Brauchen wir öffentlichen Rundfunk?

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Ich weiß halt, dass ich zahlen muss. Rege mich nur drüber auf.
 
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Was hast du denn erwartet ? Dass die dich nicht anschreiben, dass die dich einfach vergessen bei der Abgleichung der meldedaten? Willst du denn zahlen oder nicht ? Von "müssen" kann ja erstmal keine rede sein.
 

Zsasor

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ach man muss also nicht zahlen?
was soll man denn deiner meinung nach machen? ignorieren? antworten, dass man nicht zahlen will?
du solltest das vielleicht mal näher erläutern.
 
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um den beitrag kommt man nicht drumrum, zumindest rechtlich gesehen (ausnahmen hat der gesetzgeber im entsprechenden gesetz vorgesehen, treffen hier aber wohl nicht zu). es wurden bisher auch alle klagen von verwaltungsgerichten zu dem thema abgeschmettert, u.a. auch schon vom bayerischen verfassungsgerichtshof vor nicht allzu langer zeit. es bleibt eig im prinzip nur noch das bundesverfassungsgericht als letzte 'hoffnung', aber die wuerde ich ehrlich gesagt nicht hegen. also leute vergesst es erstmal! wenn ueberhaupt ist es eine politische frage, keine rechtliche mehr.

beweispflicht und der ganze rotz sind auch obsolet, da das innehaben einer wohnung als anknuepfungspunkt voellig ausreicht. haste wohnung, haste schulden. punkt. das war ja der ganze sinn der gesetzesaenderung, DAMIT die beweispflicht eben wegfaellt (vorher bestand sie ja) und das eintreiben des geldes einfacher wird.

einzige mir bekannte "moeglichkeit" ist, sich einfach nicht ummelden wenn man z.b. vorher den wohnsitz bei den eltern hatte (da beitrag nur pro wohnung und nicht pro person gilt, ist die schuld ja meist durch die eltern bereits beglichen).
kenne viele die sich nicht haben ummelden lassen (meistens aber nur aus faulheit/unwissen) und schlicht keine briefe bekommen. bekommen briefe an ihren alten wohnsitz wo meist die eltern sind, und dann reicht der verweis auf die eltern als beitragszahler. bringt aber halt andere nachteile mit sich (bußgelder u.a., falls es rauskommt ist ohnehin dick nachzahlung am rise).

WAS man allerdings tun kann ist das ganze so lange wie moeglich hinaus zu zoegern und darauf hoffen, dass sich die politische landschaft aendert und/oder ein gericht doch mal zu einem anderen ergebnis kommt. geht wie folgt:
ohne jegliche sorgen kannst du alle briefe ignorieren, solange sie keinen rechtsbehelf enthalten. sieh' sie bis dahin einfach schlicht als 'infopost', was sie auch sind (aka muell meinetwegen). sollte ein rechtsbehelf beiliegen musst du allerdings reagieren (in dem fall widerspruch falls du immer noch kein bock hast zu zahlen und ggfs. spaeter klage vor dem verwaltungsgericht). tust du das nicht, bekommen sie einen vollstreckbaren titel gegen dich und dann gibts iwann inkasso/gerichtsvollzieher usw. macht semi bock.
vorsicht: die halsabschneider schicken gerne auch auf erfolgten widerspruch deinerseits dreist weiterhin zahlungsforderungen mit rechtsbehelf, weil buerger einfach unwissend sind. du tust gut daran jedem einzelnen fein saeuberlich und unterschrieben (!) zu widersprechen, ansonsten kommt die vollstreckung auch wenn du vorher schon einem brief widersprochen hast und noch kein widerspruchsbescheid erging. an so 'methoden' merkt man aber ganz deutlich, aus welcher ecke der beitragsservice kommt ...

wenn man den ganzen prozess vom ersten brief an konsequent durchzieht, immer spaetmoeglichst (aber fristgerecht) widerspruch und klage einreicht schlaegt man damit locker ein jahr tot ohne zahlen zu muessen. zwar entfaellt die aufschiebende wirkung des widerspruchs/klage bei oeffentlichen abgaben siehe § 80 Abs. 2 Nr. 1 (konkret bedeutet das einfach, dass man auch waehrend das widerspruchs/klageverfahren laeuft zur zahlung verplfichtet ist), aber man hat mit § 80 Abs. 4 noch spielraeume das aussetzen zu lassen.
in einem jahr kann viel passieren, oder auch gar nichts. muss man selber wissen, obs einem das wert ist.

€: persoenliche anmerkung noch ... eins steht allerdings fest: wuerden alle buerger den oben beschriebenen weg gehen (und nicht einfach nachgeben), waeren saemtliche gerichte hoffnungslos ueberfordert und die politik gezwungen was zu aendern. bleibt aber leider, wie immer in diesem land, eine wunschvorstellung.
 
