Blizzard bannt wegen Tastatur Macros

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Keine Ahnung was man bei "keine Makros erlaubt" nicht verstehen kann.

Alles was über das bloße Umverlegen von Tasten hinausgeht ist ein Makro und damit verboten - imo zu recht.

Anscheinend weiß der Support auch nicht so recht was erlaubt ist und was nicht. Siehe meine Mail! >.<
 

jysk

Starcraft2-Forum
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Klar, das ist ja auch nur irgend nen externer Mitarbeiter (irgendwo in Indien oder nen Student auf 400 Euro Basis in D ;) ) der da Mails im Akkord beantwortet, der hat sicherlich wenig Ahnung von den Kontrollmechanismen die Blizzard für sowas anordnet und er wird auch erst als letzter bzw. evtl. auch gar mitbekommen wenn sich bei der Blizzard-Richtlinie irgendwas ändert. Würde demnach nichtsoviel darauf geben.
 
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Meine Maus hat nur 50dpi, alles darüber ist für mich cheaten. Nur weil ich mir seit 20 Jahren keine Maus mehr leisten kann soll ich einen Nachteil haben?

Ich frage mich, warum die Leute sich immer absichtlich dumm stellen?

Blizzard hat nunmal gewisse Regeln für das Spiel vorgeben. Jemand mit einem 16:9 Screen hat auch einen Vorteil gegenüber jemanden, der ihn nicht hat. Jemand der eine große ergononomische Tastatur mit griffigen Tasten hat, hat einen Vorteil gegenüber jemanden auf dessen Tastatur 3 Tasten klemmen und die total klein sind.

Aber es besteht nunmal ein Unterschied zwischen einer guten Maus und einem Macro, dass einem die halbe BO abnimmt. Das sollte man mit ein bisschen gesunden Menschenverstand eigentlich erkennen können (sofern man den will).

Wenn ich mir ein Script programmiere, dass für mich in den ersten 2 Minuten durchspielt und ich so jedes mal eine perfekte BO habe berufe ich mich auch nicht darauf, dass ich durch meine Programmierkentnisse lediglich einen Vorteil wie durch gutes Spielverständnis habe.

Gewisse Vorteile hat man durch bessere Hardware, aber es liegt nunmal in Blizzards Interesse, dass diese nicht übermäßig groß werden.

Ps.: Hallo Jysk :D
 
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Ach, wüste Beschimpfungen und Verleumdung gehören heute schon zum Fair-Play dazu?!


@DiNaN: Ok, da das Makro aber z.B. auch Zeitverzögerungen mit "einkalkulieren" kann, wäre es nur über die exakte wiederholende Verzögerung zu sehen. Und wie du selbst sagtest, es wäre selbst dann nur ein Verdacht. Und zum Glück wird nach internationalem Recht noch keiner Verurteilt, nur auf Grund eines Verdachts.

naja bloss wird blizzard internationales recht relativ wurst sein.
ihr spiel => ihr rechtsbereich ;)
 
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@DiNaN: Also entweder du bist 12 Jahre alt, und dann mag man dir so eine Aussage verzeihen oder du bist unglaublich unwissend. Jedes Produkt, dass hergestellt wird, egal ob ein Tisch vom Tischler oder ein Spiel von Blizzard, unterlieg den Rechten des jeweiligen Landes, wo es zum Verkauf angeboten wird. Darüber hinaus, dürfen noch gewisse Nutzungsbedingungen hinzugefügt werden, aber auch diese unterliegen dem Recht & Gesetz.

Ich empfehle dir als kleine Bettlektüre:
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
und
Handelsgesetzbuch HGB

Und noch mal zum Thema:
Btw. Ist es nicht auch so, dass Blizzard in den Systemanforderungen hinzufügen müsste, dass man keine "Makrofähige Tastatur/Maus" verwenden darf, bevor man sich das Spiel kauft? Ich denke ja, und da sie das nicht gemacht haben, können sie es im Nachhinein auch nicht ändern. Ist eigentlich schonmal jemand die Idee gekommen, dass "Office-Makros" zu ganz ungewöhnlichen "Spiel-Makros" werden können? Sprich für meine Arbeit mit Exel habe ich ein Makro, dass z.B. 1Q2Q3Q4Q ausführt (nur ein Beispiel). Was soll denn nun Blizzard dazu sagen? ;)
 
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Sorry@Weltraumaffe
In der Theorie hast du Recht und Blizzard müsste dir nachweisen, dass du was falsch gemacht hast, wenn sie dich denn bannen. ABER bis der Einspruch den du einlegst erstmal so weit ist, ist eh schon sooo viel Zeit vergangen. Abgesehen davon wäre bei einem Kaufpreis von unter 50€ auf Seiten eines Gerichts zu überlegen, obs das überhaupt Wert ist.
Achja, hat sich Blizzard irgendwo dazu bereit erklärt, dass sie dir wirklich eine lange lange Zeit ermöglichen, auf ihren Servern zu spielen? :D Ganz ehrlich, du ziehst in jedem Fall den kürzeren, also erzähl einfach keinen hier von wegen Blizzard müste sich an irgendwas halten. Das klappt leider in der Praxis so nicht.
 
