Brauchen wir öffentlichen Rundfunk?

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lol kann mich garnicht erinnern hier noch was gepostet zu haben
jetzt ohne flachs seit wann ziehst du das durch nix zu zahlen und wie viel wollen die inzwischen ?
seit der umstellung auf dieses neue system. bekomme auch keine post. entweder durchs raster gefallen oder es kommt eines tages eine fette rechnung die ich nicht bezahlen kann
Eigentlich ist sich an komplett unsinnige(n) Befehl/Gesetz/(Zahlungs)Vorschrift xy halten typisch deutsch.
so ein quatsch. typisch deutsch ist rumheulen und trotzdem zahlen.
:top2:
 

Benrath

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Ach komm, jedes rein juristische Argument ist Wortklauberei. Was meinst du, was Juristen den ganzen Tag lang machen :deliver:

Abgesehen davon musst du doch zugeben, dass es ein himmelweiter Unterschied und nicht nur Wortklauberei ist, ob irgendeine Rundfunkanstalt plötzlich willkürliche Steuern erheben darf oder ob der Staat das unter Einhaltung strenger demokratischer Grundsätze tut.

also wie immer auser idelogischen ARgumenten nix zu bieten?
 
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Doch, die juristischen stehen auf der letzten Seite. Da fehlt noch die Bestätigung von Eisen oder einem beliebigen anderen Forensjuristen, ob dies eine (sicherlich stark vereinfachte aber im Kern) korrekte Darstellung ist oder nicht.

Nochmal die beiden nach meinem bisherigen Verständnis kritischen Punkte, bei denen ich weiteren Input von den Forumsjuristen begrüßen würde:
1) Steuern dürfen nicht von Rundfunkanstalten erhoben werden. Der Grund, warum die Rundfunkgebühr dennoch (indirekt) von diesen erhoben wird ist, dass sie nicht als Steuer definiert wurde. Dass die Rundfunkgebühr als pauschale Abgabe für jeden Haushalt de facto doch eine Steuer ist, egal mit welchem jurstischen Kunstgriff man sich formal herausgewunden hat, würde ich als offensichtlich ansehen.
2) Würde die Rundfunkgebühr als Steuer definiert werden (und dann von jemand anderem erhoben werden) so dürfte sie wahrscheinlich nicht in der jetzigen Form einer pauschalen Haushaltsabgabe erhoben werden, da nach herrschender Meinung der Gleichheitsgrundsatz dahingehend auszulegen ist, dass die finanzielle Belastung gleich ist, was n.h.M. nur durch eine prozentuale/progressive Besteuerung gegeben ist. Eine Kopfpauschale (oder Haushaltspauschale) würde dagegen verstoßen und müsste dann durch eine Erhebung angeglichen an die Einkommenssteuerprogression abgelöst werden.
3) Steuern dürfen nicht zweckgebunden sein, d.h. wenn eine Erhebung als Teil der "normalen" Steuern erfolgt dann werden die ÖR nicht direkt aus diesen Mitteln gespeist sondern über den allgemeinen Steuertopf. Dies würde dann ziemlich direkt dazu führen, dass die ÖR seitens der Regierung zum sparen angehalten werden, denn wenn der Steuertopf plötzlich ein paar Milliarden (!!!) Euro größer ist wird ein Minister schon früh genug auf die Idee kommen, diese Gelder in Sozialsysteme, Energiewende oder sonstwohin umzulenken, wo sie deutlich weniger verschwendet sind als bei den ÖR.
 
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parats'

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benrath - your turn
 

TheGreatEisen

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Dir fehlt der Blick für das Wesentliche. Erörtere doch erst einmal schlüssig und widerspruchsfrei, warum die Zahlungspflichten in der reformierten Fassung nicht unter den Gebührenbegriff fallen sollten. Soweit dir dies gelingen sollte, könnte man darüber sprechen ob es sich hierbei um Steuern handelt und wie dies rechtlich einzuordnen wäre.
 
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Bei Gebühren ist die tatsächliche Inanspruchnahme die Voraussetzung für die Erhebung. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist bei einer pauschalen Haushaltsabgabe nicht gegeben.
Steuern müssen „ohne Gegenleistung“ der öffentlichen Hand entrichtet werden. Dies entspricht der Haushaltsabgabe.

