Causa Böhmermann: Merkels Gang nach Canossa

Gelöscht

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natürlich muss hier der gesamtkontext betrachtet werden und der kann ja dann immer noch justiziabel sein, eben weil die auflösung nur unzureichend ist.

im konkreten fall:
Das Landgericht Hamburg mache in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet.

und das ist die falsche herangehensweise. die frage ist, wohin zielt die stoßrichtung des konkreten stückes, nicht, sind einzelne passagen isoliert betrachtet möglicherweise herabwürdigend.

€: raute an heator.
 
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Deshalb sind deine absoluten Aussagen, die Teiluntersagung sei per se nicht zulässig und es müsse allein das Gesamtwerk betrachtet werden, falsch. Und im Übrigen auch nicht schlüssig - denn die Betrachtung des Gesamtwerkes könnte dann ja genauso gut zu dem Ergebnis kommen, dass das "Gedicht" insgesamt nicht wiederholt werden kann, wodurch der Antragsgegner noch schlechter stände, als jetzt.

no shit. nennt sich logik und so.
 
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Das Zitat von Erdogans Anwalt dient nur dazu, die unkundige Bevölkerung in die Irre zu leiten, weil es nämlich die Arbeit des Gerichts verkürzt darstellt und auf das Ergebnis reduziert. Jetzt mal eine ernst gemeinte Frage: Habt ihr beide eigentlich verstanden, was es mit der einstweiligen Verfügung auf sich hat und welche Reichweite der Tenor einer Gerichtsentscheidung hat?

Der Tenor "Dem Antragssteller wird untersagt, das nachfolgende Gedicht zu wiederholen: ..." hilft dem Antragsgegner gar nicht, weil Böhmermann dann ein Wort austauschen kann und es erneut aufsagen darf, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Oder, wem das zu hart ist: Weil er dann einzelne Zeilen wiederholen darf, etwa Erdogan weiter als "Ziegenficker" bezeichnen dürfte. Deshalb muss ein Gericht am Ende einzelne Aussagen untersagen (wenn das beantragt wurde, wovon ich hier mal ausgehe). Das ist nicht nur im Fall Böhmermann so, sondern in jedem derartigen Verfahren.

Eine Gesamtbetrachtung im Kontext findet vorher statt, nämlich bei der Prüfung, ob die Aussage zulässig war. Die Bezeichnung Erdogans als "Ziegenficker" scheint dem Gericht unter keinen Umständen hinnehmbar zu sein, weder in dem Kontext, noch sonst irgendwie. Die Bezeichnung als "feige" oder als Mädchenschläger hingegen schon noch, weil diese die Unterdrückung von Frauen anprangert und man dies Böhermann zukünftig nicht untersagen kann, ungeachtet des Kontexts, in dem es jetzt geäußert wurde.
 
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d.h. wenn erdogan eine ziege hätte dürfte man ihn ziegenficker nennen? nice!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Weil er dann einzelne Zeilen wiederholen darf, etwa Erdogan weiter als "Ziegenficker" bezeichnen dürfte

aber das ist doch der punkt, er hat erdogan nie einen ziegenficker genannt. eine dem wortlaut nach ähnliche äußerung ist bestandteil des gedicht. ein gedicht ist also ein gesamtkunstwerk, welches man nicht isoliert interpretieren kann. vielleicht meinte er gar ncht ziegenficker, sondern es war eine metapher für die leiden der kurdischen bevölkerung?

du hast natürlich recht, dass eine untersagung in einer leicht umgehbaren form sinnlos wäre. aber schon deshalb sollte man da keine einstweilige anordnung ergehen lassen, sondern auf den ausgang des hauptverfahrens warten. sehe auch wirklich 0 grund, warum man da einstweiligen rechtsschutz benötigte und die sache nicht einfach bis zum verfahren warten kann.
 
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weil es das gesamtwerk ausseinanderpflückt. wir lachen hier ja zurecht länder aus in denen z.b. filme aufgrund kultureller eigenheiten geschnitten werden

Deutschland ist doch eins dieser Länder.

außerdem ist es völlig unverständlich wieso man sich als mädchenschläger aber nicht als ziegenficker bezeichnen lassen muss.

