Causa Böhmermann: Merkels Gang nach Canossa

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wall of text mit dem inhalt menschenwürde ist eben die würde des menschen und die ist nicht greifbar, aber wir wissen natürlich trotzdem alle was das ist!111

ist so auf dem level von einem religiösen spinner der unbedingt gott in allem haben will.

edit: habs mal rausgesucht zum thema grapschen
Das geht doch genau wieder in die Richtung von schnellschüssen, die wir auch schon in den letzten Jahren gesehen haben (Kinder"pornographie", straftatbestände mit vorvorverlagerung, Doping im Sport). Strafrecht ist ultima-Ratio! Wir brauchen kein gesinnungsstrafrecht und die Pönalisierung von moralisch verwerflichen Taten.

nur damit man hier nochmal stehen hat wessen geistes kind du bist. frauen scheinen da keine würde zu haben.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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#2 an vallhalla
chentsu, ehrlich, ich respektiere dich als kundigen juristen hier im forum, aber du wirst mir zugestehen müssen, dass diese begründung ein einziger zirkelschluss ist mit dem fazit "muss man halt irgendwie fühlen". das ist nicht befriedigend und das war auch nie befriedigend, dir ist ja sicher nicht neu, dass es kritik am art.1 seit dem ersten tag des GG gibt. mich stört dieser schwammige begriff auch solange nicht, wie er dazu führt, dass aus einer schutznorm eine bevormundungsnorm oder eine absolut unlogische güterabwägung wird. warum etwa, darf sich ein erwachsener, mündiger, kleinwüchsiger mensch nicht zur unterhaltung anderer herumwerfen lassen, wie kann sich das bverfg anmaßen zu sagen, dass es besser wüsste wann die würde des menschen tangiert ist als der mensch selbst? warum soll es die würde der passagiere verletzen, wenn ihr flugzeug abgeschossen wird, bevor es in ein hochhaus oder ein atomkraftwerk gesteuert wird? das ist weder logisch, noch ist das praktikabel. denn natürlich wird das flugzeug im ernstfall abgeschossen. 1000 menschenleben sind mehr wert als 100, die sowieso sterben werden. ich gaube viel eher, dasss DAS ein allen menschen einleuchtendes prinzip ist, als die geisterhafte "würde", die angeblich jedem menschen innewohnt, nur weil er es geschafft hat als gattung mensch auf die welt zu kommen. übrigens bezweifle ich sehr, dass du da einen konsens unter der durchschnittsbevölkerung findest, was die menschenwürde von kinderschändern, mördern, vergewaltigern und co. angeht. das GG folgt da mit nichten einem grundgefühl der bevölkerung, sondern setzt viel mehr maßstäbe, die niemals vom durchschnitt erreicht werden können - die gründe sind uns auch allen bekannt, holocaust, 2wk, zivilisationsbruch.
wie gesagt, ist alles schön und gut, aber bitte tu doch nicht so, als ob es eine logisch irgendwie überzeugende konstruktion wäre. es haben auch schon viel schlauere leute als wir festgestellt, dass sie das nicht ist - und in dem punkt hat valhalla recht, es ist fast schon eine transzendente erscheinung, als ein bestandteil materiellen weltlichen rechts. dazu passt auch der unantastbarkeitscharakter, der singulär ist und eher an den koran oder die bibel errinert, als an ein weltliches gesetzbuch.
 
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Du machst immer wieder den gleichen Fehler, deine (im Einzelfall ja vielleicht sogar richtige) Kritik an einem einzelnen Urteil aufzuwerten zu einer Kritik an den dahinterstehenden Rechtsnormen und -prinzipien. Die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz finde ich auch nicht richtig, eben weil - wie du ja auch sagst - es eben nicht zwingend ist, dass die Menschenwürde der Passagiere verletzt wird. Daraus dann aber gleich zu schließen, dass die Menschenwürde ein schwammiges Institut sei, das nur der Willkür zugänglich sei, in Wirklichkeit nicht existiere das deshalb abgeschafft werden müsse, ist völlig verfehlt.

Diese gleiche Art von Fehlschluss, aus jeder Einzelfallentscheidung allgemeine Grundsätze herleiten zu wollen, machst nicht du allein, sondern ist auch ständig von Gerichtsjournalisten zu lesen. Nur weil eine Entscheidung nicht passt (eine unter Tausend anderen, die gut sind), wird direkt nach einer Gesetzesänderung geschrien. Blinder Aktionismus, von Hysterie befeuert.

Das gleiche gilt auch für den Ehrschutz. Weil dir einzelne Entscheidungen nicht passen, leugnest du so etwas wie Ehre, was aber zweifellos existiert.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nene, du verdrehst hier irgendwie die reihenfolge. ich sage nicht: einzelfallentscheidung schlecht -> norm schlecht

ich habe viel mehr abstrakte kritik an dem begriff und der konzeption des art.1 geäußerst (die, wie gesagt, so neu nun wirklich nicht ist) und dafür dann beispiele aus der rechtsprechung genannt. die abstrakte kritik bleibt davon unabhängig. aber ich hab mit art.1 nicht angefangen, das beispiel habt ihr genannt, für einen immaterielles schutzgut, das "zweifelsfrei" existiert...weil es ja in art.1 steht und unantastbar ist. ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es auch an der existenz von soetwas wie menschenwürde zweifel geben kann und im übrigen unsere ausgestaltung wirklich alles andere als alternativlos. art.1 entscheidungen sind bloß recht selten und daher nicht wirklich interessant genug um sich drüber zu ärgern. strafverfolgung wegen meinungsäußerungen, die vom rezipienten als beleidigend empfunden werden sind dagegen viel ärgerlicher. sie kosten zeit, geld bedingen eine freiheitsbeschränkung ohne not und sind auch sonst völlig nutzlos.

Weil dir einzelne Entscheidungen nicht passen, leugnest du so etwas wie Ehre, was aber zweifellos existiert.

zweifellos? das ist etwa als wenn man sagen würde "es ist nicht zu bezweifeln, dass gott existiert" nur weil man selbst gläubig ist. du wirst mir nicht mit empirischen, naturwissenschaftlichen mitteln beweisen können, dass ehre existiert. genau genommen kannst du gar kein gefühl beweisen, du weißt nichtmal, ob andere menschen unter diesem gefühl dasselbe verstehen wie du. woher willst du wissen, ob liebe für dich dasselbe ist wie für den nachbarn, woher willst du wissen, dass er zorn so fühlt wie du? du lehnst dich da wirklich zu weit aus dem fenstern mit begriffen wie "zweifellos". so gut wie gar nichts auf der welt ist zweifellos.

PS: in england lief gerade ein gedichtwettbewerb darum, wer erdogan am besten beleidigen kann. völlig ohne angst vor strafverfolgung. und irgendwie existiert deren welt immer noch und ich wette engländer fühlen sich nicht weniger "ehrenvoll" als deutsche, eher mehr. und dabei schützt im normalfall kein staat mit gewalt deren ehre. das ist ein tolles, freiheitliches zeichen, das erdogan wirklich recht geschieht. dass sowas in deutschland nicht möglich ist, macht mich persönlich traurig. zur ehrung der freiheit, hier ein beitrag von boris johnson:

"There was a young fellow from Ankara

Who was a terrific wankerer.

