Brauchen wir öffentlichen Rundfunk?

zhxb

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Ich wollte das machen, hab aber noch nicht die Zeit/Motivation gefunden mich da einzulesen :ugly:
 
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Ich probier es einfach.
Hab in dem Brief die Einzugsermächtigung zurückgezogen und im Anschluss geschrieben, dass ich in Zukunft bar zahlen will, mit Verweis auf §14 Bundesbankgesetz und dass sie mir sagen sollen, wie das geht.
Geht nächste Woche per Einschreiben raus, mal gucken was passiert.
 
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der "trick" bargeldzahlung ist ja auch schon paar monate alt und mein letzter stand ist das du ne adresse bekommst, wo du dann zahlen kannst/musst. ergo funktioniert nicht (mehr).
ich bin ca 170€ im minus und überweis alle paar briefe ~30 flocken.
 
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Ich zahle,monatlich den,"Beitrag" und nicht pro Quartal,wie die Spackos es gerne hätten und bekomme alle 3 Monate eine,Zahlungsaufforderung der ausstehenden Gebühren. So ein,Scheißverein.
 

Gelöscht

Guest
ist bei mir aber das gleiche. hab nen dauerauftrag, exakt terminlich so eingerichtet, wie angegeben. bekomm trotzdem ständig ne "erste mahnung!".
 
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Der Eingang meines Einschreibens wurde mir bestätigt, 5 Tage später wurde trotzdem wieder abgebucht.
Ich habe die Buchung jetzt rückgängig gemacht, mal schauen wie es weitergeht.
 

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Ich hab an meiner neuen Adresse gestern den zweiten Erinnerungsbrief bekommen. Direkt entsorgt.
 
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Neuigkeiten von der GEZ(Rundfunkbeitragsservice)-Front:
http://www.heise.de/newsticker/meld...Mehrbedarf-in-Milliardenhoehe-an-2793611.html

Wie zu erwarten, wollen sie noch mehr Geld. Nach der Umstellung auf Haushaltsabgabe und dem BGH-Urteil (wonach die Vollstreckung rechtens ist) gibt es ja keinen Ausweg mehr, wenn ich mich nicht irre. Da kann man dann ja sehr schön nochmal die Einnahmen erhöhen...
Hat jemand noch Tipps, wie man trotzdem herauskommt (ohne ALG2 etc.)?
 
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Leg dir ne Schwerbehinderung zu. :|
Mir blüht der Spaß auch bald. Ich hätte kein Problem damit, Gebühren für Teilangebote des ÖR zu entrichten, aber diese Zwangsabgae macht mich sauer.
 
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Selbst Behinderte haben zu zahlen. Da gab es auch schon Klagen, aber zumindest ein Drittel hat man als Behinderter zu bezahlen.
Gibt wohl nur noch 3 Möglichkeiten: 1. Auswandern; 2. Partei an die Macht, die den Mist entfernt, 3. geschlossener Widerstand
 
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Selbst Behinderte haben zu zahlen. Da gab es auch schon Klagen, aber zumindest ein Drittel hat man als Behinderter zu bezahlen.
Gibt wohl nur noch 3 Möglichkeiten: 1. Auswandern; 2. Partei an die Macht, die den Mist entfernt, 3. geschlossener Widerstand
Wenn du taubblind bist, musst du nix zahlen. :deliver:
 
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Aber nur dann. Hab auch 50% GdB auf dem Papier, bringt aber nix :8[:
 
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Die Dreistigkeit dieser Institution ist echt kaum zu überbieten...
 
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Hab von den Hurensöhnen seit meiner Rückbuchung nichts mehr gehört.
 

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Ich habe jetzt den zweiten Brief bekommen und direkt entsorgt, mal gucken wann der nächste kommt.
 
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ich bin auch nach wie vor nicht angemeldet. nach meinem umzug vor 3 monaten kam recht schnell eine anmeldeaufforderung. die ist schnurstraks im müll verschwunden.
seitdem erstmal nichts mehr gehört. kommt aber bestimmt noch was. werde die geschichte so lange wie es geht rauszögern.

spannend wirds dann, wenn irgendwann der vollstreckungsbeamte kommt, der mit der richtigen und gesetzlich relevanten parole weggeschickt wird.

finde es im ersten schritt übrigens schon unverschämt, dass das einwohnermeldeamt denen meine daten gibt.
 