Weil er bekanntermaßen Mädchen schlagen lässt, wenn die irgendwo gegen ihn demonstrieren. Über seine Sexualität hingegen ist nichts bekannt. So schwer ist das jetzt nicht zu verstehen.
 
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aber das ist doch der punkt, er hat erdogan nie einen ziegenficker genannt. eine dem wortlaut nach ähnliche äußerung ist bestandteil des gedicht. ein gedicht ist also ein gesamtkunstwerk, welches man nicht isoliert interpretieren kann. vielleicht meinte er gar ncht ziegenficker, sondern es war eine metapher für die leiden der kurdischen bevölkerung?

Jeder weiß, dass das Bullshit ist. Und der Freifahrtsschein für Kunst ist auch gefährlich. Weil sonst jeder, der irgendjemanden verleumden will, das ganze einfach nur offiziell als Kunst verkaufen muss. Also muss man sich entscheiden. Ist Verleumdung richtigerweise strafbar oder sollte es straffrei sein? Über die Kunstschiene braucht man hier gar nicht diskutieren, weil das einfach nur in die Irre führt.
 
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verleumdung und beleidigung sind zwei unterschiedliche sachen. bei einer verleumdung kann es ja zu objektiv messbaren nachteilen für die person kommen. bei beleidigung ist nur jemand zu nah am wasesr gebaut und kommt mit seinem leben nicht klar. da wäre ne therapie für das opfer der ach so bösen beleidigung besser als alles andere.
 
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verleumdung und beleidigung sind zwei unterschiedliche sachen. bei einer verleumdung kann es ja zu objektiv messbaren nachteilen für die person kommen.

denkst du, dass ist nicht der fall, wenn sich über erdogan ziegenficker gerüchte in die welt setzen?
 
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Der Beweis das Erdogan den Polizisten auf Demos sagt sie sollen Mädchen schlagen ist also einfacher zu führen als das er heimlich Ziegen im Keller fickt? Und sackdoof, feige und verklemmt sind keine Verleumdungen? Warum? Gibts da eine Skala? Und wenn Kontext keine Rolle spielt darf Erdogan jetzt auch das Landesgericht Hamburg verklagen weil die gerade das komplette Gedicht auf ihrer Seite veröffentlicht haben?

Der ganze Prozess ist völliger Schwachsinn.
 
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denkst du, dass ist nicht der fall, wenn sich über erdogan ziegenficker gerüchte in die welt setzen?

wer tatsächlich glaubt das jemand ziegen fickt weil man ihn ziegenficker nennt hat ganz andere probleme. ich glaube ja auch nicht das jemand ein teil eines körper ist nur weil er arschloch genannt wird.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Jeder weiß, dass das Bullshit ist. Und der Freifahrtsschein für Kunst ist auch gefährlich. Weil sonst jeder, der irgendjemanden verleumden will, das ganze einfach nur offiziell als Kunst verkaufen muss. Also muss man sich entscheiden. Ist Verleumdung richtigerweise strafbar oder sollte es straffrei sein? Über die Kunstschiene braucht man hier gar nicht diskutieren, weil das einfach nur in die Irre führt.

Verleumdung =/= Beleidigung. Wenn ich sage Erdogan ist ein Ziegenficker, dann glaubt doch niemand ernsthaft, dass er wirklich mit Ziegen Geschlechtsverkehr betreibt. Es ist eindeutig als Beleidigung gemeint, so wie Ausdrücke wie "Hurensohn" o.Ä. und damit sollte das ganze erlaubt sein, weil bis auf die "ÄHRE" kein Rechtsgut verletzt wurde.
Behaupte ich dagegen Geschäftsmann xy ist ein Betrüger, schädige ich ihn materiell und das ist dann tatsächlich schutzwürdig. Das Fantasieprodukt Ehre meiner Meinung nach nicht.

