Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Celetuiw

StarCraft: Brood War
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meine Frau hat letzte Woche die Betriebsbedingte Kündigung bekommen. Der Standort an dem sie angestellt ist wird geschlossen und an einem anderen Ort neu aufgebaut.
Meine Frau ist seit unserer Fehlgeburt vom 01.04 diesen Jahres krank geschrieben.
Der AG weiß noch nichts von der erneuten Schwangerschaft.
Betriebsbedingte Kündigungen von Schwangeren sind, auch bei Schließung des Werkes, unzulässig. D.h. der Arbeitgeber muss deine Frau weiterbeschäftigen, auch wenn das Werk geschlossen wird, ihr also eine zumutbare Tätigkeit übertragen und Gehalt zahlen.

Die Schwangerschaft kann noch bis zu einer Woche NACH Erhalt der Kündigung bekannt gegeben werden.

Das Kündigungsverbot gilt ziemlich uneingeschränkt, würde nur z.b. bei Totalinsolvenz der Firma nicht greifen.

Ich will damit sagen, deine Frau hat auf jeden Fall Anspruch auf Kündigungsschutz, somit auch Lohnfortzahlung und Elterngeld.

Ich höre hier schon auf, weil die anderen Konstellationen Arbeitsamt/Sperrzeit/etc sich garnicht erst ergeben und weil Weiterbeschäftigung für deine Frau finanziell das Beste ist.

Geh zum Amt, das ist kompliziert. Die beraten auch ohne Arbeitslosigkeit. Standardratschlag: direkt online auf arbeitssuchend setzen, Kündigung bei / mit erstem Gespräch in der Agentur anzeigen, damit du schonmal die Fristen einhälst.
Da bin ich wie gesagt anderer Ansicht. Seine Frau sollte die Kündigung garnicht erst wirksam werden lassen.

 

GeckoVOD

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Mag sein, in meiner Welt war Werkschließung meist das aka für Outsourcing in den Ostblock. Generell wäre mein Anlauf
1 Gewerkschaft
2 Rechtsschutz
Arbeitssuchend und Beratungsgespräch kann nicht schaden, kA ob der Anspruch durchsetzbar wäre/ist. Arbeitssuchend ist ja nicht verbindlich und nimmt Arbeit für später ab. Hochschwanger muss man so einen Mist nicht machen.
 

Celetuiw

StarCraft: Brood War
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Mag sein, in meiner Welt war Werkschließung meist das aka für Outsourcing in den Ostblock. Generell wäre mein Anlauf
1 Gewerkschaft
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Arbeitssuchend und Beratungsgespräch kann nicht schaden, kA ob der Anspruch durchsetzbar wäre/ist. Arbeitssuchend ist ja nicht verbindlich und nimmt Arbeit für später ab. Hochschwanger muss man so einen Mist nicht machen.
Ich hab nichts gegen deine weiteren Punkte, aber der AG DARF ihr nicht kündigen, auch nicht für Outsourcing in den Ostblock. Tatsächlich ist es so, dass bei Kündigung einer schwangeren die Gewerbeaufsicht als Aufsichtsbehörde zustimmen muss.
Schwangere kündigen- faktisch fast unmöglich.

Aber dazu muss die Schwangerschaft 2 wochen spätestens nach Kündigung angezeigt sein.
Daher ist das absolut prio Nr. 1. Wenn die Kündigung ne Woche her ist, habt ihr noch 1 Woche @Das Schaf
 
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Aus Interesse: was bedeutet "zumutbare Tätigkeit?"
Wenn ich mich aus dem OT recht erinnere, wird das neue Werk wo anders in Deutschland aufgebaut. Wäre eine Anstellung in diesem Werk zumutbar, auch wenn das mit einem Umzug verbunden wäre?
 

Shihatsu

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Aus Interesse: was bedeutet "zumutbare Tätigkeit?"
Wenn ich mich aus dem OT recht erinnere, wird das neue Werk wo anders in Deutschland aufgebaut. Wäre eine Anstellung in diesem Werk zumutbar, auch wenn das mit einem Umzug verbunden wäre?
Ja, wäre es.
 