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Hab jetzt die "Bestätigung der Anmeldung" bekommen, die Drecksäcke haben mich Zwangsangemeldet. Was kann ich nun machen? Einfach weiter ignorieren oder muss ich denen irgendwie per Einschreiben nen paar Steine zwischen die Zahnräder legen (z.B. Bargeldzahlung)?

/edit
Hab jetzt mal ein bisschen gegoogelt und bin mir unschlüssig wie ich vorgehen soll.

Methode1
1.) "Zwangsanmeldung"

Eine Zwangsanmeldung gibt es nicht. Verträge beruhen auf *zwei* *übereinstimmenden* Willenserklärungen. Eine einseitige Zwangsanmeldung kann es daher nicht geben.

Wenn ein Brief mit einer Anmeldung kommt, beantwortet man diesen Brief folgendermaßen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Ihr Angebot, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis einzugehen nicht an und widerspreche der Anmeldung. Da durch meine Zurückweisung die für einen Vertrag notwendige übereinstimmende Willenserklärung fehlt, kommt mit Ihnen kein Vertragsverhältnis zustande."

2.) Wenn eine Mahnung kommt

Hier wird es interessant. Denn die GEZ Gebühr hat keine gesetzliche Grundlage. Der Rundfunksstaatsvertrag ist ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten. Du bist an diesem Vertrag nicht beteiligt, daher hast du auch KEINE Pflichten aus diesem Vertrag!

Die Antwort auf eine Mahnung kann wie folgt aussehen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen Ihnen und mir besteht kein Vertragsverhältnis, aus dem sich für mich Pflichten ergeben hätten. Weisen Sie mir nach, dass zwischen Ihnen und mir ein Vertragsverhältnis besteht." Bumms, kurz und knackig.

Wenn dann eine verschwurbelte Antwort kommt mit Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag, schreibst du diese Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. "Rundfunksstaatsvertrages", damit bin ich kein Vertragspartner und damit unteliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig."

Die GEZ sieht nun, dass sie mit einem Menschen zu tun hat, der den GEZ Betrug durchschaut hat, in aller Regel geben sie dann auch auf.

Wenn die GEZ weiter mahnt, ist das Recht dennoch auf deiner Seite. Jetzt wird es noch interessanter. Bitte schau mal auf den Absender. Ist der Absender der "Beitragsservice", wie auch unter http://www.rundfunkbeitrag.de ? Dann schaut mal auf das Impressum:

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Es geht um diesen Satz:"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung".

Wisst ihr, was das bedeutet? Was für eine Ungeheuerlichkeit das ist?

Der Beitragsservice ist NICHT RECHTSFÄHIG! Er kann also keine Willenserklärung abgeben. Ein Neugeborenes ist nicht geschäftsfähig, ein Neugeborener kann kein Auto kaufen. Er ist aber Träger der Menschenrechte, ein Neugeborener IST rechtsfähig.

Der Beitragsservice dagegen ist nicht rechtsfähig, er kann also KEINE Willenserklärungen abgeben! Wer keine Willenserklärungen abgeben kann, der kann dir nicht mal zum Geburtstag Grüße übermitteln.

Das bedeutet, JEDER Schriftverkehr, jede Mahnung des Beitrasgsservice ist IN SICH NICHTIG.

Wenn also die GEZ weiterhin mahnt, kommt einfach diese Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine geschäftsfähige Entität darstellen. Da Sie zu einer Abagabe von Willenserklärungen nicht befähigt sind, sind Ihre Forderungen nichtig. "

Rumms. Jetzt weiß die GEZ, dass du den Betrug durchschaut hast.

Und selbst wenn die weiterhin nicht locker lassen und einen Handlanger schicken, mit einem "Vollstreckungsbescheid", dann macht folgendes:

Schaut euch mal den "Vollstreckungsbescheid" der GEZ an, der kommt nämlich in der Regel nie von einem Gericht! Ist damit nichtig. Vielmehr liegt hier eine Täuschung vor!

