Am Berliner Alexanderplatz brutal verprügelter 20-Jähriger tot

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Naja, es hat schon einen komischen Unterton, wenn man die Nationalität so hervorhebt.

Ich glaub ich hab noch nie irgendeinen Bericht über irgendeine Person von Interesse gelesen, wo die Nationalität/Herkunft nicht erwähnt wurde. Meistens geschieht das bereits im ersten Satz. Oder ist es neuerdings merkwürdig, dass im Zuge eines Gerichtsverfahrens über die Biographie der Täter berichtet wird?
Wir könnten uns jetzt natürlich über die Lettergröße streiten, aber es ist die Bildzeitung.
 

deleted_24196

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Man sollte auch dazu sagen das nur dieser Hunor mit Sicherheit in den Knast kommt. Bei den anderen 5 ist das gar nicht mal sicher ob sie ihre Haftstrafe antreten müssen und wenn, vielleicht nur die Hälfte.

Haftstrafe >2 Jahre kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
 

Gelöschtes Mitglied 160054

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Was wird bei einem Anti-Aggressions-Training eigentlich gemacht? Wie läuft das ab und was für Leute führen das durch? Wie viele Leute nehmen da aufeinmal dran teil? Was für Leute? weiß das jemand?
 
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Die Typen könnten die nächsten 10 Jahre niemanden tot schlagen.

Halte ich für durchaus sinnvoll.

Und in 10 Jahren schlagen sie dann halt doppelt so schnell welche tot ? ;(

Wär's nicht besser sie zu besseren Menschen zu machen? Strafe muss sein,schon klar aber sie sollte mehr Sinn haben als wegsperren (außer lebenslang mit Sicherheitsverwahrung obv.)
 
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Ich frage mich inwiefern die Pöbelbehauptungen der Bild stimmen. Wenn die so zutreffend sind, kann der StA doch gleich den nächsten Prozess anleiern, oder nicht?
 
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Zu dieser Rache-Ding, was hier immer kam, also Strafe soll auch Rache/Vergeltung/Genugtuung sein, fiel mir etwas ein:

Was, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Rache nehmen wollen, weil sie schon tot sind oder weil sie sagen: Gut, dass der alte Knauserer endlich weg ist? Mildere Strafe?

Wenn ich also jemanden überfalle, ihm die Börse raube und ihn sinnlos tot trete, der ein beliebtes Mitglied der Gesellschaft war und den alle vermissen und wo mich dann alle hassen - bekomme ich dann eine höhere Strafe, als wenn ich unter genau den gleichen Umständen irgendeinen dreckigen Bastard überfalle, ihm die Börse raube und ihn sinnlos tot trete?

Müsste ja nach der Argumentation.

Prinzipiell: ja.
Aber nur prinzipiell, es lohnt sich nicht über eine Umsetzung auch nur nachzudenken. Denn um das umzusetzen müsste ein Richter den Wert des Opfers festlegen. Ich denke es ist offensichtlich warum das keine gute Idee wäre.
 

Benrath

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naja die sie sich es immerhin zu 5. teilen gehen alle zusammen mit circa 15 jahren raus?

Zufriedener?
 
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zufrieden würde mich es machen wenn dieses urteil vielleicht ein paar anderen potentiellen gewalttätern bekannt wird und die sich dann ein wenig zusammenreißen. abschreckende wirkung ftw :|
 
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Alkohol verhindert das zu 90%... Nüchtern funktioniert das vielleicht als abschreckung, vielleicht..

Und bei denen, die sowas ohne Rausch machen, ist es eh egal, da muss was anderes her als die Abschreckung durch Strafen wie diese..
 
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in gewissen kreisen ist ja ein längerer, aber eben kein lebenslanger knastaufenthalt auch keine schande sondern eher das gegenteil! man muss hier kein mitleid mit den schlägern haben und immerhin bekommen sie ja eine zweite chance, das opfer und die angehörigen ja nicht...
 

