Am Berliner Alexanderplatz brutal verprügelter 20-Jähriger tot

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ich rede selbstverständlich von relevanten ländern. das zurückgebliebene kontinente wie afrika eine zurückgebliebene rechtssprechung haben, sollte nicht verwundern.
Natürlich, natürlich. In deinem Vergleich der Sitten und Ansichten aller Menschen dürfen natürlich Afrikaner, Asiaten und Südamerikaner nicht vorkommen, die sind ja eh zu dumm um zu wissen, was man für ein geordnetes Zusammenleben braucht.

Aber selbst wenn man die rausstreicht und nur die EU-Staaten, Russland und Nordamerika betrachtet, hast du Unrecht. Denn auch da dominieren die Länder mit Strafbarkeit bei Weitem.

zivilrechtliche sanktionen sind im übrigen eben KEINE strafbarkeit
Ach was, habe ich auch nie behauptet. Aber ich muss dir wohl nicht noch extra erklären, dass sämtliche Gesetze das Verhalten der Bevölkerung steuern und dass man auch abseits des Strafrechts Sanktionen vorsehen kann, die den Einzelnen von einem Tun abhalten. Ob man ungewolltes Verhalten durch das scharfe Strafrecht verhindert, oder es "nur" im Zivilrecht sanktioniert, ist erstmal egal. Als Juristen brauche ich dir auch kaum zu sagen, dass nicht jeder zivilrechtliche Anspruch einen Schaden voraussetzt, oder?

dein argument, wir bräuchten die strafbarkeit von meinungsäußerungen, sonst gäbe es mord und totschlag, ist einfach eindeutig widerlegt. und du ignorierst noch immer die kritik des OSZE und des europarats. sind das auch extremisten?
Also erstmal habe ich nicht gesagt, es gäbe Mord und Totschlag und auch nichts von Meinungsäußerungen. Derartige Ausweitungen kannst du dir also getrost sparen, falls du an einer sachlichen Diskussion interessiert bist. Ich schiebe dir auch nicht unter, du seist gegen Handlungsfreiheit, weil du die Körperverletzung weiter als strafwürdig ansiehst...Es geht um geordnetes Zusammenleben und eine ganz spezielle Art von Äußerung, deren einziges Ziel die Stiftung von Unfrieden und die unsachliche, persönliche Verletzung des Einzelnen ist.

Zweitens ignoriere ich die Kritik der genannten Organisationen nicht, sondern nehme sie unter Beachtung von deren eigenen Interessen zur Kenntnis.

Und drittens ist für mich jeder ein Extremist, der nur Extrempositionen einnimmt, ohne Willens zu sein, sich mit anderen Standpunkten ausgewogen auseinanderzusetzen und sie angemessen zu berücksichtigen. Ob das bei den genannten Organisationen der Fall ist, kannst du ja dann für dich selbst entscheiden, ich weiß es gerade nicht.
 
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Zwar wurde der Schläger-Trupp geschnappt und landete im Frühjahr 2014 hinter Gittern. Doch wie diese Zeitung exklusiv erfuhr, spazieren zwei der Täter schon wieder durch Berlin.

2012 passierte das. Frühjar 2014 mussten die ihre Haftstrafe antreten.

„Beide haben einen Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug gestellt“, „Und hier wurde entschieden, dass wir die beiden in den offenen Vollzug verlegen müssen. Wir sind alles andere als glücklich über diese richterliche Anweisung, können aber nichts dagegen machen.“

14 Monate Vollzug, dann in den offenen d.h. noch 16 Monate im Offenen Vollzug. Schon krass

http://www.express.de/panorama/wut-...ger-wieder-auf-freiem-fuss,2192,30981628.html
 
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Wird noch lustiger.

Der Huso prahlt im Gefängniss mit seiner Tat.

http://www.berliner-kurier.de/poliz...-der-schlaeger-im-knast,7169126,30987282.html

" Tagsüber in Freiheit, nur noch zum Schlafen in den Knast."
"„Den B. kenne ich schon aus der Untersuchungshaft in Moabit, da war er mein Zellennachbar“
" Schon zu diesem Zeitpunkt soll B. geprahlt haben, er könne „die Justiz austricksen! Wenn wir alle zusammenhalten, dann können diese Hurensöhne uns gar nichts beweisen. Die können ja wohl kaum alle sechs wegen Totschlags verurteilen!“
"Das bestätigt auch Thomas S.: „B. prahlte, dass er einen Kanaken plattgemacht habe.“ Auch sonst sei er höchst aggressiv aufgetreten: „Er beleidigte und bedrohte andere Gefangene derart massiv, dass er auf eine andere Station verlegt werden musste.“
" Er sei „einer von denen, die sich für was besseres halten. Auch in den Arbeitsbetrieben kam es immer wieder zu Problemen.“ Der übliche Wortschatz von B.: „Du Hurensohn, ich ficke dich, ich ficke deine Mutter, du Bastard ...“
 
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Arbeitslager plz
Unsere Softie-Gefängnisse sind für solche völlig abgedrehten Vollidioten deutlich ungeeignet.
 