Wenn der nette Herr von der GEZ vorbeikommt, dann macht ihr folgendes. Ihr lasst in freundlich herein, lasst euch den Dienstausweis zeigen UND seinen PERSONALAUSWEIS. Davon macht ihr ein Foto oder schreibt die Daten seines Ausweises ab.

Dann sagt ihr dem Herrn folgendes:"Lieber Herr Meier, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt verantwortlich sind. Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ein amtliches Schreiben vor. Damit machen Sie sich strafbar. Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an meine Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Prüfung, ob Sie eine Straftat begangen haben. Ich habe den begründeten Verdacht, dass Sie sich gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben. Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde".

Quelle: http://www.heise.de/forum/Telepolis...ps-fuer-den-GEZ-Boykott/posting-2172159/show/

Methode2
Musterschreiben:
Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer
Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/17520-rundfunkzwang

Die Quellen sind eher so lala bis fragwürdig, so wie das ganze Unterfangen, aber ich will auch nichts unversucht lassen. :(
 
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zhxb

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Ich denke mal der Thread ist dir auch unter gekommen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html

Leider gibts von seiten des Beitragsservices keinerlei Ablauf- oder Eskalationsschema (waere ja auch ne Ueberraschung). Und sonst sind die Ablaeufe auch schwer verstaendlich, da solche Seiten halt auf Userfeedback aufbauen. Zudem aendert der Beitragsservice seine Schreiben und Vorgehen ja alle Jubeljahre. Hat was von Kafkas Process :ugly:

Was auch immer du machst: bei der Googlesuche den Zeitraum so aktuell wie moeglich halten und darauf achten dass du nicht 2+ Jahre alte Musterschreiben oder Ratschlaege nutzt (kann u.U. "fatal" fuer den weiteren Prozess sein).

Ich habe mittlerweile uebrigens das Gefuehl dass es die beste Idee waere sich hier mal von einem Anwalt beraten zu lassen, aber hier zahlt man natuerlich auch wieder und es kommt u.U. auch nichts hilfreiches bei rum.

Desweiteren, mit weiterhin aussitzen verlierst du ab einem bestimmten Schreiben "einfach nur" das Recht unter Vorbehalt zahlen zu koennen. Wenn du darauf verzichten kannst, einfach weiter warten, Briefe lesen, recherchieren und den "richtigen" Exitpunkt finden oder halt vor Gericht ziehen :/

Kackladen.
 
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:rofl: das grenzt ja nahezu schon an den fadenscheinigen argumentationslinien der aluhüte aka deutschland gmbh leuten. nur weil es "rundfunkstaatsvertrag" heißt, sich die länder also untereinander geeinigt haben eine landesangelegenheit einheitlich zu regeln, handelt es sich noch lange nicht um einen zivilrechtlichen vertrag zulasten dritter

wie wärs mit methode 3: sich nicht lächerlich machen und den scheiß einfach zahlen solange die ganze sache nicht für verfassungswidrig erklärt wurde oder einfach gegen den gebührenbescheid gerichtlich vorgehen. braucht man übrigens keinen anwalt zu, aber man sollte schon mehr vortragen können als "ist n vertrag dem ich nicht zugestimmt habe !!!111111" (trotz amtsermittlungsgrundsatz an den verwaltungsgerichten)
 
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ROOT

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muss ich einfach mal rautieren. hab mich da auch gut und gerne drüber aufregen können, bis ich irgendwann einfach dazu übergegangen bin den scheiß zu zahlen.
ship it, unser geld wird an sovielen ecken und enden zum fenster rausgeschmissen. nur weil man es jetzt ausnahmsweise mal direkt auf dem kontoauszug sieht, anstatt alle 2 wochen die nächsten griechischen banken zu retten und BER-pannen zu sanieren, muss man nicht unbedingt plötzlich einen auf großer revoluzzer machen.
 

zhxb

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Naja, wenn das morgen gekippt ist sehen allen bisher-Zahler ihr Geld nie wieder, waehrend ich mir von meinen ~400 "gesparten" Euro ein wohlverdientes Bundesverdienstkreuzimitat goenne ::]:

Ansonsten: den rechtlichen Weg gehen wuerde ich auch nicht, den Aufwand ist es mir nicht wert, aber solange ich nicht mehr machen muss als alle paar Monate 'nen Brief zu lesen und dann zu ignorieren, wayne. Die "Streitsumme" wird dadurch ja nicht groeßer und solange es denen auch nur minimal mehr Aufwand verursacht war es das wert.
 