Benrath

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Gott lasst ihr euch einfach trollen.

ZUm wahren Kern des Trolls. Wärst du denn mit 15 Jahren für einen Einzeltäter einer ähnliche Straftat, Prügelei mit Todesfolge, zufrieden?
 
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für mich wäre lebenslang (bis zum tod des straftäters) die einzige option, wenn der jemanden vorsätzlich getötet hat.

ich weiss ich bin hart, aber so ist ja auch das leben. gilt ja dann auch für mich, macht aber nix denn ich bring ja keinen um :) muss man ja auch nicht, oder ;/
 
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Also natürlich waren die nicht zimperlich und haben den Tod sicher sehr ordentlich in Kauf genommen...aber Vorsatz :confused:
 
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will ich in dem fall ja gar nicht unterstellen, ich meine wenn es eben vorsatz war, dann echtes lebenslang...

kann mich nicht damitabfinden, dass jemand, der jemand anderen vorsätzlich tötet, irgendwann wieder ein normales leben führt. der tote und dessen familie kann das halt auch nicht.

weiss schon, das ist sehr schlicht gedacht, aber so seh ich das.
 

Benrath

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Also unterscheidest du quasi schon mal nicht zwischen Todschlag und Mord?

Also so schlimm die Tat war, gehe ich auch davon aus, dass sie nicht den Vorsatz hatten den Typen zu töten. Ihnen hätte aber bewusst sein müssen, dass das passieren kann ("in Kauf nehmen").

Anyhow war ja ein konkretes Szenario. Prügelei mit Todesfolge, Du geräts in ne Prügelei triffst ihn gut er fällt hin, schlägt mit dem Kopf auf den Bordstein, zack tot. Gehst du lebenslänglich in den Bau oder wären z.B. 15 Jahren ok? oder wieviel jahre?
 
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kann mich nicht damitabfinden, dass jemand, der jemand anderen vorsätzlich tötet, irgendwann wieder ein normales leben führt. der tote und dessen familie kann das halt auch nicht.

weiss schon, das ist sehr schlicht gedacht, aber so seh ich das.
Für oder gegen Todesstrafe? Und wenn ja/nein, wieso?
 
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Prügelei mit Todesfolge, Du geräts in ne Prügelei triffst ihn gut er fällt hin, schlägt mit dem Kopf auf den Bordstein, zack tot. Gehst du lebenslänglich in den Bau oder wären z.B. 15 Jahren ok? oder wieviel jahre?

# Wenn mir das passieren würde. Irgendwie zur falschen Zeit am falschen Ort oder einfach aus Jux die Faust ausgerutscht ist was anderes als zu dritt auf einen Einschlagen (auf den Kopf mit Füssen) der auf dem Boden liegt.
Wenn die Täter schon mal sowas auf der Kerbe haben, dann sollen die lange weg.
 

Benrath

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Hat Outsider nicht gesagt, dass die Todesursache der Fall bzw das Aufschlagen des Kopfes gewesen sei? Die Schläge und Tritte seien gar nicht verantwortlich.

Hab zufälligerweise gestern ne ähnliche Geschichte gehört und da war das Problem auch der Aufschlag des Kopfes am Boden gewesen und nicht der eigentliche Schlag.

Leider konnte die Version von oben niemand bestätigen oder dementieren und ja ich bin zu faul zu suchen :deliver:
 
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Hab das zumindest in einem artikel zum fall so gelesen. Ob's tatsächlich stimmt ka. Aber wenn nicht hätte die anklage vermutlich anders gelautet.
 