Celetuiw

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Aus Interesse: was bedeutet "zumutbare Tätigkeit?"
Wenn ich mich aus dem OT recht erinnere, wird das neue Werk wo anders in Deutschland aufgebaut. Wäre eine Anstellung in diesem Werk zumutbar, auch wenn das mit einem Umzug verbunden wäre?


Da bin ich nicht so sicher, Arbeitsrecht ist nicht mein Ding. Sicher bin ich eigentlich nur, dass die Schwangerschaft jetzt zackig angezeigt werden muss, damit der Kündigungsschutz greift.

Grundsätzlich gilt nach § 9 MuschG, dass der AG zunächst alle Maßnahmen ergreifen muss, die im Bereich des möglichen sind, um der Schwangeren einen geeigneten Arbeitsplatz zu bieten, der sie nicht gefährdet.
 

Benrath

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Honestly hast du nicht mal wenigstens "Kündigung schwanger" oder so gegoogelt?


Die ersten drei links sagen in der Kurzbeschreibung das was cele sagt. Also schnell anzeigen
 

GeckoVOD

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Ja, eventuell Erfahrungswerte und praktischer Umgang, eventuell auch dampf ablassen.
 

GeckoVOD

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Maschendrahtzaun / Parkplatz

Kurzversion
Im Mietshaus nebenan hat der Besitzer drei AirBnB Wohnungen eröffnet. [...]

Dürft gerne (illegale) Lösungen vorschlagen.

Mal ein kurzes Update, für alle, die es interessiert: Es hat sich etwas in Luft aufgelöst, u.a. durch eher unbürokratische Dinge / Zufälle.

- Scheinbar haben es mehrfach Touris (3+ Gäste unabähngig voneinander) geschafft bei uns während einer Verabschiedung (Trauerfeier) parken zu wollen und waren dann etwas peinlich berührt, weil sie in den Trauernden standen und wenden mussten. Das haben sie auf AirBnB wohl entsprechend angemerkt.
- Unabhängig von uns haben wohl 2-3 Nachbarn auf AirBnB Anfragen gestellt (Schreinerei, Gärtnerei und Fahrradbauer), bekamen zwar die gleichen 0815-Antworten, jedoch war das Inserat scheinbar dann ein paar Wochen nicht verfügbar. Ist wieder online, allerdings mit anderer Beschreibung und Karten zu öffentlichen P+R-Plätzen, statt "Parkgelegenheiten im Umfeld".
- Hurensohns haben nochmal paar Wochen später wieder ungünstig vor unserer Einfahrt mit "Warnblinkanlage" geparkt, natürlich waren sie auch nicht ansprechbar. Bestatter hatte Notdienst und musste los, konnte nicht raus. Durch Zufall war irgendwer vom Ordnungsamt der Stadt gegenüber und hat da was in der Pizzeria wegen derer Parkplätze und einer geplanten Baustelle geklärt. War eher ungünstig, gab wohl ein ziemlich teures Knöllchen (Blockieren Feuerwehrzufahrt + Parken im absoluten Halteverbot + Nötigung) und dann eine Anzeige wegen Beleidigung, weil Hurensohn Junior diskutieren wollte.
 

Celetuiw

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War eher ungünstig, gab wohl ein ziemlich teures Knöllchen (Blockieren Feuerwehrzufahrt + Parken im absoluten Halteverbot + Nötigung) und dann eine Anzeige
Manchen Leuten gönnt man sowas einfach von Herzen, sehr erfreulich zu hören! :rofl2:
 
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Wie schätzt ihr das ein:

Arbeitnehmer meldet sich am Sonntag, den 25.02. beim Chef per Email krank, mit dem Hinweis, dass es ihm nicht gut geht und er am Montag, den 26.02 zum Arzt geht. Am Montag in der Früh um 07:00 geht die Krankmeldung ein, ausgestellt am Freitag, den 23.02, für die gesamte Woche von Montag, 26.02 bis Freitag, 01.03. Am Freitag, den 23.02 war er übrigens noch putzmunter in der Arbeit.
In Verbindung der E-Mail vom Sonntag wäre das für mich komplett erlogen und ich würde diese Krankmeldung glatt anzweifeln. Er wird auf jeden Fall eine Ansage erhalten, aber könnte ich Ihn auch ohne weiteres abmahnen?
 