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Naja das ist nicht ganz richtig. Selbst der beitragsservice geht davon aus, dass innerhalb der Verjährungsfrist - sofern das ganze komplett gekippt wird - bezahlte Beiträge zurückgefordert werden könnten.
Es gibt wohl mittlerweile ein anhängiges Verfahren beim bverfg, da das BVerwG vorlegt hat. Sehr optimistisch bin
Ich persönlich jedoch nicht. Nach der 'schwachen' Kopftuch-Entscheidung halte ich auch hier eine politische, aber dogmatisch angreifbare/schwache Entscheidung für möglich.

Dein ignorieren ist prinzipiell völlig richtig. Wenn die Bescheide kommen, musst du jedoch aktiv werden. Entweder Zahlen oder dagegen auf dem Rechtsweg vorgehen. Oder du machst weiter gar nichts, dann musst du aber dann auch mit den Konsequenzen in Form von Vollstreckung dealen.
 

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Den Kopf in den Sand stecken, das können die meisten echt sehr gut. :rofl2: Ich werde das nicht so einfach hinnehmen.

Ich warte jetzt auf den Beitragsbescheid und lege dagegen dann Widerspruch ein (Vorlage: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html), sollte der abgelehnt werden hole ich mir mal den Rat der Rechtschutzversicherung, die müsste das eigentlich abdecken.
 

Benrath

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Den Kopf in den Sand stecken, das können die meisten echt sehr gut. :rofl2: Ich werde das nicht so einfach hinnehmen.

Ach selektive Wahrnehmung.... es gibt xyz andere Dinge wo du den Kopf in den Sand steckst aber bei GEZ da ist die Grenze ! ganz klar
 

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Gibt halt Dinge gegen die man sich nicht wehren kann obwohl sie einem missfallen (Steuern), oder halt so halbgare Geschichten wie die GEZ. Vor allem wenn die Leute dann wirklich sagen dass sie nur aus Faulheit bezahlen.
 
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Ich muss ausnahmsweise Morphium Recht geben.

Nur weil wir uns bei vielen anderen Sachen, die scheiße laufen nicht wehren, ist es nicht falsch es bei dieser einen Sache doch zu tun.
 
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1. Selbst der beitragsservice geht davon aus, dass innerhalb der Verjährungsfrist - sofern das ganze komplett gekippt wird - bezahlte Beiträge zurückgefordert werden könnten.
2. Es gibt wohl mittlerweile ein anhängiges Verfahren beim bverfg, da das BVerwG vorlegt hat.

kannst du dazu quellen/az nennen? würde mich interessieren und habe auf die schnelle wegen des schier unüberblickbaren wusts an fachlich wertvollen beiträgen nichts gefunden
 
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kannst du dazu quellen/az nennen? würde mich interessieren und habe auf die schnelle wegen des schier unüberblickbaren wusts an fachlich wertvollen beiträgen nichts gefunden

Erstklassig. :rofl2:

Zu Deiner frage: AR 1409/15
Hab das leider auch nur von so einer anti-GEZ Seite. Wenn ich mich aber noch recht erinnern kann, habe ich das auch mal auf Beck-online gefunden, bin mir jetzt aber nicht sicher.

@morph
Die Erfolgschance sind bisher einfach gegen 0. die VGs weisen die Klagen alle ab. Da hat nicht mal einer die Eier und gibt sich bisschen mühe, um das gleich nach 100 zum bverfg vorzulegen.
Komisch ist es aber auch, dass du gerade jetzt natürlich dich auflehnen willst. Nicht dass ich deine Motive nicht persönlich teilen würde, aber du bist ja auch so einer (hallo Kritiker, du übrigens auch), der sich auch gerne über solche unsäglichen Dinge wie Vorratsdatenspeicherung auskotzt und rumjammert. (ja mag sein, auch hier zurecht) Aber bei solchen riesigen Nummern nicht auf die Idee kommen bisschen Geld in die Hand zu nehmen um dagegen vorgehen, stattdessen gegen den rundfunkbeitrag in die aussichtslose Schlacht ziehen und Geld verbraten.
 

