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Nein wir brauchen Art. 1 GG, wir brauchen den Grundsatz der Menschenwürde in Deutschland - kein Zweifel.
Aber wir brauchen auch mehr Abschreckung und ein erhöhtes Gefühl von "Gerechtigkeit" nach gefällten Urteilen, vor allem bei schweren Fällen wie brutalen Mord, Vergewaltigung etc.
Dabei muss die Strafe ja nicht gegen den Art. 1 verstoßen. Ich glaube auch nicht dass eine Todesstrafe eine hohe Abschreckung entfaltet, vor allem nicht bei Triebtätern oder Tätern die im Blutrausch handeln. Wichtiger ist ein subjektives Empfinden von Gerechtigkeit und das wird nicht erreicht wenn sich Sträflinge solcher schweren Taten noch selbst verwirklichen können mit Arbeit und literarischen Werken im Knast oder jeglichen Genußkonsum. Ich glaube die bekommen ja sogar Zigaretten und sonst was im Knast.
Verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn ein rauchender Täter im Knast einfach mal keine Zigaretten bekommt? Wo ist die Grenze?
Aber wir brauchen auch mehr Abschreckung und ein erhöhtes Gefühl von "Gerechtigkeit" nach gefällten Urteilen, vor allem bei schweren Fällen wie brutalen Mord, Vergewaltigung etc.
Dabei muss die Strafe ja nicht gegen den Art. 1 verstoßen. Ich glaube auch nicht dass eine Todesstrafe eine hohe Abschreckung entfaltet, vor allem nicht bei Triebtätern oder Tätern die im Blutrausch handeln. Wichtiger ist ein subjektives Empfinden von Gerechtigkeit und das wird nicht erreicht wenn sich Sträflinge solcher schweren Taten noch selbst verwirklichen können mit Arbeit und literarischen Werken im Knast oder jeglichen Genußkonsum. Ich glaube die bekommen ja sogar Zigaretten und sonst was im Knast.
Verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn ein rauchender Täter im Knast einfach mal keine Zigaretten bekommt? Wo ist die Grenze?