denkst du, dass ist nicht der fall, wenn sich über erdogan ziegenficker gerüchte in die welt setzen?

ja, das glaube ich. insbesonder vertrete ich den amerikanischen standpunkt, dass sich personen des öffentlichen lebens, insbesondere mächtige personen, so ziemlich alles schlichtweg gefallen lassen müssen. wer so ein amt bekleidet muss damit rechnen das ziel von jedem erdenkbaren spott zu werden. insofern würde ich in meinem standpunkt nochmal zwischen privatpersonen und öffentlichen personen differenzieren (was die deutsche rechtsprechung ja auch macht, nur eben nicht so radikal, wie ich mir das wünschen würde). natürlich erkenne ich an, dass es bei einer großen zahl der bürger anscheinend ein schutzbedürfnis hinsichtlich ihrer "ehre" gibt. daher wäre ein für mich annehmbarer kompromiss beleidigungen nicht allgemein, aber zumindest gegen öffentliche personen straffrei zu stellen. dazu bräuchte es nichtmal eine großartige gesetzesänderung, sondern nur eine etwas veränderte rechtsauslegung und eine streichung des §103 stgb.
 
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Zumindest vom juristischen Standpunkt aus, da gebe ich dir recht.
 

Gelöscht

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lucke dreht auf:

Für Bernd Lucke ist Böhmermann eine "feige Drecksau"
Nun schaltet sich auch der Alfa- und Ex-AfD-Vorsitzende Bernd Lucke in die Diskussion um den ZDF-Moderator ein, und kritisiert ihn scharf. Für den türkischen Präsidenten hat er dagegen viel Lob übrig.

http://www.welt.de/politik/article1...ucke-ist-Boehmermann-eine-feige-Drecksau.html

böhmi! böhmi! böhmi!

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Gelöscht

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ist das hier im thread verlinkt oder ist das son "du bist so yesterday"-gefoppe von dir?
 

Moranthir

GröBaZ
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Ich hätte tatsächlich erwartet, dass die PR-Aktion Luckes weder am Thread, noch an dir vorbei gegangen wäre. Hatte sich einfach so nach "jetzt auch noch Lucke" angehört.

Kontext und so. Ach egal. Die ökonomischen Eckdaten und Verbesserungen unter Erdogan sind aber noch krasser als ich dachte. Kein Wunder, dass er einen Freifahrtschein hat.
 
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Verleumdung =/= Beleidigung. Wenn ich sage Erdogan ist ein Ziegenficker, dann glaubt doch niemand ernsthaft, dass er wirklich mit Ziegen Geschlechtsverkehr betreibt. Es ist eindeutig als Beleidigung gemeint, so wie Ausdrücke wie "Hurensohn"

Vielleicht glaubt keiner direkt, dass er wirklich Ziegen fickt, aber da bleibt unter Umständen trotzdem etwas haften, was nicht vergleichbar mit nem einfachen "Arschloch" ist. Wenn man Ziegen mit Kindern austauscht, dann wirds noch brenzliger.

Wenn z.b. irgendein Satiriker einfach mal so in den Raum wirft, dass ein bestimmter belgischer Fußballspieler Kinderficker ist, kann man auch behaupten, dass das ja einfach nur ein Joke ist und derjenige sich nicht so anstellen soll. Ich seh den Gewinn für die Gesellschaft aber nicht, sowas zu erlauben. Der Schutz dieser Person sollte wichtiger sein als ein primitiver Joke.

ja, das glaube ich. insbesonder vertrete ich den amerikanischen standpunkt, dass sich personen des öffentlichen lebens, insbesondere mächtige personen, so ziemlich alles schlichtweg gefallen lassen müssen.

Wieso?
Das sind auch nur Menschen.
Ich mag Merkel überhaupt nicht, aber selbst bei ihr find ich es schon heftig, was sie sich alles gefallen lassen muss.
Hohn und Spott über die Politik ist ja völlig in Ordnung und wichtig für die Gesellschaft, aber wieso sollte man persönliche Kacke erlauben, vorallem wenn man die Person gar nicht wirklich kennt und einfach nur irgendwas random in den Raum geworfen wird, um die Person zu denunzieren. Es gibt keinen guten Grund dafür.