Dir fehlt der Blick für das Wesentliche. Dass eine Haushaltsabgabe de facto eine Steuer ist ist wesentlich. Wie genau man sich juristisch winden muss, um eine Definition als Steuer hinzubekommen oder zu vermeiden, das ist nicht wesentlich. Das ist juristische Trickserei.
Und sind wir doch mal ganz ehrlich: Je nachdem welches Ergebnis politisch opportun ist wird man für beide Definitionen Argumente finden. Genau das ist das Problem und Zeichen unserer Bananenrepublik, dass man unser Rechtssystem so mißbrauchen kann dass eine offensichtliche de facto Steuer offiziell nicht als solche behandelt werden muss.

Beantworte doch einfach mal meine ganz, ganz simplen ja/nein-Fragen. Ohne dich komisch herauszuwinden. Einfach nur mit einem ja oder nein.

1) Dürfen Rundfunkanstalten Steuern erheben?
2) Darf eine Steuer als pauschale Haushaltsabgabe erhoben werden?
3) Darf eine Steuer zweckgebunden sein?
 
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Benrath

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benrath - your turn

Bin da total daccord, dass es de facto eine Steuer ist. Nur bilde ich mir nicht ein, dass juristische begründen zu gönnen bzw ist die Defition der Steuer von wegen nicht zweckgebunden aus meiner Laiensicht eh schon willkürlich. Da fang ich mich doch jetzt nicht an aufzuregen

Doch, die juristischen stehen auf der letzten Seite. Da fehlt noch die Bestätigung von Eisen oder einem beliebigen anderen Forensjuristen, ob dies eine (sicherlich stark vereinfachte aber im Kern) korrekte Darstellung ist oder nicht.

die Arroganz !

3) Darf eine Steuer zweckgebunden sein?

ich fand das schon immer albern. Steuern haben ja sogar Namen weswegen sie erhoben werden. Bzw 1x1 der Logik würde ich so sehen, dass du die Steuer nicht für den Zweck verwenden musst für den du sie erhebst. Nicht dass es verboten ist eine Steuer für einen Zweck zu erhebn.

Bzw Steuer nicht zweckgebunden= Der Staat kann damit machen was er will.
 
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Ich finde es sehr bezeichnend wie du von drei einfachen Fragen zwei komplett ignorierst und dich bei der dritten um eine klare Antwort drueckst.
 
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Doch, die juristischen stehen auf der letzten Seite. Da fehlt noch die Bestätigung von Eisen oder einem beliebigen anderen Forensjuristen, ob dies eine (sicherlich stark vereinfachte aber im Kern) korrekte Darstellung ist oder nicht.

Nochmal die beiden nach meinem bisherigen Verständnis kritischen Punkte, bei denen ich weiteren Input von den Forumsjuristen begrüßen würde:
1) Steuern dürfen nicht von Rundfunkanstalten erhoben werden. Der Grund, warum die Rundfunkgebühr dennoch (indirekt) von diesen erhoben wird ist, dass sie nicht als Steuer definiert wurde. Dass die Rundfunkgebühr als pauschale Abgabe für jeden Haushalt de facto doch eine Steuer ist, egal mit welchem jurstischen Kunstgriff man sich formal herausgewunden hat, würde ich als offensichtlich ansehen.
2) Würde die Rundfunkgebühr als Steuer definiert werden (und dann von jemand anderem erhoben werden) so dürfte sie wahrscheinlich nicht in der jetzigen Form einer pauschalen Haushaltsabgabe erhoben werden, da nach herrschender Meinung der Gleichheitsgrundsatz dahingehend auszulegen ist, dass die finanzielle Belastung gleich ist, was n.h.M. nur durch eine prozentuale/progressive Besteuerung gegeben ist. Eine Kopfpauschale (oder Haushaltspauschale) würde dagegen verstoßen und müsste dann durch eine Erhebung angeglichen an die Einkommenssteuerprogression abgelöst werden.
3) Steuern dürfen nicht zweckgebunden sein, d.h. wenn eine Erhebung als Teil der "normalen" Steuern erfolgt dann werden die ÖR nicht direkt aus diesen Mitteln gespeist sondern über den allgemeinen Steuertopf. Dies würde dann ziemlich direkt dazu führen, dass die ÖR seitens der Regierung zum sparen angehalten werden, denn wenn der Steuertopf plötzlich ein paar Milliarden (!!!) Euro größer ist wird ein Minister schon früh genug auf die Idee kommen, diese Gelder in Sozialsysteme, Energiewende oder sonstwohin umzulenken, wo sie deutlich weniger verschwendet sind als bei den ÖR.
Guter Post. Wuerde mich ueber eine sachliche Antwort aus juristischer Sicht freuen.