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unglaublich so jemanden auch noch in den offenen Vollzug zu lassen. Die Strafe erstmal um 5 Jahre Arbeitslager zu verlängern wäre deutlich sinnvoller.
 
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Hattest du dich nicht erst bei dem anderen totschläger im randnotizen thread beschwert, dass 3 jahre knast zu hart seien?
 
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Ja habe ich. 3 Jahre Knast für eine OHRFEIGE! der wahrscheinlich deutliche Provokation vorausgegangen ist. Bei der niemals vorherzusehen war dass das Opfer stirbt.

Das ist etwas völlig anderes als zu sechst und völlig unprovoziert jemanden niederzuschlagen und dann auf den am Boden liegenden einzutreten bis er tödlich verletzt ist. Und dann auch noch stolz auf die Tat sein.

Ist es nicht völlig absurd dass die Strafe für letzteres sogar NIEDRIGER ist?
 
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Deswegen hat der haupttäter in dem fall hier ja auch 4,5 jahre kassiert. Und der soll angeblich auch "nur" den ersten schlag ausgeführt haben.
 
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hatten die Husos nicht im Laufe des Gerichtsprozesses schon ähnlichen Mist getwittert?
 
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Man braucht jetzt sicher nicht wieder darüber diskutieren, warum die anderen wegen gefährlicher Körperverletzung + Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt wurden und das Strafmaß so und so aussah. (2,x Jahre)

Fakt ist, dass das gerade ein normaler Vorgang ist und auf keinen fall irgendein Skandal - bemessen auf Grundlage der ursprünglichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Myta wieso niemals vorhersehbar ? Über den unmittelbarkeitszusammenhang könnte man hier aufgrund des Ohrrings natürlich auf dogmatischer Ebene streiten. Die ständige Rechtsprechung sieht das jedenfalls schon seit Ewigkeiten so: „Ein nicht völ­lig au­ßer­halb je­der Le­bens­er­fah­rung lie­gen­der Ge­sche­hens­ab­lauf wird re­gel­mä­ßig auch vor­her­seh­Bar sein"
 
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Nicht vorhersehbar weil der Ablauf nunmal völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung steht. Ich habe in meinem gesamten Leben noch nie selbst gesehen wie jemand von einer Ohrfeige ernsten Schäden davon trägt. Und ich habe vor diesem Fall auch noch niemals davon gehört dass jemand mittelbar an einer Ohrfeige gestorben ist.
Das Szenario "das Opfer könnte ja einen spitzen Ohrring tragen, dann unglücklich hinfallen und dann könnte sich dieser Ohrring in den Schädel bohren" käme mir so unwahrscheinlich vor dass ich das nicht im entferntesten bedenken würde wenn ich die Gefahr einer Ohrfeige abschätzen will.
Der Täter ist jünger als ich und warscheinlich schlechter informiert... kann mir nicht vorstellen dass Tod durch Ohrfeige irgendwie in der Nähe seiner Lebenserfahrung sind.
 
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Von ner Ohrfeige kippt man normalerweise nicht um, so dass man heftig auf den Boden kracht.

Seid ihr sicher, dass es nicht ein normaler Faustschlag war? Berichterstattung ist leider sehr dürftig, ich kann dazu gerade nichts finden.

Falls es ein gewöhnlicher Faustschlag war, dann muss man schon damit rechnen dass die geschlagene Person zu Boden fällt und dadurch zu Tode kommt.
edit:

Ok doch was gefunden

Der Angeklagte gestand zu Beginn des Prozesses die Tat, beteuerte aber, niemals mit Tugces Tod gerechnet zu haben. Der Vorsitzende Richter Jens Aßling stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass der Angeklagte Tugce A. keine "Ohrfeige" gegeben hatte, wie jener gesagt hatte, sondern einen von hinten ausholenden Schlag gegen ihren Kopf. "Wer so heftig zuschlägt, will eine Körperverletzung", sagte Aßling.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/vermischtes/Tugce-Schlaeger-muss-in-Haft;art4304,3274913
 
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Ziemlich sicher dass es kein Faustschlag war, die Zeugen sprechen von Ohrfeige.

Man kann es aber auch anders sehen. So führte einer der Verteidiger aus, dass es keineswegs Allgemeingut sei, dass eine Ohrfeige – viele Zeugen hatten den Schlag so genannt – zu Ohnmacht und schließlich zum Tod führen könne. Immerhin hätten Ohrfeigen jahrhundertelang als „probates Mittel der Kindererziehung“ gegolten.
edit:
quelle vergessen http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...e-albayrak-urteil-wird-erwartet-13648648.html
 
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Der von dir verlinkte Artikel ist vor dem Urteilsspruch.

Wenn der vorsitzende Richter im Urteil von einem Schlag spricht, dann würde ich das jetzt erstmal so hinnehmen.

Er hat wohl alle Zeugenaussagen und das Videomaterial objektiv ausgewertet.