Das Fantasieprodukt Ehre

Und du scheinst ja ein außerordentliches Problem mit dem Begriff Ehre zu haben. Dann kannst du aber auch nicht "Kunst" schützen lassen wollen, weil Kunst ist ein vergleichbar schwammiger Begriff, bei dem es ebenfalls keine eindeutige Definition gibt.
 
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Dennoch ist es durchaus lohnenswert nochmals zu erwähnen, was für ein Vollidiot dieser Lucke ist. Zum Glück ist die AfD diesen Ziegenficker-Sympathisanten los.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Und du scheinst ja ein außerordentliches Problem mit dem Begriff Ehre zu haben. Dann kannst du aber auch nicht "Kunst" schützen lassen wollen, weil Kunst ist ein vergleichbar schwammiger Begriff, bei dem es ebenfalls keine eindeutige Definition gibt.

schlechter vergleich. es ist nicht zu bezweifeln, dass kunst existiert. umstritten ist nur, was als kunst gilt und was nicht. es ist aber absolut zu bezweifeln, dass sowas wie ehre existiert. ich kann mir unter diesem begriff jedenfalls nichts vorstellen und alles was man an definitionen liest, hört sich für mich wenig überzeugend an. "der allgemeine achtungsanspruch ggü jedem menschen" blabla. warum soll jeder mensch anspruch auf achtung haben? manche menschen haben nichts als verachtung verdient und ich suche mir selbst aus, wer wer ist.
 

Benrath

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das klingt überteugend :lol: vor allem der "ich kann mir nichts vorstellen" teil.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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aber ein imaginäres schutzgut, das man nicht sehen, messen oder sonst wie objektiv bestimmen kann überzeugt dich hart?
warum dann nur die ehre? warum schützt man nicht die liebe strafrechtlich, oder den glauben an das gute im menschen oder so?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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dasselbe. art. 1 ist in realitas ein feel good artikel, der alles und nichts aussagt. das bverfg hat es auch bis heute nicht geschafft würde zu definieren, sondern geht nach dem motto vor: "wir können zwar nicht eindeutig bestimmen was würde ist, aber wir wissen, wann sie verletzt ist". finde ich nicht so überzeugend und die entsprechenden urteile auch nicht. zB die rechtsprechung zu entführten flugzeugen und etwaigen abschüssen. dass man angeblich ein passagierflugzeug nicht abschiessen darf, auch wenn man dadurch tausende oder mehr leben rettet, ist schlichtweg bescheuert und jedem ist klar, dass in der realität trotzdem geschossen würde.
 
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im endeffekt läuft es doch darauf hinaus, dass gewisse begriffe nur im kontext der aktuellen gesellschaft und des "zeitgeists" einen sinn haben. damit sollte man sich als jurist eigentlich besser früher als später abgefunden haben. das betrifft dann nunmal auch kunst, würde und ehre. clawg wäre jetzt hilfreich.
 
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Soso....

Muss man eigentlich als Anwalt auch einen (ernst gemeinten) Eid auf unsere Verfassung ablegen? Und falls ja - bedeutet dir das eigentlich was, weil eigentlich der Eid doch auch so ein rückständiges Relikt ist...?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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nur bedeutet der schutz solcher dubioser rechtsgüter (kunst gehört nicht in diese aufzählung, again, es ist es unbestreitbar, dass kunst existiert, es ist nur streitbar was kunst ist und was nicht. bei ehre und würde sehe ich das anders) einschränkung anderer grundrechte. in diesem fall dem grundrecht auf meinungsfreiheit. man darf also nicht sagen was man denkt, weil der staat meint irgend ein ungreifbares rechtsgut schützen zu müssen. ich sehe keine vorteile darin, sehr wohl aber nachteile. die gesellschaft gewinnt rein gar nichts durch eine beleidigungsstreitbarkeit, verliert aber ein stück meinungsfreiheit.

