Schön, dass du so gespannt bist. In dem System, welches die Beurteilung einer Entlassung eines Sexualstraftäters vornimmt, sind eine Vielzahl von Entscheidungen vorgesehen, welche eine größtmögliche Sicherheit gewährleisten sollen. Die diversen Gutachter, die Aussagen des Gefängnisarztes, der Strafvollzugsbeamten, alle geben hierzu eine Stellungnahme ab. Und es geschieht immer wieder, dass da einer "durchs Netz" geht. Das Problem sind in diesen Fällen insbesondere die intelligenten, manipulativen Täter, die allen Beteiligten glaubhaft machen können, sie seien "geheilt" oder könnten ihre Zwänge zumindest kontrollieren. Manchmal sind die zuständigen Gutachter regelrecht vereinnahmt und verlieren ihre Objektivität. Das System basiert nun einmal auf den Eindrücken und Entscheidungen von Menschen, Fehler sind damit vorprogrammiert. Alles was man tun kann ist, größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten oder eben für immer wegzusperren.
Das Problem ist nicht die Erkenntnis, dass die Gutachten falsch waren. Das passiert tatsächlich hin und wieder. Das Problem sind die Schlüsse, die man daraus zieht.
Die Bild Zeitung greift diese Fälle jedes Mal heraus und stellt es so hin, als würden andauernd fahrlässig Sexualstraftäter entlassen. Das mag mal vorkommen, ist aber nicht die Regel. Dadurch entsteht ein vollkommen verzerrtes Bild der Realität. Es gibt viele Sexualstraftäter, die ihr Leben lang hinter Gintern verbringen müssen. Es gibt auch viele, die frei gelassen werden und nicht mehr rückfällig werden. Und es gibt eben die Einzelfälle, in denen das System versagt und ein gefährlicher Mensch auf freien Fuß kommt.
Die Frage ist doch: Muss die Gesellschaft diese Rückfälle zu Gunsten der Möglichkeit, jemals wieder frei zu kommen, ertragen? Da kann man dann tatsächlich geteilter Meinung sein.
@ Outsider: Genau das ist der Punkt. Ich kann jeden Vater verstehen, der den Täter seiner vergewaltigten Tochter eigenhändig umbringen will. Das ist nur allzu menschlich. Aber da muss man strikt trennen. Nur weil es emotional betrachtet nachvollziehbar ist, darf der Staat dies noch lange nicht gestatten oder gar selbst vornehmen, wenn er nicht unsere wichtigsten Grundsätze zur Disposition stellen will.