede Untersuchungshaft, jede Festnahme der Polizei letztendlich eine Einschränkung der Rechte von Unschuldigen ist, da zu diesem Zeitpunkt eben noch keine Verurteilung vorliegt. Wenn es zu einer Klage kommt werden also zwangsläufig Rechte von potentiell unschuldigen Menschen eingeschränkt, das ist leider unvermeidbar bis der Wahrheitsgehalt der Aussagen ausreichend geprüft wurde.
Wo genau siehst du das Problem darin, beide Parteien exakt gleich zu behandeln? Es ist doch nicht gerecht, eine Partei einzusperren und die andere vollkommen frei und ohne Einschränkungen herumlaufen zu lassen, oder?
 
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"Herr Polizist, dieser Mann hat mich vergewaltigt!"
"Oki Doki gnä Frau, dann sperren wir sie jetzt erst mal ein"
 
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Mir geht es hier um den Schutz des Individuums vor dem Staat, nicht andersrum:
Ein Angeklagter sollte umfangreichen Schutz genießen solange er nicht schuldig gesprochen wurde.
Alle Menschen sollten umfangreichen Schutz ihrer Meinungsfreiheit genießen.
Beides ist nur dann vereinbar, wenn man Berichte über Prozesse prinzipiell in keiner Weise einschränkt aber den Informationsfluss seitens des Staates entsprechend limitiert. D.h. harte Auflagen für Polizei und Staatsanwaltschaft (mit echten Strafen, wie gesagt mindestens Kündigung der Verantwortlichen + umfangreicher Schadensersatz bei Verstoß).
Also fassen wir mal zusammen man sollte nur und ausschließlich den Staat einschränken, aber niemals Einzelne oder die Presse
Wenn die Einzelnen aber Teil eines Strafverfahrens sind, weil sie möglicher Täter/Opfer oder Zeuge sind werden sie dann zum Staat und dürfen auch nix sagen
Das Ergebnis (wenn es denn funktionieren würde :rofl2:), wäre das die Presse vor der Vorurteilung über nichts berichten kann, was ja auch völlig ok ist, wenn man ihr nicht genau das verbietet :rolleyes:
 
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"Herr Polizist, dieser Mann hat mich vergewaltigt!"
"Oki Doki gnä Frau, dann sperren wir sie jetzt erst mal ein"

Genau dieses Vorgehen hätte im Fall Kachelmann dazu geführt, dass die Schuldige vollkommen zu Recht hinter Gittern sitzt :elefant: :deliver:

Das Ergebnis (wenn es denn funktionieren würde :rofl2:), wäre das die Presse vor der Vorurteilung über nichts berichten kann, was ja auch völlig ok ist, wenn man ihr nicht genau das verbietet :rolleyes:

Genau, das Ergebnis ist das gleiche, nur dass der Bericht eben nicht durch ein Gesetz unterdrückt wird (Unrecht, Einschränkung der Meinungsfreiheit) sondern dass die Zeitung die Information gar nicht erst bekommt (kein Unrecht, alles wunderbar).
 
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Genau das will ich doch verhindern. Albstein hat eine Einschränkung der Pressefreiheit gefordert, die ich aus genau diesem Grund ablehne.
Allerdings gibt es nunmal tatsächlich ein Problem, gerade bei Vergewaltigungsfällen, die oft als "Waffe" gegen Unschuldige eingesetzt werden. Erpressung etc. Kachelmann ist ja nicht der erste Mann, der unschuldig durch eine geistig gestörte Frau ruiniert wurde.
Bist du denn dann auch so konsequent und willst andere Dinge, die man als "Waffe" benutzen kann verbieten? Siehst du hier als tatsächlich Handlungsbedarf oder argumentierst du nur um des argumentieren willens?

Du scheinst auch zu vergessen, dass jede Untersuchungshaft, jede Festnahme der Polizei letztendlich eine Einschränkung der Rechte von Unschuldigen ist, da zu diesem Zeitpunkt eben noch keine Verurteilung vorliegt. Wenn es zu einer Klage kommt werden also zwangsläufig Rechte von potentiell unschuldigen Menschen eingeschränkt, das ist leider unvermeidbar bis der Wahrheitsgehalt der Aussagen ausreichend geprüft wurde.
Wo genau siehst du das Problem darin, beide Parteien exakt gleich zu behandeln? Es ist doch nicht gerecht, eine Partei einzusperren und die andere vollkommen frei und ohne Einschränkungen herumlaufen zu lassen, oder?
Beide Parteien exakt gleich zu behandeln macht nur dann Sinn, wenn beide Parteien auch gleich schuldig sind. Dann könnte und müsste man aber auch gleichzeitig sowohl Täter wie auch Opfer als "potentiell" unschuldig bzw schuldig in die Untersuchungshaft stecken und wenn man schon dabei ist auch gleich den Rest der Bevölkerung.
Wie willst du denn die Untersuchungshaft rechtfertigen, in der ja deiner Meinung nach die Menschen als unschuldig und gleich anzusehen sind ohne dabei gegen die Gleichheit zu verstoßen?

