Am Berliner Alexanderplatz brutal verprügelter 20-Jähriger tot

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Sind wir jetzt wieder bei "ABER DU KANNST NICHT BEWEISEN DASS ES GANZ EXAKT SO WAR!"?
Es ist nunmal nur begrenzt möglich Informationen über so einen Fall bei dem man nicht dabei war zu finden. Das was ich zitiert habe, finde ich übereinstimmend in vielen Berichten, und praktisch keine Darstellungen (ausser ein paar Aussagen der Angeklagten, die ebenfalls übereinstimmend als unglaubwürdig bezeichnet werden) die dieser Darstellung widersprechen. Wobei meines wissens nach noch nichtmal die Angeklagte behaupten dass Johnny irgendetwas provoziert hätte.

Ist es denn deiner Meinung nach anders abgelaufen? Hat Johnny provoziert? Hast du quellen dazu? Wer wäre deiner Meinung nach besser geeignet als Quelle? Warum hälst du den Richter für unglaubwürdig? Und warum den Staatsanwalt? Oder widersprichst du wieder nur aus Prinzip?
 
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Meine hauptaussage ist, dass deine meinung komplett inkonsistent und aus unerfindlichen gründen beim einen fall total pro angeklagter und beim anderen fall anti ausfällt.
Das du beim einen fall daher kommst und sagst: "Der richter hat's gesagt! So ist's gewesen!" und im anderen fall sagst: "Scheissegal was der richter sagt! Ein paar zeugen (welche zeugen btw? doch nicht etwa freunde des angelagten?) haben gesagt es war ne ohrfeige!" und seitdem auch so argumentierst als sei eine ohrfeige fakt und überhaupt ist ja nur der ohring schuld (was auch nicht stimmt) ist meiner meinung nach ein ziemlich guter beleg für meine annahme. Die gründe warum deine wahrnehmung da so außeinander geht würden mich wirklich brennend interessieren.

Nochmal, ich finde nicht, dass ein u.a. wegen körperverletzung vorbestrafter typ der durch den absichtlichen angriff auf eine frau deren tot direkt verschuldet hat mit 3 jahren eine zu harte strafe gekriegt hat. Du offenbar schon. Ist mir wie gesagt unbegreiflich.
 
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Kannst du mal bitte auf das eingehen was ich dich gerade gefragt habe?

Ansonsten erfindest du gerade mal wieder Unsinn.

Meine hauptaussage ist, dass deine meinung komplett inkonsistent und aus unerfindlichen gründen beim einen fall total pro angeklagter und beim anderen fall anti ausfällt.

ich habe die Gründe schon ungefähr 100mal erklärt. Und es ergibt sich immer das gleiche Muster. Du widersprichst mir bei einem Einzelpunkt, ich erkläre ihn dir, und du daraufhin ignorierst du das Thema und unterstellst mir irgendwas. Zb:

Das du beim einen fall daher kommst und sagst: "Der richter hat's gesagt! So ist's gewesen!" und im anderen fall sagst: "Scheissegal was der richter sagt! Ein paar zeugen (welche zeugen btw? doch nicht etwa freunde des angelagten?) haben gesagt es war ne ohrfeige!" und seitdem auch so argumentierst als sei eine ohrfeige fakt

Reiner Unsinn. Ich habe erst einen Post davor erklärt warum ich den Richter zitiert habe. Als Stellvertreter für viele gleichlautende Berichte die ich gefunden habe. Praktisch ohne gegenstimmen. Niemals habe ich geschrieben das es stimmt weil es der Richter sagt.
Und im anderen habe ich auch nicht gesagt dass es scheiss egal ist was der Richter sagt. Ich sagte dass viele Zeugen (mit Zitat woher die behauptung kommt) von einer Ohrfeige gesprochen haben, warum ich davon ausgehe dass diese Aussage nicht nur von Freunden des Angeklagten kommt, was genau der Richter gesagt hat, und was ich warum daraus schliesse.

und überhaupt ist ja nur der ohring schuld (was auch nicht stimmt) ist meiner meinung nach ein ziemlich guter beleg für meine annahme. Die gründe warum deine wahrnehmung da so außeinander geht würden mich wirklich brennend interessieren.