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um den beitrag kommt man nicht drumrum, zumindest rechtlich gesehen (ausnahmen hat der gesetzgeber im entsprechenden gesetz vorgesehen, treffen hier aber wohl nicht zu). es wurden bisher auch alle klagen von verwaltungsgerichten zu dem thema abgeschmettert, u.a. auch schon vom bayerischen verfassungsgerichtshof vor nicht allzu langer zeit. es bleibt eig im prinzip nur noch das bundesverfassungsgericht als letzte 'hoffnung', aber die wuerde ich ehrlich gesagt nicht hegen. also leute vergesst es erstmal! wenn ueberhaupt ist es eine politische frage, keine rechtliche mehr.

beweispflicht und der ganze rotz sind auch obsolet, da das innehaben einer wohnung als anknuepfungspunkt voellig ausreicht. haste wohnung, haste schulden. punkt. das war ja der ganze sinn der gesetzesaenderung, DAMIT die beweispflicht eben wegfaellt (vorher bestand sie ja) und das eintreiben des geldes einfacher wird.

einzige mir bekannte "moeglichkeit" ist, sich einfach nicht ummelden wenn man z.b. vorher den wohnsitz bei den eltern hatte (da beitrag nur pro wohnung und nicht pro person gilt, ist die schuld ja meist durch die eltern bereits beglichen).
kenne viele die sich nicht haben ummelden lassen (meistens aber nur aus faulheit/unwissen) und schlicht keine briefe bekommen. bekommen briefe an ihren alten wohnsitz wo meist die eltern sind, und dann reicht der verweis auf die eltern als beitragszahler. bringt aber halt andere nachteile mit sich (bußgelder u.a., falls es rauskommt ist ohnehin dick nachzahlung am rise).

WAS man allerdings tun kann ist das ganze so lange wie moeglich hinaus zu zoegern und darauf hoffen, dass sich die politische landschaft aendert und/oder ein gericht doch mal zu einem anderen ergebnis kommt. geht wie folgt:
ohne jegliche sorgen kannst du alle briefe ignorieren, solange sie keinen rechtsbehelf enthalten. sieh' sie bis dahin einfach schlicht als 'infopost', was sie auch sind (aka muell meinetwegen). sollte ein rechtsbehelf beiliegen musst du allerdings reagieren (in dem fall widerspruch falls du immer noch kein bock hast zu zahlen und ggfs. spaeter klage vor dem verwaltungsgericht). tust du das nicht, bekommen sie einen vollstreckbaren titel gegen dich und dann gibts iwann inkasso/gerichtsvollzieher usw. macht semi bock.
vorsicht: die halsabschneider schicken gerne auch auf erfolgten widerspruch deinerseits dreist weiterhin zahlungsforderungen mit rechtsbehelf, weil buerger einfach unwissend sind. du tust gut daran jedem einzelnen fein saeuberlich und unterschrieben (!) zu widersprechen, ansonsten kommt die vollstreckung auch wenn du vorher schon einem brief widersprochen hast und noch kein widerspruchsbescheid erging. an so 'methoden' merkt man aber ganz deutlich, aus welcher ecke der beitragsservice kommt ...

wenn man den ganzen prozess vom ersten brief an konsequent durchzieht, immer spaetmoeglichst (aber fristgerecht) widerspruch und klage einreicht schlaegt man damit locker ein jahr tot ohne zahlen zu muessen. zwar entfaellt die aufschiebende wirkung des widerspruchs/klage bei oeffentlichen abgaben siehe § 80 Abs. 2 Nr. 1 (konkret bedeutet das einfach, dass man auch waehrend das widerspruchs/klageverfahren laeuft zur zahlung verplfichtet ist), aber man hat mit § 80 Abs. 4 noch spielraeume das aussetzen zu lassen.
in einem jahr kann viel passieren, oder auch gar nichts. muss man selber wissen, obs einem das wert ist.

# das fasst die Situation, leider, nochmal treffend zusammen.
 
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ach man muss also nicht zahlen?
was soll man denn deiner meinung nach machen? ignorieren? antworten, dass man nicht zahlen will?
du solltest das vielleicht mal näher erläutern.

Auf keinen Fall in irgendeinerweise mit denen kommunizieren. Nach derzeitigem Stand sind ja bislang nur allerhand verschiedene Briefe (ich habe glaube mittlerweile 5 verschiedene Briefe bekommen) versendet worden mit "Bittstellcharakter". Den letzten den ich bekommen habe lautete in etwa "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart. Die nächste Rate wird am ... Juli fällig". In keinen dieser Briefe befinden sich Rechtsbehelfsbelehrungen. Somit wird man auch bisweilen nicht gezwungen aktiv zu werden. Bisher wurde so ein Brief - der den Anforderungen genügt - auch noch niemanden zugestellt, soweit ich weiß.
Auch kann der Beitragsservice - anders als die nicht mehr bestehende - GEZ nicht mehr selbst vollstrecken.