Dass die Freunde des Angeklagten, bzw sein Verteidiger das anders sehen, ist ja klar.
 
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Der faz Artikel spricht von "viele Zeugen", ich denke wenn das ausschiesslich die Freunde es Angeklagten gewesen wären, hätte die faz das auch geschrieben. Und insbesondere auch erwähnt dass die anderen Zeugen es anders nennen.
Und nach deinem Artikel scheint der Richter (der ja eigentlich auch nur die Zeugenaussagen und das unscharfe Video kennt) das "keine Ohrfeige" an der Ausholbewegung festzumachen. Damit halte ich einen Faustschlag für sehr unwahrscheinlich. Von einem Faustschlag steht nirgends was.
Nach den Informationen die wir haben (kann natürlich immer sein das die Zeitungen was verschweigen, aber warum sollten sie das hier?) ist von einem relativ kräftigen Schlag mit der flachen Hand auszugehen. Den man durchaus als Ohrfeige bezeichnen kann (was viele Zeugen ja tun).
 
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Ich war weder beim Prozess noch bei der Tat dabei, deswegen machen Spekulationen wenig Sinn.

Wie gesagt, der Richter sieht es eben nicht als Ohrfeige, sondern als Schlag an.

Und der ist für mich hier die objektivste Quelle.

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass der Richter Tatsachen verkannt/falsch beurteilt hat und zu falschen Schlüssen gekommen ist.

Dann sollten die Anwälte aber auch erfolgreich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen können und wir hören bald wieder von dem Fall.
 
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fakt ist : wer einen anderen menschen in einer solchen form angreift will verletzten(egal wie schwer) und nimmt jedwegliche folgen in kauf !
->schuldig -> strafe

folgeschäden wie hinnfallen,trauma,platzwunden,blutungen,knochenbrüche etc wäre dem geschädigten (warscheinlich) nicht aus eigenem antrieb geschehen sondern wurden aktiv durch die "ohrfeige/schlag"(beides desselbe obv) erzeugt da der geschädigte somit temporär seiner eigenen kontrolle beraubt wurde(hinnfallen->kinetische energie )
 

Gelöscht

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kannst du es bitte noch ne nummer geschwollener formulieren, großer gott. ich steuer jetzt einfach mal bisschen von meiner manigfaltigen, waldschrat street credibility bei. sicher nicht mora niveau, aber in einer aufgeheizten situation sind agressor und opfer verflixt schwierig auseinanderzuhalten. pack schlägt sich, pack verträgt sich. aus ihr jetzt ne unschuldige butterblume zu machen, ist reichlich peinlich, wenn man vorher schon agressiv rumpöbelt und dafür dann ne schelle kassiert. in dem fall ist es blöd gelaufen, fällt durchaus noch in die größenordnung totschlag, aber dein "ey, wer ne schelle verteilt, nimmt tod, ausrottung der juden, wiedergeburt stalins und die vernichtung der welt in kauf!!!1! mindestens!!!"
 
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Nicht vorhersehbar weil der Ablauf nunmal völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung steht. Ich habe in meinem gesamten Leben noch nie selbst gesehen wie jemand von einer Ohrfeige ernsten Schäden davon trägt. Und ich habe vor diesem Fall auch noch niemals davon gehört dass jemand mittelbar an einer Ohrfeige gestorben ist.
Das Szenario "das Opfer könnte ja einen spitzen Ohrring tragen, dann unglücklich hinfallen und dann könnte sich dieser Ohrring in den Schädel bohren" käme mir so unwahrscheinlich vor dass ich das nicht im entferntesten bedenken würde wenn ich die Gefahr einer Ohrfeige abschätzen will.
Der Täter ist jünger als ich und warscheinlich schlechter informiert... kann mir nicht vorstellen dass Tod durch Ohrfeige irgendwie in der Nähe seiner Lebenserfahrung sind.


Ist schon lustig wie man sich so sehr darüber aufregen kann, dass ein mehrfach vorbestrafter täter (u.a. wegen körperverletzung) für körperverletzung mit todesfolge für 3 jahre in den knast geht um sich dann bei der nächsten gelegenheit wieder über die dumme deutsche kuscheljustiz aufzuregen. Vollkommen unverständlich.
 
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Nein ich werfe dir vor aus welchen gründen auch immer komplett undifferenziert mit zweierlei maß zu messen. Du hast hier zwei fälle, einmal ein mehrfach vorbestraften typen, der einer frau eine "ohrfeige" gibt wobei diese zu boden geht und sich dabei so schwer verletzt, dass sie kurz darauf stirbt. Der kriegt 3 jahre. Dann hast du nen anderen mehrfach vorbestraften typen der einem anderen typen einmal mit der faust ins gesicht schlägt und sich dann einem anderen zuwendet. Der erste stribt bald darauf, der täter kriegt 4,5 jahre. Beim einen findest du 3 jahre sei viel zu hart, beim anderen sollen doch bitte noch 5 jahre arbeitslager oben drauf gelegt werden. Die anderen 2 über die du dich so aufregst sind für was anderes verurteilt worden, mag dir nicht passen bittesehr, das macht ein urteil von 3 jahren für den anderen typen nicht zu hart.
 