Bin da total daccord, dass es de facto eine Steuer ist. Nur bilde ich mir nicht ein, dass juristische begründen zu gönnen bzw ist die Defition der Steuer von wegen nicht zweckgebunden aus meiner Laiensicht eh schon willkürlich. Da fang ich mich doch jetzt nicht an aufzuregen



die Arroganz !



ich fand das schon immer albern. Steuern haben ja sogar Namen weswegen sie erhoben werden. Bzw 1x1 der Logik würde ich so sehen, dass du die Steuer nicht für den Zweck verwenden musst für den du sie erhebst. Nicht dass es verboten ist eine Steuer für einen Zweck zu erhebn.

Bzw Steuer nicht zweckgebunden= Der Staat kann damit machen was er will.

Zusammenfassung: "Ist mir eh alles scheißegal und passt schon so wies ist."?
 
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Benrath

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Was heisst drücken? Ich hab zu der dritten nur meine laienmeinugn geäußert, so wie MV.

Bin kein Jurist.

Du tust ja so als gäbe es darauf eine ultimative Antwort. Selbst, wenn ich die Fragen mit nein beantworten würde, bedeutet das nicht, dass sich das nicht morgen ändern kann, wenn dafür ein Gesetz erlassen würde.

Mein Punkt, für die ganz blöden unter uns, ist der rein ökonomische. Gegeben dass es den ÖR geben soll, macht es so unglaublich viel mehr Sinn ihn über Steuer zu erheben, als das behinderte GEZ System von früher. Implizit hat MV dem doch schon lange zugestimmt.

Sich deswegen daran aufzuhängen, ob das "legal" oder adminstrative richtig ist, checke ich nicht.

Pragmatisch gesehen ist es besser als vorher. MV treibt eigentlich nur der Glaube, dass die Kosten reduziert würden, wenn es "wirklich" steuerfinanziert wäre, sein 3). Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, das die Steuerlast über die Zeit ständig sinkt :troll:
 

TheGreatEisen

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Dunning Kruger Effekt at its best. Auf den ganzen Nonsense gehe ich nicht ein , tue dir aber gerne den gefallen, deine Fragen zu beantworten. Mit einem einfachen ja/nein ist es leider nicht getan.

Nein, es ist indes völlig umstritten, wie die Haushaltsabgabe zu qualifizieren ist. Es könnte sich hierbei um eine Steuer, eine Sonderabgabe oder einen Beitrag handeln. Abgaben, denen keine zurechenbare Gegenleistung gegenübersteht, die aber im Unterschied zu Steuern nicht von der Gesamtheit der Steuerbürger, sondern nur von bestimmten Gruppen erhoben werden (Anknüpfungspunkt hier: Haushalt) und zur Finanzierung besonderer Aufgaben dienen (Zweckbindung => (+)), werden als sog. Sonderabgaben bezeichnet. Sonderabgaben sind Geldleistungspflichten die wie die Steuer voraussetzungslos (d.h. unabhängig von einer empfangenen, sic! => Scheiß egal, ob du die Gegenleistung nutzt) geschuldet werden (das Äquivalenzprinzip greift mithin nicht), deren Aufkommen aber regelmäßig nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließt (so liegt es hier!), vgl. BVerfG, 2 BvL 5/95, BVerfGE 101, 141(148).

Sonderabgaben sind verfassungsrechtlich problematisch, aber (unter engen Voraussetzungen) grundsätzlich zulässig. Der Finanzierngszweck ist - mit Ausnahme von sog. Lenkungsabgaben (Beispiel: Schwerbehindertenausgleichsabgabe) sogar klassischer Bestandteil von Sonderabgaben. Problematisch könnte sein, dass Sonderabgaben grds. nur vorübergehend erhoben werden sollte.

Paul Kirchhof sah in der Haushaltsabgabe eher einen Beitrag, und seinem Rechtsgutachten entsprechend hat man das System als Beitragssystem ausgestaltet.