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Wenn du mir sagst wie ich mich mit Geld gegen TTIP, VDS und einige andere (meist Netzaffine) Themen auflehnen kann, dann los.

PS: im Moment habe ich noch gar nichts getan, nicht mal einen Brief abgeschickt. Null Kosten bisher und trotzdem widersetzt. Geht das auch bei TTIP/VDS?
 
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Wenn du mir sagst wie ich mich mit Geld gegen TTIP, VDS und einige andere (meist Netzaffine) Themen auflehnen kann, dann los.

PS: im Moment habe ich noch gar nichts getan, nicht mal einen Brief abgeschickt. Null Kosten bisher und trotzdem widersetzt. Geht das auch bei TTIP/VDS?

Ich habe das schon verstanden, dass du noch nichts gemacht hast und dementsprechend bisher keine Kosten hattest. Du meintest aber, du hättest es vor. Auch der Widerspruch wird dich zunächst nichts kosten. Allerdings sieht es dann bei der Klage anders aus. Und der Stand der Dinge (heute) ist nunmal, dass dies nicht erfolgsversprechend ist. Du könntest allenfalls Glück haben und die setzen das Verfahren aus, um auf höchstinstanzliche Entscheidungen zu warten. Damit kaufst du dir Zeit, was sicherlich nicht zu verachten ist. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Achtung Spekulation: Ich kenne zwar nicht deine Versicherungsbedingungen deiner Rechtsschutzversicherung, kann mir aber vorstellen, dass selbst wenn ein grundsätzlicher Versicherungsschutz in dieser Angelegenheit besteht, dieser aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt werden könnte.


Zu deiner Frage: Ja das ist möglich durch Verfassungsbeschwerde, aber da kostet dich in der Regel der Rechtsanwalt zunächst etwas wegen der drei V's: Vertrauen, Vollmacht, Vorschuss.
 

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Ich werde gegen die GEZ bestimmt nicht bis zum BVerfG ziehen, dafür ist mir mein Geld und auch meine Zeit zu schade. Dennoch feiere ich jeden kleinen Widerstand, den ich dem Laden mit minimalen Geld- und Zeitmitteln leisten kann.
 

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Heute ist der "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Infobrief gekommen. Den und die darauf folgende Zahlungserinnerung gilt es noch zu ignorieren, danach kommt dann der Widerspruch. :)
 

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RUNDFUNKBEITRAG: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
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Formfehler sind in den vielen Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag so häufig, weil der Beitragsservice selbst nicht rechtsfähig ist, aber den gesamten Prozess der Eintreibung des Beitrags managt. Die Landesrundfunkanstalten als rechtsfähige (Mit-)Gläubiger des Beitrags haben selbst keine Vollstreckungsbeamten, sondern sind auf Amtshilfe der örtlichen Behörden angewiesen. Diese bekommen die Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice und durchschauen oft die komplizierte institutionelle Struktur des Rundfunks und seines Beitragsservice nicht. Deshalb erlassen sie häufig Vollstreckungsbescheide mit Formfehlern.
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darauf habe ich gewartet und daher fühle ich mich bestätigt nicht zu zahlen. irgendwann kippt das ganze system zu unseren gunsten.
es ist sowieso schon eine frechheit, dass die behörden da mitmachen, dass die amtsgerichte ihre leute auf wunsch des beitragsservices losschicken. das gegen diese rechtswidrigkeit nichts passiert, ist ungeheuerlich.
 
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irgendwann kippt das ganze system zu unseren gunsten.
Das ist doch Wunschdenken. Vielleicht verändert sich das System, vielleicht ändern sich die Namen, vielleicht fordert irgendwann die Landeshauptkasse die Beiträge ein, was auch immer. Was sich nicht ändern wird ist die Tatsache, dass gezahlt werden muss.
 
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