@ haifish
als ob du das nicht wüsstest :rolleyes:
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__12a.html
 
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es ist es unbestreitbar, dass kunst existiert, es ist nur streitbar was kunst ist und was nicht. bei ehre und würde sehe ich das anders
Unsinn. "Kunst" ist genauso abstrakt wie "Ehre" oder "Würde" und ebenso schwer bestimmbar.

ich sehe keine vorteile darin, sehr wohl aber nachteile. die gesellschaft gewinnt rein gar nichts durch eine beleidigungsstreitbarkeit, verliert aber ein stück meinungsfreiheit.
Nein, es ist genau anders herum. Die Gesellschaft gewinnt ein gutes Stück sozialen Frieden, weil die Ehre nicht mit dem Degen in der Hand verteidigt werden muss, sondern der Staat das übernimmt. Und die Gesellschaft verliert rein gar nichts durch die Strafbarkeit der Beleidigung. Ich habe es dich schon mehrmals gefragt, warum es erlaubt sein sollte, Beleidigungen auszustoßen. Und immer höre ich nur als Argument "weil der Staat für ein Verbot einen guten Grund glaubt". Also weil "Meinungsfreiheit" für dich zum bloßen Selbstzweck verkommen ist. Das zählt als Argument schon deshalb nicht, weil die Verfassung, auf deren Geltung du dich immer wieder berufst, Ehrverletzungen bewusst nicht als Teil der Meinungsfreiheit ansieht. Im Übrigen, auch das habe ich dir schon mehrfach gesagt, ist diese Geringschätzung von Freiheitsgrundrechten, dieser Glaube, dass sie selbstverständlich oder naturgegeben sein und das damit verbundene Vergessen ihres eigentlichen Zwecks der Grund, warum wir sie irgendwann verlieren werden.

Überzeug mich, dass du einen tieferen Sinn hinter unseren (Grund-)Rechten siehst als "sie sind eben der natürliche Zustand". Ich habe nämlich den Eindruck, dass du nicht weißt, warum wir unsere Rechte erst geschaffen haben.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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und dir fallen nicht aus dem stehgreif zehn beispiele an, die von 100% der menschen als kunst definiert würden? dass da so ein kleiner unterschied bei dem grad der definierbarkeit besteht könnte nicht sein? und die alte leier, dass man verbote begründen muss und nicht erlaubnisse hatten wir auch schon. hier wiederholt sich nur die diskussion aus dem anderen thread.

übrigens: zur böhmermann entscheidung hab ich bisher von juristen eigentlich nur ablehendes gelesen. wie kommst du eigentlich drauf diese sehr fragwürdige entscheidung zu begrüßen?
 
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Was ist denn an dem Argument so abwegig? Ist halt für den Harzter nicht unbedingt ein Geschenk, wenn er wegen des Lohns für 2-3 Monate aus H4 rausfliegt und sich dann komplett neu anmelden muss usw. usf. Bei den meisten besteht sicher auch eine gewisse Gefahr, dass sie das gar nicht gepeilt kriegen würden.
Abgesehen davon: der Preis wird von Angebot und Nachfrage bestimmt, wenn sich genug Leute finden, die es für das Geld machen, dann muss man auch nicht mehr zahlen. Allerdings müsste man in dem Fall wirklich mal prüfen, ob die voll geschäftsfähig sind. Aber an sich verstehe ich die Empörung über den Preis nicht. Als ob es für irgend eine Leistung irgend einen Betrag gäbe, den die Leistung "wert" ist. UdSSR ist vorbei.

