Celetuiw
StarCraft: Brood War
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Hmh ja, nachvollziehbare Idee aber kaum umsetzbar. Denn die Integration wird von staatlicher Seite nicht während des laufenden Asylverfahrens gefördert, sondern tatsächlich erst nach Erhalt eines Aufenthaltstitels. Davor wird sie sogar aktiv verhindert.Leider ist aber Gruppe #3 auch sehr sehr groß. Ich kann verstehen, warum man die nicht nach Afghanistan abschieben möchte, aber halte das trotzdem für ein Problem, weil diese Menschen für unsere Gesellschaft nur Kosten darstellen. In der nächsten Generation erwächst daraus auch oft Kriminalität, siehe die arabischen Clans.
1) Sprache ist erstes Mittel der Integration. Sprachkurse (Integrationskurse vom BAMF) werden während des Asylverfahrens aber nur für Asylbewerber aus Staaten mit "guter Bleibeperspektive" möglich gemacht. Da Sprachkurse teuer sind, hat der Flüchtling der hier Sozialleistungen bezieht keine finanziellen Mittel um das aus eigener Kraft zu tun.
Afghanistan hat eine Schutzquote von 40,6 %.
Infothek - Was heißt gute Bleibeperspektive?
www.bamf.de
2) Im Gegensatz zum SGB II ("Hartz 4") und Arbeitslosengeld gibt es im maßgeblichen Grundsicherungssystem für Asylbewerber und Geduldete, dem https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG keine Arbeitsförderung für Asylbewerber. Von der Möglichkeit von Vermittlungen in Sprachkurse nach 5b AsylbLG wird in den meisten Kommunen sehr sparsam Gebrauch gemacht (Kosten, Personal, Professionalität in der Arbeitsförderung). Auch im §5b AsylbLG finden wir noch einmal die Referenz auf Personen mit guter Bleibeperspektive.
3) Ausländerrechtlich sind gestatte und geduldete Asylbewerber grundsätzlich mit einem Arbeitsverbot belegt. Bei der Mehrheit der Personen, denen eine Arbeit grundsätzlich gestattet werden kann, muss dann weiter geprüft werden, ob sie keinem Deutschen den Job weg nehmen (sog. Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit in Kooperation mit der lokalen Ausländerbehörde).
D.H: eine konsequente Förderung der sprachlichen/beruflichen Integration von Asylbewerbern aus Afganistan findet erst nach Feststellung eines Schutzstatus statt. Die Logik des Staates ist eigentlich einfach: wir wollen die Leute nicht integrieren, bevor wir nicht wissen ob sie bleiben können. Die Grundidee ist nicht verkehrt, wird aber zusehends skuriller je länger das Asylverfahren dauert und der Asylbewerber so in staatlich verordneter Nichtintegration verharren muss.
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