Haben halt die Gerichtsmediziner gesagt... das hier ist einer der aktuellsten Artikel die auch den Mediziner direkt zitieren den ich auf die schnelle finden konnte http://www.nordbayerischer-kurier.d...rb-hirnblutung-ausloeser-war-harter-aufschlag

"Die Studentin Tugce ist nach Angaben eines Rechtsmediziners an einer Hirnblutung gestorben. Nach Meinung des Gutachters wurde diese ausgelöst durch einen etwa drei Zentimeter langen Ohrring, der beim Aufprall auf den Boden in den Kopf eindrang.“

Nach Darstellung Verhoffs ist die Studentin beim Aufprall wohl auf einen Gegenstand aufgeschlagen. Dabei könnte es sich um einen Ohrring gehandelt haben. „Es hat sich eine drei Zentimeter lange Kante in den Kopf hineingebohrt, wo der Schädel dünn ist“, sagte der Professor. „Der Ohrring hat eine solche Kante.“ Der Schlag habe also nicht zum Tod geführt."

Nochmal, ich finde nicht, dass ein u.a. wegen körperverletzung vorbestrafter typ der durch den absichtlichen angriff auf eine frau deren tot direkt verschuldet hat mit 3 jahren eine zu harte strafe gekriegt hat. Du offenbar schon. Ist mir wie gesagt unbegreiflich.

Wie oft muss ich dir noch sagen dass es an den Details liegt die du in deiner Zusammenfassung immer komplett ignorierst?

Stell dir mal kurz den Fall vor OHNE dass sie auf den Ohrring fällt. Es gibt einen Streit. Gegenseitiges provozieren. Beleidigungen auf beiden Seiten. Sanel will schon gehen, da ruft sie ihm "Halt die Klappe, kleiner Hurensohn!" hinterher. Er läuft zurück. Sein Freund will hin zurückhalten. Gerangel. Tugce geht zwischen die beiden. Da schlägt er sie. Sie fällt kurz hin und steht wieder auf. Kopf tut weh, Platzwunde. Die Gruppen trennen sich.
Was wäre hier die angemessene Strafe? Wie groß soll der Unterschied sein der sich AUSSCHLIESSLICH aus dem unwahrscheinlichen aber leider eingetretenem Ergebnis ergibt?
 
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Stell dir mal kurz den Fall vor OHNE dass sie auf den Ohrring fällt. Es gibt einen Streit. Gegenseitiges provozieren. Beleidigungen auf beiden Seiten. Sanel will schon gehen, da ruft sie ihm "Halt die Klappe, kleiner Hurensohn!" hinterher. Er läuft zurück. Sein Freund will hin zurückhalten. Gerangel. Tugce geht zwischen die beiden. Da schlägt er sie. Sie fällt kurz hin und steht wieder auf. Kopf tut weh, Platzwunde. Die Gruppen trennen sich.
Was wäre hier die angemessene Strafe? Wie groß soll der Unterschied sein der sich AUSSCHLIESSLICH aus dem unwahrscheinlichen aber leider eingetretenem Ergebnis ergibt?
Ist aber so nicht passiert.

Stell Dir mal vor, ein Sportwagenfahrer ballert über die unbeschränkte AB. Ein Kleinwagenfahrer erschrickt als er den Sportwagen von hinten ankommen sieht und denkt, dass dieser auf ihn auffahren wird, reisst das Lenkrad herum und versucht wieder auf die rechte Spur zu kommen, dabei gerät er ins Schleudern, kommt von der Fahrbahn ab und überschlägt sich. Er und das Kind auf dem Rücksitz sterben. Der Sportwagen berührt den Kleinwagen nicht, trotzdem wird der Fahrer verurteilt.
http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...er-zu-18-monaten-haft-verurteilt-1149460.html

Stell Dir mal kurz den Fall vor, OHNE dass der Kleinwagenfahrer sich erschrickt. Er zeigt dem Sportwagenfahrer einen Vogel, der drückt auf die Hupe, der Kleinwagen fährt irgendwann rechts rüber und der Sportwagen gibt Gas und ist weg (passiert 1000x am Tag auf Deutschlands Autobahnen). Was wäre hier die angemessene Strafe? Wie groß soll der Unterschied sein, der sich AUSSCHLIEßLICH aus dem unwahrscheinlichen aber leider eingetretenen Ereignis ergibt?

Wer sich falsch verhält, hat die Folgen der Tat zu tragen, auch wenn er damit nicht rechnen konnte. Deal with it.
 