Der Markt regelt halt nicht immer alles. Es ist nun mal nicht ok einen limitierten Menschen mit 150 Euro abzuspeissen, wenn man selbst mit der Werbesekunde 90.000 Euro macht.
Und das Argument "2-3 Monate aus H4 fliegen ist doof, der Staat zahlt und subventioniert RTL" dürfte doch gerade einen Vertreter der reinen "der Markt reguliert alles von selbst ohne Eingriff von aussen"-Lehre wie Dich stören.
Also ich habe keine Lust RTL auch noch die Ware für Ihre Sendungen zum quasi Nulltarif zu liefern, weil "das so kompliziert für die ist". RTL kann da Ihre Protagonisten gerne unterstützen oder das Geld direkt an die ARGE senden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Und das Argument "2-3 Monate aus H4 fliegen ist doof, der Staat zahlt und subventioniert RTL" dürfte doch gerade einen Vertreter der reinen "der Markt reguliert alles von selbst ohne Eingriff von aussen"-Lehre wie Dich stören.

RTL ist nicht ÖR, was hat der staat mit einem privaten tv sender zu tun?

und nochmal: wer bestimmt denn, was ein "angemessener lohn" für darsteller bei schwiegertochter gesucht ist? du? der zentralrat für gerechte bezahlung?

abschließend zur beleidigungsstrafbarkeit, weil die diskussion ins nichts führt und ich keine lust habe mich ständig zu widerholen, eine zusammenfassung in artikelform:
http://www.zeit.de/politik/deutschl...mermann-majestaetsbeleidigung-strafgesetzbuch

Diese Frage führt sofort zum Rechtsgut, das der Beleidigungsparagraf 185 des Strafgesetzbuches schützen soll: Zur Ehre. Mit ihr ist es so eine Sache. Die Ehre ist bei genauerer Betrachtung ein ziemliches Irrlicht in einer modernen Rechtsordnung wie der deutschen. Warum wird die Ehre einerseits durch den Straftatbestand der Beleidigung geschützt, während sie andererseits, beim Ehrenmord, als besonders niedriger Beweggrund gilt?

Womöglich ist die Ehre als Rechtsgut ein ebenso zweifelhafter Rückstand, eine Überlebende einer in Wahrheit längst untergegangenen Wertewelt, wie es der Paragraf 175 einmal war.

Mit anderen Worten, solange nur der Achtungsanspruch einer Person angegriffen wird, ist jemand, der sich deswegen beleidigt fühlt, selber schuld. Das angelsächsische Recht trägt diesem Umstand insofern Rechnung, als dort tendenziell auch noch ein anderes Gut als nur die ideelle Selbsteinschätzung verletzt sein muss – etwa eine vermögenswichtige Reputation –, damit eine Beleidigung strafbar wird. Das ist weise.

aber für wen ein mehr an meinungsfreiheit per se kein erstrebenswertes ziel ist, den vermag das natürlich nicht zu überzeugen und er darf dann gerne bei seinem dammbruch argument verbleiben "wenn wir beleidigungen erlauben bricht die ganze soziale ordnung zusammen" :rolleyes:

und als hintergrund info, falls es jemanden interessiert, warum gerade in hamburg verhandelt wurde:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/18/das-hamburger-monopol/
 
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und dir fallen nicht aus dem stehgreif zehn beispiele an, die von 100% der menschen als kunst definiert würden?
Nein, dir vielleicht? Wenn du jetzt irgendein tolles Gemälde rausholst, dann wird sich bestimmt jemand finden, der das als "entartet" bezeichnet. ;)

Umgekehrt kann ich genauso gut fragen, ob dir nicht auf Anhieb 10 Formalbeleidigungen einfallen.

Die Probleme mit beidem fangen doch erst bei den Grenzfällen an.

und die alte leier, dass man verbote begründen muss und nicht erlaubnisse hatten wir auch schon. hier wiederholt sich nur die diskussion aus dem anderen thread.
q.e.d.

übrigens: zur böhmermann entscheidung hab ich bisher von juristen eigentlich nur ablehendes gelesen. wie kommst du eigentlich drauf diese sehr fragwürdige entscheidung zu begrüßen?
Das ist irritierend, weil ich im Kollegenkreis nicht nur ablehnendes gehört habe und weil ich es doch bereits ausgeführt habe, warum ich die Entscheidung begrüße.
 
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RTL ist nicht ÖR, was hat der staat mit einem privaten tv sender zu tun?

