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Ich habe jetzt eine Antwort auf meinen Brief erhalten, in dem ich mitgeteilt habe, dass ich in bar zahlen möchte.
Darin schreiben sie, dass der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragstaatsvertrag bargeldlos zu zahlen ist, aber mir die Möglichkeit offen steht bei Banken und Sparkassen bar auf ihr Konto einzuzahlen. Die dabei anfallenden Gebühren müsste ich aber selber tragen.
Zwei Tage später kam dann ein weiterer Brief, in dem sie schreiben, dass der Lastschrifteinzug nicht möglich war (ich habe ihnen die Einzugsermächtigung entzogen und als sie trotzdem abgebucht haben, manuell zurückgebucht) und ich nun zum 15.10.15 meinen Beitrag überweisen soll.
Ich bin zu faul und habe auch null Ahnung von der Materie, um die Bargeld-Sache vor Gericht zu vertreten, o.Ä.
Aber ich will den Drecksverein mit möglichst wenig Aufwand weiter ärgern. Also was kann ich machen?
Erster Anhaltpunkt für mich wäre, dass sie mir zusätzlich zum Beitrag 3,89€ für die Rücklastschrift angerechnet haben. Da ich aber per Einschreiben die Einzugsermächtigung entzogen habe (den Zettel habe ich noch) und die Lastschrift erst danach erfolgt ist, kann ich das ja sicher schonmal angreifen.
Also was sollte ich am besten tun, einen Brief schreiben, dass die Rechnung wegen den 3,89 € fehlerhaft ist, oder erstmal abwarten oder noch bessere Ideen?
Mir kommt es darauf an denen Arbeit zu machen, ohne selbst viel Aufwand zu haben oder gar vor Gericht zu gehen.
Darin schreiben sie, dass der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragstaatsvertrag bargeldlos zu zahlen ist, aber mir die Möglichkeit offen steht bei Banken und Sparkassen bar auf ihr Konto einzuzahlen. Die dabei anfallenden Gebühren müsste ich aber selber tragen.
Zwei Tage später kam dann ein weiterer Brief, in dem sie schreiben, dass der Lastschrifteinzug nicht möglich war (ich habe ihnen die Einzugsermächtigung entzogen und als sie trotzdem abgebucht haben, manuell zurückgebucht) und ich nun zum 15.10.15 meinen Beitrag überweisen soll.
Ich bin zu faul und habe auch null Ahnung von der Materie, um die Bargeld-Sache vor Gericht zu vertreten, o.Ä.
Aber ich will den Drecksverein mit möglichst wenig Aufwand weiter ärgern. Also was kann ich machen?
Erster Anhaltpunkt für mich wäre, dass sie mir zusätzlich zum Beitrag 3,89€ für die Rücklastschrift angerechnet haben. Da ich aber per Einschreiben die Einzugsermächtigung entzogen habe (den Zettel habe ich noch) und die Lastschrift erst danach erfolgt ist, kann ich das ja sicher schonmal angreifen.
Also was sollte ich am besten tun, einen Brief schreiben, dass die Rechnung wegen den 3,89 € fehlerhaft ist, oder erstmal abwarten oder noch bessere Ideen?
Mir kommt es darauf an denen Arbeit zu machen, ohne selbst viel Aufwand zu haben oder gar vor Gericht zu gehen.