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Tja, dass Blizzard Ihre Gründe auslegen kann, weshalb sie wen und warum bannen, wie sie es für richtig halten ist mir klar. Genauso möchte aber Blizzard auch keinen Rechtsstreit provozieren (schlechte Presse etc.), nur weil sie sich nicht sicher sind, ob jemand Makros benutzt oder nicht, oder das über ihre Richtlinien hinaus geht oder nicht.

Klar würde ich niemals den Rechtsweg einschlagen, aber leider ist hier fälschlicher weiße die Meinung verbreitet, dass Blizzard tun und lassen kann, was sie wollen, und dem ist eben nicht so, egal ob aus rechtlicher Sicht oder des Images wegen.
 
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@Weltraumaffe
Wenn du Macros benutzt hast du gegen Blizzards Lizenzbedingungen verstoßen -> können dich bannen wie sie lustig sind.
Was für ein schwachsinn du laberst:
"Wenn Blizzard mich bannt verklag ich die!!!!!"
ja ne ist klar :rolleyes:

Wenn der mächtige Weltraumaffe Blizzard verklagt wird Blizzard auf jeden Fall kuschen weil sie schlechte Publicity befürchten ist klar.
Blizzard will auf keinen Fall einen Rechtsstreit! Deswegen führen sie ja auch gerade keinen gegen die Kespa und diverse Hacker :rolleyes:
Du kannst ja schonmal für die Prozesskosten sparen :ugly2:
 
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@Purgatorium: Ganz ehrlich, bei deinem Post konnte ich nur herzhaft lachen. Ich frage mich, wie du diesen Post überhaupt verfassen konntest, denn es liegt nahe, dass du Analphabet bist, denn lesen scheinst du schon mal nicht zu können! Falls überraschender weiße doch, dann lese dir bitte mein Post nochmal durch. Muss immer noch lachen, das ist wohl der größte "FAIL" den ich hier je von einem User gelesen habe!

Aber um wenigstens auf einen mit etwas Sinn behafteten Satz von dir eingehen zu können (hab mich lange auf die Suche danach gemacht): Sie führen einen Rechtsstreit, wenn sie Beweise haben, sprich mit ihrem "Warden" Programm das Cheaten/Hacken auch wirklich beweisen können. Makros, die auf der Maus gespeichert werden, sind mit diesem Programm nicht auslesbar, und somit bisher nicht zu beweisen.
Blizzard, und das habe ich bereits vorher versucht zu erklären, würde keinen Rechtsstreit eingehen, nur auf Grundlage von Vermutungen.

Und trotzdem bist du einfach nur lächerlich, lächerlich... und ach, lächerlich! Nen Besuch in der 1. Klasse würde dir vielleicht erneut gut tun.
 
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Tja, dass Blizzard Ihre Gründe auslegen kann, weshalb sie wen und warum bannen, wie sie es für richtig halten ist mir klar. Genauso möchte aber Blizzard auch keinen Rechtsstreit provozieren (schlechte Presse etc.), nur weil sie sich nicht sicher sind, ob jemand Makros benutzt oder nicht, oder das über ihre Richtlinien hinaus geht oder nicht.

Klar würde ich niemals den Rechtsweg einschlagen, aber leider ist hier fälschlicher weiße die Meinung verbreitet, dass Blizzard tun und lassen kann, was sie wollen, und dem ist eben nicht so, egal ob aus rechtlicher Sicht oder des Images wegen.

Doch dürfen sie.. denn du hast mit dem Erwerb von SC2 kein automatisches Recht auf ihren Servern zu spielen.
Das wird.. denke ich rechtlich aehnlich gehandhabt wie Hausrecht.
Du kannst dir auch ne Eintrittskarte zu irgend nen Club kaufen und hast damit theoretisch das Recht dich dort aufzuhalten, aber wenn du dich nicht ordentlich benimmst, dann wirste halt rausgeschmissen.

So einfach ist das.
Guck dir ne Xbox 360 an, Microsoft hat offensichtlich sogar das Recht z.b. deine gesamte Konsole vom Onlinedienst Xboxlive auf ewigkeit auszuschließen.
Damit wird der Wert einer Konsole ungemein gesenkt. Da geht es sogar um deutlich mehr als 40 Euro. Hast du nen Recht auf XBL? Hast du nen Recht auf Battle.net? Offensichtlich nicht.
Online Multiplayer bzw das verbinden zu den Servern oder das ermöglichen von Multiplayer sitzungen ist eine völlig freie Leistung von Blizzard für die du nicht direkt zahlst.

Oder nehmen wir EA welche vor nicht alzu langer Zeit die Server zu Fifa 2007 oder so abgestellt haben. Wenn du dir jetzt Fifa 2007 kaufst, kannst du damit nicht mehr Online spielen.
Ist das Rechtwiedrig? Höchstwahrscheinlich nicht.
 