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Lustig dass du genau diesen Fall als Beispiel nimmst.
Der wurde in Revision auf 1 Jahr Bewährung und 12k € Geldstrafe reduziert. Nach Erwachsenenstrafrecht. https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall_auf_der_Bundesautobahn_5_im_Juli_2003

Nehmen wir mal an es wäre niemand gestorben, was wäre dann? Das wäre Gefährdung des Strassenverkehrs (stgb) und vielleicht noch und irgendwas gegen stvog. Was hätte das gegeben? Keine Ahnung, aber Gefährdung des Strassenverkehrs gibt auch Haft und Geldstrafen. Die Haft wäre niedriger gewesen, die Geldstrafe wohl auch.
Tatsächlich ist die Strafe nicht extrem hoch wenn man es mit einem Fall ohne Opfer vergleicht... natürlich höher, ich habe nie behauptet dass sie gar nicht höher sein sollte, aber es ist nicht extrem.

Ich kanns natürlich auch wie Outsider formulieren
"Da begeht jemand absichtlich eine Straftat und das nicht das erste mal, und nur aus reinem Egoismus* und versursacht damit direkt den Tod einer Frau und deren Tochter"

*afaik hatte der Fahrer den Spitznamen Turbo Rolf und war bei Kollegen als Raser bekant.

Klingt total böse, Bewährung geht da ja auf keinen Fall!!!
Aber so wurde der Fall nicht beurteilt.

Nebenbei: Hast du dir den Artikel von Fischer mal durchgelesen den ich auf der vorigen Seite gelinkt habe? Der Thematisiert genau diese Problematik. So einfach wie du es hier darstellst ist unser Rechtssystem bei weitem nicht. Es soll schon genau das was ich schreibe berücksichtigt werden: Was wollte der Täter, was konnte er voraussehen, was hat er in Kauf genommen etc. Nicht einfach nur "was ist passiert".

edit:
für die faulen Link ich ihn nochmal, passt thematisch wirklich perfekt hier http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/schuld-zufall-strafe-strafrecht-justiz
 
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Habs mir durchgelesen. Klingt auch soweit schlüssig was er schreibt.

Es bleibt aber meine (persönlich gefärbte) Meinung, dass ich bei Tätern, die bewusst eine verbale Auseinandersetzung auf die körperliche Ebene eskalieren, nicht so rücksichtsvoll sein möchte und ihnen zubilligen will, dass sie das alles ja gar nicht hätten wissen können und alles nur dummer Zufall war.
 
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Nebenbei: Hast du dir den Artikel von Fischer mal durchgelesen den ich auf der vorigen Seite gelinkt habe? Der Thematisiert genau diese Problematik. So einfach wie du es hier darstellst ist unser Rechtssystem bei weitem nicht. Es soll schon genau das was ich schreibe berücksichtigt werden: Was wollte der Täter, was konnte er voraussehen, was hat er in Kauf genommen etc. Nicht einfach nur "was ist passiert".

edit:
für die faulen Link ich ihn nochmal, passt thematisch wirklich perfekt hier http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/schuld-zufall-strafe-strafrecht-justiz

Ist alles gut was er schreibt, aber worauf willst du hinaus?

Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge geht es ja genau darum, dass die Todesfolge nicht gewollt war, sonst würde man Totschlag oder Mord in Betracht ziehen.

Es wird differenziert (Körperverletzung gewollt, Todesfolge nicht gewollt) und genau dafür wurde er verurteilt.

Bleibt die Frage der Vorhersehbarkeit der Todesfolge; die Mehrheit und der Richter sehen es so:

von einem heftigen Schlag kann jemand zu Boden fallen, sich den Schädel verletzen und sterben, das ist nicht völlig unvorstellbar, (es muss nicht die wahrscheinlichste Möglichkeit sein) und somit vorhersehbar.

Jetzt würdest du sagen: aber es war ja kein heftiger Schlag, sondern nur ne Ohrfeige, naja an der Stelle drehn wir uns dann im Kreis...
 
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Nach kurzem rumgoogeln scheint mir das Urteil im Tugce-Fall durchaus im Rahmen dessen was der Gesetzgeber vorgesehen hat:
(Achtung, Laie) Das war Körperverletzung mit Todesfolge, nach Jugendstrafrecht gibt es darauf bis zu 10 Jahre, potentiell auch zur Bewährung (Vorstrafen, die der Täter hatte, wirken sich dabei ungünstig aus).
Allerdings meine ich auch ein krasses Missverhältniss zu anderen Urteilen, wie das in diesem Fall hier (das imho viel zu niedrig ist), zu bemerken.
 