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Schön wie du praktisch alle relevanten Details unterschlägst.

Schau mal, ich zähle ein paar Unterschiede auf:

Im einem Fall sieben gegen eins (oder warens erst drei? jedenfalls deutlich übermacht), im anderen nur zwei Personen
Im einem Fall völlig unprovozierter Angriff, im anderen Fall gegenseitige Provokationen
Im einem Fall Faustschlag, im anderen (höchstwahrscheinlich) flache Hand
Im einem Fall auf den am Boden liegenden eingetreten, im anderen Fall bleibt es bei dem einen Schlag
Im einem Fall prahlen mit der Tat und lustig machen über die Opfer und die Justiz, im anderen Entschuldigung und zumindest äußerliche Reue

Da in beiden Fällen eine ähnliche Strafe ist lächerlich. Das sind extreme Unterschiede.
 
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Und deswegen sind 3 jahre für den typen der den tod der tussi verursacht hat zu viel, schon klar. Zumal 4/5 von dem was du als unterschiede aufzählst einfach nur hörensagen oder eine interpretation deinerseits sind und keine tatsachen. Zumal die zwei typen auf die sich viele deiner "unterschiede" beziehen wegen gefährlicher körperverletzung im knast sind und nicht wegen kpvlz. mit todesfolge. Ist anscheinend nicht relevant.

Ob ich dich mit dem handballen oder der faust ins gesicht schlage macht übrigens weniger unterschied als du denken magst, das eine mal hab ich dabei auch ne flache hand. Die kraftübertragung stört sich daran nur gerinfügig. Das ist so wie sich darüber auszulassen, dass es ja weniger schlimm sei wenn ich jemanden mit der pfanne totschlage als mit dem hammer.
 

Gelöscht

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Ob ich dich mit dem handballen oder der faust ins gesicht schlage macht übrigens weniger unterschied als du denken magst, das eine mal hab ich dabei auch ne flache hand. Die kraftübertragung stört sich daran nur gerinfügig. Das ist so wie sich darüber auszulassen, dass es ja weniger schlimm sei wenn ich jemanden mit der pfanne totschlage als mit dem hammer.

mora kann dir bei gelegenheit mal den unterschied zwischen einer backpfeife mit offener hand und einem faustschlag mit geschlossener hand demonstrieren, bin gespannt, ob du dann immer noch glaubst, dass es dabei keinerlei unterschied in der "kraftübertragung" samt wirkung gibt.
 
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1. 4/5 Hörensagen oder nur Interpretation? Da ich nur 5 Punkte aufgezählt habe, sage doch mal konkret welche vier du davon meinst.

2. Wenn du jetzt darauf rauswillst dass ich keine absolut hieb und stichfesten Beweise habe, und er vielleicht auch Quarzsandhandschuhe anhatte und das nur verschwiegen wurde: Das ist immer so wenn man hier über etwas redet. Es war nie jemand selbst dabei. Darum schreibe ich ja immer "ausgehend von dem was ich weiss". Aber so weit man sich hier im Forum sicher sein kann, sind die Punkte recht gut gesichert. Irgendwo muss man einfach Zeugenaussagen und Zeitungsartikel nehmen wenn man über sowas redet.

3. Von "Ohrfeige" auf "Schlag mit dem Handballen" folgern ist sehr sehr gewagt, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt. Fakt ist, viele Zeugen beschreiben das als Ohrfeige. Ich habe schon absichtlich "(höchstwahrscheinlich) flache Hand" geschrieben und NICHT "Schlag mit dem Handballen". Man kann auch mit dem Handballen sehr viel Schaden anrichten, aber wenn es ein effektiver Schlag sein soll, dann ist die Technik dabei völlig anders als bei einer Ohrfeige, ich gehe davon aus das wäre irgendwo in den Zeugenaussagen aufgetaucht.

edit:
noch eine generelle Frage:
Mal angenommen meine Unterschiede stimmen, und das ist tatsächlich so abgelaufen, bist du dann immernoch der Meinung das da die gleiche Strafe in beiden Fällen angebracht ist?
 
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mora kann dir bei gelegenheit mal den unterschied zwischen einer backpfeife mit offener hand und einem faustschlag mit geschlossener hand demonstrieren, bin gespannt, ob du dann immer noch glaubst, dass es dabei keinerlei unterschied in der "kraftübertragung" samt wirkung gibt.

Wenn ich eine mir körperlich massiv unterlegene schmächtige tussi so schlage, dass sie auf den boden knallt und dadurch dann stirbt ist es in der tat vollkommen wurscht ob ich die flache hand oder die faust benutzt habe. In beiden fällen war die krafteinwirkung (und somit auch die kraftübertragung) anscheinend zu groß, was?


1. 4/5 Hörensagen oder nur Interpretation? Da ich nur 5 Punkte aufgezählt habe, sage doch mal konkret welche vier du davon meinst.