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Sie führen einen Rechtsstreit, wenn sie Beweise haben, sprich mit ihrem "Warden" Programm das Cheaten/Hacken auch wirklich beweisen können. Makros, die auf der Maus gespeichert werden, sind mit diesem Programm nicht auslesbar, und somit bisher nicht zu beweisen.
Blizzard, und das habe ich bereits vorher versucht zu erklären, würde keinen Rechtsstreit eingehen, nur auf Grundlage von Vermutungen.
1. Blizzard geht überhaupt keinen Rechtsstreit ein. Die bannen dich einfach. Dazu müssen die nichts beweisen.
2. Scheinst ja gut Ahnung von Informatik zu haben xD have fun beim ausführen deines mausmacros ohne die anweisung ins ram einzuladen

gute NerdRage btw. :deliver:
 
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@AliveAngel: Ich geb dir ja recht, dürfen schon, aber sie tun dies nicht leichtfertig. Aber es ist ein Fass ohne Boden, denn man könnte immer weiter in rechtliche Kleinigkeiten herumstochern, z.B. wenn sie auf der Verpackung mit Battle.net werben, müssten sie es mir doch beim Kauf auch anbieten oder etwa nicht? (rhetorische Frage)
Dein Beispiel mit dem Club kann ich auch gut nachvollziehen, allerdings haben die auch eine "Hausordnung", und Blizzard hat sich nach wie vor nicht "eindeutig" zum Thema Markos geäußert, und deshalb bleibt immer noch die Frage "was ist im Battle.net unrecht und was recht", und etwas anderes habe ich nie in Frage gestellt.

@Purgatorium: Wow ganze Sätze, mit Subjekt, Prädikat und Objekt, du machst dich.
zu 1. natürlich müssten sie einen Rechtsstreit eingehen, wenn sich einer der "gebannten" Personen einen Anwalt nimmt und dagegen vorgeht. Höchstens, sie würden dem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollen, indem sie den Account wieder aktivieren.
zu 2. Man kann die Maus auf einem anderen Betriebssystem oder Rechner "programmieren" und dann? Des weiteren muss ich keine Informatik-Spezialist sein, dafür kann ich lesen und schreiben, kenne mich in Visueller Kommunikation, Architektur, Kunst uvw. bestens aus. Du auch? Willst dich mit mir "battlen" oder wie soll ich das Verstehen?
Keine Chance, bei Sätzen wie "gute NerdRage btw." ist der Kampf schon beendet, bevor er eigentlich angefangen hat.


@Mods: Bitte schließt den Thread, er führt zu keinen weiteren Erkenntnissen, da Blizzard sich nach wie vor nie eindeutig geäußert hat, und es eben unterschiedliche Ansichten zum Sachverhalt des Benutzens von Makros gibt. Danke.
 
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@ affe checkst du es einfach nicht?

eigtl wurde alles gesagt

ALLE ONLINEDIENSTE SIND FREIWILLIGE LEISTUNGEN DER JEWEILIGEN PUBLISHER. die dürfen dich rechtlich ohne probleme bannen!

-ja sie dürfen werbung auf der packung machen
-nein das verpflichtet sie nicht, dich oder ALLE leute OHNE angabe von gründen nicht auszuschliessen (ja richtig gehört du musst noch nichtmal hakken... blizzard könnte dich einfach bannen weil ihnen dein name nicht gefällt)
-du kannst dich weder in ner disco noch im banet wie dieasxt im walde verhalten und dafür muss es auch nirgendwo eine hausregel stehen

ich weiss ja nicht aber wenn man so wie du überhaupt keine ahnung hat sollte man vlt echt manchmal einfach seien vorlaute fres*e halten..

das programm kannst du natürlich auf nem anderen rechner schreiben aber solange deine maus intern keine cpu und speicher besitzt muss DIESES programm dann wohl iwann zwangsläufig auf dme rechner laufen wo auch sc2 ausgeführt wird, du "computer-kunst-und-was-weiss-ich-noch-alles-genie
 
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dafür kann ich lesen und schreiben, kenne mich in Visueller Kommunikation, Architektur, Kunst uvw. bestens aus.
Dann geh Bilder malen oder Häuser entwerfen aber hör auf hier große Töne zu spucken von Dingen von denen du absolut keine Ahnung hast.

Ich weiß nicht worüber ich mehr schmunzeln muss: Über dein nicht vorhandenes Verständnis von Programmabläufen oder über die Ansicht Blizzard würde gebannte Accounts reaktivieren wenn man ihnen mit rechtlichen Schritten droht :D
 
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*gähn* es wird spät, und ich weiß, eigentlich sollte ich hier nicht mehr antworten, doch es ist der unerschütterliche Glaube an die Menschheit, der mich dazu treibt es doch zu tun:

Zu nächst einmal zu dem Beispiel mit der "Axt im Walde in der Disco":
Kennst du eigentlich selbst die Antwort auf deine These? Warum das so ist? Nein?
Weil alles und jeder, wie bereits vor etwa 20 Posts erwähnt, dem Recht & Gesetz unterliegt. Und sogar das Gesetz unterliegt abermals dem Recht.
Nachzulesen im Grundgesetz GG, es sei dir hiermit wärmstens als Bettlektüre empfohlen. Und deshalb muss es keine "Hausordnung" geben, allerdings für alle weiteren, spezifischen, Regeln, die nicht jedem Menschen geläufig sein können (das GG wird vorausgesetzt, bei dir wohl leider zu unrecht), braucht es eben eine solche Art "Hausordnung" oder wie in Blizzards Fall die "Nutzungsbedienungen".

