um den beitrag kommt man nicht drumrum, zumindest rechtlich gesehen (ausnahmen hat der gesetzgeber im entsprechenden gesetz vorgesehen, treffen hier aber wohl nicht zu). es wurden bisher auch alle klagen von verwaltungsgerichten zu dem thema abgeschmettert, u.a. auch schon vom bayerischen verfassungsgerichtshof vor nicht allzu langer zeit. es bleibt eig im prinzip nur noch das bundesverfassungsgericht als letzte 'hoffnung', aber die wuerde ich ehrlich gesagt nicht hegen. also leute vergesst es erstmal! wenn ueberhaupt ist es eine politische frage, keine rechtliche mehr.
beweispflicht und der ganze rotz sind auch obsolet, da das innehaben einer wohnung als anknuepfungspunkt voellig ausreicht. haste wohnung, haste schulden. punkt. das war ja der ganze sinn der gesetzesaenderung, DAMIT die beweispflicht eben wegfaellt (vorher bestand sie ja) und das eintreiben des geldes einfacher wird.
einzige mir bekannte "moeglichkeit" ist, sich einfach nicht ummelden wenn man z.b. vorher den wohnsitz bei den eltern hatte (da beitrag nur pro wohnung und nicht pro person gilt, ist die schuld ja meist durch die eltern bereits beglichen).
kenne viele die sich nicht haben ummelden lassen (meistens aber nur aus faulheit/unwissen) und schlicht keine briefe bekommen. bekommen briefe an ihren alten wohnsitz wo meist die eltern sind, und dann reicht der verweis auf die eltern als beitragszahler. bringt aber halt andere nachteile mit sich (bußgelder u.a., falls es rauskommt ist ohnehin dick nachzahlung am rise).
WAS man allerdings tun kann ist das ganze so lange wie moeglich hinaus zu zoegern und darauf hoffen, dass sich die politische landschaft aendert und/oder ein gericht doch mal zu einem anderen ergebnis kommt. geht wie folgt:
ohne jegliche sorgen kannst du alle briefe ignorieren, solange sie keinen rechtsbehelf enthalten. sieh' sie bis dahin einfach schlicht als 'infopost', was sie auch sind (aka muell meinetwegen). sollte ein rechtsbehelf beiliegen musst du allerdings reagieren (in dem fall widerspruch falls du immer noch kein bock hast zu zahlen und ggfs. spaeter klage vor dem verwaltungsgericht). tust du das nicht, bekommen sie einen vollstreckbaren titel gegen dich und dann gibts iwann inkasso/gerichtsvollzieher usw. macht semi bock.
vorsicht: die halsabschneider schicken gerne auch auf erfolgten widerspruch deinerseits dreist weiterhin zahlungsforderungen mit rechtsbehelf, weil buerger einfach unwissend sind. du tust gut daran jedem einzelnen fein saeuberlich und unterschrieben (!) zu widersprechen, ansonsten kommt die vollstreckung auch wenn du vorher schon einem brief widersprochen hast und noch kein widerspruchsbescheid erging. an so 'methoden' merkt man aber ganz deutlich, aus welcher ecke der beitragsservice kommt ...
wenn man den ganzen prozess vom ersten brief an konsequent durchzieht, immer spaetmoeglichst (aber fristgerecht) widerspruch und klage einreicht schlaegt man damit locker ein jahr tot ohne zahlen zu muessen. zwar entfaellt die aufschiebende wirkung des widerspruchs/klage bei oeffentlichen abgaben siehe § 80 Abs. 2 Nr. 1 (konkret bedeutet das einfach, dass man auch waehrend das widerspruchs/klageverfahren laeuft zur zahlung verplfichtet ist), aber man hat mit § 80 Abs. 4 noch spielraeume das aussetzen zu lassen.
in einem jahr kann viel passieren, oder auch gar nichts. muss man selber wissen, obs einem das wert ist.
ach man muss also nicht zahlen?
was soll man denn deiner meinung nach machen? ignorieren? antworten, dass man nicht zahlen will?
du solltest das vielleicht mal näher erläutern.