Zumindest kann man mit der "Ignoriermethode" das ganze wie JayJoy bereits sagte durchaus weit hinauszögern und im Endeffekt - sofern es jemals gekippt wird, Geld sparen.
Bisher wurden in den Ländern Rheinland-Pfalz und Bayern, in denen Popularklagen möglich sind, der Rechtsweg vor den besagten Länderverfassungsgerichtshöfen bestritten. Leider ohne Erfolg, denn die Gerichte haben sich mit den essentiellen Fragen der Bundesverfassungsmäßigkeit (gewollt) nicht auseinandergesetzt. Demnach bleibt nur der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Dies stellt ein mühseeliges Durchzergen durch die Instanzen dar, welches nicht von heute auf morgen bewältigt wird, denn die Mühlen der Verwaltungsgerichtsbarkeit drehen sich nur langsam. Wie der aktuelle Stand ist, weiß ich selber nicht. Soweit ich aber weiß wurden bisher nur die Verwaltungsgerichte erstinstanzlich tätig, von denen ich einige Urteile durchgelesen habe. Demnach ist es noch ein weiter Weg bis zum Bundesverfassungsgericht.
Wird das Ganze nun dann gekippt, wird es schlecht aussehen für die Leute, die dann schon brav gezahlt haben. Die werden ihr Geld nicht zurückbekommen.
 
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[...] In keinen dieser Briefe befinden sich Rechtsbehelfsbelehrungen. Somit wird man auch bisweilen nicht gezwungen aktiv zu werden. Bisher wurde so ein Brief - der den Anforderungen genügt - auch noch niemanden zugestellt, soweit ich weiß [...]

nunja ich sag mal so, wenn bereits widerspruchsverfahren liefen und bereits erstinstanzliche klageentscheidungen von verwaltungsgerichten vorliegen, wurden schon definitiv briefe mit rechtsbehelf verschickt :ugly: ohne jene waere der klageweg zum verwG ja gar nicht geoeffnet.
mach dir da keine illusionen, frueher oder spaeter (bei dir jetzt eher frueher) wird so einer auch dich treffen. davon kannst du ganz sicher ausgehen. und dann wirst du auch reagieren muessen, andernfalls kommen weitere mahnverfahren + vollstreckungsmaßnahmen aka gerichtsvollzieher. spannend in der hinsicht ist aber, dass der beitragsservice als koerperschaft rechtlich nicht klar definiert ist. das koennte wichtig werden wenn dann mal son heini vor der tuer steht. aus diesem grund hat der beitragsservice auch keine moeglichkeit ordnungswidrigkeitsstrafen festzusetzen, weil dies nur oeffentlichen organen vorbehalten ist. und so eines ist der beitragsservice nicht. deswegen auch meine anmerkung aus welcher ecke der beitragsserive kommt ... die methoden/drohungen mit denen sie vorgehen ist die sprache eines unternehmens welches knete haben will, um es mal ganz dumm auszudruecken. eine oeffentliche behoerde wuerde sich bei geldeintreibung nicht, nie und niemals so auffuehren. bei jenen waere die sache aber GANZ schnell gegessen.

es ist außerdem mehr als fragwuerdig ob ein gerichtsvollzieher dem pfaendungsauftrag ueberhaupt nachkaeme, weil die angelegenheit theoretisch ja gar nicht beednet werden kann, sprich er muesste ggfs. jeden monat dort antanzen. das kann ich mir beim besten willen nicht ausmalen :D und falls sie ein inkasso-unternehmen beauftragen und mahngebuehren erheben aber letzlich auch egal, weil die haben erst recht 0 befugnisse. aber das ufert jetzt aus ... zsfg.: nicht einschuechtern lassen!
festzuhalten bleibt aber dennoch: der beitragsservierce ist aufgrund der eindeutigen gesetzeslage konsequent und wenig zimperlich. ich haette lieber auch bessere neuigkeiten, aber der drops ist in der hinsicht momentan halt gelutscht.
falls du vor hast zu widersprechen empfehle ich dir schon langsam gedanken ueber deine begruedung zu machen. je fundierter und ausufernder, desto nerviger fuer den beitragsservice, desto mehr zeit. nicht vergessen: kostenlos ist das ganze aber nicht!

uebrigens jedem zu empfehlen der wissen will was konkret auf ihn zukommen kann dieser blog hier: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

da sieht man ganz schoen wie das alles real ablaeuft wenns mal soweit ist. typ hat uebrigens aus gewissensgruenden geklagt und ich finde seine begruendung 1 A. auch wirklich gut recherchiert :D
 
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uebrigens jedem zu empfehlen der wissen will was konkret auf ihn zukommen kann dieser blog hier: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

da sieht man ganz schoen wie das alles real ablaeuft wenns mal soweit ist. typ hat uebrigens aus gewissensgruenden geklagt und ich finde seine begruendung 1 A. auch wirklich gut recherchiert :D
Da bin ich echt mal gespannt, wie das ausgeht. Die Begründung ist mir zwar ganz neu, aber durchaus nachvollziehbar.
Ich habe bisher noch nicht einen Cent/Pfennig an die Verbrecherbande gezahlt. Wenn es irgendwann mal so weit sein sollte, dass ich nicht drum rum komme, hoffe ich auf eine erfolgreiche Klage :)
 
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nunja ich sag mal so, wenn bereits widerspruchsverfahren liefen und bereits erstinstanzliche klageentscheidungen von verwaltungsgerichten vorliegen, wurden schon definitiv briefe mit rechtsbehelf verschickt :ugly: ohne jene waere der klageweg zum verwG ja gar nicht geöffnet.