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Flüchtende leute in den rücken zu schießen kommt irgendwie nicht so gut an. Muss historische gründe haben.
 
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joa, kommt nicht so gut aber beim falschen motherfucker einbrechen offenbar noch schlechter :)
 
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kriegen migranten eigentlich mildere strafen und hätten die johnny k schläger auch landsleute vermöbelt? wenn nicht, sind die taten dann rassistisch motiviert oder geht das nur bei deutschen?

edit: das wird man ja wohl noch fragen dürfen :D
 

Benrath

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Hoffe in der vorherigen DIskussion wollte Outsider Myta eher trollen als das er es wirklich erst meinte.

SOnstiges Fazit: Kritiker findet es also ok fliehenden Einbrechern in den Rücken zu schießen. Wieso ist das dann noch Notwehr?

Wenn sie gerade durchs Fenster einsteigen, meinetwegen ok, aber jemand der offensichtlich gerade wegläuft noch hinterherzuschießen ist immer noch Notwehr? Beim Polizistenthrea siehst du das bestimmt auch wieder anders. Gott lass Konsistenz regnen.

Natürlich davon ausgehend, dass ich der Lügenpresse glauben kann/darf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Todesschützen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE vor, er habe in der Nacht zum 9. Juni gezielt auf drei Männer geschossen, die bereits auf der Flucht gewesen seien.
 
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Gibt's den hinweise darauf, dass es rassistisch motiviert war?

nur meine bescheidene lebenserfahrung. ich verorte die täter im tyson-schnitt,hafti hörer, "komm wir wichsen die kartoffeln da hinten um" (die natürlich in unterzahl sind) milieu. diese verüben ihre gewalttaten imho mit präferenz gegenüber andersgläubigen und zb kartoffeln. hab ich leider schon viel zu oft erlebt im köln/bonner raum.

hatecrime.
 
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Gibt's den hinweise darauf, dass es rassistisch motiviert war?

ja:
"Das bestätigt auch Thomas S.: „B. prahlte, dass er einen Kanaken plattgemacht habe.“"
http://www.berliner-kurier.de/poliz...-der-schlaeger-im-knast,7169126,30987282.html

Ich kenne zugegebenermassen den normalen Sprachgebauch dieser Kreise nicht so gut, vielleicht ist das da eine normale Bezeichnung ohne negative Konnotation, aber für mich hört sich das schon sehr rassistisch an. So als wäre die Rasse ein Grund warum es eine tolle Leistung war ihn umzubringen.
 
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mord ist mord egal ob schwert,axt,dolch,buttermesser genau wie "gezielt/gewolltes" verletzen eines anderen mit todesfolge durch flache hand/faust/zwei finger/grosser zeh/kleiner zeh...völlig wurst -> tat->ergebins ..mit was ausgeführt spielt keine rolle.
 
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kriegen migranten eigentlich mildere strafen und hätten die johnny k schläger auch landsleute vermöbelt?

denke das hat was mit dem iq zu tun. dumme leute können die folgen ihres tuns ja nicht richtig einschätzen, deshalb gilt hier verminderte schuldfähigkeit.

jemand der sein hab und gut verteidigt, in dem er einbrecher erschießt handelt meist aus rationalen gründen. besonders wenn er deutscher ist, geht man von rationalem handeln aus. hier gibts es immer das doppelte wie bei migranten aus sozial benachteiligten verhältnissen.

fuck this shit, lieber wander ich 10 jahre in den knast und schieß zuerst als dass so ein paar affen lachend nach 2 jahren draussen sind und ein dutzend weiterer spasstis in die welt setzen.

Er sieht ihn offensichtlich als bruder.

wen? den ching chong?

ich glaub "den kanacken plattgemacht" bezieht sich drauf, dass er im gefängnis jemanden plattgemacht hat um in der hierarchie aufzusteigen
 
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Benrath

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lest ihr die Artikel überhaupt noch? Es war keine Notwehr.
 
