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  • Hallo Gemeinde! Das Problem leidet zurzeit unter technischen Problemen. Wir sind da dran, aber das Zeitkontingent ist begrenzt. In der Zwischenzeit dürfte den meisten aufgefallen sein, dass das Erstellen von Posts funktioniert, auch wenn das Forum erstmal eine Fehlermeldung wirft. Um unseren Löschaufwand zu minimieren, bitten wir euch darum, nicht mehrmals auf 'Post Reply' zu klicken, da das zur Mehrfachposts führt. Grußworte.

Brauchen wir öffentlichen Rundfunk?

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Wird schon allein deshalb nicht passieren, weil die Rundfunkgebühren, wie im Artikel erwähnt, Ländersache sind und die jegliche Reformvorschläge ablehnen werden, bei denen ihnen droht, Kompetenzen und Einfluss auf "ihre" Landessender zu verlieren (kleinere Sender, schlankeres Format, weniger Posten, ...).
 
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Wird schon allein deshalb nicht passieren, weil jede Menge Leute da jede Menge Kohle dran verdienen und die dummerweise auch an den Hebeln sitzen bzw. die Beziehungen haben die nötig wären um das Ding zu stoppen.

Sorry, eher stürmt ein Mob mit Fackeln die GEZ Zentrale, als dass die Politik diese Vorschläge umsetzt.
 
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Ach Gott, die armen GEZ-Mitarbeiter haben "einfach nur noch Angst". Die sollten froh sein, wenn sie nur auf die Straße gesetzt werden und nicht für die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Knast landen. Drecksladen. Alle rauswerfen und den Scheißhaufen auflösen, mit Hartz4 kosten die uns weniger.
 
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Das Urteil ist vom Mai 2014, inwieweit ist das neu?

Und als nicht-Jurist sind mir die genauen Folgen des Urteils auch nicht klar.
 
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Mein Fehler.
Hier das Aktuelle.

Die Zahllungsaufforderung seitens des Beitragsservice wurden abgeschmettert, weil im Vollstreckungsbescheid

* Keine juristische Person als Gläubiger verzeichnet ist, sondern der " Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio". Somit ist dort niemand juristisch greifbar (was die ja genau wollen, weil se schiss haben). Gläubiger ist nämlich deren oberster Chef. Dessen Name müsste dort stehen. Man schuldet keiner Firma Geld. Man schuldet wenn dann einem Menschen Geld.
* Keine juristische Person mit Vor- und Zunamen handschriftlich unterschrieben hat. Wieder nur der "Beitragsservice". Es muss aber wieder oben genannter Mensch sein.
* Kein Dienstsiegel vorhanden ist.
* "Dieses Schreiben ist Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" dran steht. Das ist Bullshit. Es ist NICHT gültig.

Das alles muss laut BGB aber vorhanden sein.
Abgesehen davon ist der Beitragsservice überhaupt nicht befugt Vollstreckungsbescheide zu verschicken. Das muss ein Richter machen.
Das ganze ist sowas von schlecht gemacht und bei abermilllionen Menschen kommen die einfach wegen deren Gutglauben durch.
 
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Jo aber was bringt mir das konkret?

Heist das nicht dass sie einfach nur einen gültigen Vollstreckungsbescheid machen müssen? Gibts einen Grund warum sie das nicht machen können?
Kann man deswegen die Zahlungen einfach einstellen und muss keine Mahngebühren zahlen?
 
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Jo aber was bringt mir das konkret?

Heist das nicht dass sie einfach nur einen gültigen Vollstreckungsbescheid machen müssen? Gibts einen Grund warum sie das nicht machen können?
Kann man deswegen die Zahlungen einfach einstellen und muss keine Mahngebühren zahlen?

Ja das heißt es. Das werden sie aber nicht machen, richtig.
Die Gebühreneinzugszentrale ist eine Firma wie Bosch oder viele andere auch. Sie sind nicht rechtsfähig. Steht auf deren eigener homepage. Wenn sie nicht Rechtfähig sind, dürfen sie keine Vollstreckungsbescheide verschicken. Das dürfen ausschließlich Behörden. Die Gebühreneinzugszentrale ist aber keine Behörde, sondern, wie gesagt, einfach nur eine Firma.
Da sie das nicht dürfen, unterschreibt da keiner mit seinem Namen. Somit kannst du niemand Haftbar machen für diesen Murks. Aber damit ist die Sache auch wieder rechtlich nicht gültig. Ich und sonst niemand kann dir nur leider nicht sagen, warum das gedultet wird.