Shihatsu

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Bevor du das abmahnst würde ich mit dem Arbeitsrechtsanwalt sprechen - ich sehe da zu viele Fragezeichen. Prinzipiell hat er nur die Info weggelassen das er sich Freitag schon vorbereitet hat - dünnes Eis.
 
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Nach gesundem Menschenverstand dürfte das für ne Abmahnung niemals reichen. Du kannst die Krankschreibung anfechten und Lohnfortzahlung verweigern. Dann könnte der AN in der Pflicht sein, seine Erkrankung substanzieller zu begründen. Ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, kA.
Im Zweifel würde ich erstmal dem AN schreiben und fragen, was denn nun los ist, wann er beim Arzt war und wenn Freitag, warum er sich dann erst am Sonntagabend gemeldet hat.
 

zimms

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Wahrscheinlich am Fr zum Arzt, hatte aber am Wochenende schon was vor, daher Krankenstand auf Mo verschoben.
 

GeckoVOD

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Wir haben in der Firma immer wieder dieses Problem, da wir theoretisch teilweise erst Samstag eine Fahrt beenden oder Sonntag eine Dienstreise antreten können. Daher gibt es immer wieder mal Schluckauf mit der Buchhaltung bezüglich krankmeldungen, die Do / Fr ohne AU beginnen und dann Montag andauern. Da müsste theoretisch auch das WE mit rein.
Konkret hatte ich den Fall in jüngster Vergangenheit einmal, da hätte ich Sonntag fahren sollen. Ging's nicht. Bereitschaftspraxen schreiben hier nicht so ohne weiteres krank, Notaufnahmen erst recht gar nicht. Der Hausarzt hat es dann rückdatiert, allerdings auf Freitag, frag nicht warum. Erklärung war irgendwas mit dem System ginge einfacher (IT-lastig), ich hab mir nix dabei gedacht, für den AG war es nach Erklärung auch "okay".
 
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Das hier die rechtliche Grundlage recht dünn ist, war mir schon klar, deswegen ja die Frage. Der Junge ist mir schon lange ein Dorn im Auge, da er gefühlt jeden Monat mehrere Tage fehlt und erst vor 2 Wochen 3 Tage ohne eine Krankmeldung zu bringen. Intere Vorgabe ist ab dem 3. Tag muss eine Krankmeldung her. Ich drück da meist ein Auge zu, mit einer entsprechenden Ermahnung, aber der überspannt den Bogen. Dann werd ich ihn mir estmal nach seiner Rückkehr zur Brust nehmen.
 
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Das hier die rechtliche Grundlage recht dünn ist, war mir schon klar, deswegen ja die Frage. Der Junge ist mir schon lange ein Dorn im Auge, da er gefühlt jeden Monat mehrere Tage fehlt und erst vor 2 Wochen 3 Tage ohne eine Krankmeldung zu bringen. Intere Vorgabe ist ab dem 3. Tag muss eine Krankmeldung her. Ich drück da meist ein Auge zu, mit einer entsprechenden Ermahnung, aber der überspannt den Bogen. Dann werd ich ihn mir estmal nach seiner Rückkehr zur Brust nehmen.
Wenn es jemand mit krank ohne AU überspannt dann gibt's ein BEM-Gespräch und ggf. gilt dann für den MA eben AU ab Tag 1, so kenn ich das hier aus dem Betrieb.
 
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Widerspruch bei Ablehnung der Anmeldung an weiterführende Schule

Jo, ich bäuchte einen Rat. Unser Sohn ist sowohl bei seinem Erstwunsch- als auch bei seinem Zweitwunschgymnasium aus Kapazitätsgründen abgelehnt worden. Ein weiteres Gymnasium in recht gut erreichbar war quasi sofort auch überlaufen, ein weiteres Gymnasium in der Nähe kommt für uns nicht infrage (katholisch, geschlechtergetrennte Klassen. LOL). Weitere Gymnasien sind mäßig bis eher schlecht erreichbar, aber bis zu 90 Minuten pro Strecke ist ja "zumutbar", womit vmtl. 90% der Schulen im Ruhrgebiet zumutbar wären.
Jetzt wollen wir erstmal den Widerspruch einreichen, um ggf. später klagen zu können. An einem Anwalt für Schulrecht kommen wir da natürlich nicht vorbei, aber zumindest den Widerspruch will ich grob vorformuliert haben. Was muss da rein? Einfach nur "Sehr geehrter Herr Rex, hiermit widersprechen wir der Ablehnung unseres Sohnes"? Im Ablehnungsbescheid wird die Ablehnung mit der Kapazitätsgrenze begründet und dargelegt, dass die Auswahl der Annahmen, nach Berücksichtigung von Härtefällen, per Losverfahren entschieden wurde.
 