'Till he sowed his wild oats

With the help of a goat

But he didn't even stop to thankera"
 
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Kannst du dafür beweise anbringen?

ich fühle mich ehrvoll also gibt es ehre!

glaube ja manchen juristen wäre gut daran getan sich mal mit wissenschaft außeinander zu setzen und von ihren gesetzestexten wegzukommen. ich habe oft, also nicht nur hier in diesem thread, das gefühl das juristen es schwer fällt die sinnhaftigkeit ihrer normen prinzipiell in frage zu stellen. wir können hier ja mal gucken wieviele hier den eugenik paragraph zur genetischen volksgesundheit gut finden. mit dem müsste man, logisch fortgeführt, nämlich allen menschen mit erbkrankheiten und weiter gedacht sogar jedem sozialhilfeempfänger pauschal den sex verbieten. aber weil man ja lieber ganz moralisch einen auf gesinnungsdiktator macht verbietet man nur verwandten den sex. soviel zu moralisch verwerfliche handlungen sollten nicht strafbar sein, es sei denn natürlich wir finden sie moralisch verwerflich.
es gibt halt eine menge altlasten aus zeiten in denen niemand persönliche freiheiten groß geschrieben hat und jeder moral und anstand bis aufs blut verteidigen wollte - natürlich nur seine eigene moral. diese altlasten abzuschaffen und einen modernen, aufgeklärten, nach gesellschaftlichen zielfunktionen ausgerichteten rahmen zu bilden ist jetzt nichts schlechtes.

andere länder kommen scheinbar ohne beleidigungsverbot aus, ohne das es bei ihnen zu selbstjustiz und mord und totschlag kommt, wieso es dann hier verboten ist kann auch niemand erklären außer mit "das ist eben so" und richter hafisch kommt dann mit dem völlig abstrusten vorschlag an doch lieber die nichtexistenz von gott zu beweisen, bzw erstmal jede erdenkliche handlung pauschal zu verbieten und gesondert zu erlauben. da kann wohl jemand keine logisch konsistente kette bilden, ein absolutes armutszeugnis.

aber ich finds gut das heator jetzt auch auf den zug des objektiv messbaren aufgesprungen ist. als wir vor ~5 jahren hier mal die gleiche diskussion im zuge von irgendeinem dummen mv-land thread hatten war er noch vehementer verfechter der würde und ehre. manchmal machen menschen positive entwicklungen durch :deliver:
 
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Benrath

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Also sich nur auf das Messbare zurückzuziehen ist imho nicht besonders clever. Es ist schwer messbar. Sonst find ich die Position, dass nur auf Märkten gehandelte güter als Schaden gemeldet werden könnten, recht fragwürdig. Hausfrauen können also keineN Schadensersatz einfordern, gibt ja keinen Arbeitszeitausfall etc.

Und Kunst ist rein subjektiv, nur weils nen Markt dafür gibt, machts das nicht besser.

und bitte schreibt weniger mit mehr Inhalt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Hausfrauen können also keineN Schadensersatz einfordern, gibt ja keinen Arbeitszeitausfall etc.

versteh ich nicht. es ist im deutschen schadensersatzrecht immer so gewesen, dass dieser rein kompensatorisch ist. wenn also kein messbarer schaden nach der differenzhypothese (vergleich der vermögenslage vor und nach dem schädigenden ereignis) vorliegt, dann gibt es auch keinen SE. ausnahme sind normatische schäden, schmerzensgeld usw. aber das sind sehr eng gefasste ausnahmen zur grundregel, dass stets ein vermögensschaden vorliegen muss.
 
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aber ich finds gut das heator jetzt auch auf den zug des objektiv messbaren aufgesprungen ist. als wir vor ~5 jahren hier mal die gleiche diskussion im zuge von irgendeinem dummen mv-land thread hatten war er noch vehementer verfechter der würde und ehre. manchmal machen menschen positive entwicklungen durch :deliver:
Soso, heator und du, ihr seid also die Vertreter des objektiv messbaren und der Rest rennt der Willkür hinterher? Ihr macht hier den gleichen Fehler wie MV mit seiner Gesellschaftsdystopie und gaukelt eine Objektivität vor, die es gar nicht gibt.
1. heators peinliche Behauptungen zu Kunst. Als wäre Kunst in irgendeiner Form greifbarer als Ehre oder Würde.
2. Die Behuptung, man müsse Verbote begründen und nicht Freiheiten. Dieser Aussage stimmen zwar die meisten hier zu, es sollte aber schon klar sein, dass das kein Naturgesetz sondern eine menschliche Festlegung und somit willkürlich ist. Es ist sinnvoll, aber genauso wie ein potenzielles Konstrukt der Ehre.
Wie haifisch mehrfach ausgeführt hat: Alle Regeln im gesellschaftlichen Miteinander entstehen mit bestimmtem Zweck zu einem bestimmten Zeitgeist. Dieser Zeitgeist ändert sich und bringt somit auch Veränderungen in der Gesetzgebung. Vielleicht wird im Zuge dessen auch irgendwann die Beledigung straffrei, wer weiß? Bis dahin ist es natürlich ne valide Ansicht dies zu fordern, in irgendeiner Weise moralisch überlegen ist man dann aber keineswegs.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich die position für moralisch überlegen halte. ich halte sie halt für logisch konsistenter und gesellschaftlich vorteilhafter, zumindest wenn man sich darauf einigen kann, dass man möglichst viel freiheit gewähren will und diese nur in ausnahmen und mit gutem grund einschränken darf. darüber kann man zwar auch diskutieren, autoritäre staaten machen es ja auch andersherum, aber das ist doch ein ganz anderes thema.
 
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Ehre ist nicht schwer messbar, es ist gar nicht messbar. Ehre ist ja nicht einmal eindeutig definierbar (ein Engländer wird sie anders definieren als ein Japaner). Und genau da sehen wir das Problem, genau das macht die ganze sache willkürlich. Wenn ihr nun der Meinung seid, dass willkürliche Entscheidungen an dieser stelle sinnvoll sind, dann ist das eben so, aber tut doch bitte nicht so, als wäre Ehre etwas eindeutig existierendes. Ehre ist so real wie Gott oder die Seele: mag ja sein, dass es existiert, aber das wissen wir nicht und werden es wahrscheinlich auch nie wissen.

Ich verstehe jetzt auch nicht ganz, wie du auf Märkte kommst.
 
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ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich die position für moralisch überlegen halte. ich halte sie halt für logisch konsistenter und gesellschaftlich vorteilhafter, zumindest wenn man sich darauf einigen kann, dass man möglichst viel freiheit gewähren will und diese nur in ausnahmen und mit gutem grund einschränken darf. darüber kann man zwar auch diskutieren, autoritäre staaten machen es ja auch andersherum, aber das ist doch ein ganz anderes thema.

this

moralisch ist hier gar nichts und niemand sollte auf die idee kommen mit moral zu diskutieren, weil daraus einfach immer nur scheiße wird. moral ist subjektiv und hat keinerlei anspruch auf irgendwas, außer darauf sich selbst gut zu fühlen. genau das wollen wir aber grade nicht und vorallem nicht als rahmenbedingung fürs zusammenleben. wer andere vorstellungen hat und sich anders gut fühlt hat eben andere vorstellungen und niemanden hat das zu interessieren.

grade im bezug auf beleidigung würde ich jeden nutzen eines verbotes alleine schon deswegen in fragestellen, weil ich mir ziemlich sicher bin das jeder mensch auf der welt demnach ein straftäter wäre. da scheint das verbot gar nichts zu bringen, denn wir beleidigen uns trotzdem fröhlich hin und her ohne das die welt untergeht.