Zu deiner These, dass jegliche Art von Onlinediensten freiwillige Leistungen der Anbieter sind, kann ich nicht viel zu sagen. Bin zu müde um mich gerade den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard zu widmen. Kann gut sein...

Zu der Werbung. Könnte auch jetzt wieder den Paragraphen raussuchen, der dem widerspricht, aber der Aufwand wäre der Sache nicht wert. Aber so wie ich ihn in Erinnerung habe, so darf nicht, umgangssprachlich, mit etwas geworben werden, dass nicht inkludiert ist. Um nochmals das "geworben" genauer zu erklären, damit es nicht erneut zu Missverständnissen kommt: Wenn dort "Battle.net Zugang" draufsteht, dann wird so zu sagen der Kunde dazu geleitet, dass Produkt zu kaufen, weil er in der Annahme davon ausgeht, er hätte damit Zugang zum Battle.net. Somit wurde der Kunde zum Erwerb des Produktes "geworben".

EDIT: Hab mein Glück mal schnell bei Google versucht und gefunden: "Grundsätze der Werbung"
Paragraf 3: Werbeklarheit
Werbeklarheit ist der dritte Paragraf im „Grundgesetz der Werbung“. Er erklärt sich von selbst: Die Werbeaussage muss für den durchschnittlichen Verbraucher klar und leicht verständlich sein, so dass er als mündiger Konsument eine wohlüberlegte Kaufentscheidung treffen kann

Und hier aus der UWG:
Aus Platz Gründen "gespoilert".
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
1.
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2.
den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
3.
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
4.
Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen beziehen;
5.
die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur;
6.
die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, oder
7.
Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen.
(2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
(3) Angaben im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.


Zu deinem "Wenn man keine Ahnung hat, einfach Fres*se halten", dem kann ich nur beipflichten.


Und zu guter Letzt. Der Treiber schreibt das Makro direkt in den Speicher der Maus. Sprich, ich brauche an einem anderen Rechner keine Treiber oder sonstiges, nur die Maus allein weiß dann, dass sie "XY" ausführen soll, obwohl ihr nur der Input von "Z" erbracht wurde.


@klemmi
Das glaub ich langsam auch! Fühl mich schon so unwohl...

@Purgatorium
Nächste Stunde Deutsch: Rhetorik!
Nur weil ich Sachverhalte mit realitätsfremden Beispielen erläutern will, heißt das noch lange nicht, dass ich an den Weihnachtsmann glaube. Dachte, dass sei unmissverständlich von mir verfasst worden. Bitte tu mir den gefallen, und sag mal bitte ganz genau, wovon ich spreche und keine Ahnung habe? Werde dann zukünftig das Thema meiden.
Und Dingen, von denen man keine Ahnung hat, lass ich dich lieber erzählen, scheinst da der Beste zu sein.



Und um nun auch dem Topf einen Deckel zu verpassen, die EULA oder auch AGBs sind in Deutschland selbst nicht rechtskräftig, da sie vor dem Kauf "einzusehen" und zu akzeptieren sind. Und der Zustand, dass der Online-Service ja "freiwillig" ist, ist unerheblich. Zwar steht auf den Blizzard Spielen, dass es AGBs gibt, man muss diese aber nicht mit dem Kauf bestätigen, was sie entkräftet, da ich ja sozusagen "die Katze im Sack" kaufe.
Abschließend kann ich nur sagen: Rechtsschutzversicherung sei Dank!
 
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In Deutschland isses nen weiter Weg zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".
Und da Du sowieso schon gesagt hast, Du würdest Dich auf keinen Rechtsstreit einlassen, weiß ich gar nich was ihr hier euch noch battled?

Irgendwie, machst Dich langsam zum Affen! ;)
 
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Ja, mir ist auch aufgefallen, dass ich mich zum Affen mache, denn ich muss hier leider alles dreimal erklären. Dass ich kein Rechtsstreit eingehen wollen würde, hab ich ja schon vor einigen Posts geschrieben, doch dann kam "Purgatorium" wieder ein mal daher und meinte ich würde einen Rechtsstreit haben wollen?! Und ich solle doch schonmal sparen?! So viel "Nichts" konnte ich dann aber wieder einmal nicht so stehen lassen, Sorry.

Und dass "Recht haben" nicht gleich bedeutend ist wie "Recht bekommen" kann ich nur abermals unterstreichen, v.a. hat meist der mit den größeren finanziellen Mitteln die Anwälte und das Recht auf Ihrer Seite.

Jedoch sollte jeder etwas Grundverständniss für das Recht & Gesetz haben, und diese Diskussion zeigt, dass da noch viel Aufholbedarf ist. (Damit meine ich dich, Colt83, gar nicht, sondern so Jura-Trolls wie Purgatorium, huhu und Dinan).
 