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Widerspruch bei Ablehnung der Anmeldung an weiterführende Schule

Jo, ich bäuchte einen Rat. Unser Sohn ist sowohl bei seinem Erstwunsch- als auch bei seinem Zweitwunschgymnasium aus Kapazitätsgründen abgelehnt worden. Ein weiteres Gymnasium in recht gut erreichbar war quasi sofort auch überlaufen, ein weiteres Gymnasium in der Nähe kommt für uns nicht infrage (katholisch, geschlechtergetrennte Klassen. LOL). Weitere Gymnasien sind mäßig bis eher schlecht erreichbar, aber bis zu 90 Minuten pro Strecke ist ja "zumutbar", womit vmtl. 90% der Schulen im Ruhrgebiet zumutbar wären.
Jetzt wollen wir erstmal den Widerspruch einreichen, um ggf. später klagen zu können. An einem Anwalt für Schulrecht kommen wir da natürlich nicht vorbei, aber zumindest den Widerspruch will ich grob vorformuliert haben. Was muss da rein? Einfach nur "Sehr geehrter Herr Rex, hiermit widersprechen wir der Ablehnung unseres Sohnes"? Im Ablehnungsbescheid wird die Ablehnung mit der Kapazitätsgrenze begründet und dargelegt, dass die Auswahl der Annahmen, nach Berücksichtigung von Härtefällen, per Losverfahren entschieden wurde.
Ich glaube nicht, dass wg deinem wie auch immer formulierten Widerspruch die Kapazität doch nicht überschritten ist
 
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Als Lehrer, der an unserer Schule die Homepage betreut und auch Einblicke in die Anmeldezahlen und das Prozedere hat: Auf jeden Fall den Rechtsweg versuchen! Wir hatten einen Staatsanwalt, der sein Kind an unserer Schule haben wollte, mit der Ablehnung (obwohl alles rechtlich sauber abgelaufen ist) auch nicht d'accord war und den Rechtsweg bestreiten wollte. Das ging vorab verbal über den Buschfunk rasant an den Schulrat und schwupps war der eine Platz plötzlich machbar - sogar bereits ohne Rechtsanwaltschreiben, geschweige denn Klage.
Klagen klingt vll. asi und hat ja immer was von sich gegen etwas stellen, obwohl es eig. mal zu akzeptieren wäre, aber beim derzeitigen Schulsystem kann ich allen Eltern nur empfehlen das Allerbeste herauszuholen und möglichst wenig Kompromisse einzugehen. Dafür ist der ganze Karren viel zu tief im Dreck.
 
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Ich glaube nicht, dass wg deinem wie auch immer formulierten Widerspruch die Kapazität doch nicht überschritten ist
natürlich nicht. Geht auch eher darum, Zeit zu schinden und die Tür für den Rechtsweg (völlig egal wie aussichtslos) offen zu halten. Solange ein Verfahren läuft, darf das Kind die Schule besuchen. Bis das dann irgendwann durch ist, ist der Drops gelutscht (die Klasse ist soweit geschrumpft, dass der ursprüngliche Ablehnungsgrund nicht mehr gegeben ist oder ein Wechsel dem Kind nicht mehr zugemutet wird, weil es sich in der Schule eingelebt hat).
Wir bereiten den Großen aber schon darauf vor, dass seine Wunschschule vmtl. nicht gehen wird. Einen Vitamin B Joker haben wir noch, mit viel Glück (vermutlich nicht, aber kostet ja nichts) bringt der irgendwas.