Anbei noch der Artikel aus dem GBG:

§ 126
Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
 
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Gut, dass du das postest, ich hab die aktuelle Forderung noch nicht bezahlt :top2:
 

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Jepp, definitiv nice to know. Hab mich vor Urzeiten mal abgemeldet (~8 Jahre) und drücke mich seitdem. In der neuen Wohnung habe ich 2 "Einladungen" der GEZ bekommen, seitdem ist nie wieder was gesehen worden.
 
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bringt es mir was, wenn ich bisher gezahlt habe, das jetzt auf grundlage dieser "erkenntnisse" einzustellen? oder bin ich schon am arsch, weil ich nach der ersten zahlungsaufforderung gutgläubig eingeknickt bin und seitdem zahle?
 
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Regt euch ab, was slinky da geschrieben hat ist quatsch. Das urteil behandelt formfehler, die vermutlich schon laengst seitens des ÖR korrigiert wurden.
 
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bringt es mir was, wenn ich bisher gezahlt habe, das jetzt auf grundlage dieser "erkenntnisse" einzustellen? oder bin ich schon am arsch, weil ich nach der ersten zahlungsaufforderung gutgläubig eingeknickt bin und seitdem zahle?

klar bringt dir das was. nochmal: die gebühreneinzugszentrale ist eine FIRMA. du kannst ganz einfach kündigen / die automatische überweisung von deinem konto aufheben.
gutes beispiel wäre sky. du hast dich dort angemeldet, willst aber nicht mehr. also kündigst du. kannst du bei jedem vertrag.

Regt euch ab, was slinky da geschrieben hat ist quatsch. Das urteil behandelt formfehler, die vermutlich schon laengst seitens des ÖR korrigiert wurden.

was du schreibst ist totaler quatsch. das urteil hat bestätigt, dass das behandelte formular so nicht gültig ist. es ist kein ordentlicher vollstreckungsbescheid. dieser benötigt für eine gültigkeit ganz klipp und klar gewisse förmliche kriterien. wenn diese nicht gegeben sind, ist dieser nichtig und nicht mehr als klopapier. das ist auch immer der gleiche der an alle leute geschickt / vom vollzugsbeamten überreicht wird.

außerdem wird und wurde er nicht korregiert. rate doch hier nichts ins blaue ohne dich zu informieren.
damit der vollstreckungsbescheid gültig wäre bräuchte er immernoch vollen namen des gläubigers und dessen handschriftliche unterschrift die in vollem vor- und zunamen zu lesen ist ( also vom chef der gebühreneinzugszentrale).

dieser wird den teufel tun um a) alle vollstreckungsbescheide selbst zu signieren (was er aber für die gültigkeit muss) und b) sich strafbar machen, da er keine vollstreckungsbescheide verschicken darf! er ist chef einer firma, die nicht rechtsfähig ist und daher den zivilrechtlichen weg gehen muss. ein vollstreckungsbescheid ist allerdings ein behördlicher gang und eine amtshandlung.
 
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@slinky, mal den begrifflichen wirrwarr aussen vorgelassen ("Die Gebühreneinzugszentrale ist eine Firma wie Bosch oder viele andere auch. Sie sind nicht rechtsfähig. etc") - sind die von dir angesprochenen probleme der vollstreckung formeller art.
Ich habe mich zwar nicht mit den einzelnen problemen auseinandergesetzt, aber das von dir verlinkte urteil besagt nur, dass der vollstreckungstitel falsch ausgestellt wurde. Nichts hindert die ÖR daran diese formfehler und die falsche bezeichnung der glaeubiger zu korrigieren.
Dass eine schuld zur zahlung besteht, ist derzeit unbestritten. Wie sie letztens vollstreckt wird ist ein anderes problem. Um sich auf das urteil berufen zu koennen, muessten sich die selben formellen fehler bei dem jeweiligen vollstreckungstitel wiederholen (sehr unwahrscheinlich).
Als spezialist im vollstreckungsrecht wird man immer einen formfehler finden koennen sobald der gerichtsvollzieher vor der tuer steht. Dass das dir, mir oder jmd. anderem aus dem forum hier gelingt, bezweifel ich. Stattdessen treibt man nur die verwaltungsgebuehren in die hoehe und macht die sache unnoetig teurer (es sei denn man ist sowieso bereit die sache einem anwalt anzuvertrauen).

