Man könnte den Leuten auch einfach eine Aufwandsentschädigung iHv 150 € oder meinetwegen 100 € pro Monat über eine gewisse Laufzeit von 1-2 Jahren zusichern, was mit h4 zu vereinbaren wäre. Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, RTL hier verteidigen zu müssen.
@ hafish
Die Entscheidung des LG Hamburg finde ich auch vertretbar. Offenbar wurde hier im Forum nicht erkannt, worum es dort überhaupt geht, soweit man die Kommentare hierzu überblickt.
Anders gestaltet es sich in Hinsicht des bevorstehenden Strafverfahrens. Es ist zwar denkbar, dass es zu einer Verurteilung kommen möge, halte dies aber für unwahrscheinlich. Je nach dem ob wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens bereits in 1. Instanz vor dem LG verhandelt wird, kann ich mir vorstellen, dass bereits dort die Sache für böhmermann geritzt sein sollte. MmN zeigt doch schon die aufregende Debatte, dass dort böhmermann ein einzigartiger satirischer Beitrag gelungen ist. Sicherlich ist es auch vertretbar, dies anders zu sehen. Soweit ich das Jedenfalls in schriftlichen Beiträgen und im juristischen Kollegen- und Bekanntenkreis überblicken konnte, ist fast einhellige Meinung, dass böhmermann letztendlich straffrei aus der Sache rauskommt.
@heator
Es mag ja vertretbar erscheinen, dass man die Pönalisierung von Beleidigungen abschaffen möchte. Dies entspricht jedoch nicht der herrschenden Auffassung der Gesellschaft. Jedenfalls liefert die ungreifbarkeit der "Menschenwürde" dazu keine tragfähige Begründung. Auch Schon gar nicht deswegen, weil eine "würde" angeblich gar nicht existiere oder eine auf festen Ankern stehende Standard-Definition sich nicht entwickeln lasse. Es gibt doch allein unzählige Beispiele in der Rechtsordnung, die sich insbesondere nur durch negative Bestimmungen konkretisieren lassen.
Vielleicht mal hier eine Passage von etwas recht aktuellem:
a) Soweit der Beschluss des Landgerichts die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, den Beschwerdeführer einen Tag lang vollständig entkleidet in einer durchgängig videoüberwachten Zelle unterzubringen, als rechtmäßig bestätigt, lässt er eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte - hier jedenfalls des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - erkennen.
Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 GG). Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein aufgrund seines Personseins zukommt (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 87, 209 <228>; 107, 275 <284>; 109, 279 <313>). Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten (vgl. BVerfGE 45, 187 <227>; 87, 209 <228>). Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 45, 187 <228>; BVerfGK 12, 422 <424>). Im Hinblick auf die Ausstrahlungswirkung des Art. 1 Abs. 1 GG auf den Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die hieraus resultierende besondere Wertigkeit dieses Schutzgutes (vgl. BVerfGE 27, 344 <351>; 32, 373 <379>; 34, 238 <245>; 54, 148 <153>; 79, 256 <268>) berührt die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung bei vollständiger Entkleidung die durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Intimsphäre des Betroffenen.
BVerfG Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13
Um mal von der Beleidigung wegzukommen... Was ist denn deine Meinung dazu?
MmN wird hier überragend demonstriert, warum die "würde" des Menschen geschützt wird und welchen "Nutzen" sie hat, obwohl sie von Leuten wie dir als ungreifbares Gefühlsdöns abgetan wird.
@valhalla
vielleicht solltest du einfach die Beiträge zum sexualstrafrecht und zu der Silvesternacht nochmal nachlesen. Am besten mehrmals. Es ist erschreckend, wie es offenbar Fach- und sachunkundigen nicht zugemutet werden kann, mehr als einen Satz zu lesen und zu verstehen und Zusammenhänge abstrakt zu erfassen.