ich kann mir auch durchaus vorstellen das beleidigungsprozesse fast ausschließlich mit geistig abnormalen geführt werden, wie jetzt hier z.b. mit erdogan der 0.0 kritik verträgt und am liebsten alles verbieten lassen würde, oder nur aus dem grund geführt werden um unliebsamen menschen eins reinzuwürgen weil man grade nichts anderes zur hand hat.

edit: ich verstehe übrigens die ganze kunstdebatte überhaupt nicht. kunst muss doch nur deswegen gesondert geschützt werden, weil alle nase nach sich jemand in seiner ehre verletzt fühlt. erkennt man die nichtexistenz der ehre an, erübrigt sich auch die kunstfrage.

edit2: wegen naturgesetz und so:
es ist einfach unpraktisch anzunehmen das alles was nicht erlaubt wäre, verboten sei. es gibt hier nur die zwei zustände. entweder ist alles erlaubt mit ausnahmen oder alles verboten mit ausnahmen. es muss einfach klar sein wie mit neuerungen umzugehen ist. ich würde mal orakeln das wir nicht sonderlich weit kommen, wenn wir alles neue immer auf den scheiterhaufen werfen bis es vielleicht mal erlaubt wird.
 
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ich fühle mich ehrvoll also gibt es ehre!

glaube ja manchen juristen wäre gut daran getan sich mal mit wissenschaft außeinander zu setzen und von ihren gesetzestexten wegzukommen. ich habe oft, also nicht nur hier in diesem thread, das gefühl das juristen es schwer fällt die sinnhaftigkeit ihrer normen prinzipiell in frage zu stellen. wir können hier ja mal gucken wieviele hier den eugenik paragraph zur genetischen volksgesundheit gut finden. mit dem müsste man, logisch fortgeführt, nämlich allen menschen mit erbkrankheiten und weiter gedacht sogar jedem sozialhilfeempfänger pauschal den sex verbieten. aber weil man ja lieber ganz moralisch einen auf gesinnungsdiktator macht verbietet man nur verwandten den sex. soviel zu moralisch verwerfliche handlungen sollten nicht strafbar sein, es sei denn natürlich wir finden sie moralisch verwerflich.
es gibt halt eine menge altlasten aus zeiten in denen niemand persönliche freiheiten groß geschrieben hat und jeder moral und anstand bis aufs blut verteidigen wollte - natürlich nur seine eigene moral. diese altlasten abzuschaffen und einen modernen, aufgeklärten, nach gesellschaftlichen zielfunktionen ausgerichteten rahmen zu bilden ist jetzt nichts schlechtes.


aber ich finds gut das heator jetzt auch auf den zug des objektiv messbaren aufgesprungen ist. als wir vor ~5 jahren hier mal die gleiche diskussion im zuge von irgendeinem dummen mv-land thread hatten war er noch vehementer verfechter der würde und ehre. manchmal machen menschen positive entwicklungen durch :deliver:

Ich glaube die Juristen hier haben im Bereich wissenschaftliches Arbeiten weitaus höhere Kompetenzen als andere insbesondere als Wirtschaftswissenschaftler wie du einer bist.
Du scheinst auch irgendwie dem verbreiteten Trugschluss zu unterliegen, Juristen würden anfangs den Sartorius und den schönfelder überreicht bekommen und am Ende diesen wieder auswendig gelernt abgeben. :Rolleyes: Man könnte nach deinen Ausführungen meinen, die "Normen" fielen vom Himmel und die Juristen würden sich dann geifert darum laben.
Im übrigen sehe ich hier niemanden, der den Inzuchtparagraphen verteidigt. Vielmehr stand der soweit ich weiß hier im Forum schon in der Kritik und außerhalb des Forums sowieso schon länger.


nur damit man hier nochmal stehen hat wessen geistes kind du bist. frauen scheinen da keine würde zu haben.

Weiß ehrlich gesagt nicht woher du das aus dem Quote nimmst.
Nochmal: Es ging offensichtlich darum, dass ein solcher straftatbestand des grabschens ohne vorherige Zustimmung - schon nicht praktikabel gestaltbar - nicht in das Strafrecht gehört. Zumindest nicht in der Form wie du es dir vorstellt. Jedenfalls wurde damals schon festgestellt, dass grabschen in bestimmten Fällen über tätliche Beleidigung erfassbar ist. Aber du kannst natürlich gerne ein Strafrecht haben, bei denen jegliche Handlungen gegen den Willen einer Person strafbar ist. Ich trinke gerade einen Kaffee - womöglich gegen deinen Willen. Ich werde Abgeordneter gegen deinen Willen. Soll ich mich jetzt strafbar machen ? Du siehst also, dass die Bestrafung von jeglichen Handlungen, die gegen den Willen einer Person erfolgen, Mumpitz ist.
Im sexualstrafrecht wird als tathandlung zunächst Gewalt oder Drohung oder ein ausnutzen einer schutzlosen Lage des Opfers im Sinne eines Klimas der Angst benötigt.
Ein straftatbestand der jegliches anfassen gegen den Willen des Opfers erfasst, wäre so weit und unbestimmt in dem Sinne, dass es auf das (spätere) subjektive Empfinden des Opfers ankommt - ohne dass der Täter dies erkennt und weiß. Somit wären sozialadäquate Verhaltensweisen schnell vom Strafrecht erfasst und das scharfe Schwert allein von dem Willen des "Opfers" abhängig. Denken wir nur daran, wie du dich strafbar machen würdest, nachdem du nach Trennung mit deiner Freundin womöglich ein letztes Mal Sex mit ihr hast. Oder du lernst eine Frau in einem Club näher kennen, ihr küsst euch, du bewegst deine Hand an ihren Arsch, obwohl sie im innersten noch nicht bereit dazu ist. Möchtest du jetzt Straftäter sein ? Und abgesehen von dieser materiellen Rechtslage, wie soll es dort bitte nicht zu unüberwindlichen Problemen in der beweisfrage kommen ?
Wir reden bei den vermeintlichen Opfern hier selbstverständlich von erwachsenen Menschen (meist Frauen), denen du in White Knight Manier in Abrede stellst, ein gewisses Maß an sexueller Selbstbestimmung und Freiheit zu haben. Dabei bemerkst du nicht, dass gerade damit zum Ausdruck gebracht wird, Frauen wären keine individuellen selbstbestimmten Wesen und offenbar Menschen zweiter Klasse.

Nochmal für dich: es ist nicht ok, Frauen wahllos anzugrabschen wie es einem beliebt. Einen weiten straftatbestand dafür zu schaffen, ist jedoch absurd, widerspricht der Systematik, ist nicht praktikabel, sorgt für Beweisprobleme, und würde dafür sorgen, dass sozialadäquates verhalten jemanden ohne weiteres als Straftäter brandmarken würde. Scheinbar scheint es noch nicht angekommen zu sein, dass ein Strafverfahren Existenzvernichtende Auswirkung haben kann.

Schließlich muss man dazu sagen, dass die Diskussion aus der aufheizten Stimmung nach der Silvesternacht in Köln aufging. Bei diesen Vorfällen handelt es sich aber sowieso bereits um Handlungen, die nach geltendem Recht bestraft werden können. Kein Grund also, unter dem Deckmantel des White Knight daseins, die Empörungskeule (In Wahrheit: gegen vermeintlich wilde in Fußgängerpassagen ständig beschäftigende, grabschende Flüchtlinge) zu schwingen und Unsinn zu fordern.