Ich will dir keinen rechtsrat geben und wuensche dir sowie allen anderen die deinem tipp gefolgt sind, viel erfolg bei der sache. Lass uns dann wissen wie es gelaufen ist.
 
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Alles Käse hier.

Die BRD ist eine Firma, damit nicht rechtsfähig, somit ist sowieso alles null und nichtig was in diesem Land passiert.

Ich rate allen vom Zahlen jeder Firmengebühren ab. Kündigt euren Arbeitsvertrag mit der BRD.

Muss man wissen.
 
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Wir sind nur das Personal der Firma BRD! Deshalb auch Personalausweis!
Es hat nie eine offizielle Staatsgründung gegeben deshalb haben wir auch keine Verfassung sondern nur das Grundgesetz! Um mein Haus gelten noch die Reichsgrenzen!
Muss man wissen!

Und deshalb muss keiner GEZ zahlen. Siktir cüs.
 
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Hey, kann das jemand der Fachleute hier so unterstreichen`? Bin eben nicht so tief drin in der Materie.

Video ist ein Mitschnitt wo ein Beamter wirklich versucht zu vollstrecken, nebenbei wird aufgeklärt warum das die GEZ nicht darf(Das ist mir theoretisch klar) und vor allem detaillierte rechtliche Begründungen.

Muss die Frau mit KOnsequenzen rechnen? Ich hab nämlich auch grade nen Vollstreckbaren Titel gegen mich per Post bekommen und dann würde ich mir überlegen das einfach mal durchzuziehen.

https://www.youtube.com/watch?v=ZJnFOpdRkj8&feature=youtu.be

Edit: Wenn die GEZ eine nichtrechtsfähige Anstalt ist, dann kann sie doch aber theoretisch über den Zivilweg gehen um an ihr geld zu kommen oder?
 
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Ich habe mich gerade mal ein bisschen durch die Foren gewühlt und da die GEZ ja eine Behörde ist verschickt die keine Rechnungen sondern Gebührenbescheide. Dazu habe ich das hier gefunden:

Gebührenbescheid ist dagegen ein öffentlich rechtlicher Begriff. Der Gebührenbescheid legt eine öffentlich rechtliche (er darf also nur von einer Behörde oder einer beliehenen Peson - das ist eine Person, die von der Behörde ermächtigt wurde - erstellt werden) Zahlungspflicht fest - im Prinzip unabhängig davon, ob von der Zahlung eine Gegenleistung abhängt oder nicht. Ein Gebührenbescheid muß auf einer öffentlich rechtlichen Vorschrift beruhen, die auch zur Erstellung des Bescheids ermächtigt. Die Zahlung auf einen Gebührenbescheid hin hat also auch keinerlei Wirkung auf das Fortbestehen des Rechtsverhältnisses (keine Vetragserfüllung o.ä.).
Ein Gebührenbescheid kann bei Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Behörde nach Ablauf der Rechtsmittelfrist unmittelbar vollstreckt werden.
Demgemäß hat der Gebührenschuldner, der sich gegen einen fehlerhaften Gebührenbescheid wehren will, den "schwarzen Peter". Er muß handeln, wenn er nicht zahlen will. Gegen den Gebührenbescheid gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser wird durch die Aufsichtsbehörde geprüft. Wenn diese den Bescheid für rechtswidirg hält, wird er aufgehoben und ggf. durch einen rechtmäßigen ersetzt. Wenn sie ihn für rechtmäßig hält, wird das dem Gebührenschuldner offiziell per Widerspruchsbescheid mitgeteilt. Dieser hat dann (meist) einen Monat Zeit, gegen den Bescheid zu klagen. (Hier ist nicht das Zivilgericht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht)
Ein wesentlicher Unterschied ist, daß Rechtsmittel gegen einen Gebührenbescheid im Normalfall keine aufschiebende Wirkung haben, die Gebühr also erst mal gezahlt werden muß und dann ggf. bei Obsiegen vor dem VerwG zurückerstattet wird.

Was da jetzt im Falle der Frau im Video passiert ka. Ich nehme mal an der Typ rückt dann demnächst mit der Bullerei an und verschafft sich dann mit der einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Schuldners. Oder auch nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollziehungsbeamter

Gerade auch lustige Forenposts darüber gelesen wie Leuten wegen der Müllgebühren und ähnlichem die Konten gepfändet wurden usw. Vollstreckungsbeamte sind keine rechtslosen hanseln nur weil die Trulla im Video denkt für die GEZ-Forderung müsse ein Gerichtsvollzieher anrücken.
 