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Weltraumaffe du kannst labbern soviel du willst und dich winden, das hat alles nichts damit zutun das a) macros vorteile verschaffen. b) sie von blizzard nicht erwünscht sind und c) du dafür einfach so gebannt werden kannst.

und.. was hat dir dein pallaber jetzt gebracht?

danke
 
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@AliveAngel:
a) Kaum, es ist sozusagen ja nur ne Umbelegung der Tasten (sofern es wirklich keine automatisierenden Makros sind)
b) Über Blizzards Stellungnahmen lässt streiten.
c) einfach so, zum 100.000ten mal, nicht...

Und was Wissen bringt? Hm... Könnte jetzt ausschweifen und dir erklären, dass Wissen wohl das höchste Gut der Menschheit ist. Allerdings bezweifle ich, bei den vielen lustigen Posts hier, dass das bei den meisten hier anklang finden würde.

Von mir aus, bleibt halt dumm!
 

Teegetraenk

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Äffchen, ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du hier willst. SPiel doch bitte weiter mit deinen Macros, geh Risiko ein, wenn du es gewillt bist.
Mit der soz. Ächtung wirst du leben müssen, fällt dir bestimmt nicht schwer.

Was du nicht erreichen wirst im Thread:

a) Dass Macros allgemein akzeptiert werden (obviously)
b) dass Blizz aufhört Leute zu bannen, die gegen ihre AGBs verstoßen (obviously)

Also, wenn du glaubst, du bist auf der "richtigen Seite", dann spiel bitte so weiter aber hör auf dich hier im Thread wie ein Wurm zu winden, es ist unerträglich.

Danke für die Aufmerksamkeit.
 
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Das ist ein sehr lustiger Thread aber um was geht es am Ende überhaupt?
 
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@PivoUser: Der Einäugige ist der König unter den Blinden. Werde von euch Witzfiguren, die keine Ahnung vom Tuten & Blasen haben gerne geächtet. Das ist nur die Bestätigung dessen, was ich hier seit über 2 Seiten schon vermutet habe.

Außerdem habe ich nie behauptet, dass ich Punkt a + b anzustreben gedenke. Und nur weil du keine Ahnung von AGBs, Recht & Gesetz hast, stehe ich noch lange nicht auf der falschen Seite Justizia's. Deshalb brauch ich mich auch nicht winden, denn ich habe Argumente, und nicht nur leere Thesen.


@KaaN: Es geht darum, dass Blizzard anscheinend gegen einen Spieler vorgegangen ist, der Makros benutzt hat. Nun kam die Frage auf, in wie fern Makros erlaubt sind oder auch nicht. Blizzard gibt dazu leider immer wieder zweideutige Mitteilungen raus, und es ist somit nicht eindeutig zu sagen, was recht und was unrecht in Bezug auf Makros ist. Einige User hier sind der vehementen Meinung, auf Teufel komm raus, alle Spieler zu beleidigen und zu verleumden, die nicht mit der Standard-Tastatur-Belegung spielen.
Folglich kommt auf Grund des nahe zu unterirdischen Niveaus der Beteiligten keine konkrete, sinnvolle Diskussion zu Stande.

Festzuhalten bleibt, dass Blizzard regelmäßig "Betrüger & Halunken" bannt. Was letzten Endes wirklich dazu gehört, ist unklar, aber wie immer heißt es "safety 1st"!
 
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@AliveAngel:
a) Kaum, es ist sozusagen ja nur ne Umbelegung der Tasten (sofern es wirklich keine automatisierenden Makros sind)

Und um genau diese Macros geht es! Das einfache umbelegen von Num 8 auf die Mauszusatztaste ist kein böses Macro. Aber ein Macro, dass das bauen automatisiert oder gar die ganze Bo vorgibt ist böse. Wegen dem Umbelegen von Tasten ist garantiert noch niemand gebannt worden!

Ausserdem schreibt Blizzard wirklich in die EULA's zum B-Net, dass sie sich das Recht vorbehalten Spieler auzuschließen, da es ein freiwilliger Dienst ist.
Da nutzt dein ganzes Paragraphengefuchtel nichs, Blizzard macht sich damit NICHT strafbar oder riskiert nur zu 0,0001 % das eine Klage wegen Macros zugelassen wird.
Im Zweifelsfalle würde sich Blizzard bei Macros auch auf "unauthorized Cheatprogramm" berufen... ein Programm für Macros (also den Treiber) könnte darunter fallen.
 
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Wie häufig ich mich schon wiederhole?! O.o

EULAs verstoßen (zu 99,999%) gegen das BGB und sind daher in Deutschland nicht rechtskräftig, daher kann es mich eigentlich einen Scheiss interessieren, was da drin steht! Schönen Abend noch!
 
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EULAs verstoßen (zu 99,999%) gegen das BGB und sind daher in Deutschland nicht rechtskräftig, daher kann es mich eigentlich einen Scheiss interessieren, was da drin steht!
Nur doof, dass Blizz kein deutsches Unternehmen ist, sondern ein amerikanisches. Und noch dööfer, dass ihr Rechtssitz in Florida liegt, wo unterzeichnete Verträge sogar dann noch gültig sind, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass sie rechtswidrig sind.