@heator

Natürlich geht die Beschreibung der Menschenwürde in eine starke philosophische Richtung, was dieses Konstrukt leider nur schlecht erfassen lässt.
Aber sind wir nicht darüber einig, dass es ein Mindestmaß an zivilisatorischen Bewusstsein im Menschen innewohnt? Dass wir eine fortschrittliche Gesellschaft sind, die sich verbietet, Menschen wahllos zu töten und zu vernichten? Dass wir es nicht zu lassen, andere Menschen zu foltern oder ihre physische Existenz vollständig vernichten? Dass dies auch für (vermeintliche) Straftäter gilt? Dass es unwürdig ist, einen Straftäter und damit einen Menschen zur darmspiegelung zum Arzt zu bringen, ihn an einen Stuhl zu fesseln, die Toilette in den offenen Raum zu stellen, Justizangestellte oder Polizisten darum herum stehen zu lassen während dieser sich entleert und dem Menschen nicht einmal eine Hand frei und Papier frei zu lassen um sich zu reinigen ? (Realer Fall) Haben wir das Recht dazu, das so zu handhaben und uns über andere Menschen zu stellen und uns aufzuführen, als befinde sich vor uns kein höheres Lebewesen gleicher Art? Hat uns nicht gerade die Schreckensherrschaft des nationalsozialimus eines besseren belehrt ?
Oder anders:
Möchtest du dass Merkel die Möglichkeit hat, den Befehl zu geben, das Flugzeug abzuschießen, in dem
Du dich mit deiner Freundin befindest, bevor du dich von ihr noch mit letzten Worten verabschieden konntest? Warum sollte sie dieses Recht haben? Weil im stadion unten 1000 gashawks sitzen ?
Niemand redet davon den "Weichensteller"-Typ zu bestrafen oder meinetwegen den Piloten, der sich selbst zum Abschuss entschließt. Aber Merkel soll gefälligst nicht das Recht haben, über mein Leben zu richten, wenngleich es womöglich sowieso nach zu erwartenden fortgehenden Verlauf der kausalkette zum Tode kommt.
 
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also nur so damit ich das richtig verstehe:
du schließt also daraus das sich jemand nicht anfassen lassen will, das es gleichzeitig nicht erlaubt sein muss etwas zu machen was einen gar nicht betrifft? seriously? auch gut finde ich ja das es scheinbar sozial adequat ist leute zu betatschen, immer wieder schön sowas dann auch tatsächlich zu lesen. denkst du auch mal eine sekunde über deine texte nach oder scheißt du die hier nur so rein?

am besten aber finde ich ja dann das es nicht praktikabel sein soll, weil es scheinbar zu oft vorkommt und nicht fest bestimmt werden kann was jetzt darunter fällt. ja das ist bei der beleidigung ja sicher nicht der fall, überhaupt nicht, kein bisschen. ist schon traurig einen wall of text zu lesen in dem nur widersprüche und falsche schlüsse stehen.

am besten sind dann ja die ganzen beispiele auf persönlicher basis die man alle easy mit dem wort kontext beantworten kann.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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natürlich sind wir uns einig, dass bestimmte standards im umgang des staates mit den bürgern einzuhalten sind. aber ich bin der überzeugung, dass sich diese vollkommen hinreichend mit verwaltungs- und verfahrensvorschriften regeln lassen und man dazu einen quasi religiösen art. 1 nicht braucht. es würde sich schlicht nicht viel ändern, wenn er entfallen würde.

zu dem flugzeugbeispiel habe ich aber eine eindeutig andere meinung. natürlich soll merkel diesen befehl geben können, ich bin nämlich sowieso schon tot. toter als tot geht nicht und damit kann sie meine situation nicht mehr verschlimmern, wohl aber viele andere menschen retten. das anders zu sehen ist für mich wenig nachvollziehbar, dafür bin ich aber eben zu sehr utilitarist. insbesondere fehlt mir da ein bisschen das argument. WIESO soll merkel nicht das recht haben den abschuss zu befehlen? über mein leben richtet sie ja nicht, ich bin schon dem tod geweiht, aber sie kann unschuldige menschen retten.

zum sexualstrafrecht: ich glaube nicht, dass die vorfälle in köln zB nach geltendem recht alle sanktionierbar sind. zumindest las ich von auf sexualstrafrecht spezialisierten personen anderes. insbesondere, dass der griff an busen oder gesäß eben in der regel nicht strafbar ist, auch nicht als beleidigung. das ist für mich eine ernste schutzlücke und ich fände es als frau äußerst unangenehm zu wissen, dass man mich ungestraft an meinen sekundären geschlechtsteilen anfassen darf. insbesondere schließt eine fehlende strafbarkeit ja möglicherweise auch ein notwehrrecht gegen solche übergriffe aus.
 
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moralisch ist hier gar nichts und niemand sollte auf die idee kommen mit moral zu diskutieren, weil daraus einfach immer nur scheiße wird. moral ist subjektiv und hat keinerlei anspruch auf irgendwas, außer darauf sich selbst gut zu fühlen. genau das wollen wir aber grade nicht und vorallem nicht als rahmenbedingung fürs zusammenleben. wer andere vorstellungen hat und sich anders gut fühlt hat eben andere vorstellungen und niemanden hat das zu interessieren.
Gerne nochmal: Hört doch mal auf mit eurer ganzen Objektivitätskacke. Was passiert, wenn man versucht die Objektivität im Gesellschaftskonstrukt zu maximieren hat doch MV-Land gezeigt: Subjektivität wird man trotzdem nicht los und hat dadurch aber den gesamten Rest in die Scheiße geritten.
Wie war das denn mit so Punkten wie nächtlicher Ruhestörung, Diskriminierung, usw usf. So wie ich das sehe ist da unglaublich viel Subjektivität (aka Einzefallbetrachtung) enthalten.
grade im bezug auf beleidigung würde ich jeden nutzen eines verbotes alleine schon deswegen in fragestellen, weil ich mir ziemlich sicher bin das jeder mensch auf der welt demnach ein straftäter wäre. da scheint das verbot gar nichts zu bringen, denn wir beleidigen uns trotzdem fröhlich hin und her ohne das die welt untergeht.
Und solche Argumente nennst du jetzt "logisch konsistenter"? Es fahren auch jeden Tag zig tausende über rote Ampeln, sollen wir jetzt einfach Ampeln abschaffen? Scheint ja eh nix zu bringen. Gesetzgebung hat oft auch einen moralischen Charakter; insofern, als dass es Menschen oder Gruppen eine Legitimation für ihr Arschlochverhalten gibt (siehe Diskussion Unisextoiletten in USA).

Ich fand Böhmermans Aktion super cool, aber ich will nicht in einer Gesellschaft leben in der es üblich und erlaubt ist, dass jemand solche Gedichte über jemanden veröffentlicht und man nichts dagegen tun kann. Und solange die Mehrheit in Deutschland das auch so sieht wird es so bleiben, ansonsten wird es irgendwann geändert. Ich glaube übrigens nicht, dass die Welt untergeht wenn wir in Deutschland fröhlich beleidigen dürfen; ich glaube aber auch nicht, dass es unser Leben bereichert.
 