Es werden also zwangsläufig Rechte von "unschuldigen" Menschen eingeschränkt. Damit wird auch zwangsläufig der Gleichheitsgrundsatz gebrochen. Wenn das schon passieren muss, dann bitte mit so wenig Einschränkung wie möglich. Schränkt man aber die Meinungsfreiheit des Opfers ein, so ist der Staat immer ein Unrechtsstaat, da egal wie die Situation ausgeht der Staat zu Unrecht Rechte einschränkt. Entweder indem er den Täter zu Unrecht belästigt, oder aber in dem er das Opfer zu Unrecht in seiner Meinungsfreiheit einschränkt.
Dazu kommt wie oben schon geschrieben die grunsätzliche Überlegung ob man alles verbieten sollte was der Bürger als "Waffe" missbrauchen kann. Einschränkungen sind hier zweifelsfrei sinnvoll nur wird es schon arg problematisch wenn man Grundrechte einschränken will. Es gibt kein Grundrecht eine Schusswaffe zu besitzen, sehr wohl aber eines auf Meinungsfreiheit.
 
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Kachelmann-Freispruch ist rechtskräftig
Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt ein freier Mann. Der Freispruch ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Mannheim mitteilte, haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin ihren Antrag auf Revision zurückgenommen. weiterlesen...
 
:klatsch:
 

Noel2

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Er spricht von hohen finanziellen Verlusten in dem Zeit-Interview von vor einigen Monaten. Muss nicht die Staatskasse zumindest fuer seine Anwaltskosten und Auslagen fuer Guthaben etc aufkommen? Ausserdem war er ja unschuldig im Knast, was ihm auch Entschaedigung einbringen sollte. Jura-Erfahrene an die Front.
 
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Er spricht von hohen finanziellen Verlusten in dem Zeit-Interview von vor einigen Monaten. Muss nicht die Staatskasse zumindest fuer seine Anwaltskosten und Auslagen fuer Guthaben etc aufkommen? Ausserdem war er ja unschuldig im Knast, was ihm auch Entschaedigung einbringen sollte. Jura-Erfahrene an die Front.
naja was man als Entschädigung für U-Haft kriegt ist halt lächerlich...das kann man wohl kaum mit dem gleichsetzen was Kachelmann als Wetterfrosch verdient hat früher...mal von dem angeknacksten Ruf (denn wir wissen ja alle, sowas bleibt auch trotz Freispruch in den Köpfen) und damit auch möglicherweise zukünftig geringerem Verdient abgesehen...außerdem ist sein alter Job ja nun (logischerweise) neu besetzt
ergo kommt da für ihn einiges zusammen ;)
 
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Auf seinen Anwaltskosten bleibt er außerdem zu sagen wir mal 99,97% sitzen. Die Staatskasse zahlt nur die üblichen Anwaltskosten nach der Standard-Tabelle. Wer meint, einen Staranwalt mit möglichst viel Medienrummel zu beschäftigen, der soll die Musik auch selbst zahlen.
 
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Jo, so ist das halt im Rechtstaat, wo kämen wir da auch hin, wenn der Staat versuchen würde dem normalen Bürger gute Anwälte zu bezahlen. Nene, so geht das natürlich nicht, mit dem Geld muss man sich vor Gericht schon einen Vorteil kaufen können.
 
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was die höhe der haftentschädigung angeht ist deutschland auch ralatv weit hinten im eu vergleich...
 
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Jo, so ist das halt im Rechtstaat, wo kämen wir da auch hin, wenn der Staat versuchen würde dem normalen Bürger gute Anwälte zu bezahlen. Nene, so geht das natürlich nicht, mit dem Geld muss man sich vor Gericht schon einen Vorteil kaufen können.
Hä? Der Staat bezahlt gute Anwälte. Aber du meinst sicherlich, dass der Staat Stundenlöhne von 600-1000 EUR (und mehr) unterstützen sollte, ja?
Aber was rede ich da eigentlich? Ich könnte mein Gerechtigkeitsempfingen und Steuergelder einfach über Bord werfen und Millionär werden. Je mehr ich drüber nach denke, desto mehr gefällt mir dein Ansatz. :love:
 
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