Mit anderen Worten: Das was dort drin steht interessiert sich nen Scheiss dafür, ob es mit dem BGB übereinstimmt.
Also darfst du dich gerne noch tausende Male wiederholen, mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages begibt man sich in einen rechtlichen Rahmen, der von Blizzard ausgearbeitet und diktiert wurde. Dadurch entstehen zumeist keine bemerkenswerte Nachteile, dennoch muss man DARAUF achten und nicht auf das BGB.
 
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Tja, dafür kommt nach dt. Recht kein Vertrag zwischen Kunde und Blizzard zu Stande, sofern sie auf einer nicht rechtmäßigen AGB beruht. Und da das dt. Recht auf meiner Seite ist, habe ich keine Befürchtungen, dass ich von Frau Merkel oder dem Außenminister Westerwelle in die USA ausgeliefert werde ;-)

Nein, mal im Ernst, du scheinst der erste zu sein, der von der Materia auch etwas Ahnung hat. Einen Präzedenzfall gibt es meines Wissens nicht, und daher würde das nicht nur ein teurer Rechtsstreit, sondern auch einer von dem man nicht genau sagen könnte, wie er ausgeht.

Aber genug der Spekulationen, hab ich schon erwähnt, dass ich die EULAs selbst anerkannt habe und bisher auch noch nie dagegen verstoßen habe?
So long!
 
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Du redest die ganze Zeit von Recht und Gesetzen. Und das ihre AGBs nicht automatisch Rechtskraeftig sind nur weil du sie unterzeichnest. Das sollte inzwischen jedem halbwegs informierten Konsument bewusst sein. Wurde schon in 1000 und 1 Info Sendung zum Thema Verbraucherschutz erwaehnt. Aber das spielt doch garkeine Rolle.

Denn du gehst einfach davon aus das es nicht Rechtens ist.

Viel eher müsstest du doch mal aufzeigen das es nicht Rechtens ist wenn jemand wie du wegen Macros vom Battle.net ausgeschlossen wird.

Oder anders ausgedrückt, woher nimmst du die Annahme das es nicht rechtens ist das Blizzard jede beliebige Person vom Battle.net ausschließen darf?
 
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Warum? Ganz einfach, Blizzard hat auch eine "rechtliche" Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Was ich damit sagen will, nur weil sie Geld in den Arsch geblasen bekommen, heißt das noch lange nicht, dass sie sich über alles und jeden hinweg setzen dürfen.

Sprich, wenn ich zum Bäcker gehe und 5 Brötchen bestelle und dafür bezahle, dann kann der Bäcker mir nicht mit 3 Lachsforellen ankommen und sagen "tja, mein Geschäft, meine Regeln".

EDIT: Nehmen wir an, dass Blizzards EULA in Deutschland rechtskräftig wäre, dann wäre es natürlich auch ihr Recht, User vom Battle.net auszuschließen. Dann kommt aber abermals das thema "Image" auf. Denn ich glaube, dass sich niemand ein Spiel von Blizzard kaufen würde, der von Ihnen schonmal grundlos gebanned wurde. Deshalb ist auch Blizzard darauf aus, Ihre Kundschaft zu pflegen und nicht zu vergraulen und daraus schlussfolgere ich, dass sie nur auf Grund eines Verdachtes keinen Kunden verlieren möchten. Und das Argument "Ja, die 1-2 Hanselchen jucken Blizzard doch nicht", lass ich nicht gelten, da nicht jeder Konzern so denkt!
 
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Und welche waere das?

Was verpflichtet denn Blizzard dir den Zugang zu ihren Servern zu erlauben?

Defacto gibt es 100 Beispiele bei denen der Multiplayer, also das spielen auf fremden Servern keine gewaehrleistung ist welche du mit dem Kauf des Produktes eingehst.

Siehe Xbox Konsole wo der Onlinezugang der Konsole gesperrt wird. (http://www.players-source.de/2009/11/8732-microsoft-bannt-uber-eine-million-xbox-360-konsolen/)
Oder EA wo zu unzaehligen Spielen der Online Multiplayer einfach für alle Personen komplett gestrichen wird. (http://www.ea.com/2/service-updates)

Ich bin kein Rechtsexperte oder so.. aber es ist naiv anzunehmen das ein Unternehmen wie Microsoft, Electronic Arts, Blizzard oder bestimmt 100 andere Firmen welche Spieler aus ihrer Multiplayerplatform ausgeschlossen haben, Gesetzeswiedrig handeln und es bisher noch keiner bemerkt hat ausser deine wenigkeit.