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ich halte es einfach für schlicht und ergreifend dumm normales menschliches verhalten, zu dem beleidigungen nunmal zählen, zu verbieten. hier geht es ja nicht um rote ampeln die hin und wieder mal von wem überfahren werden, sondern um eine verhaltensweise die jeder mensch zigfach in seinem leben an den tag legt. als ob wir mitzählen könnten wie oft wir schon wen beleidigt hätten. könnte man beleidigung konsequent verfolgen, wir säßen alle im knast als verurteilte 20 fache wiederholungstäter bevor wir 18 wären. klingt für mich einfach nach einer dummen vorgehensweise. da findet jemand was toll, es hat aber 0 positiven einfluss und würde, könnte man es konsequent ausführen, jede existenz vernichten. das hat einfach was von wünsch-dir-was.

gleichzeitig kommen andere vergleichbare länder scheinbar problemlos ohne das aus. allein das ist schon ein ziemlich starker punkt wieso man das ganze beleidigungszeug streichen würde. momentan werden ressourcen gebunden und menschen verurteilt für etwas, was scheinbar keine messbaren positive effekte hat.
 
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also nur so damit ich das richtig verstehe:
du schließt also daraus das sich jemand nicht anfassen lassen will, das es gleichzeitig nicht erlaubt sein muss etwas zu machen was einen gar nicht betrifft? seriously? auch gut finde ich ja das es scheinbar sozial adequat ist leute zu betatschen, immer wieder schön sowas dann auch tatsächlich zu lesen. denkst du auch mal eine sekunde über deine texte nach oder scheißt du die hier nur so rein?

am besten aber finde ich ja dann das es nicht praktikabel sein soll, weil es scheinbar zu oft vorkommt und nicht fest bestimmt werden kann was jetzt darunter fällt. ja das ist bei der beleidigung ja sicher nicht der fall, überhaupt nicht, kein bisschen. ist schon traurig einen wall of text zu lesen in dem nur widersprüche und falsche schlüsse stehen.

am besten sind dann ja die ganzen beispiele auf persönlicher basis die man alle easy mit dem wort kontext beantworten kann.

Mir scheint es irgendwie dass du gerade den Erdogan machst. Einmal getriggert und jetzt rumkotzen und irgendeinen Groll gegen. Vielleicht Liest du nochmal, du hast es nämlich nicht verstanden. Oder lies dich am besten erstmal in Grundlagen-Bücher (Strafrecht Grundzüge, ALlgemeiner Teil o.ä.) ein, damit du überhaupt ansatzweise mitreden kannst über Systematik, normenstrukturen, Rechtsgüter etc. Das ist doch wahrlich Perlen vor die Säue bei dir. Fast so übel zu lesen wie journalistische Berichterstattungen über Rechtswidsenschsftliche Themen und die dazugehörigen Leser-Kommentare bei den großen Zeitungen.


@heator
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast, aber welche Fälle von Köln sollen denn nicht strafbar sein? Du weißt doch - sofern du dich mal näher mit dem sexualstrafrecht beschäftigt hast und die Geschehnisse, die berichtet wurden, analysiert hast - dass nach allem was wir wissen, dort strafbares handeln begangen wurde und die mangelnden Verurteilungen einzig an der beweisfrage scheitern, weil die Polizei nicht gehandelt hat/zu wenig Einsatzkräfte da waren.
In der Presse stand jedenfalls allerhand Quatsch dieser Tage. Auch von Juristen oder zumindest Journalisten, die irgendwann
Mal Jura studiert haben. Auch weder Maas noch künast sind irgendwelche Experten weder im Strafrecht noch speziell im sexualstrafrecht, wo es sowieso nur recht wenige gibt, die sich damit sehr intensiv beschäftigen. Da werden aller Hand Lügen verbreitet wie "die Frau muss sich physisch wehren, sonst ist das keine Vergewaltigung" und so Späße. Und manch ein komischer verband kommt auf die Idee "hey wieso muss das eigentlich vorsätzlich sein? Schaffen wir das doch einfach ab".
Und nochmal zum grabschen: da kommt es ja ganz drauf an, was wir für ein grabschen meinen und in welchem Zusammenhang das stattfindet und dann können wir teilweise sagen: "ja das ist auch heute schon strafbar"
Überleg doch einfach mal genau, dass ein so weit ausgestalteter Tatbestand, der wohl so vorschwebt wird, der totalen Willkür ausgeliefert ist. Noch dazu würde er niemanden helfen, oder denkst jetzt Rasseln da irgendwie ein mehr an Verurteilungen rein, die es vorher nicht gab, bei denen es jetzt schon Beweisschwieriglkeiten gibt ?
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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chentsu, da tust du vallhalla aber unrecht. mitnichten ist es unter juristen unumstritten, dass das sexualstrafrecht reformbedürftig ist. hier nur einer anstatt vieler beiträge zu diesem thema:
http://verfassungsblog.de/sexuelle-...m-rechtslage-und-reformbedarf-in-deutschland/

Bei Berührungen von Brust, Gesäß und Genitalbereich scheint es vor allem darauf anzukommen, ob diese oberhalb oder unter der Kleidung erfolgt,[vii] was die Strafbarkeit im Zweifel von den Wetterverhältnissen abhängig macht.

sowas geht einfach nicht an.

Allerdings setzt straffreie Notwehr nach § 32 Strafgesetzbuch einen gegenwärtigen Angriff voraus. Erfolgte der sexuelle Übergriff überraschend oder schnell, kann es an der Gegenwärtigkeit fehlen. Die Verteidigung wird dann zur strafbaren Körperverletzung.

Die Gefahr, von der betroffenen Person zur Täterin oder zum Täter zu werden, ist nicht etwa theoretisch, wie eine Polizeimeldung vom Oktoberfest 2015[xxiv] zeigt. Eine junge Frau hatte auf den Griff in ihren Intimbereich durch einen ihr nicht näher bekannten jungen Mann damit reagiert, dass sie sich umdrehte und ihm ihren Bierkrug auf den Kopf schlug. Sie musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung des „kecken Burschen“ verantworten, während sein „spaßig gemeinter Griff unter den Rock“ von der Polizei offensichtlich überhaupt nicht sanktioniert wurde.

und again, das ist kein einzelfallbeispiel, sondern eine demonstration eines grundsätzlich bestehenden problems.
 
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Haben die das echt mit so Worten begründet? :ugly:


Wie geil ist das denn... (wir waren nicht dabei)
 

Benrath

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Ich hab jetzt nur überflogne, weil wir das Thema nicht vor allzu lange zeit hatten und wir uns nur wieder im Kreis drehen.

Ich verstehe die Position, dass man bevorzugt messbare Schäden berücksichtigen möchte. Messbar heisst, aber für mich nicht, dass es nur marktgehandelte Schäden sein dürfen, was implizit die Annahme ist, weil es sonst keinen Wert gibt. Da gibt es jetzt schon Aussnahmen, siehe Schmerzensgeld und in der Hinsicht kann man Ehreverletzung als Schmerz sehe. Damit ende für mich auch die Diskussion, weil ich die Prinzipienlösung unbefriedigend finde und es jetzt schon gut begründete Ausnahmen gibt. Ob jetzt Beleidigung und Ehre dazu gehört ist ne Frage und muss man wohl eher mit Kosten/Nutzenüberlegung beantworten, so das hier keiner wirklich Recht oder Unrecht hat, weil das aus Präferenzensicht auch subjektiv ist was diese Kosten und Nutzen sind, weil sie (Achtung Zirkel) nicht alle monetarisierbar sind.
 
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und again, das ist kein einzelfallbeispiel, sondern eine demonstration eines grundsätzlich bestehenden problems.
Kurze Frage Heator: Wo siehst du da, abgesehen davon dass die Polizei den Grabscher völlig in Ruhe lässt, ein Problem? Bzw. was würdest du im Gesetz geändert haben wollen?
 