3. Von "Ohrfeige" auf "Schlag mit dem Handballen" folgern ist sehr sehr gewagt, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt. Fakt ist, viele Zeugen beschreiben das als Ohrfeige. Ich habe schon absichtlich "(höchstwahrscheinlich) flache Hand" geschrieben und NICHT "Schlag mit dem Handballen". Man kann auch mit dem Handballen sehr viel Schaden anrichten, aber wenn es ein effektiver Schlag sein soll, dann ist die Technik dabei völlig anders als bei einer Ohrfeige, ich gehe davon aus das wäre irgendwo in den Zeugenaussagen aufgetaucht.

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noch eine generelle Frage:
Mal angenommen meine Unterschiede stimmen, und das ist tatsächlich so abgelaufen, bist du dann immernoch der Meinung das da die gleiche Strafe in beiden Fällen angebracht ist?


Nochmal, nur weil ich jemanden mit der flachen hand schlage sagt das nichts über die krafteinwirkung, die verletzung oder sonst irgendwas aus. "Der eine hat aber mit einem kleineren knüppel geschlagen als der andere!" das würdest du ja wohl kaum als argument zulassen oder?

Was du anscheinend nicht verstehen willst ist, dass es nicht die gleiche strafe ist. 3 jahre und 4,5 jahre sind nicht das gleiche, mag dir vieleicht wenig vorkommen aber der zweite hat 50% mehr strafe bekommen als der erste. Die anderen 2 über die du hier redest sind für was komplett anderes verurteilt worden und da fällt die strafe nunmal geringer aus. Wie gesagt, das mag dir nicht gefallen, das heißt aber nicht, dass der andere keine 3 jahre verdiehnt hätte.

Wieso sollte jemand der schon wegen körperverletzung vorbestraft ist nicht 3 jahre in den knast gehen, wenn jetzt sogar jemand wegen seinem verhalten gestorben ist und er aus der vorstrafe offenbar nichts gelernt hat?
 

Gelöscht

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Wenn ich eine mir körperlich massiv unterlegene schmächtige tussi so schlage, dass sie auf den boden knallt und dadurch dann stirbt ist es in der tat vollkommen wurscht ob ich die flache hand oder die faust benutzt habe. In beiden fällen war die krafteinwirkung (und somit auch die kraftübertragung) anscheinend zu groß, was?

ach, jetzt hör doch mit dem blödsinn auf. totschlag ist hier die passende argumentation, die absicht war schließlich nicht die tötung. das sie trotzdem eingetreten ist, gehört natürlich bestraft. die sachlage ist aber komplett anders als z.b. die von myta zu recht zitierte situation, wo eine gruppe von menschen wiederholt auf eine bewusstlose, am boden liegende person eintritt, mit klarer intension der tötung.
 
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Weder der eine noch der andere wurden für totschlag verurteilt ist daher vollkommen egal?

€: Und 3 jahre sind zu viel strafe oder was?
 
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Wenn ich eine mir körperlich massiv unterlegene schmächtige tussi so schlage, dass sie auf den boden knallt und dadurch dann stirbt ist es in der tat vollkommen wurscht ob ich die flache hand oder die faust benutzt habe. In beiden fällen war die krafteinwirkung (und somit auch die kraftübertragung) anscheinend zu groß, was?

Nein war sie nicht. Sie ist NICHT gestorben weil sie so hart geschlagen wurde. Sie ist gestorben weil sie hingefallen ist und sich dabei ihr Ohrring in den Schädel gebohrt hat. Das ist doch gerade der Punkt. Mit der Folge war absolut nicht zu rechnen. Das kannst du nicht umkehren, die Folge anschauen und sagen "da Folge, also muss es ganz schlimm gewesen sein". Das war unglaubliches Pech. Stell dir vor er hätte sie wäre nicht geschlagen worden, sondern versehentlich leicht angerempelt, dann gestolpert und dann auch durch den Ohrring gestorben. Würdest du dann auch sagen "Da sie ist gestorben, offensichtlich wurde sie brutalst umgestoßen, das war fahrlässige Tötung".


Nochmal, nur weil ich jemanden mit der flachen hand schlage sagt das nichts über die krafteinwirkung, die verletzung oder sonst irgendwas aus. "Der eine hat aber mit einem kleineren knüppel geschlagen als der andere!" das würdest du ja wohl kaum als argument zulassen oder?

Es sagt sehr wohl etwas über die Kraft und vorallem auch die Intention aus. Wenn die Zeugen "Ohrfeige" sagen, dann wollte er sie offensichtlich nicht so stark verletzen wie jemand der mit der Faust zuschläge. Wenn bei deinen zwei Knüppeln der eine aus Eisen und mit Dornen besteht, und der andere aus Pappe, dann würde ich das selbstverständlich auch als Argument zulassen. Dein Vergleich hinkt gewaltig.