Als Lehrer, der an unserer Schule die Homepage betreut und auch Einblicke in die Anmeldezahlen und das Prozedere hat: Auf jeden Fall den Rechtsweg versuchen! Wir hatten einen Staatsanwalt, der sein Kind an unserer Schule haben wollte, mit der Ablehnung (obwohl alles rechtlich sauber abgelaufen ist) auch nicht d'accord war und den Rechtsweg bestreiten wollte. Das ging vorab verbal über den Buschfunk rasant an den Schulrat und schwupps war der eine Platz plötzlich machbar - sogar bereits ohne Rechtsanwaltschreiben, geschweige denn Klage.
Klagen klingt vll. asi und hat ja immer was von sich gegen etwas stellen, obwohl es eig. mal zu akzeptieren wäre, aber beim derzeitigen Schulsystem kann ich allen Eltern nur empfehlen das Allerbeste herauszuholen und möglichst wenig Kompromisse einzugehen. Dafür ist der ganze Karren viel zu tief im Dreck.
Danke für den Hinweis, das macht mir Hoffnung.

Edit: meine Frau hatte letzte Woche bereits die zuständigen Landesbehörden angeschrieben, da kam jetzt Antwort. Egal, wie es mit dem Widerspruch weitergeht, er hätte auf jeden Fall einen sicheren Platz auf dem dritte Wahl Gymnasium (ich war da am Tag der offenen Tür und hatte einen guten Eindruck - zwar eher... ouh, gemischtes Klientel, aber junges und sehr engagiertes Kollegium). Also zumindest ein Nierenstein, der mir da gerade abgeht.
 
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Ich würde dir dringend raten, sofort einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Es kann sein, dass im Widerspruch bereits alle Argumente enthalten sein müssen und man später nicht mehr nachschieben kann. Außerdem sind auch die Plätze, die auf dem "zweiten Weg" vergeben werden, begrenzt. Darum maximiert man imo seine Chancen, wenn man direkt all-in geht.
Ich kenn mich mit Gymnasien nicht aus, aber uns könnte für die Grundschule ne ähnliche Situation ins Haus stehen - nur dass mit dem Bescheid erst Ende Mai, Anfang Juni zu rechnen ist ...
Ein Anwalt kann afaik auch schon im Widerspruchsverfahren Akteneinsicht nehmen und oft eine gütliche Einigung erzielen. Sonst muss man vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Ist das Kind dann erstmal auf der Schule, wird es da in der Regel auch bleiben.
 
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Es kann sein, dass im Widerspruch bereits alle Argumente enthalten sein müssen und man später nicht mehr nachschieben kann.

Wie kommst Du darauf? Ich habe keine Kenntnis von dem Fall, aber in meinem allgemeinen Rechtsverständnis fänd ich das bizarr, wenn man im Widerspruch schon alles aufführen müsste und sonst nichts mehr nachschieben kann.

Widersprüch oft nur mit einer schlanken Begründung oder sogar ganz ohne, dann versucht man sich zu finden und erst später zieht man Anwälte bei.

Anwälte sind halt immer teuer und mühsam, oft schreiben sie auch nur irgendeinen Quatsch der gut klingt. Den primären Vorteil von Anwälten seh ich, dass die andere Seite eher davon ausgeht, dass man auch klagen wird, wenn nen Anwalt das Schreiben schickt und da hat keiner Bock drauf.
 
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Hatte mich tatsächlich falsch erinnert. Bei dem, was ich im Kopf hatte, ging es um die Begründung eines Antrags auf den Besuch einer nicht zuständigen Grundschule. Da gilt wohl, dass man dann im Widerspruchsverfahren keine Gründe mehr nachschieben kann, die nicht wesentlich schon in der Begründung des Antrags enthalten waren.

Dass Anwälte oft zu wenig fürs Geld machen, mag sein. Aber hier gehts einfach um viel. Wir haben für uns die Rechnung gemacht: Was würde ne Privatschule kosten vs. was kostet es sich im Zweifel einzuklagen und dann ist es eigentlich ein No-Brainer, obwohl unsere Lieblingsachule auch ne private wäre, aber 800 Euro im Monat kann man auch sinnvoller ausgeben.
Ich hab auch schon das ein oder andere Widerspruchsverfahren und ein Gerichtsverfahren erfolgreich ohne Anwalt geführt. Aber gerade in so einem komplexen Verwaltungsverfahren reicht es halt nicht, sich ein paar Paragraphen durchzulesen. Man zahlt ja nicht nur, was der Anwalt für einen persönlich tut, sondern für die jahrelange Erfahrung, die er genau mit solchen Fällen hat.
Darum ist es halt wichtig, dass es ein Spezialist und nicht der Kumpel, der das mal als Freundschaftsdienst macht.
 