Das ist nicht richtig. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung lässt den VA (unabhängig der Frage ob es überhaupt ein VA ist) nicht automatisch rechtswidrig oder gar nichtig werden. Das führt auch nicht dazu, dass man nicht mit einem Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid vorgehen kann (falls das entsprechende land ein widerspruchsverfahren überhaupt vorsieht) oder gar schliesslich nicht klagen könne. Woher hast du denn dein Halbwissen?

Hast du irgendwo denn einen Link zu einem Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung? Ich habe noch keinen bei mir oder meinem Umfeld gesehen und ich bekomme bereits Post von denen seit über einem Jahr.
 
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Das ist nicht richtig. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung lässt den VA (unabhängig der Frage ob es überhaupt ein VA ist) nicht automatisch rechtswidrig oder gar nichtig werden. Das führt auch nicht dazu, dass man nicht mit einem Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid vorgehen kann (falls das entsprechende land ein widerspruchsverfahren überhaupt vorsieht) oder gar schliesslich nicht klagen könne. Woher hast du denn dein Halbwissen?

watt? weißt du ueberhaupt was ein VA ist :ugly: bei deiner bisherigen post handelt es sich nicht einmal um VA's, weil sie ueberhaupt keine rechtswirkung entfalten. das sind leere zahlungserinnerungen und nicht zahlungsbescheide wie du im beitrag schreibst. natuerlich kann (und sollte) man gegen diese bescheide vorgehen, aber die liegen dir offensichtlich (noch) nicht vor. du bringst da gerade gewaltig was durcheinander. die zahlungserinnerungen ( =/= bescheide !) die du aktuell erhaelst beinhalten noch keinerlei beschwer (und deswegen auch keinen rechtsbehelf). es "ergeht" mit denen noch nichts gegen dich, dessen du dich entledigen muesstest. eine klage dagegen wuerde vom verwG gar nicht angenommen (wozu auch?! haben eh schon genug zu tun ..) und scheitert an der zulaessigkeit. du kannst es ja gerne mal machen wenn dir langweilig ist :) also da stellt sich die frage nach der rechtswidrigkeit oder nichtigkeit doch gar nicht, diese 'infopost' von dir ist rechtlich voellig irrelevant (weswegen man sie auch ignorieren kann und sollte).

die sache aendert sich aber wenn statt zahlungserinnerungen beitragsbescheide ergehen. da haben wir jetzt naemlich den klassischen VA gegen den rechtlich vorgegangen werden kann (und erst nur gegen diesen, nicht gegen die 'infopost'!). diese belastenden zahlungsbescheide (VA) sind mit einer rechtsbehelfsbelehrung zu versehen (§ 37 VwVfG, kA jetzt welcher absatz genau). wenn die rechtsbehelfsbelehrung fehlt ist der VA zwar nicht gleich rechtswidrig, das stimmt, aber fuer den buerger verlaengert sich die widerspruchsfrist dann auf ein jahr. man halt also dann ein jahr zeit dagegen vorzugehen. sollte es kein widerspruchsverfahren geben (in nordrhein westfalen praktisch abgeschafft), kann man direkt den klageweg beschreiten (mittels anfechtungsklage in dem fall).

Hast du irgendwo denn einen Link zu einem Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung? Ich habe noch keinen bei mir oder meinem Umfeld gesehen und ich bekomme bereits Post von denen seit über einem Jahr.

klar. vorweg: ist nicht mein brief, der herr erklaert aber seine ausdrueckliche zustimmung zur verbreitung und stellt sie letzlich auch selber oeffentlich ins netz.

forum.jpg


von diesen wurden schon etliche rumgeschickt, auch in meinem bekanntenkreis. bei manchen dauerts laenger, bei manchen kuerzer, der ÖR hat halt auch nicht unbedingt bock da gleich VA's regnen zu lassen weil das natuerlich alles zeit und nerven kostet.
wie gesagt, erst gegen solch einen brief sind rechtsbehelfe ueberhaupt erst drin und sinnvoll (weswegen es auch schon zahlreiche verwG urteile gibt). und bei jenen briefen dann sollte man auch reagieren!
so ein briefchen wird jeden hier iwann treffen wenner nicht zahlt (es sei denn die gesetzeslage aendert sich), da kannste machen was du willst :)
 