Beiträge sind per definitionem hoheitlich zur Finanzbedarfsdeckung auferlegte Aufwendungsersatzleistungen. (legaldefinition in § 8 II KAG NW).

Der Aufwendungsersatz wird erhoben, weil (kausale verknüpfung) eine konkrete Gegenleistung, ein konkreter wirtsch. Vorteil, in Anspruch genommen werden kann!, die Möglichkeit! hierzu geboten wird.

http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Rundfunk-Endfassung.pdf

Man kann die Haushaltsabgabe als Steuer, als Sonderabgabe oder als Beitrag sehen.

Wenn du Interesse hast, dir mal "echtes" Wissen (und nicht dein zusammengegoogletes Halbwissen) anzueignen, lies doch mal nach bei:

- Birk, Steuerrecht, 14. Auflage, § 2, Rz. 122 ff.
- Tipke/Lang, 21. Auflage,

edit: MV hängt sich ohnehin an völlig belanglosen Punkten (soviel zum Blick fürs Wesentliche). Die Musik spielt bei verfassungsrechtlichen Fragen wie Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG oder im Übermaßverbot. Mit der Frage Steuer oder Sonderabgabe oder Beitrag haben diese Fragen nichts zu tun.
 
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die aber im Unterschied zu Steuern nicht von der Gesamtheit der Steuerbürger, sondern nur von bestimmten Gruppen erhoben werden

Wenn du schon schreibst dass Sonderabgaben nur unter engen Voraussetzungen moeglich sind, dann ist es aber schon etwas witzlos die bestimmte Gruppe ueber Haushalte zu definieren.
Wieso nicht gleich die bestimmte Gruppe der Leute die atmet oder die regelmaessig Nahrung zu sich nimmt.
Das kann doch nicht der Sinn dieser Definition von Sonderabgaben sein wenn man die Gruppen so definieren kann dass sie praktisch jeden beinhaltet und praktisch niemand die Moeglichkeit hat sich daraus zu entfernen.
 

TheGreatEisen

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Hat jeder Bürger einen eigenen Haushalt? Es gibt btw. mehrere Abgaben (gerade im kommunalen Bereich), die an Eigentum, Wohnrecht, Haushalt oder andere Merkmale geknüpft sind. Das ist jetzt beim besten Willen nichts ungewöhnliches.
 

Benrath

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Wenn du schon schreibst dass Sonderabgaben nur unter engen Voraussetzungen moeglich sind, dann ist es aber schon etwas witzlos die bestimmte Gruppe ueber Haushalte zu definieren.
Wieso nicht gleich die bestimmte Gruppe der Leute die atmet oder die regelmaessig Nahrung zu sich nimmt.
Das kann doch nicht der Sinn dieser Definition von Sonderabgaben sein wenn man die Gruppen so definieren kann dass sie praktisch jeden beinhaltet und praktisch niemand die Moeglichkeit hat sich daraus zu entfernen.

wieso ist das sinnlos wenn man möchte, dass alle Haushalte für etwas bezahlen, was alle Haushalte im prinzip nutzen können oder dürfen, gar sollen.

Aus pragmatischer SIcht ist es doch total vernüftig.
 

TheGreatEisen

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In die Diskussion mischt sich immer wieder eine emotionale Ebene des Unverständnisses darüber, dass man eine Zahlungspflicht auferlegt bekommt, obwohl man ggf. kein Interesse am Erhalt der Leistung hat. Nochmal: Das spielt überhaupt keine Rolle.

Wenn ich Eigentümer von Grundstück X bin, können mich gewisse Zahlungspflichten treffen, selbst wenn ich dieses Grundstück noch nie in meinem Leben betreten habe noch anderweitig nutze. Der Staat sieht im ÖR offenbar einen öffentlichen Zweck erfüllt (mag man drüber streiten, ob und insb. wie dieser Zweck erfüllt werden sollte) und will, dass die Bürger paritätisch an der Finanzierung beteiligt werden. Ich bin darüber ziemlich froh, hätte mir auch vorstellen können, dass die Finanzierung der ÖR womöglich nach den Grundsätzen des Leistungsfähigkeitsprinzips ausgestaltet wird. Dann würde man als Gutverdiener nicht 18, sondern eher 50-100 Euro im Monat für die Scheiße hinlegen :deliver:
 
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Eisen:
Du meinst es ist fairer dass die Schlechtverdiener mehr belastet werden damit die Gutverdiener weniger belastet sind? :stupid:
Tolle Idee, lass uns progressive Steuern gleich abschaffen, jeder zahlt einen Fixbetrag.