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Celetuiw

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Im Ablehnungsbescheid wird die Ablehnung mit der Kapazitätsgrenze begründet und dargelegt, dass die Auswahl der Annahmen, nach Berücksichtigung von Härtefällen, per Losverfahren entschieden wurde.
Ich würde aus dem Bauch heraus sagen: erstmal argumentieren warum es für euren Sohn eine unzumutbare Härte wäre, die Schule nicht besuchen zu dürfen. Da soziale Faktoren aufzählen, also ev. Bindung zu anderen Schülern, dann Zumutbarkeit der Fahrtstrecke eventuell, sowas.

Offensichtlich darf die Behörde losen und dagegen ist nichts einzuwenden. Das bei jeder Ablehnung nicht die individuelle und soziale Situation des Kindes berücksichtigt wird liegt auf der Hand, macht aber den Bescheid schwach. Die Behörde muss ja darlegen, warum sie die Plätze unter Schülern lost, deren Situation vergleichbar ist.

Aber ev. schon den Widerspruch mit RA betreiben, denke ich auch. Nicht, dass du einen offensichtlichen Schwachpunkt verpasst und das alles erst im Klageverfahren aufgedröselt wird. Kosten bedenken!
 
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Das hier die rechtliche Grundlage recht dünn ist, war mir schon klar, deswegen ja die Frage. Der Junge ist mir schon lange ein Dorn im Auge, da er gefühlt jeden Monat mehrere Tage fehlt und erst vor 2 Wochen 3 Tage ohne eine Krankmeldung zu bringen. Intere Vorgabe ist ab dem 3. Tag muss eine Krankmeldung her. Ich drück da meist ein Auge zu, mit einer entsprechenden Ermahnung, aber der überspannt den Bogen. Dann werd ich ihn mir estmal nach seiner Rückkehr zur Brust nehmen.

Kurzes Update. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter, garnicht so sehr auf seine Ausfälle, sondern in Bezug auf seine über die letzten Monate abnehmende Leistung und sein Engagement die Firma betreffend, habe ich Ihn zu geraten einmal über seinen Platz in der Firma nachzudenken und mir seine Gedanken am nächsten Tag mitzuteilen. Noch am gleichen Abend hat er mir mitgeteilt, dass er künidgt. gg no re
:turtle:
 

Shihatsu

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Nö. Ist ein Zeugnis, sollte eine händische Unterschrift haben und der Schriftform genügen. Sagen zumindest BGB §630 und GW §109. Aber: Wo kein Kläger da kein Richter und REcht haben != REcht bekommen. Wir machen das auch so und bisher hat es nie Probleme damit gegeben, aber wir versenden die auf Anfrage auch postalisch.
 

Celetuiw

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Meine Frau hat ihr Arbeitszeugnis vom AG erhalten, per E-Mail.
Reicht das oder ist der AG dazu verpflichten es postalisch zuzusenden?

"

1) Ausdruck - Schriftlich & gedruckt:​

Das Arbeitszeugnis darf weder gemailt werden noch mit Bleistift geschrieben sein. Sie haben den Anspruch auf einen ordentlichen Ausdruck auf Firmenpapier. Der Arbeitnehmer kann sogar verlangen, dass das Zeugnis in einer einheitlichen Maschinenschrift verfasst wird. Es dürfen keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnliches zu finden sein. Auch Unterstreichungen, Fettgedrucktes, Ausrufe- oder Fragezeichen sind nicht erlaubt."
 

parats'

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Kurzes Update. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter, garnicht so sehr auf seine Ausfälle, sondern in Bezug auf seine über die letzten Monate abnehmende Leistung und sein Engagement die Firma betreffend, habe ich Ihn zu geraten einmal über seinen Platz in der Firma nachzudenken und mir seine Gedanken am nächsten Tag mitzuteilen. Noch am gleichen Abend hat er mir mitgeteilt, dass er künidgt. gg no re
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Reiner Produktionshelfer. Herstellung Systemkomponenten für Heizungssysteme.
 
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