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ganz kurz nochmal:
wir haben scheinbar aneinander vorbeigeredet und ich hab gestern unterwegs schnell getippt und zwei gedanken in einen verpackt.

ich habe mich offensichtlich oben auf deine aussage bezogen, dass der rechtsweg über die vg nur zulässig ist, wenn der va eine rechtsbehelfsbelehrung enthält. das stimmt aber so nicht. eine rechtsbehelfsbelehrung begründet nicht automatisch einen va. es ist kein zwingendes merkmal eines va, kann jedoch ein indiz für diesen sein. wie du jetzt richtig schreibst, kann ich gegen verwaltungsakte ohne rechtsbehelfsbelehrung vorgehen, was anderes schreibe ich nicht.

ich habe das mit den rechtmitteln über den vgw nicht groß verfolgt, sodass ich dachte, dass noch keine masshaften gebührenbescheide verschickt wurden. vielmehr bin ich davon ausgegangen, dass die klagewilligen leute - anfang letzten jahres - entweder a) gegen die ledigliche zahlungsaufforderung vorgegangen sind (z.B. durch widerspruch und der rundfunkbeitragsservice trotz fehlen eines VA-Charakters der zahlungserinnerung einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, was den klageweg eröffnen würde) oder b) den rundfunkbeitragsservice aufgefordert haben, den bescheid zu erlassen, um anschließend rechtsmittel gegen den bescheid einzulegen.

jedenfalls schonmal gut zu wissen, dass wohl doch schon ne vielzahl von bescheiden rausgegangen ist.
 
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ok, ich dachte mir eh schon das wir aneinander vorbeireden, hier muss ich aber dennoch mal kurz einhaken, bitte verzeih :D

entweder a) gegen die ledigliche zahlungsaufforderung vorgegangen sind (z.B. durch widerspruch und der rundfunkbeitragsservice trotz fehlen eines VA-Charakters der zahlungserinnerung einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, was den klageweg eröffnen würde)

wir hatten ja schon festgestellt, dass ne klage auch ohne rechtsbehelf moeglich ist. allerdings gilt das nicht fuer den widerspruch. man kann nicht gegen etwas widersprechen, das gar nicht festgesetzt wurde :ugly: das ein buerger dann dennoch widerspricht und der ÖR ihm daraufhin nen bescheid zukommen laesst, KANN passieren, ist aber selten. aber ja, es ist moeglich. absolut korrekt.
grundsaetzlich jedoch: ein widerspruchsverfahren ist erst dann eroeffnet, wenn der VA eine beschwer enthaelt. rechtsschutz fuer faelle in denen das widerspruchsverfahren noch nicht eroeffnet ist ueber den verwaltungsrechtsweg sind dann nur noch ueber die feststellungsklage zu erreichen.
sprich der buerger will wissen ob die zahlungsaufforderungen, ohne das sie noch eine konkrete beschwer in form einer festsetzung enthielten, rechtmaeßig sind. d.h. das gericht prueft dann auf antrag, ob diese infopost ueberhaupt mit dem recht vereinbar ist. das waere der korrekte klageweg den man waehlen muesste, wenn kein rechtsbehelf vermerkt ist.
problem:

subsidiaritaet. der klaeger soll erstmal moegliche klagewege ausschoepfen bevor er zur feststellungsklage greift. warum? ganz einfach ... wenn er die moeglichkeit hat anderweitig rechtsschutz in der selben sache zu erlangen, dann waere es fuer ein verwaltungsgericht eine unnoetige belastung sein anliegen zu pruefen. und das ist gegeben. denn der buerger kann sobald ein bescheid ergeht mit einer anfechtungsklage vorgehen.
es waere also unpraktikabel: zuerst stellt das gericht mittels feststellungsklage fest, dass die zahlunsgerinnerungen rechtens sind. anschließend bekommt der klaeger einen bescheid und klagt dann nochmal mittels anfechtsungsklage (welche offensichtlich aussichtslos ist). das waeren schon 2 verfahren, von denen eins haette komplett wegfallen koennen. aus diesem grund wird so eine 'feststellungsklage' vor dem VG meist an der zulaessigkeit scheitern.

so uebrigens genau geschehen beim VG potsdam zum thema rundfunkbeitrag. da hatte der klaeger genau diesen weg gewaehlt, hatte noch keine beschwer (also noch keinen konkreten bescheid) wollte aber trotzdem klagen. das gericht hat in seinen ausfuehrungen zweifel an der zulaessigkeit (!) geaeußert, in der sache aber letzlich doch entschieden weil die rechtslage eindeutig ist. da war es mal nett. (weiß das AZ des urteils jetzt nicht mehr, aber wenn du 'VG potsdam runfunkbeitrag' googelst solltest du das originale urteil finden).

so jetzt zieh ich mich aber auch wirklich zurueck, sonst verkommt das hier noch zur VerwR-lesung. ueber die essentialia negotii besteht ja ohnehin schon einigkeit.
 