Ich kenne die anderen Sonderabgaben nicht so genau, kannst du mir mal eine nennen die auch so gewaehlt ist dass sie praktisch jeden trifft, ohne dass die Gruppendefinition einen Zusammenhang mit dem Zweck der Abgabe hat?
Faellt mir spontan keine ein, kann mir kaum vorstellen dass das erlaubt ist.

Benrath:
Die Voraussetzung fuer eine Sonderabgabe die Eisen genannt hat ist sinnlos wenn man sie einfach durch Gruppe: alle. Umgehen kann.
Natuerlich ist es fuer den der das Geld kriegt pragmatisch... es waere auch fuer mich sehr pragmatisch wenn jeder Bundesbuerger verpflichtet wird mir 1 euro im monat zu ueberweisen.
 

Benrath

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Eisen:
Du meinst es ist fairer dass die Schlechtverdiener mehr belastet werden damit die Gutverdiener weniger belastet sind? :stupid:
Tolle Idee, lass uns progressive Steuern gleich abschaffen, jeder zahlt einen Fixbetrag.

ja das ist genau das was er gemeint hat :|

Ich kenne die anderen Sonderabgaben nicht so genau, kannst du mir mal eine nennen die auch so gewaehlt ist dass sie praktisch jeden trifft, ohne dass die Gruppendefinition einen Zusammenhang mit dem Zweck der Abgabe hat?
Faellt mir spontan keine ein, kann mir kaum vorstellen dass das erlaubt ist.

Benrath:
Die Voraussetzung fuer eine Sonderabgabe die Eisen genannt hat ist sinnlos wenn man sie einfach durch Gruppe: alle. Umgehen kann.
Natuerlich ist es fuer den der das Geld kriegt pragmatisch... es waere auch fuer mich sehr pragmatisch wenn jeder Bundesbuerger verpflichtet wird mir 1 euro im monat zu ueberweisen.

Wieso so sinnlos? Der HH ist ne Bedarfsgemeinschaft, es sind in der Hinsicht eben nicht alle, sondern nur alle Haushalte, die den ÖR nutzen. Damit zahlt eben nicht jeder.
 
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es sind in der Hinsicht eben nicht alle, sondern nur alle Haushalte, die den ÖR nutzen

Hae? Wenn nur die Haushalte die den ÖR nutzen auch bezahlen muessen haette ja niemand was dagegen. Es zahlen aber alle egal ob sie nutzen oder nicht.
Oder was willst du damit sagen?
 

Benrath

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Du kannst in nem Haushalt wohnen und nichts dazu zu zahlen, weil die anderem im Haushalt zahlen :]

Zur Güte, ich versteh schon dein Problem, ich sehs nur nicht. Die Idee ist dass eben alle zahlen egal ob sie nutzen oder nicht, weil alle die Option hätten zu nutzen.
 
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Danke Eisen für den schönen Beitrag :) Das erklärt schon mal viel. Allerdings sehe ich keinen wirklichen Grund, warum es keine Steuer sein sollte denn wie du ja schreibst ist die Interpretation als Sonderabgabe höchst problematisch und die Interpretation als Steuer eigentlich viel naheliegender.

Aber mal losgelöst von dieser Fragestellung, die 3 Punkte sind nämlich noch nicht ganz beantwortet:

1) Angenommen es wäre eine Steuer, dürfte es dann noch von den Rundfunkanstalten eingetrieben werden?

2)

edit: MV hängt sich ohnehin an völlig belanglosen Punkten (soviel zum Blick fürs Wesentliche). Die Musik spielt bei verfassungsrechtlichen Fragen wie Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG oder im Übermaßverbot. Mit der Frage Steuer oder Sonderabgabe oder Beitrag haben diese Fragen nichts zu tun.

