Dunning Kruger Effekt at its best. Auf den ganzen Nonsense gehe ich nicht ein , tue dir aber gerne den gefallen, deine Fragen zu beantworten. Mit einem einfachen ja/nein ist es leider nicht getan.
Nein, es ist indes völlig umstritten, wie die Haushaltsabgabe zu qualifizieren ist. Es könnte sich hierbei um eine Steuer, eine Sonderabgabe oder einen Beitrag handeln. Abgaben, denen keine zurechenbare Gegenleistung gegenübersteht, die aber im Unterschied zu Steuern nicht von der Gesamtheit der Steuerbürger, sondern nur von bestimmten Gruppen erhoben werden (Anknüpfungspunkt hier: Haushalt) und zur Finanzierung besonderer Aufgaben dienen (Zweckbindung => (+)), werden als sog. Sonderabgaben bezeichnet. Sonderabgaben sind Geldleistungspflichten die wie die Steuer voraussetzungslos (d.h. unabhängig von einer empfangenen, sic! => Scheiß egal, ob du die Gegenleistung nutzt) geschuldet werden (das Äquivalenzprinzip greift mithin nicht), deren Aufkommen aber regelmäßig nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließt (so liegt es hier!), vgl. BVerfG, 2 BvL 5/95, BVerfGE 101, 141(148).
Sonderabgaben sind verfassungsrechtlich problematisch, aber (unter engen Voraussetzungen) grundsätzlich zulässig. Der Finanzierngszweck ist - mit Ausnahme von sog. Lenkungsabgaben (Beispiel: Schwerbehindertenausgleichsabgabe) sogar klassischer Bestandteil von Sonderabgaben. Problematisch könnte sein, dass Sonderabgaben grds. nur vorübergehend erhoben werden sollte.
Paul Kirchhof sah in der Haushaltsabgabe eher einen Beitrag, und seinem Rechtsgutachten entsprechend hat man das System als Beitragssystem ausgestaltet.
Beiträge sind per definitionem hoheitlich zur Finanzbedarfsdeckung auferlegte Aufwendungsersatzleistungen. (legaldefinition in § 8 II KAG NW).
Der Aufwendungsersatz wird erhoben, weil (kausale verknüpfung) eine konkrete Gegenleistung, ein konkreter wirtsch. Vorteil, in Anspruch genommen werden kann!, die Möglichkeit! hierzu geboten wird.
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Rundfunk-Endfassung.pdf
Man kann die Haushaltsabgabe als Steuer, als Sonderabgabe oder als Beitrag sehen.
Wenn du Interesse hast, dir mal "echtes" Wissen (und nicht dein zusammengegoogletes Halbwissen) anzueignen, lies doch mal nach bei:
- Birk, Steuerrecht, 14. Auflage, § 2, Rz. 122 ff.
- Tipke/Lang, 21. Auflage,
edit: MV hängt sich ohnehin an völlig belanglosen Punkten (soviel zum Blick fürs Wesentliche). Die Musik spielt bei verfassungsrechtlichen Fragen wie Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG oder im Übermaßverbot. Mit der Frage Steuer oder Sonderabgabe oder Beitrag haben diese Fragen nichts zu tun.