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Du geräts in ne Prügelei triffst ihn gut er fällt hin, schlägt mit dem Kopf auf den Bordstein, zack tot. Gehst du lebenslänglich in den Bau oder wären z.B. 15 Jahren ok? oder wieviel jahre?

dann hab ich ihn ja nicht vorsätzlich umgebracht... ausser man kann jemandem die intention nachweisen, dass er ihn so treffen wollte, dass er mit dem kopf auf den bordstein knallt und dann stirbt. wär aber eher unwahrscheinlich ;) sowas ist dann eben ein schlimmer unfall..

wie gesagt ich beziehe mich nur auf das vorsätzliche töten eines menschen und dann halte ich "echtes" lebenslang für am gerechtesten (gerecht ist in dem fall halt gar nichts...)


Für oder gegen Todesstrafe? Und wenn ja/nein, wieso?

ich bin gegen die todesstrafe... wieso? vor allem weil ich ein religiöser mensch bin und für mich die 10 gebote bedeutsam sind...
 

TheGreatEisen

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Dass manche hier Probleme haben, den qualitativen Unterschied zwischen Mord > Totschlag > Körperverletzung mit Todesfolge zu erkennen, macht betroffen. Stimmt, "Vorsatz" sollte ausreichend für 15 Jahre + X, dass es verschiedene Vorsatzformen gibt ist auch irrelevant, weg die SAU!
 
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Naja, wenn ich zum beispiel nachtts einen typen mit messer über dem bett eines meiner kinder stehen sehe und den dann erschiesse, hab ich den auch vorsätzlich umgebracht. Der vorsatz war dann halt der schutz meiner kinder. Lebenslang in den knast dafür?
 

Benrath

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Ich denke mal er spielt auf den Unterschied zwischen Todschlag und Mord an.

Anyhow was druckste denn jetzt so rum @Thraben bzw eigentlich wars mal Getränkeautomat.

Es ist davon auzugehen, dass der Tod des Jungen nicht vorsätzlich war. Dem hast du oben afaik zugesimmt. Daher würde mich halt echt interessenieren was für Strafe du für gerechtfertig hälts.

Der Haupttäter hat immerhin 5 Jahre? und die adneren auch gut 2 1/2. Bei dem Straftatbestand war scheinbar gar nicht mal so viel mehr drin.

Um meine Frage selbst zu beantworten. Ich fände wohl 5-7 für den Haupttäter und eher mehr für die Mittäter besser. 3-4 Jahre. Ich finde es sollte da nicht so die starke Unterscheidung geben. Es wird sich nicht nachweisen lassen wer den Tod verursacht hat, aber alle haben es billigend in Kauf genommen. Und wenn man sich in seine Verprügelei reinziehen lässt, muss man die Konsequenzen tragen.
 
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Naja, wenn ich zum beispiel nachtts einen typen mit messer über dem bett eines meiner kinder stehen sehe und den dann erschiesse, hab ich den auch vorsätzlich umgebracht. Der vorsatz war dann halt der schutz meiner kinder. Lebenslang in den knast dafür?

bin kein jurist aber das ist für mich notwehr oder sonst was und irgendwie muss ich das doch nicht wirklich erklären, dass ich sowas NICHT meinte? -.- egal ist eh nur haarspalterei jetzt.

und meine aussagen beziehen sich ja nicht nur auf den fall hier...

bei dem fall hier wüsste ich nicht, was ich ansetzen würde, weil die beweislage so beschissen ist, dass man ja noch nicht mal weiss wer was wie und warum getan hat. find ich schwierig in so einem fall und würde da nicht gerne der richter sein.
 

Teegetraenk

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Wenn du für Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge schon 15-20 Jahre verteilen würdest, was würdest du dann für echten Totschlag geben? Und was für Mord? Und was für super krasses Megamassaker? Oder würden die alle dann ne ähnliche Strafe kriegen?
 
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atombombe in arsch dann einfach oder so =D

ne ernsthaft: mach mal ne liste mit _allen_ möglichkeiten der vorsätzlichen tötung, dann kann ich dir das strafmaß zu jedem einzelnen punkt aufschreiben... sonst wird das hier eine endlosfragerei nach den unterschiedlichen fällen. wär mir in einem posting lieber ;)
 

Teegetraenk

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Du gehst halt voll am eigentlichen Punkt vorbei. Es ist doch vollkommen egal, was du (sprich der Einzelne) für eine Strafe verhängen würdest, vor allem weil er weder juristisch, noch psychologisch/medizinisch, noch soziolologisch/philosophisch in dieser Frage irgendwie ausgebildet bist.