EDIT: Nehmen wir an, dass Blizzards EULA in Deutschland rechtskräftig wäre, dann wäre es natürlich auch ihr Recht, User vom Battle.net auszuschließen. Dann kommt aber abermals das thema "Image" auf. Denn ich glaube, dass sich niemand ein Spiel von Blizzard kaufen würde, der von Ihnen schonmal grundlos gebanned wurde. Deshalb ist auch Blizzard darauf aus, Ihre Kundschaft zu pflegen und nicht zu vergraulen und daraus schlussfolgere ich, dass sie nur auf Grund eines Verdachtes keinen Kunden verlieren möchten. Und das Argument "Ja, die 1-2 Hanselchen jucken Blizzard doch nicht", lass ich nicht gelten, da nicht jeder Konzern so denkt

Warum verdacht? Denkst du Blizzard kann es nicht ganz genau merken und analysieren, also empirisch beweisen wenn jemand Macros einsetzt? Also z.b. bei jedem Pylon bau haargenau die selben ms zur auswahl benötigt werden? Im Gegenteil, Blizzard hat sich dazu ja sogar schon geaeussert und gesagt das sie es können. Sonst braeuchten sie ja nicht sagen das sie Leute für Macros bannen.
Wie sollte sowas auf verdacht passieren? Entweder Blizzard kann es erkennen oder nicht. Und wen vergraulen sie damit? Die Leute welche Macros verwenden? Das ist genau der Sinn eines Bans..
 
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also, mal ehrlich, das beispiel mit der maus und deren dpi ist sowas von daneben. es geht um macros. was ist daran so schwer zu verstehen? um ein speziell auf das spiel angepasstes skript oder, abstrakter gesagt, rudimentäre software, das effizienter arbeiten aufgaben erledigen würde als jeder progamer es mit menschlicher motorik hinbekommen könnte.

dass da überhaupt leute die diskussion in richtung rechtsauffassung lenken. viele reden doch davon, dass esports ähnlich wie schach anerkannt werden sollte. dann sollte man auch so denken. und nicht darüber, obs mit dem bgb in deutschland konform ist, dass man gebannt wird. lol.
 
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Uiui das altbekante Thema , kenn ich noch aus gw.

Grundlegend hat @Affe recht.
Und das könnt ihr dann doch auch mal zugeben, ich meine wenns im gesetz steht isses gesetz, da kann keiner von euch herkommen und sagen : STIMMT NET!!
Wer das macht muss ganz schön unterbelichtet sein.

Das BGB schreibt vor das jeweilige eulas nicht rechtskräftig sind. Makros sind in einer Klausel speziell erwähnt und erlaubt.
Das sind Fakten wo hier keiner drumrum reden kann.


Andererseits:
Worauf sich blizzard nun (im ernstfall) beruft ist die Nutzung des Servers, für die Nutzung des Servers gilt das Hausrecht das weltweit festgeschrieben ist, ausser in 4 Ländern (deutschland mitinbegriffen).
Da diese Server und die Betreiber nicht in deutschland sitzen, kann das bgb nichts ausrichten.

Daher ist aus dem prinzip heraus die Sache zwar völlig falsch gehandelt worden, aber rein rechtlich macht sich deshalb Blizzard durch ihre in ihrem Land verfasste klausel
(Hausrecht) einen schlanken.

Wo sie sich allerdings wieder selbst ausknocken: Sie sind verpflichtet 3 emails zu verfassen oder ihn 3 mal ign anzuschreiben indem sie ihn darauf hinweisen, das er das unterlassen soll.

Dies scheint (zumindest in dem seiner beschreibung) nicht der Fall zu sein, daher ist er wieder im Recht.


Also jetz zur persönlichen Meinung:
Grundlegend richtig, so etwas muss unterbunden werden, das nimmt den Spielspass.
Wem es ohne zu stressig ist, soll aufhören mit spielen.

andererseits kann man wenn man sich schon nicht an gesetze hält und die leute nicht darauf hinweist, hingehen und ihn nur aus der ladder schmeissen. Die kampagne sollte ihm trotz allem zur verfügung stehen bleiben.

PS: ich glaube nicht das blizzard ohne ihn zu ermahnen, ign oder schriftlich gebannt hat.
Dafür haben sie zuviel blutgeld bezahlen müssen.
( 5000 accs mussten sie wegen sowas ähnlichem wieder entbannen in WOW und auf Lebenszeit kostenlos zur Verfügung stellen als Strafe. War ne Sammelanzeige sobald ich noch weiss. Das weiss ich noch aus einem zeitungsartikel unserer Stadtzeitung)


Zum schluss noch was:

von angel: Was verpflichtet denn Blizzard dir den Zugang zu ihren Servern zu erlauben?

Ganz einfach, der Fakt das auf meiner Verpackung battle net und multiplayer drauf steht.
 
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Zum schluss noch was:

von angel: Was verpflichtet denn Blizzard dir den Zugang zu ihren Servern zu erlauben?

Ganz einfach, der Fakt das auf meiner Verpackung battle net und multiplayer drauf steht.

Nein das ist falsch. Denn dann dürften niemals zu einem Spiel welches laut Verpackung Online Multiplayer beinhaltet die Server abgestellt werden. Das ist aber wie schon X mal belegt und ganz einfachen nicht der Fall.

Siehe z.b.

"Previously Shut Down Online Service
FIFA 06 for PC, PlayStation 2, PlayStation Portable, Xbox and Xbox 360
FIFA 07 for PC, PlayStation Portable, PlayStation 2 and Xbox"

---

http://www.amazon.de/Electronic-Arts-GmbH-FIFA-DVD-ROM/dp/B000AYB03M

"Produktbeschreibung des Herstellers [...]
Online-Spiel: Spiele online gegen bis zu 2 andere Spieler – oder stell dich im FIFA Interactive World Cup anderen Fußballfans auf der ganzen Welt. Hast du das Zeug dazu, der Beste zu werden?"