Genau darauf war doch der 2te Punkt gerichtet. Mir war nicht bewusst, dass die pauschale Erhebung auch für Sonderbeiträge und nicht nur für Steuern problematisch ist aber dann eben allgemeiner formuliert:
Darf seine Steuer oder eine Sonderabgabe pauschal erhoben werden?
Nach meinem Laienwissen muss eine Steuer gerade wegen der herrschenden Meinung zum Gleichheitssatz prozentual/progressiv sein, korrekt?

3) Sonderabgaben dürfen ja recht klar zweckgebunden sein. Steuern aber nicht, oder?
 

TheGreatEisen

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1) m.E. nein, hierzu fehlt es an einem Besteuerungsrecht.
2) Nein, es gibt diverse Steuern, die nicht prozentual/progressiv sind
3) Richtig, Steuern sind nicht zweckgebunden sondern fließen in den allg. Haushalt ein.
 
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Wenn "nein" auf 2), wie wird dann (so ganz grob) die Problematik mit dem Gleichheitsgrundsatz begründet? Ich ging bisher davon aus, dass das genau über die Interpretation Gleichheit = gleiche Belastung = progressive Abgabe gemacht wird und dass pauschale Abgabe (als Steuer, nicht Gebühr) = ungleiche Belastung angenommen wird. Bzw. wenn nicht progressive Abgabe dann müsste anderweitig sichergestellt werden, dass die Belastung gleich ist, z.B. wie bei der Mehrwertsteuer über den Verbrauch.
Klar, stark verkürzt dargestellt und ohne die sicher juristisch total wichtigen Details aber passt der Grundgedanke oder hab ich dabei etwas komplett falsch verstanden?
 
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Bei mir ist genau die Post jetzt angekommen, bei der ich gehofft habe sie kommt nicht mehr. Gefordert wird das Geld seit Januar 13, also werden wohl immernoch mehr Bürger erfasst.
 

parats'

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Oh, dann wird es ja jetzt so langsam interessant.
 

Clay

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bei mir kam diese woche der 2. brief in dem mit zwangsanmeldung gedroht wird, hurenverein...
 
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wie schon damals erwaehnt ... es gibt keinen grund illusionaer durch die gegend zu laufen und zu hoffen, man wuerde verschont. frueher oder spaeter (oder noch spaeter) sollte jeder der ordnungsgemaeß gemeldet ist/war dran kommen. deswegen ist es besser, man informiert sich rechtzeitig ueber die folgen und optionen, die einem bleiben.

maßnahmen sich zur "wehr" zu setzen wurden hier schon eroertert. kurzform: rechtlich ist das ding so gut wie gegessen (im prinzip fehlen einzig noch paar takte des BVerfG zu dem thema, ansonsten haben gerichte bisher schon ausreichend gelegenheit gehabt sich zu aeußern und klagen im ergebnis immer abgewiesen).

wer sich dennoch fuers 'kaempfen' entscheidet:

- briefe ohne rechtsbehelf kann man getrost ignorieren und als "info/erinnerungs-post" ansehen. es wird euch nichts passieren solange ihr diese briefe bekommt. dennoch aufheben und abheften.

- kommt der bescheid mit rechtsbehelf ist der rechtsweg eroeffnet und dann muss man reagieren -> entweder zahlen oder widerspruch einlegen. entscheidet man sich fuer den widerspruch:
vorsicht1: der beitragsservice schickt gerne mal auch waehrend laufender widerspruchsverfahren weiter zahlungsbescheide. denen sollte dann ebenfalls widersprochen werden.
vorsicht2: ein widerspruch entbindet euch nicht von der zahlungspflicht, da es sich um oeffentliche abgaben handelt. ein widerspruch sollte daher auch immer gleichzeitig mit einem antrag auf aussetzung der vollstreckung verbunden werden (z.b. weil man es sich momentan nicht leisten kann), rechtliche grundlage hierfuer ist § 80 Abs. 4 VwGO. das gleiche gilt fuer die klage, diese hat ebenfalls keine aufschiebende wirkung!

- kommt der (negative) widerspruchsbescheid bleibt einem die klage vor dem verwaltungsgericht.

randnotiz bis hierhin: bis das alles durch ist, vergeht schonmal ne menge (!) zeit.