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Gut, dass es solche Menschen gibt, die sich derartig wichtigen Problemen annehmen.
Sonst könnte ich nachts niemals ruhig schlafen.
 

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Ich finds toll. :top2: Bin im Moment nicht bei der GEZ gemeldet, befürchte aber, dass die mich beim Umzug des Monats wieder aufgreifen. Ob ich mich noch einmal so lange drücken kann? Oder ob ich dann die Bargeldnummer durchziehe? Hmmm....
 
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Das hat sich doch mit der neuen Haushaltsabgabe sowieso erledigt oder?

Ich frage mich was passiert wenn die GEZ dem einen Brief schreibt in dem sie erklären das er es in der Hauptzentrale abgeben kann, ob es sich dann noch lohnt für ihn das Geld persönlich hin zu bringen.
Per Post stelle ich mir das auch unglaublich unpraktisch vor, vor allem bei so manchen Postboten, wenn die mitbekommen was da so klimpert...
Klar wenn plötzlich mehrere Leute damit anfangen, dann wird sich die GEZ da wohl was einfallen lassen (Aufwand>Ertrag), aber im Prinzip wird dann erstmal die Gebühr erhöht und danach wird irgendwo ausgeschlossen, das Bargeldzahlungen möglich sind.
Siehe hier https://www.bundesbank.de/Redaktion..._zur_annahme_von_euro_banknoten_bestehen.html
 
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Als Beitragszahler hätte ich gerne eine Auflistung der eingesetzten Gelder. Eine anonymisierte Gehaltsliste erwarte ich nicht (wäre auch zu schön. Aber abgesehen von arbeitsrechtlichen Bedenken würde der gemeine Beitragszahler wohl einen Schock nach dem anderen kriegen :ugly:), aber so grob, was wofür verwendet wird, hätte was.
Oder wie wär's mit Wahlmöglichkeiten?
Wenn die Leute dann seichte Unterhaltung wollen und so abgestimmt haben - okay. Aber über Quoten und die "anderen Sender" (wie war das nochmal, dass es doch gaaaaaar nicht um direkten Wettbewerb mit den Privatsendern geht?) bzw. deren Formate zu kopieren? Nein.

Generell wäre es auch angebracht, dass die Spartensender (wenn es schon so viele davon gibt) auch mal ein bißchen mehr vom Geld sehen als größtenteils wohl nur ARD, ZDF und ein paar lokale Sender.

Vllt. sollte man mal bei jedem 3-Monats-Rhythmus immer einen Cent zuwenig zahlen. Dann kommt ne Zahlungserinnerung über die 0,01€ (sofern noch ohne Mahngebühren), nachdem man den Cent dann brav umgehend überweist. Einfach um dem Laden was tun zu geben.

@morphium:

Sicher, dass die nichts wissen?
Im schlimmsten Fall melden die dich rückwirkend an und das dürften dann auch ein paar Scheine werden. Ich meine, das sind zwei oder gar drei Jahre maximal. Habe aber keine Lust, nach der genauen Information zu suchen.
 

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@morphium:

Sicher, dass die nichts wissen?
Im schlimmsten Fall melden die dich rückwirkend an und das dürften dann auch ein paar Scheine werden. Ich meine, das sind zwei oder gar drei Jahre maximal. Habe aber keine Lust, nach der genauen Information zu suchen.

Vor 21 Monaten habe ich mal zum Einzug eine "Zahlungserinnerung" bekommen. Die habe ich gekonnt ignoriert. Seitdem ist nichts mehr von der GEZ im Briefkasten gelandet. GEZ-"Vertreter" lasse ich nicht ins Haus und die von der GEZ ausgestellten Vollstreckungsbescheide haben rechtlich afaik keinen Bestand.
 
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Also eigentlich hätte das spätestens beim großen Einwohnermeldeamt/Gez-Datenabgleich 2014 auffallen müssen. Bist du dir sicher das keiner in deinem Haushalt zahlt? Vielleicht auch der Vermieter oder so? GEZ-Vertreter die nach Empfangsgeräten suchen laufen sowieso seit der Haushaltspauschale nicht mehr rum warum sollten sie auch.

Zu diesem "Die GEZ hat eh keine Befugnisse und keine Macht"-Blödsinn hatte ich hier ja schon was zu gefunden.
 

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In meinem Haushalt lebe ich alleine, von daher bin ich mir schon ziemlich sicher dass da niemand zahlt. ;) Ob der Vermieter das übernimmt, kA, glaube aber nicht.
 