Dir steht natürlich frei in deiner Freizeit ein "gerechtes" Strafrechtssystem zu entwickeln und dann zu versuchen es politisch durchzusetzen.
 
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ja äh dann frag mich doch nicht :rofl2:

im übrigen kann man doch, auch wenn es (für die tatsächliche gesetzgebung) vollkommen irrelevant ist, darüber nachdenken, was man selbst für eine strafe ansetzen würde. jedem ist doch bewusst, dass das keinen einfluss auf irgendwas hat aber darum geht es doch gar nicht... jeder hat halt ein anderes gerechtigkeits (oder was auch immer) bewusstsein und würde anders handeln.

Dir steht natürlich frei in deiner Freizeit ein "gerechtes" Strafrechtssystem zu entwickeln und dann zu versuchen es politisch durchzusetzen.

lol du hast definitiiv zu viel zeit... wie kommt man auf sowas? stell das system, das du da entwickelt hast bitte mal ins forum... :D
 

Teegetraenk

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Ich hab dich deshalb gefragt, um dir die offensichtliche Antwort zu implizieren: Nämlich dass es vollkommener Schwachsinn ist, für fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge 15 Jahre Knast zu verteilen.
 
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bist du denn juristisch, oder psychologisch/medizinisch, oder soziolologisch/philosophisch ausgebildet, so dass du das beurteilen kannst?

im übrigen ging es mir um töten mit vorsatz, also um den fall in dem jemand definitiv vorhat sein opfer auf irgendeine art zu töten. ich sprach nie von körperverletzung mit todesfolge allgemein oder so...

ka lesen und so ;)
 
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Es geht ihm ja gar nicht um den Fall hier, sondern tut nur seine persönliche Meinung zum Thema Tötung und Lebenslang kund. Ich weiss zwar nicht genau, wieso er das hier in dem Thread tut, aber an die 10 Gebote zu glauben und gleichzeitig geltendes Menschenrecht zu ignorieren grenz eh an leicht verwirrtes Denken ;)
 

Teegetraenk

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@Thraben: Dafür braucht man eigentlich nur einen gesunden Menschenverstand. Aber wenn dich das Thema interessiert, dann _lies_ dich doch einfach ein, wie jeder normale Mensch, der was in Erfahrung bringen möchte.

Ach du kannst natürlich auch weiter blind durchs Thema stolpern, was solls. Viel Spaß
 
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lol ok sorry wollte dich nicht beleidigen

p.s. ne ich les mich da nicht ein;)
 

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Dass manche hier Probleme haben, den qualitativen Unterschied zwischen Mord > Totschlag > Körperverletzung mit Todesfolge zu erkennen, macht betroffen. Stimmt, "Vorsatz" sollte ausreichend für 15 Jahre + X, dass es verschiedene Vorsatzformen gibt ist auch irrelevant, weg die SAU!

Ich hab jetzt Wiki-Artikel überflogen und verstehe den Unterschied zwischen Mord und Totschlag immer noch nicht. Klingt extrem nach juristischem Kauderwelsch. Wie kann ich jemanden totschlagen, aber nicht ermorden? Sehe da die 'Abgrenzung' der Motive nicht. Entweder ich will jemanden weghaben oder nicht - da gibts doch kein versehen?
 

Benrath

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Afaik gehts hauptsächlich um das planende und bewusste ermorden. Dachte der klaschische Todschlag sind so affekt sachen. IChi komm nach Hause und erschlag meine Frau und ihren Liebhaber weil cih sie erwische?

Aber lassen wir das gerne von den Experten erklären
 
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