Eben, warum sollten also irgendwelche Überlegungen bezüglich H4 relevant für die Entlohnung sein? Faire Entlohnung, die nicht gegen §138 verstösst. Wie die das dann mit dem Amt geregelt bekommen ist meines Erachtens da vollkommen egal.
 
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wer war eigentlich derjenige der grapschen als normalen teil der annäherung betrachtet hat? war das chentsu oder auch hafisch? nur ums mal im kontext zu haben :deliver:
 

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Eben, warum sollten also irgendwelche Überlegungen bezüglich H4 relevant für die Entlohnung sein? Faire Entlohnung, die nicht gegen §138 verstösst. Wie die das dann mit dem Amt geregelt bekommen ist meines Erachtens da vollkommen egal.

was ist denn schon wieder "faire entlohnung"? und wo wurde festgestellt, dass 150 euro fürs nichtstun und sich einfach ein bisschen im alltag filmen lassen sittenwidrig sind? gabs da eine entscheidung, hab ich was verpasst?

Umgekehrt kann ich genauso gut fragen, ob dir nicht auf Anhieb 10 Formalbeleidigungen einfallen.

nein, das ist gerade mein punkt. ich verstehe das konzept von beleidigungen nicht einmal, was interessiert mich was irgend ein fremder mensch, bei dem es mir im zweifel egal ist ob er morgen existiert oder nicht, so den lieben langen tag sagt?

oder um nochmal den artikel zu zitieren:
Merke: Zur erfolgreichen Beleidigung gehören immer zwei. Und jeder kann selber entscheiden, von wem er sich beleidigen lässt. Selbstunsichere Gemüter sind klar im Nachteil. Das gefährlich Entflammbare an der Ehre ist aber leider, dass ausgerechnet solche Leute sie als besonders groß beanspruchen, deren Fähigkeit zur Selbstkritik und zur Differenzierung besonders klein ist.

viel wichtiger ist aber noch (wie gesagt, wir drehen uns im kreis): die nachteile einer beleidigungsstrafbarkeit sind klar, eine einschränkung der meinungsfreiheit, der kunstfreiheit usw.
die vorteile aber, die bleiben rätselhaft. andere rechtsordnungen kommen ohne sie aus, ohne in flammen aufzugehen. warum also einschränkungen in grundrechte hinnehmen, die augenscheinlich absolut unnötig sind begreife ich nicht.
hinzu kommt, dass die effektivität eines solchen gesetzes höchst fragwürdig ist. als ob es in deutschland weniger beleidigungen im täglichen leben gäbe als in england oder den usa.
 
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wer war eigentlich derjenige der grapschen als normalen teil der annäherung betrachtet hat? war das chentsu oder auch hafisch? nur ums mal im kontext zu haben :deliver:
:confused:

ich verstehe das konzept von beleidigungen nicht einmal, was interessiert mich was irgend ein fremder mensch, bei dem es mir im zweifel egal ist ob er morgen existiert oder nicht, so den lieben langen tag sagt?
Wenn du das nicht verstehst, dann ist das in erster Linie mal dein Problem. Ein paar Milliarden Menschen sehen das halt anders als du, und unsere gesellschaftliche Ordnung ist halt auf die Mehrheit ausgelegt. Bevor jetzt wieder kommt, dass man in den common law Staaten beleidigen dürfe: 1. Stimmt das in der Allgemeinheit nicht und 2. kennen auch diese Länder die "Ehre".
 
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was ist denn schon wieder "faire entlohnung"? und wo wurde festgestellt, dass 150 euro fürs nichtstun und sich einfach ein bisschen im alltag filmen lassen sittenwidrig sind? gabs da eine entscheidung, hab ich was verpasst?

Soso, sich im Alltag filmen lassen ist nichtstun... wurde soweit ich weiß aber auch bisher nur von Dir so festgestellt oder habe ich da was verpasst?