[...] In keinen dieser Briefe befinden sich Rechtsbehelfsbelehrungen. Somit wird man auch bisweilen nicht gezwungen aktiv zu werden. Bisher wurde so ein Brief - der den Anforderungen genügt - auch noch niemanden zugestellt, soweit ich weiß [...]
Da bin ich echt mal gespannt, wie das ausgeht. Die Begründung ist mir zwar ganz neu, aber durchaus nachvollziehbar.uebrigens jedem zu empfehlen der wissen will was konkret auf ihn zukommen kann dieser blog hier: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
da sieht man ganz schoen wie das alles real ablaeuft wenns mal soweit ist. typ hat uebrigens aus gewissensgruenden geklagt und ich finde seine begruendung 1 A. auch wirklich gut recherchiert
nunja ich sag mal so, wenn bereits widerspruchsverfahren liefen und bereits erstinstanzliche klageentscheidungen von verwaltungsgerichten vorliegen, wurden schon definitiv briefe mit rechtsbehelf verschickt ohne jene waere der klageweg zum verwG ja gar nicht geöffnet.
Das ist nicht richtig. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung lässt den VA (unabhängig der Frage ob es überhaupt ein VA ist) nicht automatisch rechtswidrig oder gar nichtig werden. Das führt auch nicht dazu, dass man nicht mit einem Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid vorgehen kann (falls das entsprechende land ein widerspruchsverfahren überhaupt vorsieht) oder gar schliesslich nicht klagen könne. Woher hast du denn dein Halbwissen?
Hast du irgendwo denn einen Link zu einem Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung? Ich habe noch keinen bei mir oder meinem Umfeld gesehen und ich bekomme bereits Post von denen seit über einem Jahr.
entweder a) gegen die ledigliche zahlungsaufforderung vorgegangen sind (z.B. durch widerspruch und der rundfunkbeitragsservice trotz fehlen eines VA-Charakters der zahlungserinnerung einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, was den klageweg eröffnen würde)
ok, ich dachte mir eh schon das wir aneinander vorbeireden, hier muss ich aber dennoch mal kurz einhaken, bitte verzeih
wir hatten ja schon festgestellt, dass ne klage auch ohne rechtsbehelf moeglich ist. allerdings gilt das nicht fuer den widerspruch. man kann nicht gegen etwas widersprechen, das gar nicht festgesetzt wurde das ein buerger dann dennoch widerspricht und der ÖR ihm daraufhin nen bescheid zukommen laesst, KANN passieren, ist aber selten. aber ja, es ist moeglich. absolut korrekt.
grundsaetzlich jedoch: ein widerspruchsverfahren ist erst dann eroeffnet, wenn der VA eine beschwer enthaelt. rechtsschutz fuer faelle in denen das widerspruchsverfahren noch nicht eroeffnet ist ueber den verwaltungsrechtsweg sind dann nur noch ueber die feststellungsklage zu erreichen.
sprich der buerger will wissen ob die zahlungsaufforderungen, ohne das sie noch eine konkrete beschwer in form einer festsetzung enthielten, rechtmaeßig sind. d.h. das gericht prueft dann auf antrag, ob diese infopost ueberhaupt mit dem recht vereinbar ist. das waere der korrekte klageweg den man waehlen muesste, wenn kein rechtsbehelf vermerkt ist.
problem:
subsidiaritaet. der klaeger soll erstmal moegliche klagewege ausschoepfen bevor er zur feststellungsklage greift. warum? ganz einfach ... wenn er die moeglichkeit hat anderweitig rechtsschutz in der selben sache zu erlangen, dann waere es fuer ein verwaltungsgericht eine unnoetige belastung sein anliegen zu pruefen. und das ist gegeben. denn der buerger kann sobald ein bescheid ergeht mit einer anfechtungsklage vorgehen.