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In meinem Haushalt lebe ich alleine, von daher bin ich mir schon ziemlich sicher dass da niemand zahlt. ;) Ob der Vermieter das übernimmt, kA, glaube aber nicht.

Du musst zahlen, wie jeder, wenn du "glück" hast fällt es ihnen auf und du darfst ne große Summe nachzahlen.
Die paar Euro wäre mir der ganze potentielle Aufwand und Schaden nicht Wert.
 

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"Die paar Euros" summieren sich in einem Jahr ganz schön - vor allem wenn man das Angebot der öffentlichen Rundfunkanstalten nicht nutzt.
 
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In meinem Haushalt lebe ich alleine, von daher bin ich mir schon ziemlich sicher dass da niemand zahlt. ;) Ob der Vermieter das übernimmt, kA, glaube aber nicht.

Das Problem ist - rechtlich oder nicht relevant, dass der Beitrag nun mal laut Rundfunkstaatsvertrag erhoben wird.
Ich habe keinerlei Problem damit, wenn man nicht zahlen will (ich gucke quasi auch kein Fernsehen mehr - wirklich nur extrem selten, und das dann auch nicht zuhause). Es geht halt nur darum, dass du dich nicht in Sicherheit wähnen solltest. Würde mich auch gerne drum drücken, aber was soll's. Die hatten mich rückwirkend angemeldet, und ich habe die Außenstände von knapp 200 Euro auch brav abgezahlt (50 Euro monatlich, obwohl ich denen das Geld hätte so geben können. Never). Und die erinnerten mich jeden Monat dran, dass zum 15. jeden Monats die nächste Rate fällig wird. Kosten für Personal, Papier, Versand, obwohl die wussten dass die Raten kommen. Naja.

Jetzt lasse ich die Abgabe per Dauerauftrag via Konto überweisen. Monatlich, nicht im 3-Monats-Rhythmus. Einfach aus Prinzip.

Falls du aber eine durchgeplante Vorgehensweise hast, eventuelle Vollstreckungsbescheide problemlos mit keinen oder wenigen Kosten für dich abzuwehren, dann sage ich : Gogogo.
Sofern du alles auf dich zukommen lässt - wie gesagt, ist es schon ein gewisses Risiko. In der Zeit des gläsernen Bürgers wird man (leider) schon nicht vergessen werden. Dann fordern die wie gesagt einfach ein paar Euronen nach und freuen sich, dass man nun zahlen muss.
 

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Das Geld was ich "spare" ist ja nicht weg. Sollte also ne Nachzahlung kommen, kann ich das locker löhnen. Solange die sich aber nicht melden, tue ich es auch nicht. Ende des Monats ziehe ich um, d.h. zum 01.07. werde ich mich ummelden müssen, mal gucken was dann kommt.
 

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Bin in einer aehnlichen Situation: vor fast einem Jahr umgezogen, alles ignoriert und in der Eskalationskette aktuell bei der Zwangsanmeldung. Als naechstes sollten Zahlungsaufforderung, -erinnerung und -bescheid (bei dem es ernst wird) folgen.

Optionen aktuell sind: (a) zahlen unter Vorbehalt, (b) weiterhin ignorieren und beim Zahlungsbescheid Widerspruch einlegen + den rechtlichen Weg gehen oder (c) denen mit einer (rechtlich relativ wasserdichten) Antwort kommen die ihre Prozesse erstmal stoppen, also die Bargeldsache zum Beispiel.

Mir gefaellt (c) am besten. Es geht ja einfach nur darum moeglichst lange nicht zu bezahlen bis der Quatsch auf die eine oder andere Art und Weise umgestoßen wird. Wenn es dann irgendwann heißt der Beitrag ist so aktuell nicht rechtens sehen alle Zahler ihr Geld nie wieder. Auch bei den "unter Vorbehalt" Leuten ist die Aussicht da was zurueck zu bekommen eher mager.

Ich halte die Abgabe in allen nur erdenklichen Weisen unsozial und verfassungwidrig und den Beitragsservice selbst, die Methoden die da angewandt werden, die Kommunikationspolitik und die Intransparenz die da herrscht fuer derart absurd dass Widerstand, egal in welch kleinen Rahmen einfach Pflicht ist.

Zum Thema Rueckzahlen von xxx€: ob ich dass nur monatlich abstotter oder 3 Jahre nachtraeglich zahle ist doch egal solange ich nicht von "paycheck to paycheck" lebe. Und selbst dann kann man ja die 17.50€/Monat einfach irgendwo hinterlegen. Durch Nachzahlung irgendwann wird der Betrag selbst ja nicht mehr.