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ok, ich dachte mir eh schon das wir aneinander vorbeireden, hier muss ich aber dennoch mal kurz einhaken, bitte verzeih :D



wir hatten ja schon festgestellt, dass ne klage auch ohne rechtsbehelf moeglich ist. allerdings gilt das nicht fuer den widerspruch. man kann nicht gegen etwas widersprechen, das gar nicht festgesetzt wurde :ugly: das ein buerger dann dennoch widerspricht und der ÖR ihm daraufhin nen bescheid zukommen laesst, KANN passieren, ist aber selten. aber ja, es ist moeglich. absolut korrekt.
grundsaetzlich jedoch: ein widerspruchsverfahren ist erst dann eroeffnet, wenn der VA eine beschwer enthaelt. rechtsschutz fuer faelle in denen das widerspruchsverfahren noch nicht eroeffnet ist ueber den verwaltungsrechtsweg sind dann nur noch ueber die feststellungsklage zu erreichen.
sprich der buerger will wissen ob die zahlungsaufforderungen, ohne das sie noch eine konkrete beschwer in form einer festsetzung enthielten, rechtmaeßig sind. d.h. das gericht prueft dann auf antrag, ob diese infopost ueberhaupt mit dem recht vereinbar ist. das waere der korrekte klageweg den man waehlen muesste, wenn kein rechtsbehelf vermerkt ist.
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subsidiaritaet. der klaeger soll erstmal moegliche klagewege ausschoepfen bevor er zur feststellungsklage greift. warum? ganz einfach ... wenn er die moeglichkeit hat anderweitig rechtsschutz in der selben sache zu erlangen, dann waere es fuer ein verwaltungsgericht eine unnoetige belastung sein anliegen zu pruefen. und das ist gegeben. denn der buerger kann sobald ein bescheid ergeht mit einer anfechtungsklage vorgehen.
es waere also unpraktikabel: zuerst stellt das gericht mittels feststellungsklage fest, dass die zahlunsgerinnerungen rechtens sind. anschließend bekommt der klaeger einen bescheid und klagt dann nochmal mittels anfechtsungsklage (welche offensichtlich aussichtslos ist). das waeren schon 2 verfahren, von denen eins haette komplett wegfallen koennen. aus diesem grund wird so eine 'feststellungsklage' vor dem VG meist an der zulaessigkeit scheitern.

so uebrigens genau geschehen beim VG potsdam zum thema rundfunkbeitrag. da hatte der klaeger genau diesen weg gewaehlt, hatte noch keine beschwer (also noch keinen konkreten bescheid) wollte aber trotzdem klagen. das gericht hat in seinen ausfuehrungen zweifel an der zulaessigkeit (!) geaeußert, in der sache aber letzlich doch entschieden weil die rechtslage eindeutig ist. da war es mal nett. (weiß das AZ des urteils jetzt nicht mehr, aber wenn du 'VG potsdam runfunkbeitrag' googelst solltest du das originale urteil finden).

so jetzt zieh ich mich aber auch wirklich zurueck, sonst verkommt das hier noch zur VerwR-lesung. ueber die essentialia negotii besteht ja ohnehin schon einigkeit.

Dennoch danke für diesen recht detaillierten Einblick.
 
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Jeden Mittwoch ab 19 Uhr treffen wir uns in Gardelegen, Hopfenstraße 4 im "Grillhaus Gardelegen" (am Scotti-Netto). Dort ist jeder herzlich willkommen. Wir diskutieren über Wege und Lösungsmöglichkeiten die Rechtsbeugung zu unterbinden.
:D

http://heimatundrecht.de/stammtisch
Bevor ich mich mit solchen "rechtlichen Argumenten" blamiere, zahl ich lieber das Doppelte.
 
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Fehlt eigentlich nur noch das der tote Axel Stoll um die Ecke kommt und "GEZ ist angewandte Physik" krakeelt.
 
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Dann doch lieber weiter zahlen, anstatt sich als Vollidiot zu outen.
Du kannst mal schön die Fresse halten, mit Gefolgschaft deiner couleur würd ich mich nicht mal in eine Reihe stellen wenn es gegen Kindermissbrauch geht.
 
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Womit hier jetzt jeder seinen Einzeilerflame mal vom Stapel lassen konnte. Nun zurueck zu wichtigeren Themen.
 