es waere also unpraktikabel: zuerst stellt das gericht mittels feststellungsklage fest, dass die zahlunsgerinnerungen rechtens sind. anschließend bekommt der klaeger einen bescheid und klagt dann nochmal mittels anfechtsungsklage (welche offensichtlich aussichtslos ist). das waeren schon 2 verfahren, von denen eins haette komplett wegfallen koennen. aus diesem grund wird so eine 'feststellungsklage' vor dem VG meist an der zulaessigkeit scheitern.
so uebrigens genau geschehen beim VG potsdam zum thema rundfunkbeitrag. da hatte der klaeger genau diesen weg gewaehlt, hatte noch keine beschwer (also noch keinen konkreten bescheid) wollte aber trotzdem klagen. das gericht hat in seinen ausfuehrungen zweifel an der zulaessigkeit (!) geaeußert, in der sache aber letzlich doch entschieden weil die rechtslage eindeutig ist. da war es mal nett. (weiß das AZ des urteils jetzt nicht mehr, aber wenn du 'VG potsdam runfunkbeitrag' googelst solltest du das originale urteil finden).
so jetzt zieh ich mich aber auch wirklich zurueck, sonst verkommt das hier noch zur VerwR-lesung. ueber die essentialia negotii besteht ja ohnehin schon einigkeit.
Jeden Mittwoch ab 19 Uhr treffen wir uns in Gardelegen, Hopfenstraße 4 im "Grillhaus Gardelegen" (am Scotti-Netto). Dort ist jeder herzlich willkommen. Wir diskutieren über Wege und Lösungsmöglichkeiten die Rechtsbeugung zu unterbinden.
http://heimatundrecht.de/stammtisch
Bevor ich mich mit solchen "rechtlichen Argumenten" blamiere, zahl ich lieber das Doppelte.
Du kannst mal schön die Fresse halten, mit Gefolgschaft deiner couleur würd ich mich nicht mal in eine Reihe stellen wenn es gegen Kindermissbrauch geht.Dann doch lieber weiter zahlen, anstatt sich als Vollidiot zu outen.
Du kannst mal schön die Fresse halten, mit Gefolgschaft deiner couleur würd ich mich nicht mal in eine Reihe stellen wenn es gegen Kindermissbrauch geht.
https://www.youtube.com/watch?v=zuBNBQGaPt4&feature=youtu.be
Hier wurde unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen der "Vollstreckungsbeamte" vor der Tür abgewiesen. Wir setzen dem Rechtsbruch ein Ende.
ach ficken, hatte heute auch den ersten Brief im Kasten...
ist natürlich direkt im Altpapier gelandet.
Ich frag mich nur wieso der scheiß grade jetzt kommt, wohne bald 3 Jahre in der Wohnung und war von Anfang an auch gemeldet
Die notwendigen Daten wurden von den Einwohnermeldeämtern am 3. März 2013 ermittelt. Dabei handelt es sich um rund 70 Millionen Datensätze. Die Daten mit Stand 3. März 2013 können jedoch aufgrund der Datenmenge nicht auf einmal übertragen werden. Sie werden daher in insgesamt vier Tranchen aufgeteilt und in den Jahren 2013 und 2014 jeweils im März und im September an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt.[17]
Also wenn du nicht reagierst, schicken die dir ohne flachs einfach weiter Rechnungen die eben einfach nur höher werden.
mir ist grad eingefallen, dass ich bafög beziehe. also wäre ich ohnehin befreit.
nun ists allerdings so, dass ich schonmal 6 monate lang solche briefchen bekommen (und ignoriert) hab als ich noch in einer anderen wohnung gewohnt habe. daraufhin war ich 1 jahr im ausland und hab seitdem nichts mehr von denen gehört. wenn ich mich jetzt dort anmelde und dann befreien lasse, werden die wohl merken, dass ich bei denen noch ein paar unbeglichene rechnungen habe.
Aber ich wohne ja nicht mehr da.
Bisher drohen sie nur die Wohnung einfach auf meinen Namen anzumelden, eine Rechnung gibt es nicht.