Stand bestimmt auch auf der Verpackung. ;)
 
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ich denke das das komplette abschalten etwas mit %tualer nutzung bzw. mit gewissen komponenten (Verkaufszahlen/servernutzung/auslastung) zu tun hat. (müsst ich natürlich erstmal nachlesen)
Da auf der verpackung aber steht man muss dauerhaft internet haben um sich mit dem server zu verbinden damit das spiel überhaupt funktioniert muss es natürlich gewährt bleiben für jedermann.ausserdem kann man fifa auch offline spielen, die kampagne von sc nicht. (das wird der unterschied sein).

Wenn sc2 ein flopp geworden wäre, könnten sie sie rechtlich warscheinlich auch abschalten. ich denke aber das wenn sie von heute auf morgen abschalten würden, eine der größten sammelklagen erhalten würden schlechthin.
Ich wäre da auch sofort dabei.
 
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ich denke das das komplette abschalten etwas mit %tualer nutzung bzw. mit gewissen komponenten (Verkaufszahlen/servernutzung/auslastung) zu tun hat. (müsst ich natürlich erstmal nachlesen)
Da auf der verpackung aber steht man muss dauerhaft internet haben um sich mit dem server zu verbinden damit das spiel überhaupt funktioniert muss es natürlich gewährt bleiben für jedermann.ausserdem kann man fifa auch offline spielen, die kampagne von sc nicht. (das wird der unterschied sein).

Wenn sc2 ein flopp geworden wäre, könnten sie sie rechtlich warscheinlich auch abschalten. ich denke aber das wenn sie von heute auf morgen abschalten würden, eine der größten sammelklagen erhalten würden schlechthin.
Ich wäre da auch sofort dabei.

Natürlich kannst du SC2 die Kampange auch offline spielen.. natürlich muss Blizzard gewaehrleisten das man das Spiel überhaupt spielen kann.. aber es geht ja um den Multiplayer.

und.. Fifa war bestimmt kein Flop. ;)
 
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Tja, dafür kommt nach dt. Recht kein Vertrag zwischen Kunde und Blizzard zu Stande, sofern sie auf einer nicht rechtmäßigen AGB beruht.
Ich fürchte, das ist falsch.
Falls dir der Begriff "CrossBorderLeasing" nichts sagt, hier die Kurzfassung:
Deutsche öffentliche Einrichtungen (Wasserwerke, häufig auch diverse öffentliche Verkehrsmittel) wurden vor längerem in großer Zahl an amerikanische Investoren verkauft, ungeachtet dessen, dass die deutschen Beamten, die das Unterzeichnet haben weder dazu befugt waren überhaupt Verträge zu unterzeichnen, geschweige denn dazu, Verträge, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind UND deren Gerichtsstand NICHt in Deutschland liegt. Das alles aber traf auf diese Verträge zu, dennoch waren sie danach rechtsgültig und kosten auch heute noch viele Städte große Beträge und bla... Das Rechtssystem ist da nicht so freundlich und kulant, wie man es mancmal gerne hätte ^^
 
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Tja, dafür kommt nach dt. Recht kein Vertrag zwischen Kunde und Blizzard zu Stande, sofern sie auf einer nicht rechtmäßigen AGB beruht.

Dann kann Blizzard dich ja ohne Probleme ausschließen, sind ja schließlich keinen Vertrag mit dir eingegangen.
Aber wurde ja hier schon richtig erkannt, dass das deutsche Recht nicht greift
 
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ihr seid echt bescheuert und realitätsfremd wenn ihr das mit bgb etc. im bezug auf sc2 ernst meint.
spiel <> realität <> verhältnismässigkeit
und so
 
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Bzgl. Verhältnismässigkeit: Leute die tausende Stunden in ihren Account investieren, sind ja wohl zurecht sauer. Und es gibt eben auch welche, die bei einem solchen Verlust auf ganz komische Ideen kommen... spätestens dann kriegt auch Blizz Probleme.
Klar, solange nichts passiert kommst du auch rechtlich nicht weit...
 
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ich denke das das komplette abschalten etwas mit %tualer nutzung bzw. mit gewissen komponenten (Verkaufszahlen/servernutzung/auslastung) zu tun hat. (müsst ich natürlich erstmal nachlesen)
Da auf der verpackung aber steht man muss dauerhaft internet haben um sich mit dem server zu verbinden damit das spiel überhaupt funktioniert muss es natürlich gewährt bleiben für jedermann.ausserdem kann man fifa auch offline spielen, die kampagne von sc nicht. (das wird der unterschied sein).

Wenn sc2 ein flopp geworden wäre, könnten sie sie rechtlich warscheinlich auch abschalten. ich denke aber das wenn sie von heute auf morgen abschalten würden, eine der größten sammelklagen erhalten würden schlechthin.
Ich wäre da auch sofort dabei.

Oder sie würden einen Patch aufspielen, der SCII offline-fähig macht ;-)
 
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