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sers leute,

bin erst vor kurzem auf ein sehr vielversprechendes urteil vom LG tuebingen gestoßen, das ich hier nocht nicht sah. die kurzfassung: zahlungsbescheide leiden an erheblichen formfehlern und stellen keine verwaltungsakte dar, sind somit in einem vollstreckungsersuch als titel nicht brauchbar. konkret heißt das: wer sich bisher weigert, muss auch (bisher) keine vollstreckung befuerchten. und wenn der GV dann doch mal klopfen sollte, dann kann man ihn mangels rechtsgrundlage einfach wegschicken.

tja mal wieder was gelernt ... dachte ich doch bisher noch selber ein zahlungsbescheid wuerde als VA durchgehen. aber wenn ich mir das urteil so durchlese, sind die formfehler wieder eigentlich so offensichtlich und amateurhaft, dass ich mich frage wie ich nicht selber drauf kommen konnte :ugly:
jedenfalls bestaetigt es meine meinung wieder einmal ... der BS ist eine simple firma die mittels angstmachung gelder eintreibt, hat rechtlich aber nur sehr bedingt ihre hausaufgaben erledigt.
das urteil hat sehr wenig aufsehen erregt (warum wohl) und auch ich bin mehr zufaellig drueber gestolpert. der BS wird darauf reagieren MUESSEN, ansonsten kann jeder halbwegs informierte buerger (bisher) voellig legal darauf scheißen. oder aber der BS wird einfach aufs urteil pfeifen mangels aufklaerung in der bevoelkerung (realistischere variante).

wer sich das urteil komplett durchlesen will (empfehlenswert), link: http://openjur.de/u/708173.html

edit: weiter oben sah ich die stammtischfreunde rechtlichen nonsens verzapfen. das video ist zwar ganz unterhaltsam und der GV war ahnungslos hoch 10 und war tatsaechlich unrechtens vor ort (wohlgemerkt aus teils anderen gruenden), aber ganz ehrlich: lasst es. vor allem der muell mit dem "ZPO gilt nicht mehr" etc pp ist absoluter schwachsinn und zusammengedichteter bloedsinn. wenn da einmal ein halbwegs smarter GV steht und nicht sone verdammte landkartoffel, dann wirds haarig. vertraut lieber offiziellen urteilen eines gerichts, wie dem obigen zb ...
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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https://www.youtube.com/watch?v=zuBNBQGaPt4&feature=youtu.be

Hier wurde unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen der "Vollstreckungsbeamte" vor der Tür abgewiesen. Wir setzen dem Rechtsbruch ein Ende.

ach du meine güte was für eine peinliche veranstaltung wegen ein paar hundert euros :ugly2:

"wat willste denn da deinen enkeln mal sagen, wenn die fragen: opa, warum hast du denn damals nichts unternommen?" als ob die gegen hitler kämpfen :rofl:

"die BRD gesetze sind erloschen, wir haben jetzt deutschland" - alter. was für VOLLIDIOTEN ahahahaha
 
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jep, das ist indeed haarstraeubend was die da zum teil verzapft haben ....
 

Clay

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ach ficken, hatte heute auch den ersten Brief im Kasten...
ist natürlich direkt im Altpapier gelandet.
Ich frag mich nur wieso der scheiß grade jetzt kommt, wohne bald 3 Jahre in der Wohnung und war von Anfang an auch gemeldet :(
 
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ach ficken, hatte heute auch den ersten Brief im Kasten...
ist natürlich direkt im Altpapier gelandet.
Ich frag mich nur wieso der scheiß grade jetzt kommt, wohne bald 3 Jahre in der Wohnung und war von Anfang an auch gemeldet :(

hier ist der grund laut rundfunkbeitrag.de

Die notwendigen Daten wurden von den Einwohnermeldeämtern am 3. März 2013 ermittelt. Dabei handelt es sich um rund 70 Millionen Datensätze. Die Daten mit Stand 3. März 2013 können jedoch aufgrund der Datenmenge nicht auf einmal übertragen werden. Sie werden daher in insgesamt vier Tranchen aufgeteilt und in den Jahren 2013 und 2014 jeweils im März und im September an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt.[17]

denke mal da bist du gelandet. und ich auch. der erste brief, in dem sie einem 4 wochen nachmeldefrist geben, flog auch bei mir weg.
pünktlich wie ein uhrwerk kam der 2. brief genau zum stichtag, mit nochmal 4 wochen frist (jetzt mitte sep).
kA hier gibts zwar einige tipps (formfehler anfechten usw).
aber WAS TUN?

ärgere mich auch.
 
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Bei mir kam jetzt auch zum ersten Mal ein Brief, der allerdings an meine alte WG ging und mir per Nachsendeauftrag zu meinem jetztigen Wohnsitz (wieder bei den Eltern) zugestellt wurde. Inhalt ist auch "es gibt unter ihrem Namen kein Beitragskonto für diese Wohnung" usw. mit der Androhung, die Wohnung auf meinen Namen anzumelden, wenn ich mich nicht melde.
Aus stroggo's Beitrag entnehme ich, dass die alte Daten vom Einwohnermeldeamt haben und sich halt nun erst melden.

Hatte kurz überlegt, es auszufüllen unter Angabe der richtigen Adresse und dass die Eltern zahlen, aber eigentlich habe ich gar keine Lust mich bei denen überhaupt zu melden.
Sonst kommen die noch auf die Idee rückwirkend von mir was zu fordern, weil für die Wohnung nie jemand gezahlt hat und sämtliche Mitbewohner (Ausländer) schon längst über alle Berge in der Heimat sind. Die haben ihre Briefe auch immer entsorgt.