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Wisst ihr worin das Problem liegt? Der gemeine Leser hält sich die fälle, die sich mit seinem gesunden volksenpfinden beißen eher im Gedächtnis als fälle in dem sein Genugtuungs- und Rachegefühl befriedigt wird. Aufgrunddessen ergibt sich das Gefühl, dass die Justiz zu "lasch" ist.
Gesteigert wird das vor allem durch öffentlichkeitswirksame Berichterstattung der Medien von "spektakulären" Geschichten, bei denen dann natürlich auch jeder meint seinen Senf dazuzugeben.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Mehrheit denkt, dass das Gericht mal eben den erfüllten Straftatbestand und das darauffolgende Strafmaß einfach so nach gut dünken bestimmt ("wir würfeln jetzt mal kurz. Was spielt es auch für eine Rolle tot ist tot?").

Das ist natürlich nicht der Fall. Ob ein bestimmter Straftatbestand wirklich erfüllt ist, ergibt sich aus den vom Tatgericht festgestellten Tatsachen und der rechtlichen Wertung dieser einen "Wahrheit". Die rechtliche Wertung ergibt sich zunächst durch Gesetzesauslegung der (normativen) Tatbestandsmerkmale, die sich auch stetig mehr oder weniger im Wandel durch die Wissenschaft und der rechtsanwendung durch die Gerichte befindet und Konkretisierung erfährt. Aus abstrakter Rechtsauslegung muss das Gericht dann konkret aus den festgestellten Tatsachen eine Wertung vornehmen. Das gestaltet sich nicht immer einfach. (Sowohl die Feststellung der Tatsachen als auch die rechtliche Bewertung).
Die rechtsfolge (das Strafmaß) ergibt dann aus einer Reihe von vielen einzelnen Faktoren und regeln, aber erster Anhaltspunkt ist natürlich die festgelegte rechtsfolge aus dem Gesetz (mord verpflichtet etwa zur lebenslangen Freiheitsstrafe, aber auch dort gibt es in der Rechtsprechung ausnahmen zb. Haustyrannenmord). Eine große Rolle spielt da etwa die Schwere der Schuld.

Übrigens wenn von koriosen Zahlen wie circa 30 % Fehlurteilen der "niederen Gerichte" die rede ist, welche etwa vom BGH korrigiert werden, handelt es sich zu allermeist nicht um grobe Schnitzer wie zb. Täter wird freigesprochen und ist dann aber doch Mörder, sondern um kleinere dogmatische Fehler in der rechtlichen Wertung (Rechtsauslegung, Subsumtion, Verfahrensfehler). Das sind dann zb. Fälle in denen mordmerkmale fälschlicherweise angenommen/nicht angenommen wurden oder fälle in denen Merkmale für die Qualifizierung einer gefährlichen Körperverletzung fälschlicherweise angenommen wurde.

Natürlich sind das traurige Geschichten wie die bei jonny k, wo etwa tatsachenfeststellung nicht so einfach getroffen werden können wie man sich das vielleicht denkt. Und dann kommt es nunmal zu "unerwünschte" Ergebnisse, die der ein oder andere als "ungerecht" empfindet.
Aber sicher erinnern sich die Leute nicht mehr an die Verurteilung von den Tätern im fall brunner, die nahezu die absolute Höchststrafe bekamen und das gesunde volksenpfinden befriedigen konnte.

In die Köpfe der Täter kann man jedenfalls nicht reinschauen und selbst solche Unterscheidungen zwischen (bewusste) Fahrlässigkeit und (eventual-)Vorsatz sind nicht immer leicht zu treffen.

@benrath
Ob es Notwehr war oder nicht wird ja gerade das Gericht feststellen müssen. Dass der Staatsanwalt von keiner Notwehr ausgeht oder in einem zeitungsArtikel die Wertung vorgenommen wird, dass es keine Notwehr war, spielt erstmal keine Rolle. Wir müssen da wohl einfach abwarten wie die Entscheidung ausfällt. Genau kann es sowieso hier und sonstwo keiner erstmal beurteilen, weil man nicht den Zugang zu den akten hat. Kritiker wird sowieso als lautester bellen, damit kann man es sowieso nicht verpassen.
 

Benrath

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@benrath
Ob es Notwehr war oder nicht wird ja gerade das Gericht feststellen müssen. Dass der Staatsanwalt von keiner Notwehr ausgeht oder in einem zeitungsArtikel die Wertung vorgenommen wird, dass es keine Notwehr war, spielt erstmal keine Rolle. Wir müssen da wohl einfach abwarten wie die Entscheidung ausfällt. Genau kann es sowieso hier und sonstwo keiner erstmal beurteilen, weil man nicht den Zugang zu den akten hat. Kritiker wird sowieso als lautester bellen, damit kann man es sowieso nicht verpassen.