Was du anscheinend nicht verstehen willst ist, dass es nicht die gleiche strafe ist. 3 jahre und 4,5 jahre sind nicht das gleiche, mag dir vieleicht wenig vorkommen aber der zweite hat 50% mehr strafe bekommen als der erste. Die anderen 2 über die du hier redest sind für was komplett anderes verurteilt worden und da fällt die strafe nunmal geringer aus. Wie gesagt, das mag dir nicht gefallen, das heißt aber nicht, dass der andere keine 3 jahre verdiehnt hätte.

1. Der Unterschied zwischen 4.5 und 3 Jahre ist immernoch zu klein.
2. Sie wurden schon für den gleichen Fall verurteilt, nur für andere juristische Begriffe. Das macht die Tat aber nicht besser. Es ist eher absurd dass sie juristisch auch noch davon profiteren dass sie mehrere gegen einen waren. An sich hätte jeder wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar Todschlag verurteilt werden sollen.

Wieso sollte jemand der schon wegen körperverletzung vorbestraft ist nicht 3 jahre in den knast gehen, wenn jetzt sogar jemand wegen seinem verhalten gestorben ist und er aus der vorstrafe offenbar nichts gelernt hat?

Weil das nicht seine Absicht war, und damit auch nicht zu rechnen ist. Wenn dieser unglückliche Fall nicht eingetreten wäre, dann hätte sich kein Schwein mehr für die Ohrfeige interessiert. Dann wäre die Strafe wahrscheinlich absolut Null gewesen. Das hätte nichtmal jemand angezeigt. Der Faktor Pech sollte einfach nicht so extrem in die Strafe einfliessen.
 
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Nein war sie nicht. Sie ist NICHT gestorben weil sie so hart geschlagen wurde. Sie ist gestorben weil sie hingefallen ist und sich dabei ihr Ohrring in den Schädel gebohrt hat. Das ist doch gerade der Punkt. Mit der Folge war absolut nicht zu rechnen. Das kannst du nicht umkehren, die Folge anschauen und sagen "da Folge, also muss es ganz schlimm gewesen sein". Das war unglaubliches Pech. Stell dir vor er hätte sie wäre nicht geschlagen worden, sondern versehentlich leicht angerempelt, dann gestolpert und dann auch durch den Ohrring gestorben. Würdest du dann auch sagen "Da sie ist gestorben, offensichtlich wurde sie brutalst umgestoßen, das war fahrlässige Tötung".




Es sagt sehr wohl etwas über die Kraft und vorallem auch die Intention aus. Wenn die Zeugen "Ohrfeige" sagen, dann wollte er sie offensichtlich nicht so stark verletzen wie jemand der mit der Faust zuschläge. Wenn bei deinen zwei Knüppeln der eine aus Eisen und mit Dornen besteht, und der andere aus Pappe, dann würde ich das selbstverständlich auch als Argument zulassen. Dein Vergleich hinkt gewaltig.



1. Der Unterschied zwischen 4.5 und 3 Jahre ist immernoch zu klein.
2. Sie wurden schon für den gleichen Fall verurteilt, nur für andere juristische Begriffe. Das macht die Tat aber nicht besser. Es ist eher absurd dass sie juristisch auch noch davon profiteren dass sie mehrere gegen einen waren. An sich hätte jeder wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar Todschlag verurteilt werden sollen.



Weil das nicht seine Absicht war, und damit auch nicht zu rechnen ist. Wenn dieser unglückliche Fall nicht eingetreten wäre, dann hätte sich kein Schwein mehr für die Ohrfeige interessiert. Dann wäre die Strafe wahrscheinlich absolut Null gewesen. Das hätte nichtmal jemand angezeigt. Der Faktor Pech sollte einfach nicht so extrem in die Strafe einfliessen.

Die Studentin Tugce Albayrak ist nach Angaben eines Rechtsmediziners an einer Hirnblutung gestorben, die durch den harten Aufschlag ihres Kopfes auf den Boden ausgelöst wurde. Auch eine rasche Operation hätte die 22-Jährige nicht retten können, sagte der Gutachter Marcel Verhoff vor dem Landgericht Darmstadt. Er ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uni-Klinik Frankfurt.

Der angeklagte Sanel M. hatte in dem Prozess zugegeben, der jungen Frau im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach eine Ohrfeige gegeben zu haben. Das Mädchen stürzte, schlug mit dem Kopf auf und starb später. Der Experte sagte, eine Ohrfeige könne einen kurzen Blackout ausgelöst haben. Tugce sei womöglich ohne Abwehrreaktion gefallen. "Grundsätzlich ist eine Ohrfeige dazu in der Lage, wenn sie fest geschlagen ist."

Nach Darstellung Verhoffs muss die Studentin beim Aufprall auf einen Gegenstand aufgeschlagen sein. Dabei könnte es sich um einen Ohrring gehandelt haben. "Es hat sich eine drei Zentimeter lange Kante in den Kopf hineingebohrt, wo der Schädel dünn ist", sagte der Professor. "Der Ohrring hat eine solche Kante." Dies habe aber nicht zu der Hirnblutung geführt.