Kann ich den Brief einfach wegwerfen? Ich wohne ja nicht mehr da. Von daher können sie ja nicht auf mich anmelden, oder nehmen die dann einfach die alten Daten vom Meldeamt...?
 
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Also wenn du nicht reagierst, schicken die dir ohne flachs einfach weiter Rechnungen die eben einfach nur höher werden.
 
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wohne ab 1. oktober in einem studentenwohnheim und in der hausordnung wird man dazu aufgefordert sich selbstständig bei der GEZ zu melden.

"....Diese Geräte sind unverzüglich bei Abschluss des Mietvertrages bei der GEZ anzumelden."

"....Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wird der Mietvertrag zum nächsten 1. des darauffolgenden Monats gekündigt!"

generell ignorieren oder kann es ernsthafte konsequenzen geben (kündigung des mietverhältnis etc)?
gehe jetzt mal nicht davon aus, dass die wohnheimleitung da irgendwelche daten an die GEZ rausgibt..
 
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Wohnheimleitung und GEZ sollten wirklich keine Daten tauschen.
Einfach nicht beim Einwohnermeldeamt melden (denn diese korrupten Steigbügelhalter der kriminellen Wegelagerer leiten Daten weiter) und du hast gute Chancen.

Ob so ein Kündigungspassus überhaupt rechtswirksam ist können dir die Forenjuristen sicherlich sagen. Es klingt für mich erst mal nicht nach einem legitimen Kündigungsgrund und die Mieterschutzrechte in Deutschland sind ja recht weit gefasst.
 

ROOT

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ich hab auch mal in nem wohnheim gewohnt und die haben mich direkt bei der stadtverwaltung gemeldet, hab dann fristen zur wohnsitzanmeldung gestellt bekommen..

ist zwar schon fast 10 jahre her, aber unterschätzt mal nicht was da alles rumgereicht wird.
 

ScorpEUs92

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Konnte bei mir im Einwohnermeldeamt eine Erklärung einreichen, die dem Amt untersagt hat meine Daten weiterzureichen. Hab auch bisher nie was von der GEZ bekommen. Nach Anderthalb Jahren.
 
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mir ist grad eingefallen, dass ich bafög beziehe. also wäre ich ohnehin befreit.

nun ists allerdings so, dass ich schonmal 6 monate lang solche briefchen bekommen (und ignoriert) hab als ich noch in einer anderen wohnung gewohnt habe. daraufhin war ich 1 jahr im ausland und hab seitdem nichts mehr von denen gehört. wenn ich mich jetzt dort anmelde und dann befreien lasse, werden die wohl merken, dass ich bei denen noch ein paar unbeglichene rechnungen habe.
 

ScorpEUs92

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mir ist grad eingefallen, dass ich bafög beziehe. also wäre ich ohnehin befreit.

nun ists allerdings so, dass ich schonmal 6 monate lang solche briefchen bekommen (und ignoriert) hab als ich noch in einer anderen wohnung gewohnt habe. daraufhin war ich 1 jahr im ausland und hab seitdem nichts mehr von denen gehört. wenn ich mich jetzt dort anmelde und dann befreien lasse, werden die wohl merken, dass ich bei denen noch ein paar unbeglichene rechnungen habe.

Zumal man sich rückwirkend maximal 2 Monate befreien kann. Scheiß Zecken.
 
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Aber ich wohne ja nicht mehr da.
Bisher drohen sie nur die Wohnung einfach auf meinen Namen anzumelden, eine Rechnung gibt es nicht.

also wenn die Wohnung nicht auf dich gemeldet ist maybe, ansonsten wars bei mir damals so, dass ich die auvh einfch ignoriert habe weil ich dachte was wollen die bin eh befreit .. Bafoeg.

Ergebnis war, interessiert die nicht im nachinein, wenn du denen das nicht im gleichen Semester meldest schreiben sie dir Rechnungen. Weil trotz der Befreiung ist das Gesetz so, dass die das dann bewilligen aka entscheiden. Strange aber GEZ eben.
Keine Ahnung ob man dann rum klagen kann, hatte ich jedenfalls keinen Bock und die ihr Ziel erreicht.
 
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Gibt es einen legalen weg denen Aufwand / Kosten zu verursachen, die meine Gebühr erreichen / Übersteigen?
So á la: bitte sagt mir was ihr für Daten über mich habt und woher... ?

Soweit, dass ich Mollies werfe bin ich (noch) nicht...
 
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Maybe wurds hier schon verlinkt, hatte irgendwo bei heise mal gelesen wie jemand die GEZ in Cent-Betraegen ueberwiesen hat ohne Angabe seiner Beitragsnummer und jedesmal wenn die wegen seinem Einspruch Unterlagen sehen wollte der denen nen Stapel Papier ueberreicht hat. Ob das alles stimmt keine Ahnung aber lustig waers allemal
 
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