- wird dann iwann die klage abgewiesen und will man weiterhin nicht zahlen, gibts die vollstreckung. hier ein kleiner hoffnungsschimmer: vollstreckungstitel mglweise rechtswidrig, da ihm kein VA (verwaltungsakt) vorausging. die mahn/zahlungsbescheide des beitragsservice dienen eklatanter formfehler wegen nicht als rechtsgrundlage fuer die vollstreckung (so bereits gerichtlich mehrfach bestaetigt, urteile dazu stehen hier im thread weiter vorne). konkret: vollstrecker stuende dann ohne berechtigung vor der tuer.
es ist aber damit zu rechnen, dass der beitragsservice seine bescheide an die geforderten formvorschriften anpassen wird. somit wuerde das dann auch wegfallen.

fazit: man kommt nicht wirklich weg, man kann hoechstens zeitlich (nicht unerheblich) verzoegern mit rechtsbehelfen, die jedem buerger offen stehen. in dem zeitraum _kann_ sich politisch durchaus was bewegen und veraendern. vor dem hintergrund mag es sich also sogar lohnen das ganze zeitlich hinaus zu zoegern.
man sollte sich aber darueber im klaren sein, dass es ein nervlicher und auch finanzieller zusatzaufwand ist widersprueche/klagen zu verfassen, an dessen ende die erfolgschancen mit "gering" noch postiv umschrieben waere. bleibt letzlich also jedem selber ueberlassen!
 
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FORYOUITERRA

TROLL
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mich regt ja am meisten immernoch die unverhältnissmässigkeit dieses servicebeitrages auf.

einfache milchmädchenrechnung:
es gibt in deutschland ca. 41 mio wohnungen.
(https://www.destatis.de/DE/Publikat...ungen2050300117004.pdf?__blob=publicationFile)

bei einer gebühr von ca. 18 eur pro monat pro wohnung stehen also dem ÖR ca. 8.5 mrd eur im jahr zur verfügung.
hinzu kommen noch einnahmen durch werbung (?????????????????????????) etc. das passt insgesamt doch auf keine kuhhaut.

warum kann man an dem hebel nicht ansetzen? bildungsauftrag ja, wucher nein! die derzeitige abgabe ist einfach zu hoch, während das angebotene programm zweifelsfrei im moment zu privat ist.

ich hätte ja nun gerne den zweck des rundfunkbeitrags im o-ton nachgelesen, aber auf der info seite der gez, wird auf den rundunkbeitragsstaatsvertrag verlinkt:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

der §12 auf dem in §1 verwiesen wird scheint nicht wirklich zu stimmen? bzw. eigentlich schon, wenn man die sache zu genau nimmt..........
 
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Ich könnte ob deren Unfähigkeit schon wieder ausrasten.
Nachdem ich hier ja gelesen habe, dass es nur sehr sehr geringe Chancen gibt, dass das ganze wieder gekippt wird - und man um die Steuer / Strafgebühr pro Wohnung nicht drumherumkommt, muss ich wohl oder übel auch bezahlen (schließlich muss man ja 1000000 Sender haben die dann Rote Rosen oder Verbotene Liebe oder ähnlichen SCHEISS drehen und senden und dafür minderbegabte und minderbemittelte deutsche Schauspieler mit deutlich zu hohen Gagen durchfüttern...).

Nachdem eine Zwangsanmeldung für mich und meine Frau gekommen ist habe ich mir gedacht: dann halt Daten etc. angeben (noch ein paar Monate freuen da es nur für die neue Wohnung ab Mai 14 gilt erstmal) und fertig.
Aber natürlich sind die komplett unfähig, so dass jetzt meinr Frau und mir (jeweils separat) eine Kostenaufstellung von Mai bis Oktober ins Haus geflattert ist.
Wie sage ich denen jetzt, dass die bescheuert sind (wahrscheinlich arbeiten dort nur geistig minderbemittelte) - und die gefälligst deren eigene Post mal lesen sollen.

Ich habe es telefonisch probiert - aber natürlich alle (beiden?) Leitungen dauerbelegt (6,5 cent pro Minute aus dem Festnetz - schon da zeigt sich, dass das ein reiner Abzockladen ist, aber um dort meinen Frust loszuwerden wären mir die 2-3 Euro und die heisere Stimme morgen egal gewesen).