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Kurze Frage Heator: Wo siehst du da, abgesehen davon dass die Polizei den Grabscher völlig in Ruhe lässt, ein Problem? Bzw. was würdest du im Gesetz geändert haben wollen?

der grabscher hätte ebenfalls belangt gehört.

und @ chentsu:
es ist wirklich nicht mein problem das du keine logischen schlüsse ziehen kannst. dein ganzer beitrag war einfach von vorne bis hinten müll und auch in hinblick auf die beleidigungsdiskussion nicht konsistent. sowas ist halt dumm. better luck next time.

edit: ok heators artikel liest sich wirklich ziemlich bitter. scheinbar müssen richter sogar verrenkungen anstellen um wen zu verurteilen der anderen ungefragt die zunge in den hals steckt. aber für chentsu alles klein problem, brauch keine reformierung, sollen sich halt nicht so haben die frauen. sind eh alles nutten.
 
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zur ehrung der freiheit, hier ein beitrag von boris johnson:

"There was a young fellow from Ankara

Who was a terrific wankerer.

'Till he sowed his wild oats

With the help of a goat

But he didn't even stop to thankera"

ziemlich sicher, dass das gedicht in deutschland auch erlaubt wäre.
mit "wankerer" ist ja sein charakter gemeint, der zumindest auf politischer ebene offensichtlich angriffsfläche bietet und ansonsten ist da nix schlimmes drin. also versteh ich nicht, was das jetzt für ein beispiel sein soll.

und hier wird ja auch gerne amerika genannt als beispiel für ein land, in dem es auch "wunderbar" ohne beleidigunsgesetze funktioniert. anscheinend habt ihr da noch nie irgendwelche demos gesehen, wo die umgangsformen absolut abscheulich sind und die wildesten plakate hochgehalten werden voller hass. ich sehe nach wie vor den gewinn daran nicht. mit so nem beleidigungsfreifahrtsschein öffnet man halt automatisch die tür für offen gelebten rassismus. und daraus entsteht dann wiederum die ganze black lives matter kacke usw.

es wurde ja schon genannt. das ziel von bleidigungsbeschränkungen ist der soziale frieden. amerika ist ein wunderbares beispiel dafür, wo das ganze hinführen kann, wenn die leute sich wie im freien wilden westen fühlen. das internet ist auch ein beispiel dafür. jeder promi kann schon ein lied davon singen, wie toll es doch ist, wenn die leute den gefühlten freifahrtsschein für beleidigungen haben.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Kurze Frage Heator: Wo siehst du da, abgesehen davon dass die Polizei den Grabscher völlig in Ruhe lässt, ein Problem? Bzw. was würdest du im Gesetz geändert haben wollen?

das problem in dem fall ist, dass man für eine rechtfertigende notwehrhandlung einen rechtswidrigen angriff braucht. wenn also das grapschen straffrei ist, macht sich eine frau, die dem grapscher zB eine ohrfeige verpasst wegen körperverletzung strafbar, während der grapscher straffrei ausgeht. ich würde, wie es ja jetzt auch geschieht, diese schutzlücke schließen, indem das unerlaubte anfassen der brust oder des hinterns strafbar ist (muss ja nicht direkt mit drakonischen strafen belegt werden) damit frauen auch das recht geben sich im rahmen der notwehr zu verteidigen.

für die beleidigungsstrafbarkeit gilt dasselbe argument: wenn beleidigung eine straftat ist, darf man sich gegen diese in bestimmten fällen auch mit körperlicher gewalt wehren. wir bringen unseren kindern bei, dass man streit mit worten lösen muss, egal wie beleidigend das gegenüber wird, haben aber eine genau entgegengesetzte rechtslage. eine rechtslage, der noch der geist des 19 jh. innewohnt, als man ehrverletzungen mit gewalt begegnete. gleichzeitig sind aber sog. "ehrenmorde" als "niederer beweggrund" qualifizierend und machen aus einem totschlag einen mord. wer diese rechtslage konsistent findet, den finde ich erstaunlich.

ziemlich sicher, dass das gedicht in deutschland auch erlaubt wäre.

sicher? der ziegenbezug findet sich auch hier und gerade der wurde ja vom hamburger gericht für unzulässig erklärt.
 
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Der Ziegenbezug ist hier doch völlig harmlos. Wie kann man da den Unterschied nicht sehen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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magst du mir erklären, warum er hier harmlos ist, im böhmermann gedicht aber nicht? nur wegen der formulierung? die implikation ist doch dieselbe. insbesondere ist aufgrund der bezeichnung als "wanker" und dem anschließenden "help of a goat" eindeutig ebenfalls ein sexueller bezug gegeben.
 
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Der Ziegenbezug ist hier doch völlig harmlos. Wie kann man da den Unterschied nicht sehen?

ach komm, soll ich deinen post zitieren wo du der meinung warst das vielleicht jemand wirklich glauben könnte erdogan könnte ne ziege ficken wenn man es nur oft genug wiederholt?
wo ist es da bitte wichtig wie "hart" es ausgedrückt wird.

ernsthaft....
 
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das problem in dem fall ist, dass man für eine rechtfertigende notwehrhandlung einen rechtswidrigen angriff braucht. wenn also das grapschen straffrei ist, macht sich eine frau, die dem grapscher zB eine ohrfeige verpasst wegen körperverletzung strafbar, während der grapscher straffrei ausgeht. ich würde, wie es ja jetzt auch geschieht, diese schutzlücke schließen, indem das unerlaubte anfassen der brust oder des hinterns strafbar ist (muss ja nicht direkt mit drakonischen strafen belegt werden) damit frauen auch das recht geben sich im rahmen der notwehr zu verteidigen.

Jetzt verstehe ich was du meinst. Allerdings ist das meinem Verständnis nach nicht, warum die Frau eine Strafe bekommen hat. Im Zitat wird ja durchaus Notwehr ins Spiel gebracht, was meines Wissens den Angriff auf irgendein Rechtsgut voraussetzt (wenn ein Grabschen seiner Natur nach eh schon keinen Anlass für Notwehr gibt, dann hätte man sich den kompletten Text sparen können). Vielmehr ist in dem Zitat die Rede davon dass der Angriff eben nicht mehr Gegenwärtig war und DESHALB keine Notwehr vorlag:

Allerdings setzt straffreie Notwehr nach § 32 Strafgesetzbuch einen gegenwärtigen Angriff voraus. Erfolgte der sexuelle Übergriff überraschend oder schnell, kann es an der Gegenwärtigkeit fehlen. Die Verteidigung wird dann zur strafbaren Körperverletzung.

Die Gefahr, von der betroffenen Person zur Täterin oder zum Täter zu werden, ist nicht etwa theoretisch, wie eine Polizeimeldung vom Oktoberfest 2015[xxiv] zeigt. [...]
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Jetzt verstehe ich was du meinst. Allerdings ist das meinem Verständnis nach nicht, warum die Frau eine Strafe bekommen hat. Im Zitat wird ja durchaus Notwehr ins Spiel gebracht, was meines Wissens den Angriff auf irgendein Rechtsgut voraussetzt

nicht ganz, es setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen angriff voraus. und an einem rechtswidrigen angriff fehlt es, wenn das gegenüber keine unrechte handlung begeht.
 