Können wir jetzt also aufhören davon zu reden, dass die Ohrfeige kaum ursächlich ist und das ganze einfach nur pech war? Wenn ich stolpere und hinfalle hab ich in der regel abwehrbewegungen und fange mich ab, wenn ich zu boden geschlagen werden nicht. Ausserdem war der Ohring laut sachverständigen eben nicht schuld an der hirnblutung also hör auf das immer zu behaupten. Das aufprallen des kopfes auf den boden war schuld. Und eine ohrfeige ist eben auch nur dann rellativ "ungefährlich", wenn ich tatsächlich geziehlt und kontrolliert zuschlage wenn ich wild schwingend mit der flachen hand zuschlage und die andere person mit handwurtzel oder handballen treffe ist das eben nicht ungefährlich.

Dein einziges argument ist also letztendlich jemand der mit der flachen hand zuschlägt sollte nicht so hart bestraft werden!!! Egal ob jemand dabei stirbt. Wie absurd ist das denn?

Deine ganzen anderen argumente ziehlen darauf ab, dass die anderen täter eine höhere strafe verdient hätten, bittesehr, kannst du ja gern für argumentieren. Ist dann halt wirklich absurd dem anderen mehrfach vorbestraften schläger unfair behandelt zu sehen, nur weil er eine frau mit der flachen hand geschlagen hat anstatt mit der faust. :rofl2:
 
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Bei Krav Maga z.b. lernt man als Anfänger mit der flachen Hand zuzuschlagen (größere Angriffsfläche, kleinere Verletzungsgefahr) und das ist "straßentaugliche" Selbstverteidigung.

Uns wurde damals vom Trainer gesagt, dass man so für Zeugen und Beteiligte anders als bei einem Bud Spencer Faustschlag nicht als Agressor wirkt, sondern das ganze eher einen defensiven Eindruck macht. Scheint ja auch zu funktionieren wie man bei Myta sieht.

Wenn der Typ weiß was er macht und kräftig zulangt, dann macht es von der Krafteinwirkung natürlich keinen Unterschied ob er die Faust geballt hat oder nicht.
 
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Dein einziges argument ist also letztendlich jemand der mit der flachen hand zuschlägt sollte nicht so hart bestraft werden!!! Egal ob jemand dabei stirbt. Wie absurd ist das denn?

Schau mal, das kann ich auch:
Dein einziges Argument ist also das das Ergebnis das gleiche ist, und Strafen einzig und allein am Ergebnis festgemacht werden soll und alles andere zu 100% ignoriert werden muss. Wie absurd ist das denn?

Toll oder?
Ich habe schon ungefähr 3238497 mal gesagt dass es nicht alleine an der Art des Schlag liegts, sondern daran das es einmal beiderseitige Provokation war, im anderen Fall ein völlig unbeteiligter, einmal n gegen eins im anderen 1 gegen 1, erst niederschlagen und dann am Boden weitertreten gegenüber ein Schlag und dann gar nichts. Das ist einfach ein himmelweiter unterschied.
 
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Also erst mal ist das spekulation von dir, dass da ein vollkommen umbeteiligter aufs maul gekriegt hat, in ersten pressemeldungen war da von betrunkenem streit mit anschließender schlägerei die rede. Zweitens hat der haupttäter im Jonny fall angeblich auch nur einmal zugeschlagen und sich dann dem anderen typen zugewendet während seine kumpel auf den am boden liegenden eingetreten haben. Am ende konnte dann wohl nicht mehr festegestellt werden ob der faustschlag, der aufprall auf den boden oder die anschließenden tritte ursächlich für die gehirnblutung waren. Trotzdem wurde der haupttäter für 4,5 jahre eingelocht. Der arme, hat doch nur einmal zugeschlagen, ist ja wohl kaum seine schuld, wenn Jonny unglücklich stürzt und die anderen danach weitermachen? Für den typen war's nachdem er zu boden gegangen war offenbar vorbei und er hat lieber einen anderen verprügelt. Armer kerl 4,5 jahre too much, #freiheitfürschläger.
 
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Wenn der Typ weiß was er macht und kräftig zulangt, dann macht es von der Krafteinwirkung natürlich keinen Unterschied ob er die Faust geballt hat oder nicht.

Richtig. ABER:
Wenn die einzige Information die wir darüber haben ist das einerseits viele Zeugen von einer Ohrfeige sprechen, und andererseits mit der Faust niedergeschlagen wurde, dann ist WAHRSCHEINLICH die Schadensabsicht und der verursache Schaden im ersten Fall niedriger.
Man wirkt mit der flachen Hand deswegen weniger aggressiv, weil man is im Allgemeinen auch ist. Natürlich KANN man theoretisch auch mit der flachen Hand genausoviel Schaden anrichten. Es geht nicht darum was theoretisch irgendwie sein könnte. Das die Zeugen von einer Ohrfeige sprechen, weil der Angreifer als Kampfsportler den Schlag tarnen wollte wäre eine ziemlich willkürliche Unterstellung. Vielleicht sind dir Hinweise darauf bekannt, dann wäre zumindst der Schlag anders zu beurteilen... mir aber nicht, und ich glaube die wären in den Nachrichten gekommen.
 
