Habeck sendet schon mal Signale, hier die Forderung eines Abschiebestops nach Afghanistan.
Wenn das schon von der Realo-Stimme kommt, dann ist doch klar, dass und mit den Grünen in der Regierung ein zweites 2015 blüht.
Aus Angst vor den Taliban fliehen wieder viele Menschen aus Afghanistan. Berlin tue jedoch so, „als wäre nichts geschehen“, kritisiert der Grünen-Ko-Vorsitzende. Deutsche Kommunen fordern, eine Flüchtlingswelle zu verhindern.
m.faz.net
Das halte ich tatsächlich für wenig relevant im Hinblick auf die Zahl der in Deutschland verbleibenden afghanischen geduldeten. Es ist jetzt schon so, (kann ich auch der beruflichen praxis bestätigen), dass quasi 100% der afghanischen alleinstehenden Frauen und Familien vor den Verwaltungsgerichten ein Abschiebeverbot nach
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/60.html §60 AufenthG zuerkannt bekommen, da die humanitäre Lage in Afghanistan derart beschissen ist, dass man die Leute nicht abschieben kann. Was Habeck fordert und bei Linken (wie mir) natürlich gut ankommen soll ist im Endeffekt nur, dass auch alleinstehende junge Männer nicht mehr nach Afganistan abgeschoben werden können.
Das wird aber, aufgrund der sich noch mal deutlich verschlechtertenden Lage in Afghanistan, auch vermehrt von VG so geurteilt, z.b.
https://www.asyl.net/rsdb/m29195/
Populär von links und rechts ist die Forderung von Habeck also durchaus polarisierend, ich vermute aber dass er mit seiner Forderung nur dem vorgreift, was sich aus ständiger Rechtssprechung so oder so ergeben wird.
Übrigens: Ausländern, bei denen das BAMF/VG ein Abschiebeverbot nach § 60 AufenthG feststellt erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html)
nur wenn sie
nicht:
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen ließ, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen verankert sind, zuwiderlaufen, oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
bevor es hier heißt wir behalten so die ganzen straffälligen Afghanen hier auf Dauer. Ist so nicht richtig (-;