Kleine Mathestunde: 30 Drehtage mit 8 Stunden wären für mich 240 Stunden, mit 8,50 EUR Mindestlohn entlohnt wären wir bei 2040 EUR. Und da habe ich den Stromverbrauch, den so ein Drehtag durch die vielen Scheinwerfer nach sich zieht noch nicht eingepreist.

Das wäre imho schon mal das Minimum.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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du gehst halt einfach mal davon aus ,dass es sich um ein arbeitgeber/arbeitnehmer verhältnis handelt und nicht um eine spielshow, bei der sich die kandidaten selbst anmelden um eine frau zu finden und damit quasi eine dienstleistung in anspruch nehmen. das sind keine schauspieler, die einen job machen. warum sollen sie ander sbehandelt werden als kandidaten bei nur die liebe zählt oder ähnlichen formaten?

Wenn du das nicht verstehst, dann ist das in erster Linie mal dein Problem. Ein paar Milliarden Menschen sehen das halt anders als du, und unsere gesellschaftliche Ordnung ist halt auf die Mehrheit ausgelegt. Bevor jetzt wieder kommt, dass man in den common law Staaten beleidigen dürfe: 1. Stimmt das in der Allgemeinheit nicht und 2. kennen auch diese Länder die "Ehre".

ah das mehrheitsargument. entschuldige, wenn ich das nicht so überzeugend finde. wenn du damit argumentierst, dann bist du hoffentlich auch für die todesstrafe bei kinderschändern?

und eine regelung wie in den usa reicht mir vollkommen aus, wenn vermögenswerte positionen betroffen sind, bin ich absolut für schutz.
 
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ein paar milliarden menschen halten auch homosexualität für falsch und vor ein paar jahrzehnten hätten sich hier im forum sicher auch eine ganze reihe anhänger entsprechenden gesetzes gefunden.
ändert nichts daran, dass das verbot falsch war. damals, heute und in der zukunft.

die frage die man sich hier stellen muss ist doch, was wäre wenn beleidigung erlaubt wäre. würden plötzlich alle zur selbstjustiz greifen? wage ich mal zu bezweifeln, einfach weil wohl auch heute schon die meisten beleidigungen ins leere laufen und keinerlei reaktion nach sich ziehen. abgesehen von einer gegenbeleidigung vielleicht.
 
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Soso, sich im Alltag filmen lassen ist nichtstun... wurde soweit ich weiß aber auch bisher nur von Dir so festgestellt oder habe ich da was verpasst?

Kleine Mathestunde: 30 Drehtage mit 8 Stunden wären für mich 240 Stunden, mit 8,50 EUR Mindestlohn entlohnt wären wir bei 2040 EUR. Und da habe ich den Stromverbrauch, den so ein Drehtag durch die vielen Scheinwerfer nach sich zieht noch nicht eingepreist.

Das wäre imho schon mal das Minimum.
Vielleicht versteht HeatoR ja auch das Konzept von fairer Entlohnung nicht. Vermutlich interessiert ihn nicht, was irgendein fremder Mensch, bei dem es ihm im Zweifel egal ist ob er morgen existiert oder nicht, bekommt...

die frage die man sich hier stellen muss ist doch, was wäre wenn beleidigung erlaubt wäre. würden plötzlich alle zur selbstjustiz greifen? wage ich mal zu bezweifeln, einfach weil wohl auch heute schon die meisten beleidigungen ins leere laufen und keinerlei reaktion nach sich ziehen. abgesehen von einer gegenbeleidigung vielleicht.
Ich bin Richter in einem Bezirk, in dem der Hälfte aller Körperverletzungen Beleidigungen vorausgehen.
Und außerdem greift deine Frage zu kurz. Du musst auch noch fragen, welchen Nutzen es für die Allgemeinheit hätte, Beleidigungen zu erlauben. Und da gibt es schlicht keinen. Bei dem Böhermanngedicht sieht man es doch ganz gut: Ich kenne niemanden, der bisher ein sachliches Argument genannt hat, warum das, was Böhermann gesagt hat, gesagt werden sollte. Abgesehen von dem Allgemeinschauplatz, dass jeder halt alles sagen können sollte.
 
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