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chentsu, da tust du vallhalla aber unrecht. mitnichten ist es unter juristen unumstritten, dass das sexualstrafrecht reformbedürftig ist. hier nur einer anstatt vieler beiträge zu diesem thema:
http://verfassungsblog.de/sexuelle-...m-rechtslage-und-reformbedarf-in-deutschland/



sowas geht einfach nicht an.



und again, das ist kein einzelfallbeispiel, sondern eine demonstration eines grundsätzlich bestehenden problems.

Ich weiß ja, dass du gerne einen fanboy hast, den du nicht vergraulen willst, wenn es diskussionen gibt. Da schaut man auch gern über dogmatisch fehlerhaftes empörungs-wau-wau hinweg, oder? Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wo ich behauptet habe, dass eine reform des sexualstrafrechts nicht umstritten wäre. Praktisch alles ist irgendwo "umstritten".
Zur Sache ist aber noch kein Argument gefallen, und wie letztens wird über die geaüßerten Probleme eines solchen Tatbestandes einfach hinweggesehen.
Da hilft es auch nicht einfach auf "Schutzlücken" hinzuweisen. Man kann praktisch alles als Schutzlücke im Strafrecht betrachten, nämlich Alles, was derzeit nicht sanktioniert wird, aber von irgendjemand als blöd empfunden wird z.B. Radfahren ohne Helm, zu hohe Managergehälter, unternehmerische Fehlentscheidungen, das Bellen von Hunden, nächtlicher Lärm etc.. Das alles sind Schutzlücken. Lückenfrei wäre ein Strafrecht nur, wenn es jegliches menschliches Verhalten unter Strafe stellt.

Den Beitrag von lembke kenne ich. Bei dem Fall werden aber einerseits einige andere Tatsachen und umstände (die beiden kannten sich wohl) verschwiegen, zum anderen kennt man nicht alle Einzelheiten. Die behauptung es scheitere generell bei allen diesen fällen an der gegenwartigkeit des rechtswidrigen angriffs, sodass notwehr nicht möglich sei, ist doch unsinn. Da wird sich eine Sache rausgepickt, wozu es null feststellung gibt, die polizei offenbar das verhalten des typen nicht gesehen hat und möglicherweise auch fehler gemacht haben. die sache hat nie ein gericht gesehen, sondern wurde mit geldbuße geklärt, wie es bei bagatellen von ausländischen urlaubern üblich ist.
Dass das wohl nicht in ordnung war von dem grabschenden bekannten liegt aus moralischen gesichtspunkten auf derHand, jedoch stellt sich hier immer noch die Frage, ob dies a) mit dem Strafrecht zu ahnden ist und b) wie der Tatbestand aussehen soll ohne dass wir dazu übergehen, dass wir sozialadäquates verhalten und intime sexuelle annäherungen ahnden, die auf ein rein subjektives empfinden des gegenübers, welches der täter weder weiss noch erkannt haben muss, beruhen. (Und nein, valhalla. damit ist jetzt nicht das Beispiel des Oktoberfests gemeint)
Ich habe jetzt allerdings auch keine Lust mehr, selbst groß etwas dazu zu schreiben. Die Probleme werden ignoriert, gelesen werden die Beiträge eh nicht richtig, argumente werden keine ausgetauscht und an einer Diskussion ist man offenbar nicht interessiert, und das alles während valhalla immer noch nur bahnhof versteht.

hier nochmal ein paar abschlusszitate, übrigens nicht - wie etwa der verdachte naheliegen könnte - sind nur männer gegen die reformbestrebungen (insbesondere gegen den noch ganz weitergehenden grabsch-paragraphen - wie immer der auch aussehen soll - der euch vorschwebt), sondern auch Frauen wie birgit cirrulies oder monika frommel (zeit für empörungsbriefchen, valhalla):

Es gibt zunächst keinen nahe liegenden Grund, eine solche Neukonzeption der „Nötigung“ unter allen – unendlich vielen denkbaren Lebenssachverhalten ausgerechnet auf die Ausführung oder Duldung eigenen oder fremden sexuellen
Verhaltens zu beschränken. Unter allen Selbstbestimmungen des Menschen kommt derjenigen über sein sexuelles Verhalten weder ein Vorrang noch eine materiell exklusive Position zu. Unter dem Gesichtspunkt der Würdeverletzung oder der personalen Degradierung gibt es eine Vielzahl von Zwängen, die von der Mehrheit der Menschen als evident gravierender angesehen würden als Überschreitungen der Grenze ihrer sexuellen Selbstbestimmung.Sollte ich im Ernst ein überraschendes kurzfristigen Angrabschen meines Geschlechtsorgans über der Kleidung als gravierendere Würdeverletzung ansehen als etwa den Zwang, mich in einer öffentlichen LiveSendung des Fernsehens als greinendes Bündel von Entwürdigung und Lebensangst vorführen zu lassen?
Nebenbei angemerkt: Lustig, dass ihr beide euch als die Retter der Würde der Frau aufspielt, wo es doch angeblich überhaupt keine Menschenwürde gibt?

Je weiter man den Tatbestand der sexuellen Nötigung macht, desto mehr Schwierigkeiten wird man haben, zum einen die Grenzen zu bestimmen, zum anderen die Sachverhalte festzustellen, die dem Tatbestand(noch) unterfallen. Wenn man auf objektive Tatbestandsmerkmale (Gewalt, Drohung) zugunsten rein subjektiver Merkmale („Beweggründe“, „Widerwillen“) verzichtet, wird man, nach allen Erfahrungen, die Zahl der Falschverurteilungen drastisch erhöhen.

Bei sexuellen Handlungen handelt es sich– etwa im Unterschied zur Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder des Eigentums – „nicht generell um missbilligenswertes Verhalten“ bzw. „nicht grundsätzlich unerwünschte Taten“ handele, so dass sexuelle Annäherungen nur dann für strafwürdig zu erachten seien, wenn weitere Voraussetzungen – wie etwa Gewaltanwendung
– erfüllt sind. Es erscheine angemessen, „einem mündigen erwachsenen Menschen zuzumuten, sein mangelndes Einverständnis eindeutig zum Ausdruck zu bringen und sich– vom Ausnahmefall der schutzlosen Lage oder der Drohung abgesehen – in besonnener Selbstbehauptung einer gewissen körperlichen Gegenwehr zu bedienen […] Käme es allein auf
die subjektive Einstellung des Opfers an, würde der strafrechtliche Verantwortungsbereich des Täters überdehnt und
eine ausufernde strafrechtliche Verfolgung wäre zu befürchten“.

guter überblick und zusammenfassung zur diskussion bei osmar isfen, zis 2015, 217


nicht ganz, es setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen angriff voraus. und an einem rechtswidrigen angriff fehlt es, wenn das gegenüber keine unrechte handlung begeht.

sorry wenn ich dich falsch verstehe, aber seit wann bedeutet rechtswidriger angriff, dass ein strafrechtliches unrecht begangen werden muss. ausreichend ist, wenn eine verletzung rechtlich geschützter interessen aus einem objektiv pflichtwidrige verhalten droht oder wenn der angriff als Gefährdung eines fremden Gutes nicht von einer Erlaubnisnorm objektiv gedeckt und vom Betroffenen daher nicht zu dulden ist. der angriff muss nicht auf eine deliktsverwirklichung gerichtet sein.
 