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Outsider: Also entweder du widersprichst mir nur aus Prinzip, oder du erinnerst dich einfach nicht mehr an den Fall. Google einfach mal den Fall und lies selber nach. In deinem Post gerade ist praktisch alles falsch.
 
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Ich hab extra nochmal nachgelesen heute daher behaupte ich mal du erinnerst dich falsch.
 
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ok, ich zitiere

Also erst mal ist das spekulation von dir, dass da ein vollkommen umbeteiligter aufs maul gekriegt hat

"Nach Feststellung der Kammer seien in jener Nacht Jonny K. und seine drei Freunde zufällig auf die Gruppe um Onur U. gestoßen. Jonnys Freund Gerhard C. habe einen betrunkenen Freund huckepack getragen. Jonny K. habe den Stuhl einer geschlossenen Eisdiele herangezogen, damit Gerhard C. den angeschlagenen Kumpel absetzen konnte. Doch exakt in diesem Moment habe Onur U. an der Stuhllehne gerüttelt - "aus Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggressivität".

"Ey, was soll das? Siehst du nicht, dass der besoffen ist?", habe Jonny K. zu Onur U. gesagt, so Richter Schweckendieck. Onur U. habe Jonny K. daraufhin einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. "Alles, was danach passiert ist, ist auch den anderen zuzurechnen - egal, wer was gemacht hat."" aus: http://www.spiegel.de/panorama/just...onur-u-zu-haftstrafe-verurteilt-a-916809.html

"Nach Ansicht des Oberstaatsanwaltes war das Onur U. Dieser hat demnach den Streit "völlig grundlos" angezettelt, indem er in dem Moment den Stuhl wegriss, als Gerhard C. den angeschlagenen Freund darauf absetzen wollte. Er habe Jonny K., der ihn leicht am Arm berührte, einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und die anderen Verdächtigen aufgestachelt, bis auch sie auf Jonny einschlugen und -traten. " aus http://www.spiegel.de/panorama/just...ord-am-alexanderplatz-gefordert-a-916139.html

Eine Version in der Johnny irgendwas angefangen oder provoziert hat, habe ich nicht gefunden.

Zweitens hat der haupttäter im Jonny fall angeblich auch nur einmal zugeschlagen und sich dann dem anderen typen zugewendet während seine kumpel auf den am boden liegenden eingetreten haben.

"Jonny K. sei von allen attackiert worden, selbst als er bewegungslos am Boden lag, seien ihm mindestens drei Tritte gegen den Kopf versetzt worden." aus http://www.spiegel.de/panorama/just...onur-u-zu-haftstrafe-verurteilt-a-916809.html

Irgendwo stand noch das er die anderen aufgefordert hat auf Johnny zu treten, quelle muss ich aber raussuchen.

Am ende konnte dann wohl nicht mehr festegestellt werden ob der faustschlag, der aufprall auf den boden oder die anschließenden tritte ursächlich für die gehirnblutung waren. Trotzdem wurde der haupttäter für 4,5 jahre eingelocht. Der arme, hat doch nur einmal zugeschlagen, ist ja wohl kaum seine schuld, wenn Jonny unglücklich stürzt und die anderen danach weitermachen?

"Von wem - das sei nicht festzustellen und auch nicht entscheidend: Juristisch ist entscheidend, wer den ersten Schlag gesetzt hat. Und das ist nach Auffassung des Gerichts Onur U. Deshalb sei ihm die Todesfolge zuzurechnen - obwohl sein Schlag nicht Jonny K.s Tod verursacht haben muss. Mit der wuchtigen Attacke habe der Berliner aber das Signal für die Gruppe zum Zuschlagen gegeben. " aus http://www.spiegel.de/panorama/just...onur-u-zu-haftstrafe-verurteilt-a-916809.html

Für den typen war's nachdem er zu boden gegangen war offenbar vorbei und er hat lieber einen anderen verprügelt. Armer kerl 4,5 jahre too much, #freiheitfürschläger.

siehe oben: nein.
 
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Ah, verstehe, in dem fall ist es jetzt wichtig, was der richter am ende sagt, ganz im gegenteil zum anderen fall wo der richter offensichtlich sagt es sei keine ohrfeige, sondern ein wuchtiger schlag gewesen, da ist das dann egal wie? Im Jonny K fall haben die meisten zeugen überhaupt niemanden direkt beschuldigt. Dem Haupttäter hat überhaupt niemand vorgeworfen auf dem am boden liegenden eingetreten zu haben. Der haupttäter wurde sowieso erst zum haupttäter nachdem der freund von Jonny (der vom haupttäter verprügelt wurde) seine ursprüngliche aussage bei der polizei anscheinend im gericht dann geändert und auf den typen konkretisiert hat.

Aber was denn jetzt? Am ende der beurteilung des richters glauben schenken oder nur wenn's einem gerade passt?
 
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