Mein Gott in welcher Welt wäre es Notwehr, wenn er wirklich auf die wegrennenden Diebe schießt? Natürlich war ich nicht dabei, aber mit irgendwas als Infoquelle muss ich jetzt schon gehen. Wenn sich natürlich herausstellt, dass sie in Wahrheit auf ihn zurannten o_O ann ändert sich das wieder.
 
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@benrath
Ob es Notwehr war oder nicht wird ja gerade das Gericht feststellen müssen. Dass der Staatsanwalt von keiner Notwehr ausgeht oder in einem zeitungsArtikel die Wertung vorgenommen wird, dass es keine Notwehr war, spielt erstmal keine Rolle. Wir müssen da wohl einfach abwarten wie die Entscheidung ausfällt. Genau kann es sowieso hier und sonstwo keiner erstmal beurteilen, weil man nicht den Zugang zu den akten hat. Kritiker wird sowieso als lautester bellen, damit kann man es sowieso nicht verpassen.

Zusammenfassung:
Schaut nicht hin, redet nicht drüber, denkt nicht nach. Wartet auf das Gereichtsurteil und erkennt dieses als die ultimative Wahrheit an.

Davon halte ich gar nichts.
Gerichtsurteile müssen ständig kritisch hinterfragt werden, gerade im Zusammenhang mit Notwehr wo die Beurteilung sehr schwierig ist, sich die Richter häufig nicht einig sind, und wir in den letzten Jahren extreme Fehlurteile hatten (Götzl).

Ausserdem ist zu diskutieren praktisch der einzige Sinn von so einem Forum, wenn du einfach nur auf das Urteil warten willst und damit hat sich die Sache für die perfekt erledigt, dann lies halt nicht mit.

Ansonsten stimme ich Benrath zu... fliehende Einbrecher die nichts erbeutet haben zu erschiessen, dürfte mit Notwehr nur sehr sehr schwierig bzw. unmöglich in Einklang zu bringen sein. Falls sich heraustellt dass sie doch nicht fliehend waren sieht es anders aus, aber solange wir von Flucht ausgehen, war es praktisch sicher keine Notwehr.
 
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Als der 63-Jährige dies verneinte, seien sie wieder gegangen, jedoch 15 Minuten später zurückgekehrt. Wieder öffnete der Hauseigentümer die Tür, lies aber einen kleinen Türriegel als Sicherung geschlossen. Daraufhin sollen die Täter die Tür eingetreten haben. Dabei sind sie nach Informationen der "Welt" sehr massiv vorgegangen. Einer der Männer soll dann bis in den Hausflur eingedrungen sein. Daraufhin gab der Hauseigentümer einen Schuss auf den Täter ab.

Das ist völlig eindeutig Notwehr.
Es könnte höchstens noch ein intensiver Notwehrexzess vorliegen, aber ein 63 Jähriger alleine gegen zwei junge Männer die schon im Hausflur stehen... wüsste nicht was er da für Alternativen gehabt hätte.
 

Gelöscht

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der Hausbesitzer habe offenbar bewusst auf den 18-Jährigen gezielt. Die
Kugel habe den Jugendlichen von hinten getroffen, als er geflüchtet sei.

auch lustig, stehen nachts maskiert in fremden häusern:

mutmaßlicher Einbrecher

eigentlich wollten sie als bürgerservice die blumen gießen. und statt willkommenskultur mit lecker marzipantee gibts erstmal ne kugel. claudia roth wetzt wahrscheinlich schon die messer. :nervous:
 
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Das hat einfach juristische Gründe. Auch wenn es völlig offensichtlich der Täter war, auch wenn er bereits gestanden hätte: Offiziell ist er solange unschuldig bis ihn ein Gericht für schuldig erklärt.
Ich vermute mal da muss sich die Zeitung dran halten wenn sie keinen Ärger will und darf keine eigenen Spekulationen (völlig egal wie offensichtlich) über seine Schuld als Tatsachenbehauptung hinstellen.
 
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Hypothetisch kann der Mann ja auch Lügen und ist ein Masoschist und hatte die eigentlich reingebeten :troll:
 
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