Was mache ich jetzt wohl besser:
- Email mit Aufforderung nicht geistig verblödete die Arbeit machen zu lassen und mal die eigene Post zu lesen - inklusive einer Aufforderung meine Mail doppelt zu bestätigen (einmal den eingang, einmal wenn sie den Inhalt verstanden haben)
- oder einfach nur warten und mit dem Zettel den Arsch abwischen und denen das Resultat per Post zuschicken (ist sowas eigentlich verboten)?
 
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Ist bei den Briefen nicht immer so ein Formular dabei, wo man sowas ankreuzen kann wie "bei mir im Haushalt zahlt schon jemand" und dann die Kundennr (oder wie sich das bei denen schimpft) desjenigen angibt?
 
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Das geht auch irgendwo online, eigene Nummer angeben und wer im Haushalt schon zahlt, fertig.
 
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Ist bei den Briefen nicht immer so ein Formular dabei, wo man sowas ankreuzen kann wie "bei mir im Haushalt zahlt schon jemand" und dann die Kundennr (oder wie sich das bei denen schimpft) desjenigen angibt?

Ich habe das im Brief ja angegeben - trotzdem jetzt die Rechnung an beide... Die sind einach zu dämlich.

Werde online mal nachsehen, danke für den Tipp
 
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lolo wie geil ist das denn.

Sehr geehrter Herr Konstantinopel-Eberthagen-Strunzkunz,

Sie haben am 17.09.2014 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt. Dieser ist am 26.09.2014 eingegangen.

Ihren Unterlagen entnehmen wir, dass Sie nicht bei den Eltern wohnen und Ihnen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt wird.

Sie werden für die Zeit

vom 01.01.2013 - 30.09.2014

von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist...blablabla...muss ich erstmal lesen.

Das lustige ist, dass ich erst seit 1.10.2013 überhaupt studiere.

Ich würde mal sagen: GG :D
 
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man haett ja auch einfach mal ins gesetz gucken koennen, steht ja dick und fett drin das bafoeg-empfaenger (neben einer reihe anderer ausnahmen) befreit werden. nichts ueberraschendes hier.

ich nehme an du hast vor der zeit des studiums weiter bei deinen eltern und nicht in einer eigenen wohnung gelebt (oder diese nicht umgemeldet), ansonsten verwirrt mich das sie dich auch fuer den zeitraum davor befreien. aber gut fuer dich :D
 
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Natürlich ist mir klar, dass sie BaföG-Empfänger befreien du Schlaumeier. Aber wie geschrieben wäre es richtig, wenn sie mich höchstens vom Beginn des Studiums befreit hätten und nicht rückwirkend bis zur Gesetzesänderung bezogen auf die Haushalte. Ich finde weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §4 Abs. 1 Nr. 5a, noch im Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland einen Hinweis darauf warum sie mich soweit zurückbefreien.

Diesbezüglich könnte es dann nur noch Verordnungen geben die ich jetzt so nicht kenne, in denen eben genau dies steht. Oder sie haben da einen Fehler gemacht.

Nichtsdestotrotz bin ich ziemlich froh über diesen Verwaltungsakt.
 
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Sind vermutlich einfach davon ausgegangen das du vorher zuhause gewohnt hast und da wurde ja wahrscheinlich gezahlt.
 
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Noe, die wussten das eigentlich schon mit der neuen Wohnung, da das Einwohnermeldeamt denen ja Bescheid gegeben hat. Da kam dann recht zeitnah noch 2012 nen Brief mit der Anmeldung.

Aber ich denke mal, dass ich dann einfach Glück hatte und sie, dadurch das ich nie reagiert habe, vielleicht so etwas in der Art annehmen mussten. Weiß der Teufel.
 

Clay

Broodwar-Forum
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shit just got real...
Bezahlen tu ich natürlich frühstens bei der drölften mahnung.
Kann ich eigentlich versuchen vorzutäuschen mit irgendwem hier im haus zusammenzuwohnen der schon zahlt?
 
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Ich denke schon, könnte aber ernsthafte Probleme geben, wenn die mal ernsthaft nachprüfen.
 
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die wohnung ist unter deinem namen gemeldet, also musst du i.d.R. auch dafuer aufkommen.

wenn du angibst eine 2te person wuerde den betrag in deiner wohnung schon entrichten, werden sie nach der beitragsnummer/beitragskonto dieser person fragen und es dann abgleichen. leicht ueberpruefbar. sieht also schlecht aus.
 
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