# , habe auch noch nie verstanden, wie man da seinen Schwerpunkt setzen kann.
Die Gebühr an sich ärgert mich auch.
Zum Vergleich mag der ein oder andere sich an die Debatte um die Praxisgebühr erinnern, die von großen Teilen der Gesellschaft letztlich als so untragbar empfunden wurde, dass man sie wieder abgeschafft hat. Und das waren 10€ pro Quartal, wenn man in dem Quartal zum Arzt ging. Der Rundfunkbeitrag sind 18€ jeden Monat, egal was man tut.
Wenn sich auf der einen Seite öffentlich Beschäftigte Millionenvermögen anhäufen und das auf der anderen Seite mit Beiträgen von Leuten finanziert wird, die nahe über dem oder sogar unter dem Existenzminimum leben, dann ist das imo zumindest ein Fehler in unserem Sozialstaat.
Kannst du als Jurist zufällig was dazu sagen, wie das Thema unter Rechtsexperten wahrgeommen wird?
Ich bin ein interessierter Laie und bilde mir ein, dass ich die meisten Aspekte unseres Rechtssystems ziemlich gut verstehe, wenn ich mich genug damit beschäftigt habe.
Aber es übersteigt mein Verständnis vollkommen, dass das Bundesverfassungsgericht einerseits entschieden hat, dass eine Gebührenbefreiung für prinzipiell ALG2-Berechtigte selbst dann zu erfolgen hat, wenn das Existenzminimum durch den Beitrag um einen Euro verkürzt würde. Andererseits soll es okay sein, dass der Rundfunkbeitrag bei solchen Leuten beliebig ins Existenzminimum eingreift, denen keine Möglichkeit der bescheidgebundenen Befreiung gegeben ist.
Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit zwischen Existenzminimum und dem erhöhten Verwaltungsaufwand, eine Gebührenbefreiung aufgrund geringen Einkommens zu ermöglichen?
Es will mir bis heute nicht in den Sinn - und ja, ich trage mit stolz die Narben aus finstersten Studizeiten, wo ich nach Abzug von Miete und KV von weniger als 200€ im Monat gelebt hab, aber 18€ für ARD und ZDF mussten einfach drin sein.