@Flugscheibenkonstrukteur: "is Kacke aber ist halt so" mag fuer dich 'ne valide Option sein, wenn das aber alle so hinnehmen wuerden, wuerde sich am "is Kacke" Part nie was aendern.
 
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Interessant finde ich vorallem diesen Absatz:

Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden. Dass der Betroffene die Höhe des Beitrags selbst aus dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RdFunkBeitrStVr BW) selbst ermitteln könnte, nach intensiveren Studien auch Gläubiger (hier weder Beitragsservice noch ARD oder ZDF, sondern SWR) und Fälligkeit feststellen könnte und nach Internetrecherchen oder in früheren Schreiben möglicherweise auch eine Bankverbindung finden könnte, reicht entgegen der Ansicht der Gläubigerin nicht aus. Auch eine bloße Zahlungsaufforderung würde nicht ausreichen, da es sich nicht um einfache Rechnungsbeträge oder zivilrechtliche Forderungen handelt, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Beitrag. Der Beitragsbescheid, zwingend in Form eines Verwaltungsakts, kann einmalige Zahlungen wie auch wiederkehrende Zahlungen festsetzen. Ein Verwaltungsakt wiederum muss die erlassende Behörde erkennen lassen (§ 37 III LVwVfG BW) und mit einer Begründung versehen sein (§ 39 LVwVfG BW). Selbst dann, wenn dies (Anm.: Der Versand einfacher Zahlungsbitten ohne Gründe und Rechtsmittelbelehrung, wie im Internet von der Ersuchenden beschrieben) geschehen wäre, wäre darin wie in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt und gerichtsbekannt ist, keine Rechtsgrundlage angegeben und keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Der Beitragsgläubiger (Südwestrundfunk) ist nicht bezeichnet oder auch nur erwähnt. Dieses Schreiben würde danach keinen Verwaltungsakt darstellen (BVerwG, 1 C 15/94, 17.8.1995; VG Augsburg, Au 7 S 13, 1467, 9.10.2013; VG München, M 6a S 04.4066, 7.12.2004). Bei dieser Zahlungsaufforderung handelt es sich danach nicht um eine Festsetzung der Rundfunkgebühr. Insoweit folgerichtig ist ein solches etwaiges Zahlungsaufforderungsschreiben im Vollstreckungsersuchen auch nicht als zugrundeliegender Verwaltungsakt angegeben. Das Vollstreckungsersuchen gibt vielmehr Bescheide vom …. (für den Zeitraum ….)“ u.a. „ an. Bei den im Ersuchen angegebenen Bescheiden handelt es sich um Bescheide gemäß § 10 V RBStV; diese Norm, die die Festsetzung von Rückständen ermöglicht, lässt jedoch nicht das Erfordernis eines originären Beitragsbescheids (Verwaltungsakt) als Grundlage der Beitragspflicht entfallen. Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde (vgl. VG Augsburg a.a.O.). Im Übrigen leidet der Rückstandsfestsetzungsbescheid - unabhängig von seiner fehlenden Eignung als Grundlage - auch an formalen Mängeln. Dem Bescheid lässt sich nicht entnehmen, wer Beitragsgläubiger und Vollstreckungsbehörde ist. ...

Im Prinzip heisst das doch dass diese Zahllungsaufforderungen die man ständig kriegt (wenn man keinen Dauerauftrag gemacht hat) rechtlich einfach nur unverbindliche Angebote sind und keinerlei Pflicht zu irgendwas bedeuten, und auch keinerlei Grund für Mahngebühren oder sonst was sind.
Sehe ich das richtig?
 
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Wie ist denn der derzeitige Sachstand?

Ich bin gemeldet und die GEZ zieht per Einzugsermächtigung ihr Geld ein. Ich werde das jetzt widerrufen, damit sie wenigstens die Arbeit haben mir Rechnungen zu schicken.
Den Widerruf mache ich per Einschreiben. Kann ich da gleich noch was vermerken, dass ich die Rechtmäßigkeit der Gebühren nicht anerkenne und auf laufende Verfahren verweisen?

Edit: Hab schon was gefunden. Derzeit läuft ja anscheinend ein Verfahren, nachdem jemand darauf bestanden hat, seine Gebühren in bar zu zahlen.
Die Sache gefällt mir, hat das hier schon jemand gemacht?

http://online-boykott.de/de/nachrichten/133-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag
 
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