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wer kommunikation, auch non-verbale, nicht deuten kann oder aber wer komplett missverständliche signale aussendet hat eben hin und wieder ein problem. sind wir hier bei autisten oder was?

wir lassen uns doch auch nicht fröhlich in die fresse schlagen, nur weil das hin und wieder mal ganz cool ist. z.b. beim kampfsport. auch sonst ist schmerzen zufügen eher nicht so geil, dennoch ist das im bdsm z.b. ausdrücklich erwünscht
das da jetzt jemand ankommt und damit argumentiert das nur weil etwas unter bestimmten bedingungen in ordnung ist, es immer in ordnung zu sein hat es sei denn man sagt ausdrücklich nein, ist natürlich mal wieder ein logischer fehlschluss. (höhö, von dir, suprise). es sei denn natürlich, ich darf dir die peitsche mal quer über den rücken ziehen. kannst ja dann danach sagen das du es nicht so toll findest und ich es bitte lassen soll.

da hat einfach jemand den menschen nicht verstanden. trottel.

edit: nice, einmal abwägung mit würde was natürlich ne nullnummer ist, weil würde schwachsinn ist und auch gar nicht so schlimm - im gegensatz zu einer beleidigung natürlich. der zweite kommt nicht darauf klar einfach mal ne neue norm einzuführen, sondern will eine bestehende nur erweitern und wundert sich dann wieso das schwierig ist und der letzte, nunja der letzte begrabscht halt gerne frauen.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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sorry wenn ich dich falsch verstehe, aber seit wann bedeutet rechtswidriger angriff, dass ein strafrechtliches unrecht begangen werden muss. ausreichend ist, wenn eine verletzung rechtlich geschützter interessen aus einem objektiv pflichtwidrige verhalten droht oder wenn der angriff als Gefährdung eines fremden Gutes nicht von einer Erlaubnisnorm objektiv gedeckt und vom Betroffenen daher nicht zu dulden ist. der angriff muss nicht auf eine deliktsverwirklichung gerichtet sein.

na das ist doch die inkonsequenz, wenn bei einem grapschen ein rechtlich geschütztes gut verletzt würde, warum soll die tat dann straffrei sein? ich sehe als das verletzte rechtsgut in dem fall das recht auf körperliche integrität und sexuelle selbstbestimmung und dieses rechtsgut wird gerade vom sexualstrafrecht geschützt. aber offensichtlich nicht in ausreichendem maße. würde man die lage beibehalten, müsste man, wenn man in dem fall ein notwehrrecht bejaht, einen merkwürdigen zustand konstatieren, in der die frau sich zwar selbst schützen darf, vom gewaltmonopol des staates jedoch ungeschützt bleibt. genau das ist die unbefriedigende situation, an der die reform etwas ändern will.

Dass das wohl nicht in ordnung war von dem grabschenden bekannten liegt aus moralischen gesichtspunkten auf derHand, jedoch stellt sich hier immer noch die Frage, ob dies a) mit dem Strafrecht zu ahnden ist und b) wie der Tatbestand aussehen soll ohne dass wir dazu übergehen, dass wir sozialadäquates verhalten und intime sexuelle annäherungen ahnden, die auf ein rein subjektives empfinden des gegenübers, welches der täter weder weiss noch erkannt haben muss, beruhen.

reden wir hier über das gleiche? ich spreche von dem begrapschen von frauen an körperteilen, die als sekundäre geschlechtsmerkmale gelten. soll ich dich jetzt so verstehen, dass das für dich "intime sexuelle annährung ist" "die auf rein subjektivem empfinden des gegenübers" beruht und bei der "der täter weder weiss noch erkannt haben muss", dass sie nicht gewollt ist? mit anderen worten: willst du sagen, dass grapschen für dich normale sexuelle annährung ist und man nicht wissen kann, dass diese ohne zustimmung nicht gewollt ist? :hum:

PS: und etwas unsauberer diskussionsstil ist. nur weil man mit jemandem bei einer diskussion einer meinung ist, heisst das nicht, dass man ein fanboy ist oder einen fanboy haben will.
 
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http://www.spiegel.de/schulspiegel/...erin-in-duesseldorf-verurteilt-a-1096301.html

Für eine Düsseldorfer Schülerin hat eins ihrer Facebook-Postings unliebsame Konsequenzen. Das 14-jährige Mädchen hatte im Herbst 2015 ein Foto ihres Lehrers auf Facebook gepostet, das sie im vergangenen Herbst heimlich im Unterricht aufgenommen hatte. Dazu hatte sie geschrieben: "Behinderter Lehrer ever".

sorry, aber deutsche gerichte sind bei beleidigung einfach dumm. als der csu-guy "ein ganz besonderes inzestprodukt" genannt wurde, waren retourkutschen noch erlaubt.

meh, alles trottel aber gut zu wissen das quasi jeder 2. post im ot hier strafbar ist... gute gesetzgebung ist gut.
 
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Darum ist das OT ja auch nicht offen, verstehste? Die meisten hier sind ja schon Erwachsen und haben gelernt wo man sich wie verhalten kann; ich weiß nicht inwiefern das Kinder und Jugendliche verstehen. Willst du echt, dass sowas jeder immer und überall posten kann ohne Konsequenzen zu fürchten? Ich finds grundsätzlich gut, auch wenn ich nicht verstehe, warum sowas als Strafverfahren aufgerollt wird. Kann das mal ein Jurist erläutern?
 
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es geht nicht darum ob ich es gut fände wenn alle sowas machen, es geht darum was passiert wenn man das konsequent verfolgen würde. 100% straftäter in deutschland ist doch eine ordentliche ansage.

ich bin mir ziemlich sicher, das diejegen die durch den beleidigungsparagraphen geschützt werden in erster linie psychisch krank sind. normale menschen können damit ganz gut dealen.

außerdem sind beleidigungen auch eine form gewaltfrei konflikte auszutragen. find das cooler als jemandem aufs maul zu hauen.

letzten endes wird hier normales menschliches und harmloses (as in kein gesellschaftlicher schaden) verhalten kriminalisiert. ist nicht so wahnsinnig klug und verstopft halt ganz nett die gerichte, glaube die haben besseres zu tun als die egos von geistig behinderten zu streicheln.
 
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Frage: gilt das jetzt als Vorstrafe, die sie von bestimmten Berufen ausschließen würde?
 
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Willst du echt, dass sowas jeder immer und überall posten kann ohne Konsequenzen zu fürchten?
JA (zumindest von seiten der justiz)

wenn du jemals etwas unnettes über justin bieber, deinen chef oder eine andere person gesagt hast, erwarte ich eine selbstanzeige von dir.
 
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Willst du echt, dass sowas jeder immer und überall posten kann ohne Konsequenzen zu fürchten?
Wenn sie jetzt sowas am laufenden Band abliefern würde, könnte ich ja noch verstehen irgendwann einzugreifen (auch wenns immer noch nicht zwingend nötig ist imho)...aber wegen einem einzigen Post?
 
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JA (zumindest von seiten der justiz)

wenn du jemals etwas unnettes über justin bieber, deinen chef oder eine andere person gesagt hast, erwarte ich eine selbstanzeige von dir.

bin kein experte, aber ich glaube, dass beleidigungen nur dann ein problem sind, wenn du bewusst dafür sorgst, dass der andere davon was mitbekommen kann. wenn du im ot also über justin bieber ablästerst, sollte das also kein problem sein. wenn du aber auf seine facebookseite gehst und ihn dumm beleidigst, dann ist das schon eher ein problem.

deswegen sollten nur die wenigsten hier wirklich straffällig sein. es sei denn, ihr geht ständig auf irgendwelche facebookseiten und beleidigt dumm herum.
 
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